PharmaLex International

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PharmaLex International"

Transkript

1 PharmaLex International Rent a Stufenplanbeauftragten oder: Arzneimittelsicherheit als Dienstleistung PharmaLex International, Mannheim Dr. Holger Maria Rohde BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 1

2 Ein sicheres Arzneimittel? keine Wirkung ohne Nebenwirkung Jede medizinische Therapie birgt ein potentielles Risiko Medizinische Therapie ist immer eine Kosten-Nutzen Abwägung RISK-BENEFIT-CALCULATION BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 2

3 PharmaLex Dienstleister für Arzneimittelsicherheit Vielfältiges Kundenspektrum: kleine und mittelständige Pharmaunternehmen. Etablierung eines Pharmakovigilanz-Systems, Stellung des Stufenplanbeauftragten. Biotech und Start-Ups. Arzneimittelsicherheit als Dienstleistung im Drug Development Prozess. global agierende Pharmafirmen. Vielfältiges Aufgabenspektrum.

4 Arzneimittelsicherheit: verschiedene Sichtweisen der Pharmafirmen hoheitliche Aufgabe: Teil der Forschung am Arzneimittel auch nach der Zulassung oder: notwendiges Übel: Erfüllung gesetzlicher Verpflichtung nur mit minimalem Aufwand BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 4

5 Motivation für Arzneimittelsicherheit aber eine ordentlich betriebene Arzneimittelsicherheit ist nur ein Tool zur Reduktion des RISK durch Erkennung und Abwehr von Gefahren RISK-BENEFIT-CALCULATION allerdings: Arzneimittelsicherheit verursacht Kosten die Früchte einer Investition in die AMS sind nicht unmittelbar erkennbar BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 5

6 Konsequenzen bei Missachtung - behördlicherseitsmit Arzneimittelsicherheit ist zwar unmittelbar kein Geld zu verdienen ohne Arzneimittelsicherheit dafür aber viel Geld zu verlieren! Bußgeldvorschriften nach 97 AMG: Bußgelder bei Verstößen des Arzneimittelssicherheits-Vorschriften z.b AMG 97, Abs 24c: entgegen 63a Abs. 1 Satz 1 einen Stufenplanbeauftragten nicht beauftragt oder entgegen 63a Abs. 3 eine Mitteilung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet EU-Penalty Regulation (Commission Regulation EC 658/2007) Geldstrafen von bis zu 5% eines jährlichen EU-Umsatzes möglich (individuelle Festsetzung) begründet in serious risk to public health BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 6

7 Konsequenzen bei Missachtung - in der öffentlichen Meinung - mit Arzneimittelsicherheit ist zwar unmittelbar kein Geld zu verdienen ohne Arzneimittelsicherheit dafür aber viel Geld zu verlieren! Arzneimittelsicherheit als Anlaufstelle für Ärzte-/Apothekerschaft, Patienten/Kunden Imageverluste, sowohl global politisch, als auch für das jeweilige Unternehmen Vertrauensverluste bei Ärzte-/Apothekerschaft, Patienten/Kunden BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 7

8 PharmaLex unterstützt als Dienstleistungsunternehmen Übernahme konkreter Einzelprojekte Einsatz kompetenter Mitarbeiter in den Auftragsfirmen zur Verstärkung und Entlastung der Arzneimittelsicherheitsabteilung Übernahme der gesetzlichen Verantwortung als Stufenplanbeauftragter (QP-PV) Pharmakovigilanz-Audits: fachliche Beurteilung des Pharmokovigilanz-Systems eines Unternehmens

9 Übernahme konkreter Einzelprojekte Datenerfassung, Codierung, Dokumentation und Archivierung Bearbeitung und Bewertung von Informationen Literaturrecherchen Permanente Überprüfung des Risikoprofils Expedited Reporting (Meldung schwerwiegender NW, SUSAR reporting) Erstellen von PSURs (Periodic Safety Update Reports) Beantwortung von Anfragen der Behörden Koordination des internen Informationsflusses Koordination des Informationsflusses von und zu Vertragspartnern Qualitätsmanagementsystem Interne Audits Risikomanagement BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 9

10 Aus dem Alltag einer Arzneimittelsicherheitsabteilung Directive 95/46/EC Directive 2001/83/EC Directive 2001/20/EC Directive 2003/63/EC ICH E2 A+B ICH E6: GCP Annex 13 of GMP Declaration of Helsinki EudraCT db AMG 63 b Pharmakovigilanz-Inspektionen Eudravigilance db ectd EudraLex Volume 9A ENTR CT4 Adverse Reaction reports EU penalty regulation BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 10

11 Verantwortung als Stufenplanbeauftragter Stufenplanbeauftragter AMG 63a, 19 AMWHV Sammeln von Informationen zu Arzneimittelrisiken Bewertung dieser Risiken, ob als Einzelfall oder zeitlich kumulierte Daten Maßnahmen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken Vorschlagen/ Absprechen mit Behörden Koordination der Durchführung von Risikoabwehrmaßnahmen im Unternehmen Entwicklung einer Company Core Data Safety Information CCSI zum Arzneimittel als Teil des Company Core Data Sheet BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 11

12 Koordinationszentrum Qualitätssicherung Behörden Presse Informationsstellen Öffentlichkeit Fachverbände Drug Safety FA Ärzte-/ Apothekerkammern Medizinische FA Stufenplanbeauftragter Labelling Qualität FA Außendienst IT-Abteilung Pharmazeutische Marketing / Entwicklung Finanzen Geschäftsleitung Rechtsabteilung BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 12

