WIRTSCHAFTSRECHT 1. Grundlagen des Gesellschaftsrechts sowie Personengesellschaften und Genossenschaft
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1 Universität Bern Schanzeneckstrasse 1 CH Bern Prof. Dr. Peter V. Kunz WIRTSCHAFTSRECHT 1 Grundlagen des Gesellschaftsrechts sowie Personengesellschaften und Genossenschaft Auflage HS 2016 Vertrieb und Verkauf: Studentische Buchgenossenschaft Bern, Hochschulstr. 4, 3012 Bern
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3 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 INHALTSÜBERSICHT 1. TEIL: GRUNDLAGEN DES GESELLSCHAFTS- UND WERTPAPIERRECHTS A. System des Gesellschaftsrechts 1. Begriff der Gesellschaft 1.1. Personenvereinigung 1.2. Gemeinsamer Zweck 1.3. Gesellschaftsvertrag 2. Numerus Clausus der Gesellschaftsformen 3. Typisierung der Gesellschaftsformen 3.1. Gesellschaften mit und ohne Rechtspersönlichkeit 3.2. Personenbezogene und kapitalbezogene Gesellschaften 3.3. Gesellschaften mit wirtschaftlichem und nichtwirtschaftlichem Zweck 3.4. Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens B. Handelsregisterrecht 1. Grundlagen 1.1. Begriff 1.2. Funktionen 2. Organisation und Gliederung 2.1. Kantonale Ebene 2.2. Bundesebene 3. Eintragung ins Handelsregister 3.1. Eintragungsbedürftigkeit, Eintragungspflicht und Eintragungsrecht 3.2. Registerwirkung 4. Kognition der Handelsregisterbehörden 4.1. Registerrechtliche Prüfung 4.2. Materiellrechtliche Prüfung 4.3. Prüfung der Richtigkeit der gemachen Angaben I
4 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz 5. Rechtsmittel 5.1. Beschwerde 5.2. Einsprache Dritter / Registersperre 6. Exkurs: Modernisierung Handelsregister C. Firmenrecht 1. Begriff, Rechtsquellen und Funktion der Firma 1.1. Definition 1.2. Abgrenzungen 2. Bestandteile der Firma 2.1. Übersicht Firmenbildung 2.2. Beispiele 2.3. Zusammenfassende Übersicht 2.4. Freiwillige Zusätze 3. Grundsätze der Firmenbildung 3.1. Allgemeines 3.2. Schranken der Firmenbildung 4. Schutzbereich für die verschiedenen Gesellschaftsformen 5. Kontinuität der Firma 6. Firmenschutz 6.1. Firma als Ausschliesslichkeitsrecht 6.2. Die Verwechslungsgefahr 6.3. Rechtsschutz 7. Übergangsbestimmungen bezüglich Revision des Firmenrechts D. Handeln der Gesellschaft 1. Geschäftsführung 1.1. Selbstorganschaft II
5 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester Drittorganschaft 1.3. Formelle und faktische Organe 2. Vertretung 2.1. Vertretungsbefugnis und Vertretungsmacht 2.2. Gesellschaftsrechtliche Stellvertretung 2.3. Bürgerliche Stellvertretung 2.4. Kaufmännische Stellvertretung 3. Haftung für unerlaubte Handlungen 3.1. Haftung für Handlungen der geschäftsführenden Gesellschafter bzw. Organe 3.2. Haftung für Hilfspersonen E. Exkurs: Wertpapierrecht 1. Begriff des Wertpapiers 1.1. Legaldefinition 1.2. Stufenordnung der Schuldurkunden 2. Kraftloserklärung 3. Übertragung von Wertpapieren 4. Namenpapiere 5. Wertpapiere öffentlichen Glaubens 5.1. Inhaberpapiere 5.2. Ordrepapiere 6. Neuere Entwicklungen 6.1. Ausgangslage 6.2. Bucheffekten III
6 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz 2. TEIL: PERSONENGESELLSCHAFTEN UND GENOSSENSCHAFT A. Einfache Gesellschaft 1. Begriff 1.1. Zwei oder mehrere Personen 1.2. Gesellschaftsvertrag 1.3. Gemeinsamer Zweck 1.4. Gemeinsamer Einsatz von Mitteln 1.5. Keine andere Gesellschaftsform 1.6. Personenbezogenheit der einfachen Gesellschaft 2. Innenverhältnis 2.1. Beiträge 2.2. Gewinn- und Verlustbeteiligung 2.3. Gesellschaftsbeschlüsse 2.4. Geschäftsführung 2.5. Interne Verantwortlichkeit 3. Aussenverhältnis 3.1. Vertretung 3.2. Wirkungen der Vertretung 4. Beendigung 4.1. Auflösung 4.2. Liquidation 5. Gesellschafterwechsel 6. Exkurs: Stille Gesellschaft 6.1. Begriff und Abgrenzung von anderen Erscheinungsformen 6.2. Besonderheiten der stillen Gesellschaft 6.3. Die wirtschaftliche Bedeutung der stillen Gesellschaft Übungsfall 1: Einfache Gesellschaft IV
7 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 B. Kollektivgesellschaft 1. Begriff 2. Innenverhältnis 2.1. Beiträge der Gesellschafter 2.2. Gesellschaftsvermögen 2.3. Gewinn- und Verlustbeteiligung 2.4. Gesellschaftsbeschlüsse und Geschäftsführung 2.5. Verantwortlichkeit gegenüber den anderen Gesellschaftern 3. Aussenverhältnis 3.1. Vertretung 3.2. Haftung 3.3. Exkurs: Konkurs 4. Beendigung 4.1. Auflösung 4.2. Durchführung der Liquidation 5. Ausscheiden und Ausschluss von Gesellschaftern 5.1. Ausscheiden von Gesellschaftern 5.2. Ausschluss eines Gesellschafters 6. Praktische Bedeutung der Kollektivgesellschaft Übungsfall 2: Kollektivgesellschaft V
8 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz C. Kommanditgesellschaft 1. Begriff 2. Innenverhältnis 2.1. Kommanditsumme und Kommanditeinlage 2.2. Gesellschafterbeschlüsse und Geschäftsführung 2.3. Informations- und Kontrollrechte des Kommanditärs 2.4. Gewinn- und Verlustbeteiligung 2.5. Verantwortlichkeit gegenüber den anderen Gesellschaftern 3. Aussenverhältnis 3.1. Vertretung 3.2. Haftung 4. Beendigung und Gesellschafterwechsel 5. Praktische Bedeutung der Kommanditgesellschaft 6. Exkurs: Kommandit-AG Übungsfall 3: Kommanditgesellschaft D. Genossenschaft 1. Begriff 1.1. Nicht geschlossene Zahl von Mitgliedern 1.2. Grundkapital 1.3. Zweck 2. Gründung 3. Organisation der Genossenschaft 3.1. Generalversammlung 3.2. Verwaltung 3.3. Revisionsstelle 4. Stellung der Genossenschafter 4.1. Erwerb der Mitgliedschaft VI
9 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester Rechte und Pflichten der Genossenschafter 4.3. Übertragung der Mitgliedschaft 4.4. Beendigung der Mitgliedschaft 5. Kapitalveränderungen 6. Beendigung 7. Besondere Arten von Genossenschaften 8. Praktische Bedeutung der Genossenschaft Übungsfall 4: Genossenschaft VII
10 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz 1. Vorbemerkung LITERATURVERZEICHNIS (Auswahl) Als Grundlagenliteratur für die Vorlesungen des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht von Prof. Peter V. Kunz wird das Werk JUNG PETER / KUNZ PETER V. / BÄRTSCHI HARALD, Gesellschaftsrecht, Zürich-Basel-Genf 2016 empfohlen. 2. Grundlagen des Gesellschaftsrechts 2.1. Allgemein DRUEY JEAN NICOLAS / DRUEY JUST EVA / GLANZMANN LUKAS, Gesellschafts- und Handelsrecht, 11. Aufl., Zürich 2015 GAUCH PETER / AEPLI VIKTOR / STÖCKLI HUBERT (Hrsg.), Präjudizienbuch OR, 8. Aufl., Zürich 2012 HARDER SCHULER CHRISTA-MARIA / PEYER PATRIK R., Schweizerisches Gesellschaftsrecht: Fragen und Antworten Leading Cases, 2. Aufl., Bern 2013 HONSELL HEINRICH / VOGT NEDIM PETER / WATTER ROLF (Hrsg.), Basler Kommentar zum schweizerischen Privatrecht, Obligationenrecht II, Art OR, 4. Aufl., Basel 2012 JUNG PETER / KUNZ PETER V. / BÄRTSCHI HARALD, Gesellschaftsrecht, Zürich-Basel- Genf 2016 KÄHR MICHEL / KÄHR CORNELIA, Repetitorium Gesellschaftsrecht, kurz gefasste Darstellung mit Schemata, Übungen und Lösungen, 3. Aufl., Zürich KUNZ PETER V., Rundflug über's schweizerische Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., Bern 2012 KUNZ PETER V. / ARTER OLIVER / JÖRG FLORIAN S. (Hrsg.), Entwicklungen im Gesellschaftsrecht X, Bern 2015 MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 11. Aufl., Bern 2012 (updates auf SIMONEK MADELEINE / GÄCHTER THOMAS / MÜLLER KARIN / GIRSBERGER DANIEL, Unternehmensrecht I: Gründung und Aufbau, Sanierung und Liquidation, 2. Aufl., Zürich 2013 TANNER BRIGITTE, Grundlagen des schweizerischen Gesellschaftsrecht mit Glossar und Leading Cases. Lehrmittel basierend auf der 11. Auflage SjL Schweizerisches Gesellschaftsrecht von Peter Forstmoser und Arthur Meier-Hayoz, Bern Handelsregisterrecht BÄRTSCHI HARALD, Revidiertes Handelsregisterrecht, GesKR 1/2008, GWELESSIANI MICHAEL, Praxiskommentar zur Handelsregisterverordnung, 2. Aufl., Zürich 2012 VIII
