SEPA. Was Vereine berücksichtigen müssen! Informationsbroschüre der

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1 SEPA - Was Vereine berücksichtigen müssen! Informationsbroschüre der

2 SEPA-Checkliste für Vereine 1. Checkliste für den generellen SEPA-Einstieg: Haben Sie eine(n) SEPA-Verantwortliche(n) für Ihren Verein? Noch nicht o erledigt am:..... Ist vorhanden o Name der(s) SEPA-Verantwortlichen:. Nur mit Festlegung einer(s) SEPA-Verantwortlichen lässt sich die Umstellung auf SEPA bewerkstelligen. Haben Sie einen definitiven SEPA-Umstellungstermin festgelegt? Noch nicht Ja, am: Legen Sie frühzeitig einen SEPA-Umstellungstermin fest. Zum 1. Februar 2014 werden die bisher verwendeten nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren eingestellt. Überprüfen Sie den Zahlungsverkehr Ihres Vereins: Zahlungen beleghaft Zahlungen per Diskette/Datenträger/USB-Stick Zahlungen ausschließlich online SEPA-Lastschriften können künftig nur noch beleglos eingereicht werden. Die Einreichung von Belegen oder eines Datenträgers (Diskette/USB-Stick, CD) mit SEPA-Lastschriften wird nicht unterstützt. Ebenso sind Auflieferungen von Überweisungen per Datenträger unter SEPA nicht mehr möglich. Ist Ihre Vereinssoftware SEPA-fähig? Unterstützt das Programm den SEPA-Zahlungsverkehr? Sind IBAN und BIC in den Stammdaten hinterlegbar? Ist die Erzeugung von XML-Dateien (anstatt DTA, DTAZV) möglich? Ist die Hinterlegung der Gläubiger-ID des Vereins möglich? Ist eine Mandatsverwaltung vorhanden? Ist ein Mandatsservice integriert (z.b. Beachtung von Vorlauffristen für die Einreichung von Erst- und Folgelastschriften bei der Bank)? Erkennt Ihre Software ein nicht mehr gültiges Mandat nach 36 Monaten der Nicht-Nutzung? Haben Sie Zweifel an der SEPA-Fähigkeit Ihrer Software, kontaktieren Sie den Programmhersteller oder lassen Sie sich von Ihrer VR-Bank beraten. Sind Ihnen IBAN und BIC Ihrer Mitglieder bekannt? Alle vorhanden Sind teilweise vorhanden Müssen noch einholt werden Gerne stellen wir Ihnen auch einen sogenannten IBAN-Konverter kostenlos zur Verfügung. Bitte schauen Sie auf unseren Internetauftritt oder sprechen Sie unsere bekannten Ansprechpartner an. Übrigens: Die GENO-Software der VR-Banken unterstützten ebenfalls die automatische Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC.

3 Haben Sie die IBAN und den BIC Ihres Vereins bekanntgegeben? Auf Anmeldeformularen Auf Rechnungen und Briefbögen In anderen Informationsquellen (z.b. auf der Homepage des Vereins) Die IBAN und BIC finden Sie auf der Rückseite der VR-BankCard zum Vereinskonto, dem Kontoauszug und im Onlinebanking. Prüfen Sie Ihre Vereins-/Beitragssatzung auf evtl. Angaben zu Zahlungsarten und Fälligkeiten der Beiträge Erledigt Noch nicht erledigt o erledigt am: Checkliste für die Nutzung von SEPA-Lastschriften: Haben Sie eine Lastschriftvereinbarung mit Ihrer Bank abgeschlossen? Bereits neu abgeschlossen Vorhanden, schließt aber noch nicht den Einzug von SEPA- Lastschriften ein o erledigt:.... Sofern noch nicht geschehen, schließen Sie eine neue Lastschriftvereinbarung für den Einzug von SEPA-Lastschriften mit Ihrer VR-Bank ab. Nur dann sind Lastschrifteinzüge auf SEPA-Basis möglich. Haben Sie bereits die Gläubiger Identifikationsnummer für Ihren Verein beantragt? Ist noch nicht beantragt o erledigt am:..... Ist bereits beantragt o die Gläubiger-ID lautet:.. Beantragen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) bei der Deutschen Bundesbank: und teilen Sie diese Ihrer VR-Bank auf der Ihnen zugesandten SEPA-Lastschriftvereinbarung mit. Bitte reichen Sie diese unterschrieben zurück. Eine Einreichung von SEPA-Lastschriften ohne SEPA-Lastschriftvereinbarung und Gläubiger-ID ist nicht mehr möglich. Prüfen Sie, ob die Einzugsermächtigungen der Vereinsmitglieder unterschrieben vorliegen, damit eine Umdeutung möglich ist: Nicht alle Ja Nein Überprüfen Sie, ob Sie von jedem Vereinsmitglied eine unterschriebene Einzugsermächtigung im Original oder archiviert vorliegen haben. Nur solch eine Einzugsermächtigung ist für eine Umdeutung in ein SEPA-Basislastschrift-Mandat zulässig.

