Entziehung eines Jagdscheins

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entziehung eines Jagdscheins"

Transkript

1 VG Würzburg, Urteil v W 5 K Titel: Entziehung eines Jagdscheins Normenketten: BJagdG 18 S. 1, 17 I 2 WaffG 5 I Nr. 2 Buchst. b Alt. 3 Schlagworte: Jagdschein, waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung, absolute Unzuverlässigkeit Entscheidungsgründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 5 K Im Namen des Volkes Urteil vom 20. Juli Kammer gez.: Filbig, Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr: 440 Hauptpunkte: Ungültigerklärung und Einzug eines Jagdscheins; Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Sorgfältige Verwahrung; Absolute Unzuverlässigkeit; Rechtsquellen: In der Verwaltungsstreitsache... - Kläger - bevollmächtigt:... gegen Freistaat Bayern, vertreten durch: Landratsamt Miltenberg, Brückenstr. 2, Miltenberg, - Beklagter - wegen Entziehung eines Jagdscheins erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg, 5. Kammer, durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Gehrsitz, die Richterin am Verwaltungsgericht Horas, den Richter Kohlhaupt, den ehrenamtlichen Richter Kunzmann, die ehrenamtliche Richterin Krebs, aufgrund mündlicher Verhandlung am 20. Juli 2015 folgendes Urteil:

2 I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Tatbestand: 1. Der Kläger war im Besitz eines Jagdscheins, Nr...., gültig bis 31. März 2017, sowie zweier Waffenbesitzkarten, Nrn.... und..., mit den darin angeführten Waffen. Am 23. Juli 2014 wurde gegen ihn vom Polizeipräsidium Südhessen, Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg, wegen Bedrohung einer Personengruppe unter Vorhalten eines auf ihn eingetragenen Revolvers, Kaliber.357Mag., Herst. Nr...., ermittelt. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde im Handschuhfach seines Fahrschulfahrzeugs neben diesem Revolver auch eine weitere auf den Kläger eingetragene, halbautomatische Pistole, 9mm Luger, Herst. Nr...., aufgefunden und sichergestellt. Ferner wurde in der Mittelkonsole des PKW griffbereit offen liegende Patronenmunition zu den vorgenannten Waffen aufgefunden und sichergestellt. Mit Beschluss vom 4. August 2014 (Nr. W 5 X ) ordnete das Verwaltungsgericht Würzburg die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Klägers an. Mit Bescheid vom 8. August 2014 (Nr /2014) erklärte das Landratsamt Miltenberg sofort vollziehbar (Nr. V) den Jagdschein des Klägers für ungültig (Nr. I) und ordnete dessen sofortige Einziehung an (Nr. II). Darüber hinaus wurden zugleich die Unzuverlässigkeit des Klägers i. S. des 5 Abs. 1 Nr. 2 Waffengesetz (WaffG) festgestellt und in den Ziffern III und IV die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers in Form der Waffenbesitzkarten sofort vollziehbar widerrufen sowie die sofortige Einziehung der Waffenbesitzkarten, der registrierten Schusswaffen und der vorhandenen Munition angeordnet. Zur Begründung wurde ausgeführt, gemäß 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG) i. V. m. 17 Abs. 1 S. 2 BJagdG sei der Jagdschein wegen Vorliegens einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit i. S. des 5 WaffG für ungültig zu erklären und einzuziehen. Der Kläger habe am 23. Juli 2014 u. a. Waffen unsorgfältig verwahrt. Die sofortige Sicherstellung des Jagdscheins (Nr. II) finde ihre Grundlage in 46 Abs. 4 Nr. 2 WaffG. Sie sei notwendig und angemessen, um den erleichterten Erwerb und Besitz von Langwaffen durch den Jagdschein als Erwerbspapier zu unterbinden. Am 10. August 2014 wurde vom Landratsamt Miltenberg auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 4. August 2014 in der R-straße..., S., die Wohnung des Klägers durchsucht. Die dort aufgefundenen zehn Langwaffen und ein Revolver nebst Munition sowie die Waffenbesitzkarten, Nrn.... und..., und der Jagdschein, Nr...., wurden sichergestellt. 2. Am 9. September 2014 ließ der Kläger bei Gericht Klage erheben und sinngemäß beantragen, den Bescheid des Landratsamts Miltenberg vom 8. August 2014 in den Ziffern I und II aufzuheben. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass sich aus dem Verhalten des Klägers keine Zweifel an der für die waffenrechtlichen Genehmigungen erforderlichen besonderen Zuverlässigkeit des Klägers ergäben. Am 23. Juli 2014 habe er lediglich einen berechtigten Transport seiner Waffen zur Firma F. in D. durchgeführt. Die Waffen seien im verschlossenen Handschuhfach befördert worden. Der Fahrschüler des Klägers, der sich zur streitgegenständlichen Zeit am 23. Juli 2014 ebenfalls im