11 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 KNECHT MAX / KOCH JULES, Handelsregisterliche Eintragungen: ein Leitfaden zur AG, GmbH, Genossenschaft und Stiftung, 2. Aufl., Zürich 2008 SIFFERT RINO / ZIHLER FLORIAN, Handelsregisterrecht, Entwicklungen 2012, Bern 2013 VOGT HANS-UELI, Der öffentliche Glaube des Handelsregisters: Registerrecht Vertrauenshaftung Ökonomie der Information, Diss. Zürich 2003 ZIHLER FLORIAN / BERGER LUKAS, Vorentwurf zur Modernisierung des Handelsregisters und der damit verbundenen KMU-Erleichterungen, REPRAX 1/2013, Firmenrecht BÄRTSCHI HARALD, Geschäftsfirmen, GesKR Special Edition 2008, CHAMPEAUX CHRISTIAN, Die neue Weisung des Eidg. Amtes für das Handelsregister für die Prüfung von Firmen und Namen ein erster Überblick, REPRAX 2/2009, EIDG. AMT FÜR DAS HANDELSREGISTER, Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen, REPRAX 2/2009, 1-32 HILTI CHRISTIAN, Firmenrecht, SIWR III/2, 2. Aufl., Basel 2005, 1 ff. 2.4 Bucheffekten BÄRTSCHI HARALD, Die rechtliche Umsetzung des Bucheffektengesetzes, AJP 9/2009, DALLA TORRE LUCA / LEISINGER BENJAMIN / MOSIMANN OLIVIER / REY MATTHIAS / SCHOTT ANSGAR / WEBER MARTIN KARL, Sicherheiten nach Bucheffektengesetz Theoretische und Praktische Aspekte, recht 2010, HANTEN MARION, Das Bucheffektengesetz: Eine rechtliche Analyse der schweizerischen Lösung für die sogenannte mediatisierte Wertpapierverwahrung, Diss. Frankfurt a.m KUNZ PETER V., Legislative Aktivitäten im Finanzmarktrecht zum Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Bucheffekten (Bucheffektengesetz, BEG), in: Emmenegger Susan (Hrsg.), Anlagerecht, Basel 2007 STEINER FLORIAN LOUIS, Besicherung nach dem Bucheffektengesetz, Diss. St. Gallen Personengesellschaften 3.1. Allgemein KUNZ PETER V., Privatautonome Gestaltungsmöglichkeiten bei Personengesellschaften in der Schweiz, in: Kunz Peter V. / Jörg Florian S. / Arter Oliver (Hrsg.), Entwicklungen im Gesellschaftsrecht VII, Bern 2012, SCHÜTZ JÜRG (Hrsg.), Personengesellschaftsrecht (Art OR), Bern IX
12 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz 3.2. Einfache Gesellschaft FELLMANN WALTER / MÜLLER KARIN, Die einfache Gesellschaft, Art OR, Berner Kommentar, Bd. VI/2/8, Bern 2006 HANDSCHIN LUKAS / VONZUN RETO, Die einfache Gesellschaft, Art OR, Zürcher Kommentar Bd. V/4a, 4. Aufl., Zürich 2009 HOCH PATRICK, Auflösung und Liquidation der einfachen Gesellschaft, Diss. Zürich 2000 MÜLLER KARIN, Die Übertragung der Mitgliedschaft bei der einfachen Gesellschaft: Ein Diskussionsbeitrag zum Recht der Gesamthandschaft, Diss. Luzern 2003 REICHMUTH PFAMMATTER ALICE, Vertretung und Haftung in der einfachen Gesellschaft, Diss. St. Gallen 2002 SOMMER UELI, Die stille Gesellschaft, Diss. Zürich 2000 TAORMINA ANDREA, Innenansprüche in der einfachen Gesellschaft und deren Durchsetzung, Diss. Freiburg Kollektiv- und Kommanditgesellschaft HANDSCHIN LUKAS / CHOU HAN-LIN, Die Kollektivgesellschaft, Art OR Die Kommanditgesellschaft, Art OR, Zürcher Kommentar Bd. V/4b, Zürich 2009 HANDSCHIN LUKAS, Personengesellschafts- und GmbH-Recht, Entwicklungen 2010, Bern 2011 PLATTNER STEFAN, Die Haftung des Kollektivgesellschafters, Diss. Basel 2003 VONZUN RETO, Rechtsnatur und Haftung der Personengesellschaften, Diss. Basel Genossenschaft GERBER WALTER, Die Genossenschaft als Organisationsform von Mittel- und Grossunternehmen, Diss. Bern 2003 PURTSCHERT ROBERT, Das Genossenschaftswesen in der Schweiz, Bern 2005 REYMOND JACQUES ANDRÉ / TRIGO TRINDADE RITA, Die Genossenschaft, SPR Bd. VIII/5, Basel 1998 TAISCH FRANCO, Genossenschaftsunternehmen, Ein Leitfaden, Zürich/St. Gallen 2012 DERS., Genossenschaftsgruppen und deren Steuerung, Zürich/St. Gallen 2009 LINKS (AUSWAHL) (Zentraler Firmenindex des EHRA) X
13 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester (Schweizerisches Handelsamtsblatt) (Gründungsplattform des Kantons Zürich) (KMU Portal der Bundesverwaltung) XI
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15 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2015 Übungsfall 1: Einfache Gesellschaft Drei Studienkollegen beschliessen, die eben mit Bravour bestandenen Abschlussexamina an der Uni Bern mit einem Riesenfest zu feiern. Ein jeder soll nach seinen Kräften zum Gelingen beitragen: Andreas, der in seiner Freizeit in einem Jazztrio die Trompete bläst, wird mit seinen beiden Musikerkollegen am Fest aufspielen; Beat, ein begnadeter Redner und Verseschmied, wird einige Anekdoten über das Studentenleben und den beschwerlichen Weg zum Studienabschluss zum Besten geben; Christian, dessen Eltern ein Restaurant führen, soll sich um den möglichst günstigen Einkauf von Getränken und Esswaren kümmern. Die anfallenden Kosten wollen sich die drei Kollegen teilen. Bei der Wahl einer geeigneten Lokalität ist Christian nicht gleicher Meinung wie die beiden anderen. Vergeblich versucht er, die Kollegen von seiner Ansicht zu überzeugen. Schliesslich meint er enttäuscht, man könne die Fete ja auch ohne ihn durchführen. Andreas und Beat sind damit einverstanden, und Christian verreist in die Ferien. Glücklicherweise erklärt sich Dina, die Freundin von Andreas, bereit, in die Lücke zu springen und bei der Organisation mitzuhelfen. Mit grossem Elan macht sie sich an die Arbeit, mietet einen Partyraum und kauft relativ günstig Getränke und Esswaren ein. Am Fest überrascht Andreas seine Kollegen und die geladenen Gäste mit einer Surprise Spéciale : Kaviarbrötchen und zwei Kisten Champagner Dom Pérignon (die Flasche à CHF ; die Rechnung der Weinhandlung Käfigturm über CHF 3' ist noch nicht beglichen). Nach dem rauschenden Fest zeigt sich Andreas, Beat und Dina folgende ernüchternde Bilanz: Über tausend Franken wurden von Dina ausgegeben für die Miete des Partyraumes, Getränke und Apérogebäck. Dazu kommen über CHF 4' für die Surprise Spéciale. Ausserdem hat Beat in beschwingtem Zustand mit einem gutgezielten Faustschlag eine Scheibe zerbrochen, deren Reparatur der Vermieter mit CHF in Rechnung stellt. 1
