Auszug topographische Karte, Standort Neubau Gymnasium
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- Heike Michel
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1 Landkreis Augsburg Neubau des Paul Klee Gymnasiums Gersthofen mit Dreifachsporthalle VgV Verfahren Fachplanungen Technische Ausrüstung / Tragwerkplanung / Freiflächenplanung Planungsaufgabe 1. Allgemein Das bestehende Paul Klee Gymnasium liegt im Süden der Stadt Gersthofen auf dem Schulareal mit der Mittelschule und der Franziskusschule. Um der im Bestand herrschenden Raumnot zu begegnen, sind bereits Klassen in Container ausgelagert. Anstelle einer Sanierung des Gymnasiums aus den 70 er Jahren soll auf dem südlich gelegenen Nachbargrundstück, dem bisherigen Festplatz der Stadt Gersthofen der Neubau mit dreifach Sporthalle und Mensa errichtet werden. Das Paul-Klee Gymnasium ist eine vierzügige Schule mit ca Schülern. 2. Standort Die Stadt Gersthofen (ca Einwohner) liegt im Großraum Augsburg unmittelbar an das Augsburger Stadtgebiet angrenzend. Gersthofen ist an die BAB A8 und die Eisenbahnstrecke Augsburg-Donauwörth angebunden. Auszug topographische Karte, Standort Neubau Gymnasium
2 3. Planungsgelände 3.1 Lage im Ort Das Grundstück für den Neubau der Paul Klee Gymnasiums liegt im Süden des bestehenden Schulareals zwischen der Schubertstraße und der südlich liegenden Bundesautobahn A8 Luftbild Planungsumgriff 3.2 Planungsrechtliche Vorgaben Auszug rechtskräftiger Flächennutzungsplan, Planungsumgriff Das zu beplanende Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Gersthofen als Fläche für Ausstellungen, Volksfest ausgewiesen. Die Stadt hat beschlossen, die Fläche für den Gemeinbedarf zum Neubau des Gymnasiums umzuwidmen.
3 3.3 Planungsgrundstück Luftbild Baugrundstück Das Grundstück umfasst die Fläche der Grundstücke Fl.Nr. 726 mit m² und Fl.Nr. 726/52 mit m². Die Gesamtfläche beträgt m². Das Grundstück wird im Norden durch die Schubertstraße und im Westen durch die Tiefenbacherstrasse begrenzt. Östlich verläuft die Augsburger Straße, die vom Baugrundstück durch einen Grüngürtel mit altem Baumbestand getrennt ist. Die Zufahrt soll aus Immissionsschutzgründen von Westen über die Tiefenbacherstrasse erfolgen. Westlich der Tiefenbacherstrasse liegt der Sportplatz, der sowohl vom Gymnasium, als auch von der städtischen Mittelschule genutzt wird. Auf dem Sportplatz können bereits fast sämtliche Schulsportarten durchgeführt werden. Beim Neubau des Gymnasiums sind auf dem Grundstück daher nur ein Beachvolleyballfeld und ein Allwetterplatz vorzusehen. 3.4 Bauliche Gestaltung der Umgebung Luftbild Planungsumgriff
4 Nördlich des Grundstücks schließen sich entlang der Schubertstraße Wohn- und Gewerbebauten an, überwiegend bebaut mit zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern, sowie zweigeschossigen Gewerbeimmobilien. Das auf der gegenüberliegenden Seite der Augsburger Straße im Osten liegende Wohngebiet ist geprägt durch überwiegend zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldächern, während das bestehende Gymnasium und die neu erbaute Mittelschule im Nordwesten dreigeschossig sind. Die Bebauung des maßgeblichen Grundstücks für den Neubau des Gymnasiums erfolgt gem. 34 BauGB. Wohnbebauung Schubertstraße Gewerbebebauung Schubertstraße 3.4 Immissionsschutz Das Baugrundstück liegt im Umgriff eines im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Autobahn A8 erstellten Lärmgutachtens. Der Immissionsgrenzwert für den Neubau liegt gem. 16. BImSchV bei max. 57 dba tagsüber. Die Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz des Landkreises wird Bestandteil der späteren Planungsgrundlagen. 3.5 Baugrundverhältnisse Gem. Bodengutachten beim aktuellen Neubau der Mittelschule an der Schubertstrasse ist bis zu einer Tiefe von ca. 5,50 m unter Gelände von sandigen, schluffigen Kiesen auszugehen. Der Grundwasserstand lag hier bei ca. 7,5 bis 9,0 m unter Gelände. Für die Planung ist von einer Standard Flachgründung auszugehen. 3.6 Verkehrsanbindung und Erschließung des Grundstücks Das Grundstück kann fußläufig von Norden über die Schubertstraße oder von Westen über die Tiefenbacherstrasse erfolgen. Der Fahrverkehr mit KFZ/Anlieferung soll von der Tiefenbacherstrasse erfolgen. Die Schulbusse halten an der Schubertstraße.