3 Fahrschulfahrzeug des Klägers befunden habe, werde seine im Rahmen der polizeilichen Vernehmung gemachte Aussage korrigieren. 3. Demgegenüber beantragte das Landratsamt Miltenberg als Vertreter des Beklagten, die Klage abzuweisen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins sei rechtmäßig auf Grundlage des 18 Satz 1 BJagdG ergangen. Dem Kläger fehle es an der nach 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i. V. m. 5 WaffG erforderlichen Zuverlässigkeit. Auf die Begründung des entsprechenden Bescheids sei zu verweisen. Das Vorzeigen einer Waffe sowie die nicht ausreichende Aufbewahrung der Waffen im Handschuhfach sei durch die eidesstattliche Versicherung des Fahrschülers des Klägers eher bestätigt worden. Ein erneuter Erwerb von Waffen unter Vorlage des Jagdscheins angesichts einer vermeintlichen Bedrohungslage sei durch dessen Einziehung zu verhindern gewesen. 4. Im Verfahren W 5 S lehnte das Verwaltungsgericht Würzburg den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit Beschluss vom 2. Oktober 2014 ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 21 CS mit Beschluss vom 8. Dezember Auf die Gründe der Beschlüsse wird Bezug genommen. 5. In der mündlichen Verhandlung vom 20. Juli 2015 erschienen weder der gegen Empfangsbekenntnis am 8. Juni 2015 geladene Kläger noch sein Prozessvertreter. Der Beklagtenvertreter wiederholte seinen bereits schriftsätzlich gestellten Klageantrag. Bezüglich des weiteren Fortgangs der mündlichen Verhandlung wird auf die Sitzungsniederschrift verwiesen. 6. Hinsichtlich des weiteren Vortrags der Beteiligten sowie der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen. Die Verfahrensakten W 5 K , W 5 S , W 5 S und W 5 X wurden beigezogen. Entscheidungsgründe: I. Die Klage, über die auch in Abwesenheit des Klägers entschieden werden konnte ( 102 Abs. 2 VwGO), ist zulässig, aber nicht begründet. Der angegriffene Bescheid des Landratsamts Miltenberg vom 8. August 2014 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten ( 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Das Gericht folgt im Wesentlichen der zutreffenden Begründung im angefochtenen Bescheid und sieht insoweit von einer Darstellung der Entscheidungsgründe ab ( 117 Abs. 5 VwGO). Lediglich ergänzend wird ausgeführt: Dem Kläger war nach 18 Satz 1 BJagdG i. V. m. 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG, 5 WaffG der Jagdschein zu entziehen. Der Kläger erfüllt jedenfalls den Tatbestand des 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Var. 3 WaffG und ist damit absolut unzuverlässig. In Folge der durchgeführten Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass er zwei auf ihn eingetragene Schusswaffen nebst zugehöriger Munition ohne die Wahrung der entsprechenden Sorgfalt in seinem Fahrschulfahrzeug im unverschlossenen Handschuhfach sowie in der Mittelkonsole aufbewahrte, in dem auf dem Beifahrersitz sein Fahrschüler mitfuhr. Im Übrigen wird auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 20. Juli 2015 im waffenrechtlichen Parallelverfahren (Nr. W 5 K ) Bezug genommen. II. Die Kostenentscheidung folgt aus 154 Abs. 1 VwGO.

4 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit resultiert aus 167 VwGO i. V. m. 708 Nr. 11 und 711 ZPO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen dieses Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen wird. Die Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, Würzburg, oder Postfachanschrift: Postfach , Würzburg, schriftlich zu beantragen. Hierfür besteht Vertretungszwang. Der Antrag muss das angefochtene Urteil bezeichnen. Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils sind die Gründe darzulegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist; die Begründung ist, soweit sie nicht bereits mit dem Antrag vorgelegt worden ist, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Hausanschrift in München: Ludwigstraße 23, München, oder Postfachanschrift in München: Postfach , München, Hausanschrift in Ansbach: Montgelasplatz 1, Ansbach, einzureichen. Die Berufung ist nur zuzulassen, wenn 1. ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, 2. die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist, 3. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, 4. das Urteil von einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder 5. wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingeleitet wird. Als Bevollmächtigte sind Rechtsanwälte, Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, oder die in 67 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 bis 7 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen zugelassen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich auch durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Der Antragsschrift sollen 4 Abschriften beigefügt werden. Beschluss: Der Streitwert wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.

5 Gründe: Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf 52 Abs. 1, 63 Abs. 2 Satz 1 GKG. Das Gericht orientiert sich insoweit an Nr des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (BayVBl., Sonderbeilage Januar 2014). Danach ist bei Streitigkeiten wegen Erteilung bzw. Entzugs eines Jagdscheins grundsätzlich von einem Streitwert von 8.000,00 EUR auszugehen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder die Beschwerde zugelassen wurde. Für die Streitwertbeschwerde besteht kein Vertretungszwang. Die Beschwerde ist innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, beim Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, Würzburg, oder Postfachanschrift: Postfach , Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde auch noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht.

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel:

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel: VG München, Urteil v. 08.02.2010 M 25 K 09.3922 Titel: Normenketten: 3, 5 RDGEG 117 Abs. 3 VwGO 113 Abs. 1 und 5 VwGO 117 Abs. 5 VwGO Orientierungsatz: Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Schlagworte:

Mehr

Beitragserhebung, Grundbeitrag, Hinterlegung, Beitragsbefreiung, Existenzgründer, IHK

Beitragserhebung, Grundbeitrag, Hinterlegung, Beitragsbefreiung, Existenzgründer, IHK VG Ansbach, Urteil v. 28.05.2015 AN 4 K 14.01151 Titel: Beitragserhebung, Grundbeitrag, Hinterlegung, Beitragsbefreiung, Existenzgründer, IHK Normenkette: IHKG 3 II, III Schlagworte: Beitragserhebung,

Mehr

Entscheidungsgründe. VG Bayreuth, Urteil v B 5 K

Entscheidungsgründe. VG Bayreuth, Urteil v B 5 K VG Bayreuth, Urteil v. 18.08.2015 B 5 K 14.346 Titel: VG Bayreuth: Erholungsurlaub, Bundespolizeidirektion, BMI, Abgeltungsanspruch, Bruttobetrag, Urlaubsanspruch, Berechnungsmodus, Rechtsquelle, Dienstunfähigkeit,

Mehr

Versäumung der Klagefrist und des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Versäumung der Klagefrist und des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand VG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 05.11.2015 W 4 K 15.800 Titel: Versäumung der Klagefrist und des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Normenketten: VwGO 60 I, II 1, 74 I 2, 84 I 1 KrWG 18