16 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Übungsfall 2: Kollektivgesellschaft Seit Jahren betreiben Albrecht von Siebenthal und Gottfried Andreas Bach unter der Firma von Siebenthal und Bach, Carbonic Walking in Gstaad BE eine auf Carbontechnik spezialisierte Herstellung von Schneeschuhen. Davon ausgehend, dass die geplanten massiven Investitionen in Bahn und Piste rund um das Gebiet Schönried-Saanenmöser- Zweisimmen-St.Stephan das Skikaufverhalten der Touristen beeinflussen wird, möchten die beiden auch ein erstes Skimodell in ihrem Laden anbieten. Mit Daniel Rich, einem Genfer Geschäftsmann, scheinen die beiden einen für den Aufbau dieses Geschäftsbereichs geeigneten Mann gefunden zu haben. Um Rich gerecht am Erfolg ihrer gemeinsamen Bemühungen zu beteiligen, schlagen von Siebenthal und Bach vor, ihn als dritten Partner in ihr Unternehmen aufzunehmen. Rich sagt sofort zu. Um nach wie vor die Verbundenheit ihres Geschäfts mit dem Saanenland demonstrieren zu können, verzichten die drei auf eine Änderung der Firma. Rich entwickelt in der Folge einen ausgeprägten Sinn für gute Geschäfte. Dabei treibt er insbesondere die Entwicklung eines auf der sog. Rockertechnik beruhenden Carbon- Skis voran. Durch ihre Wendigkeit und Auftriebseigenschaften im Tiefschnee erfreut diese neuartige Skikonstruktion rasant zunehmender Beliebtheit. Als Rich mit der Rocker Technology AG in Luzern in eigener Regie einen Lizenzvertrag zur Herstellung solcher Carbon-Skis abschliesst, fühlen sich von Siebenthal und Bach übergangen. Zudem erachten sie die vereinbarten Bedingungen als inakzeptabel und möchten deshalb den Vertrag rückgängig machen oder zumindest die Gebühren neu verhandeln. Für die Zukunft sollen Mechanismen geschaffen werden, die solche Einzelaktionen verunmöglichen. Mit heutigem Datum, kurz vor der Eröffnung der neuen Achtergondelbahn Saanenmöser- Saanerslochgrat, vernimmt Rich aus dritter Hand, dass es um die von Siebenthal und Bach, Carbonic Walking finanziell wohl nicht gerade zum Besten stehe, bestünden doch noch Darlehen aus früheren Jahren im Umfang von einer Million Franken, die nächstens zur Rückzahlung fällig würden. Rich macht sich jedoch darüber keine weiteren Sorgen, wurde doch bei seinem Eintritt in die Gesellschaft vereinbart, dass er für Verbindlichkeiten, die vor seinem Eintritt entstanden sind, nicht haftet. 2
17 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2015 Als Rich danach von der Bergbahnen Destination Gstaad AG (Betreiberin der Achtergondelbahn) angegangen wird, ob er nicht in der Talstation einen eigenen Skishop eröffnen möchte, sagt er im Hinblick auf die angespannte finanzielle Lage von von Siebenthal und Bach, Carbonic Walking getreu dem Motto lieber z Füfi und z Weggli spontan zu. Auf eine Orientierung von von Siebenthal und Bach verzichtet er jedoch vorderhand und baut seinen Shop heimlich und in kurzer Zeit noch vor Saisoneröffnung auf. Infolge fehlender Mittel zur Rückzahlung des fälligen Darlehens, wird über die von Siebenthal und Bach, Carbonic Walking drei Monate später der Konkurs eröffnet. 3
18 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Übungsfall 3: Kommanditgesellschaft Die Geschwister Hilda Senften, verwitwet, und Johannes Flückiger betreiben in Därstetten BE zusammen eine Schreinerei. Das Unternehmen ist im Handelsregister unter der Firma Schreinerei Geschwister Flückiger als Kollektivgesellschaft eingetragen. Gemäss der internen Aufgabenteilung ist Hilda für die administrativen Belange zuständig, während sich Johannes um die Handwerksarbeit kümmert. Nach Jahren beschwerlicher Arbeit möchte sich Johannes nun zur Ruhe setzen und aus der Gesellschaft austreten. Sein Sohn Paul sowie sein Schwiegersohn Klaus Friedli erklären sich bereit, ihm seinen Anteil an der Gesellschaft abzukaufen und beginnen sogleich, gemeinsam Pläne über die Vergrösserung des Betriebes zu schmieden. Hilda wird auch in Zukunft nur die administrativen Aufgaben wahrnehmen. Da sie aber den Plänen von Paul und Klaus nicht ganz traut, möchte sie ihre Haftung beschränken und schlägt vor, die Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln. Die beiden haben nichts dagegen einzuwenden, doch wünschen sie, dass das Geschäft weiterhin die Firma Schreinerei Geschwister Flückiger tragen soll, da es in der Gegend unter dieser Firma einen sehr guten Ruf geniesst. Um die Ausbaupläne voranzutreiben, möchten Paul und Klaus schon in nächster Zeit weitere Sägemaschinen und ein zusätzliches Grundstück zur Holzlagerung kaufen. Hilda findet, dass das alles ein bisschen zu schnell geht und möchte zunächst die weitere Entwicklung abwarten. Sie wehrt sich daher vehement gegen diese Ausbaupläne. Eines Abends begegnet sie aber dem Bauern Schranz im Restaurant Bahnhof. Dieser möchte einen Teil seines Landes an der Simme verpachten und wäre auch damit einverstanden, wenn darauf nur Holz gelagert würde. Hilda wittert eine günstige Gelegenheit, und die beiden kommen überein, dass die Schreinerei Geschwister Flückiger die betreffende Parzelle pachten werde. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Pachtzins völlig überrissen ist. Zudem ist das Land viel zu feucht, um darauf Holz zu lagern. 4
19 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2015 Übungsfall 4: Genossenschaft Sechs Grindelwaldner Bauern beschliessen die Gründung einer Genossenschaft für Simmentaler Ziegen, deren Milch in einer eigenen Käserei zu Ziegenkäse verarbeitet werden soll. Die öffentlich-rechtliche Alpkorporation Bach ist ebenfalls an einem Beitritt interessiert und wäre bereit, einen Teil ihrer Gebäude an die Genossenschaft abzutreten. An der konstituierenden Versammlung auf der Alp Bachläger fassen sie die folgenden Beschlüsse: Das Genossenschaftskapital wird auf CHF 300' festgesetzt. Jeder Genossenschafter muss für mind. CHF 10' Anteilscheine zeichnen. Die Alpkorporation Bach überlässt der Genossenschaft ein Grundstück im Wert von CHF 80' Abstimmungen und Gewinnverteilung erfolgen im Verhältnis zum gezeichneten Kapital. Jeder Genossenschafter muss maximal das Doppelte des von ihm gezeichneten Betrags nachschiessen, sofern die Aktivitäten der Genossenschaft zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden sollten. Hans Graf unterzeichnet dieses Protokoll und fährt anderntags feierlich gekleidet nach Bern, um die Eintragung der neu gegründeten Genossenschaft zu erwirken. Geknickt kehrt er bereits gegen Mittag wieder zurück, weil ihm der Handelsregisterführer erklärte, aufgrund des ihm vorgelegten Dokumentes könne er die Genossenschaft nicht eintragen. Was haben die Bauern auf Bachläger falsch gemacht bzw. vergessen? 5
20 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz 6
21 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Folien zur Vorlesung Grundlagen des Gesellschaftsrechts sowie Personengesellschaften und Genossenschaft 7
22 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz WIRTSCHAFTSRECHT 1 Grundlagen des Gesellschaftsrechts sowie Personengesellschaften und Genossenschaft Universität Bern Teil 1 Einführung Wirtschaftsrecht 2 8