5 4. Planungsaufgabe Auf dem Grundstück soll der Neubau für das Paul-Klee-Gymnasium mit einer Hauptnutzfläche von ca m² gem. aktuellem Entwurf des Raumprogramms vom , (überarbeitet LRA vom , s. Anlage zum Ingenieurvertrag) errichtet werden. Der Landkreis strebt an, den Neubau mit hohem energetischen Standard, ggfs. im Passivhausstandard zu errichten. Der Ausrichtung und Kompaktheit des Baukörpers kommt deshalb neben den gestalterischen und funktionalen Qualitäten- vorrangige Bedeutung zu. 4.1 Anforderungen an die Gestaltung Innovative Anwendungen von Glas in der Fassade sind, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, wünschenswert. Ein witterungsunabhängiger, windstabiler Sonnenschutz mit möglichst großem Sichtbezug nach außen soll beachtet werden. 4.2 Anforderungen an Energiestandard und Wirtschaftlichkeit Um den angestrebten hohen Energiestandard erreichen zu können und die Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Herstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten im Lebenszyklus sicherzustellen, sollen folgende Vorgaben des Landkreises im Entwurf berücksichtigt werden: Eine mechanische Be- und Entlüftung ist zu berücksichtigen (ausreichende Geschosshöhen). Einsatz eines effektiven Sonnenschutzes, differenziert nach Himmelsrichtungen und Nutzungen zur Vermeidung sommerlicher Überhitzung. Vermeidung unterhaltsintensiver Gestaltungs-, Konstruktions- und Technikelemente. Materialauswahl und Bauausführung müssen im Hinblick auf die Robustheit den Ansprüchen an eine Schule entsprechen. Die ökologische Nachhaltigkeit bei Materialwahl, Bauausführung und Gebäudetechnik ist zu berücksichtigen. Die Flächenversiegelung ist so gering wie möglich zu halten 4.3 Forderungen an die Barrierefreiheit und Inklusion Sämtliche Räume sind barrierefrei zu planen. Die Anzahl notwendiger Aufzüge ist zu minimieren. 4.4 Sanitärausstattung ausreichende sanitäre Anlagen für Schüler, Schülerinnen, Lehrer, Lehrerinnen, Behinderte und Gäste (Versammlungsstätte) je Geschoß sind für Schule und Sporthalle zu beachten. 4.5 Hinweise zur Gebäudetechnik. Erschließung: Die Erschließung mit Strom, evtl. Gas, Wasser und Abwasser erfolgt über das städtische Versorgungsnetz. Heizungsanlage: Der Anschluss des Gymnasiums an die geplante Nahwärmeversorgung der Stadt Gersthofen soll vorgesehen werden.
6 Raumlufttechnische Anlagen: Raumlufttechnische Anlagen sind vorzusehen. Verzicht auf mechanische Kühlung. Erneuerbare Energien: Es ist erwünscht, auf Bereichen der Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Eigennutzung anzuordnen. 4.6 Brandschutz Der Brandschutz ist so zu konzipieren, dass die Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte außerhalb der Klassenräume umzusetzen ist. 4.7 Forderungen zu den Verkehrs- und Freiflächen Die Freiflächen sind schematisch darzustellen. Ein Pausenhof ist in ausreichender Größe nachzuweisen Auf dem Gelände sind ein Beachvolleyballplatz, Größe 16,0 x 25,0 m und ein Allwetterplatz, Größe 20,0 x 28,0 m vorzusehen. Neben mind. 100 PKW-Stellplätzen (davon mind. 2 Behindertenstellplätze) und ca. 10 Motorradstellplätzen sind ca. 300 überdachte Fahrradstellplätze einzuplanen. 4.8 Forderungen zum Raumprogramm Der Neubau soll moderne Pädagogik mit flexiblen Lernkonzepten ermöglichen und angemessene Angebote im Lehrerbereich schaffen. Das konstruktive System und die Raumaufteilung sollen ein Maximum an Flexibilität im Hinblick auf neue bzw. sich ändernde Nutzungskonzepte (z.b. Lernlandschaften) ermöglichen. Hierfür sind im Entwurf des Raumprogramms der Regierung vom bereits Mehrflächen von 875 m² HNF dargestellt. Es ist ein zentraler Hauptzugang vorzusehen (Sicherheitskonzept an Schulen). Die Pausenhalle ist als Versammlungsstätte (VStättV) auszulegen. Die Anordnung eines Mehrzweckraumes bei der Pausenhalle ist wünschenswert, um die Räume zusammenschalten zu können. Es ist eine Mensa mit Vollküche, Vorrats- und Kühlräumen, Spülküche und Umkleide/Dusche einzuplanen. Die Anliefermöglichkeit ist zu berücksichtigen. Die Sporthalle ist als Dreifachturnhalle, Größe 27,0 x 45,0 m, mit Geräteräumen, Konditionsraum und Umkleiden für Schülerinnen und Schüler je Hallendrittel mit zugehörigen Sanitärräumen zu planen. Die lichte Höhe der Halle beträgt 7 m. Alle weiteren Anforderungen finden sich im Raumprogramm (Anlage zum Ingenieurvertrag).
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