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RO 4 K 16.405 Verkündet am 26.7.2016 ***** stv. Urkundsbeamtin Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache ***** - Kläger - gegen Stadt ***** beteiligt:

Mehr

Reisekostenvergütung bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen

Reisekostenvergütung bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen VG Augsburg, Urteil v. 06.10.2016 Au 2 K 15.794 Titel: Reisekostenvergütung bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen Normenketten: BRKG 13 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VwGO 113 Abs. 5 Leitsätze: Wird

Mehr

Titel: Zur unbefristeten Unterrichtsgenehmigung an einer privaten Fachoberschule

Titel: Zur unbefristeten Unterrichtsgenehmigung an einer privaten Fachoberschule VG München, Urteil v. 10.09.2015 M 3 K 14.1632 Titel: Zur unbefristeten Unterrichtsgenehmigung an einer privaten Fachoberschule Normenketten: VwGO 91 BayEUG Art. 94 III Schlagworte: Unterrichtsgenehmigung,

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RO 4 K 11.1822 Verkündet am 7.2.2012 ***** stv. Urkundsbeamtin Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache ***** gegen - Kläger - Freistaat Bayern vertreten

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VERWALTUNGSGERICHT MAGDEBURG Az.: 5 A 6/07 MD \.. i :it In der Verwaltungsrechtssache IM NAMEN DES VOLKES URTEIL des Herrn, 39606 Osterburg, Klägers, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Hirschmann und Kollegen,

Mehr

Bürgermeister, Entschädigung, Ehrenamt, Verwaltungsgemeinschaft, Bürgermeisteramt

Bürgermeister, Entschädigung, Ehrenamt, Verwaltungsgemeinschaft, Bürgermeisteramt VG Würzburg, Urteil v. 16.06.2015 W 1 K 14.949 Titel: Bürgermeister, Entschädigung, Ehrenamt, Verwaltungsgemeinschaft, Bürgermeisteramt Normenkette: KWBG Art. 46 II 2, 53 II Schlagworte: Bürgermeister,

Mehr

Titel: Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und Wechsel der Rechtsform

Titel: Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und Wechsel der Rechtsform VG Würzburg, Urteil v. 10.05.2016 W 4 K 15.1335 Titel: Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und Wechsel der Rechtsform Normenketten: BImSchG 4 ff. UmwG 190, 191, 202 Abs.

Mehr

Bestandskraft eines waffenrechtlichen Bescheides nach Klagerücknahme im Vergleichswege

Bestandskraft eines waffenrechtlichen Bescheides nach Klagerücknahme im Vergleichswege VG München, Urteil v. 18.11.2015 M 7 K 15.4312 Titel: Bestandskraft eines waffenrechtlichen Bescheides nach Klagerücknahme im Vergleichswege Normenketten: WaffG 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 46 Abs. 2 VwGO 42 Abs.

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ

VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ 5 K 520/17.KO Veröffentlichungsfassung! VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Verwaltungsrechtsstreit *** w e g e n Abschleppkosten hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach

Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 10 V 07.01038 Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach In der Verwaltungsstreitsache Freistaat Bayern vertreten durch Landratsamt, Az.: - Antragsteller - g e g e n - Antragsgegner - Rechts der Fahrerlaubnisse

Mehr

Zusammenfassung der Entscheidung:

Zusammenfassung der Entscheidung: Zusammenfassung der Entscheidung: 1. Der Bescheid ist bestandskräftig und der Sache nach vom Gericht nicht mehr überprüfbar, weil die Klägerin den erhobenen Widerspruch nicht formgerecht verfasst hat.

Mehr

Rechtsschutzbedürfnis, Ummeldung, Kraftfahrzeug, Umschreibung, unverzügliche Beantragung

Rechtsschutzbedürfnis, Ummeldung, Kraftfahrzeug, Umschreibung, unverzügliche Beantragung VG München, Urteil v. 25.02.2015 M 23 K 13.4466 Titel: Rechtsschutzbedürfnis, Ummeldung, Kraftfahrzeug, Umschreibung, unverzügliche Beantragung Normenkette: FZV 13 III Schlagworte: Rechtsschutzbedürfnis,

Mehr

Widerruf, Erlaubnis, Unzuverlässigkeit, Steuerrückstand, Gaststätte

Widerruf, Erlaubnis, Unzuverlässigkeit, Steuerrückstand, Gaststätte VG München, Urteil v. 30.06.2015 M 16 K 14.3993 Titel: Widerruf, Erlaubnis, Unzuverlässigkeit, Steuerrückstand, Gaststätte Normenketten: GastG 4 I 1 Nr. 1, 15 II GewO 15 II VwGO 6 I, 113 I 1 BayVwVfG Art.

Mehr

Unzulässigkeit, Anschrift, Ladungsfähigkeit, Verwaltungsstreitsache, Generalvollmacht, Zwangsbetreuer, Widerruf, Prozessführung, Einstandspflicht

Unzulässigkeit, Anschrift, Ladungsfähigkeit, Verwaltungsstreitsache, Generalvollmacht, Zwangsbetreuer, Widerruf, Prozessführung, Einstandspflicht VG München, Urteil v. 18.11.2014 M 5 K 14.2313 Titel: Unzulässigkeit, Anschrift, Ladungsfähigkeit, Verwaltungsstreitsache, Generalvollmacht, Zwangsbetreuer, Widerruf, Prozessführung, Einstandspflicht Normenkette:

Mehr

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Klagefrist

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Klagefrist VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 16.09.2016 B 5 K 16.22 Titel: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Klagefrist Normenkette: VwGO 60, 74 Leitsatz: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand hinsichtlich der