13 Stufenplanbeauftragter Anlaufstelle für alle Beteiligten Koordinationsstelle Kommunikationsstelle Sicherstellung des Informationsflusses Dreh- und Angelscheibe BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 13

14 EU Risk Management Plan Neuer Begriff aus den Regularien ein Maßnahmenplan zur Vorbereitung auf unerwünschte Wirkungen eines Arzneimittels Bestandteile des Zulassungsdossiers ( 22 (2) Nr.5 AMG) besteht gemäß Guideline, NTA Vol 9a aus 2 Teilen Part I Part II Safety Specifications Pharmakovigilanz System Evaluation, ob Risik-Minimisation Activities nötig und angebracht sind Risk Minimisation Plan (wenn angebracht) BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 14

15 EU Risk Management Plan Erforderlich für: neuen Wirkstoff Biosimilar Generikum/Hybrid Produkt, bei dem für das Referenzprodukt Risikominimierungsaktivitäten notwendig sind Bei signifikanten Änderungen der Zulassung, falls durch die Behörde nicht als unnötig erklärt (z.b. neue Arzneiform, neue Herstellungsprozess eines rekombinanten Arzneimittels etc.) Nach Aufforderung der Behörde Auf Initiative des MAH/MAA bei Sicherheitsbedenken BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 15

16 Meldung schwerwiegender Nebenwirkungen Unverzügliche Meldung, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden (AMG 63b, GCP- Verordnung ) Entsprechend gesetzlicher Vorgaben in elektronischer Form, Ausnahme bei Investigator Initiated Trials und AM, die aus Vollblut, Plasma und Blutzellen bestehen (ohne industrielle Verarbeitung). Bei Zulassungen in der EU (MRP/DCP) sind die Behörden aller beteiligten Länder zu informieren. BfArM/PEI geben die Meldung weiter an die EMEA. Nicht schwerwiegende Nebenwirkungen werden im Rahmen des PSURs gesammelt gemeldet. BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 16

17 Elektronisches Reporting - IT Elektronische Übermittlung von sicherheitsrelevanten Informationen in der EU seit November 2005 verpflichtend EU-Harmonisierung: Sicherstellung des Informationsflusses an alle EU-MS Detaillierte Vorgaben in nationalen Rechtsverordnungen und EU Guidelines Keine einheitliche EU-Regelung bzgl. der IT-Lösung In D.: BPI-Initiative: Pheda Kooperation BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 17

18 PharmaLex Daten Team: ca. 30 Mitarbeiter, vorw. Naturwissenschaftler Pharmazeuten, Chemiker, Biologen u. Mediziner Büro: ca. 900 m 2, Hauptsitz Mannheim, PharmaLex Repräsentanz Berlin IT: Data-Center mit derzeit 3 Servern (Fujitsu-Siemens, HP) 2 TByte Speicherkapazität daily back

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! PharmaLex GmbH Joseph-Meyer-Straße Mannheim Fon: +49-(0) Fax: +49-(0) BPI Hintergrundgespräch, 23.Januar PharmaLex GmbH 19

GVP Module V Risk Management Systems

GVP Module V Risk Management Systems GVP Module V Risk Management Systems Dr. Susanne Wolf Institut für Pharmakovigilanz AGES Gespräche Wien, 26.04.2012 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Guideline on good

Mehr

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 23.11.2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die Medizinische Überwachung von Klinischen Prüfungen in einem Auftragsforschungsinstitut

Die Medizinische Überwachung von Klinischen Prüfungen in einem Auftragsforschungsinstitut Die Medizinische Überwachung von Klinischen Prüfungen in einem Auftragsforschungsinstitut 1 (CRO) Katharina Kotz Medical Monitoring Associate PRA International Themenübersicht Medizinische Schwerpunkte

Mehr

BASISWISSEN PHARMAKOVIGILANZ I - VII

BASISWISSEN PHARMAKOVIGILANZ I - VII BASISWISSEN PHARMAKOVIGILANZ I - VII 24. Februar 17. März 14. April 5. Mai 2. Juni 23. Juni 2015 Gesetzliche und regulatorische Grundlagen ( Wo steht das? ) Veränderungen und Konsequenzen ( Vom Stufenplanbeauftragten

Mehr

PSURs sind für ALLE ZUGELASSENEN ARZNEISPEZIALITÄTEN vorzulegen (s. 1 u. 14 PhVO 2006)

PSURs sind für ALLE ZUGELASSENEN ARZNEISPEZIALITÄTEN vorzulegen (s. 1 u. 14 PhVO 2006) PSURs sind für ALLE ZUGELASSENEN ARZNEISPEZIALITÄTEN vorzulegen (s. 1 u. 14 PhVO 2006) Die grundsätzliche Verpflichtung zur PSUR-Vorlage ist o UNABHÄNGIG VOM DATUM DER ZULASSUNG o UNABHÄNGIG VOM VERMARKTUNGSTATUS

Mehr

Wissen, worauf es ankommt

Wissen, worauf es ankommt Wissen, worauf es ankommt www.tuev-sued.de/akademie GmbH Westendstraße 160 80339 München Telefon: 089 5791 2389 E-Mail: akademie@tuev-sued.de Bleiben wir in Kontakt! AC46-Pharma-fly-210x297-w-15-07-03

Mehr

Risk Management Plans & PSURs. Was könnte die Zukunft bringen?

