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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn, Elisabeth Baum und Kersten Artus (Fraktion DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Kurzarbeit in Zeitarbeitsunternehmen Mit Unterstützung der Bundesregierung ist die Zeitarbeitsbranche in den vergangenen Jahren rasant gewachsen. So hat zum Beispiel die rot-grüne Bundesregierung 2003 Leiharbeit erleichtert, indem sie das Synchronisationsverbot aufgehoben hat. Seither darf die Laufzeit des Leiharbeitsvertrags genauso lang sein wie der Einsatz bei einer bestimmten Firma waren circa Beschäftigte (Stichtag 30. Juni 2008) bei 384 Zeitarbeitsfirmen in Hamburg angestellt. Am 12. Januar 2009 hat die Bundesregierung das arbeitsmarktpolitische Instrument Kurzarbeit erstmals auch für die Zeitarbeitsbranche zugänglich gemacht. Dabei ist ein vorübergehender Arbeitsausfall im Beschäftigungsunternehmen genau das Risiko, das nach den bisherigen Regeln grundsätzlich die Zeitarbeitsfirmen zu tragen hatte. Bisher hatten Leiharbeitnehmer/-innen bei Wegfall eines Verleihauftrags Anspruch auf den vollen Lohn. Der Verleiher musste alternative Einsätze prüfen. Jetzt wird dieser, oft damals schon hypothetische, Lohnanspruch bei Kurzarbeit praktisch aufgehoben und durch das deutlich niedrigere Kurzarbeitergeld ersetzt. Die gesetzliche Regelung zur Kurzarbeit für Leiharbeitskräfte ist völlig unzureichend, da das Risiko der Verarmung in der Zeitarbeitsbranche so groß ist, dass bereits ohne Kurzarbeit viele Leiharbeitnehmer/-innen auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bundesagentur für Arbeit (BA) Regionaldirektion Nord. 1. An welche Voraussetzungen wird die Gewährung von Kurzarbeitergeld bei Zeitarbeitsfirmen geknüpft und gibt es spezielle Bestimmungen für Hamburger Unternehmen? Siehe 169 fortfolgende Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Bestimmungen nur für Hamburger Unternehmen gibt es nicht.

2 Drucksache 19/3614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode 2. In wie vielen Unternehmen aus der Zeitarbeitsbranche wird seit Januar 2009 in Hamburg Kurzarbeit geleistet beziehungsweise wie viele Unternehmen aus der Zeitarbeitsbranche haben in Hamburg Kurzarbeit angemeldet? Bitte listen Sie die Zahl der Firmen, in denen Kurzarbeit vereinbart wurde für die Monate Januar 2009 bis Juni 2009 auf. 3. In wie vielen Unternehmen aus der Zeitarbeitsbranche wird seit Januar 2009 in Hamburg Transferkurzarbeitergeld geleistet? Bitte listen Sie uns die Zahl der Firmen, in denen Transferkurzarbeitergeld vereinbart wurde für die Monate Januar 2009 bis Juni 2009 auf. 4. Wie viele Beschäftigte aus der Zeitarbeitsbranche sind seit Januar 2009 in Hamburg von Kurzarbeit betroffen? Bitte listen Sie uns die Zahl der betroffenen Beschäftigten für die Monate Januar 2009 bis Juni 2009 auf. 5. Wie viele der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche sind Frauen, wie viele sind Männer? Bitte im Vergleich dazu das Geschlechterverhältnis der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche angeben. Siehe Anlage. In der Beschäftigungsstatistik liegen die für einen Vergleich notwendigen Daten noch nicht vor. Daten für die Frage nach geleisteter Kurzarbeit stehen derzeit nur bis März 2009 zur Verfügung, Daten für die Frage nach angezeigter Kurzarbeit stehen für Wirtschaftsgruppen derzeit nur bis Mai 2009 zur Verfügung. 6. Wie viele Neueinstellungen, davon wie viele befristete, und wie viele Kündigungen, davon wie viele betriebsbedingte, hat es in der Zeitarbeitsbranche insgesamt seit Januar 2009 gegeben? Bitte nach Monaten gestaffelt von Januar bis Juni 2009 angeben. Begonnene Beschäftigungsverhältnisse hat die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit bis 31. Dezember 2008 erfasst ( Befristete Neueinstellungen und betriebsbedingte Kündigungen werden statistisch nicht erhoben. 