Qualitätsanforderungen und Auszahlungspreise. für. Rinder, Kühe, Absetzer, Sauen, Mastschweine, Ferkel und Lämmer

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1 für Rinder, Kühe, Absetzer, Sauen, Mastschweine, Ferkel und Lämmer Einleitung Die genannten Preise gelten seit dem bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung neuer Preise. Für Landwirtinnen und Landwirte die Liefer- und Abnahmeverträge mit der Artgemäß GmbH & Co. KG abgeschlossen haben gelten höhere Auszahlungspreise. Diese sind entsprechend gekennzeichnet und gelten ab dem Vermarktungsvoraussetzung Anerkennung des Betriebes vom NEULAND e.v. oder Nachweis des Status Biobetrieb im Einzelfall Einhaltung der Qualitätsanforderungen Abrechnung Alle Tiere werden spätestens 14 Tage nach Lieferung bezahlt. Ansprechpartner sind: Bereich Schweine und Schafe: Martin Schulz Am Kosakenberg Gusborn Quickborn Tel.: / Fax: / Mobil: 0175 / neulandhof-schulz@gmx.de Bereich Rinder und Geflügel: Bastian Ehrhardt Brenneckenbrück Gifhorn Tel.: / Fax: / Mobil: 0175 / mail@gut-brenneckenbrueck.de Artgemäß GmbH & Co. KG Brenneckenbrück Gifhorn Geschäftsführer Bastian Ehrhardt Martin Schulz Verwaltung Tel /891-0 Fax 05371/ Verkauf Tel / info@artgemaess.de Bankverbindung: Volksbank Braunschweig Wolfsburg IBAN: DE BIC: GENODEF1WOB Handelsregister: HRA Steuernummer: 19/202/02932 Amtsgericht: Hildesheim

2 Fleischigkeit Fleischigkeit Fleischigkeit Fleischigkeit Fleischigkeit Artgemäß GmbH & Co. KG I. Rinder zur Schlachtung Klassifizierung und Preise: Färse - Festpreise U R O Fettabdeckung mit Vertrag ,15 3,85 Ochse - Festpreise U R O Fettabdeckung 4,25 3, ,55 4,45 J-Bulle - Mindestpreise U R O Fettabdeckung ,80 3,70 Kalb - Festpreise mit Vertrag 4,60 4, U 4,60 4,50 R 4,40 4,30 O Fettabdeckung Jungrind - Festpreise mit Vertrag männl. wie Absetzer U 3,70 3,50 R 3,50 3,30 O Fettabdeckung mit Vertrag männl. wie Absetzer Optimales Schlachtkörpergewicht: Kategorie optimal maximal Färse kg 380 kg Ochse kg 430 kg Bulle kg 480 kg Kalb kg 170 kg Bei Unterschreitung des Gewichtsbereiches werden 0,30 / kg von der Artgemäß Notierung abgezogen. Selektion: Klassifizierungsstufen ohne Preise können ggf. zu einer Abrechnung zu konventionellen Preisen führen. Normalnotierung Jungbullen: Als Notierung für Jungbullen gilt die in der Schlachtwoche veröffentlichte Notierung der LAND & Forst + 0,12 / kg. Für U2 und U3 Jungbullen werden mind. 3,80 / kg und für R2 und R3 Jungbullen mind. 3,70 / kg gezahlt. Bullen ab einem Alter von 29 Monaten werden konventionell abgerechnet. Zuchtbullen zum Preis für Schlachtkühe. Schlachtkälber / Jungrinder: Als Schlachtkälber gelten Kälber unter 8 Monate. Mit Vertrag werden männliche Schlachtkälber / Jungrinder nach Lebendgewicht wie Absetzer (S. 5) abgerechnet, weibliche Schlachtkälber / Jungrinder nach kg Schlachtgewicht, wie in der Tabelle angegeben, plus Zulage. Jungrinder Abrechnung bis max. 10 Monate. Zulage weibl. Schlachtkälber /Jungrinder, mit Vertrag: März und September + 0,10 / kg April bis August + 0,20 / kg Stand: August 2016 Seite 1 von 17