Risk Management Plans & PSURs. Was könnte die Zukunft bringen? Risk Management Plans & PSURs Was könnte die Zukunft bringen? 1 Strategy to better protect public health by strengthening and rationalising EU pharmacovigilance There is an established link between pharmacovigilance

Mehr

Service-Angebote des BPI

Service-Angebote des BPI Pharmakovigilanz Service-Angebote des BPI BPI-Pharmakovigilanz Knowledge Base Mit dem EU-Pharmapackage und dem Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober

Mehr

Besonderheiten zum Zulassungsverfahren von pathogeninaktivierten Blutkomponenten. W. Schwarz Paul-Ehrlich-Institut Langen

Besonderheiten zum Zulassungsverfahren von pathogeninaktivierten Blutkomponenten. W. Schwarz Paul-Ehrlich-Institut Langen Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel www.pei.de Besonderheiten zum Zulassungsverfahren von pathogeninaktivierten W. Schwarz Paul-Ehrlich-Institut Langen Zuerst verfolgte Vorgehensweise:

Mehr

Ihr Partner für Drug Regulatory Affairs

Ihr Partner für Drug Regulatory Affairs Ihr Partner für Drug Regulatory Affairs 1 pharmadocs stellt sich vor Das sind wir - Unternehmen Unsere Kompetenz Vision und Mission Ihre Vorteile als Partner Kontaktdaten 2 Das sind wir - Unternehmen Gründung

Mehr

Klinische Prüfungen und Prüfpräparate: Kennzeichnung, Einfuhr und Ausfuhr, 16.03.2016 in Berlin

Klinische Prüfungen und Prüfpräparate: Kennzeichnung, Einfuhr und Ausfuhr, 16.03.2016 in Berlin Klinische Prüfungen und Prüfpräparate: Kennzeichnung, Einfuhr und Ausfuhr, 16.03.2016 in Berlin Praxis, Workshops und Fallbeispiele mit QP Sachkundiger Person und Fachanwalt mit Besichtigung eines Depots:

Mehr

Investigator Initiated Trials

Investigator Initiated Trials Investigator Initiated Trials Die Universität in der Rolle des Sponsors nach AMG - Rechtliche Aspekte - Alexander May, LL.M. Seite 1 Überblick Rechtliche Rahmenbedingungen 12. AMG-Novelle Der Sponsor und

Mehr

RMP Erste Erfahrungen, Highlights & Stolpersteine

RMP Erste Erfahrungen, Highlights & Stolpersteine RMP Erste Erfahrungen, Highlights & Stolpersteine Dr. Susanne Wolf Institut für Pharmakovigilanz AGES Gespräche Wien, 13.05.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Gesetzliche

Mehr

Stellenbeschreibung Fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) Pharmalogistik

Stellenbeschreibung Fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) Pharmalogistik Stellenbeschreibung (FvP) Pharmalogistik Funktionsbezeichnung: Vorgesetzte Stelle: Stellvertreter: Frau Monika Muster Herr Markus Muster Anforderungen an die Schweizer Gesetzgebung Die FvP respektiert

Mehr

Dr. Kerstin Breithaupt-Grögler Fachärztin für Klinische Pharmakologie -kbr- clinical pharmacology services Frankfurt/Main, Germany

Dr. Kerstin Breithaupt-Grögler Fachärztin für Klinische Pharmakologie -kbr- clinical pharmacology services Frankfurt/Main, Germany Deutsche Gesetzgebung für Klinische Prüfungen nach AMG und MPG Neuerungen und Erfahrungen AGAH Workshop, 04. Juli 2012 Neue Regelung des SUSAR-Reporting Reporting in der GCP-Verordnung Dr. Kerstin Breithaupt-Grögler

Mehr

16. AMG Novelle Neuerungen für die Klinische Prüfung

16. AMG Novelle Neuerungen für die Klinische Prüfung 16. AMG Novelle Neuerungen für die Klinische Prüfung Dr. med. Kerstin Breithaupt-Grögler Fachärztin für klinische Pharmakologie Frankfurt am Main e-mail: breithaupt-groegler@t-online.de -kbr-2013 16. AMG

Mehr

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 13.11.2013 Inhaltsübersicht

Mehr

Good Pharmacovigilance Practice

Good Pharmacovigilance Practice Good Pharmacovigilance Practice Die ersten Schritte Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Hintergrund Erstellung EU Kerndokumente Implementation Plan: Mai/Juni 2011 SOPs,

Mehr

1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012. Pharmakovigilanzregelungen Ein wirkliches Plus für die Arzneimittelsicherheit?

1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012. Pharmakovigilanzregelungen Ein wirkliches Plus für die Arzneimittelsicherheit? 1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012 Pharmakovigilanzregelungen Ein wirkliches Plus für die Arzneimittelsicherheit? Simone Winnands Agenda Definitionen zur Pharmakovigilanz Pharmakovigilanz im Zulassungsumfeld

Mehr

Dokumentation von SAEs in EDC-Studien Ist das selbst ein unerwünschtes Ereignis?

