Geschiedenentestament
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- Benjamin Adenauer
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1 DNotI Schriftenreihe Band 14 Geschiedenentestament Erbrechtliche Gestaltungsformen zum langfristigen Ausschluss bestimmter Personen von der Partizipation am Nachlass von Thomas Frohnmayer 1. Auflage Geschiedenentestament Frohnmayer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Testamente und Erbverträge Verlag C.H. Beck München 2004 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 Geleitwort... V Vorwort... VII Inhaltsübersicht... IX Abkürzungsverzeichnis...XVII Literaturverzeichnis... XXI 1. Kapitel. Regelungsbedürfnis für erbrechtliche Gestaltungsformen zum langfristigen Ausschluss bestimmter Personen von der Partizipation am Nachlass... 1 A. Nach Scheidung der Ehe, das Geschiedenentestament... 1 B. Vor rechtskräftiger Scheidung der Ehe... 4 C. Nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 5 D.Beim beabsichtigten Ausschluss (Bluts-)Familienfremder... 5 I. Ausschluss der Schwiegerkinder... 5 II. Ausschluss vorehelicher, nichtehelicher und nachehelicher Kinder des Ehegatten... 6 III. Wiederverheiratung des Ehegatten... 6 IV. Ergebnis... 7 E. Bei Adoption... 7 F. Regelungsbedürfnis in sonstigen Fällen... 9 G. Gegenstand der Untersuchung Kapitel. Belehrungspflichten des Notars A. Belehrungspflicht nach 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG B. Erweiterte Belehrungspflicht C. Vorschlagspflicht D.Haftung E. Belehrungs- und Vorschlagspflichten des Rechtsanwalts Kapitel. Das Geschiedenentestament A. Regelungsziel des Geschiedenentestaments I. Schwerpunkt: Ausschluss bestimmter Personen vom Nachlass II. Vermeidung weitergehender Beschränkungen des Bedachten Letztwillige Gestaltungsfreiheit Lebzeitige Verfügungsfreiheit III. Zusammenfassung B. Nacherbenlösung I. Grundsätze der Nacherbenlösung II. Bestimmung des Vorerben Die Abkömmlinge aus der geschiedenen Ehe als Vorerben Mehrere Vorerben Wegfall des Vorerben a) Verhältnis von 2102 Abs. 1 zu 2069 und 2094 BGB b) Der noch nicht vorhandene Nacherbe als Ersatzerbe gemäß 2102 Abs. 1 BGB... 20
3 XII c) Der noch nicht bestimmte Nacherbe als Ersatzerbe gemäß 2102 Abs. 1 BGB d) Verhinderung der Vollerbenstellung des nach 2102 Abs. 1 BGB zum Ersatzerben berufenen Nacherben aa) Durch eine weitere Nacherbfolge bb) Durch eine ausdrückliche Ersatzvorerbenberufung (1) Verhältnis zu 2102 Abs. 1 BGB (2) Verhältnis zu 2069 BGB cc) Durch eine ausschließliche Nacherbenberufung dd) Durch die ausdrückliche Anordnung einer Anwachsung e) Bestimmung des Ersatzvorerben f) Die Anwartschaft des Ersatzvorerben III. Bestimmung des Nacherbfalls Bestimmung durch den Erblasser Zeitpunkt des Nacherbfalls Verhinderung der Übertragung der Vorerbenstellung durch einen Miterben a) Vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft b) Nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft IV. Bestimmung des Nacherben Bestimmung des Nacherben durch den Erblasser a) Die namentliche Nennung des Nacherben aa) Zweckmäßigkeit einer Ersatznacherbfolge bb) Anordnung der Ersatznacherbfolge cc) Nachteile der namentlichen Nennung des Nacherben b) Die Abkömmlinge des Vorerben als Nacherben aa) Bestimmung eines Ersatznacherben bb) Verhältnis der ausdrücklichen Ersatznacherbenbestimmung zu 2069 BGB c) Die gesetzlichen Erben des Vorerben als Nacherben d) Bewertung