3 Sonstige Bestimmungen für männliche Kälber / männliche Jungrinder: a) Die Wiegung der Tiere erfolgt über eine geeichte Fuhrwerkswaage mit Wiegeschein. b) Der Originalwiegeschein ist zusammen mit dem Lieferschein im Büro in Bad Bevensen abzugeben. c) Die Schlachtung erfolgt auf dem Schlachthof Hencke in Bad Bevensen. d) Abrechnungsbasis ist das Lebendgewicht der männlichen Schlachtkälber und männlichen Jungrinder. II. Kühe zur Schlachtung Qualitätsanforderungen: a) Klassifizierung U3 und R3 b) Schlachtgewicht (SG) > 320 kg c) Alter unter 100 Monate (8,3 Jahre) Sonstige Bestimmungen: a) Nicht-NEULAND-Kühe (Tiere, die nicht auf einem NEULAND Betrieb geboren wurden), müssen laut NEULAND Richtlinien 12 Monate auf einem NEULAND Betrieb gestanden haben. b) Es muss eine Ausnahmegenehmigung vom NEULAND e.v. vorliegen. Kuhnotierung: Als Abrechnungspreis gilt die in der Schlachtwoche veröffentlichte Notierung der LAND & Forst zuzüglich eines Preiszuschlages von 0,20 / kg SG. Kühe, die die Qualitätsanforderungen von Artgemäß nicht erfüllen, werden ohne Preiszuschlag von 0,20 / kg SG abgerechnet. Für Landwirtinnen und Landwirte, die einen Liefer- und Abnahmevertrag abgeschlossen haben, gilt für U3 und R3 Kühe, SG > 320 kg, unabhängig vom Alter ein Mindestpreis von 2,80 / kg SG. Stand: August 2016 Seite 2 von 17

4 Kosten und Erstattungen zu I. und II. Kosten je Tier: Gattung Großvieh Kälber Erfassungsabgabe 34,00 18,00 Verworfene Lebern: Wird die Leber bei der Schlachtung für den Verzehr als untauglich eingestuft, werden folgende Abzüge vorgenommen: Gattung Abzug je Leber Großvieh 18,00 Kalb 13,00 Transporterstattung: Für die Anlieferung zum Schlachthof erfolgt eine Transporterstattung pro Rind, nach gestaffelten km Sätzen, für die einfache Entfernung: einfache Entfernung Erstattungssatz je Rind bis 25 km 10,23 bis 50 km 15,34 bis 80 km 20,45 bis 110 km 25,56 bis 160 km 30,68 bis 180 km 35,79 bis 230 km 40,90 Bei Fremdtransporten werden die Kosten durch die Artgemäß GmbH & Co. KG weiterberechnet. Stand: August 2016 Seite 3 von 17

