GEMEINDE NEULEHE Neulehe, den 11. November 2010 N I E D E R S C H R I F T

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GEMEINDE NEULEHE Der Bürgermeister 22-42-10 Neulehe, den 11. November 2010 N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Rates der Gemeinde Neulehe am 11. November 2010 im Jugendheim in Neulehe Es sind anwesend: Bürgermeister Heinz Koop Angela Borchers Reinhard Gansefort Hans-Josef Heyen Ella Kemker Norbert Overberg Heinz Runde Günter Schlarmann Heiner Wilken T a g e s o r d n u n g: Punkt 1: Eröffnung der Sitzung Bürgermeister Heinz Koop eröffnet die Sitzung und heißt alle Ratsmitglieder herzlich willkommen. Besonders begrüßt er die anwesenden 2 Zuhörer. Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit der Ratsmitglieder Bürgermeister Heinz Koop stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Anwesenheit der Ratsmitglieder fest; es sind alle Ratsmitglieder anwesend. Punkt 3: Feststellung der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Heinz Koop stellt die Beschlussfähigkeit fest.

- Seite 2 - Punkt 4: Feststellung der Tagesordnung Bürgermeister Koop stellt die Tagesordnung fest. Punkt 5: Unterbrechung für die Einwohnerfragestunde bei Bedarf Es sind 2 Zuhörer anwesend; der Bedarf einer Einwohnerfragestunde ist nicht gegeben. I. ÖFFENTLICHE SITZUNG: Punkt 1: Genehmigung der Niederschrift vom 01. September 2010 (öffentliche Sitzung) Die Niederschrift ist allen Ratsmitgliedern zugegangen. Punkt 2: Neufassung der Hundesteuersatzung Die Neufassung der Hundesteuersatzung ist erforderlich geworden, da die Textform der bisherigen Satzung der Gemeinde nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Insbesondere der Text zu der "Kampfhundeeigenschaft" ist nicht richtig. Nach dem Erlass des Nds. Hundegesetzes und seiner bereits erfolgten 1. Änderung ist nunmehr nur noch das Halten von auffällig gewordenen Hunden erlaubnispflichtig. Die dem aktuellen Rechtsstand angepasste Form einer Hundesteuersatzung erfordert, dass nicht nur für bestimmte Hunderassen die "Kamphundeeigenschaft" vermutet wird, sondern daneben auch eine abstrakte Umschreibung des Begriffes "Kampfhund" in der Satzung vorgenommen wird (Umschreibung: gefährlicher Hund). Die umliegenden Samtgemeinden und Städte haben bereits eine Anpassung an das Nds. Hundegesetz vorgenommen. In der Bürgermeisterdienstversammlung vom 25.11.2009 kamen die Bürgermeister aller Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Dörpen überein, die zur Zeit unterschiedlichen Steuersätze einheitlich anzupassen und auf die angegebenen Sätze anzuheben: von /Jahr auf /Jahr Ersthund 24,48 36,00 Zweithund 39,84 60,00 jeder weitere Hund 49,08 108,00 Gefährlicher Hund 490,80 600,00 (Aus abrechnungstechnischen Gründen muss es sich zwingend um Beträge handeln, die durch 12 teilbar sind.) Da zu dem kommenden Jahreswechsel neue Hundesteuermarken versandt werden, wurde in der o.a. Bürgermeisterdienstversammlung beschlossen die Anhebung zum Jahreswechsel 2010/2011 in Angriff zu nehmen.