7. In der gesamten Zeitarbeitsbranche wird überwiegend mit Arbeitszeitkonten gearbeitet. Ein/-e verliehene/-r Arbeitnehmer/-in ist beispielsweise im Ausleihbetrieb verpflichtet, 40 Wochenstunden zu leisten, im Verleihbetrieb wird er aber tarifvertraglich nur für 35 Wochenstunden bezahlt. Die nicht ausgezahlten geleisteten fünf Arbeitsstunden werden seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und müssen abgebummelt werden, wenn kein Einsatzbetrieb für den Beschäftigten zur Verfügung steht. Wie viele Überstunden sind in den Monaten Januar 2009 bis einschließlich Juni 2009 auf den Arbeitszeitkonten der in der Zeitarbeitsbranche Beschäftigten aufgelaufen? Bitte monatliche Werte, wenn möglich auch nach Firmen aufgeschlüsselt angeben. Der Senat gibt über geschützte betriebliche Interna selbständiger juristischer Personen grundsätzlich keine Auskunft. 8. Wie viele Beschäftigte aus der Zeitarbeitsbranche waren seit Januar 2009 in Hamburg von Transferkurzarbeitergeld betroffen? Bitte listen Sie die Zahl der betroffenen Beschäftigten für die Monate Januar 2009 bis Juni 2009 auf. Siehe Antwort zu Wie viele der in der Zeitarbeitsbranche von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten haben a) keine abgeschlossene Berufsausbildung oder gelten als ungelernt, weil sie länger als zwei Jahre nicht mehr in ihrem Ausbildungsberuf tätig sind? 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3614 b) eine abgeschlossene Berufsausbildung und sind über die Verleihfirmen in ihrem Ausbildungsberuf tätig? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. 10. Wie hoch ist derzeit das durchschnittliche Kurzarbeitergeld der Leiharbeitnehmer/-innen in Hamburg? Bitte Beträge in Euro pro Arbeitsstunde und pro Monat angeben. Siehe 178 fortfolgende SGB III. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. a), 9. b), 12. b) und Die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Förderung von Qualifizierung sind Bestandteil der Strategie der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit. Wie viele Unternehmen aus der Zeitarbeitsbranche haben seit Januar 2009 in Hamburg die Übernahme von Qualifizierungskosten für Bezieher und Bezieherinnen Kurzarbeitergeld beantragt? Bitte listen Sie uns die Zahl der Firmen für die Monate Januar 2009 bis Juni 2009 auf. Sieben Zeitarbeitsfirmen haben bis Juni 2009 die Übernahme von Qualifizierungskosten beantragt. Darüber hinausgehende Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 12. Wie viele Beschäftigte aus der Zeitarbeitsbranche, die von Kurzarbeit betroffen sind, nehmen zurzeit in Hamburg a) an einer Qualifizierungsmaßnahme teil, die innerbetrieblich nützlich und damit durch die Arbeitsagentur teilgefördert wird? Derzeit nehmen sieben Männer und drei Frauen an einer derartigen Qualifizierungsmaßnahme teil. b) an einer Qualifizierungsmaßnahme teil, die der besseren Einsetzbarkeit des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt dient und damit zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur gefördert wird und Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Siehe Antwort zu 12. a). c) wie hoch ist hier jeweils der Anteil an Frauen und Männern? 13. Wie hoch ist das durchschnittliche Volumen der in den Zeitarbeitsfirmen weggefallenen Arbeit? Bitte aufgeschlüsselt für die Monate Januar 2009 bis Juni 2009 angeben. Siehe Antwort zu In welchem Umfang ist in den Entleihbetrieben Arbeit weggefallen? Bitte nach Branchen aufgeschlüsselt für die Monate Januar 2009 bis Juni 2009 angeben. Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. 15. Wie wird sich den Prognosen zufolge die Kurzarbeit in der Zeitarbeitsbranche in Hamburg in den Monaten Juli 2009 bis Dezember 2009 entwickeln und wie viele Personen werden davon betroffen sein? Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. 3

