Stellvertretung, BGB

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1 Stellvertretung, BGB Rechtsgeschäft und Arbeitsteilung Drittwirkung von Willenserklärungen Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

2 Rechtsgeschäftliches Handeln für Andere Praktische und rechtliche Bedürfnisse: 1. Arbeitsteilung in Unternehmen: Die Rechtsgeschäfte kommen immer mit dem tatsächlichen Inhaber zustande (der selbst zumeist aber nicht handelt). Edeka, Barbarossa etc. Einkäufer, Verkäufer, Vertriebsleute, Prokuristen, Handelsvertreter 2. Insbesondere Gesellschaften Handlungsunfähige Rechtssubjekte Müssen darum immer vertreten werden zahlreiche Stellvertretungsfragen im Gesellschaftsrecht Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

3 Worum geht es? Einstieg in die Prüfung 164Wirkung der Erklärung des (1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden im Namen des abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll. In der Klausur immer ( Beamtenmentalität ): ( ) Zu prüfen ist, ob zwischen X und Y ein Vertrag zustande gekommen ist. Dafür sind 2 Willenserklärungen erforderlich a) Eine Willenserklärung des X liegt nicht vor. b) X könnte jedoch von V wirksam vertreten worden sein, so dass die Willenserklärung des V unmittelbar für und gegen den X wirken würde, 164 I 1 BGB. (Dann Prüfungsschema Stellvertretung; hierzu jetzt) Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

4 Voraussetzungen (Prüfungsschema) 1. der Stellvertretung (eher unproblematisch) 2. Eigene Willenserklärung des (vs. Bote) 3. (Offenkundigkeitsprinzip) 4. Mit (insb. Vollmacht) --- Rechtsfolge: 164 I BGB (gerade behandelt): unmittelbare Wirkung der Vertretererklärung für und gegen den. Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

5 1. der Stellvertretung Prinzipiell für alle Willenserklärungen, vgl. 164 BGB Ausnahme: Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

6 2. Eigene Willenserklärung des Hier: Abgrenzung der Stellvertretung zur Botenschaft ( 120 BGB) Der Stellvertreter bildet eine eigene Willenserklärung, der Bote übermittelt eine fremde ( Transportinstrument ). Methode: 133, 157 BGB: Auslegung aus dem objektiven Empfängerhorizont Typisch Bote: Ich soll Ihnen ausrichten... Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

7 Samstag in Deutschland Samstag in Deutschland, Fußball im Fernsehen. Darum schickt Herbert seinen sechsjährigen Sohn Fritz mit 10 zum Kiosk Rauch. Fritz betritt das Geschäft und sagt zum Inhaber Richard Rauch: Mein Vater schickt mich wie immer: zwei Tüten Chips und vier Flaschen Clausthaler. Wer kontrahiert wie mit wem? Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

8 Variante: Wie wäre es, wenn Herbert zu seinem Sohn Fritz nur gesagt hätte: Hol mir was zu trinken! und Fritz bei Rauch nach kurzer Diskussion zwei Clausthaler für meinen Vater gekauft hätte? Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 8

9 3. : Offenkundigkeitsprinzip 164 II BGB Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht. Es wird derjenige berechtigt und verpflichtet, der im Tatbestand der Willenserklärung auftaucht: Bei Handeln in eigenem Namen wird also der Erklärende Vertragspartei, bei Handeln im fremden Namen der Vertretene. Die Willenserklärung nimmt hier ihre personale Richtung. Ratio des Offenkundigkeitsprinzips? Wer wird geschützt? Gem. 164 I 2 BGB ist es unerheblich, ob sich das Handeln im fremden Namen aus der Willenserklärung oder aus den Umständen ergibt: Wie immer, 133, 157 BGB. Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 9

10 Ausnahme vom Offenkundigkeitsprinzip: Unternehmensbezogene Geschäfte Bei allen Geschäften mit Unternehmensbezug muss der Inhaber nicht offenkundig sein. (Das ist in der Praxis natürlich die große Mehrzahl.) Die unternehmensseitige Willenserklärung geschieht immer im Namen des tatsächlichen Inhabers, also auch dann, wenn der Dritte diesen gar nicht kennt oder sich über den tatsächlichen Inhaber im Irrtum befindet. Der Dritte kontrahiert somit immer mit dem Unternehmen, also mit dem tatsächlichen Inhaber. Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 10