5 III. Absetzer Qualitätsanforderungen: a) reinrassige Vollfleischrinder oder Kreuzungen Vollfleischrassen (Limosin, Charolais, Blond d Aquitain, Uckermärker, Fleckvieh) oder Vollfleischdeckbullen mit Zuchtpapieren und mind. 7 Bemuskelung b) Tageszunahmen (TZ) mindestens von: Bullen und Ochsen: 950 g Färsen: 800 g ansonsten erfolgt ein Qualitätsabzug: bei geringeren TZ bis zu 100 g in Höhe von 60,00 je Tier. bei geringeren TZ bis zu 150 g in Höhe von 90,00 je Tier. c) Die Kastration der männlichen Absetzer hat mindestens einen Monat vor der Lieferung zu erfolgen. Der Mutterkuhhalter ist hierzu nach Aufforderung verpflichtet. d) Der Mutterkuhhalter haftet für Fehler bei der Tiermeldung. Es ist immer der aufnehmende Betrieb als Empfänger anzugeben, nicht die Firma Artgemäß GmbH & Co. KG. Absetzer sind mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet. e) Die gültige BHV1 Bescheinigung ist dem Abnehmer mit den Lieferpapieren zu übergeben. f) Die Absetzer sind in einwandfreiem Zustand und normaler Umgang mit den Tieren ist möglich. Handelsregelungen: Diese Regelungen gelten, wenn es keine gesonderten, einvernehmlichen Absprachen zwischen den Betrieben gibt. a) Absetzer wurden mindestens eine Woche vor dem Liefertermin abgesetzt b) Absetzer sind eine Woche vor der Lieferung gegen Endo- und Ektoparasiten zu behandeln. Eine Behandlung gegen Leberegel hat zu erfolgen, wenn Leberegel im Bestand vorhanden sind. Nachgewiesen z. B. durch den Schlachttierbefund. c) Absetzer sollten mindestens zwei Monate vor dem Absetzen ad libitum mit Kraftfutter zugefüttert werden. Stand: August 2016 Seite 4 von 17

6 d) Absetzer sollten bei Lieferung sieben Monate alt sein oder ein Gewicht von mindestens 300 kg bei männlichen, bzw. 260 kg bei weiblichen Absetzern haben. e) Der Mutterkuhhalter ist für Transport und Wiegung der Absetzer zuständig. Wenn möglich, erfolgt eine Einzeltierwiegung beim Mäster. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Wiegung über eine Fuhrwerkswaage mit Wiegeschein. Erfolgt die Wiegung beim Mutterkuhhalter werden 2 % vom Gewicht für den Gewichtsverlust beim Transport abgezogen. Kastrationsausgleich: Der Mutterkuhhalter erhält eine Erstattung in Höhe von 50 / Tier vom Mäster. Erzeuger Abgabepreise Absetzer: Voraussetzung zur Auszahlung dieser Preise ist eine TZ bei Bullen und Ochsen von 950 g und bei Färsen von 800 g. Gattung Bulle Ochse Färse Gewicht Preis je Absetzer Preis je Absetzer Preis je Absetzer 240 kg 765, kg 775, kg 793, kg 810,00 850,00 582, kg 826,00 866,00 604, kg 841,00 881,00 626, kg 855,00 895,00 648, kg 868,00 908,00 670, kg 880,00 920,00 692, kg 891,00 931,00 714, kg 901,00 941,00 736, kg 910,00 950,00 758, kg 918,00 958,00 780, kg 925,00 965,00 802,00 Stand: August 2016 Seite 5 von 17

7 Abweichend von den vorgenannten Regelungen können Absetzerlieferanten und Mäster höhere Absetzerpreise vereinbaren und direkt abrechnen. Als Maßstab für sehr gute Qualität empfehlen wir die Auktionserlöse der Mastrinder in Verden zuzüglich Zuschläge bei weiblichen Tieren von mindestens 30,00 / Tier. Bei männlichen Tieren empfehlen wir einen Zuschlag von mindestens 0,03 / kg Lebendgewicht über der durchschnittlichen Notierung. Als sehr gute Qualität gelten: bei männlichen Tieren TZ von > 1100 g bei weiblichen Tieren TZ von > 900 g Stand: August 2016 Seite 6 von 17