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RO 4 K 12.1472 Verkündet am 23.4.2013 ***** stv. Urkundsbeamtin Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache ***** bevollmächtigt: ***** - Kläger - gegen

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes Urteil

VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes Urteil A 7 K 4375/07 VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache prozessbevollmächtigt: - Klägerin - gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister

Mehr

Titel: Kostenrechnung für die Überlassung von Bilddateien an einen Gutachter

Titel: Kostenrechnung für die Überlassung von Bilddateien an einen Gutachter VG Augsburg, Urteil v. 16.02.2016 Au 1 K 15.1729 Titel: Kostenrechnung für die Überlassung von Bilddateien an einen Gutachter Normenketten: BayVwVfG Art. 4 Abs. 1 BayVwVfG Art. 5 Abs. 1 BayVwVfG Art. 8

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN Az.: 1 A 4/06 verkündet am 09.05.2006 A. Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In der Verwaltungsrechtssache der Frau B. IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Klägerin,

Mehr

Gestattung des Auszugs aus einer dezentralen Unterkunft in eine Privatwohnung

Gestattung des Auszugs aus einer dezentralen Unterkunft in eine Privatwohnung VG Würzburg, Urteil v. 14.12.2015 W 7 K 15.518 Titel: Gestattung des Auszugs aus einer dezentralen Unterkunft in eine Privatwohnung Normenketten: DVAsyl 13 III 2 7 V 1 AufnG Art. 1, 4 VI Schlagworte: Unterkunft,

Mehr

Kostenbescheid, schornsteinfegerrechtliche Ersatzvornahme, Ersatzvornahme, Bezirksschornsteinfeger

Kostenbescheid, schornsteinfegerrechtliche Ersatzvornahme, Ersatzvornahme, Bezirksschornsteinfeger VG München, Urteil v. 19.06.2015 M 1 K 15.1574 Titel: Kostenbescheid, schornsteinfegerrechtliche Ersatzvornahme, Ersatzvornahme, Bezirksschornsteinfeger Normenketten: SchfHwG 25 II, III, 26 I, II 1 VwZG

Mehr

Beurlaubung eines Studenten wegen Erkrankung

Beurlaubung eines Studenten wegen Erkrankung VG Würzburg, Urteil v. 28.10.2015 W 2 K 14.400 Titel: Beurlaubung eines Studenten wegen Erkrankung Normenketten: BayHSchG Art. 48 II, 51 I Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationsaussetzung der

Mehr

Titel: Beihilfefähigkeit, Hepatitis, A-Schutzimpfung, Fürsorgegrundsatz, Dienstherr

Titel: Beihilfefähigkeit, Hepatitis, A-Schutzimpfung, Fürsorgegrundsatz, Dienstherr VG Ansbach, Urteil v. 20.05.2015 AN 1 K 14.01894 Titel: Beihilfefähigkeit, Hepatitis, A-Schutzimpfung, Fürsorgegrundsatz, Dienstherr Normenketten: SI-RL 11 SGB V 20d I BBhV 6 I, 12, 41 VwGO 113 I, V GG

Mehr

Titel: Vertraglicher Anspruch auf Zustimmung der Gemeinde zum Grundstücksverkauf (städtebaulicher Vertrag)

Titel: Vertraglicher Anspruch auf Zustimmung der Gemeinde zum Grundstücksverkauf (städtebaulicher Vertrag) VG München, Urteil v. 02.02.2016 M 1 K 15.4171 Titel: Vertraglicher Anspruch auf Zustimmung der Gemeinde zum Grundstücksverkauf (städtebaulicher Vertrag) Normenketten: BGB 242 GVG 17a Abs. 2 S. 3 Leitsatz:

Mehr

Beförderung; Pool-Regelung; Herausgabe von Unterlagen; Rechtsschutzinteresse (verneint)

Beförderung; Pool-Regelung; Herausgabe von Unterlagen; Rechtsschutzinteresse (verneint) VG München, Urteil v. 21.07.2015 M 5 K 14.3675 Titel: Beförderung, Pool-Regelung, Herausgabe, Unterlagen, Rechtsschutzinteresse, Steueroberinspektor, Leistungsprinzip, Schadensersatzanspruch, Steueramtmann

Mehr

Schlagworte: Rechtsschutzbedürfnis, Anfechtung, Prüfungsentscheidung, Kostentragung, Grundverfügung, Erledigung

Schlagworte: Rechtsschutzbedürfnis, Anfechtung, Prüfungsentscheidung, Kostentragung, Grundverfügung, Erledigung VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 03.02.2016 3 K 15.516 Titel: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung einer erledigten Prüfungsentscheidung betreffend einer Teilprüfung Normenketten: VwGO 84 Abs.

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 10.120 Sachgebiets-Nr. 421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis Leitsätze: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Beihilfeleistungen für physiotherapeutische Doppelbehandlung

Beihilfeleistungen für physiotherapeutische Doppelbehandlung VG Regensburg, Urteil v. 09.03.2016 RO 8 K 16.59 Titel: Beihilfeleistungen für physiotherapeutische Doppelbehandlung Normenkette: BayBhV 19 Abs. 1 Leitsatz: Die in 19 Abs. 1 BayBhV ivm. Anlage 3 vorgesehenen

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ

VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ 1 K 616/16.KO Veröffentlichungsfassung! VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Verwaltungsrechtsstreit *** w e g e n Namensänderung hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL VG 2 K 161.13 Verkündet am 9. Dezember 2013 Justizbeschäftigte als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle VERWALTUNGSGERICHT BERLIN In der Verwaltungsstreitsache URTEIL Im Namen des Volkes g e g e n Klägers,