23 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 WIRTSCHAFTSRECHT 1 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts Universität Bern Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 1 Begriff der Gesellschaft Gesellschaft Personenvereinigung Gemeinsame Zweckverfolgung Vertragliche Grundlage 4 9
24 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 1.1 Personenvereinigung Gesellschaft Gemeinsame Zweckverfolgung Vertragliche Grundlage - Stiftungen - Anlagefonds 5 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 1.2 Gemeinsame Zweckverfolgung Gesellschaft Gemeinsame Zweckverfolgung Vertragliche Grundlage Personenvereinigung Vermögenszusammenfassungen Personenvereinigung Vermögenszusammenfassungen Rechtsinstitute ohne gemeinsamen Zweck - Stiftungen - Anlagefonds - Synallagm. Verträge - Geschäftsbesorgung - Partiarische Rechtsg. - andere privatrechtliche Personenverbindungen 6 10
25 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 1.3 Vertragliche Grundlage Gesellschaft Personenvereinigung Gemeinsame Zweckverfolgung Vertragliche Grundlage Vermögenszusammenfassungen Rechtsinstitute ohne gemeinsamen Zweck fehlende, gesetzliche oder öffentlichrechtliche Grundlage - Stiftungen - Anlagefonds - Synallagm. Verträge - Geschäftsbesorgung - Partiarische Rechtsg. - andere privatrechtliche Personenverbindungen 7 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 2.a Numerus Clausus der Gesellschaften Gesellschaften ZGB OR KAG Verein Einfache Gesellschaft Handelsgesellschaften Genossenschaft KmGK / SICAV Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommandit- AG GmbH AG 8 11
26 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 2.b Numerus Clausus der Gesellschaften Kollektivgesellschaften 9inzelunternehmen Kommanditgesellschaften AG GmbI Genossenschaften Stand: Quelle: Eidg. Amt für das Handelsregister, Handelsregister - Statistik Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 3 Typisierung der Gesellschaftsformen Strukturmerkmale Rechtspersönlichkeit Mittelbereitstellung Endzweck Rechtsgemeinschaften Körperschaften personenbezogen kapitalbezogen nichtwirtschaftlich wirtschaftlich 10 12
27 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 3.1 Gesellschaften mit und ohne Rechtspersönlichkeit Gesellschaften Rechtsgemeinschaften (Personengesellschaften) Körperschaften (Juristische Personen) Einfache Gesellschaft KlG AG GmbH KmG KmGK Genossenschaft KmAG Verein SICAV 11 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 3.1a Gesellschaftsvermögen Rechtsgemeinschaft Körperschaft Rechtsträger des Gesellschaftsvermögens Haftung für Gesellschaftsschulden gemeinschaftliches Eigentum der Gesellschafter solidarische Haftung der Gesellschafter Alleineigentum der Gesellschaft primäre oder ausschliessliche Haftung der Gesellschaft 12 13
28 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 3.1b Organisation Rechtsgemeinschaft Körperschaft Willensbildung Einstimmigkeitsprinzip Mehrheitsprinzip Geschäftsführung und Vertretung Selbstorganschaft Drittorganschaft Gesetzliche Regelung der Organisation eher locker eher straff 13 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 3.1c Gesellschaftsvertrag Rechtsgemeinschaft Körperschaft Natur Vertrag Statuten Mindestinhalt Minimalerfordernisse für Gesellschaftsverträge (OR 530 I) gesetzlich zwingend vorgeschriebener Mindestinhalt Form Formfreiheit Schriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung 14 14
29 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 3.2 Personen- und kapitalbezogene Gesellschaften Gesellschaften Rechtsgemeinschaften Körperschaften Einfache Gesellschaft KlG Verein Genossenschaft KmG KmGK GmbH KmAG personenbezogen Mischformen kapitalbezogen AG SICAV 15 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 3.3 Wirtschaftlicher und idealer Endzweck Endzweck Rechtsgemeinschaften Körperschaften Einfache Gesellschaft KlG Verein* Genossenschaft KmG KmGK GmbH KmAG Wirtschaftlich oder ideal Nur wirtschaftlich AG SICAV * Nach Gesetz nur idealer, in der Praxis auch wirtschaftlicher Nebenzweck 16 15
30 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 3.4a Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens Kaufmännisches Unternehmen Gewerbe (HRegV 2 lit. b) nach kaufmännischer Art geführt (OR 934 I) selbständig dauernd auf Erwerb gerichtet 17 Teil 1.A. System des Gesellschaftsrechts 3.4b Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens Rechtsgemeinschaften Körperschaften Einfache Gesellschaft KlG Verein Genossenschaft KmG KmGK GmbH KmAG Zulässig und typisch Zulässig, aber nicht typisch Nicht zulässig AG SICAV 18 16
31 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 WIRTSCHAFTSRECHT 1 Teil 1.B. Handelsregisterrecht Universität Bern Teil 1.B. Handelsregisterrecht 1 Begriff und Funktion Zweck des Handelsregisters Konstituierung und Identifikation von Rechtseinheiten Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Schutzes Dritter Anknüpfungsfunktion Publizitätsfunktion Beweisfunktion, Durchsetzungsfunktion 20 17
32 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.B. Handelsregisterrecht 1a Publizitätsfunktion 21 Teil 1.B. Handelsregisterrecht 2 Organisation und Gliederung Anmeldung Kt. HRA Kt. Handelsregister Hauptregister Tagesregister EHRA 22 18
33 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.B. Handelsregisterrecht 3.1 Eintragung ins Handelsregister Eintragung von Rechtseinheiten eintragungsbedürftig eintragungspflichtig eintragungsberechtigt konstitutive Wirkung deklaratorische Wirkung Anknüpfungswirkung AG, KmAG, GmbH, Genossenschaft, SICAV, SICAF, KmGK Verein nach ZGB 61 II, Einzelunternehmen mit kaufm. Untern. und Umsatz > CHF Verein nach ZGB 61 I, Einzelunternehmen mit kaufm. Untern. und Umsatz < CHF Nichtkaufmännische KlG und KmG Kaufmännische KlG und KmG Merke: nie eintragungsfähig ist die einfache Gesellschaft! 23 Teil 1.B. Handelsregisterrecht 3.2 Rechtswirkungen Eintragungswirkungen richtiger Eintrag fehlender Eintrag falscher Eintrag positive Publizitätswirkung negative Publizitätswirkung öffentlicher Glaube? Eintrag konstitutiv Eintrag deklaratorisch Fiktion der allg. Kenntnis absolute Geltung nur bei gutem Glauben umstritten 24 19
34 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.B. Handelsregisterrecht 4 Kognition der Handelsregisterbehörden Kognition der Handelsregisterbehörden formelle und registerrechtliche Prüfung materielle Prüfung (zwingendes Recht) volle Kognition beschränkte Kognition aber: keine Pflicht zur umfassenden Prüfung der Richtigkeit von Angaben nur offensichtliche Verletzungen zwingender Normen im öffentlichen Interesse oder zum Schutz Dritter 25 Teil 1.B. Handelsregisterrecht 5.1 Beschwerde Verfügung kantonales HRA Verfügung EHRA Beschwerde Entscheid oberes kant. Gericht (BE: Obergericht) Entscheid Bundesverwaltungsgericht Beschwerde in Zivilsachen Entscheid Bundesgericht 26 20
35 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.B. Handelsregisterrecht 5.2 Registersperre Registersperre Anmelder Anmeldung Handelsregister Einspruch Dritter 27 WIRTSCHAFTSRECHT 1 Teil 1.C. Firmenrecht Universität Bern 21