8 IV. Schweine Das Preissystem der Artgemäß GmbH & Co KG für die Abrechnung der Mastschweine (MS) setzt sich aus der Artgemäß Preismaske und der konventionellen Preismaske zusammen. Artgemäß Preismaske: Die innerhalb der nachfolgenden Systemgrenzen liegenden Schweineschlachtkörper werden nach der Artgemäß Preismaske abgerechnet. Die Basisnotierung beträgt 2,13 / kg bei einem Magerfleischanteil (MFA) von 56 %. Systemgrenzen Schlachtgewicht (SG) kg MFA mind. 50 % Gewichtsgrenzen (kg) Abzug ( / kg) MFA (%) Abzug ( / % MFA) Normalgewicht > ,00 > 53 - < 56 0,03 Untergewicht , ,05 Konventionelle Preismaske: Für MS, die außerhalb der Systemgrenzen der Artgemäß Preismaske liegen, gilt der in der Schlachtwoche veröffentlichte Preis der LAND & Forst. Systemgrenzen Schlachtgewicht (SG) kg MFA mind. 56 % Gewichtsgrenzen (kg) Abzug ( / kg) MFA (%) Zuschlag ( / % MFA) Normalgewicht ,00 > ,02 Übergewicht ,02 > ,01 Untergewicht Abzug ( / % MFA) > ,02 > 52 - < 56 0, , ,04 Stand: August 2016 Seite 7 von 17

9 Welche Schweine werden nicht abgerechnet? a) Schweine, die von den Landwirten in die Direktvermarktung zurückgenommen werden. Hier werden die Schlachtkosten von der Artgemäß GmbH & Co KG gesondert berechnet. b) Schweine, die von Tierärzten beschlagnahmt worden sind (verworfen). Hierdurch entsteht in der Regel eine Kostenbelastung, die individuell dem Landwirt von der Artgemäß GmbH & Co. KG berechnet wird. c) Eber, welche nicht durch den Schlachthof abgerechnet werden (verworfen). d) Schweine, die ab 30 kg Lebendgewicht mit Antibiotika behandelt wurden, dürfen nur nach einer besonders begründeten Ausnahmeerteilung durch den Vorstand, vermarktet werden. Die Wartezeit beträgt dann das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit. Behandelte Tiere, die diese Wartezeit nicht einhalten oder bei denen keine Ausnahmeerteilung vorliegt, sind mit einer roten Ohrmarke zu kennzeichnen und werden nicht abgerechnet. Die Schlachtkosten werden von der Artgemäß GmbH & Co. KG gesondert berechnet. V. Sauen Qualitätsanforderungen: a) Klassifizierung M1 vollfleischige Sauen mit mittlerer Fettabdeckung, M2 Sauen können nicht vermarktet werden b) Schlachtgewicht: kg Sonstige Bestimmungen: a) Einwandfreie Führung des Bestandsbuchs/Tierbestand und Bewegungen b) Einwandfreie Führung des Bestandbuchs für medizinische Anwendungen c) Einhaltung der NEULAND - Wartezeit (2 x gesetzliche Wartezeit). Beispiel: Entwurmung mit Ivomec (neu,15 Tage Wartezeit) vor dem Abferkeln. Bei 6 Wochen Säugezeit kann zwei Wochen nach dem Absetzen geliefert werden. Stand: August 2016 Seite 8 von 17

10 Schlachtsauennotierung: Schlachtsau 1,60 Notierung je kg Die Schlachtsauennotierung gilt sofern alle Qualitätsanforderungen der Artgemäß GmbH & Co. KG erfüllt sind. Für Sauen, die die Anforderungen nicht erfüllen gilt die in der Schlachtwoche veröffentlichte Notierung der LAND & Forst für M1 Sauen zuzüglich eines Preiszuschlages von 0,20 / kg. Kosten und Erstattungen zu IV. und V. Kosten je Tier: MS/Sau Erfassungsabgabe 4,90 Wird die Leber bei der Schlachtung für den Verzehr als untauglich eingestuft, werden folgende Abzüge vorgenommen: Abzug je Leber verworfene Leber 7,67 verwurmte Leber 2,56 Stand: August 2016 Seite 9 von 17

