Begründung zum Bebauungsplan Nr. 166 V O R E N T W U R F Niels-Bohr-Straße / Telschowstraße Fassung: Stadt Garching V O R E N T W U R F

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Begründung zum Bebauungsplan Nr. 166 V O R E N T W U R F Niels-Bohr-Straße / Telschowstraße Fassung: Stadt Garching V O R E N T W U R F"

Transkript

1 Niels-Bohr-Straße / Telschowstraße Fassung: Stadt Garching V O R E N T W U R F Bebauungsplan Nr. 166 Niels-Bohr-Straße / Telschowstraße in der Fassung vom für den Bereich, südlich des Steiningerwegs und dem Grundstück Fl.-Nr. 236/57, Gemarkung Garching b. München, westlich der Telschowstraße, nördlich der Niels-Bohr-Straße, sowie östlich der Grundstücke Fl.-Nr. 236/15 und /57, beide Gemarkung Garching b. München

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Ermächtigungsgrundlage... 3 A. Planzeichnung... 3 B. Festsetzungen durch Planzeichen... 3 C. Hinweise und nachrichtliche Übernahmen / Zeichenerklärung... 3 D. Verfahrensvermerke... 3 E. Begründung in der Fassung vom E.1 Anlass und Ziel der Planung... 4 E.2 Planungsrechtliche Ausgangssituation... 4 E.3 Beschreibung des Planbereiches... 5 E.4. Ziele der Planung, Planungskonzept und wesentliche Auswirkungen der Planung... 5 E.5 Immissionsschutz... 8 E.6. Erschließung... 9 B.7. Grünordnung... 9 B.8. Umweltbericht F. Anlagen E.1 Abstandsflächenplan Seite 2 von 11 Seiten

3 Ermächtigungsgrundlage Die Stadt Garching erlässt aufgrund des 2 Abs. 1 Satz 1, 9, 10 Abs. 1 und 13a BauGB, des 81 BayBO, des Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG und des Art. 23 GO in der jeweils zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung den folgenden Bebauungsplan Nr.166 Niels-Bohr-Straße / Telschowstraße als Satzung: A. Planzeichnung Siehe gesonderte Planzeichnung 1:500 in der Fassung vom mit dem Übersichtsplan. B. Festsetzungen durch Planzeichen Siehe gesonderte Planzeichnung 1:500 in der Fassung vom mit dem Übersichtsplan. C. Hinweise und nachrichtliche Übernahmen / Zeichenerklärung Siehe gesonderte Planzeichnung 1:500 in der Fassung vom mit dem Übersichtsplan. D. Verfahrensvermerke Siehe gesonderte Planzeichnung 1:500 in der Fassung vom mit dem Übersichtsplan. Seite 3 von 11 Seiten

