21. Jahrgang 13. März 2012 Nr.: 11 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
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1 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 21. Jahrgang 13. März 2012 Nr.: 11 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Ludwigsfelde zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr 2012 Seite 2 2. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Genshagen am Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde vom Bekanntmachung der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde vom Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 20 Wohnen an der alten B 101, Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Löwenbruch 3 6 7
2 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 13. März 2012 Nr.: 11 Seite 2 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Ludwigsfelde zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr 2012 Auf der Grundlage des 26 Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) vom (GVBl.I/96, [Nr.21], S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl.I/10, [Nr.47]), wird von der Stadt Ludwigsfelde als Ordnungsbehörde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde vom für das Gebiet der Stadt Ludwigsfelde folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: 1 Zum Schutz der Gesundheit der Menschen vor den Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner werden in der Zeit zwischen dem und dem biochemische Maßnahmen durch Boden- und Luftfahrzeuge zur Bekämpfung des Baumschädlings Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processiones L.) über bewohnten Gebieten der Stadt Ludwigsfelde und ihrer Ortsteile durchgeführt. Es soll das biologische Pflanzenschutzmittel Dipel ES (Wirkstoff Bazillus thuringiensis) eingesetzt werden. Der konkrete Termin der Befliegung wird in der Tagespresse und auf der Website bekannt gegeben. 2 Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ludwigsfelde, den Bekanntmachung Am findet um Uhr in der Dorfstube Genshagen, Ludwigsfelder Straße 1, die Sitzung des Ortsbeirates Genshagen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: 1.0. Einwohnerfragestunde 2.0. Beratung einer Beschlussvorlage 2.1. Vorlage Nr Einzelsatzung der Stadt Ludwigsfelde über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die straßenbauliche Maßnahme Herstellung eines einseitigen Radweges an der Ludwigsfelder Straße, in der geschlossenen Ortslage von Genshagen Informationen des Ortsvorstehers An der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates kann jedermann teilnehmen. Seite 2 von 9
3 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 13. März 2012 Nr.: 11 Seite 3 Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde vom Protokollbeschluss Nr / Organisatorische Unterstützung des Volksbegehrens der Brandenburger Volksinitiative für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg in der Stadt Ludwigsfelde 1. Der wird beauftragt, alles zur Unterstützung der Brandenburger Volksinitiative für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot am ausgebauten Flughafen Willi Brandt in Schönefeld im Rahmen der gesetzlich gebotenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. 2. Den zahlenmäßigen Stand der abgegebenen Unterschriften ist der Stadtverordnetenversammlung unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben der Stadtverwaltung im öffentlichen Teil bekannt zu geben. 2. Beschluss Nr / Wegenutzungsvertrag zur Versorgung mit Gas durch die Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH im Ortsteil Gröben Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde beschließt, den Wegenutzungsvertrag zum Betrieb des Gasverteilnetzes der allgemeinen Versorgung im Ortsteil Gröben ab dem bis zum mit der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH abzuschließen. 3. Beschluss Nr / Festlegung von Aufgabenschwerpunkten für die Erstellung einer Sportstättenentwicklungsplanung Der wird beauftragt, bei der Vergabe von Leistungen zur Erstellung einer Sportstättenentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet folgende Aufgabenschwerpunkte zu setzen: 1. Einbindung aktueller Angaben zur Stadt und zur Stadtentwicklung (z.b. Bevölkerungsentwicklung, Integriertes Stadtentwicklungskonzept), 2. Struktur des örtlichen Sports (Schulsport, Vereinssport, Sportangebote weiterer Träger), 3. Bestandsaufnahme und Bewertung aller Sportstätten (Sporthallen, Sportfreiflächen), 4. Bedarfsermittlung für die Sportstätten im Bestand und für eventuelle Neuinvestitionen und Modernisierungen, 5. Bilanzierung mit Empfehlungen, Erstellung eines Masterplans zur mittelfristigen und langfristigen Umsetzung der Sportstättenentwicklungsplanung (10 bis 15 Jahre) in Abstimmung mit dem Sachgebiet Finanzen, 6. Empfehlungen für die Optimierung von Arbeitsabläufen und Personaleinsatz sowie für die Kostenminimierung bei der Bewirtschaftung der Sportstätten. Die Handlungsempfehlungen aus der Sportstättenentwicklungsplanung des Landkreises Teltow- Fläming bezüglich der Stadt Ludwigsfelde (Stand 2010/11) sollen als Grundlage für die Konkretisierung der Handlungsfelder verwendet werden. Seite 3 von 9