11 : die Vollmacht, 167 ff. BGB Vollmachtserteilung: einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung 167 I BGB: Innen- bzw. Außenvollmacht. Abstraktheit der Vollmacht (von einem ggf. zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, insbesondere Arbeitsvertrag) z. B. der angestellte Verkäufer/Einkäufer zwei abstrakte Rechtsgeschäfte: (Dienstvertrag; zweiseitiges Verpflichtungsgeschäft) (Vollmachtserteilung als Berechtigung zum Einkauf/Verkauf für das Unternehmen; einseitiges Rechtsgeschäft, oft konkludent) Prüfung der : zweistufig a. Bestand b. Umfang Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 11

12 Kleingeld DANIEL DÜSE arbeitet seit sieben Jahren als Agent für den weltberühmten Torhüter MANUEL ALTER, der seit drei Jahren beim FC Bleiern im Tor steht. DANIEL DÜSE führt alle Verhandlungen für MANUEL ALTER und schließt auch sämtliche Verträge für ihn ab (sowohl mit den Vereinen als auch mit den Werbepartnern). Nun steht die Vertragsverlängerung beim FC Bleiern an. MANUEL ALTER, der selbst niemals an den Verhandlungen teilnimmt, weil dies seine Konzentration stören würde, gibt DÜSE folgende Anweisung: Unter 65 Millionen Jahresgehalt geht gar nichts. Als DANIEL DÜSE ihm später den unterschriebenen Vertrag präsentiert, ist ALTER entsetzt: Nur 64 Millionen Jahresgehalt! MANUEL ALTER sagt: Für das Kleingeld spiele ich nicht. Er bestreitet die des DANIEL DÜSE. Anspruch des FC Bleiern gegen MANUEL ALTER darauf, kommende Saison als Spieler aufzulaufen? Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 12

13 BGH: Unbefugte Verwendung eines ebay- Mitgliedskontos Die Beklagte unterhielt bei ebay ein Mitgliedskonto. Unter Nutzung Erklärungen, dieses Kontos wurde die unter von ihrem dem Namen Ehemann eines Gastronomieeinrichtung sind, (Wert: verpflichten ) den zum Namensträger Verkauf angeboten, nur, welche wenn der sie in anderen abgegeben worden Ausübung Beklagten einer gehörte. bestehenden Der Kläger gab ein Maximalgebot erfolgen von oder ab; vom kurz Namensträger darauf wurde die nachträglich Auktion jedoch genehmigt durch Rücknahme worden des sind ( ). Angebots beendet. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt der Zwischen den Parteien ist daher kein wirksamer Kaufvertrag Höchstbietende. Er verlangt nun von der beklagten Ehefrau die zustande gekommen. Übereignung der Gastronomieeinrichtung. BGH: Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, verpflichten den Namensträger nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind ( ). Zwischen den Parteien ist daher kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 13

14 : Rechtsfolge Falls das Geschäft von gedeckt: 164 I 1 BGB (wie gehabt) Falls keine gegeben: ggf. Haftung des ohne ( falsus procurator ), 179 BGB (hierzu jetzt) Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 14

15 Die Haftung des falsus procurator, 179 BGB 179 I, II BGB ist eine Anspruchsgrundlage. Kenntnis (Abs. 1) und Unkenntnis (Abs. 2) Bei Kenntnis: Erfüllung oder positives Interesse, 179 I BGB Bei Unkenntnis: Erinnert uns 179 II BGB an eine andere, bereits zuvor behandelte Vorschrift? Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 15

16 Zum Abschluss: minderjähriger falsus procurator: 179 III BGB (3) Der Vertreter haftet nicht, wenn der andere Teil den Mangel der kannte oder kennen musste. Der Vertreter haftet auch dann nicht, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt war, es sei denn, dass er mit Zustimmung seines gesetzlichen gehandelt hat. tzlichen gehandelt hat. Wir erinnern uns: Jede Teilnahme beschränkt Geschäftsfähiger am Rechtsverkehr, die nicht nur rechtlich vorteilhaft ist, bedarf der Zustimmung des gesetzlichen. Nochmaliger Vergleich mit 165 BGB. Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 16

17 Der 15-jährige Markus begibt sich an den Familiencomputer und bietet eine Goldkette (Wert: ), die seiner Mutter gehört, bei Ebay für 500 zum Sofortkauf an. Hierfür nutzt er den Ebay-Account seiner Mutter. Käufer Klaus betätigt den Sofort Kaufen -Button und verlangt nun von der Mutter die Kette. Anspruch des Klaus gegen die Mutter? Ansprüche des Klaus gegen Markus? Zivilrecht 15 Sommer 2018 Prof. Dr. Michael Hassemer 17

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