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Transkript:

Bezirksamt Mitte von Berlin 14.01.2014 Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 725 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 21.01.2014 1. Gegenstand des Antrages: Beschluss über das Auswertungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB, der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB und über Änderungen der räumlichen Geltungsbereiche und Teilungen der Bebauungsplanverfahren 1-82 (nördlich Karl-Marx-Allee) und 1-83 (südlich Karl-Marx-Allee) sowie über die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens 1-70a (ehem. Haus der Statistik) sowie die Einbringung einer Vorlage in die Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme. 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Spallek 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: 1. Die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-82 (nördlich Karl-Marx-Allee) für das Gelände zwischen Mollstraße, Bezirksgrenze, Karl-Marx-Allee und Berolinastraße (beginnend zwischen Karl-Marx-Allee 3 und 5) sowie einen Abschnitt der Mollstraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, und zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-83 (südlich Karl-Marx-Allee) für das Gelände zwischen Karl-Marx-Allee, Bezirksgrenze, Holzmarktstraße und Alexanderstraße, ausgenommen das Gelände zwischen Alexanderstraße, Schillingstraße und Holzmarktstraße, zwischen Alexanderstraße und Jacobystraße sowie die Grundstücke Holzmarktstraße 66 und 69, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu den in der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung aufgeführten Änderungen der Planungen geführt. 2. Die Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB zu den unter 1. genannten Bebauungsplan-Entwürfen hat zu den in der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung aufgeführten Änderungen der Planungen geführt. 3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-82 wird um eine ca. 1 500 m² große südwestliche Teilfläche (Bereich Karl-Marx-Allee 5) reduziert. 4. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-70a (ehem. Haus der Statistik) wird um die unter 3. genannte Fläche sowie um eine südwestlich daran angrenzende, etwa 1 840 m² große Fläche erweitert. Der Titel des Bebauungsplanes lautet fortan: Bebauungsplan 1-70a für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun- Straße und eine Teilfläche des Grundstücks Karl-Marx-Allee 5 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. Seite 1/9

5. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-82 wird um einen südlich angrenzenden Geländestreifen mit den Grundstücken Karl-Marx- Allee 4 / 52 (bis etwa zur Straßenmitte von Jacobystraße und Neue Blumenstraße) erweitert und der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-83 entsprechend reduziert. 6. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 1-82 wird in die folgenden sechs Aufstellungsverfahren geteilt: 1-82a (Mollstraße) für das Gelände zwischen Mollstraße (Bezirksgrenze), östlicher und südlicher Grenze des Grundstücks Berolinastraße 8 und Berolinastraße sowie für einen Abschnitt der Mollstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82b (Berolinastraße) für die Grundstücke Berolinastraße 9-17, 20-21 und das angrenzende Flurstück 1174 sowie für einen Abschnitt der Berolinastraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82c (Rathaus Mitte) für die Grundstücke Berolinastraße 7 und Karl-Marx-Allee 31 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82d (Weydemeyerstraße) für das Gelände zwischen Berolinastraße, südlicher und östlicher Grenze des Grundstücks Berolinastraße 8, Bezirksgrenze und Weydemeyerstraße sowie für einen Abschnitt der Weydemeyerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82e (Karl-Marx-Allee West) für die Grundstücke Karl-Marx-Allee 4-11, 14-20, 24-26 und 28/32 sowie für Abschnitte der Karl-Marx-Allee im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82f (Karl-Marx-Allee Ost) für die Grundstücke Karl-Marx-Allee 33-52 und die angrenzenden Flurstücke 524 und 525 sowie für Abschnitte der Karl- Marx-Allee, Berolinastraße und Neue Blumenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. 7. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 1-83 wird in die folgenden sechs Aufstellungsverfahren geteilt: 1-83a (Jacobystraße) für das Gelände zwischen Jacobystraße, Schillingstraße, Magazinstraße und Alexanderstraße sowie Abschnitte Jacobystraße und Alexanderstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83b (Schillingstraße Nordost) für das Gelände zwischen Schillingstraße, Neue Blumenstraße und Singerstraße, für Teilflächen der Neue Blumenstraße und Schillingstraße sowie einen Abschnitt der Neue Blumenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83c (Neue Blumenstraße) für die Grundstücke Neue Blumenstraße 1-10, 14-22, 24, Singerstraße 109-117, die anliegenden Flurstücke 7, 8, 12, 14, 18, 351, 352 und 456 sowie für Abschnitte der Singerstraße und Neue Blumenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83d (Schillingstraße West) für das Gelände zwischen Magazinstraße, Schillingstraße und Alexanderstraße sowie für Abschnitte der Magazinstraße und Schillingstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83e (Schillingstraße Südost) für die Grundstücke Singerstraße 1, 1A, Ifflandstraße 1-4, Holzmarktstraße 70 und Schillingstraße 1, 1A sowie für einen Abschnitt der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83f (Lichtenberger Str./Holzmarktstr.) für das Gelände zwischen Singerstraße, Bezirksgrenze, Holzmarktstraße, westlicher Grenzen der Grundstü- Seite 2/9