- Seite 3 - Die Ermäßigungs- und Befreiungsgründe wurden weitestgehend gleichlautend aus der bisherigen Satzung übernommen, so dass hier keine Änderungen erfolgen. Den Ratsmitgliedern wurde ein Entwurf der Neufassung der Hundesteuersatzung zur Vorbereitung auf die Ratssitzung zugeschickt. Der Rat beschließt einstimmig die Satzung in der vorgelegten Form. Punkt 3: Anhebung der Realsteuerhebesätze Seit 1999 sind die Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Neulehe, wie in allen anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Dörpen konstant für alle Steuerarten bei 300% belassen worden. Für die Berechnung der von den Gemeinden zu zahlenden Umlagen (Samtgemeindeumlage, Kreisumlage) ist die Steuerkraft maßgeblich. Für die Ermittlung der Steuerkraft einer Gemeinde werden die Steuereinnahmen auf Basis der vom Land jährlich festgelegten Nivellierungssätze auf ein einheitliches Hebesatzniveau gerechnet. Die Nivellierungssätze wiederum orientieren sich tendenziell an der Entwicklung des Landesdurchschnitts der Hebesätze. Da diese landesweit kontinuierlich gestiegen sind, ist der für die Gemeinde Neulehe verbleibende Anteil an den Realsteuern seit Jahren rückläufig und inzwischen auf einem sehr niedrigen Niveau angelangt. Derzeit verbleiben der Gemeinde Neulehe folgende Eigenanteile an den Realsteuern: 1. Gewerbesteuer Kreisumlage: 41,85% Samtgemeindeumlage: 16,13% Gewerbesteuerumlage: 23,66% Verbleibender Eigenanteil: 18,35% 2. Grundsteuer A Kreisumlage: 49,28% Samtgemeindeumlage: 18,99% Verbleibender Eigenanteil: 31,73% 3. Grundsteuer B Kreisumlage: 50,88% Samtgemeindeumlage: 19,61% Verbleibender Eigenanteil: 29,51% Da der Verwaltungshaushalt laut Haushaltsplan im Jahr 2010 und voraussichtlich auch im Jahr 2011 nicht ausgeglichen werden kann, ist es unumgänglich, alle Einsparpotentiale auf der Ausgabenseite aber auch die Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung zu prüfen. Die Anhebung der Realsteuerhebsätze stellt dabei eine der wenigen Möglichkeiten zur

- Seite 4 - unmittelbaren Einnahmeerhöhung dar. Auf Basis der aktuellen Steuermesszahlen ergeben sich für die Gemeinde Neulehe folgende Auswirkungen: Mehreinnahmen bei Erhöhung um Punkte Steuerart Soll aktuell Messbetrag 5 20 Grundsteuer A 27.291 9.097 455 1.819 Grundsteuer B 63.824 21.275 1.064 4.255 Gewerbesteuer 147.834 49.278 2.464 9.856 Summe 238.949 79.650 3.982 15.930 Bei Festsetzung der Hebesätze ist darauf zu achten, eine zu starke Abhebung von vergleichbaren Kommunen zu vermeiden, um keine negativen Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Gemeinde befürchten zu müssen. Folgende Vergleichswerte können herangezogen werden: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Bundesdurchschnitt 2007 295 400 389 Landesdurchschnitt 2008 342 381 378 IHK-Bezirk Ostfriesland-Papenburg 2008 330 343 345 IHK-Bezirk Emsland-Osnabrück 2008 306 339 352 Durchschnitt LK Emsland 2010 302 301 304 Bei Heranziehung dieser Vergleichswerte ist festzustellen, dass die Gemeinde Neulehe sich im überregionalen Vergleich auch bei einer Erhöhung um 20 Punkte noch auf einem niedrigen Niveau befindet. Die derzeitigen Durchschnittssätze im Landkreis Emsland werden dann jedoch schon spürbar überschritten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um einen Durchschnitt ohne Gewichtung nach Einwohnerzahlen handelt. Dieser Durchschnitt wird durch einige kleine Gemeinden mit sehr niedrigen Hebesätzen deutlich unter 300 % stark nach unten gedrückt. Ein nach Einwohnerzahl gewichteter Durchschnitt läge deutlich höher. Vor dem Hintergrund, dass die Neufestsetzung der Hebesätze wieder auf einen langen Zeitraum angelegt ist und die Aufwärtsentwicklung bei anderen Kommunen weiter anhalten wird, ist eher davon auszugehen, dass die Hebesätze bereits in wenigen Jahren wieder deutlich nach unten von anderen vergleichbaren Kommunen abweichen werden. Weiterhin ist in die Prüfung einzubeziehen, ob den Bürgern die Zusatzbelastung zugemutet werden kann. Die mit Abstand größte Anzahl der Bürger wäre durch eine Veränderung der Grundsteuer B betroffen. Die für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zu zahlende Grundsteuer beträgt derzeit rund 300 im Jahr. Bei einer Erhöhung um 20 Punkte (6,7 %) würde sich somit eine jährliche Mehrbelastung von 20 ergeben. Eine solche Erhöhung dürfte für die überwiegende Zahl der Grundstückseigentümer finanziell tragbar sein. Bezüglich Grundsteuer A und Gewerbesteuer lassen sich aufgrund der sehr großen Unterschiede bei landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben keine sinnvollen Durchschnittswerte bilden. Für eine finanzielle Überforderung einzelner Betriebe durch eine Erhöhung um 20 Punkte (6,7 %) gibt es jedoch keine Indizien. Insgesamt kann eine Erhöhung auf 320% bei allen Steuerarten als angemessen angesehen werden.

