Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011

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1 Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree

2 Agenda der 2. Veranstaltung Lieferungen und sonstige en Lieferung Sonstige Kommissionsgeschäfte Werklieferung/Werkleistung Seite 2

3 Lieferungen und sonstige en - Lieferung Begriff der Lieferung ( 3 Abs. 1 UStG) Gegenstand der Lieferung Körperliche Gegenstände ( 90, 90a BGB) Sachgesamtheiten Wirtschaftsgüter, die wie körperliche Sachen behandelt werden (z.b. Strom, Wärme, Firmenwert/Kundenstamm) Verschaffung der Verfügungsmacht Vorgang tatsächlicher Natur, kann - muss aber nicht - mit dem Übergang zivilrechtlichen Eigentums verbunden sein Von den Beteiligten endgültiger gewollter Übergang von wirtschaftlicher Substanz, Wert und Ertrag Seite 3

4 Lieferungen und sonstige en - Lieferung Ort und Zeitpunkt der Lieferung Ort der Lieferung Bewegte Lieferung ( 3 Abs. 6 UStG), wenn die Ware befördert oder versendet wird Unbewegte Lieferung ( 3 Abs. 7 UStG) Zeitpunkt der Lieferung bei Ortsbestimmung nach 3 Abs. 6 UStG 3 Abs. 7 S. 1 UStG 3 Abs. 7 S. 2 UStG Seite 4

5 Lieferungen und sonstige en - Lieferung Ort und Zeitpunkt der Lieferung Zeitpunkt der Lieferung bei Ortsbestimmung nach 3 Abs. 6 UStG Tag des Beginns der Beförderung / Versendung 3 Abs. 7 S. 1 UStG ruhende / unbewegte Lieferung Zeitpunkt Verschaffung Verfügungsmacht i. d. R. bürgerlich rechtliches Eigentum Z.B. Grundstücke ( 873, 925 ff BGB): Auflassung und Grundbucheintragung. Gehen Nutzen und Lasten (wirtschaftliches Eigentum) früher über, erfolgt Lieferung mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, Seite 5

6 Lieferungen und sonstige en - Lieferung Fortsetzung Zeitpunkt der Lieferung bei Ortsbestimmung nach 3 Abs. 7 S. 1 UStG ruhende / unbewegte Lieferung Zeitpunkt Verschaffung Verfügungsmacht Abtretung Herausgabeanspruch ( 929, 931 ff BGB) Übergabe Traditionspapier (Konnossement, Ladeschein, Orderlagerschein) Schlichte Einigung (Erwerber besitzt Sache bereits 929 S. 2 BGB) 3 Abs. 7 S. 2 UStG ruhende / unbewegte Lieferungen im Reihengeschäft Seite 6

7 Lieferungen und sonstige en - Lieferung Beispiele a) Der Kopiergerätehersteller Toner aus Dortmund transportiert mit eigenem Lkw einen Großkopierer zu seinem Kunden Schwarz aus Dresden. Transportbeginn ist der Aufgrund schlechter Verkehrsverhältnisse kommt Toner erst am in Dresden an und kann den Großkopierer an Schwarz übergeben. b) Unternehmer U, Dresden, mietet am vom Unternehmer G in Genf eine Maschine und transportiert diese nach Dresden. Am vereinbart U mit G, dass diese Maschine zum Preis von zzgl. evtl. USt in das Eigentum des U übergehen soll. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Maschine auf einer Baustelle in Ungarn. Ort und Zeitpunkt der Lieferung? Seite 7

8 Lieferungen und sonstige en Sonstige Begriff der sonstigen en ( 3 Abs. 9 UStG) Keine Lieferung Tun, Dulden oder Unterlassen Typische sonstige en - Dienstleistungen, z. B. Freiberufler Handwerkerleistung ohne wesentlichen Materialeinsatz Beförderungsleistungen Vermittlungsleistungen - Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen Vermietung / Verpachtung Darlehensgewährung Einräumung, Übertragung u. Wahrnehmung von Patenten und Rechten Seite 8

9 Lieferungen und sonstige en Sonstige sort bestimmt sich grundsätzlich nach: sempfänger an: Steuerpflichtiger (Unternehmer) B2B Unternehmer für seinen unternehmerischen Bereich Unternehmer für seinen nichtunternehmerischen Bereich nicht unternehmerisch tätige juristische Person mit USt-ID-Nr. an: Unternehmer für dessen persönliche Verwendung oder für dessen Personal juristische Person ohne USt-ID-Nr. Privatperson Nichtsteuerpflichtiger (Nichtunternehmer) B2C Seite 9