cke Holzmarktstraße 56-66, südlicher und östlicher Grenzen des Grundstücks Holzmarktstraße 69 und Ifflandstraße sowie für Abschnitte der Holzmarktstraße und Lichtenberger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. 8. Die Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB für die Entwürfe der unter 6. und 7. genannten Bebauungspläne (1-82a bis f und 1-83a bis f) wird unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. genannten Vorgaben durchgeführt. II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: nein b) Frauenvertretung: nein c) Schwerbehindertenvertretung: nein d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: nein 4. Begründung, Rechtsgrundlagen, Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 9. Mitzeichnungen: keine Bezirksstadtrat Spallek Seite 3/9

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600 Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. Vorlage zur Kenntnisnahme über Beschluss über das Auswertungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB, der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB und über Änderungen der räumlichen Geltungsbereiche und Teilungen der Bebauungsplanverfahren 1-82 (nördlich Karl-Marx-Allee) und 1-83 (südlich Karl-Marx-Allee) sowie über die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens 1-70a (ehem. Haus der Statistik) Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am beschlossen: 1. Die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-82 (nördlich Karl-Marx-Allee) für das Gelände zwischen Mollstraße, Bezirksgrenze, Karl-Marx-Allee und Berolinastraße (beginnend zwischen Karl-Marx-Allee 3 und 5) sowie einen Abschnitt der Mollstraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, und zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-83 (südlich Karl-Marx- Allee) für das Gelände zwischen Karl-Marx-Allee, Bezirksgrenze, Holzmarktstraße und Alexanderstraße, ausgenommen das Gelände zwischen Alexanderstraße, Schillingstraße und Holzmarktstraße, zwischen Alexanderstraße und Jacobystraße sowie die Grundstücke Holzmarktstraße 66 und 69, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu den in der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung aufgeführten Änderungen der Planungen geführt. 2. Die Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB zu den unter 1. genannten Bebauungsplan-Entwürfen hat zu den in der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung aufgeführten Änderungen der Planungen geführt. 3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-82 wird um eine ca. 1 500 m² große südwestliche Teilfläche (Bereich Karl-Marx-Allee 5) reduziert. 4. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-70a (ehem. Haus der Statistik) wird um die unter 3. genannte Fläche sowie um eine südwestlich daran angrenzende, etwa 1 840 m² große Fläche erweitert. Der Titel des Bebauungsplanes lautet fortan: Bebauungsplan 1-70a für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße und eine Teilfläche des Grundstücks Karl-Marx-Allee 5 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. 5. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-82 wird um einen südlich angrenzenden Geländestreifen mit den Grundstücken Karl-Marx-Allee 4 / 52 (bis etwa zur Straßenmitte von Jacobystraße und Neue Blumenstraße) erweitert und der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-83 entsprechend reduziert. Seite 4/9

6. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 1-82 wird in die folgenden sechs Aufstellungsverfahren geteilt: 1-82a (Mollstraße) für das Gelände zwischen Mollstraße (Bezirksgrenze), östlicher und südlicher Grenze des Grundstücks Berolinastraße 8 und Berolinastraße sowie für einen Abschnitt der Mollstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82b (Berolinastraße) für die Grundstücke Berolinastraße 9-17, 20-21 und das angrenzende Flurstück 1174 sowie für einen Abschnitt der Berolinastraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82c (Rathaus Mitte) für die Grundstücke Berolinastraße 7 und Karl-Marx-Allee 31 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82d (Weydemeyerstraße) für das Gelände zwischen Berolinastraße, südlicher und östlicher Grenze des Grundstücks Berolinastraße 8, Bezirksgrenze und Weydemeyerstraße sowie für einen Abschnitt der Weydemeyerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82e (Karl-Marx-Allee West) für die Grundstücke Karl-Marx-Allee 4-11, 14-20, 24-26 und 28/32 sowie für Abschnitte der Karl-Marx-Allee im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-82f (Karl-Marx-Allee Ost) für die Grundstücke Karl-Marx-Allee 33-52 und die angrenzenden Flurstücke 524 und 525 sowie für Abschnitte der Karl-Marx-Allee, Berolinastraße und Neue Blumenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. 7. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 1-83 wird in die folgenden sechs Aufstellungsverfahren geteilt: 1-83a (Jacobystraße) für das Gelände zwischen Jacobystraße, Schillingstraße, Magazinstraße und Alexanderstraße sowie Abschnitte Jacobystraße und Alexanderstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83b (Schillingstraße Nordost) für das Gelände zwischen Schillingstraße, Neue Blumenstraße und Singerstraße, für Teilflächen der Neue Blumenstraße und Schillingstraße sowie einen Abschnitt der Neue Blumenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83c (Neue Blumenstraße) für die Grundstücke Neue Blumenstraße 1-10, 14-22, 24, Singerstraße 109-117, die anliegenden Flurstücke 7, 8, 12, 14, 18, 351, 352 und 456 sowie für Abschnitte der Singerstraße und Neue Blumenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83d (Schillingstraße West) für das Gelände zwischen Magazinstraße, Schillingstraße und Alexanderstraße sowie für Abschnitte der Magazinstraße und Schillingstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83e (Schillingstraße Südost) für die Grundstücke Singerstraße 1, 1A, Ifflandstraße 1-4, Holzmarktstraße 70 und Schillingstraße 1, 1A sowie für einen Abschnitt der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte; 1-83f (Lichtenberger Str./Holzmarktstr.) für das Gelände zwischen Singerstraße, Bezirksgrenze, Holzmarktstraße, westlicher Grenzen der Grundstücke Holzmarktstraße 56-66, südlicher und östlicher Grenzen des Grundstücks Holzmarktstraße 69 und Ifflandstraße sowie für Abschnitte der Holzmarktstraße und Lichtenberger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. 8. Die Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB für die Entwürfe der unter 6. und 7. genannten Bebauungspläne (1-82a bis f und 1-83a bis f) wird unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. genannten Vorgaben durchgeführt. Seite 5/9

A) Begründung: Beschlusspunkte 1 und 2 (Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen): Einzelheiten zu den Beschlusspunkten 1 und 2 sind den Anlagen Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB zu entnehmen. Im Zuge von Aufstellungsverfahren zu Bebauungsplänen ergeben sich üblicherweise auch außerhalb der offiziellen Beteiligungsschritte Änderungen der Planung. Eine wesentliche Änderung erfolgte im Planbereich 1-83 durch Aufnahme von zwei Bauflächen mit Grundflächen von 10 m auf 16 m für fünfgeschossige Neubauten auf der Westseite der Schillingstraße vor dem Grundstück Schillingstraße 27-29. Ziel ist eine bessere Fassung des Straßenraumes der Schillingstraße. Beschlusspunkt 3 (Reduzierung des Geltungsbereiches 1-82) Bislang verlief die gemeinsame Geltungsbereichsgrenze der Bebauungspläne 1-70a (ehem. Haus der Statistik) und 1-82 (nördlich Karl-Marx-Allee) inmitten der ehemaligen Landsberger Straße, die als Wegeverbindung in diesem Bereich aufgewertet werden soll. Die Grenzziehung zwischen den Planbereichen war aus verfahrenstechnischen Gründen optimal, da Änderungen der Planung in Bezug auf die Wegebreite und das Heranrücken von Gebäuden nicht sofort zu Änderungen des Geltungsbereiches führen mussten. Mehrere Behörden zeigten sich aber während der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gemäß 4 Abs. 1 BauGB bei beiden Planverfahren über die vermeintlich halbe Planung irritiert und forderten eine Geltungsbereichsänderung (vgl. Anlage Auswertungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung, Stellungnahmen 8.17 und 29.1). Dieser Forderung wird nun nachgekommen: Die gemeinsame Geltungsbereichsgrenze wird nach Osten verschoben, sodass die Wegeverbindung zukünftig in ihrer vollen Breite im Geltungsbereich 1-70a liegen wird. Der Geltungsbereich 1-82 wird dadurch um etwa 1 500 m² reduziert. Es handelt sich dabei ausschließlich um landeseigene Fläche, die dem bezirklichen Fachvermögen als Straßenverkehrs- oder Grünfläche zugeordnet ist. Der Titel des Bebauungsplanes 1-82 ändert sich durch die Geltungsbereichsreduzierung nicht. Grafisch ist der Vorgang in der Anlage Änderungen der Geltungsbereiche der Bebauungsplanverfahren 1-70a und 1-82 dargestellt. Beschlusspunkt 4 (Erweiterung des Geltungsbereiches 1-70a) Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 1-70a (ehem. Haus der Statistik) wird um die etwa 1 500 m² große Fläche erweitert, um die der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-82 gemäß Beschlusspunkt 3 reduziert wird. Der Titel des Bebauungsplanes 1-70a wird um die Passage und eine Teilfläche des Grundstücks Karl-Marx-Allee 5 ergänzt unter der Bezeichnung Karl-Marx-Allee 5 läuft das landeseigene Flurstück 1108, welches dem bezirklichen Fachvermögen als Grünfläche zugeordnet ist. Darüber hinaus wird der Planbereich 1-70a um eine etwa 1 840 m² große Straßenverkehrsfläche im Kreuzungsbereich Karl-Marx-Allee/Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße erweitert. Auch hier wird der Forderung mehrerer Behörden nachgekommen, die Geltungsbereiche 1-70a, 1-82 und 1-83 bündig aneinandergrenzen zu lassen. Bisher befand sich zwischen den Geltungsbereichen eine unbeplante Fläche. Sie stellt ausschließlich öffentlich gewidmete Straßenverkehrsfläche dar und soll als solche dauerhaft weiter genutzt werden. Planungsbedarf besteht für diese Fläche nicht. Gleichwohl ist es unschädlich und für Außenstehende übersichtlicher, wenn die Geltungsbereiche nahtlos aneinandergrenzen. Daher wird die Lücke zwischen den Geltungsbereichen 1-70a, 1-82 und 1- Seite 6/9

