Mit Unternehmenspräsentation. uns bestens informiert. Seite 1
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- Busso Holger Bergmann
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1 Mit Unternehmenspräsentation uns bestens informiert. Informationstag Max Mustermann der GründungsOffensive Paderborn Seite 1
2 Agenda Themen Arten der Beschäftigung Aufzeichnungs- und Meldepflichten Gesetzlicher Mindestlohn Beispiele zur Beitragsberechnung Seite 2
3 Arten der Beschäftigung Vollzeit Praktikant Schüler Teilzeit Aushilfe Höherverdiener Angestellter Rentner Minijobber Azubis Studenten Befristete Beschäftigung Gleitzone Seite 3
4 Arten der Beschäftigung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung & sozialversicherungsfreie Beschäftigung z. B. Arbeitnehmer & Auszubildende. Minijobber - geringfügige entlohnte Beschäftigte - kurzfristige Beschäftigung.. Seite 4
5 Minijobber kurzfristige Beschäftigung Befristung auf maximal zwei Monate/ 60 Kalendertage (bei mind. 5 Arbeitstagen in der Woche) oder 50 Arbeitstage (bei weniger als 5 Arbeitstagen) innerhalb eines Kalenderjahres Keine Berufsmäßigkeit, d. h. Beschäftigung ist von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung Zusammenrechnung geringfügige Beschäftigung das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt von 450 wird nicht überschritten die wöchentliche Arbeitszeit ist unerheblich Seite Seite 515
6 Aufzeichnungs- und Meldepflichten Seite 6
7 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers Arbeitgeber sind verpflichtet zur Führung und geordneten Aufbewahrung von Lohnunterlagen aller Beschäftigten. Lohnunterlagen sind: - Firmen-/ Personalstammdaten - Brutto-/ Nettolohnabrechnungen - Lohnkonten - Be-/ Verarbeitungsprotokolle - Stempelkarten/ Fehlzeitenlisten Aufnahme in Lohnunterlagen: - Persönliche Angaben des Arbeitnehmers - Beginn und Ende der Beschäftigung - Beschäftigungsart & Beitragsgruppenschlüssel - Name der Einzugsstelle - nachvollziehbare Lohnabrechnungen -etc. Seite 7
8 Meldepflichten des Arbeitgebers Grundsätzliches Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers ist für den Arbeitgeber mit mehreren Meldepflichten verbunden. Nach Abschluss des Arbeitsvertrages sollte sich der Arbeitgeber daher vorlegen lassen: die Lohnsteuerkarte, sonst die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Steueridentifikationsnummer, den Sozialversicherungsausweis oder ein Schreiben des RV-Trägers mit der SV-Nummer, eine Mitteilung der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Verfahren ausschließlich per elektronischer Datenübermittlung - Beantragung der Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit Annahmestelle Geringfügig Beschäftigte Minijob-Zentrale Versicherungspflichtige Krankenkasse; von dort Weiterleitung an die übrigen SV-Träger Lohnsteuerpflichtige an das entsprechend zuständige Finanzamt Seite 8
9 Meldepflichten des Arbeitgebers weitere Meldepflichten Meldung zur Sozialversicherung -> zur An- bzw. Abmeldung eines Arbeitnehmers -> zur Abführung der Sozialversicherungsbeitrage, der Entgeltfortzahlungsversicherung sowie der Insolvenzgeldumlage -> Übermittlung erfolgt per Beitragsnachweis Meldung zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) -> Zahl der Versicherten und Lohnsumme Meldung zum Finanzamt -> zur Abführung der Lohnsteuer, einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Seite Seite 922
10 Meldepflichten des Arbeitgebers Grundsätzlich muss die Anmeldung eines Arbeitnehmers mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens 6 Wochen ab Beginn der Beschäftigung erfolgen. Ausnahme: Sofortmeldung Tag des Beginns ist in betroffenen Branchen bis spätestens Beschäftigungsaufnahme zu melden Direkt an die Datenstelle der DRV Datensatz wird vorgehalten, bis ordentliche Anmeldung eingeht Abgabegrund: 20 Inhalt: Familien- und Vornamen des Beschäftigten, Versicherungsnummer, Betriebsnummer des Arbeitgebers, Tag der Beschäftigungsaufnahme Betroffene Branchen Baugewerbe Gaststätten-/Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen beteiligen Fleischwirtschaft Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder Seite 10
11 Mediaplan Gesetzlicher Mindestlohn Seite 11
12 Gesetzlicher Mindestlohn Wer bekommt den Mindestlohn? Grundsatz: jeder Arbeitnehmer, wenn er in Deutschland arbeitet, hat einen Anspruch auf einen Bruttostundenlohn in Höhe von 8,50 Auch geringfügig Beschäftigte Anspruch ist unabdingbar, Verzicht ausschließlich im gerichtlichen Vergleich Ausnahmen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Auszubildende (Vergütung entsprechend Berufsbildungsgesetz) Pflicht- und Orientierungspraktika (Formulierung im MiLoG beachten!) Ehrenamtlich Tätige Langzeitarbeitslose (> 1 Jahr) in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung Seite 12 Wichtig: In der Sozialversicherung gilt das Entstehungsprinzip. Beiträge werden schon dann fällig, wenn der Anspruch auf laufendes Arbeitsentgelt entstanden ist.
13 Gesetzlicher Mindestlohn Aufzeichnungspflichten Aufzeichnung von Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit Spätestens binnen 7 Tagen Bei geringfügig entlohnt und kurzfristig Beschäftigten sowie in den Gewerben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Aufbewahrung für mind. 2 Jahre Hinweis: Kontrollen weiterhin durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Seite 13
14 Gesetzlicher Mindestlohn Branchenmindestlöhne nach Arbeitnehmer- Entsende-/ Überlassungsgesetze und Tarifvertragsgesetz bleiben Mindestlöhne weiter möglich Sofern der gesetzliche Mindestlohn nach Übergangszeit nicht unterschritten wird Übergangsregelung Übergangszeit von 3 Jahren Bedingung: Mindestlohn ist für allgemeinverbindlich erklärt Ab 2017 mind. 8,50 Euro je Zeitstunde, ab 2018 mind. nach Mindestlohnkommission Tipp: Eine stets aktuelle Übersicht stellt das Bundesarbeitsministerium online zur Verfügung: (Rubrik: Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn) Seite 14
15 Beispiele zur Beitragsberechnung Seite 15
16 Beitragsberechnung: Angestellte in Vollzeit Beispiel: Anna Schmidt ist seit einem Jahr selbstständige Steuerberaterin. Die Auftragslage hat sich positiv entwickelt, so dass sie eine Mitarbeiterin (38,5 Std. wöchentlich) mit einem Gehalt von einstellt. Seite 16
17 Beitragsberechnung: Angestellte in Vollzeit Seite 17
18 Beitragsberechnung: Minijobber Beispiel: Tobias Meier hat vor 3 Monaten einen Copy-Shop eröffnet. Für die Öffnungszeiten an den Samstagen möchte er einen Minijobber mit einem Gehalt von 400,00 einstellen. Seite 18
19 Beitragsberechnung: Minijobber Seite 19
20 Firmenkundenberatung Ihr Kontakt zu unseren Firmenkundenberatern: IKK classic Klingenderstr Paderborn Tel.: 05251/ Seite 20
21 Vielen Unternehmenspräsentation Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Max Mustermann Seite 21
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