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Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung - B/WBZ 2 Wentorfer Straße 38a 21029 Hamburg Telefax 040-4 279 06-047 E-Mail Baupruefung@bergedorf.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon - Telefax 040-4 279 06-047 E-Mail Baupruefung@bergedorf.hamburg.de GZ.: B/WBZ/00792/2015 Hamburg, den 13. April 2015 Verfahren Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang 18.02.2015 Grundstück Belegenheit Baublock 610-004 Flurstück 7276 in der Gemarkung: Allermöhe Aufstellen von je 3 Gastrocknungs-und Verdichter Module (Containment) GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung nicht die gegebenenfalls notwendige Einholung anderer öffentlich - rechtlicher Zulassungsentscheidungen ersetzt. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Kunden-WC Aufzug Termine nach Vereinbarung unter der Telefon-Nr.: 42891-4000 Öffentliche Verkehrsmittel: S2, S21 Bergedorf Bus 235 Rathaus Bergedorf alle Busse Mohnhof

Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen Allermöhe Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 3 / 1 Flurkartenauszug / Karte 3 / 2 Übersichtsplan 3 / 5 Grundriss /Schnitt Stahlbau Überdachung 3 / 6 Ansicht 3 / 7 Ansicht 3 / 8 Ansicht 3 / 10 Anlagenbeschreibung 3 / 11 Baubeschreibung Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - naturschutzrechtliche Auflagen und Hinweise Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG B/WBZ/00792/2015 Seite 2 von 5

Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE HINWEISE 1. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 2. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). 3. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: "http://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter.html". B/WBZ/00792/2015 Seite 3 von 5

Anlage zum Bescheid NATURSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Wentorfer Straße 38a 21029 Hamburg Fax.-Nr.: 040-4 28 91-40 51 AUFLAGEN Das Aufstellen von je drei Gastrocknungs- und Verdichtermodulen stellt einen nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft nach 14 BNatSchG dar, der durch einen landschaftspflegerischer Begleitplan (Vorlagen 3/12) bilanziert wurde. Lt. Unterlagen werden ca. 500qm Ackerfläche versiegelt und es entsteht ein Defizit nach Staatsrätepapier bei "Boden" und "Pflanzen- u- Tierwelt" von je 1000 Pkt. (Details siehe Berechnung in Vorlage 3/12). Zum Ausgleich ist auf einer Fläche von 200qm Ackerfläche (Punktwert 3) eine Obstwiese (Punktwert 8) herzustellen (Aufwertung der Fläche um 5 Punkte x 200qm = 1000 Pkt. Ausgleich). Dafür wären zwei für den norddeutschen Raum geeignete Obstbäume, Pflanzqualität: Hochstamm, dreimal verpflanzt, Stammumfang 14-16 cm zu pflanzen und die Fläche ist als extensive Mähwiese zu pflegen. Für die Herstellung des Ausgleichs steht keine geeignete Fläche zur Verfügung, daher ist eine Ersatzzahlung nach 15 (6) BNatSchG zu leisten. Berechnung Ausgleichsabgabe: Herstellung einer Obstwiese /qm Kaufpreis Fläche pro qm 2,20 Wiesenherstellung 0,40 (Saatgut mit standortgerechten Arten und Kräuteranteil mit 0,20 /m², Bodenbearbeitung mit 0,20 /m²) Obstbaumpflanzung (100qm/Stk.) 2,15 Langfristige Pflege 7,70 (Mahd: 650 /ha kapitalisiert Obstbäume: 5 /Stk./Jahr kapitalisiert) Zwischensummer 12,75 10% Verwaltungspauschale 1,28 Summe 14,03 Maßnahme: Herstellung Obstwiese auf 200 qm Ackerland Ersatzzahlung in : (200 x 14,03 =) 2806 Die Ersatzzahlung in Höhe von 2806,00 Euro ist an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zu entrichten. Das Kassenzeichen und die Bankverbindung werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Schreiben durch diese Behörde mitgeteilt. B/WBZ/00792/2015 Seite 4 von 5

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 1 Vollgeschoss B/WBZ/00792/2015 Seite 5 von 5