36 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.C. Firmenrecht 1.1 Definition Die Firma ist der im Handelsregister eingetragene und im Handelsverkehr verwendete Name eines Unternehmensträgers. 29 Teil 1.C. Firmenrecht 1.2 Abgrenzungen Kennzeichen Firma Name Geschäftsbezeichnung Enseigne Marke Handelsname Gekennzeichnetes Objekt Einzelunternehmen, Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Gesellschaften nach KAG Vereine, Stiftungen, einfache Gesellschaften Geschäftsbetriebe als organisatorische Einheit (z.b. "Vögele Shoes") Geschäftslokal (z.b. "Ryfflihof") Waren und Dienstleistungen In der Schweiz nicht eingetragene ausländische Unternehmensträger 30 22
37 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.C. Firmenrecht 2.1 Firmenbildung Grundsätze der Firmenbildung Personengesellschaften Handelsgesellschaften Genossenschaft KmGK, SICAV, SICAF rechtsformspezifisch rechtsformunabhängig Einzelunternehmen Täuschungsverbot OR 945 OR 950 KAG, 38, 101, 111 OR Teil 1.C. Firmenrecht 2.2a Einzelunternehmen 32 23
38 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.C. Firmenrecht 2.2b Kollektiv- und Kommanditgesellschaft 33 Teil 1.C. Firmenrecht 2.2c AG, GmbH, Genossenschaft 34 24
39 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.C. Firmenrecht 2.3 Zusammenfassende Übersicht Rechtsform Firmenkern Firmenzusätze Einzelunternehmen KlG KmG KmAG KmGK AG GmbH Genossenschaft SICAV, SICAF Name(n) des Einzelunternehmers bzw. Hinweis auf Inhaber, wenn mehre Familiennamen frei wählbar notwendige Hinweis auf Rechtsform freiwillige --- Sachbezeichnungen Fantasiebezeichnungen Territoriale Bezeichnungen 35 Teil 1.C. Firmenrecht 3 Rechtsformunabhängige Grundsätze > Täuschungsverbot (OR 944 I) Firmenwahrheit Firmenklarheit Änderungspflicht ([OR 948 I, 953 I], aber: [OR 947 II, 948 II, 953 II, 954]) > Verbote zum Schutz öffentlicher Interessen (OR 944 I) Verbot reiner Sachfirmen, z.b. "Inkasso AG" (BGE 101 Ib 361) Verbot identischer Firmen > Spezialgesetzliche Schranken Geschützte Begriffe (z.b. BankG, BEHG, KAG) Gesperrte Begriffe (z.b. WSchG, NZSchG, Rot-Kreuz-Gesetz) 36 25
40 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.C. Firmenrecht 4 Firmenschutz Ausschliesslichkeit der Firma Sachlicher Schutzbereich Örtlicher Schutzbereich Deutliche Unterscheidbarkeit Einzelunternehmen AG, GmbH, Genossenschaft SICAV, SICAF KlG & KmG KmAG, KmGK Verwechslungsgefahr Ort der Eintragung Ganze Schweiz 37 Teil 1.C. Firmenrecht 5 Revision des Firmenrechts Seit dem 1. Juli 2016 ist ein neues Firmenrecht in Kraft: > Kontinuität der Firma Die einmal gewählte Firma kann auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden Umwandlung der Gesellschaft in eine andere Rechtsform tangiert die Firma nur in Bezug auf Rechtsformangabe Gesellschafterwechsel ist ohne Änderung der Firma möglich > Erkennbarkeit der Rechtsform Bei allen Gesellschaften muss die Rechtsform (ausgeschrieben oder abgekürzt) in der Firma ersichtlich sein Der Bundesrat hat die zu verwendenden Abkürzungen festgelegt (Anhang zu Art. 116a HRegV) 38 26
41 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.C. Firmenrecht 5 Revision des Firmenrechts > Vereinheitlichung der Firmenbildung Das Firmenrecht ist rechtsformunabhängig ausgestaltet, d.h. für alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften gelten die gleichen Vorschriften. Ausser bei Einzelunternehmen besteht die Firma aus einem frei wählbaren Kern, welcher mit der entsprechenden Rechtsformangabe zu versehen ist > Ausschliesslichkeit der Firma Die Ausschliesslichkeit der Firmen erstreckt sich für alle Handelsgesellschaften auf die ganze Schweiz 39 WIRTSCHAFTSRECHT 1 Teil 1.D. Handeln der Gesellschaft Universität Bern 27
42 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.D. Handeln der Gesellschaft Übersicht Handeln der Gesellschaft gesellschaftsintern gesellschaftsextern Geschäftsführung Vertretung Haftung 41 Teil 1.D. Handeln der Gesellschaft 1 Geschäftsführung Modelle der Geschäftsführung Selbstorganschaft Drittorganschaft Geschäftsführer ist, wer Gesellschafter ist Geschäftsführer ist, wer dazu gewählt wird Personengesellschaften KmGK, GmbH, Kommandit-AG AG, SICAV, SICAF Genossenschaft 42 28
43 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.D. Handeln der Gesellschaft 2.1 Vertretungsbefugnis und Vertretungsmacht Vertretung Vertretungsbefugnis Vertretungsmacht Innenverhältnis Aussenverhältnis Rechtliches Dürfen Rechtliches Können 43 Teil 1.D. Handeln der Gesellschaft 2.2a Möglichkeiten der Vertretung Arten der Vertretung der Gesellschaft Gesellschaftsrechtliche Stellvertretung Bürgerliche Stellvertretung Kaufmännische Stellvertretung durch Gesellschafter durch gewählte Organe Stellvertretung nach OR 32 ff. Prokura Handlungsvollmacht 44 29
44 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.D. Handeln der Gesellschaft 2.2b Gesellschaftsrechtliche Vertretung Gesellschaftsrechtliche Vertretung Gesellschafter gewählte Organe Dritte (Direktoren) Vertretungsbefugnis: beliebig definierbar Vertretungsmacht: Gesellschaftszweck Ausschluss von der Vertretung Kollektivzeichnung Örtliche Beschränkung (nur jur. Personen) 45 Teil 1.D. Handeln der Gesellschaft 2.4 Kaufmännische Vertretung Kaufmännische Vertretung Prokura Handlungsvollmacht Rechtshandlungen, die der Zweck des Geschäfts mit sich bringen kann ( Grundstücke) Rechtshandlungen, die der Zweck des Geschäfts gewöhnlich mit sich bringt ( Wechsel, Darlehen, Prozesse) Beschränkung: Filialprokura, Kollektivprokura Beschränkung: intern beliebig, extern unmöglich 46 30
45 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.D. Handeln der Gesellschaft 3 Haftung für unerlaubte Handlungen Haftung für unerlaubte Handlungen Gesellschafter oder Organe Hilfspersonen Haftung bei geschäftlichem Handeln, ohne Exkulpation Haftung bei geschäftlichem Handeln, mit Exkulpation Keine Haftung der einfachen Gesellschaft 47 WIRTSCHAFTSRECHT 1 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht Universität Bern 31
46 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht Bedeutung 49 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 1.1 Legaldefinition Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann (OR 965) Urkunde Schuldanerkennung des Ausstellers Verknüpfung durch Gesetz oder Urkundenklausel - Präsentationsklausel - Legitimationsklausel Recht - Forderungsrecht - Mitgliedschaftsrecht - Dingliches Recht 50 32