Dokumentation von SAEs in EDC-Studien Ist das selbst ein unerwünschtes Ereignis? Dokumentation von SAEs in EDC-Studien Ist das selbst ein unerwünschtes Ereignis? 10. DVMD-Fachtagung 1. - 4. April 2009 Ludwigshafen am Rhein Jens Knösel Metronomia Clinical Research GmbH Metronomia Clinical

Mehr

DVMD Tagung Hannover 2011

DVMD Tagung Hannover 2011 DVMD Tagung Hannover 2011 Vorstellung der Bachelorarbeit mit dem Thema Schwerwiegende Verstöße gegen GCP und das Studienprotokoll in klinischen Studien - Eine vergleichende Analyse der Regularien der EU-Mitgliedsstaaten

Mehr

Die Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung

Die Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung Die Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung Am Beispiel eines externen Qualitätsaudits Nadja Schachteli 1 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, GCP 5.1.1 Der Sponsor ist für die

Mehr

GMP-Konformität ausländischer Wirkstoffhersteller

GMP-Konformität ausländischer Wirkstoffhersteller GMP-Konformität ausländischer Wirkstoffhersteller Michel Keller, Swissmedic März 2005: GMP-Konformität 1 Überblick Gesetzliche Anforderungen in der CH Infos zum GMP-Status ausländischer Hersteller Situation

Mehr

Wissenswertes zu den jährlichen Sicherheitsberichten bzw. DSURs

Wissenswertes zu den jährlichen Sicherheitsberichten bzw. DSURs Wissenswertes zu den jährlichen Sicherheitsberichten bzw. DSURs Dr. Corina Spreitzer Institut Überwachung, Abteilung Klinische Prüfungen AGES-Gespräch Wien, 29.10.2015 www.basg.gv.at Österreichische Agentur

Mehr

Selbsteinschätzung der Medikationssicherheit in Tiroler Krankenhäuser Dr. Geley Theresa 1

Selbsteinschätzung der Medikationssicherheit in Tiroler Krankenhäuser Dr. Geley Theresa 1 Selbsteinschätzung der Medikationssicherheit in Tiroler Krankenhäuser 24.10.2016 Dr. Geley Theresa 1 Krankenhausstandorte in Tirol 24.10.2016 Dr. Geley Theresa 2 Problemfelder Unerwünschte Ereignisse in

Mehr

Kriterienkatalog des Sponsorbevollmächtigten (GHSG) (Auswahl angemessen qualifizierter Mitglieder der Prüfgruppe)

Kriterienkatalog des Sponsorbevollmächtigten (GHSG) (Auswahl angemessen qualifizierter Mitglieder der Prüfgruppe) Studienkurztitel: HD 16 EudraCT-Nr.: 2007-004474-24 Prüfplan-Code: Uni-Koeln-987 Sponsor: Universität zu Köln Studienfunktion Qualifikationsanforderungen Qualifikationsnachweis Studienaufgabe (Codierung

Mehr

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung Prüfordnung für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung 1. Grundlagen 1.1 Die Gesellschaft GQB überprüft durch fachlich besonders qualifizierte und weisungsfreie Auditoren

Mehr

Ihr Partner für Drug Regulatory Affairs

Ihr Partner für Drug Regulatory Affairs Ihr Partner für Drug Regulatory Affairs pharmadocs stellt sich vor Das sind wir - Unternehmen Unsere Kompetenz Vision und Mission Ihre Vorteile als Partner Kontaktdaten 2 Gründung 2009 Standort in Lichtenfels

Mehr

https://www.zlg.de/arzneimittel/qualitaetssystem/qualitaetssicherungshandbuch.html

https://www.zlg.de/arzneimittel/qualitaetssystem/qualitaetssicherungshandbuch.html Anlage 1 PZ-QS01 1 Klinikkopf Checkliste Vor- und Nachbereitung Audits und Inspektionen Checkliste Vor- und Nachbereitung Audits und Inspektionen https://www.zlg.de/arzneimittel/qualitaetssystem/qualitaetssicherungshandbuch.html

Mehr

Europäische Pharmakovigilanzvorgaben Implementierung in die FI/GI

Europäische Pharmakovigilanzvorgaben Implementierung in die FI/GI Europäische Pharmakovigilanzvorgaben Implementierung in die FI/GI Mag. pharm. Dr. Ulrike Rehberger Institut LCM, Abteilung REGA AGES Gespräch Wien, 24. Juni 2014 www.ages.at Österreichische Agentur für

Mehr

Probleme der Bewertung und Meldung von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen. Herr Sudhop, BfArM Herr Wessler, Ethik-Kommission RLP

Probleme der Bewertung und Meldung von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen. Herr Sudhop, BfArM Herr Wessler, Ethik-Kommission RLP Probleme der Bewertung und Meldung von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen Herr Sudhop, BfArM Herr Wessler, Ethik-Kommission RLP Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Nebenwirkungen ca. 5 % medikamentös

Mehr

DuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?

DuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor

Mehr

Auswirkungen der 12. AMG- Novelle auf wissenschaftsgesteuerte Studien die Sicht eines Klinikers -

Auswirkungen der 12. AMG- Novelle auf wissenschaftsgesteuerte Studien die Sicht eines Klinikers - Auswirkungen der 12. AMG- Novelle auf wissenschaftsgesteuerte Studien die Sicht eines Klinikers - Priv.-Doz. Dr. A. Erhardt Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Meldung von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen Sicht der pharmazeutischen Industrie

Meldung von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen Sicht der pharmazeutischen Industrie . Meldung von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen Sicht der pharmazeutischen Industrie Dr. med. Reinhard Schlief Global Medical Safety Surveillance, Clinical Interface 23. Jahrestagung des AK Medizinische