11 Transporterstattung: Für die Anlieferung zum Schlachthof ist der Mäster/ Sauenhalter verantwortlich. Es erfolgt eine Transporterstattung pro Schwein, nach gestaffelten km Sätzen, für die einfache Entfernung: einfache Entfernung Erstattungssatz je MS/Sau bis 50 km 0,00 bis 100 km 1,00 ab 100 km 2,00 Bei Fremdtransporten werden die Kosten durch die Artgemäß GmbH & Co. KG weiterberechnet. Salmonellenmonitoring: Werden Proben für das Salmonellenmonitoring gezogen, werden folgende Abzüge vorgenommen: Abzug je Probe Salmonellenprobe 4,40 Die Kosten der Salmonellenproben werden sofort mit jeder Mastschweinelieferung verrechnet. Stand: August 2016 Seite 10 von 17

12 VI. Ferkel Grundsätzliches: Die Erstellung von Ferkelabrechnungen ist ab dem durch die Artgemäß GmbH & Co. KG möglich. Lieferung: Der Ferkelerzeuger ist für Transport und Wiegung der Ferkel zuständig. Wenn möglich erfolgt die Wiegung beim Mäster, ist dies nicht möglich erfolgt die Wiegung über eine geeichte Fuhrwerkswaage mit Wiegeschein. Erfolgt die Wiegung beim Ferkelerzeuger werden 2 % vom Gewicht für den Gewichtsverlust beim Transport abgezogen. Ferkelnotierung: Gewichtsbereich Notierung je kg 0 25 kg 2,83 > kg. 1,28 > kg 1,00 > 40 kg 1,00 * * Das maximale Abrechnungsgewicht beträgt 40,0 kg. Berechnungen darüber hinaus müssen mit Martin Schulz besprochen werden. Kosten und Erstattungen Kosten je Ferkel: Kosten werden getragen durch: Kostenart Ferkelerzeuger Mäster Erfassungsabgabe 1,50 * Mykoplasmenimpfung 1,50 Circo Impfung 1,50 * fällt nur bei Abrechnung durch die Artgemäß GmbH & Co. KG an. Bei Fremdtransporten werden die Kosten durch die Artgemäß GmbH & Co. KG weiterberechnet. Stand: August 2016 Seite 11 von 17

13 Ferkelprämie ab : Die Artgemäß GmbH & Co. KG zahlt Ferkelerzeugern je vermarktetem Ferkel eine Prämie in Höhe von 8,00, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Abschluss eines Liefer- und Abnahmevertrages mit Laufzeiten bis 2017 oder länger. b) Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Originallieferscheine werden nach Brenneckenbrück übermittelt. c) Auf dem Lieferschein wurde vom Abnehmer bestätigt, dass mindestens 85 % der gelieferten Ferkel einen unversehrten Ringelschwanz hatten. Stand: August 2016 Seite 12 von 17

14 Qualitäts- und Verkaufsrichtlinien für das Artgemäß Qualitätsferkel a) Die Rasse der Ferkel gewährleistet die Einhaltung von Qualitätsansprüchen hinsichtlich der Fleischqualität und der Klassifizierung. Der Zukauf von Zuchttieren darf nur von anerkannten Zuchtbetrieben in Absprache mit der Artgemäß Beratung erfolgen. Die Beratung wird bis auf Weiteres durch Jan Hempler gewährleistet. b) Artgemäß - Qualitätsferkel sind frei von erkennbaren Erkrankungen und in einem guten und ausgeglichenen Zustand. Erkrankungen im Bestand sind unverzüglich bei Martin Schulz zu melden, um Schaden abzuwenden. c) Die Ferkel sind Endo- und Ektoparasiten frei. Ferkel sind 12 7 Tage vor dem Verkaufszeitpunkt über eine Langzeitentwurmung gegen Endoparasiten zu behandeln. Beim Auftreten von Räude o. ä. Ektoparasiten muss ebenfalls 12 7 Tage vor dem Verkauf eine Behandlung erfolgen. Bei Wurmbefall muss der Sauenbestand mind. zweimal im Jahr entwurmt werden. Der Befall durch Endoparasiten ist mind. einmal jährlich durch Kotprobenuntersuchungen festzustellen. Kotproben werden vom Bestandstierarzt bei abgesetzten Ferkeln, niedertragenden Sauen und Ebern genommen. d) Das Kastrieren der Ferkel hat spätestens mit 8 Tagen zu erfolgen. Die Kastration hat unbedingt unter Schmerzausschaltung mit Betäubung zu erfolgen. Es gelten die aktuellen Richtlinien des NEULAND e.v. Ferkel mit nicht ganz verheilten Kastrationswunden sind keine Qualitätsferkel. e) Das Verkaufsgewicht sollte zum angemeldeten Verkaufstermin kg betragen. Es dürfen nur ausgeglichene Partien geliefert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist im Besonderen für kleinere Bestände die Gruppenabferkelung durchzuführen. Verkaufsgruppen unter 20 Ferkel müssen nicht vermittelt werden. f) Artgemäß - Qualitätsferkel sollen während der Aufzucht eine Mindesttageszunahme von 315 g erreichen, und mit einem Alter von 12 Wochen mind. 28 kg wiegen. Tiere, die dieses Ziel nicht erreichen, dürfen auch später nicht als Qualitätsferkel verkauft werden. g) Um Rangkämpfe im Mastbetrieb zu verhindern, sollten die Verkaufspartien mind. 1 Wochen vor dem Verkauf zusammengestellt werden. Stand: August 2016 Seite 13 von 17