47 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 3 Namenpapiere, Inhaberpapiere, Ordrepapiere Übertragung von Wertpapieren folgt den sachenrechtlichen Grundregeln Kausalitätsprinzip 1. Verpflichtungsgeschäft (Grundgeschäft) 2. Verfügungsgeschäft (Übertragung) - Sachlicher Anlass bzw. Pflicht zur Übertragung des Wertpapiers = begründet Schuldverhältnis - Formen: Kaufvertrag, Schenkung etc. - Übertragung des Wertpapiers und Zession des verbrieften Rechts (Namenpapier) - Übertragung der Urkunde (Inhaberpapier) - Übertragung der Urkunde und Indossament (Ordrepapier) 51 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 4 Namenpapiere, Inhaberpapiere, Ordrepapiere Art Geltendmachung Verkehrsschutz Namenpapier Inhaberpapier Ordrepapier Vorlage der Urkunde und Nachweis der Berechtigung Vorlage der Urkunde genügt Vorlage der Urkunde und Indossamenten-kette Keiner; es gilt Zessionsrecht Gutglaubens-schutz und Einredenbeschränkung Gutglaubens-schutz und Einredenbeschränkung 52 33
48 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 5.1 Beispiel Inhaberaktie 53 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 5.2 Beispiel Namenaktie 54 34
49 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Wirtschaftsrecht 2 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 6.2a Neuere Entwicklungen: Mediatisierte Wertpapierverwahrung Zentrale Verwahrungsstelle Gutschrift 2 Verwahrungsstelle Anleger Gutschrift 1 Emittent 55 Wirtschaftsrecht 2 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 6.2b Neuere Entwicklungen: Immobilisierung von Wertpapieren (1/3) > Sammelverwahrung, OR 973a Emittent Verwahrungsstelle Anleger Anleger Anleger Sammeldepot; «modifiziertes und labiles Miteigentum» 56 35
50 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Wirtschaftsrecht 2 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 6.2c Neuere Entwicklungen Immobilisierung von Wertpapieren (2/3) > Globalurkunde, OR 973b Emittent Verwahrungsstelle Globalurkunde Anleger Anleger Anleger 57 Wirtschaftsrecht 2 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 6.2d Neuere Entwicklungen Immobilisierung von Wertpapieren (3/3) > Wertrechte, OR 973c Emittent Wertrechte Verwahrungsstelle Anleger Anleger Anleger Registrierung 58 36
51 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Wirtschaftsrecht 2 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht 6.2e Neuere Entwicklungen: Bucheffekten > Grundlage: Bucheffektengesetz (BEG, SR 957.1) > Vermögensobjekt sui generis > Entstehung: (1) Immobilisierung des unterliegenden Wertpapiers + (2) Gutschrift auf dem Effektenkonto des Berechtigten (BEG 6 I) > Übertragung: (1) Weisung des Kontoinhabers + (2) Gutschrift der Effekten im Konto des Erwerbers (BEG 24 I) > Untergang: Auslieferung der Bucheffekte oder Vernichtung der unterliegenden Effekten (BEG 8 I) 59 Teil 1.E. Exkurs: Wertpapierrecht Neuere Entwicklungen Wertpapier Immobilisierung Entmaterialisierung Sammelverwahrung (OR 973a) Globalurkunde (OR 973b) Wertrecht (OR 973c) Hinterlegung bei einer Verwahrungsstelle Eintragung im Hauptregister einer Verwahrungsstelle Gutschrift im Effektenkonto Bucheffekte 60 37
52 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz WIRTSCHAFTSRECHT 1 Teil 2.A. Einfache Gesellschaft Universität Bern Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 1 Begriff Einfache Gesellschaft Personenvereinigung Gemeinsame Zweckverfolgung Vertragliche Grundlage Keine andere Gesellschaftsform OR 530 I OR 530 II 62 38
53 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 2.1 Beitragspflicht > Zwingende Beitragspflicht (OR 530 I, 531 I) > Art und Umfang der Beitragspflicht (OR 531 II) Primär nach Gesellschaftsvertrag Sekundär nach dispositivem Recht (gleiche Beiträge; Art und Umfang richten sich nach Zweck) > Durchsetzung der Beitragspflicht Gesellschaftsklage (Gesamtklage) durch übrige Gesellschafter actio pro socio durch einzelne Gesellschafter 63 Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 2.2 Gewinn- und Verlustbeteiligung > Gemeinsame Gewinn- und Verlustbeteiligung (zwingend) Kein Ausschluss vom Gewinn Kein Ausschluss vom Verlust (vgl. aber OR 533 III) > Gleichmässige Gewinn- und Verlustbeteiligung (dispositiv) Gleiche Anteile nach Köpfen ( Beiträgen) (OR 533 I) Gleichbehandlung von Gewinn und Verlust (OR 533 II) 64 39
54 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 2.3 Gesellschafterbeschlüsse > Grundsatz Einstimmigkeitsprinzip (OR 534 I) > Ausnahme Stimmenmehrheit, wenn vertraglich vorgesehen (OR 534 II) Kopfstimmprinzip zwingend (OR 534 II)? > Kein Formenzwang bei der Beschlussfassung > Gesellschaftsbeschlüsse Geschäftsführung 65 Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 2.4 Geschäftsführung > Grundsatz der Selbstorganschaft (OR 535 I) Delegation an einen oder mehrere Gesellschafter oder Dritte durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschaftsbeschluss möglich Bei Delegation an Gesellschafter Entzug und Beschränkung nur aus wichtigem Grund (OR 539) > Grundsatz der Einzelgeschäftsführungsbefugnis (OR 535 II) Jeder kann ohne Mitwirkung der Übrigen handeln (dispositiv) Vetorecht der geschäftsführungsbefugten Gesellschafter (dispositiv) > Verhältnis von geschäftsführenden zu nicht geschäftsführenden Gesellschaftern unterliegt Auftragsrecht (OR 540) > Zwingendes Einsichtsrecht für alle Gesellschafter (OR 541) 66 40
55 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 2.5 Interne Verantwortlichkeit > Haftung gegenüber anderen Gesellschaftern für adäquat kausal verursachten Schaden infolge schuldhafter Verletzung gesellschaftsvertraglicher Pflichten (OR 538 II), z.b. Verletzung der Treuepflicht Verletzung des Konkurrenzverbots (OR 536) unsorgfältige Geschäftsführung > Mass der Sorgfalt (Verschuldensebene) Allgemeine Regel: Haftung für jedes Verschulden nach objektiviertem Massstab (OR 99 I) Sonderregel einfache Gesellschaft: Haftung für jedes Verschulden nach subjektivem Massstab (OR 538 I), sofern keine Vergütung bezogen wird (OR 538 III) 67 Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 3 Aussenverhältnis Vertretung der Gesellschaft Handeln im Namen aller Gesellschafter (OR 543 II) Handeln in eigenem Namen (OR 543 I) Direkte Stellvertretung (OR 32 I/II, 38 I) Indirekte Stellvertretung (OR 32 III) Vermutung der Ermächtigung bei Geschäftsführungsbefugnis (OR 543 III i.v.m. OR 535) 68 41
56 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 4 Beendigung > Auflösungsgründe (OR 545) Zweckerreichung oder Unmöglichkeit der Zweckerreichung Tod eines Gesellschafters Zwangsvollstreckung Übereinkunft Zeitablauf Kündigung ( OR 546) Urteil bei wichtigem Grund ( OR 545 II) > Rechtswirkung der Auflösung Zweckänderung > Liquidation innere und äussere Liquidation Beendigung ohne Liquidation OR 181 Keine Auswirkungen auf persönliche Haftung (OR 551) 69 Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 5 Gesellschafterwechsel > Übertragung und Neubeitritt Einstimmigkeitsprinzip (OR 542) (dispositiv) Haftung des Eintretenden bei Übertragung bei Neubeitritt > Austritt und Ausschluss Gesetzlich nicht vorgesehen Auflösung bei Tod oder Kündigung Gesellschaftsvertragliche Regelung möglich Akkreszenz und Abfindung Haftung des Austretenden bei Übertragung bei Ausscheiden ohne Übertragung 70 42