4 E. Begründung in der Fassung vom E.1 Anlass und Ziel der Planung Anlass für das Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 166 Niels-Bohr- Straße / Telschowstraße ist die Veräußerung des Grundstücks Fl.-Nr.236/22, Gemarkung Garching, der Post an einen privaten Bauträger mit der Intention, dieses zu Wohnbauflächen zu entwickeln. Da das bisher durch die Post genutzte Grundstück durch seine innerstädtische Lage, in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum und der U-Bahnhaltestelle, für eine Wohnnutzung überaus geeignet ist, wurde die Anregung aufgenommen und der Bereich überplant. Zur städtebaulichen Arrondierung, Gewährleistung einer städtebaulichen Einheit und da die angrenzenden Grundstücke Fl.-Nrn. 236/15 (zweigeschossiges Gebäude mit gewerblicher Nutzung im EG und Wohnnutzung im OG), 236/39 (brachliegendes Grundstück) und 236/54 (Parkplatz), alle Gemarkung Garching, wegen ihrer Lagegunst städtebaulich aufgewertet werden sollten, wurde der gesamte Bereich zwischen der Telschowstraße, Niels-Bohr-Straße und Maier-Leibnitz-Straße in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern überplant. Ziel der Planung war es, innerstädtisch qualitativ hochwertigen Wohnraum zu schaffen. Aufgrund der unmittelbaren Lage zum Stadtzentrum sollten darüber hinaus entlang der Telschowstraße Flächen für das Stadtzentrum ergänzende Nutzungen wie Läden, Praxen oder Büroflächen entwickelt werden. Dabei sollte hier auch die Möglichkeit gegeben sein, Wohnformen für besondere Personenkreise im Sinne eines Betreuten Wohnens für Senioren vorzusehen. Bei der weiteren Planung hat sich jedoch herausgestellt, dass die Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 236/15 kein Interesse an einer Umsetzung der Planung haben. Daher wurde diese Fläche, die durch den Bebauungsplan Nr. 12 Max-Planck-Siedlung Süd bereits überplant ist, und das bestehende Gebäude dem geltenden Baurecht entspricht, aus dem Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplan herausgenommen. Der Bebauungsplan stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung und der Nachverdichtung dar, mit einer zulässigen Grundfläche von m² und damit weniger als m² zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 BauNVO ( 13 a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BauGB). Er soll deshalb im beschleunigten Verfahren nach 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. E.2 Planungsrechtliche Ausgangssituation E.2.1. Darstellung im Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Der derzeit geltende Flächennutzungsplan vom mit integriertem Landschaftsplan vom , aktualisiert am , weist den von der Planung betroffenen Bereich im Norden als Parkfläche, im Südosten als Allgemeines Wohngebiet und im Südwesten als Baufläche für den Seite 4 von 11 Seiten

5 Gemeinbedarf Post aus. Entlang der Telschowstraße ist eine wichtige Fußund Radwegverbindung sowie Bäume geplant dargestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans entspricht damit für den Bereich der Parkflächen im Norden, dem Allgemeinen Wohngebiet im Südosten, sowie den Baufläche für den Gemeinbedarf - Post im Südwesten nicht den Zielen des Bebauungsplans. Daher ist der Flächennutzungsplan gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge einer Berichtigung anzupassen. E.2.2 Rechtsverbindliche Bebauungspläne Der nördliche und südöstliche Planbereich des vorliegenden Bebauungsplans liegen zu Teilen innerhalb des Geltungsbereichs des seit dem rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 113 Ortszentrum West. Die von der Planung betroffenen Flächen im Norden wurden als begrünter Parkplatz mit darunterliegender Tiefgarage, der südöstliche Bereich als Allgemeines Wohngebiet mit einem in Nord-Südrichtung verlaufenden dreigeschossigen Baukörper mit einer zulässigen Geschossfläche in Höhe von m² festsetzt. E.3 Beschreibung des Planbereiches E.3.1 Geltungsbereich, Lage und Bestand Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca m² und besteht aus den Grundstücken Fl.-Nrn. 236/22, 236/39 und 236/54, alle Gemarkung Garching bei München. Er ist nahezu eben. Das Grundstück Fl.- Nr. 236/54 wird als öffentlicher Parkplatz genutzt. Unter dem Parkplatz befindet sich eine Tiefgarage, deren Zufahrt sich an der Nordostecke des Grundstückes befindet. Das Grundstück Fl.-Nr. 236/39 liegt brach und ist mit Bäumen bestanden. Das Grundstück Fl.-Nr. 236/22 wird derzeit von der Post genutzt. Der Planbereich liegt südwestlich des Rathauses mitten im Zentrum von Garching und wird im Osten von der Telschowstraße, im Süden von der Niels- Bohr-Straße, im Westen durch das Grundstück Fl.-Nr. 236/15 und im Norden durch den Steininger Weg bzw. das Grundstück 236/57 begrenzt. Nördlich und westlich des Geltungsbereichs befinden sich Wohnbauflächen, im Osten jenseits der Telschowstraße der Rathausplatz mit Rathaus, der Bürgerplatz mit Bürgerhaus und weiter östlich die Fußgängerzone. Südlich an der Ecke Telschowstraße/Niels-Bohr-Straße liegen die Evangelische Laudatekirche mit Kirchengemeindezentrum, daran anschließend weiter westlich das Telekomgebäude, und an der Ecke zur Meier-Leibnitz-Straße gemischt genutzte Gebäude. E.4. Ziele der Planung, Planungskonzept und wesentliche Auswirkungen der Planung E.4.1 Planungskonzept Das Planungskonzept sieht entlang der Telschowstraße und der Niels-Bohr- Straße eine Bebauung mit Punkthäusern vor, die im Norden durch eine Bebauung auf Lücke in der 2. Reihe ergänzt wird. Seite 5 von 11 Seiten

