AG Fahrradverkehr Jena, (alternative Bezeichnung: AG Radverkehr, nachfolgend kurz: AG)

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1 AG Fahrradverkehr Jena, (alternative Bezeichnung: AG Radverkehr, nachfolgend kurz: AG) Protokoll der außerordentlichen Beratung am (Entwurf) Teilnehmer: Herr Guthke (B90/Grüne), Herr Hennig, Frau Lindner (LINKE), Herr Kober (FD Stadtentwicklung), Herr Margull (Ltr. Team Verkehrsplanung und Flächen), Frau Mendra (SPD), Herr Müller (KSJ), Herr Philler (B90/Grüne), Herr Quittek (FSU, Stura, Umweltreferat), Herr Sárközy (stellv. Werkltr. KSJ), Frau Schmidt, Herr Thürling (Straßenverkehrsbehörde), Herr Wedekind (ADFC), Frau Zimmermann (FB Stadtumbau, Team Flächen und Verkehrsplanung) Ort: Am Anger 26, Raum 0.25 im Erdgeschoss, Zeit: Uhr TOP 1: Termin und grundsätzliche Fragen zur zeitlichen Abstimmung Mehrere ehrenamtlich tätige AG-Mitglieder konnten aus beruflichen Gründen (während der regulären Arbeitszeit) nicht an der außerordentlichen Beratung teilnehmen. Der Beratungstermin um 8 Uhr morgens war per kurzfristiger Doodle-Terminsuche, zu der alle AG-Mitglieder per am eingeladen waren, als der günstigste (d.h. mit maximaler Teilnehmerzahl) identifiziert worden. Die außerordentliche Beratung war erforderlich, weil die Unterlagen zur Ausführungsplanung erst im Oktober der AG Fahrradverkehr vorlagen, diese in der Beratung am aufgrund zwei anderer wichtiger Themen nicht mehr behandelt wurden und eine Behandlung auf der nächsten planmäßigen Beratung am sich nachträglich als zu spät erwies, da bereits Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Die Frage von Herrn Hennig, warum die mit Juli datierten Planungsunterlagen erst im Oktober der AG zur Verfügung gestellt werden obwohl er Frau Zimmermann mehrfach in den Sommermonaten nach diesen Unterlagen gefragt hat, beantwortet Herr Margull mit Verweis auf die noch erfolgten verwaltungsinternen Abstimmungen. Herr Wedekind weist darauf hin, dass die Beschilderungspläne, die eigentlich zur Ausführungsplanung gehören, mindestens als Entwurf gleich am Anfang der Planung mit erarbeitet und der AG zur Verfügung gestellt werden müssen; bisher erfolgte dieser Schritt am Schluss. Begründung dafür ist, dass Breite der Verkehrsflächen, Stärke des Verkehrs und zulässige Form der Radverkehrsführung nach ERA im Zusammenhang stehen (z.b. gemeinsame Rad- und Fußgängerführung gem. ERA 2010 Abschn. 3.6) und bei isolierter Betrachtung dieser Kennwerte ggf. eine nicht optimale oder sogar problematische Kombination gewählt wird. Die Verwaltung überlegt hierzu eine Verfahrensweise. Auf die grundsätzliche Anfrage von Herrn Wedekind, wie solche für die Arbeit der AG untragbare Eile und damit außerplanmäßige Beratung künftig vermieden werden kann, Es wurde Einigkeit erzielt, dass die AG bereits während der Diskussion von Varianten einbezogen werden möchte und künftig wird. Die AG ist bereit, auch verwaltungsintern noch nicht abgestimmte Vorlagen zu diskutieren. Dies ist sinnvoll, weil die AG ohnehin kein beschließendes Gremium ist, sondern nur den Stadtentwicklungsausschuss als das beschließende Gremium sowie die Stadtverwaltung mit Stellungnahmen berät. TOP 2: Ausführungsplanung Neubau Wiesenstraße a) Vorgeschichte Bereits 1997 war Baurecht geschaffen worden, dessen Gültigkeit allerdings verjährt ist. Die AG hat sich seit vielen Jahren mit den Planungen befasst (davon online protokolliert seit 7 Jahren), so z.b. am (s. Protokoll TOP 1), am (s. Protokoll TOP 1). Die AG Fahrradverkehr hatte in ihrer Beratung am Einwendungen im Rahmen des 1