Auswahl des Nacherben durch den Vorerben a) Freie Auswahl b) Auswahl aus einem eng begrenzten Personenkreis c) Bewertung Die gewillkürten Erben des Vorerben als Nacherben a) Regelung b) Erbrechtliche Zulässigkeit aa) Die in der Literatur vertretenen Ansichten bb) Rückschlüsse aus der Rechtsprechung (1) Bedingte Nacherbfolge (2) Künftige Adoptivkinder des Vorerben als Nacherben (3) OLG Frankfurt (4) Ergebnis cc) Funktion des 2065 Abs. 2 BGB (1) Vermeidung von Schwebelagen hinsichtlich der Person des Erben (2) Vereinbarkeit mit der Funktion des 2065 Abs. 2 BGB dd) Gefahr der Einwirkung auf den bestimmungsberechtigten Dritten ee) Potestativbedingungen und 2065 BGB (1) Abgrenzungskriterien des Bundesgerichtshofs... 57
4 XIII (2) Abgrenzungskriterien in der Literatur (3) Ergebnis ff) Zusammenfassung c) Letztwillige Gestaltungsfreiheit des Erstbedachten d) Bewertung Bestimmung des Ersatznacherben V. Anordnung weiterer Nacherbfolgen VI. Ausschluss einer Partizipation über das Nacherbenanwartschafts recht Das Anwartschaftsrecht des Nacherben Möglichkeit eines Übergangs des Nacherbenanwartschaftsrechts a) Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts b) Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts c) Zusammenfassung Verhinderung eines Übergangs des Nacherbenanwartschaftsrechts a) Ausschluss der Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts aa) Durch eine Ersatznacherbfolge bb) Durch eine weitere Nacherbfolge cc) Teilweiser Ausschluss der Vererblichkeit b) Verhinderung der Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts aa) Ausschluss der Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts (1) Durch eine Ersatznacherbfolge (2) Durch eine weitere Nacherbfolge bb) Bedingte Nacherbeneinsetzung cc) Nacherbentestamentsvollstreckung dd) Teilweiser Ausschluss der Übertragbarkeit Die Anwartschaft des Ersatznacherben VII. Rechtsstellung des Vorerben Gesetzlicher Regelfall a) Verfügungsrechte des Vorerben b) Verfügungen zugunsten ausgeschlossener Personen c) Verwaltung des Nachlasses d) Nutzungen und Lasten e) Rechtsstellung des Vorerben gegenüber Eigengläubigern f) Erbschein und Grundbuch Unmittelbare Befreiung des Vorerben nach 2136 BGB Mittelbare Befreiung des Vorerben a) Vorausvermächtnis b) Zustimmungsvermächtnis c) Bewertung VIII. Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung Aufgaben des Nacherbentestamentsvollstreckers Vorteile einer Nacherbentestamentsvollstreckung Pflegerbestellung für unbekannte Nacherben, 1913 Satz 2 BGB a) Aufgaben des Pflegers b) Nachteile einer Pflegerbestellung c) Vorzeitige Erfüllung des Individualisierungsmerkmals d) Vorzug der Nacherbentestamentsvollstreckung... 99
5 XIV IX. Steuerfolgen der Nacherbenlösung X. Zeitliche Grenzen der Nacherbenlösung, 2109 BGB XI. Bewertung der Nacherbenlösung XII. Bedingte Nacherbfolge Keine anderweitige Verfügung des Vorerben Partizipation am Nachlass a) Rechtsstellung des Erstbedachten b) Lebzeitige Verfügungsfreiheit eines pflichtteilsfreien Erstbedachten Geminderte Gefahr der Partizipation a) Eigene Abkömmlinge des Erstbedachten b) Tod des geschiedenen Ehegatten C. Vermächtnislösung I. Grundsätze der Vermächtnislösung II. Bestimmung des Erben Die Abkömmlinge aus der geschiedenen Ehe als Erben Wegfall des Erben III. Bestimmung des Vermächtnisnehmers Bestimmung des Vermächtnisnehmers durch den Erblasser a) Die namentliche Nennung des Vermächtnisnehmers