4 Haben Sie von Ihren Vereinsmitgliedern (Verbraucher) noch Abbuchungsaufträge vorliegen? Ja o Neue SEPA-Basislastschrift-Mandate wurden ausgetauscht, am:..... Nein Abbuchungsaufträge können nicht - wie bei Einzugsermächtigungen möglich - umgedeutet werden. Es ist in jedem Fall ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einzuholen, spätestens zum Bitte beachten Sie: Ist Ihr Zahlungspflichtiger (Mitglied) ein Verbraucher ist es nicht gestattet, ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat mit ihm auszutauschen. Bitte prüfen Sie daraufhin Ihre bestehenden Abbuchungsaufträge. Haben Sie eine eindeutige Mandatsreferenznummer festgelegt? Noch nicht o erfolgt am:..... Ja, wie folgt:.. Legen Sie eine eindeutige Mandatsreferenznummer für die Zahlungspflichtigen (Mitglieder) fest (z. B. die Mitgliedsnummer, max. 35 alphanumerische Stellen). Mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz ist jedes SEPA-Mandat eindeutig gekennzeichnet. Haben Sie die Besonderheiten bei der Umdeutung einer bestehenden Einzugsermächtigung auf ein SEPA-Mandat beachtet? Wurden folgende Angaben im Umdeutungsanschreiben vermerkt? Hinweis auf die Umdeutung Nennung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz Umstellungstermin Anstelle der Einholung eines separaten Basis-Lastschriftmandats hat ein Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA- Basis-Lastschriften zu informieren. Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich. Textmuster stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Haben Sie ein Mandat in Ihre Beitrittserklärung integriert? Noch nicht o ist erledigt am: Ja Entwerfen Sie neue Beitrittserklärungen mit integriertem Basis-Lastschriftmandat statt der Einzugsermächtigung. Die Mandatstexte stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder sind unter der Internet-Adresse: abrufbar. Dieser Mandatstext muss zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) verfasst sein. Der Zahlungspflichtige behält eine Kopie des Mandates für seine Unterlagen. Bitte beachten Sie: Sollten Sie das SEPA-Basislastschrift-Mandat in die Beitrittserklärung integrieren, benötigen Sie zwei Unterschriften Ihres Mitgliedes eine für die Beitrittserklärung und eine für das SEPA-Mandat.

5 3. Hinweise zur Nutzung von SEPA-Lastschriften: 1. Grundsätzlich ist ein SEPA-Lastschrifteinzug rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vorher eine individuelle Vereinbarung ist möglich) dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen ( Pre-Notification ). In einer Mitgliederversammlung kann auf die jährlichen Fälligkeiten hingewiesen werden. Eine weitere Information ist dann nicht mehr notwendig. Die Fälligkeiten, Beträge und Mandatsreferenzen (z.b. Mitgliedsnummer) müssen zusätzlich in den Veröffentlichungsorganen des Vereins mitgeteilt werden (Rundbrief, Vereinsjournal, Internetseite, schwarzes Brett, ). 2. Beachten Sie die Datei-Einlieferungsfrist für SEPA-Basis-Lastschriften bei Ihrer Bank : Frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit (gilt für den EBICS-Übertragungsstandard mit HBCI ist eine Einreichung früher möglich) Erst- und Einmallastschriften spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit 3. Die erste SEPA-Basis-Lastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, muss als Erstlastschrift gekennzeichnet werden. Im Datensatz der eingereichten SEPA- Lastschriften ist das Datum der Unterschrift des Zahlers bzw. das Datum der Unterrichtung des Zahlers über die Umdeutung anzugeben. 4. Aufbewahrung der Original-Mandate: Die Aufbewahrungsfrist beträgt 14 Monate nach dem letzten Einzug. (Ende der technischen Abwicklungsfrist für die Rückgabe von unautorisierten Lastschriften). Darüber hinaus sind die nationalen Aufbewahrungsfristen (z. B. gemäß HGB) zu beachten. 5. Gültigkeit der Lastschrift-Mandate: Die 36-Monatsfrist beginnt mit dem ersten SEPA-Einzug. Wenn ein Mandat innerhalb von 36 Monaten nach letztem Einzug nicht in Anspruch genommen wird, ist das Mandat nicht mehr gültig. Die 36-Monatsfrist wird durch Mandatsänderungen nicht unterbrochen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Kundenberater.

