Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts

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1 Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts Von Sebastian Luth Duncker & Humblot Berlin

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Teil Grundlagen 24 A. Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts 24 I. Der Begriff der Stiftung Der Stiftungszweck Das Stiftungsvermögen Die Stiftungsorganisation 32 II. Die Entstehung der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts 34 III. Die Stiftungsaufsicht 39 B. Die Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstandes 42 I. Die Rechtsnatur der Vertretung der Stiftung durch den Vorstand 42 II. Der Umfang der Vertretungsbefugnis 46 III. Die Rechtsfolgen bei der Überschreitung der Vertretungsbefugnis 48 IV. Die Passivvertretung Teil Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit von Stiftungen des bürgerlichen Rechts durch den Stiftungszweck 51 A. Die Rechtsfähigkeit 51 I. Die anglo-amerikanische ultra-vires-lehre 53

3 10 Inhaltsverzeichnis II. Die ultra-vires-lehre in deutscher Rechtsprechung und Literatur Die Rechtsprechung Die überwiegende Literatur Die Literatur im Übrigen Das Ergebnis aus den Entscheidungen der Rechtsprechung und den Auffassungen in der Literatur Die Geltung der ultra-vires-lehre bei Stiftungen des öffentlichen Rechts nach Rechtsprechung und Literatur 60 III. Die Geltung der ultra-vires-lehre bei den Stiftungen des bürgerlichen Rechts nach eigener Auffassung Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung kraft ihres Entstehungstatbestandes im Rahmen des typisierten Zwecks Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung durch ihren individuellen satzungsgemäßen Zweck Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung im Wege einer gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung 68 B. Ergebnis Teil Die Beschränkungen der Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstandes 72 A. Die privatautonome Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes 72 I. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes durch den Stiftungszweck Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes durch den Stiftungszweck in Rechtsprechung und Literatur 73 a) Die Rechtsprechung 73 b) Die befürwortende Literatur 76 c) Die ablehnende Literatur Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch den Stiftungszweck nach eigener Auffassung 80 a) Die Bestimmtheit des Stiftungszwecks 81 b) Die Bestimmung der Zweckwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes 83

4 Inhaltsverzeichnis 11 c) Enge oder weite Auslegung des 26 Abs. 2 S (1) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung eines Stiftungsregisters 90 (2) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung eines Stiftungsverzeichnisses 93 (3) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung der so genannten Vertreterbescheinigungen 93 (4) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung des historischen Gesetzgebers 95 (5) Die Bestimmung des Verkehrsschutzes unter Berücksichtigung der Interessen aller am Vertretungsgeschäft Beteiligter 96 (6) Die Anforderung an die wirksame Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach außen durch den Stiftungszweck 101 (7) Ergebnis 113 II. Die satzungsgemäße Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach 26 Abs. 2 S III. Die Beschränkung der Vertreterbefugnis kraft Organzuständigkeit Die Bestimmung der Vertretungsmacht eines besonderen Vertreters nach 86 S. 1, Das Verhältnis der Vertretungsmacht des besonderen Vertreters zu der des Vorstandes Ergebnis 121 B. Die gesetzlichen Beschränkungen der Vertretungsbefugnis des Vorstandes 122 I. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder mehrgliedriger Vorstände Der Vorstand als mehrgliedriges Vertretungsorgan Die Gesamt-oder Mehrheitsvertretung mehrgliedriger Stiftungsvorstände a) Die Ansicht der Rechtsprechung 124 b) Die Ansichten der Literatur 127 (1) Mehrheitsvertretung 127 (a) Die Vertretung durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder 127 (b) Die Mehrheitsvertretung setze neben der Vertretung durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder die wirksame Beschlussfassung voraus 129 (c) Die Mehrheitsvertretung setze allein die Beschlussfassung durch die Mehrheit voraus 130 (2) Gesamtvertretung 130

5 12 Inhaltsverzeichnis c) Die Anforderungen an Gesamt- oder Mehrheitsvertretung mehrgliedriger Stiftungsvorstände nach eigener Auffassung 131 (1) Mehrheits- oder Gesamtvertretung nach eigener Auffassung 132 (a) Wortlautauslegung des 26 Abs. 2 S (b) Historische Auslegung 133 (c) Systematische Auslegung des (d) Teleologische Auslegung des 26 Abs. 2 S (e) Ergebnis 135 (2) Die Berechnungsgrundlage der Mehrheitsvertretung nach eigener Auffassung 135 (a) Systematische Auslegung des 26 Abs. 2S (aa) Wortlautauslegung 135 (bb) Historische Auslegung des Mehrheitsprinzips bei der Beschlussfassung 136 (b) Historische Auslegung des 26 Abs. 2 S (c) Teleologische Auslegung 137 (d) Ergebnis 139 (3) Die ordnungsgemäße Beschlussfassung als Erfordernis der wirksamen Mehrheits Vertretung nach eigener Auffassung 140 (a) Die Vereinbarkeit der Verknüpfung von Beschlussfassung nach 28 und Vertretung nach (b) Die Verknüpfung von Beschlussfassung und Vertretung nach historischem Verständnis 141 (c) Die Verknüpfung von Beschlussfassung und Vertretung nach 28 Abs. 1, 64, 70, (d) Die Verknüpfung von Beschlussfassung und Vertretung unter Berücksichtigung des 26 Abs. 2 S. 2 und des Verkehrsschutzes 142 (e) Ergebnis 143 II. Die allgemeine gesetzliche Begrenzung der Vertretungsbefugnis nach Das unzulässige Insichgeschäft nach Die Geltung des 181 im Stiftungsrecht 144 a) Die Anwendbarkeit des 181 im Stiftungsrecht nach Rechtsprechung und Literatur 144 b) Der Anwendungsbereich des 181 im Stiftungsrecht nach Rechtsprechung und Literatur 145 (1) Verträge 145 (2) Beschlüsse ]45 (a) Rechtsprechung 146 (b) Literatur 147

