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Bürgermeisteramt Dielheim hei-gr-022.236 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats, Nr. 06/2015 am Montag 29.06.2015, 19:30 Uhr im Bürgersaal, Rathausstraße 3 Die heutige Tagesordnung wird wie folgt beraten bzw. nachstehende Beschlüsse gefasst: A) Öffentlicher Teil Die Tagesordnung wurde wie folgt beraten bzw. nachstehende Beschlüsse gefasst: 1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nicht öffentlichen Sitzung und Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2015 Das Baugebiet Erlenbachwiesen (Bauabschnitt II + III) soll erschlossen werden. Die Erschließung erfolgt durch einen privaten Erschließungsträger. Eine entsprechende Preisanfrage wird erfolgen Beschluss über den Verkauf eines Gewerbebauplatzes im Heiligenstein Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.5.2015 wird einstimmig genehmigt. 2 Fragen und Anregungen der Bürger an den Gemeinderat Ein Bürger aus Horrenberg teilt mit, dass gegenüber seinem Anwesen in der Ortsstraße zwischen der Nr. 25 und 27 sich die Fahrbahn abgesenkt hat. Er bittet um Behebung. Die Verwaltung wird dies an die Straßenmeisterei weitermelden. Ein Dielheimer Bürger fragt nach, wann der Lückenschluss des Radweges zwischen Balzfeld und Hoffenheim erfolgt. Dies ist eine Angelegenheit der Stadt Sinsheim und des Rhein-Neckar-Kreises. Ebenso regt er eine Fahrradcodierungsaktion in Dielheim an. 3 Bebauungsplan "Großwiesen", Gemeinde Dielheim, Ortsteil Horrenberg 1. Beratung und Beschlussfassung über die im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4a, Abs. 3 eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungs-Beschluss des Bebauungsplanes gemäß 10 Abs. 1 BauGB 3. Satzungs-Beschluss über "Örtliche Bauvorschriften" zum Bebauungsplan "Großwiesen" gemäß 74 LBO Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Weis Herrn Glup vom Architekturbüro Sternemann und Glup. Herr Glup stellt das Projekt und die eingegangenen Stellungnahmen anhand einer Präsentation vor. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (A) OZ 1 Rhein-Neckar-Kreis, Baurechtsamt OZ 2 Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Untere Naturschutzbehörde OZ 3 Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Untere Naturschutzbehörde OZ 4 Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz OZ 5 IHK Rhein-Neckar OZ 6 Deutsche Telekom Technik GmbH, Mannheim OZ7 Netze-Gesellschaft Südwest mbh, Herbertingen

OZ 8 Netze BW GmbH, Ettlingen OZ 9 Rhein-Neckar-Kreis, Gesundheitsamt/Gesundheitsschutz ist erfolgt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (B) ist in der Zeit vom 18.05. 01.06.2015 durch die nochmalige Auslegung des Baubauungsplan-Entwurfes Großwiesen im Rathaus Dielheim erfolgt. Während dieses Zeitraumes gingen seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Herr Glup verdeutlicht auch, dass falls der Flächennutzungsplan noch nicht rechtskräftig fortgeschrieben ist - der Bebauungsplan bei der Baurechtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist. Bezüglich der Umsiedlung der Zauneidechsen sieht er einen vertretbaren Kompromiss. Die im Plangebiet vorhandenen Zauneidechsen sind abzufangen und auf die im Vorfeld einer Bebauung anzulegenden Refugien umzusiedeln. GR Eberle: Er äußert großes Unverständnis über diese Maßnahme und frägt nach, welche Kosten die Gemeinde zu tragen hat. Die CDU spricht sich für eine schnelle Durchführung der Maßnahme aus. BM Weis: Die Hälfte der Kosten übernimmt die Gemeinde GR Sommer äußert ebenfalls großes Unverständnis. Anhand verschiedener Fotos zeigt er, dass aus seiner Sicht geeignete Flächen die für eine Umsiedlung der Zauneidechsen bereits vorhanden sind. Der Erweiterung auf zum Teil bestes ackerbaulich genutztes Gelände kann er nicht zustimmen. Bereits bei der letzten Sitzung hatte er auf die möglichen Alternativen hingewiesen. Insgesamt kommen auf die Gemeinde bzw. den Investor Kosten von rd. 46.000 zu. GR Wodopia: Er stimmt seinen Vorrednern zu und bittet nochmals um Prüfung ob noch weitere Alternativen möglich wären. Grundsätzlich würde die SPD dem Vorhaben zustimmen. Herr Glup verdeutlicht, dass bei einer nochmaligen Änderung weitere zeitliche Verzögerungen eintreten. Nach kurzer weiterer Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen (Sommer, Knopf) und 1 Enthaltung (Udluft): 1. Der Gemeinderat nimmt im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. 4, Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. 3, Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnisnahme und wägt auf der Grundlage des 1, Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gem. der vorliegenden Zusammenfassung und Kommentierung gegeneinander und untereinander ab. 2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Großwiesen als Satzung gem. 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 2). 3. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Großwiesen gem. 74 LBO (Anlage 3). 4 Straßenerneuerung Eichendorffstraße - Vergabe: Kanalumbau, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde entschieden, die Straßensanierung in der Eichendorffstraße anderen Maßnahmen vorzuziehen. Die Veröffentlichung erfolgte am 02.05.2015 in der Rhein-Neckar-Zeitung und am 30.04.2015 im Staatsanzeiger.7 Firmen haben die Vergabeunterlagen abgeholt. Bei der Submission am 27.05.2015 haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben. - Firma Rapp Hoch & Tiefbau GmbH aus Mosbach-Lohrbach - Firma Hauck aus Waibstadt Die fachliche und rechnerische Prüfung durch das Ing.-Büro Willaredt brachte folgendes Ergebnis: Firma Rapp aus Mosbach-Lohrbach 525.541,02 Firma Hauck aus Waibstadt 739.462,00

Das Ing.-Büro Willaredt empfiehlt die Firma Rapp Hoch & Tiefbau GmbH aus Mosbach- Lohrbach zum Bruttopreis von 525.541,02 zu beauftragen. Die Firma Rapp Hoch & Tiefbau aus Mosbach, ist uns als leistungsfähige Firma aus mehreren vorangegangenen Baumaßnahmen ausreichend bekannt. In der letzten Sitzung wurden die Kanalsanierungsarbeiten an die Firma Erles aus Meckesheim vergeben. Im Haushalt 2015 stehen für die Gesamtmaßnahmen 536.000,00 bereit. Zum Teil sind die Mittel für die Hausanschlüsse im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Die Deckenerneuerung zwischen Schiller- und Bahnhofstraße wurde vom Gemeinderat gewünscht und ist nicht in den Planansätzen enthalten. Bezieht man die Vergabe Kanalsanierung an die Firma Erles in Höhe von 77.155,67 brutto in die Gesamtkosten mit ein, ergibt sich folgendes Ergebnis: Baukosten incl. Baunebenkosten brutto 693.447,49 Haushaltsansatz 536.000,00 überplanmäßig 157.447,49 Arbeitsbeginn ist Mitte Juli. Es wird mit einer Bauzeit von 5 Monaten gerechnet. Bei schlechten Temperaturen könnte sich der Einbau der Deckschicht bis zum März verzögern. GR Klempa erkundigt sich, ob bei dieser Maßnahme eine externe Bauaufsicht beauftragt werden muss. BM Weis: Da hier kein Kanalaustausch wie in der Zähringerstraße und Schillerstraße erfolgt und somit nicht so tief aufgegraben wird, sollten keine Probleme wie im genannten Bereich entstehen. GR in Kaul: Sie erkundigt sich wie die Schulbusse während der Bauphase umgeleitet werden. Ordnungsamtsleiter Bender: Wie bei der letzten Maßnahme werden in der Wieslocher Straße 2 Haltestellen eingerichtet. Eine Hochampel im Kreuzungsbereich Haupt/Horrenberger Str. wie bei der letzten Maßnahme wird nicht eingesetzt. GR Wodopia: Er erkundigt sich ob die alte Baumaßnahme inzwischen abgeschlossen ist. BM Weis: Die Maßnahme wird voraussichtlich am 15.07.2015 abgeschlossen. Hier wird der Farbasphalt aufgebracht. Der GR beschließt einstimmig die Vergabe an die Fa. Rapp Hoch Tiefbau aus Mosbach zum Bruttopreis von 525.541,02 Euro. Auch die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 157.447,49 Euro wird genehmigt. 