Mehr

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

PHARMAKOVIGILANZ (PHV) in 7 Modulen

PHARMAKOVIGILANZ (PHV) in 7 Modulen PHARMAKOVIGILANZ (PHV) in 7 Modulen Start: 03. Dezember 2013 bis Juli 2014 Die Pharmakovigilanz ist ein integrativer, gesetzlich verankerter Bestandteil der Tätigkeit eines jeden Inhabers von Arzneimittelzulassungen,

Mehr

aus regulatorischer Sicht:

aus regulatorischer Sicht: Die klinische Prüfung aus regulatorischer Sicht: Was ist neu? Mit Informationsmanagement in die Zukunft 12. Fachtagung des DVMD Braunschweig 20. September 2012 Dr. Dagmar Chase Clinrex GmbH, München 1

Mehr

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz Initialvorlesung WS 2011 / 2012 Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung in Mainz Folie 1 Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert traditionelle Arzneimittelherstellung

Mehr

Privacy trends 2011. Alfred Heiter. 10. Juni 2011

Privacy trends 2011. Alfred Heiter. 10. Juni 2011 Privacy trends 2011 Alfred Heiter 10. Juni 2011 Vorstellung Alfred Heiter alfred.heiter@at.ey.com Seit 11 Jahren im IT-Prüfungs- und IT-Beratungsgeschäft Senior Manager bei Ernst & Young im Bereich Technology

Mehr

Einstufung von Änderungen

Einstufung von Änderungen Einstufung von Änderungen Mag. Caroline Kleber AGES MEA, Wien AGES-Gespräch, 24. Juni 2014 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Aufbau und Zusammenhänge Variation Regulation

Mehr

Auditierung und Zertifizierung in der Pharmakovigilanz DQS-Systemaudits des Pharmakovigilanz-Systems

Auditierung und Zertifizierung in der Pharmakovigilanz DQS-Systemaudits des Pharmakovigilanz-Systems Auditierung und Zertifizierung in der Pharmakovigilanz DQS-Systemaudits des Pharmakovigilanz-Systems Informationen der DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Stand Juli

Mehr

Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder

Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder PMS-Workshop, 29.09.2005 Auswirkungen der 12. AMG-Novelle auf die klinische Forschung in Deutschland Dr. Sabine Paris Zentralstelle der Länder

Mehr

QualityRiskManagement

QualityRiskManagement QualityRiskManagement Workshop Bernd Bödecker GAA Hannover GMP-Gesprächskreis Niedersachsen Abbott Products GmbH, 8. November 2011 Ziele des Workshops (Vorschlag) o Gelegenheit zur allgemeinen Information

Mehr

Lehrgang: PHARMAKOVIGILANZ in 7 Modulen

Lehrgang: PHARMAKOVIGILANZ in 7 Modulen Lehrgang: Die Pharmakovigilanz (Arzneimittelüberwachung) ist ein integrativer, gesetzlich verankerter Bestandteil der Tätigkeit eines jeden Inhabers von Arzneimittelzulassungen, unabhängig von der Größe

Mehr

AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs

AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs Martin Völkl, Director Market Access & Public Affairs, Celgene GmbH Warum forschen Pharmaunternehmen?

Mehr

Arzneimittelwesen pharmind

Arzneimittelwesen pharmind Arzneimittelwesen pharmind Qualitative und kooperative Anforderungen an ein Pharmakovigilanz-System eines pharmazeutischen Unternehmens Anregungen für die firmeninterne Bewältigung der Qualitätsaspekte

Mehr

Cloud Governance in deutschen Unternehmen eine Standortbestimmung

Cloud Governance in deutschen Unternehmen eine Standortbestimmung Cloud Governance in deutschen Unternehmen eine Standortbestimmung ISACA Fokus Event Meet & Explore IT Sicherheit & Cloud Aleksei Resetko, CISA, CISSP PricewaterhouseCoopers AG WPG 2015 ISACA Germany Chapter

Mehr

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 www.ages.at

Mehr

Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt

Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt Michael Rappl Regierung von Oberbayern Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP) Vortrag im Rahmen des 5. GCP-Kurses am Klinikum rechts

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr

Schulung Handkarte Umgang mit Risiken

Schulung Handkarte Umgang mit Risiken Schulung Handkarte Umgang mit Risiken Inhalte Ziele Inhalt der Handkarte Beispiele und Diskussion Beantwortung von Fragen Befehlserteilung 2 Ziele Jeder mil Vorgesetzte ist betreffend Umgang mit Risiken

Mehr

1 Einführung 15 J. Sehouli 1.2 Das Aufklärungsgespräch 18

1 Einführung 15 J. Sehouli 1.2 Das Aufklärungsgespräch 18 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 15 J. Sehouli 1.2 Das Aufklärungsgespräch 18 2 Die klinische Studie 21 2.1 Definitionen 22 2.1.1 Klinische Prüfung 22 2.1.2 Nicht interventionelle Prüfung 27 2.1.3 Anwendungsbeobachtung

Mehr

POST MARKET CLINICAL FOLLOW UP

POST MARKET CLINICAL FOLLOW UP POST MARKET CLINICAL FOLLOW UP (MEDDEV 2.12-2 May 2004) Dr. med. Christian Schübel 2007/47/EG Änderungen Klin. Bewertung Historie: CETF Report (2000) Qualität der klinischen Daten zu schlecht Zu wenige