6 Hierdurch entstehen zwischen den Punkthäusern und der Bebauung in 2. Reihe jeweils ein nach Süden offener Hof, der einerseits eine optimale Belichtung und Besonnung gewährleistet, andererseits einen halböffentlichen Wohnhof mit hoher Wohnqualität bildet. Entlang der Telschowstraße im Bereich des bestehenden öffentlichen Parkplatzes ist eine 3-geschossige Riegelbebauung, unter der im Erdgeschoss von Westen auch geparkt werden kann, als Fortführung der bestehenden Bebauung in der Telschowstraße geplant. An der Ecke Telschowstraße/Niels-Bohr-Straße ist ein eingeschossiger Verbindungsbau für Läden, Büros, Praxen oder ähnliches vorgesehen. Zur Abgrenzung zum öffentlichen Straßenraum der Niels-Bohr-Straße im Süden wird das Erdgeschoss- und Gartenniveau der Wohngebäude auf Höhe des Rathausplatzniveaus fortgeführt, um dadurch einen ca. 55 cm hohen Unterschied zu dem Straßenniveau zu erhalten. Durch diesen Höhenunterschied in Ergänzung zu einer umlaufenden Hecke entstehen so private, nur schwer einsehbare Gartenhofbereiche, entlang einer sonst stark frequentierten Straße. Erschlossen werden die Punkthäuser von den umliegenden Straßen Telschowstraße, Niels-Bohr-Straße und Maier-Leibnitz-Straße über Wohnwege, die nur zu Fuß oder mit dem Rad befahren werden dürfen. Hierdurch wird der Pkw-Verkehr aus dem Inneren der Bebauung ferngehalten, damit eine ruhige, für Wohnzwecken qualitativ hochwertige Wohnform entsteht. Die Bebauung in der 2. Reihe wird über einen neuen Fußweg von dem öffentlichen Parkplatz an der Telschowstraße erschlossen, der, sollte sich die Gelegenheit bieten, einmal bis an die Maier-Leibnitz-Straße geführt werden soll. Der ruhende Verkehr wird mit Ausnahme der bereits vorhandenen Stellplätze im Bereich des öffentlichen Parkplatzes ausschließlich in Tiefgaragen zwischen den geplanten Wohngebäuden untergebracht, die über die bestehende Tiefgarage auf der Fl.-Nr. 236/54 erschlossen wird bzw. über eigene Tiefgaragenzufahrten in der Niels-Bohr-Straße erschlossen werden können. Die Höhe der Bebauung entlang der Telschowstraße orientiert sich mit drei Geschossen an der bestehenden Bebauung gegenüber dem Rathausplatz, und springt im Bereich der Punkthäuser entlang der Telschow- und Niels- Bohr-Straße zur Betonung dieser und um eine größere Dichte in der Innenstadtlage zu erreichen sowie einen Übergang zu den neungeschossigen Wohnblöcken an der Einsteinstraße zu finden auf vier Geschosse zuzüglich eines Penthousgeschosses. Das Punkthaus an der Ecke Telschow-/Niels-Bohr-Straße hat zur Betonung der Ecksituation ein Geschoss mehr. Aufgrund der Nähe zum Rathausplatz ist für die Gebäude entlang der Telschowstraße neben einer Wohnnutzung auch eine Nutzung für Praxen und Büros, sowie einem Cafe oder Restaurant denkbar. In Anlehnung an die Bebauung entlang der Telschowstraße im Bereich des Rathausplatzes sollen die Gebäude flacher geneigte Sattel bzw. Zeltdächer ohne Gauben erhalten. Seite 6 von 11 Seiten