2 Planfeststellungsverfahrens Wiesenstraße formuliert, die parallel von Herrn Felsch, Herrn Guthke, Herrn Hennig und Herrn Wedekind einreicht wurden (s. Protokoll Wesentliche Punkte waren mit Herrn Kießling (Polizeiinspektion Jena) abgestimmt und seitens der Polizei ebenfalls in ihren Einwendungen formuliert. Im Dezember 2009 waren dazu vorläufig noch außerhalb des offiziellen Verfahrens Erwiderungen und Abwägungsvorschläge seitens des FD Verkehrsmanagement formuliert worden. Dazu hat die AG Fahrradverkehr in ihrer Beratung am eine Stellungnahme formuliert (s. Protokoll TOP 2). Mit Schreiben vom hat die AG Fahrradverkehr den offiziellen Planfeststellungsbeschluss vom Landesverwaltungsamt erhalten. Darüber und damit über den in wesentlichen Punkten ablehnenden bzw. auf die Ausführungsplanung verweisenden Bescheid hatte Herr Guthke die AG in ihrer Beratung am informiert ( TOP 6, nachfolgend ein Auszug): 1: möglichst geradlinige Führung: Der Vorhabensträger hat die Innenradien der Geh- /Radwege so zu vergrößern bzw. abzuschrägen, dass die Befahrbarkeit für Radfahrer verbessert wird. 2: Bord Null: Abstimmung mit AG Radverkehr in der Ausführungsplanung, wobei die Belange der Sehbehinderten zu berücksichtigen sind 3: Oberfläche griffig und eben: ist innerhalb der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. 4: Trennung Rad-Fußgänger im Interesse der Sehbehinderten: nicht realisierbar 5: An Ausfahrt Busparkplatz Vorrang für Rad/Gehweg: Keine baulichen Maßnahmen, aber Markierung /Beschilderung in Abstimmung mit AG Radverkehr 6: Rampe bei Punkt 121/Ziel Linksabbiegen i.r. Schlachthofstr.: wurde zurückgewiesen 7: Freigabe des Rad/Gehweges auf beiden Seiten in Gegenrichtung: wurde zurückgewiesen Insbesondere sind aufgrund der nunmehr vorliegenden Ausführungsplanung - in der nachfolgenden Diskussion die Punkte 1-3 zu behandeln, während betreffs der Punkte 4-6 die AG ihr Bedauern ausgedrückt hat, dass diese Punkte nicht berücksichtigt wurden. Zu Punkt 7 wurde ein Kompromiss erzielt (s.u.). Die AG hat am bzw folgende Unterlagen zur Prüfung erhalten: : Lageplan 1.pdf, Lageplan 2.pdf, Lageplan 3.pdf, Lageplan 4.pdf, DetailLageplan.pdf : _Aktennotiz_Wiesenstraße Beschilderung.pdf, Markierungs- und Beschilderungsplan 1.pdf, Markierungs- und Beschilderungsplan 2.pdf, Markierungs- und Beschilderungsplan 3.pdf Auf der Grundlage dieser Unterlagen hat Herr Hennig eine ausführliche Kritik an der Bauausführungsplanung erstellt. Dieses 8 Seiten umfassende Dokument ist am von Herrn Guthke den Mitgliedern der AG Fahrradverkehr als Grundlage für die nachfolgende Diskussion zugesandt worden (Generelle Kernaussage von Herrn Hennig: Nach Durchsicht der Unterlagen wird sich die Situation für Radfahrer sowohl im Ost-West, als auch im Nord-Süd Verkehr aus vielerlei Hinsicht mit der Umsetzung dieser Baumassnahme verschlechtern. b) Diskussion einzelner Fragen: Herr Sárközy und Herr Margull führen in den aktuellen Stand ein. Auf die Frage von Herrn Hennig, warum die Ausführungsplanung nicht dem aktuellen Planungsrecht, insbesondere der aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) entspricht, antwortet Herr Margull, dass die Stadt sich entschieden habe auf das bereits 1995 bestehende Planungsrecht aufzusetzen, worüber dann letztlich die Planfeststellungsbehörde zu entscheiden hatte. Er 2