- Seite 5 - Der Rat beschließt bei 7-Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer zum 01.01.2011 auf einheitlich 320 % festzusetzen. Punkt 4: Ausbau / Sanierung Lindenstraße Der Rat beschließt nach eingehender Beratung einstimmig, die Lindenstraße von der L 62 bis Lübbe mit einer neuen Asphaltdecke nach vorherigem Ausgleich der Höhen zu versehen. Die Strecke ab Lübbe bis zum Küstenkanal wird mit Betonsteinpflaster versehen. Der geschlossene Spielplatz soll bei Röwer neu entstehen. Kosten gesamt: 131.700 Euro Anlieger. 50.000 Euro wie vereinbart Gemeinde: 81.700 Euro Die Gemeinde versucht ein Unterstellhäuschen für Radwanderer über den Touristikverein des Landkreises Emsland einzuwerben. Punkt 5: Kinderkrippe Die Umbaumaßnahmen am Kindergarten zur Integration einer Kindergrippe mit 8 Plätzen werden von Bürgermeister Koop ausführlich beschrieben und dargestellt Die Kosten beziffert Bürgermeister Koop nach dem vorliegenden Bauplan mit 120.00,00 Euro. Der Rat nimmt die Information zustimmend zur Kenntnis. Punkt 6: Wegeausgleichskasse für innerörtliche Straßen und Wege Der Satzungsentwurf wurde mit einer Beitrittserklärung an die entsprechenden Haushalte verteilt. Die Ratsmitglieder werden in den kommenden Tagen die Bereitschaft zur Teilnahme an der Wegebaukasse nach halten und die entsprechenden Beitrittserklärungen mitnehmen. Die Gründungversammlung findet Anfang Dezember statt. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Punkt 7: Behandlung von Anfragen und Anregungen a) BM Koop teilt auf Anfrage von Ratsherrn Gansefort mit, dass die Holzkonstruktion des Glockenturms im Altdorf überprüft wurde und es keine Beanstandung gab. b) Ratmitglied Gansefort spricht die Beschwerde von Herrn Wilhelm Nüssmann über die Bauweise (die extreme Höhe der Sohlplatte oberhalb der Straße) des Bauvorhabens Overberg / Vinke an. Hier hat die Gemeinde keine Handhabe. Es wird den Bauherrn

- Seite 6 - Overberg / Vinke eine Aufforderung, das Oberflächenwasser auf ihrem Grundstück zu belassen und zu verrieseln, zugestellt Punkt 8: Berichte und Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde a) Bürgermeister Koop informiert den Rat darüber, dass der Grundstückskauf für die Erweiterung des Gewerbegebietes abgeschlossen ist b) Die Firma Elektro- Radtke hat freiwillig seine Lieferanten mit der Bitte, die Anlieferung über die Montaniastraße vorzunehmen, angeschrieben, um damit die Belastung des Ortskernes zu verringern. Punkt 9: Schließung der öffentlichen Sitzung Bürgermeister Heinz Koop schließt die öffentliche Sitzung. gez. Koop -Bürgermeister- gez. Overberg -Protokollführer-