4 Drucksache 19/3614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Anlage 1 Impressum Empfänger: Bettina Wullkotte RD Nord, Stab ZLP Auftragsnummer: Titel: Region: Berichtsmonat: Betriebe mit Kurzarbeit und Kurzarbeiter nach ausgewählten Merkmalen in der Zeitarbeit Hamburg Zeitreihe Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Nordost Brühlstraße Hannover Statistik-Service-Nordost@arbeitsagentur.de Hotline: *) Fax: *) *) 3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abw eichende Preise. Weiterführende statistische Informationen Internet: Detaillierte Übersichten ab 01/2005 (SGB II / III) Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Statistik der Bundesagentur für Arbeit Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3614 Anlage 2 Kurzarbeit Hinweise zur Statistik über Kurzarbeit Durch das Kurzarbeitergeld soll Arbeitslosigkeit vermieden werden und den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer erhalten bleiben. Die Rechtsgrundlagen finden sich im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in den 169 bis 182 sowie in 216b. Die Betriebe müssen gemäß 173 SGB III grundsätzlich vor Beginn der Kurzarbeit eine Anzeige erstatten. Eine Ausnahme dazu gibt es für das Saison-Kurzarbeitergeld nach 175 SGB III: Sofern der Arbeitsausfall auf witterungsbedingten Gründen beruht (nur in der Schlechtwetterzeit Dezember bis März) und der Betrieb dem Baugewerbe oder einem Wirtschaftszweig angehört, der von saisonalem Arbeitsausfall bedroht ist, ist eine Anzeige nicht erforderlich ( 175 Abs. 7 SGB III). Aufgrund der erstatteten Anzeigen werden den betroffenen Betrieben für jeden Kalendermonat mit Kurzarbeit Betriebsmeldungen zugesandt, die diese gemäß 320 Abs. 4 SGB III am Ende eines Quartals für die drei Kalendermonate ausgefüllt bei den Agenturen für Arbeit einreichen müssen. Betriebsmeldungen nach 175 SGB III zu Saison-Kurzarbeitergeld aus wirtschaftlich bedingten Gründen müssen jeweils monatlich erstattet werden. Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall wird keine Betriebsmeldung angefordert. Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agenturen für Arbeit erfolgt anhand der Abrechnungslisten, die für jeden Kalendermonat mit Kurzarbeit innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung dieses Monats eingereicht werden müssen. Statistisch liegen somit Daten über Anzeigen und Betriebsmeldungen nur aus wirtschaftlichen Gründen vor. Die Daten aus den Abrechnungslisten enthalten auch witterungsbedingten Arbeitsausfall und können rückwirkend ab Januar 2008 differenziert dargestellt werden. Beim Kurzarbeitergeld unterscheidet man aktuell drei Arten: Kurzarbeitergeld nach 169 Satz 1 SGB III Saison-Kurzarbeitergeld nach 169 Satz 2 i.v.m. 175 SGB III Transferkurzarbeitergeld nach 216b SGB III Kurzarbeitergeld (Kug) kann gewährt werden, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die persönlichen wie betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind und vor Beginn der Kurzarbeit der Agentur für Arbeit eine Anzeige vorlag. Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) erhalten nur Betriebe des Baugewerbes (Bauhauptgewerbe, Dachdeckergewerbe, Gerüstbaugewerbe, Garten- und Landschaftsbau) in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis zum 31. März. Das Saison-Kug wird bei wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall gewährt (Anzeige und Betriebsmeldung erforderlich), aber auch aus witterungsbedingten Gründen (ohne Anzeige und Betriebsmeldung). Zeiten, in denen Saison-Kug bezogen wird, werden für die Berechnung der Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug) kann zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung der Vermittlungschancen bei Betriebsänderungen beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier eine Anzeige an die Agentur für Arbeit. Im Gegensatz zum Kurzarbeitergeld muss ein dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall vorliegen. Weiterhin muss dargelegt werden, dass der Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (bee) weiter beschäftigt wird. 5

6 Drucksache 19/3614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Anlage 3 Kurzarbeit Auswertungsmöglichkeiten der Statistik: Anzeigen Alle im Kalendermonat (= Berichtsmonat) im Fachverfahren eingegebenen Anzeigen über Arbeitsausfall, einschließlich der darin enthaltenen Personenzahl, werden gezählt. Dabei kann jedoch nicht ausgewertet werden, ab wann mit der Kurzarbeit begonnen werden soll und ob alle in der Anzeige angegebenen Personen auch wirklich kurzarbeiten müssen. Auch der Zeitrahmen, für den Kurzarbeit geplant ist, kann nicht erhoben werden. Betriebe und Kurzarbeiter Die Angaben aus den Betriebsmeldungen