4 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 13. März 2012 Nr.: 11 Seite 4 4. Beschluss Nr / Maßnahmebeginnbeschluss für die Durchführung von Baumaßnahmen 2012 in den Sachgebieten Gebäudemanagement, Tiefbau und Kommunalservice Der wird beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Durchführung der nachstehend genannten Maßnahmen zu veranlassen. Der Baubeginn ist im Falle beantragter Fördermittel erst nach deren Bewilligung zu vollziehen, so dass keine Haushaltsüberschreitungen eintreten. Lfd. Nr. Buchungsstelle Maßnahme Gesamtvolumen Sachgebiet / Naturwissenschaftliches Kabinett Gebrüder-Grimm-Grundschule Gebäudemanagement (GM) / Komplexsanierung Daimler-Oberschule Gottlieb GM / Rettungsweg Kita Benjamin Blümchen GM / Blitzschutz Kita Wietstock GM / Geräteschuppen Genshagen Freizeittreff GM / Zaun Freizeittreff Genshagen GM Ersatzbeschaffung Spielgeräte Kommunalservice (KS) / Bolzplatz Ludwigsdorf KS / Sanierung Wohnung Gemeindehaus Löwenbruch GM / Neubau von Wartehäuschen an den Bushaltestellen am Ostverbinder (Bushaltestelle zur Therme) sowie Erneuerung / Veränderung von Aufstellflächen an vorhandenen Bushaltestellen in den Ortsteilen Genshagen und Schiaß Tiefbau / Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Maxim-Gorki-Straße Tiefbau / Neubau Geh- und Radweg Ringstraße zwischen Alte Landstraße und Thyrower Weg Tiefbau Seite 4 von 9
5 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 13. März 2012 Nr.: 11 Seite Neubau Straßenbeleuchtung Potsdamer Straße zwischen Hochhaus und Salvador-Allende- Straße Tiefbau / Neubau Radweg an d. L795 zwischen Siethen und Thyrow Tiefbau / Bau Aktiv-Stadt-Park (ASZ) KS / Gestaltung Grüne Mitte (ASZ) KS / Gestaltung Dorfanger Siethen (ohne Festwerte Grün) KS / Granitpflaster am Gemeindehaus Kerzendorf (Eingangsbereich) KS / Bauaufwand Grabfelder Friedhof Kernstadt KS / Carport Kommunalservice GM / Spielplatz Weinbergsweg Ortsteil Löwenbruch KS 5. Beschluss Nr / Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigsfelde, 3. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsprotokoll) - Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird folgende Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom teilweise berücksichtigt: - Landkreis Teltow-Fläming. 2. Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen. 3. Das dargelegte Abwägungsergebnis wird im Einzelnen und in seiner Gesamtheit bestätigt. 4. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet. 5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Prüfung in Kenntnis zu setzen. 6. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Ludwigsfelde in der Fassung vom wird festgestellt. Die Begründung mit dem Umweltbericht, ebenfalls mit Stand , wird gebilligt. Seite 5 von 9
6 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 13. März 2012 Nr.: 11 Seite 6 6. Beschluss Nr / Bebauungsplan Nr. 20 "Wohnen an der alten B 101", Stadt Ludwigsfelde Ortsteil Löwenbruch - Billigung des Planentwurfs - Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange 1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 Wohnen an der alten B 101, Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Löwenbruch, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, in der Fassung vom wird gebilligt und nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß 4 Abs. 2 BauGB und 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 7. Beschluss Nr / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "Biogasanlage ENRO", der Stadt Ludwigsfelde - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Für den im Lageplan i. d. F. vom dargestellten Bereich wird nach 12 BauGB i. V. m. 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan auf der Grundlage des Konzeptes der ENRO Ludwigsfelde Energie GmbH aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 520 der Flur 2 der Gemarkung Ludwigsfelde. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nummer 6 und die Bezeichnung Biogasanlage ENRO der Stadt Ludwigsfelde. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. 3. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, die Kosten für den Vorhaben- und Erschließungsplan zu tragen. Bekanntmachung der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde vom Beschluss Nr / Vergabe von Bauleistungen: Bahnhaltepunkt Ludwigsfelde - Struveshof Baufeldfreimachung und Baustraße Der wird beauftragt, die Bauleistungen Baufeldfreimachung und Baustraße für den Neubau des Bahnhaltepunktes Ludwigsfelde - Struveshof Los 1 - Baufeldfreimachung / Baumfällungen: an die Firma Donner Landschaftsbau GmbH, Hauptstraße 18/19, Saadow, und Los 2 - Baustraße: an die Firma MüCoLEF GmbH, Zur Dorfstraße 10A, Zossen, zu vergeben. Seite 6 von 9