10 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en Grundregelung 3a UStG) 3a UStG Abs. 1 u. 2 Grundregelung B2C B2B Sitzort des leistenden Unternehmers oder der Betriebsstätte Sitzort 3a Abs. 1 UStG n. F. Ort, an dem sempfänger Sitz oder Betriebsstätte hat Empfängerort 3a Abs. 2 UStG n. F. Seite 10

11 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en 3a UStG 3a Abs. 3 Nr Grundstück B2B / B2C Kurzfristige Vermietg Beförderungsmittel B2B / B2C a b Veranstaltungsleistung B2B / B2C Restaurationsleistg B2B / B2C Vermittlungsleistung B2C Einräumung Eintrittsberechtigung B2B c Arb./Begutachtg. bewegl. körperl. Gegenst. B2C Ort Zurverfügungstellung Belegenheitsort Ort serbringung Ort vermittelter Umsatz Ort der Veranstaltungsdurchführung Seite 11

12 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en - 3a UStG 1. Rechte 2. Werbung / Öffenltichkeitsarb 3. Beratung, Stb, RA etc. 4. DV 5. Überlassg Infos u.ä. 6a. Leistg. 4 Nr. 8a h + Nr Verwaltung Kredite u. Kreditsicherh. 6b. SoL Gold, Silber, Platin 3a Abs. 4 Nr. UStG - Katalogleistungen nur B2C wenn C = Drittland 7. Personalgestellung 8. Verzicht Ausübung Rechte Nr Verzicht Tätigkeit 10. Vermietg bewegl Gegenstände ohne Beförderungsmittel 11. Telekommunikation 12. Rundfunk- / Fernsehdienstlstg. 13. Auf elektr. Weg erbr. Leistg. 14. Zugang Erdgas- /Elektrizitätsnetz Empfängerort Ort = Wohnsitz / Sitz sempfänger Seite 12

13 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en - 3a UStG 3a Abs. Abs. 5 B2C B = Drittland / C = Gemeinschaftsgebiet 3a Abs. 5 i.v.m. Abs. 4 Nr. 13: auf elektronischem Wege erbrachte sol, soweit von Drittlandsunternehmer an Nicht-Unternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Gemeinschaftsgebiet erbracht Wohnsitz des Nichtunternehmers Empfängerort Ort = Wohnsitz / Sitz sempfänger Seite 13

14 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en - 3a UStG 3a Abs. 6 B2B / B2C B1 = Drittland Abs. 3 Nr. Abs. 4 Nr. Abs. 4 Nr. 2. Kurzfristige Vermietung o. langfristige Vermietung Befördergsmittel Nrn. 1 bis 10 + sempfänger: im Inland ansässige juristische Person des öffentlichen Rechts Nutzung / Auswertung im Inland Ort = Inland 11. Telekommunikation 12. Rundfunk- / Fernseh- Seite 14

15 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en - 3a UStG 3a Abs. 7 B2B B1 = Inland / B2 = Drittland kurzfristige Vermietung Abs. 3 Nr. 2 Schienenfahrzeug Kraftomnibus zur Beförderung von Gegenständen bestimmtes Straßenfahrzeug Nutzung im Drittland Ort = Drittland Seite 15

16 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en - 3a UStG 3a Abs. 8 B2B /B2C B1 = Inland / B2 = Drittland kurzfristige Vermietung Abs. 3 Nr. 2 Güterbeförderungsleistung, Beladen, Entladen Arbeit bewegl. Körper, Gegenstände Begutachtung dieser Gegenstände Sonstige auf dem Gebiet der Telekommunikation Nutzung/Auswertung im Drittland Ort = Drittland Seite 16

17 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en Beförderungsleistungen 3b UStG Personenbeförderung Ort der ist unabhängig vom sempfänger B2B + B2C : stattfindet Ort, an dem die Beförderung nach Maßgabe der zurückgelegten Beförderungsstrecke jeweils (Strecke / 3b Abs. 1 UStG) Güterbeförderung nicht innergemeinschaftlich B2C: stattfindet Ort, an dem die Beförderung nach Maßgabe der zurückgelegten Beförderungsstrecke jeweils (Strecke / 3b Abs. 1 UStG) B2B: Empfängerort (Grundregelung: 3a Abs. 2 UStG) Seite 17

18 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en Beförderungsleistungen 3b UStG Güterbeförderung innergemeinschaftlich B2C: Ort, an dem die Beförderung beginnt (Abgangsort) ( 3b Abs. 3 UStG) B2B: Empfängerort (Grundregelung: 3a Abs. 2 UStG) Seite 18

19 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en Beförderungsleistungen 3b UStG Güterbeförderungen B2C B2B Innergemeinschaftlich (ig) nicht (ig) Abgangsort Strecke Empfängerort 3b Abs. 3 UStG 3b Abs. 1 UStG 3a Abs. 2 UStG Seite 19

