Sparkasse Worms-Alzey-Ried Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Umstellungauf die neuensepa- Zahlverfahren
SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses ezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. argeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Seite 2
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land elgien ulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 3
IAN und IC Die neue Kontokennung IAN International ank Account Number/ Internationale ankkontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen IC usiness Identifier Code/Internationale ankleitzahl esteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z.. MALADE51WOR) eispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig ankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 41 55350010 0000123456! -Geben Sie IAN und IC auf Ihren riefbögen, Rechnungen, etc. an - Aktualisieren Sie auch alle anderen Medien, z.. Ihre Homepage Seite 4
Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor 01.02.2014 Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt. Zahlungsdienstleisterin Deutschland und ihre Kunden müssen auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben Für inländische SEPA-Zahlungen ist ab diesem Termin die Angabe der IAN ausreichend (IC ist optional) In einer Übergangsfrist können Verbraucher noch bis zum 01.02.2016 Inlandsüberweisungen mit Kontonummer und LZ einreichen. Die Sparkasse rechnet diese dann in IAN und IC um. Seite 5
Die SEPA-Überweisung Seite 6
Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick 1. 2. 3. 4. 5. IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Einzelüberweisungen sind beleglosoder per Formular möglich, Sammelüberweisungen sind nur noch beleglos möglich Auftragswährung ist immer Euro Nutzung für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages! -Die zukünftig eingesetzte Zahlungsverkehrsanwendung muss SEPA-Überweisungen verarbeiten können. - Die Einreichung von Disketten ist nicht mehr möglich. Seite 7
Die SEPA-Lastschrift Seite 8
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat(ähnlich der bisherigen Einzugsermächtigung). Der Zahlungsempfänger muss eine Inkassovereinbarungmit der Sparkasse abschließen ei Einreichung der Lastschrift muss ein exaktes Fälligkeitsdatumangegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformationdes Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z.. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Seite 9
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (bei der Sparkasse Worms-Alzey- Ried: 6 Geschäftstage bei Erst-/Einmal-und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften, jew. bis 15 Uhr). Eine verkürzte Vorlagefrist von 2 Geschäftstagen für Lastschriften innerhalb Deutschlands ist ab November 2013 möglich. Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monatenach der elastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos. Seite 10
Die Gläubiger-Identifikationsnummer Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Sie kann ausschließlich bei der Deutschen undesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Seite 11
eantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer Folgende Daten werden bei der Antragstellung benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts Angaben zu einer Ansprechperson: Name Telefonnummer E-Mail-Adresse Seite 12
Gestaltung der Gläubiger-ID Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: Von der undesbank mitgeteilt:de02zzz01234567890 Die rot angezeigten Zeichen können durch den Verein individuell festgelegt werden: DE02VOL01234567890 DE02TUR01234567890 DE02TEN01234567890 DE02FUS01234567890 Volleyball Turnen Tennis Fußball Seite 13
Inkassovereinbarung Seite 14
Das SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und Angaben zum Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger muss eine individuelle Kennung (die Mandatsreferenz) aufweisen Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen ist vom Zahlungspflichtigen zu unterschreiben gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Seite 15
Die Mandatsreferenz dient der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Lastschriftmandats Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandatvergeben und dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID zur eindeutigen Identifizierung eines SEPA- Mandats. Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden. eispiel einer Mandatsreferenz XYZ/12345-67-89 Die Länge beträgt maximal 35 alphanumerische Zeichen Als (Sonder-)Zeichenkönnen verwendet werden: 0 9 A Z a z :?, -( +. ) / Andere Zeichen sind nicht zulässig, z.. ä, ö, üoder Leerzeichen Sollte die Mandatsreferenz bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftmandates noch nicht bekannt sein (z.. Mitgliedsnummer), hat der Zahlungsempfänger diese dem Zahlungspflichtigen vor dem ersten Einzug mitzuteilen. Seite 16