3 weist darauf hin, dass die gesamte Planung als Kompromiss zwischen sich widersprechenden Anforderungen anzusehen ist. Die Diskussion erfolgt entlang den o.g. 7 Einwendungen. Konflikte zwischen Fußgänger- und Radverkehr, geradlinige Führung zur Reduzierung der Konflikte Herr Wedekind sieht Konflikte voraus zwischen dem regen Fußgänger- und Radverkehr. Er hat am nachmittags innerhalb von 30 Minuten zwischen Griesbrücke und Saalbahnhoftunnel 72 Fußgänger, viele davon mit Kinderwagen, und 35 Radfahrer beobachtet; damit wäre nach ERA2010, Abschn. 3.6 eine gemeinsame Radfahrer- und Fußgängerführung höchstwahrscheinlich nicht vertretbar. (Die ERA fordert Stundenwerte; die Beobachtung kann deshalb nur einen groben Anhaltspunkt liefern.) Herr Hennig hatte darauf verwiesen, dass bereits nach der ERA von 1995 Radfahrer und Fußgänger im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs nicht auf gemeinsamen Geh- und Radwegen geführt werden sollen (dementsprechend der o.g. Punkt 4 der Einwendungen der AG, der aber von der Planfeststellungsbehörde nicht berücksichtigt wurde). Nach der ERA kommt die Ausweisung selbständig geführter gemeinsamer Geh- und Radwege auf Hauptverbindungen des Radverkehrs nur bei geringem Fußgängerverkehr in Frage. Der Fußgängerverkehr ist hier aber keineswegs gering. Frau Zimmermann führt aus, dass die für den Radverkehr wichtige Verbindung von der Bahnunterführung über die Wiesenstraße bis zur Griesbrücke in der jetzt vorliegenden Ausführungsplanung eine Aufweitung erfahren habe, insbesondere in den Kurven auf 5 m Breite. Damit werden laut Frau Zimmermann die Konflikte gering gehalten und die o.g. Forderung Nr. 1 nach einer möglichst geradlinigen Führung entsprochen und dem dazugehörigen Planfeststellungsbeschluss Der Vorhabensträger hat die Innenradien der Geh- /Radwege so zu vergrößern bzw. abzuschrägen, dass die Befahrbarkeit für Radfahrer verbessert wird. Herr Hennig weist darauf hin, dass die Neigung des Rad/Gehweges in den Kurven nach innen erfolgen solle, um die Rutschgefahr zu reduzieren. Herr Margull entgegnet, dass dies nicht möglich sei, weil eine Entwässerung in den innen liegenden Grünbereich nicht in Frage käme, da dieser evtl. später in Privateigentum übergehen könnte. Außerdem sei eine Entwässerung in Richtung Fahrbahn üblich. Herr Guthke fragt nach Einbauten, insbesondere von Abeckungen, von denen Rutschgefahr ausgehen kann, im Rad/Gehweg. Frau Zimmermann erklärt, dass alle Masten außerhalb der Wege sein werden. Herr Müller erklärt, dass die Abdeckungen eine rutschsichere Betonabdeckung erhalten. Zu 2. Betreffs der Forderung der AG nach Bordabsenkungen auf Nullniveau (dies ist nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen wichtig) berichtet Frau Zimmermann