6 Inhaltsverzeichnis 13 (3) Die Befreiungen von der Geltung des (4) Das Erfodernis der Erkennbarkeit eines zulässigen Insichgeschäftes (5) Die Genehmigungsfähigkeit unzulässiger Rechtsgeschäfte nach c) Die Anwendbarkeit des 181 im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung 151 (1) Wortlautauslegung des (2) Systematische Auslegung des (3) Historische Auslegung 153 (4) Teleologische Auslegung 153 (5) Ergebnis 154 d) Der Anwendungsbereich des 181 im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung 154 (1) Die Voraussetzungen der Anwendung des 181 auf Beschlüsse des Stiftungsvorstandes nach eigener Auffassung 154 (2) Die Anwendung des 34 als Stimmrechtsausschlusstatbestand im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung 155 (3) Das Verhältnis des 181 zu 34 im Rahmen der Vertretung bei der Stimmrechtsausübung im Stiftungsrecht nach eigener Auffassung 156 (a) Prüfung des (b) Prüfung des (aa) Abschluss eines Rechtsgeschäftes 157 (bb) Vertretung mit sich selbst 158 (c) Die Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen 181 und (d) Die Anwendung des 181 auf Beschlüsse außerhalb des ausdrücklichen Regelungsbereichs des (e) Die Ausdehnung des Stimmrechtsverbots außerhalb des Wortlauts des 34 im Wege einer Analogie 163 (f) Die Bestimmung des erweiterten Anwendungsbereiches des (g) Ergebnis 166 (4) Die Geltung des 181 bei Insichgeschäften der Stiftung auf der Grundlage der gesetzlichen Mehrheitsvertretung nach eigener Auffassung 166 (5) Die Erkennbarkeit zulässiger Insichgeschäfte gemäß 181 nach eigener Auffassung 167 (a) Die Zulässigkeit eines Insichgeschäftes nach den tatbestandlichen Ausnahmen des (b) Der nach den tatbestandlichen Ausnahmen des 181 gewährte Verkehrsschutz 168

7 14 Inhaltsverzeichnis (c) Die Zulässigkeit eines Insichgeschäftes nach ideologischer Reduktion des 181 oder Unzulässigkeit eines Insichgeschäftes nach 181 analog 169 (d) Der nach teleologischer Reduktion oder Analogie des 181 gewährte Verkehrsschutz 169 (e) Die Erkennbarkeit des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes im Sinne des (f) Der bei der Vornahme von Insichgeschäften nach den Landesstiftungsgesetzen gewährte Verkehrsschutz 171 (g) Ergebnis 173 (6) Die Genehmigungsfähigkeit unzulässiger Rechtsgeschäfte gemäß 181 nach eigener Auffassung 174 III. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte sowie Anzeigepflichten Die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte Die landesrechtlichen Anzeigepflichten Die Rechtsfolgen bei der Durchführung einer Handlung ohne erforderliche Anzeige oder Einhaltung der vorgesehenen Frist nach eigener Auffassung a) 9 des Schleswig-Holsteinischen Stiftungsgesetzes 179 b) 13 des Baden-Württembergischen Stiftungsgesetzes 180 c) 20 des Mecklenburg-Vorpommerischen Stiftungsgesetzes 181 d) Art. 27 Abs. 2 Bayerisches Stiftungsgesetz 181 e) Ergebnis Teil Zusammenfassung 182 A. Die Unanwendbarkeit der ultra-vires-lehre auf deutsche rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts 182 B. Die Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes durch den Stiftungszweck 184 C. Die satzungsgemäße Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach 26 Abs. 2 S D. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis kraft Organzuständigkeit 187

8 Inhaltsverzeichnis 15 E. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder mehrgliedriger Vorstände 187 F. Die allgemeine gesetzliche Beschränkung der Vertretungsbefugnis nach G. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch die landesrechtlichen Genehmigungsvorbehalte sowie Anzeigepflichten 189 Literaturverzeichnis 191 Sachverzeichnis 202

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