Mehr

Orphan Drugs. Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten

Orphan Drugs. Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten Orphan Drugs Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten Seltene Krankheiten 30 Millionen Europäer, davon etwa 4 Millionen Deutsche, leiden an seltenen Krankheiten. Als selten gilt hier eine Krankheit, wenn

Mehr

ÄNDERUNGEN UND SCHWERPUNKTE

ÄNDERUNGEN UND SCHWERPUNKTE REVISION ISO 9001:2015 ÄNDERUNGEN UND SCHWERPUNKTE FRANKFURT, 25. JULI 2014 Folie Agenda 1. High Level Structure nach Annex SL 2. QMS Structure 3. Schwerpunkte der Änderungen Revision Iso 9001:2015 06/14

Mehr

Tragende Gründe. Vom 28. Mai Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 3. Beratungsverlauf

Tragende Gründe. Vom 28. Mai Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 3. Beratungsverlauf Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über einen Antrag zur Verordnungsfähigkeit der zulassungsüberschreitenden Anwendung eines Arzneimittels zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen

Mehr

Wirkstoffüberwachung

Wirkstoffüberwachung Wirkstoffüberwachung Zuständigkeiten bei der Überwachung der GMP-Compliance von Wirkstoffherstellern (Behörde MAH) Auftragsaudits bei Wirkstoffherstellern Einsichtnahme in Auditberichte durch die Behörde

Mehr

Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten

Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten 1 Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten Klinische Studienzentrale (CSC) Antje Wiede 2 Überblick Begriffe relevante Regularien und Gesetze GCP bei KP mit Medizinprodukten Antragstellung und Genehmigung

Mehr

DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG

DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DR. MARKUS FRANK LL.M. RECHTSANWALT A-1070 Wien, Neustiftgasse 3/5, Tel +43/1/523 44 02, Fax -10, office@frank-law.at Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments

Mehr

Beteiligung von Patienten an der Bewertung von Arzneimitteln bei der Zulassung und der Nutzen-Schaden- Bewertung

Beteiligung von Patienten an der Bewertung von Arzneimitteln bei der Zulassung und der Nutzen-Schaden- Bewertung Beteiligung von Patienten an der Bewertung von Arzneimitteln bei der Zulassung und der Nutzen-Schaden- Bewertung U. Hagemann Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn Gesundheit e.v. 10.

Mehr

Inspektion am Prüfzentrum Gute Vorbereitung = Gutes Ergebnis?

Inspektion am Prüfzentrum Gute Vorbereitung = Gutes Ergebnis? D A CH Symposium für klinische Prüfungen 07. und 08. März 2016, Freiburg Inspektion am Prüfzentrum Gute Vorbereitung = Gutes Ergebnis? Alexander Mion, Leiter GCP/GVP Inspektorat - Abteilung Klinische Versuche,

Mehr

Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren. Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand

Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren. Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand Inhalt Einführung Arbeitsgruppe EMF des Beratenden Ausschusses Aufbau und Inhalt unverbindlicher

Mehr

Poolingprojekt Pharmakovigilanz

Poolingprojekt Pharmakovigilanz Poolingprojekt Pharmakovigilanz Kompetenz und Service aus einer Hand Literaturrecherche PSUR-Erstellung Pharmakovigilanzdatenbank SOP-Online Friendly Audit Mitarbeiterschulung / -Coaching Poolingprojekt

Mehr

Inspektion pharmazeutischer Betriebe

Inspektion pharmazeutischer Betriebe Inspektion pharmazeutischer Betriebe Drittlandinspektionen - PMF, Wirkstoffe, Fertigarzneimittel DI Alexander Szivak www.basg.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH INS/PHAR

Mehr

Pharmacovigilance Manager Aktuelle Aspekte zur Umsetzung der GVP-Module der EMA (Good Pharmacovigilance Practices)

Pharmacovigilance Manager Aktuelle Aspekte zur Umsetzung der GVP-Module der EMA (Good Pharmacovigilance Practices) 5. Zertifikatslehrgang Februar bis November 2015 Frankfurt/Main Pharmacovigilance Manager Aktuelle Aspekte zur Umsetzung der GVP-Module der EMA (Good Pharmacovigilance Practices) 6 Lerneinheiten mit jeweils

Mehr

80% aller Teilnehmer werden von Behörden mindestens 1x pro Jahr inspiziert, wobei fast jeder vierte mindestens monatlich inspiziert wird.

80% aller Teilnehmer werden von Behörden mindestens 1x pro Jahr inspiziert, wobei fast jeder vierte mindestens monatlich inspiziert wird. Audits 74 Firmen haben an unserer monatlichen Umfrage, dieses Mal zum Thema Audits, teilgenommen. Das große Interesse zeigt, dass dieses Thema immer noch ein Dauerbrenner ist. Hier finden Sie eine Kurzfassung

Mehr

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251)

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251) Bezirksregierungen Münster Anzeige gemäß 67 Abs. 1 u. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen gemäß 13 Abs.

Mehr

Translational Research Herausforderung für das Monitoring?