von Abstimmungen mit der Behindertenbeauftragten und dem Sehbehindertenverband. Im Ergebnis dessen wird es an den Furten Bordabsenkungen auf Null geben, der Weg dorthin ist aber durch Plasterstreifen taktil zu markieren, d.h. für Sehbehinderte erkennbar zu sperren. Herr Hennig weist darauf hin, dass von diesen Pflasterkanten besonders im Kurvenbereich Rutsch-Gefahr ausgeht und dass die Leitlinie für Sehbehinderte die Grenze zum innen liegenden Grünbereich darstellt, also Plasterstreifen nicht nötig seien. Herr Margull betont dagegen, dass die Pflasterkante unbedingt nötig sind, damit Sehbehinderte auf keinen Fall versehentlich zum Nullbord kommen, es also kein Nullbord ohne diese Pflasterstreifen geben darf. Ferner ist der Rad/Gehweg nicht benutzungspflichtig, sondern ein Gehweg Radfahrer frei, so dass schnelles Radfahren auf 3

4 der Fahrbahn legal ist. Da der Gehweg für Radfahrer lediglich freigeben ist und somit für Radfahrer nicht benutzungspflichtig ist, wird es auch keine Rampen für die Auf- und Abfahrt auf die Gehwege geben. Zu 6. Es ist strittig, ob aus Sicherheitsgründen für den Radverkehr die Querung der Schlachthofstraße eine Rotmarkierung erhalten solle. Das Problem besteht darin, dass es durch die Entscheidung für einen Gehweg Radfahrer frei bei der Querung der Schlachthofstraße einen Wechsel der Rechtslage geben wird: Nördlich ist der Rad-Gehweg stadteinwärts benutzungspflichtig, südlich nicht benutzungspflichtig. Somit ist damit zu rechnen, dass Radfahrer beim Queren Schlachthofstraße stadteinwärts den Gehweg verlassen. Dieser legale Wechsel wird erfahrungsgemäß von Kfz-Fahrern mit unberechtigt mahnendem Hupen quittiert, weil Kfz-Fahrer i.d.r. die geänderte Rechtslage für den Radverkehr nicht wahrnehmen. Herr Hennig schlägt deshalb vor, den Wechsel in der Rechtslage zu vermeiden, indem für den Radverkehr eine einheitliche, durchgehende Radverkehrsinfrastruktur angeboten wird, die auf derartigen Bruch verzichtet. Herr Margull erklärt, dass damit eine grundsätzliche Neuplanung verbunden wäre, womit der Zeitplan nicht mehr zu halten wäre und der Neubau der Wiesenstraße erneut gefährdet wäre. Herr Hennig fordert eine Überarbeitung der Furt über die einmündende Löbstedter Strasse in Höhe Griesbrücke in Nord-Süd-Richtung und den Rad/Fußverkehr nahe am Knoten zu führen wie es schon der ERA von 1995 empfohlen wird. Seitens KSJ wird entgegnet, dass das nicht nötig sei, weil der Weg für Radfahrer nicht benutzungspflichtig sein wird. Nach kontroverser Diskussion erfolgt hierzu eine Abstimmung (3 Varianten): 1. Neuplanung mit dem Ziel einer Radverkehrsinfrastruktur ohne Brüche (Vorschlag von Herrn Hennig): Ablehnung (3 Ja, 6 Nein, 5 Enthaltung) 2. Rotmarkierung: Zustimmung (6 Ja, 5 Nein, 3 Enthaltung) 3. Keine Rotmarkierung (ist nach vorgenannten Entscheidung nicht Vorzugsvariante) Dem o.g. Problem, dass das Wechseln des Radfahrers stadteinwärts auf die Fahrbahn vom Kfz-Fahrer irrtümlich als illegal behandelt wird, soll mit einem Schild Achtung Radfahrer etwas begegnet werden. Frau Mendra hinterfragt, ob ein Schild Achtung Radfahrer den Bruch der Rechtslage überbrücken kann und Radfahrern wie Kraftfahrern hilf, sich zu orientieren. Frau Mendra