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht München

Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 08.1484 Verkündet am 30. Oktober 2008 ( 116 Abs_ 1. 117 Abs. 6 VwGO) Urkundsbeamter des Bayerischen Verwallungsgerichts München Bayerisches Verwaltungsgericht München Im Namen des Volkes In der

Mehr

Widerruf einer Waffenbesitzkarte

Widerruf einer Waffenbesitzkarte VG Würzburg, Urteil v. 19.11.2015 W 5 K 15.372 Titel: Widerruf einer Waffenbesitzkarte Normenkette: WaffG 5 II Nr. 1 Buchst. a u. b Schlagworte: Waffenbesitzkarte, waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Widerruf,

Mehr

Geschossfläche, Berechnung, Dachgeschoss, Auskragung, Vollgeschoss, Loggia, Definition, Baugenehmigung

Geschossfläche, Berechnung, Dachgeschoss, Auskragung, Vollgeschoss, Loggia, Definition, Baugenehmigung VG München, Urteil v. 12.05.2015 M 11 K 14.2761 Titel: Geschossfläche, Berechnung, Dachgeschoss, Auskragung, Vollgeschoss, Loggia, Definition, Baugenehmigung Normenkette: BauNVO 6, 20 I, III 1, IV Schlagworte:

Mehr

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Deggendorf Az.: 1 C 525/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit M. I. C. M. Mircom International Content Management & Consulting LTD, Spyrou Kyprianou 32, 2 nd floor,

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Normenketten: 125 BauGB. 125 Abs. 1 BauGB 125 Abs.

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Normenketten: 125 BauGB. 125 Abs. 1 BauGB 125 Abs. VG München, Urteil v. 11.01.2011 M 2 K 10.5095 Titel: Normenketten: 125 BauGB 125 BauGB 125 Abs. 1 BauGB 125 Abs. 2 BauGB Orientierungsatz: Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung Schlagworte:

Mehr

Titel: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche

Titel: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche VG München, Urteil v. 14.01.2016 M 15 K 14.1550 Titel: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche Normenketten: GG Art. 3 I VwGO 113 I, V Schlagworte: Richtlinie,

Mehr

Titel: Reisekosten für Fahrten zwischen häuslichem Telearbeitsplatz und Dienststelle

Titel: Reisekosten für Fahrten zwischen häuslichem Telearbeitsplatz und Dienststelle VG Regensburg, Gerichtsbescheid v. 01.04.2010 RN 8 K 10.346 Titel: Reisekosten für Fahrten zwischen häuslichem Telearbeitsplatz und Dienststelle Normenketten: Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayRKG Art. 24 Abs. 4

Mehr

~ Amtsgericht Maulbronn

~ Amtsgericht Maulbronn Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Anfechtung des Grundstückerwerbs wegen arglistiger Täuschung

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Anfechtung des Grundstückerwerbs wegen arglistiger Täuschung VG München, Urteil v. 09.06.2015 M 2 K 14.5640 Titel: Anfechtung des Grundstückerwerbs wegen arglistiger Täuschung Normenketten: BayStrWG Art. 6 III VwGO 42 II, 43, 58, 74, 91, 113 I 1, 173 ZPO 264 Nr.

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

VERWALTUNGSGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VERWALTUNGSGERICHT HANNOVER Az.: 10 A 6817/03 verkündet am 19.03.2004 Roy, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In der Verwaltungsrechtssache des IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Kläger,

Mehr

Zusammenfassung der Entscheidung:

Zusammenfassung der Entscheidung: Zusammenfassung der Entscheidung: Es besteht kein Anlass, den gesetzlich geregelten Wegfall der BAföG-Förderung von Studierenden in den Fällen, in denen sie einen in der Rückzahlungsphase befindlichen

Mehr

Stadtrat, Verschwiegenheitsverpflichtung, Verletzung, Ordnungsgeldsbescheid, ehrenamtliche Tätigkeit, Gemeinderatsmitglied

Stadtrat, Verschwiegenheitsverpflichtung, Verletzung, Ordnungsgeldsbescheid, ehrenamtliche Tätigkeit, Gemeinderatsmitglied VG Bayreuth, Urteil v. 07.07.2015 B 5 K 14.518 Titel: Stadtrat, Verschwiegenheitsverpflichtung, Verletzung, Ordnungsgeldsbescheid, ehrenamtliche Tätigkeit, Gemeinderatsmitglied Normenketten: VwGO 113 I

Mehr

Kostenerstattung, Unterbringung, medizinische Versorgung, Tierheim, Quarantäneanordnung

Kostenerstattung, Unterbringung, medizinische Versorgung, Tierheim, Quarantäneanordnung VG Regensburg, Gerichtsbescheid v. 26.11.2015 RO 5 K 14.1521 Titel: Kostenerstattung, Unterbringung, medizinische Versorgung, Tierheim, Quarantäneanordnung Normenketten: BmTierSSchV Art. 20 BayKG Art.

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach

Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 11.02348 Verkündet am 8. März 2012 gez. (********) Stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Im Namen des Volkes *********** *****************************

Mehr

URTEIL IM NAMEN DES VOLKES. Abschrift VERWALTUNGSGERICHT GREIFSWALD. In dem Verwaltungsstreitverfahren Kläger. gegen. ... Stadt P...

URTEIL IM NAMEN DES VOLKES. Abschrift VERWALTUNGSGERICHT GREIFSWALD. In dem Verwaltungsstreitverfahren Kläger. gegen. ... Stadt P... Abschrift VERWALTUNGSGERICHT GREIFSWALD Aktenzeichen: 2 A 96/14 In dem Verwaltungsstreitverfahren..................... IM NAMEN DES VOLKES URTEIL - Kläger gegen...... Stadt P................. Proz.-Bev.:........................