Translational Research Herausforderung für das Monitoring? Translational Research Herausforderung für das Monitoring? Karin Huber, M.Sc., Head of Monitoring CTC Nadine Bosbach, M.Sc., CRA Definition Translational Research Erste Zitate um 1993 Definitionen (T1,

Mehr

Die Rolle des Sponsors bei der Durchführung Klinischer Prüfungen nach AMG (IIT)

Die Rolle des Sponsors bei der Durchführung Klinischer Prüfungen nach AMG (IIT) 1 Die Rolle des Sponsors bei der Durchführung Klinischer Prüfungen nach AMG (IIT) Klinische Studienzentrale (CSC) Juliane Thapa 2 Inhaltsverzeichnis Magdeburg 3 AN DER KLINISCHEN PRÜFUNG BETEILIGTE PERSONEN

Mehr

Die EU Clinical Trials Directive 2001/20 EC

Die EU Clinical Trials Directive 2001/20 EC Die EU Clinical Trials Directive 2001/20 EC Konsequenzen für die chemischpharmazeutische Dokumentation von Klinischen Prüfpräparaten DGRA- Jahreskongress 2003 Dr. Susanne Keitel, BfArM Bonn, 22. Mai 2003

Mehr

Beratung, Auditierung & Schulungen für die Pharmazeutische Industrie

Beratung, Auditierung & Schulungen für die Pharmazeutische Industrie Beratung, Auditierung & Schulungen für die Pharmazeutische Industrie www.nsf.org/info/pharmabiotech Beratung, Auditierung & Schulungen für die Pharmazeutische Industrie NSF Pharma Biotech, eine Gruppe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN! RESSOURCENMANAGEMENT

HERZLICH WILLKOMMEN! RESSOURCENMANAGEMENT HERZLICH WILLKOMMEN! RESSOURCENMANAGEMENT Unternehmensberatertag 2015 OPENING UND BEGRÜSSUNG KR Hans-Georg Göttling, CMC CSE Berufsgruppensprecher Unternehmensberatung Dipl.-Ing. Alexander Kainer Partner

Mehr

Hinweise und Erläuterungen zur elektronischen Übermittlung von Berichten zu UAW an das. BfArM

Hinweise und Erläuterungen zur elektronischen Übermittlung von Berichten zu UAW an das. BfArM Hinweise und Erläuterungen zur elektronischen Übermittlung von Berichten zu UAW an das BfArM Stand: 9..200 Version 2.0 Die vorliegenden Hinweise und Erläuterungen beschränken sich auf wichtige formale

Mehr

Pharmacovigilance Manager

Pharmacovigilance Manager 6. Zertifikatslehrgang September 2016 bis Mai 2017 Frankfurt/Main Pharmacovigilance Manager mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation 6 Lerneinheiten mit jeweils 2 Schulungstagen Aktuell Persönlich Praxisnah

Mehr

IIT / AWB / NIS. Investigator Initiated Trials. Investigator Initiated Trials (IIT) 11.11.2015. IIT = Investigator Initiated Trials

IIT / AWB / NIS. Investigator Initiated Trials. Investigator Initiated Trials (IIT) 11.11.2015. IIT = Investigator Initiated Trials IIT / AWB / NIS IIT = Investigator Initiated Trials AWB = Anwendungsbeobachtungen NIS = Nicht-interventionelle Studien Medical-Advisor-IIT-AWB-NIS 11.11.2015 Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner www.umbachpartner.com

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf einer Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Berlin, 01.03.2013 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Online GCP-Training. für Prüfärzte & Studienassistenten. for Investigators & Study Nurses

Online GCP-Training. für Prüfärzte & Studienassistenten. for Investigators & Study Nurses Online GCP-Training für Prüfärzte & Studienassistenten for Investigators & Study Nurses Inhalt & Zielsetzung In der klinischen Forschung wurden in den letzen Jahren nationale Gesetze und internationale

Mehr

Klinische Studien an der Charité. B. Wiedenmann Campus Virchow-Klinikum Charité Universitätsmedizin Berlin

Klinische Studien an der Charité. B. Wiedenmann Campus Virchow-Klinikum Charité Universitätsmedizin Berlin Klinische Studien an der Charité B. Wiedenmann Campus Virchow-Klinikum Charité Universitätsmedizin Berlin Ziele 1 Verbesserung der Qualität klinischer Studien Zulassungsstudien (company driven) Optimale

Mehr

Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen

Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche, 27. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung und Risikobewertung Zusammenfassung der KPMG-Studie zur Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung und Risikobewertung Zusammenfassung der KPMG-Studie zur Auftragsdatenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung und Risikobewertung Zusammenfassung der KPMG-Studie zur Auftragsdatenverarbeitung Daniel Mezzadra Agenda Studie zur Auftragsdatenverarbeitung I Zielsetzung der Studie II Fragenkatalog

Mehr

Quelle Salzburg Tourismus

Quelle Salzburg Tourismus Quelle Salzburg Tourismus Möglichkeiten für Patientenpartizipation In akademischer Forschung Florian B Lagler Institut für Angeborene Stoffwechselerkrankungen & UK für Kinder- und Jugendheilkunde Paracelsus

Mehr

als Steuerungsinstrument Björn Schneider Berlin, 29. November 2016

als Steuerungsinstrument Björn Schneider Berlin, 29. November 2016 Klicken Einrichtung Sie, von um das Titelformat GRC-Systemen zu bearbeiten und prozessen als Steuerungsinstrument Björn Schneider Berlin, 29. November 2016 The Linde Group Linde in Zahlen Linde in Zahlen

Mehr

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz SPECTARIS-Infoveranstaltung München, 10. Januar 2014 Was ist zu tun? - Warum ist meine Brille ein Medizinprodukt? - Welche Maßnahmen muss ich

Mehr

Unerwünschte nschte Arzneimittelwirkungen (UAW) aus ärztlicher Sicht

Unerwünschte nschte Arzneimittelwirkungen (UAW) aus ärztlicher Sicht Presse-Workshop BPI Schaltstellen der Arzneimittelsicherheit Der Stufenplanbeauftragte Berlin 23. Januar 2008 Unerwünschte nschte Arzneimittelwirkungen (UAW) aus ärztlicher Sicht Prof. Dr. med. Wolf-Dieter

Mehr

Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften KKS Kolloquium WS 2012/2013 Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Auswirkungen bei klinischen Prüfungen Guido Scharf Gesundheitsamt Düsseldorf Düsseldorf, 14. Januar

Mehr

Richtlinie betr. Ad hoc-publizität. (Richtlinie Ad hoc-publizität, RLAhP) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN POTENTIELL KURSRELEVANTE TATSACHEN. Art.