aa) Zweckmäßigkeit eines Ersatzvermächtnisses bb) Anordnung des Ersatzvermächtnisses cc) Nachteile der namentlichen Nennung des Vermächtnisnehmers b) Die Abkömmlinge des Erben als Vermächtnisnehmer c) Die gesetzlichen Erben des Erben als Vermächtnisnehmer d) Bewertung Auswahl des Vermächtnisnehmers durch den Erben a) Freie Auswahl b) Auswahl aus einem bestimmten Personenkreis, 2151 BGB c) Bewertung Die gewillkürten Erben der Erben als Vermächtnisnehmer a) Regelung b) Erbrechtliche Zulässigkeit c) Letztwillige Gestaltungsfreiheit des Erstbedachten d) Bewertung Bestimmung des Ersatzvermächtnisnehmers IV. Anordnung von Nachvermächtnissen V. Ausschluss einer Partizipation über eine Vermächtnisanwartschaft Die Anwartschaft des aufschiebend befristeten Vermächtnisnehmers Die Anwartschaft des Ersatzvermächtnisnehmers Verhinderung des Übergangs einer Vermächtnisanwartschaft VI. Rechtsstellung des beschwerten Erben Verfügungsrechte des beschwerten Erben Verfügungen zugunsten ausgeschlossener Personen Nutzungen und Lasten Rechtsstellung des beschwerten Erben gegenüber Eigengläubigern Erbschein und Grundbuch VII. Steuerfolgen der Vermächtnislösung VIII. Zeitliche Grenzen der Vermächtnislösung, 2162, 2163 BGB IX. Bewertung der Vermächtnislösung
6 XV D.Vergleichende Bewertung I. Realisierung des Regelungsziels des Geschiedenentestaments II. Kombinationslösung E. Entzug des Verwaltungsrechts für den geschiedenen Ehegatten I. Vermögenssorge des früheren Ehegatten II. Entzug des Verwaltungsrechts nach 1638 BGB Regelung Ergänzungspflegschaft Berechtigung zur Ausschlagung der Erbschaft BGB und Dauer des Verwaltungsrechtsentzugs III. Verwaltungstestamentsvollstreckung, 2209 BGB Regelung Der Testamentsvollstrecker BGBund Dauer der Verwaltungstestamentsvollstreckung Vergütung IV. Kombination beider Möglichkeiten Kapitel. Gestaltungsmöglichkeiten vor Scheidung der Ehe A. Beseitigung des gesetzlichen Ehegattenerbrechts nach 1933 Satz 1 BGB I. Voraussetzungen des 1933 Satz 1 BGB Materielle Voraussetzung des 1933 Satz 1 BGB a) Die einverständliche Scheidung im Rahmen des 1933 Satz 1 BGB aa) Die Erfordernisse des 630 ZPO bb) Die Zustimmung des Antragsgegners cc) Ergebnis b) Nichtvorliegen aller Voraussetzungen der einverständlichen Scheidung aa) Folge im Scheidungsverfahren bb) Folge bei der Anwendung des 1933 Satz 1 BGB c) 1568 BGB im Rahmen des 1933 Satz 1 BGB d) Ergebnis Formelle Voraussetzung des 1933 Satz 1 BGB a) Der Scheidungsantrag aa) Zustellung des Scheidungsantrags bb) Mängel des Scheidungsantrags cc) Einlegung eines Rechtsmittels b) Die Zustimmung zur Scheidung aa) Verhältnis zur Zustimmung nach 1566 Abs. 1 Alt. 2 BGB bb) Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags cc) Adressat und Form der Zustimmung (1) Adressat der Zustimmung (2) Form der Zustimmung Darlegungs- und Beweislast a) Anforderungen an den Nachweis des Scheiterns der Ehe b) Relevanter Vortrag II. Verfassungswidrigkeit des 1933 Satz 1 Alt. 1 BGB Art. 14 Abs. 1 GG Art. 3 Abs. 1 GG a) Ungleichbehandlung der Ehegatten b) Kompensation der Ungleichbehandlung
7 XVI c) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung d) Ergebnis Art. 6 Abs. 1 GG Ergebnis III. Folge für die Gestaltungsmöglichkeiten vor Scheidung der Ehe B. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten Anhang: Formulierungsvorschlag für ein Geschiedenentestament
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