7 E.4.2 Art der baulichen Nutzung Zur Realisierung der geplanten Wohnbauvorhaben wird für den Planbereich Bereich ein Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind hier Wohngebäude, die der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, und Anlagen für Verwaltung zugelassen werden. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der in unmittelbarer Näher gelegenen Tankstelle sowie zur Vermeidung von Konflikten mit der geplanten und umliegend vorhandenen Wohnbebauung werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen. E.4.3 Maß der baulichen Nutzung Zur Umsetzung des Planungskonzeptes werden für die einzelnen überbaubaren Flächen die jeweiligen Grundflächen, die Geschossflächen, sowie der Anzahl der Geschosse als Höchstmaß festgesetzt. Insgesamt ergibt sich hier eine Grundfläche gemäß 19 Abs. 2 BauNVO von insgesamt m² als Höchstmaß, was bezogen auf den Planbereich eine GRZ in Höhe von 0,25 ergibt und damit weit unter der für Allgemeine Wohngebiete gemäß 17 Abs. 1 BauNVO geltenden Obergrenze von 0,4 liegt. Jedoch werden mit den in 19 Abs. 4 BauNVO genannten Grundflächen - hauptsächlich durch die Tiefgaragen - eine Grundfläche in Höhe von m² und damit eine GRZ von 0,84 erreicht. Hierdurch wird nicht nur die für Allgemeine Wohngebiete gemäß 17 Abs. 1 BauNVO in Verbindung 19 Abs. 4 BauNVO Satz 2 zulässige Obergrenze von 0,6 deutlich, sondern auch die allgemein geltende Obergrenze von 0,8 geringfügig überschritten. Eine Überschreitung dieser Obergrenzen ist gemäß 17 Abs. 2 BauNVO nur dann gerechtfertigt, wenn besondere städtebauliche Gründe dies erfordern, die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden und sonstige Belange nicht entgegenstehen. Als besondere städtebauliche Gründe sind hier einerseits die bereits vorhandene Tiefgarage und die vorhandenen oberirdischen Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 236/54, die einerseits als öffentlicher Parkplatz und auch zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die angrenzenden Wohngebäude außerhalb des Planbereichs dienen. Zudem sind aufgrund des städtebaulichen Konzeptes zugunsten eines hochwertigen Wohnumfeldes mit oberirdisch großzügig dimensionierten öffentlichen, wohngemeinschaftlichen und privaten Grün- und Platzflächen ohne jeglichen Pkw-Verkehr und parkenden Autos ausreichend große Tiefgaragen vorzusehen, um den ruhenden Verkehr insgesamt aufzunehmen. Sonstige öffentliche Belange, die der Planung entgegenstehen könnten, werden nicht gesehen. Somit ist davon auszugehen, dass die Maßgaben, die eine Überschreitung der genannten Obergrenzen rechtfertigen, gegeben sind und durch die verhältnismäßig geringe oberirdische Bebauung und die intensive Durchgrünung des Planbereichs ausgeglichen werden. Seite 7 von 11 Seiten