Richtlinie betr. Ad hoc-publizität. (Richtlinie Ad hoc-publizität, RLAhP) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN POTENTIELL KURSRELEVANTE TATSACHEN. Art. Richtlinie Richtlinie betr. (Richtlinie, RLAhP) Vom Regl. Grundlage 9. Oktober 008 Art. 53 KR I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Zweck Art. Anwendungsbereich In dieser Richtlinie wird die Bekanntgabepflicht

Mehr

Klinische Prüfungen Internationale Rahmenbedingungen Ein Überblick 22 Mai 2014. Sabine Atzor, F. Hoffmann-La Roche Ltd

Klinische Prüfungen Internationale Rahmenbedingungen Ein Überblick 22 Mai 2014. Sabine Atzor, F. Hoffmann-La Roche Ltd Klinische Prüfungen Internationale Rahmenbedingungen Ein Überblick 22 Mai 2014 Sabine Atzor, F. Hoffmann-La Roche Ltd Klinische Prüfung/ Klinischer Versuch von Arzneimitteln am Menschen Untersuchung von

Mehr

Paul-Ehrlich-Institut Bundesamt für Sera und Impfstoffe

Paul-Ehrlich-Institut Bundesamt für Sera und Impfstoffe Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesamt für Sera und Impfstoffe Gemeinsame Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des s zur Planung, Durchführung

Mehr

EU Verordnung zu Klinischen Prüfungen Teil 1 des Genehmigungsverfahrens Begutachtung durch die Behörde BfArM Elke Stahl

EU Verordnung zu Klinischen Prüfungen Teil 1 des Genehmigungsverfahrens Begutachtung durch die Behörde BfArM Elke Stahl EU Verordnung zu Klinischen Prüfungen Teil 1 des Genehmigungsverfahrens Begutachtung durch die Behörde BfArM Elke Stahl Verordnung (EU) 536/2014 Europaweite Harmonisierung und Vereinfachung Verordnung

Mehr

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB

Mehr

Ablauf zur Meldung von Vorkommnissen, Rückrufen, FSCA und FSN bei DEKRA Certification GmbH

Ablauf zur Meldung von Vorkommnissen, Rückrufen, FSCA und FSN bei DEKRA Certification GmbH Sehr geehrte Kunden, gemäß den Richtlinien MDD 93/42/EWG, MPG, MPSV und unseren AGB s (siehe Spezielle Bedingungen für die Durchführung einer Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystem im Bereich Medizin

Mehr

3. OFFIZIELLE GAMP 5 KONFERENZ

3. OFFIZIELLE GAMP 5 KONFERENZ 3. OFFIZIELLE GAMP 5 KONFERENZ WORKSHOP W5: Validierung von computerisierten Systemen im GCP-Umfeld Ort: Neuss Datum: 7.12.2010 Workshopleiter: Dr. Christa Färber (Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hannover)

Mehr

RISK MANAGEMENT PLANS (RMPs) 24. März 2015 Berlin

RISK MANAGEMENT PLANS (RMPs) 24. März 2015 Berlin RISK MANAGEMENT PLANS (RMPs) 24. März 2015 Berlin Überblick über das Pharmapaket, regulatorische Grundlagen und Änderungen im Risikomanagement-System Die neue modulare Struktur des RMP RMP Schritt für

Mehr

Das Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder

Das Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder www.pharmnet-bund.de Das Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder Dr. Christine Haas Dt. Kongress für Patientenorientierte Arzneimittelinformation, Köln 16.01.2009 Überblick I. Ziele

Mehr

Anhang I. Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen

Anhang I. Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen Anhang I Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Gründe für die Änderung der Bedingungen der Genehmigung(en) für das Inverkehrbringen 1 Wissenschaftliche Schlussfolgerungen Unter Berücksichtigung des

Mehr

Rückruf von Bockshornkleesamenhaltigen Arzneimitteln nach EHEC- Ausbruch

Rückruf von Bockshornkleesamenhaltigen Arzneimitteln nach EHEC- Ausbruch Rückruf von Bockshornkleesamenhaltigen 69. Routinesitzung Bonn, 22. November 2011 06.07.2011 Durchführungsbeschluss (2011/402/EU) der EU-Kommission: Rücknahme von bestimmten Chargen von Bockshornkleesamen

Mehr

derzeitiger Stand / Vergleich mit TG-Gemeinden

derzeitiger Stand / Vergleich mit TG-Gemeinden Spezialthemen 1. Teil Markus Meli, BDO AG - Internes Kontrollsystem () 49 derzeitiger Stand / Vergleich mit TG-Gemeinden 50 Verständnis des in AR, SG und TG 51 Auszug Finanzhaushaltsgesetz (FHG) AR 52

Mehr