15 h) Zwitter, Binneneber, sowie Ferkel mit Hodenbruch, Nabelbruch, Kastrationsabszessen und Verletzungen sind keine Qualitätsferkel. Für Ferkel, die nicht den Qualitätsstatus erreichen (ca. 5 %), sollte auf dem Erzeugerbetrieb eine ausreichende Mastkapazität vorhanden sein. i) Der Transport der Ferkel hat auf einem gereinigten und desinfizierten Fahrzeug zu erfolgen. Das Viehtransport / Desinfektionsbuch muss im Fahrzeug sein und ist ordnungsgemäß zu führen. Grundsätzlich ist der Ferkelerzeuger für den Transport zuständig. j) Alle Ferkel sind gegen Mykoplasmen und Circoviren zu impfen. Geschlossene Systeme können im Einvernehmen auf eine Impfung verzichten. Nicht gegen Mykoplasmen und Circovieren geimpfte Ferkel können nicht vermittelt werden. k) Bei maximal 15 % der Ferkelgruppe darf der Ringelschwanz beschädigt sein, ansonsten darf der Mäster die Ferkelgruppe verweigern. Reklamationsabwicklung Der Mäster, oder eine beauftragte Person, hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Reklamationen müssen auf dem Lieferschein explizit ausgewiesen sein und sind mit der Unterschrift beider Parteien zu bestätigen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf die Berücksichtigung der Reklamationen innerhalb der Abrechnung sowie auf die Erstellung der Abrechnung selbst. Der Ausgleich der Reklamationssumme erfolgt über die Ferkelabrechnung und wird in vollem Umfang vom Ferkelerzeuger getragen. Bei schweren Überschreitungen der Qualitätsrichtlinien und Krankheitsverdacht kann eine Liefersperre ausgesprochen werden. Bei Gesundheitsproblemen im Sauenbestand kann unter bestimmten Bedingungen die weitere Vermarktung der Ferkel von einem Impf- und Behandlungskonzept abhängig gemacht werden. Das Behandlungskonzept ist mit dem Bestandstierarzt abzusprechen. Stand: August 2016 Seite 14 von 17