8 Die zulässige Geschossfläche als Höchstmaß berechnet sich insgesamt auf m² und liegt bezogen auf den Planbereich mit einer GFZ in Höhe von 0,86 insgesamt deutlich unter der Obergrenze gemäß 17 Abs. 1 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete von 1,2. E.4.4 Abstandsflächen Durch das vorgesehen Planungskonzept und aufgrund der hierzu getroffenen Festsetzungen können die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO ausnahmslos gegenüber den angrenzenden Grundstücken außerhalb des Planbereichs eingehalten werden. Nur innerhalb des Planbereichs kommt es zu geringfügigen Überdeckungen der Abstandsflächen an vier Stellen. Hierbei handelt es sich um eine Überdeckung um maximal 1,0 m an höchstens einer Fassade je Gebäude, siehe hierzu auch Anlage 1 Abstandsflächenplan. Da weder eine ausreichende Belichtung, Besonnung noch Belüftung gefährdet ist, und die Beeinträchtigungen hierauf äußerst gering sind, wird zugunsten der Verwirklichung des städtebaulichen Konzeptes und einer verdichteten Bauweise in innerstädtischer Lage diese Überdeckungen der Abstandsflächen in Kauf genommen. Aus diesem Grund und auch, da es wegen der vorhandenen Grundstücksteilung mit schräg verlaufenden Grundstücksgrenzen zu einer Abtragung der Abstandsflächen auf nachbarlichen Grundstücken innerhalb des Planbereichs kommt, wird festgesetzt, dass die festgesetzten Baugrenzen Vorrang vor den Abstandsflächenvorschriften des Art. 6 BayBO haben. E.4.5 Gestaltung In Anlehnung an die vorhandene Bebauung entlang der Telschowstraße und die Bebauung in der Umgebung werden als zulässige Dachformen Sattel- und Zeltdach mit einer Dachneigung von 20 bis zu 25 festgesetzt. E.4.6 Höhenlage Zur Abgrenzung zum öffentlichen Straßenraum der Niels-Bohr-Straße im Süden wird das Erdgeschoss- und Gartenniveau der Wohngebäude auf Höhe des Rathausplatzniveaus fortgeführt, um dadurch einen ca. 55 cm hohen Unterschied zu dem Straßenniveau zu erhalten. Durch diesen Höhenunterschied in Ergänzung zu einer umlaufenden Hecke entstehen so private, nur schwer einsehbare Gartenhofbereiche entlang einer sonst stark frequentierten Straße. Der Höhenunterschied ist mit vertikalen Mauerscheiben herzustellen. E.5 Immissionsschutz Aufgrund der Erschließungssituation des Planbereichs über Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/ und der Lage des Planbereichs umringt von Wohngebieten im Norden und Westen, dem Stadtpark im Osten und dem gemischt genutzten Bereich im Süden entlang der Niels-Bohr-Straße mit Laudate Kirche, dem reinen Technik Gebäude der Telekom und einem gemischt genutzten Gebäude mit zwei kleinen Ladeneinheiten im Erdgeschoss wird von keinen Lärmkonflikten mit den angrenzenden Nutzungen ausgegangen. In Abhängigkeit der konkreten Planung sind ggf. im Rahmen der Genehmigungsplanung Untersuchungen zu potentiellen Konflikten mit der Seite 8 von 11 Seiten