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v. 24.04.2015 1 K 15.526

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v. 24.04.2015 1 K 15.526 VG München, Urteil v. 24.04.2015 1 K 15.526 Titel: VG München: SchfHwG, Kamin, Feuerstättenschau, Reinigung, offener Kamin, Feuerstätte, Bezirksschornsteinfeger, Rechtsquelle, Beklagte, Verfahrenskosten,

Mehr

Unzulässige Rechtsausübung und Verjährung bei Beitragsnachforderung durch Rechtsanwaltsversorgungskammer

Unzulässige Rechtsausübung und Verjährung bei Beitragsnachforderung durch Rechtsanwaltsversorgungskammer VG Augsburg, Urteil v. 15.12.2016 Au 2 K 16.1488 Titel: Unzulässige Rechtsausübung und Verjährung bei Beitragsnachforderung durch Rechtsanwaltsversorgungskammer Normenketten: VersoG Art. 3, Art. 10 Abs.

Mehr

Schlagworte: Beihilfefähigkeit, Arzneimittel, Verschreibungspflicht, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Schlagworte: Beihilfefähigkeit, Arzneimittel, Verschreibungspflicht, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) VG Augsburg, Urteil v. 30.06.2016 Au 2 K 14.1020, Au 2 K 14.1033 Titel: Beihilfefähigkeit der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) Normenketten: AMG 2, 43 BBG 80 Abs. 4 BBhV 22, 50, 51 Leitsatz: Aufwendungen

Mehr

Schlagworte: vorbeugende Feststellungsklage, Subsidiarität einer Feststellungsklage, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Trophektodermbiopsie

Schlagworte: vorbeugende Feststellungsklage, Subsidiarität einer Feststellungsklage, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Trophektodermbiopsie VG München, Urteil v. 07.09.2016 M 18 K 15.1511 Titel: Zur Zulässigkeit der (vorläufigen) Feststellungsklage Normenkette: VwGO 43 Leitsätze: Die Weisung ist ein Behördeninternum, das keine feststellungsfähige

Mehr

Aufenthaltserlaubnis, Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeit, Rechtsmittelbelehrung, Verwaltungsgerichte, Klägers

Aufenthaltserlaubnis, Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeit, Rechtsmittelbelehrung, Verwaltungsgerichte, Klägers VG Würzburg, Urteil v. 09.03.2015 W 7 K 15.37 Titel: Aufenthaltserlaubnis, Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeit, Rechtsmittelbelehrung, Verwaltungsgerichte, Klägers Normenketten: 25 Abs. 5 AufenthG 48

Mehr

... Erstversand, 27.02.2013

... Erstversand, 27.02.2013 Anmerkung Nr. 58 1. Die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg richtet sich nach der gem. 1 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Vertretung des Landes in gerichtlichen

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 A 614/08 7 K 221/07 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache 1. des Herrn 2. der Frau beide wohnhaft: - Kläger - - Berufungsbeklagte - gegen die Landeshauptstadt

Mehr

Beamtenbesoldung, Lebensalter, Entschädigungsanspruch, Frist, Geltendmachung

Beamtenbesoldung, Lebensalter, Entschädigungsanspruch, Frist, Geltendmachung VG Bayreuth, Urteil v. 27.10.2015 B 5 K 14.566 Titel: Beamtenbesoldung, Lebensalter, Entschädigungsanspruch, Frist, Geltendmachung Normenketten: BBesG 27, 28 AGG 7, 15, 24 VwGO 101 Schlagworte: Beamtenbesoldung,

Mehr

Kein Anspruch auf Immatrikulation bei Unterlassen einer ordnungsgemäßen Rückmeldung

Kein Anspruch auf Immatrikulation bei Unterlassen einer ordnungsgemäßen Rückmeldung VG Würzburg, Urteil v. 28.10.2015 W 2 K 15.526 Titel: Kein Anspruch auf Immatrikulation bei Unterlassen einer ordnungsgemäßen Rückmeldung Normenkette: BayHSchG Art. 13 I 2, 48 I, 49 II Nr. 2, 51 Schlagworte:

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 688/10 Verkündet am: 18. Juni 2013 IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. URTEIL Kläger, Proz.-Bev.:

Mehr

Einwendungen gegen Zwangsvollstreckung aus Leistungsbescheid

Einwendungen gegen Zwangsvollstreckung aus Leistungsbescheid VG München, Urteil v. 13.04.2016 M 7 K 15.4875 Titel: Einwendungen gegen Zwangsvollstreckung aus Leistungsbescheid Normenketten: ZPO 767 BayVwZVG Art. 21, Art. 22 BayVwVfG Art. 53 Leitsätze: Einwendungen

Mehr

Titel: Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren aufeinanderfolgenden Beamtenverhältnissen

Titel: Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren aufeinanderfolgenden Beamtenverhältnissen VG Augsburg, Urteil v. 28.07.2016 Au 2 K 16.602 Titel: Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren aufeinanderfolgenden Beamtenverhältnissen Normenketten: BeamtVG 10 Abs. 1 BLV 24 Leitsätze: Eine Tätigkeit

Mehr

Betriebsprämie, Rückforderungsbetrag, Festsetzung, Widerruf, Rückwirkung, Zuwendungsbescheid

Betriebsprämie, Rückforderungsbetrag, Festsetzung, Widerruf, Rückwirkung, Zuwendungsbescheid VG München, Urteil v. 28.05.2015 M 12 K 15.1230 Titel: Betriebsprämie, Rückforderungsbetrag, Festsetzung, Widerruf, Rückwirkung, Zuwendungsbescheid Normenketten: MOG 10 II BayVwVfG Art. 49a VO (EG) Nr.