5 Pflastersanierung Dorfplatz Dielheim - Vergabe Durch den täglichen Kfz-Verkehr um die Volksbank herum hat sich das Pflaster derart gelockert, dass es ausgetauscht werden muss. Auch der Unterbau ist so verdichtet, dass er nicht mehr wasserdurchlässig ist. Der Gemeinderat wollte eine Sanierung mit Pflaster und keinen Asphalt. Die Maßnahmen ist mit der Volksbank abgesprochen, die sich auch hälftig an den Kosten beteiligt. Die Veröffentlichung erfolgte am 02.05.2015 in der Rhein-Neckar-Zeitung und am 30.04.2015 im Staatsanzeiger. Insgesamt haben 11 Firmen die Vergabeunterlagen abgeholt. Bei der Submission am 27.05.2015 haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben. - AZ Straßen- und Pflasterbau aus Bad Rappenau - VBS Tiefbau GmbH aus Mühlhausen - Wesch GmbH aus Schönbrunn-Haag Die fachliche und rechnerische Prüfung durch das Ing.-Büro Willaredt brachte folgendes Ergebnis: Firma VBS Tiefbau GmbH aus Mühlhausen 54.238,56 Firma AZ Straßen- und Pflasterbau aus Bad Rappenau 71.920,09 Firma Wesch GmbH aus Schönbrunn-Haag 73.537,78

Das Ing.-Büro Willaredt empfiehlt die Firma VBS Tiefbau GmbH aus Mühlhausen zum Bruttopreis von 54.238,56 zu beauftragen. Laut Kostenberechnung betragen die Bruttogesamtkosten 81.000,00. Die Firma VBS Tiefbau GmbH aus Mühlhausen ist als leistungsfähige Firma aus mehreren Baumaßnahmen dem Ing.-Büro Willaredt bekannt. Die Ausführung erfolgt in den Sommerferien. Im Vorfeld hat der technische Ausschuss beraten und mit der Volksbank selbst wurde die Maßnahme abgestimmt. Drei Firmen haben ein Angebot abgegeben. GR Klempa: Er frägt nach, ob das neue Pflaster Rollator gerecht ist. BM Weis: Das Pflaster ist Rollator und Rollstuhl geeignet. GR Mack: Er regt an bei der Durchfahrt zwischen Volksbank und Kirche ein Halteverbotszeichen auf der Straße anzubringen. GR Hofstetter: Er ist der Meinung, dass hier ein Schild besser wäre. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe an die Fa. VBS Tiefbau zum Preis von 54.238,56 Euro. 6 Finanzbericht über den Haushaltsverlauf 2015 zum 15.06.2015 Rechnungsamtsleiter Zuber erläutert anhand zahlreicher Folien den derzeitigen Stand der Finanzen. Danach kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass im Verwaltungshaushalt mit keinen wesentlichen Veränderungen zu rechnen ist. Im Bereich der Personalausgaben kann es zu überplanmäßigen Ausgaben kommen, je nachdem, wie der Tarifabschluss im Bereich der Sozial und Erziehungsdienst abschließt. Weitere zu erwähnende Mehrausgaben fallen im Bereich Zuschüsse für überörtliche Träger von Kindertageseinrichtungen an. Auch fallen Mehrausgaben wegen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt an. Für den Vermögenshaushalt ist zum derzeitigen Stand schwer eine Prognose abzugeben. Viele Maßnahmen sind angestoßen, teilweise werden Gelder erst 2016 abfließen. Eine Darlehensaufnahme wird zum einen wegen einer Umschuldung und den beginnenden Investitionen notwendig. Auch kann die derzeit günstige Zinssituation genutzt werden. Bei den Grundstücksverkäufen zeichnet sich ein Ende ab, da fast alle Grundstücke veräußert sind. 7 Prüfbericht zur Allgemeinen Finanzprüfung der Gemeinde Dielheim und des Wasserversorgungsbetriebs für die Jahre 2010 bis 2013 der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Bürgermeister Weis erläutert kurz die wichtigsten Punkte des Prüfberichts. Danach hat die Verwaltung insgesamt gesetzes- und ordnungsgemäß gearbeitet. Der Prüfbericht selbst kann beim Rechnungsamt von den Gemeinderäten eingesehen werden. Die Stellungnahme zum Prüfbericht wird dem Gemeinderat nach der Sommerpause vorgelegt. Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis. 8 Annahme von Geldspenden Die Liste der eingegangenen Spenden ist dem Gemeinderat mit der Einladung zugegangen. BM Weis dankt allen Spendern. Ohne weitere Diskussion beschließt der Gemeinderat die Annahme der vorgelegten Geldspenden.

9 Verschiedenes, Bekanntgaben Unter "Verschiedenes" wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.