16 Schadensausgleich Ferkelreklamation Der Regelfall ist, dass Ferkelerzeuger und Mäster eine Einigung im Schadensfall selbstständig herbeiführen. Reklamationsgrund Ausgleichssatz je Ferkel Nabelbruch Spanferkel = 23,00 * Hodenbruch Spanferkel = 23,00 * Eber, Binneneber, Zwitter Kastrationsabszess Kastrationswunde Sonstige Abszesse Gewichtsabweichung > 5 kg 25,00 voller Schadensausgleich / Ferkel und Futter (zeitbezogener Ferkelpreis aus der Lieferung zuzüglich den Ø erhobenen Futterkosten des vergangenen Wirtschaftsjahres 25,00, Abzug vom Ø-Ferkelpreis 25,00, Abzug vom Ø-Ferkelpreis 25,00, Abzug vom Ø-Ferkelpreis Sonstige Qualitätsmängel bis zu 50,00 Abzug vom Ø-Ferkelpreis * Wenn das Tier als Spanferkel vermarktet werden musste, ist vom Erzeuger an den Mäster eine Ausgleichszahlung von 23,00 je Ferkel zu zahlen. Stand: August 2016 Seite 15 von 17

17 VII. Lämmer Qualitätsanforderungen: a) Schlachtkörper vollfleischig mit leichter Fettabdeckung b) Schlachtgewicht ca kg Sonstige Bestimmungen: e) Die Wiegung der Tiere erfolgt über eine geeichte Fuhrwerkswaage mit Wiegeschein. f) Der Originalwiegeschein ist zusammen mit dem Lieferschein im Büro in Bad Bevensen abzugeben. g) Die Schlachtung erfolgt auf dem Schlachthof Hencke in Bad Bevensen. h) Abrechnungsbasis ist das Lebendgewicht der Lämmer. Lammnotierung: Als Abrechnungspreis gilt der Mittelwert der in der Schlachtwoche veröffentlichten Notierung der LAND & Forst für Lämmer zuzüglich eines Preiszuschlages von 10 %. Kosten und Erstattungen Wird die Leber bei der Schlachtung für den Verzehr als untauglich eingestuft, werden folgende Abzüge vorgenommen: Abzug je Leber verworfene Leber 3,00 Transporterstattung: Für die Anlieferung zum Schlachthof ist der Schafhalter verantwortlich. Es erfolgt eine pauschale Transporterstattung pro Lamm: Erstattungssatz je Lamm 2,50 Bei Fremdtransporten werden die Kosten durch die Artgemäß GmbH & Co. KG weiterberechnet. Stand: August 2016 Seite 16 von 17

18 Kontrollgebühren (zzgl. 19 % MwSt.) Gestaffelt je nach Betriebsgröße und Tierbestand Lizenzgebühren (zzgl. 19 % MwSt.) Werden direkt von der Vertriebsgesellschaft eingezogen Mitgliedsbeitrag Artgemäß GmbH & Co. KG Übersicht NEULAND-Beiträge und -Gebühren für landwirtschaftliche Betriebe Fördermitgliedschaft für außerordentliche Mitglieder 100 /Jahr Rinder Schlachtrinder/-ochsen/-bullen Absetzer von NEULAND- Mutterkuhbetrieben Gebühr für Zukauf von anerkannten Zukaufbetrieben Rinder Schweine Sauenhalter Gebühr für Zukauf von anerkannten Zukaufbetrieben Schweine Mastschweine Geflügel Legehennen/Mastgeflügel Schafe Lämmer/Schafe 20 /Tier - 10 /Tier 1 /Tier 5 /Tier 2 /Tier 0,13 /Tier 0,72 /Tier 1. Staffel 250 /Jahr 2. Staffel 310 /Jahr 3. Staffel 360 /Jahr Rinder < 10 Tiere 1. Staffel < 40 Tiere 2. Staffel 40 Tiere 3. Staffel Sauen < 10 Tiere 1. Staffel < 40 Tiere 2. Staffel 40 Tiere 3. Staffel Mastschweine < 50 Mastplätze 1. Staffel 50 Mastplätze 2. Staffel 250 Mastplätze 3. Staffel Geflügel < 200 Tiere 1. Staffel < Tiere 2. Staffel Tiere 3. Staffel Schafe < 100 Tiere 1. Staffel < 300 Tiere 2. Staffel 600 Tiere 3. Staffel Stand: August 2016 Seite 17 von 17

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