57 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 6 Exkurs: Stille Gesellschaft Stiller Gesellschafter Hauptgesellschafter Vertragspartner Innenverhältnis Stille Gesellschaft Aussenverhältnis Hauptgesellschafter tritt als Einzelunternehmer auf 71 Teil 2.A. Einfache Gesellschaft 6.2 Besonderheiten der stillen Gesellschaft > Reine Innengesellschaft > Hauptgesellschafter als Alleineigentümer des Gesellschaftsvermögens > Bei nur einem Hauptgesellschafter ist der Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens möglich > Mitwirkungsrechte des stillen Gesellschafters > Keine unbeschränkte Haftung des stillen Gesellschafters 72 43
58 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz WIRTSCHAFTSRECHT 1 Teil 2.B. Kollektivgesellschaft Universität Bern Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 1 Begriff Kollektivgesellschaft Handelsregistereintrag Gesellschaft Keine Haftungsbeschränkung Zwei oder mehr natürliche Personen Gemeinsame Zweckverfolgung Vertragliche Grundlage Kaufmännisches Unternehmen Kein kaufmännisches Unternehmen 74 44
59 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 2 Innenverhältnis > Normenhierarchie (OR 557) 1. Gesellschaftsvertrag 2. Kollektivgesellschaft ( OR ) 3. Einfache Gesellschaft > Beitragspflicht einfache Gesellschaft > Gesellschaftsvermögen Gesamteigentum > Gewinn- und Verlustbeteiligung Buchführungspflicht ( einfache Gesellschaft) Jährliche Berechnung und Bilanz ( einfache Gesellschaft) Gewinn- und Verlustverteilung einfache Gesellschaft > Gesellschaftsbeschlüsse und Geschäftsführung einfache Gesellschaft > Interne Verantwortlichkeit Haftung im Innenverhältnis einfache Gesellschaft Konkurrenzverbot (OR 561) ( einfache Gesellschaft: OR 536) 75 Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 3 Aussenverhältnis > Elemente der Verselbständigung Eigene Firma Handlungsfähigkeit Prozessfähigkeit Betreibungsfähigkeit Organhaftung > Aber: Keine Rechtsfähigkeit Keine juristische Persönlichkeit 76 45
60 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 3.1 Vertretung > Vertretung durch Gesellschafter Vertretungsbefugte Personen Grundsatz: Alleinvertretungsmacht aller Gesellschafter (OR 563) Ausnahme: Entzug der Vertretungsbefugnis oder Beschränkung auf Kollektivzeichnung durch Handelsregistereintrag (OR 555) Umfang der Vertretungsmacht Grenze: Gesellschaftszweck (OR 564 I) Wirkungslosigkeit interner Beschränkungen gegenüber gutgläubigen Dritten (OR 564 II) > Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten Innenverhältnis Zustimmung aller Gesellschafter (OR 557 II i.v.m. OR 535 III) Aussenverhältnis Zustimmung aller vertretungsbefugten Gesellschafter (OR 566) 77 Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 3.2 Haftung Haftung für Gesellschaftsschulden im Überblick Aktiengesellschaft Ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens (OR 620 II) Gesellschaftsvermögen Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft Primäre Haftung des Gesellschaftsvermögens (OR 570 I) Privatvermögen der Gesellschafter Subsidiäre und unbeschränkte Solidarhaftung der Gesellschafter (OR 568 III) Ausschliessliche und unbeschränkte Solidarhaftung der Gesellschafter 78 46
61 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 3.3 Exkurs: Konkurs Kollektivgesellschaft X 1. Gesellschaftsvermögen 2. Gesellschafter Gesellschaftsgläubiger Kein Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen Gesellschaftergläubiger 79 Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 4.1 Auflösung Auflösungsgründe Auflösungsgründe der einfachen Gesellschaft (OR 574 i.v.m. OR 545 f.) Auflösung nach OR 575 Eröffnung Gesellschaftskonkurs (OR 574) Kündigung durch Gesellschaftergläubiger bei Pfändung des Liquidationsanteils Kündigung durch Konkursverwaltung im Gesellschafterkonkurs 80 47
62 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 5.2a Umwandlung 81 Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 5.2b Umwandlung 82 48
63 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.B. Kollektivgesellschaft 6 Praktische Bedeutung Kollektivgesellschaften Einzelunternehmen Kommanditgesellschaften AG GmbI Genossenschaften Stand: Quelle: Eidg. Amt für das Handelsregister, Handelsregister - Statistik WIRTSCHAFTSRECHT 1 Teil 2.C. Kommanditgesellschaft Universität Bern 49
64 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.C. Kommanditgesellschaft 1a Begriff Gesellschaft unbeschränkt und beschränkt Haftende Kommanditgesellschaft Handelsregistereintrag Personenvereinigung Gemeinsame Zweckverfolgung Vertragliche Grundlage Komplementäre und Kommanditäre Kaufmännisches Unternehmen Kein kaufm. Unternehmen 85 Teil 2.C. Kommanditgesellschaft 1b Begriff Gesellschafter der Kommanditgesellschaft Komplementäre Kommanditäre Haftung unbeschränkt (OR 594 I) Haftung beschränkt (OR 594 I) nur natürliche Personen (OR 594 II) auch juristische Personen und Handelsgesellschaften (OR 594 II) 86 50
65 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.C. Kommanditgesellschaft 2.1 Kommanditeinlage und Kommanditsumme Rechtsnatur Fälligkeit intern geschuldeter Beitrag des Kommanditärs Forderungsberechtigte Eintrag im Handelsregister Kommanditeinlage sofort, sofern nichts anderes vereinbart andere Gesellschafter nein Kommanditsumme externe obere Grenze der subsidiären persönlichen Haftung des Kommanditärs bei Auflösung der Kommanditgesellschaft Gläubiger, Liquidatoren, Konkursverwaltung ( andere Gesellschafter) ja 87 Teil 2.C. Kommanditgesellschaft Innenverhältnis > Gesellschaftsbeschlüsse Kollektivgesellschaft > Geschäftsführung nur durch Komplementäre (OR 599) für Kommanditäre weder Recht noch Pflicht (OR 600 I) kein Widerspruchsrecht der Kommanditäre (OR 600 II) > Informations- und Kontrollrechte des Kommanditärs (OR 600 III) > Gewinn- und Verlustbeteiligung Gewinn und Verlustanteil nach Vertrag, sonst nach freiem richterlichem Ermessen (OR 601 II) Verlusttragung intern auf Kommanditeinlage beschränkt (OR 601 I) > Interne Verantwortlichkeit Kollektivgesellschaft 88 51
66 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.C. Kommanditgesellschaft 3.1 Vertretung Vertretung Komplementäre Kommanditäre wie bei Kollektivgesellschaft Keine Vertretungsbefugnis als Kommanditäre Vertretung nur als Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte 89 Teil 2.C. Kommanditgesellschaft 3.2 Haftung Haftung Komplementäre Kommanditäre wie bei Kollektivgesellschaft nur bis zur Kommanditsumme Ausnahmen nach OR 605, 606, [607], 608 II 90 52
67 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.C. Kommanditgesellschaft 4a Beendigung und Gesellschafterwechsel > Beendigung Auflösung und Liquidation Kollektivgesellschaft Ausnahme: Tod und Entmündigung des Kommanditärs keine Auflösungsgründe (OR 619 II) > Gesellschafterwechsel Austritt und Ausschluss Kollektivgesellschaft Eintritt des Kommanditärs (OR 612) 91 Teil 2.C. Kommanditgesellschaft 4b Haftung bei Ein- und Austritt > Eintritt eines Kommanditärs Haftung auch für vor dem Beitritt entstandene Verbindlichkeiten (OR 612) > Austritt und Ausschluss: Regeln der Kollektivgesellschaft Haftung von Ausscheidenden während fünf Jahren (OR 619 I i.v.m. 591) 92 53