9 Nutzung des Parkplatzes auf dem Grundstück-Fl.-Nr. 236/54 beziehungsweise den Tiefgarageneinfahrten anzustellen und konkrete Lärmminderungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen zu treffen. E.6. Erschließung E.6.1 MIV/Fußgänger Die Erschließung des Planbereichs erfolgt über die Telschowstraße und die Niels-Bohr-Straße. Die Wohnbebauung entlang der Grenze zum Grundstück Fl.-Nr. 236/57 wird über einen öffentlichen Fußweg über den Parkplatz der Fl.- Nr. 236/54, der später einmal über das Grundstück Fl.-Nr. 236/15 bis zur Maier-Leibnitz-Straße geführt werden soll und über die Tiefgaragen mit Zufahrten von der Niels-Bohr-Straße erschlossen. Von der Niels-Bohr-Straße aus sind Flächen für Rettungswege vorgesehen. E.6.2 Ruhender Verkehr Der ruhende Verkehr für die neu entstehende Bebauung wird in Tiefgaragen zwischen den geplanten Wohngebäuden untergebracht, die über die bestehende Tiefgarage auf der Fl.-Nr. 236/54 bzw. über eigene Tiefgaragenzufahrten in der Niels-Bohr-Straße erschlossen werden können. Stellplätze für Besucher sind in der gemeinsamen Tiefgarage nachzuweisen. Sie können entweder vor einem die privaten Stellplätze der Tiefgarage abschließenden Tor untergebracht werden oder das Tiefgaragentor wird mit einer Gegensprechanlage und elektrischem Toröffner, der von den Wohnungen aus geöffnet werden kann, ausgestattet. E.6.3. Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation Die Versorgung des Planbereiches mit Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation, sowie der Anschluss an den Kanal, erfolgt über die bestehenden Netze von der Telschowstraße und der Niels-Bohr-Straße. B.7. Grünordnung B.7.1 Grünordnung Zur Eingrünung der Baugrundstücke und der gärtnerischen Gestaltung der privaten Grundstücke wurde festgesetzt, dass die baulich nicht genutzten Flächen der Baugrundstücke landschaftsgärtnerisch zu gestalten sind. Je 80 qm Gartenfläche ist mindestens ein großkroniger Baum und ein Strauch gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Thujen sind unzulässig. Zur Unterstützung der Grundstückseingrünung wird in Ergänzung der Festsetzung der Höhenlage in Verbindung mit vertikalen Mauerscheiben festgesetzt, dass die privaten Gartenflächen entlang der Niels-Bohr-Straße und den Wohnwegen mit Buchenhecken einzugrünen sind. E.7.2 Ausgleichsmaßnahmen Da es sich bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung um einen Bebauungsplan für Maßnahmen der Innenentwicklung und der Nachverdichtung handelt mit einer zulässigen Grundfläche von ca m² im Sinne des 19 Abs. 2 BauNVO und damit einer weit unter dem in 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB genannten Schwellenwert von m² Seite 9 von 11 Seiten

10 zulässigen Grundfläche soll die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Daher gelten gemäß 13 Abs. 2, Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. B.8. Umweltbericht Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach wird, da das vorliegende Bebauungsplanverfahren diesen Kriterien entspricht, von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 Gau GB abgesehen. Planfertiger: Augsburg, den gsu Gesellschaft für Stadtplanung und Urbanistik mbh Stadt: Garching bei München, den Hannelore Gabor Erste Bürgermeisterin Seite 10 von 11 Seiten

11 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 166 Niels-Bohr-Straße / Telschowstraße F. Anlagen E.1 Abstandsflächenplan VORENTWURF Fassung: Seite 11 von 11 Seiten

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 173 Maier-Leibniz-Straße / Niels-Bohr-Straße Fassung: Stadt Garching. Bebauungsplan Nr.

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 173 Maier-Leibniz-Straße / Niels-Bohr-Straße Fassung: Stadt Garching. Bebauungsplan Nr. Maier-Leibniz-Straße / Niels-Bohr-Straße Fassung: 17.03.2016 Stadt Garching Bebauungsplan Nr. 173 Maier-Leibniz-Straße / Niels-Bohr-Straße in der Fassung vom 17.03.2016 für den Bereich, südlich des Grundstücks

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Präambel. Teil B Text

Präambel. Teil B Text Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

Planen und Bauen im Grunewald

Planen und Bauen im Grunewald Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen

Mehr

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom MARKT MERING 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2 SATZUNG Fassung vom 04.05.2017 VERFASSER: BÜRO OPLA SCHAEZLERSTRASSE 38 86152 AUGSBURG Tel: +0049-821-1598750 Mail: info@opla-augsburg.de

Mehr

Stadt Ulm Stadtteil Westen. Engelbergstraße - Buchmillergasse

Stadt Ulm Stadtteil Westen. Engelbergstraße - Buchmillergasse Anlage 4 zu GD 076/11 Planbereich Plan Nr. 140 60 Stadt Ulm Stadtteil Westen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Engelbergstraße - Buchmillergasse Ulm, 08.02.2011 Bearbeitung: Büro für Stadtplanung, BfS, Dipl.-Ing.