erklärt, dass es sich hier um einen Kompromiss handelt bedingt dadurch, dass auf den 1995 erfolgten Planungen aufgesetzt werden solle (s. oben unter a), die jedoch die Belange des Radverkehrs ungenügend berücksichtigte. Es wäre eine völlige Neuplanung nötig, um die Belange des Radverkehrs befriedigend zu berücksichtigen. Weg östlich der Wiesenstraße: Der östlich der Wiesenstraße verlaufende Rad/Gehweg wird nicht beschildert, nicht als Gehweg und nicht als Radweg. Er ist als anderer Radweg baulich geeignet und somit auch in beiden Richtungen für den Radverkehr freigegeben. Diese Verbindung ist besonders wichtig als Teil der künftigen Führung des Saaleradwanderweges. Nördlich des Planungsbereiches bis zur Wiesenbrücke setzt sich dieser Weg fort als kombinierter Rad/Gehweg. Die AG fordert, dass dieser unnötige Wechsel in der Rechtslage für den Radverkehr vermieden wird. Herr Müller stimmt dem Anliegen der AG zu: Er wird sich bei der Straßenverkehrsbehörde dafür einsetzen, dass der östliche Weg bis zur Wiesenbrücke ebenfalls als anderer Radweg erklärt wird, also die Beschilderung entfernt wird. Herr Thürling sagt bereits die Möglichkeit zu, die Beschilderung entsprechend anzupassen. Herr Hennig kritisiert, dass ein Pflasterstreifen im Weg östlich der Wiesenstraße wiederum eine Gefahr für den Radfahrer bedeutet und hinterfragt die Notwendigkeit zur Führung für 4

5 Sehbehinderte, da kein Nullbord geplant ist, die für Sehbehinderte eine Gefahr bedeuten könnte. Herr Sárközy sagt betreffs des saalenahen, östlichen Weges zu: - Bei dem Anschlussweg von der Fahrbahn auf den Weg wird auf den Pflasterstreifen verzichtet. - Die beiden Einmündungen zum saalenahen Rad/Gehweg im Bereich des südlichen Baubeginns der Wiesenstraße erhalten Bordabsenkungen an der Wiesenstraße. - Die spitzwinklige Einmündung gegenüber der Ausfahrt Schiller-Passage wird mit größeren Eckausrundungen ausgebildet. Ein-und Ausfahrten: Es wird entschieden, dass überall (nicht nur im Bereich der Schillerpassage) die Ein- und Ausfahrten mit Bordabsenkungen (von 12 cm auf 3 cm) mit einer Länge von 2 m zu realisieren sind, damit das Auf und Ab (um die Differenz von 9 cm) für den Radverkehr besser abgeschrägt und somit harmonischer gestaltet wird. Poller Herr Müller gibt seine Zustimmung auf Poller zu verzichten (da laut AG von ihnen eine Gefahr für Radfahrer ausgeht). Sonstiges Herr Wedekind wird, als ständiger Nutzer der Verbindung zwischen Saalbahnhoftunnel und Griesbrücke, die Schaltung der dort geplanten Lichtsignalanlage beobachten und ggf. Nachbesserungen anregen. Stellungnahme Herr Sárközy bittet darum, das die o.g. Stellungnahmen der AG (das Protokoll) Herrn Wöckel rechtzeitig vor der SEA-Sitzung am zuzusenden. Herr Guthke legt Wert darauf, dass das Protokoll aufgrund der kontroversen Diskussion zuvor von allen AG-Mitgliedern gegengelesen wird und kündigt eine Fertigstellung des Protokollentwurfs innerhalb von 2 Tagen an. Nächster Termin: Dienstag, , 17 Uhr Ort: Raum 0.25 im Erdgeschoss des ehemaligen Angergymnasiums, Am Anger 26 Thema: - Radverkehrskonzept (Textfassung) - [Ausführungsplanung Wiesenstraße] R. Guthke Sprecher der AG Fahrradverkehr 5

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