20 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en Beförderungsleistungen 3b UStG Nebenleistung zur Güterbeförderung (Be-, entladen, umschlagen u. ä.) B2C B2B Ort, an dem Nebenleistung erbracht wird Tätigkeitsort 3b Abs. 2 UStG Ort, an dem sempfänger Sitz oder Betriebsstätte hat Empfängerort 3a Abs. 2 UStG Seite 20

21 Lieferungen und sonstige en Sonstige Ort der sonstigen en 3a, 3b UStG - Beispiele a) X aus Flensburg betreibt einen Campingplatz auf Mallorca. Er stellt u.a. Plätze für Wohnwagen von Urlaubern gegen Geld zur Verfügung. Die meisten bleiben ca. 2 bis 3 Wochen. b) Die selbstständige Düsseldorfer Popgruppe White Hands probt wochenlang in Genf und gibt dann ein Rockkonzert in Berlin. d) Handelsvertreter V aus Vechta vermittelt für UF aus Lyon eine Warenlieferung von Frankreich nach UI in Italien. Die Ware wird von Lyon zu UI befördert. e) Der in Deutschland ansässige Immobilienmakler vermittelt den Verkauf einer Lagerhalle in Spanien an den in Deutschland ansässigen Unternehmer. f) Ein in München ansässiger Spediteur befördert im Auftrag einer ebenfalls dort ansässigen Privatperson und eines in Österreich ansässigen Unternehmers jeweils eine Palette Gartenzwerge von Berlin nach Basel. Seite 21

22 Lieferungen und sonstige en - Kommissionsgeschäfte 3 Abs. 3 UStG: Kommissionsgeschäft bei Lieferungen (Lieferungskommission) 3 Abs. 11 UStG: Kommissionsgeschäft bei sonst. Leistgungen (Dienstleistungskommission) Kommissionär handelt im eigenen Namen auf fremde Rechnung Zivilrechtlich: Geschäftsbesorgung Umsatzsteuerlich: Fiktion einer Liefer- bzw. skette Abgrenzung Kommissionsgeschäft von Agenturgeschäft Seite 22

23 Lieferungen und sonstige en - Kommissionsgeschäfte Verkaufskommission Hersteller/Kommittent Lieferung/SoL Verkäufer/Kommissionär Lieferung/SoL Dritter Kommissionsvertrag Kaufvertrag Einkaufskommission Besteller/Kommittent Lieferung/SoL Einkäufer/Kommissionär Lieferung/SoL Dritter Kommissionsvertrag Kaufvertrag Seite 23

24 Lieferungen und sonstige en - Kommissionsgeschäfte Beispiele a) Unternehmer U übergibt Unternehmer K im Inland eine Ware, die dieser an den Abnehmer D im eigenen Namen für Rechnung des U verkauft und übergibt. D bezahlt an K 1.190, die dieser nach Abzug seiner Provision an U weiterleitet. Für seine Bemühungen erhält K eine Provision von 10% (= 119 ). b) Unternehmer U bittet Unternehmer K, für die Reinigung der Geschäftsgebäude zu einem Preis von 3,00/qm und Monat einen Auftragnehmer zu suchen. K beauftragt die Reinigung der Gebäude des U im eigenen Namen und erhält von U eine Provision i.h.v. 10%. Seite 24

25 Lieferungen und sonstige en Werklieferung/-leistung Gesetzl. Normierung nur in 3 Abs. 4 UStG (Werklieferung) Basierend auf zivilrechtlichem Werkvertrag: Schulden eines Werkes oder eines bestimmten Erfolges Abgrenzung der Werklieferung zur Werkleistung - Abgrenzung Hauptstoff/Nebenstoff - Materialgestellung vs. Materialbeistellung - sbeistellung Zeitpunkt und Ort der Werklieferung/-leistung analog den Regelungen zu Lieferungen und sonstigen en Seite 25

26 Lieferungen und sonstige en Werklieferung/-leistung Beispiele 1. Schneidermeister Sitz (S) aus Hameln fertigt für einen Kunden Armano (A) einen Anzug an. a) S entnimmt alle Materialien seinem Lager. b) A hat alle Materialien gekauft und stellt sie S zwecks Herstellung zur Verfügung. c) A hat den Anzugstoff gekauft und zur Verfügung gestellt; S entnimmt Knöpfe, Futter, Nähgarn seinem Lager. 2. U in Uslar stellt für B in Brüssel auftragsgemäß eine Maschine her. Nach einem Probelauf wird die Maschine zerlegt und mit einem Tieflader des U in fünf Einzelteilen nach Brüssel transportiert. Ein mitgefahrener Monteur des U setzt dort die Maschine zusammen. Die Maschine wird in eine Gesamtanlage des B eingebaut und auf die bereits vorhandenen Maschinen abgestimmt. Seite 26

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