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord 15.12.2015 GB 06-1 Stadtplanung und NEULAND Wohnungsgesellschaft mbh Ablauf 1.

Mehr

Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung - 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Stadt Ulm Stadtteil Westen. Engelbergstraße - Buchmillergasse

Stadt Ulm Stadtteil Westen. Engelbergstraße - Buchmillergasse Anlage 4 zu GD 012/1 /12 Planbereich Plan r. 140 60 Stadt Ulm Stadtteil Westen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Engelbergstraße - Buchmillergasse Ulm, 10.01.2012 Bearbeitung: Büro für Stadtplanung, BfS,

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Obere Stehbach I (7. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 GROSSE KREISSTADT SCHORNDORF GEMARKUNG SCHORNDORF REMS-MURR-KREIS BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07 Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 - beschleunigtes

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr )

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr ) Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr. 19.02.1965) In allen Gebieten müssen die Außenwandflächen der Bauvorhaben mit rotbuntem Mauerwerk verblendet werden. Einzelne

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741

Mehr

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN 7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN Begründung zur 7. Bebauungsplanänderung Architekt: Dipl.-Ing. Architekt Alexander Groh Roßmayrgasse 17 85435 Erding Tel: 08122-880020 Fassung vom 16.09.2014

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~ 4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Mehr

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich

Mehr

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.4 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB 8 7 08 205 6 2055 146 Stadt Bad Aibling Bebauungsplan Nr. 87 Westlich

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Mehr

GEMEINDE ASBACH- BÄUMENHEIM

GEMEINDE ASBACH- BÄUMENHEIM GEMEINDE ASBACH- BÄUMENHEIM 3. Änderung des Bebauungsplanes Marktplatz Ortsmitte mit Park Änderungsbereich Art der baulichen Nutzung im MI 1.1 W und MI 1.2 W Gem. 13 a BauGB SATZUNG Fassung vom 01.07.2014

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Zum Bebauungsplan Nr. 45 Butenschönsredder 2 und zum Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Flintbek Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB 07.04.2014

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee BEGRÜNDUNG zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee Inhalt : Teil A - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Planungsgrundlage

Mehr

Leitenfeld / Schwabenberg

Leitenfeld / Schwabenberg G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

Bebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung -

Bebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung - STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Julius-Naeher-Straße - Begründung - Vorentwurf - 2 - Begründung gemäß 9 (8) BauGB Inhalt: Ziele, Zwecke und wesentliche

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan Der Bebauungsplan 2.Stufe Bebauungsplan Der Bebauungsplan Funktion des Bebauungsplans 8 Abs.1 BauGB: Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Bebauungsplan. Dornbrunnen I, 4. Änderung

Bebauungsplan. Dornbrunnen I, 4. Änderung Zollernalbkreis Stadtteil: ROSENFELD/ Dornbrunnen I, 4. Änderung Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Zollernalbkreis Anlagen

Mehr

In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich einige Gemeinbedarfseinrichtungen:

In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich einige Gemeinbedarfseinrichtungen: STADT ESSLINGEN AM NECKAR Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Barbarossastraße / Seracher Straße Stadtteil 13 "Hohenkreuz" gemäß 9 Absatz 8 Baugesetzbuch Entwurf vom

Mehr

Bebauungsplanes Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd

Bebauungsplanes Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd Vorentwurf Bebauungsplanes Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd - 1. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Stand: 07.07.2015 Stadt Osterholz-Scharmbeck Landkreis Osterholz Niedersachsen