68 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.C. Kommanditgesellschaft 5 Praktische Bedeutung Kollektivgesellschaften 9inzelunternehmen Kommanditgesellschaften AG GmbI Genossenschaften Stand: Quelle: Eidg. Amt für das Handelsregister, Handelsregister - Statistik Teil 2.C. Kommanditgesellschaft 6 Exkurs: Kommandit-AG Die Kommanditaktiengesellschaft (OR 764 ff.) entspricht einer Kommanditgesellschaft, deren Kommanditsumme in Aktien zerlegt ist, bzw. einer AG, deren VR persönlich haftet
69 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 WIRTSCHAFTSRECHT 1 Teil 2.D. Genossenschaft Universität Bern Teil 2.D. Genossenschaft 1 Begriff > Definitionselemente der Genossenschaft (OR 828): Körperschaft juristische Person Offene Zahl der Mitglieder (Personen oder Handelsgesellschaften) Gemeinsame Selbsthilfe zwecks Förderung bestimmter wirtschaftlicher Interessen der Mitglieder 96 55
70 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.D. Genossenschaft 1.1 Nicht geschlossene Zahl von Mitgliedern > Grundsatz der offenen Türe (OR 828, 839) > Kein klagbarer Anspruch 97 Teil 2.D. Genossenschaft 1.2 Grundkapital > Verbot des festen Grundkapitals (OR 828 II) > Grundkapital fakultativ > Keine Vorschriften über Mindesthöhe oder Mindestnennwert > Zerlegung in Anteilscheine, die keine Wertpapiere sein dürfen > Sicherung des Grundkapitals > Förderung der Bildung von Genossenschaftsvermögen 98 56
71 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.D. Genossenschaft 1.3 Zweck > In der Hauptsache Förderung wirtschaftlicher Interessen vgl. aber HRegV 86 lit. b Ziff. 2 > Gemeinsame Selbsthilfe direkte Partizipation ( Dividende in Geld) > Förderung der Interessen der Mitglieder vgl. aber Konsumgenossenschaften 99 Teil 2.D. Genossenschaft 2 Gründung > Errichtung einer Genossenschaft (OR 830) Statuten Konstituierende Versammlung Handelsregistereintrag > Gründungsphase Recht der einfachen Gesellschaft Spezialnorm des Genossenschaftsrechts (OR 838)
72 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.D. Genossenschaft 3 Organisation Organe der Genossenschaft Generalversammlung Verwaltung evtl. Revisionsstelle OR 879 ff. OR 894 ff. OR 906 f. 101 Teil 2.D. Genossenschaft 3.1 Generalversammlung Generalversammlung der Genossenschafter weniger als 300 Mitglieder und Mehrheit sind nicht Genossenschaften > Keine schriftliche Stimmabgabe > Nur GV möglich mehr als 300 Mitglieder oder Mehrheit sind selbst Genossenschaften > Urabstimmung zulässig (OR 880) > Delegiertenversammlung (OR 892)
73 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.D. Genossenschaft 3.1 Generalversammlung > Einberufung durch: Verwaltung oder anderes Organ (OR 881 I) 10% der Genossenschafter, mind. aber drei Mitglieder (OR 881 II) > Kopfstimmrecht (OR 885) > Quoren (OR 888, 889) > Eingeschränktes Vertretungsrecht (OR 886) > Anfechtung von GV-Beschlüssen (OR 891) 103 Teil 2.D. Genossenschaft 3.2 Verwaltung > Zusammensetzung mind. 3 Personen Mehrheit sind Genossenschafter nur natürliche Personen > Gesetzliche Pflichten, aber keine allgemeine Auffangkompetenz > Delegation von Verwaltungsaufgaben möglich an: Verwaltungsausschüsse Geschäftsführer oder Direktoren, auch Nichtmitglieder > Vertretungsbefugnis und Vertretungsmacht
74 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.D. Genossenschaft 3.3 Revisionsstelle > Verweis auf Vorschriften des Aktienrechts (OR 906 I OR a) > Wahl durch Generalversammlung > Prüfung der Jahresrechnung durch Revisionsstelle Ordentliche Revision (OR 727) Eingeschränkte Revision (OR 727a) Opting up (OR 727 II; OR 906 II) Opting out / Opting down (OR 727a II) 105 Teil 2.D. Genossenschaft 4.1 Erwerb der Mitgliedschaft Erwerb der Mitgliedschaft Gründungsphase > Unterzeichnung der Statuten (OR 834 IV) Nach erfolgter Gründung > Prinzip der offenen Türe (OR 839 II) > Schriftliches Beitrittsgesuch (OR 840 I) > evtl. Aufnahmebeschluss (OR 840 III)
75 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.D. Genossenschaft 4.2 Rechte der Genossenschafter Rechte der Genossenschafter Mitwirkungsrechte Vermögensrechte > Rechte im Zusammenhang mit der GV > Anfechtungsrecht (OR 891) > Verantwortlichkeitsklage (OR 916) > Austrittsrecht (OR 842) > Benützung der Einrichtungen (OR 828 I) > evtl. Anteil am Reinertrag ("Rückvergütung") (OR 859 II) > evtl. Abfindung beim Austritt (OR 865) > evtl. Abfindung im Liquidationsfall (OR 913 II) 107 Teil 2.D. Genossenschaft 4.2 Pflichten der Genossenschafter Pflichten der Genossenschafter Gesetzliche Pflichten Statutarische Pflichten > Treuepflicht (OR 866) > Anteilscheine (OR 853 I) > Eintrittsgelder (OR 839 II) > Auslösungssumme (OR 842 II) > Nachschusspflicht (OR 871) > Persönliche Haftung (OR 869 f.)
76 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.D. Genossenschaft 4.3 Übertragung der Mitgliedschaft > Grundsatz: keine Übertragbarkeit, sondern Eintritt und Austritt > Statutarisch mögliche Ausnahmen: Bei erbrechtlicher Nachfolge (OR 847 II/III) Bei Übernahme eines Vertrages (OR 849 III) Bei Übernahme eines Grundstücks (OR 850) > Merke: Die Übertragung eines Genossenschaftsanteils genügt für die Übertragung der Mitgliedschaft nicht (OR 849 I). 109 Teil 2.D. Genossenschaft 4.4 Beendigung der Mitgliedschaft > Durch Austritt (OR 842 ff.) Kündigungsfrist: 1 Jahr Kündigungstermin: Ende des Geschäftsjahres evtl. Auslösungssumme > Durch Ausschluss (OR 846) Jederzeit aus wichtigem Grund evtl. Auslösungssumme > Durch Wegfall einer Voraussetzung oder ausnahmsweise Übertragung der Mitgliedschaft (OR 848, 849 III, 850 II) > Durch Tod (OR 847)
77 Prof. Dr. Peter V. Kunz Herbstsemester 2016 Teil 2.D. Genossenschaft 5 Kapitalveränderungen Prinzip der offenen Türe Verbot des festen Grundkapitals Automatische Schwankungen beim Ein- und Austritt von Genossenschaftern Aber: bei Nennwertherabsetzung oder Aufhebung von Anteilscheinen gilt Aktienrecht (OR 874 II) 111 Teil 2.D. Genossenschaft 6 Beendigung der Genossenschaft > Auflösungsgründe (OR 911) 1. nach Massgabe der Statuten; 2. durch einen Beschluss der Generalversammlung; 3. durch Eröffnung des Konkurses; 4. in den übrigen vom Gesetze vorgesehenen Fällen. > Liquidation nach Aktienrecht (OR 913 I), aber: genossenschaftsrechtliche Besonderheiten bei der Verteilung eines Aktivenüberschusses (OR 913 II-V)
78 Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Peter V. Kunz Teil 2.D. Genossenschaft 7 Besondere Arten von Genossenschaften > Genossenschaftsverbände (OR ) > Genossenschaften des öffentlichen Rechts (OR 829) > Genossenschaften mit Beteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts (OR 926) > Kredit- und Versicherungsgenossenschaften (OR 861, OR 920) 113 Teil 2.D. Genossenschaft 8 Praktische Bedeutung Kollektivgesellschaften Einzelunternehmen Kommanditgesellschaften AD DmbI Denossenschaften Stand: Quelle: Eidg. Amt für das Handelsregister, Handelsregister - Statistik
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