über Kurzarbeit werden statistisch gesondert manuell erfasst. Die Betriebe und ihre Kurzarbeiter können nach verschiedenen Kriterien auswertet werden. Die Genauigkeit der Inhalte der Betriebsmeldungen wird durch die Eintragungen der Arbeitgeber bestimmt. Abrechnungslisten Auch hier werden alle im Kalendermonat (= Berichtsmonat) im Fachverfahren eingegebenen Abrechnungslisten mit den darin aufgeführten Personen gezählt. Dabei kann noch nicht erhoben werden, für welchen Monat die Liste Gültigkeit hat. Sämtliche Daten können nach der Anspruchsgrundlage (Kug 170 SGB III, Saison-Kug - wirtschaftlich und witterungsbedingt SGB III, Transfer-Kug 216b SGB III), der wirtschaftsfachlichen Zugehörigkeit des Betriebs (bis 2007 Wirtschaftszweigordnung von 2003, ab 2008 Wirtschaftszweigordnung von 2008), dem Betriebssitz (politische Gebietsstruktur) und der zuständigen Agentur für Arbeit (BA-Gebietsstruktur) erhoben werden. N eue wirtschaftsfachliche Gliederung (WZ 2008) Ab dem Berichtsjahr 2008 wird die WZ 2003 von der WZ 2008 abgelöst. Die wirtschaftsfachliche Zuordnung zur neuen WZ 2008 erfolgt ab Berichtsmonat Januar 2008 anhand der Betriebsnummer über die zentrale Betriebsdatei. Der Neuaufbau der Datensätze nach der WZ 2008 erreicht seit September 2008 für alle Betriebe einen hinreichenden Vollständigkeitsgrad, eine Auswertung nach den neuen Wirtschaftsabteilungen der WZ 2008 ist somit ab Jahresende 2008 möglich. Wichtiger Hi nweis: Bedingt durch die neue Struktur der WZ 2008 ist eine eindeutige Zuordnung neu ---> alt bzw. alt ---> neu nicht möglich. 6

7 7 Betriebe mit Kurzarbeit und Kurzarbeiter nach ausgewählten Merkmalen in der Zeitarbeit 1) Hamburg Zeitreihe Berichtszeitraum Anspruchsgrundlage * Mrz 09 Feb 09 Anzahl der Betriebe 2) Kurzarbeiter insgesamt 2) Kurzarbeiter männlich 2) Kurzarbeiter w eiblich 2) Leistungen nach dem SGB III Vollzeitäquivalent 2) Durchschnittl. Arb. Ausfall in % Insgesamt ,5 dar. 216b SGB III * * - * * 100,0 Insgesamt ,7 dar. 216b SGB III * * - * * 100,0 Jan 09 Insgesamt ,4 dar. 216b SGB III * * - * * 100,0 Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Summe der Wirtschaftsgruppen 782 (befristete Überlassung von Arbeitskräften und 783 (sonstige Überlassung von Arbeitskräften) 2) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert *) 216b SGB III = Transfer-Kug Anlage 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3614

8 Drucksache 19/3614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Anlage 5 Leistungen nach dem SGB III Anzeigen über Kurzarbeit und Personen in Anzeigen in der Zeitarbeit 1) Hamburg Zeitreihe Berichtszeitraum Anspruchsgrundlage * Eingegangene Anzeigen 2) Personen in Anzeigen 2) 1 2 Mai 09 Apr 09 Mrz 09 Feb 09 Insgesamt b SGB III * 3 Insgesamt b SGB III * 20 Insgesamt b SGB III - - Insgesamt b SGB III * * Jan 09 Insgesamt b SGB III - - Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Summe der Wirtschaftsgruppen 782 (befristete Überlassung von Arbeitskräften und 783 (sonstige Überlassung von Arbeitskräften) 2) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert *) 216b SGB III = Transfer-Kug 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3614 Anlage 6 Statistik-Infoseite Weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter: Von der Startseite aus gelangen Sie zu aktuellen statistischen Informationen und Erläuterungen. Neben dem aktuellen Arbeitsmarktbericht können Sie auf ältere Fassungen zugreifen unter: Publikationen Hintergründe zur Statistik nach dem SGB und zur Datenübermittlung nach 51 b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt: Informationen (SGB II / SGB III) Weitere statistische Informationen erhalten Sie unter: Detaillierte Übersichten Angebot Arbeitsmarktstatistik "--> ab 01/2005 (SGB II / SGB III)" Angebot Arbeitsmarktstatistik "--> bis 12/2004 (SGB III)" Unter der Kategorie... erhalten Sie zum jeweiligen Themengebiet weitere Informationen: Arbeitsmarkt Ausbildungsmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen nach dem SGB III Förderung Kreisdaten (themenübergreifende Ausw ertungen) Zeitreihen 9

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