7 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 13. März 2012 Nr.: 11 Seite 7 2. Beschluss Nr / Vergabe von Bauleistungen: Erneuerung der Dorfmitte Groß Schulzendorf Der wird beauftragt, die Bauleistungen für die Erneuerung der Dorfmitte Groß Schulzendorf - Umbau und Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses - an folgende Firmen zu vergeben: Los 1 - Abbrucharbeiten Los 2 - Bauhauptleistungen Los 3 - Gerüstbauarbeiten Los 4 - Zimmererarbeiten Los 5 - Dachdeckerarbeiten MüCoLEF GmbH Zur Dorfstraße 10A Zossen Bau & Service Dabendorf GmbH Jägerstraße Zossen Gerüstbau Kleinmachnow GmbH Potsdamer Allee Stahnsdorf Zimmerermeister Renè Quappe Kurt-Schumacher-Straße Blankenfelde Luckenwalder Dachdecker-, Isolier- und Gerüstbau GmbH Gottower Straße Luckenwalde Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 20 Wohnen an der alten B 101, Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Löwenbruch Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 Wohnen an der alten B 101 der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Löwenbruch, i.d.f. vom gebilligt und beschlossen, diesen nach 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und nach 4 (2) BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Geltungsbereich Das Plangebiet liegt südwestlich der zusammenhängend bebauten Ortslage von Löwenbruch östlich der Kernstadt Ludwigsfelde. Es umfasst folgende Flächen: - die landwirtschaftlich genutzten Flächen nordwestlich der Straße Alt-Löwenbruch zwischen dem gegenwärtigen Ortsrand und dem Abzweig der Straße zur Siedlung am Weinberg, in einer Tiefe von 60 m, gerechnet vom Rand der Straßenverkehrsfläche, - die vorgelagerte Straßenverkehrsfläche. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt rund 1,2 ha und umfasst in der Gemarkung Löwenbruch die Flurstücke 255, 257, 259, 261 und 263 der Flur 3, Flurstück 50/1 der Flur 4 und Flurstück 86 der Flur 5 sowie Teilflächen der Flurstücke 256, 258, 260, 262 und 264 der Flur 3, eine Teilfläche des Flurstückes 50/2 der Flur 4 und eine Teilfläche des Flurstückes 382 der Flur 5. Seite 7 von 9
8 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 13. März 2012 Nr.: 11 Seite 8 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt. Auszug Luftbild Ludwigsfelde, (ohne Maßstab) Ziel und Zweck der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 Wohnen an der alten B 101 der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Löwenbruch, ist die Absicht der Stadt Ludwigsfelde, in diesem Ortsteil Grundstücke für den Einfamilienhausbau bereitzustellen. Damit soll eine begrenzte Eigenentwicklung ermöglicht werden, für die innerhalb der durch die Abrundungssatzung vom definierten Ortslage kaum Potenziale vorhanden sind. Da es sich um eine Außenbereichsfläche gemäß 35 BauGB handelt, ist dort gegenwärtig keine Wohnbebauung zulässig. Zur Realisierung des Planungsziels ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Parallel dazu muss auch der Flächennutzungsplan Ludwigsfelde geändert werden. Das 2. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren läuft bereits. Auslegung Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 Wohnen an der alten B 101 der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Löwenbruch, und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen für die Dauer eines Monats im Rathaus der Stadt Ludwigsfelde öffentlich aus. Der von der Aufstellung betroffenen Öffentlichkeit wird während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen und während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der angegebenen Stelle (Auslegungsort) abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Seite 8 von 9
9 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 13. März 2012 Nr.: 11 Seite 9 Über die Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde in einer öffentlichen Sitzung. Umweltbezogene Informationen Als Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde mit Umweltbericht (Entwurf, ). Weitere umweltbezogene Informationen liegen mit dem Umweltbericht in der Begründung vor. Auslegungsort Rathaus der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3 in Ludwigsfelde, Sachgebiet Bauleitplanung und Liegenschaften im 2. Obergeschoss. Auslegungszeitraum vom bis einschließlich Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Planunterlagen können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Ludwigsfelde, Herausgeber: Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, Ludwigsfelde Das Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde erscheint nach Bedarf und ist kostenlos im Rathaus der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, Bürgerservice, Ludwigsfelde zu den Sprechzeiten erhältlich, bei Postzustellung gegen Erstattung der Portokosten. Seite 9 von 9
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