Gestaltung der Mandatsreferenz ei der Festlegung der Mandatsreferenz können z.. die folgenden Angaben berücksichtigt werden: ezug zur Mitgliedsnummer ezug zur Abteilung ezug zum Zahlerkonto fortlaufende, neue Nummer Vom Aufbau der Mandatsreferenz hängt zum eispiel ab, ob bei dem eitritt eines Vereinsmitglieds zu einer neuen Abteilung ein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich ist wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangen werden muss Seite 17
Gestaltung der Mandatsreferenz ei Änderung des SEPA-Mandatsmuss die bestehende Mandatsreferenz durch eine neue Mandatsreferenz ersetzt werden.sofern sich die verwendete Mandatsreferenz an bestehenden Stammdaten (z.. Mitgliedsnummer) ausrichtet, kann die Verwendung einer Versionierung sinnvoll sein, damit die Stammdaten auch nach einer Änderung weiter als estandteil der Mandatsreferenz genutzt werden können. eispiel: Mitgliedsnummer = 4711 Mandatsreferenz = 471100 Vorteil: ei der Änderung des Mandats muss nur die Versionsnummer geändert werden, die Mitgliedsnummer kann weiter als estandteil der Mandatsreferenz bestehen bleiben. neue Mandatsreferenz nach Änderung: 471101 Seite 18
Mögliche Fälle der Mandatsänderung Adresse (z.. Umzug) Gläubiger-ID Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich. Änderungen durch Zahlungsempfänger Mandatsreferenz (z.. aus organisatorischen Gründen) des Namens bzw. der Rechtsform des Zahlungsempfängers (z.. Fusion, Umfirmierung) Änderungen sind in der vereinbarten Weise und im Datensatz mitzuteilen Änderungen durch Zahlungspflichtigen IAN und/oder IC (Kontonummer bzw. Zahlstelle des Zahlungspflichtigen) Name (z.. Heirat) Adresse (z.. Umzug) Änderungen sind in der vereinbarten Weise mitzuteilen! Ausnahme: Wennsich die Persondes Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingendein neues Mandat unterzeichnen. Seite 19
Die Vorabinformation( Pre-Notification ) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, den Zahlungspflichtigen spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit über einen geplanten Einzug zu informieren. Eine kürzere Frist kann zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichten vereinbart werden. Die Mitteilung kann sowohl einen als auch mehrere Einzüge ankündigen. Die Vorabinformationenthält den Fälligkeitstag und den etrag des nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der ankverbindung des Zahlungspflichtigen. Ebenso müssen die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz angegeben werden.! Nehmen Sie ggf. die für die Vorabinformation erforderlichen Angaben in Ihre Mitgliedsanträge auf. Seite 20
eispiel Aufnahmeantrag und Mandat Seite 21
Weiternutzung bereits bestehender Einzugsermächtigungen ereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschrift- Mandat weiter genutzt werden. Folgende ergänzende Aktivitäten sind dazu durch den Lastschrifteinreicher durchführen: Eine Inkassovereinbarungfür die Nutzung von SEPA-asis-Lastschriften mit seinem Kreditinstitut abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben. Den Zahlungspflichtigenvor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug schriftlich über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Die Mitteilung kann entweder per rief oder im Verwendungszweck der letzten Inlandslastschrift vor der Umstellung erfolgen. Seite 22
Weiternutzung der Einzugsermächtigung aus technischer Sicht eim Wechselvom Einzugsermächtigungsauf das SEPA-asis- Lastschriftverfahren muss der erste Einzug einer SEPA-asis- Lastschrift im Datensatz als Erstlastschrift gekennzeichnet werden. Der Verwendungszweck für die SEPA- Zahlverfahren ist auf 140 Zeichen (4 Zeilen 35 Zeichen) begrenzt. isher waren bis zu 378 Zeichen möglich (14 Zeilen 27 Zeichen). Als Ausstellungsdatum des SEPA-Lastschriftmandates ist das Datum der Unterrichtung bzw. bei Mitteilung über den Verwendungszweck das Einreichungsdatum der Lastschriftdatei zu verwenden. Seite 23
Weiternutzung bestehender Dauerlastschriften bestehende Dauerlastschriften können in SEPA- Dauerlastschriften umgewandelt werden. hierzu sind aber Ergänzungen der vorhandenen Angaben (insbesondere Mandatsreferenz) erforderlich. auch bei Dauerlastschriften müssen die Zahlungspflichtigen über die Umwandlung der bestehenden Einzugsermächtigungen informiert werden. alle Zahlungsempfänger von Dauerlastschriften werden voraussichtlich im Juni 2013 angeschrieben. Seite 24
Electronic anking Anwendungen Online-anking der kostengünstige Einreichung von Zahlungsverkehrsaufträgen Die SEPA-Funktionen für Überweisungen sind bereits eingebunden Die Einreichung von SEPA-Lastschriften ist voraussichtlich ab Juni 2013 möglich. S-Verein Online-Vereinsverwaltung mit SEPA-Unterstützung umfassende Erläuterungen im Anschluss an diese Präsentation Seite 25
Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen Vereine vor der Herausforderung, die SEPA- Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. eginnen Sie frühzeitig mit den Umstellungsarbeiten und schließen Sie diese nach Möglichkeit bereits im Jahr 2013 ab. Seite 26
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 27