Mehr

Stadt Büren. Bebauungsplan Nr. 16 Goldammerweg Bebauungsplan Nr. 17 Hermannstraße Informationsveranstaltung,

Stadt Büren. Bebauungsplan Nr. 16 Goldammerweg Bebauungsplan Nr. 17 Hermannstraße Informationsveranstaltung, 2. Informationsveranstaltung - 23.06.2014 - Folie 1 Stadt Büren Bebauungsplan Nr. 16 Goldammerweg Bebauungsplan Nr. 17 Hermannstraße - 2. Informationsveranstaltung, 23.06.2014 - Jens-Peter Huesmann, Alexander

Mehr

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung

Mehr

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB MARKT MURNAU AM STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN "DR.-SCHALK-STRASSE" IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB BEGRÜNDUNG Begründung zum Bebauungsplan Dr.-Schalk-Straße des Marktes Murnau am Staffelsee im

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.

Mehr

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Birkenstraße West der Stadt Penzberg

Birkenstraße West der Stadt Penzberg Aufstellung des Bebauungsplans Birkenstraße West der Stadt Penzberg Begründung zum Bebauungsplan Birkenstraße West Teil I Planungsbericht Abbildung 1: Luftbild Plangebiet mit Umgriff Verfasser: Stadt Penzberg

Mehr

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem.

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt Bebauungsplan Nr. 72 Brander Straße 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB Stand 03/2012 TEIL A - BEGRÜNDUNG 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Im Jahre

Mehr

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216 Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil)

5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil) 5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil) im vereinfachten Verfahren gem. 13 Abs.6 Nr.11 BauGB Entwurf vom 06.11.2014 Stadt Schwandorf Stadt im Seenland Region Oberpfalz-Nord (6) Regierungsbezirk

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

"Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen

Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3

Mehr

Städtebauliches Planungskonzept

Städtebauliches Planungskonzept Der Oberbürgermeister Städtebauliches Planungskonzept Luftbild Städtebauliches Planungskonzept Gustav-Heinemann-Ufer 88 90 in Köln-Bayenthal Einladung zur Vorstellung des Entwurfs am 19. Juni 2012 um 19:00

Mehr

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg Benachbarte Bebauungspläne:. Innenstadt des Stadtteiles Vorsfelde. Ernst-August-Str. und Luisenstr., I.Teilbereich. Ernst-August-Str., Alter Mühlenweg I Lange Straße Amtsstraße M.:000 Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich

Mehr

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift (Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB

Mehr

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am RMN Wohnbau GmbH MARKT MANCHING LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 Wechselfeld 6. Änderung ReR M 1:1000 PLANFERTIGER: Gez. am 27.05.2014 RMN Wohnbau GmbH Friedrich-Ebert-Str.

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237) BauNVO 68 Seite 1 von 15 Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237) Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung 3 1 GLIEDERUNG IN

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB

IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB SIEMENSSTRASSE 16 b 84478 WALDKRAIBURG TEL: 08638 / 8863-0 FAX: 08638 / 8863-10 e: buero@lr-architekten.de

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 4.5.2011 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 59 SCHUBERTSTRASSE / BRAHMSSTRASSE, 1.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

BEGRÜNDUNG. l.änderung BEBAUUNGSPLANES NR.6 "S TRAND PRO ME N AD E"

BEGRÜNDUNG. l.änderung BEBAUUNGSPLANES NR.6 S TRAND PRO ME N AD E BEGRÜNDUNG ZUR l.änderung DES BEBAUUNGSPLANES NR.6 "S TRAND PRO ME N AD E" DER GEMEINDE OSTSEEBAD ZINNOWITZ LANDKREIS OSTVORPOMMERt / MECKLENBURG-VORPOMMERN ABSCHLIESSENDE FASSUNG VON 12-2000 1 Vorbemerkuugen

Mehr