Mehr

Betriebsprämie, Rückforderungsbetrag, Festsetzung, Widerruf, Rückwirkung, Zuwendungsbescheid

Betriebsprämie, Rückforderungsbetrag, Festsetzung, Widerruf, Rückwirkung, Zuwendungsbescheid VG München, Urteil v. 28.05.2015 M 12 K 15.1230 Titel: Betriebsprämie, Rückforderungsbetrag, Festsetzung, Widerruf, Rückwirkung, Zuwendungsbescheid Normenketten: MOG 10 II BayVwVfG Art. 49a VO (EG) Nr.

Mehr

Entscheidungsgründe. VG Bayreuth, Urteil v B 3 K Titel: Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule

Entscheidungsgründe. VG Bayreuth, Urteil v B 3 K Titel: Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule VG Bayreuth, Urteil v. 25.01.2016 B 3 K 15.217 Titel: Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule Normenketten: BaySchBefV 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Bay EUG Art. 9 Abs. 3 S. 1 Leitsätze:

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER

SOZIALGERICHT HA OVER SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 69 AL 232/07 Verkündet am: 05.04.2012 A, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit 1. B., 2. C., IM AME DES VOLKES URTEIL Kläger, Proz.-Bev.:

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 544/15 3 K 247/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwältin

Mehr

Titel: Anfechtungsklage, Baueinstellung, Hinterlegung, Untersagung, Zwangsgeld, Zwangsgeldandrohung, Rechtmäßigkeit, behördlicher Maßnahmen

Titel: Anfechtungsklage, Baueinstellung, Hinterlegung, Untersagung, Zwangsgeld, Zwangsgeldandrohung, Rechtmäßigkeit, behördlicher Maßnahmen VG München, Urteil v. 16.06.2015 M 1 K 15.965 Titel: Anfechtungsklage, Baueinstellung, Hinterlegung, Untersagung, Zwangsgeld, Zwangsgeldandrohung, Rechtmäßigkeit, behördlicher Maßnahmen Normenketten: VwGO

Mehr

Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung

Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung VG Ansbach, Beschluss v. 27.01.2016 AN 3 K 15.02550, AN 3 E 15.02551 Titel: Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung Normenketten: BayWoBindG Art. 5 S. 1, S. 2 DVWoR 3 Abs. 1 VwGO 123 Leitsätze: 1 Nach

Mehr

Keine weitere Beihilfe für Behandlungen in einer Privatklinik - Fallpauschale

Keine weitere Beihilfe für Behandlungen in einer Privatklinik - Fallpauschale VG Augsburg, Urteil v. 20.10.2016 Au 2 K 14.1167 Titel: Keine weitere Beihilfe für Behandlungen in einer Privatklinik - Fallpauschale Normenketten: BBG 80 Abs. 4 BBhV 24, 26 Abs. 2 SGB V 111 Leitsatz:

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ

VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ 5 K 684/16.KO Veröffentlichungsfassung! VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Verwaltungsrechtsstreit *** w e g e n Schadensersatzes hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz

Mehr

serbische Fahrerlaubnis, prüfungsfreier Umtausch, slowenische Fahrerlaubnis, Inlandsungültigkeit

serbische Fahrerlaubnis, prüfungsfreier Umtausch, slowenische Fahrerlaubnis, Inlandsungültigkeit VG München, Urteil v. 03.11.2015 M 1 K 15.1129 Titel: serbische Fahrerlaubnis, prüfungsfreier Umtausch, slowenische Fahrerlaubnis, Inlandsungültigkeit Normenketten: RL 2006/126/EG Art. 11 V, VI FeV 28

Mehr

Schlagworte: Beibehaltungsgenehmigung, Erwerbschance, Nachteil, Staatsangehörigkeitsrecht, Mehrstaatigkeit, Ermessen

Schlagworte: Beibehaltungsgenehmigung, Erwerbschance, Nachteil, Staatsangehörigkeitsrecht, Mehrstaatigkeit, Ermessen VG Würzburg, Urteil v. 15.06.2015 W 7 K 14.981 Titel: Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Normenketten: StAG 12 I 2 Nr. 5, 25 II VwGO 113 V, 114 Schlagworte: Beibehaltungsgenehmigung,

Mehr

Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer Reiterlaubnis in einem Landschaftsschutzgebiet.

Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer Reiterlaubnis in einem Landschaftsschutzgebiet. VG München, Urteil v. 14.04.2016 M 11 K 14.5659 Titel: Versagung einer Reiterlaubnis im Landschaftsschutzgebiet Normenkette: BayNatSchG Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 33, Art. 34 Abs. 2, Abs. 3 Leitsätze: Das

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v. 06.10.2015 M 1 K 14.5434

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v. 06.10.2015 M 1 K 14.5434 VG München, Urteil v. 06.10.2015 M 1 K 14.5434 Titel: VG München: Brandschutzkonzept, Bauvorlagenverordnung, BauVorlV, FlNr, VwZVG, Betonfertigteil, Zwangsgeld, Ermessensreduzierung, Rechtsquelle, Brandschutz,

Mehr

Zusammenfassung der Entscheidung:

Zusammenfassung der Entscheidung: Zusammenfassung der Entscheidung: Wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat, hat der Kläger was dieser auch nicht in Abrede stellt die maßgebliche Antragsfrist nicht eingehalten. Wiedereinsetzung in den

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 3 Satz 4, 124a Abs. 4 Satz 1, 125 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Titelzeile: Auslegung einer Berufung

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RN 4 K 12.738 Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache bevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - gegen Verwaltungsgemeinschaft S vertreten durch

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 07.4990 Sachgebiets-Nr. 0421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO; 35 GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis sowie Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und Haftanordnungen

Mehr

Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug VG München, Urteil v. 25.02.2016 M 24 K 16.6 Titel: Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug Normenkette: AufenthG 5, 29 Abs. 1, 30 Abs. 1, 32 Abs. 1, 33 S. 2 Leitsätze:

Mehr

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Musterformulare: Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Bearbeitet von Dr. Werner Böhme, Dieter Fleck, Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche,

Mehr

Titel: Rundfunkbeitrag, Wohnung, Ferienwohnung, Zweitwohnung, Hauptwohnung

Titel: Rundfunkbeitrag, Wohnung, Ferienwohnung, Zweitwohnung, Hauptwohnung VG München, Urteil v. 26.06.2015 M 6a K 14.5578 Titel: Rundfunkbeitrag, Wohnung, Ferienwohnung, Zweitwohnung, Hauptwohnung Normenketten: RBStV 2 I VfGHG Art. 29 I RGebStV 5 II 3 Schlagworte: Rundfunkbeitrag,

Mehr

Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Baugenehmigung unter Verstoß gegen des Anbauverbot

Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Baugenehmigung unter Verstoß gegen des Anbauverbot VG München, Urteil v. 19.07.2016 M 1 K 16.1385 Titel: Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Baugenehmigung unter Verstoß gegen des Anbauverbot Normenketten: BauGB 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FStrG 9 Abs. 1

Mehr

Widerruf einer Waffenbesitzkarte

Widerruf einer Waffenbesitzkarte VG München, Urteil v. 20.04.2016 M 7 K 15.4536 Titel: Widerruf einer Waffenbesitzkarte Normenkette: WaffG 5 Abs. 1 Nr. 2b, 36, 45 Abs. 2 Leitsätze: Die Aufbewahrung einer Pistole in einem Metallkoffer

Mehr

Tierschutzrechtliche Anordnung - Erledigung vor Klageerhebung

Tierschutzrechtliche Anordnung - Erledigung vor Klageerhebung VG München, Urteil v. 09.09.2015 M 18 K 13.5848 Titel: Tierschutzrechtliche Anordnung - Erledigung vor Klageerhebung Normenketten: TierSchG 2, 16a TierschNutztV 4 Schlagworte: Tierhaltung, tierschutzrechtliche

Mehr

Titel: Waffenrechtliche Erlaubnis, Rechtsmittelbelehrung, Widerrufs, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Verwaltungsgerichte, Geldstrafe

Titel: Waffenrechtliche Erlaubnis, Rechtsmittelbelehrung, Widerrufs, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Verwaltungsgerichte, Geldstrafe VG Ansbach, Beschluss v. 10.10.2016 AN 14 S 16.00623; AN 14 K 16.00624 Titel: Waffenrechtliche Erlaubnis, Rechtsmittelbelehrung, Widerrufs, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Verwaltungsgerichte, Geldstrafe

Mehr

Orientierungssätze: G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Orientierungssätze: G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssätze: 1. Das Rauchverbot in Gaststätten gilt grundsätzlich auch für Rauchervereine. Es greift im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft nicht ein. 2. Reine Vereinstreffen eines Rauchervereins

Mehr

Erfolgloses Auskunftsbegehren - Fremdenverkehrsdienstbarkeit und Fremdenverkehrssatzung keine Umweltinformationen

Erfolgloses Auskunftsbegehren - Fremdenverkehrsdienstbarkeit und Fremdenverkehrssatzung keine Umweltinformationen VG München, Urteil v. 09.03.2016 M 9 K 15.1463 Titel: Erfolgloses Auskunftsbegehren - Fremdenverkehrsdienstbarkeit und Fremdenverkehrssatzung keine Umweltinformationen Normenketten: BayUIG Art. 2 Abs.

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RN 5 K 14.30613 Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache 1. *****, geb. *****1981 2. *****, geb. *****1989 3. *****, geb. *****2013 4. *****, geb.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 U 185/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 11 O 409/03 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 06.09.2006 Verkündet am 06.09.2006 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches

Mehr

Verzinsung von Abschlagszahlungen

Verzinsung von Abschlagszahlungen VG München, Urteil v. 04.04.2016 M 10 K 15.4879 Titel: Verzinsung von Abschlagszahlungen Normenketten: KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 b) aa) AO 233, 233a Abs. 1 Leitsatz: Ein Anspruch auf Verzinsung zu viel

Mehr

Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte wegen Verurteilung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe

Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte wegen Verurteilung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe VG Würzburg, Urteil v. 31.07.2015 W 5 K 14.759 Titel: Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte wegen Verurteilung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe Normenketten: WaffG 4 I, 5 I Nr. 1b, 45

Mehr

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Musterformulare/Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Dieter Fleck, Dr. Werner Böhme, Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter 21., überarbeitete Auflage Formularsammlung für Rechtspflege

Mehr

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs VGH München, Beschluss v. 21.11.2016 21 ZB 15.931 Titel: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs Normenketten: WaffG 1 Abs. 2 Nr. 1, 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 Nr. 2, 5

Mehr

Schlagworte: Wohngeld, Einkommen, Vorbringen, Gerichtsverfahren, Verlustausgleich, Einkunftsart, Steuerrecht

Schlagworte: Wohngeld, Einkommen, Vorbringen, Gerichtsverfahren, Verlustausgleich, Einkunftsart, Steuerrecht VG Würzburg, Urteil v. 15.10.2015 W 3 K 15.254 Titel: Keine Bewilligung von Wohngeld Normenkette: WoGG 1 I, 13, 14 I 3, 15 I 1, 16 I 1 Nr. 2, 24 II Schlagworte: Wohngeld, Einkommen, Vorbringen, Gerichtsverfahren,

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssatz: Einem rechtskräftig ausgewiesenen Ausländer, dessen Asylantrag nach 30 Abs. 3 AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde und der über keinen gültigen Pass verfügt, kann auch

Mehr