6 SEPA-Lastschirft Praktische Vorgehensweise für Vereine Inhaltsverzeichnis 1. Abschaltung der bisherigen nationalen Verfahren Kriterien für zukünftige Belastungen Notwendige Schritte Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer Zur Gläubiger-Identifikationsnummer Mandats-Referenz festlegen Abschluss einer neuen Inkassovereinbarung Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften Lastschriftmandate für Ihre neuen Mitglieder Es gibt keine Lastschriftbelege für SEPA SEPA-Fähigkeit Ihrer Software prüfen Keine Einreichungen mehr von DTA-Disketten (USB-Sticks, CDs usw.) Zeitpunkt festlegen, ab wann Sie auf SEPA umstellen Termine für den Beitragseinzug festlegen Umstellungsregularien Wandlung Ihrer bestehenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Basis-Mandate Musteranschreiben an Mitglieder Einholen neuer Mandate Aufbewahrung der Mandate Vorabinformation bzw. Pre-Notification über die Beitragsbelastung Einreichung Vorlauffristen Rücklastschriften mangels Deckung - Erneute Einreichung VR-IBAN-Konverter...8 Seite 1 von 8 erstellt:

7 1. Abschaltung der bisherigen nationalen Verfahren In der Verordnung des Europäischen Parlaments wurden Regularien für den Zahlungsverkehr zwischen Kunde und Bank festgelegt. Für die Einreichung von Lastschriftzahlungen bedeutet dies, dass ab dem weder Einzugsermächtigungslastschriften noch Abbuchungsaufträge entgegengenommen und verarbeitet werden können wie bisher. Die nachfolgenden Infos zeigen auf, welche Vorbereitungen ein Zahlungsempfänger treffen muss, damit er auch nach dem noch Lastschriften einziehen kann. 2. Kriterien für zukünftige Belastungen Beim bisherigen Verfahren lag dem Verein (Zahlungsempfänger) vom Mitglied (Zahlungspflichtigen) eine Einzugsermächtigung vor. Diese war die Voraussetzung, vom Mitglied die Beiträge einzuziehen. Der Zahlungspflichtige (Vereinsmitglied) hat durch diese Einzugsermächtigung das Recht, die Lastschrift bis zu acht Wochen nach Belastung zu retournieren wegen Widerspruch. Den Nachfolger der Einzugsermächtigung nennt man nun Mandat. Mit diesem Mandat gibt das Mitglied (Zahlungspflichtiger) dem Verein (Zahlungsempfänger) nun die Genehmigung, den Vereinsbeitrag von seinem Konto mit einer SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen. Die Retoureregularien sehen auch hier vor, diese Lastschrift bis zu acht Wochen ab Belastung zu retournieren. Sollte ein Verein kein gültiges Mandat für einen Einzug vorweisen, so kann das Mitglied (der Zahlungspflichtige) diesen Lastschrifteinzug noch bis zu 13 Monaten zurückgeben. Für neue Mitglieder, die ihren Vereinsbeitrag mittels Lastschrifteinzug einziehen lassen, wird ab sofort nur noch das SEPA-Lastschriftmandat für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren angewendet. 3. Notwendige Schritte 3.1 Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer Zum Einzug von Lastschriften beim Vereinsmitglied (Zahlungspflichtigen) benötigen Sie (als Zahlungsempfänger) eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandats-Referenz. 3.2 Zur Gläubiger-Identifikationsnummer Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine individuelle Kennung. Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben. Antrag bei der Deutschen Bundesbank unter vom Kassierer oder Vorstand des Vereins. Per erhalten Sie dann nach kurzer Zeit Ihre Gläubiger- Identifikationsnummer. Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers, in Ihrem Fall der Verein, und der Referenz-nummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Seite 2 von 8 erstellt:

8 3.3 Mandats-Referenz festlegen Zu einem Mandat gehört neben der Gläubiger-Identifikationsnummer auch die Mandatsreferenz. Die Mandats-Referenz wird aber nicht bei der Bundesbank beantragt, sondern diese Referenznummer vergeben Sie für jedes Vereinsmitglied selbst. Eine Mandats-Referenz bei einem Verein kann sein: Vorund Zuname sowie die Mitgliedsnummer des jeweiligen Mitgliedes. Ein Mandat ohne eine Mandats- Referenz ist nicht zulässig. Die Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandats-Referenz erscheinen im Kontoauszug des Mitgliedes. 4. Abschluss einer neuen Inkassovereinbarung 4.1 Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften Nachdem Sie als Verein von der Bundesbank die Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten haben, müssen Sie eine neue Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften (Lastschriftinkassovereinbarung Muster Seite 4) mit Ihrer Raiffeisenbank vereinbaren. Für diese Vereinbarung benötigen wir auch die Gläubiger-Identifikationsnummer. 4.2 Lastschriftmandate für Ihre neuen Mitglieder Für den Einzug der Mitgliedsbeiträge haben Sie sich bisher von den Mitgliedern eine Einzugsermächtigung unterschreiben lassen. Bei den zukünftigen Einzügen mit dem SEPA-Basis- Lastschriftverfahren spricht man nun von Mandaten. Es wird die Einzugsermächtigung häufig auf der Beitrittserklärung bzw. dem Aufnahmeantrag erteilt. Wenn Sie dies beibehalten achten Sie darauf, dass künftig das Mandat immer separat zu unterschreiben ist. Seite 3 von 8 erstellt:

9 Beispiel: SEPA-Lastschriftmandat als Bestandteil einer Betrittserklärung Sportverein Linde Erkelenz Gläubiger-Identifikationsnummer: Mandatsreferenz: DE99ZZZ Josef Schmitz4711 Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich den Beitritt zum Sportverein Vorname und Name (Kontoinhaber Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Datum, Ort und Unterschrift SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den Sportverein den Mitgliedsbeitrag, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich über Euro mittels Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Sportverein auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name der Bank und BIC DE IBAN Datum, Ort und Unterschrift Seite 4 von 8 erstellt:

10 4.3 Es gibt keine Lastschriftbelege für SEPA Unter SEPA gibt es keine Lastschriftformulare mehr. Sollten Sie noch keinen Online-Banking-Zugang eingerichtet haben, so nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kundenberater auf, damit dieser bei Ihnen eingerichtet werden kann. 4.4 SEPA-Fähigkeit Ihrer Software prüfen Die Software, mit der Sie zukünftig Ihre Beiträge einziehen, muss alle notwendigen SEPA-Daten erarbeiten können, wie z.b. die Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenz, IBAN, BIC usw. Sprechen Sie Ihren Kundenberater an oder setzen Sie sich mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung wegen einer neuen SEPA- fähigen Software. 4.5 Keine Einreichungen mehr von DTA-Disketten (USB-Sticks, CDs usw.) Die Einreichung von Datenträgern ist bei SEPA-Zahlverfahren grundsätzlich nicht mehr ab vorgesehen. Übertragen Sie uns den Beitragseinzug online. 4.6 Zeitpunkt festlegen, ab wann Sie auf SEPA umstellen Legen Sie fest, ab wann Sie nur noch mit SEPA-Lastschriften arbeiten möchten. Sie müssen spätestens ab dem die Umstellung abgeschlossen haben. 4.7 Termine für den Beitragseinzug festlegen Bisher haben Sie Ihre Beiträge eher innerhalb eines bestimmten Zeitraums etwa zum Jahresanfang oder Mitte des Jahres oder Ende des Quartals eingezogen. Die SEPA-Lastschriften sehen einen exakten Fälligkeitstermin vor, der den Mitgliedern im Vorfeld mitgeteilt werden muss. 5. Umstellungsregularien 5.1 Wandlung Ihrer bestehenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Basis-Mandate Die Ihnen schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigungen können Sie in ein sogenanntes SEPA- Basis- Lastschriftmandat wandeln. Sie benötigen somit nicht von jedem Mitglied ein neues SEPA-Mandat. Sie müssen Ihre Mitglieder von der Wandlung schriftlich unterrichten und dabei die relevanten Daten angeben. Seite 5 von 8 erstellt:

11 5.2 Musteranschreiben an Mitglieder Sportverein Linde Erkelenz Anrede Vorname Name Straße PLZ Ort Information über den Wechsel der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Liebes Mitglied, in Kürze stellen wir den Beitragseinzug auf das neue europäische Zahlungsverkehrssystem SEPA um. Um diesen neuen Standard nutzen zu können, müssen wir Sie, gemäß der diesem System zugrunde liegenden Bedingungen, über einige Neuerungen bzw. Änderungen informieren. Für die Abbuchung des jährlichen Vereinsbeitrages haben Sie bislang eine Einzugsermächtigung erteilt. Diese Einzugsermächtigung wird weitergenutzt/umgewandelt und heißt künftig SEPA- Lastschriftmandat. Es wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt. Wortlaut eines SEPA-Lastschriftmandats: SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige hiermit (.den Zahlungsempfänger...), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. 1. Ihr SEPA-Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenz: xxxxxxxxxx(=ihre Mitgliedsnummer + Name oder nur die Mitgliedsnummer) und unsere Gläubiger- Identifikationsnummer: DExxZZZxxxxxxxxxxx gekennzeichnet, die von uns bei allen künftigen Lastschriften angegeben werden. 2. Die Abbuchung des Jahresbeitrages erfolgt künftig nicht mehr mittels Angabe Ihrer Kontonummer bzw. BLZ sondern über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC). 3. Den aktuell gültigen Beitrag für das Jahr 2014 werden wir Ihnen nach dem neuen Verfahren erstmals im Monat abbuchen. Die Beiträge für die Folgejahre, werden wir Ihnen jeweils halbjährlich und zwar in der 1. Januarhälfte und 1. Julihälfte abbuchen. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Freundliche Grüße Sportverein Der Vorstand Seite 6 von 8 erstellt:

12 5.3 Einholen neuer Mandate Verwenden Sie ab dem Umstellungszeitpunkt auf SEPA nur noch die neuen Mandate. 5.4 Aufbewahrung der Mandate Im Streitfall müssen Sie in der Lage sein, die unterschriebenen SEPA-Mandate bzw. umgewandelten Einzugsermächtigungen im Original vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 14 Monate ab dem letzten Einzug. Beachten Sie, dass ein Mandat seine Gültigkeit verliert, wenn es 36 Monate nicht genutzt wird. Mitglieder, die austreten und nach mehr als drei Jahren erneut beitreten, müssen ein neues Mandat unterschreiben. 6. Vorabinformation bzw. Pre-Notification über die Beitragsbelastung Vor dem Einzug einer fälligen Forderung (Mitgliedsbeitrag) mittels SEPA-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger(Verein) dem Zahlungspflichtigen (Vereinsmitglied Kontoinhaber) eine Vorab- Anzeige (Pre-Notification) zukommen lassen. Gemäß den Regelwerken zu SEPA muss diese Vorab- Anzeige mindestens 14 Kalendertage vor der Belastungsbuchung stattfinden. Allerdings kann auch eine kürzere Frist zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen vereinbart werden. Eine kürzere Vorlaufzeit kann mit Ihren Mitgliedern in der Satzung vereinbart werden. Sofern für den Zahlungspflichtigen keine alternative Zahlungsart vorgesehen ist (beispielsweise per Überweisung), darf ein Zeitraum von fünf Werktagen nicht unterschritten werden. Beinhalten muss die Vorab- Anzeige den fälligen Beitrag, das Fälligkeitsdatum sowie die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID. Die Vorab-Anzeige kann beispielsweise auch in Form der Einladung zur Mitgliederver-sammlung erfolgen. Bei regelmäßigen Belastungen (jährlicher oder oder halbjährlicher Einzug des Mitgliedsbeitrages reicht eine einmalige Vorab-Information. Diese sollte einen Hinweis dahingehend beinhalten, dass sich, sofern der Fälligkeitstag der Lastschrift-Buchung außerhalb der Geschäftstage der Bank des Zahlungspflichtigen liegt, der Fälligkeitstag der Lastschrift-Buchung auf den folgenden Geschäftstag der Bank des Zahlungspflichtigen verschiebt. Wichtig ist hierbei aber, dass Sie einen Weg wählen, auf dem Sie gewährleisten, alle Mitglieder zu informieren. 6.1 Einreichung Vorlauffristen Lastschriften müssen mit einer Vorlaufzeit bei uns eingereicht werden. Diese beträgt vom Fälligkeitsdatum an gerechnet: bei Erst- und Einmallastschriften sieben Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum und bei Folgelastschriften zwei Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin. 6.2 Rücklastschriften mangels Deckung - Erneute Einreichung Obwohl Sie Ihre Mitglieder per Vorabinformation über den Fälligkeitstermin und die Beitragshöhe informieren, wird es in der Praxis zu Rücklastschriften kommen. Nach Rücksprache mit dem Mitglied werden Sie den Beitrag dann erneut einziehen. Seite 7 von 8 erstellt:

13 Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorabinformation erfolgen muss und die Fristen zu beachten sind. Bei einer Neueinreichung nach Rücklastschriften ist die Einreichung wie eine Erstlastschrift zu behandeln. 6.3 VR-IBAN-Konverter Der VR-IBAN-Konverter ist ein PC-Programm, welches Ihnen die Bankverbindungen Ihrer Vereinsmitglieder in die neuen Formate BIC und IBAN umrechnet. Das Programm können Sie kostenlos downloaden unter Nach erfolgter Installation auf Ihrem PC starten Sie das Programm, durch Eingabe folgender Daten: Bankleitzahl Kennwort 78gjjFDdff Seite 8 von 8 erstellt:

14 Mit der VR-NetWorld Software behalten Sie Konto-Bewegungen und Zahlungsvorgänge jederzeit im Blick. Ihre Bankgeschäfte wickeln Sie dabei schnell, unkompliziert und sicher über das Internet ab. Wichtige Funktionen Einzel- und Sammel-Überweisungen /-Lastschriften Programm- und bankverwaltete Daueraufträge Terminierte Überweisungen Unterstützung der SEPA-Verfahren Euro-Überweisung und Sammelüberweisung, der terminierten SEPA-Basis-Lastschrift, terminierten SEPA-Firmen-Lastschrift sowie der terminierten SEPA-Sammelaufträge für Lastschriften Überwachung der Zahlungstermine Abruf von Kontenumsätzen und -salden sowie Anzeige von Salden-, Valuten- und Umsatzlisten Benutzer-Verwaltung mit individuellen Zugriffsrechten Schnell und sicher Die VR-NetWorld Software verschlüsselt Ihre Daten und sendet sie geschützt über das Internet zum Bankrechner. Sie selbst können zwischen den unterschiedlichen Sicherheits- Verfahren des Standards für Financial Transaction Services (FinTS) wählen. Software-Banking sicher mit TAN-Verfahren Ihre Bankverbindung findet über die von Ihrer Raiffeisenbank Erkelenz eg angebotenen sicheren und aktuellen TAN-Verfahren statt. Die VR-NetWorld Software wird über Online-Updates aktualisiert. Sie erhalten automatisch eine Nachricht, wenn ein Update zur Verfügung steht.

15 Technische Voraussetzungen Was Sie für die VR-NetWorld Software brauchen Für das Programm genügt ein aktueller, marktüblich ausgestatteter Windows-PC. Prüfen Sie aber vorsichtshalber, ob Ihr Computer diese Anforderungen erfüllt: Unterstützt wird der Betrieb unter den aktuellen Windows-Betriebssystemen (32 Bit und 64 Bit), Windows XP, Windows Vista und Windows 7 CD-ROM-Laufwerk Eingerichtete Internet-Verbindung Je nach genutztem Sicherheits-Medium bzw. -Verfahren zusätzlich: bei Verwendung einer Schlüsseldatei ein Wechsellaufwerk (z. B. USB-Stick) oder bei Nutzung einer Chipkarte einen eingerichteten Chipkartenleser, der mindestens die Sicherheitsklasse 2 erfüllt (die Nutzung eines SECODERs wird empfohlen).

16 Raiffeisenbank Erkelenz eg Herr Hans-Josef Fuhs Telefon: In Lövenich 70 Fax: Erkelenz Sehr geehrter Herr Fuhs, die in Ihrer Informationsveranstaltung SEPA für Vereine vorgestellte VR-NetWorld Software möchten wir für unseren Verein zum Preis von 0,00 1 (statt 59,95) verbindlich bestellen. Bitte leiten Sie die Software an Ihre Filiale weiter. Wir werden Sie dann dort abholen. Vielen Dank. Ort, Datum Name/Unterschrift 1 Der Preis beinhaltet die Lieferung der CD-Rom. Installation und Einweisung sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat nach Aufwand berechnet.

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