83 geschlossen, indem der Geltungsbereich 1-70a nach Süden bis zur Nordgrenze des Plangebietes 1-83 erweitert wird. Grafisch ist der Vorgang in der Anlage Änderungen der Geltungsbereiche der Bebauungsplanverfahren 1-70a und 1-82 dargestellt. Beschlusspunkt 5 (Veränderung der Geltungsbereichsgrenze 1-82 und 1-83) Diese Geltungsbereichsänderung stellt lediglich einen verfahrenstechnischen Schritt zur Vorbereitung der Geltungsbereichsteilungen (Beschlusspunkte 6 und 7) dar. Die leicht nachvollziehbare Grenze zwischen den Bebauungsplanverfahren 1-82 und 1-83 lag bisher inmitten der Karl-Marx-Allee. Im Rahmen der Teilungen der Bebauungsplanbereiche sollen sich gesonderte Planverfahren ausschließlich auf die denkmalgeschützte straßenbegleitende Bebauung an der Karl-Marx-Allee konzentrieren. Dabei sind aber auf den jeweils gegenüberliegenden Straßenseiten sehr ähnliche Aufgabenstellungen festzustellen, so dass eine Geltungsbereichsgrenze inmitten der Karl-Marx-Allee nicht mehr sinnvoll ist. Daher wird der Geltungsbereich 1-82 um die Bebauung südlich der Karl-Marx-Allee erweitert, um danach die Planbereiche 1-82e und 1-82f herauszuteilen. Beschlusspunkte 6 und 7 (Teilungen der Geltungsbereiche): Die Beplanung des etwa 60 ha großen Wohngebiets Karl-Marx-Allee II. Bauabschnitt mit mehr als 8 000 Einwohnern wurde zunächst mit den drei Bebauungsplanverfahren 1-60, 1-82 und 1-83 begonnen. Derart große Bebauungspläne werden in der Regel nicht ungeteilt zur Festsetzung geführt. Hintergrund ist, dass im Laufe des Verfahrens eine Vielzahl von Konflikten zutage tritt, die nur unterschiedlich schnell gelöst werden können. Ein Bebauungsplan kann erst zur Festsetzung gebracht werden, wenn der letzte Konflikt im Plangebiet möglicherweise erst nach mehreren Jahren gelöst ist. Oft betreffen die zeitaufwendigen Konflikte aber nur einen relativ kleinen Teilbereich eines Plangebietes, während für große Bereiche etwaige Konflikte schnell gelöst sind und dort Planungsrecht längst festgesetzt werden kann. Hinzu kann ein lokal begrenzter Zeitdruck kommen, wenn Veränderungssperren gemäß 14 BauGB erlassen werden müssen, die höchstens für drei Jahre gelten. Dies ist auf dem Grundstück Neue Blumenstraße 11-13, also im Geltungsbereich 1-83 (zukünftig: 1-83b), der Fall. Damit in den Bereichen mit gelösten Konflikten zügig verbindliches Planungsrecht geschaffen werden kann, sind Geltungsbereichsteilungen sinnvoll. Diese Teilungen erfolgen oft, wie jetzt im Falle der Bebauungsplanverfahren 1-82 und 1-83, nach den frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden, da zu diesem Zeitpunkt eine Vielzahl verschiedener öffentlicher und privater Belange geäußert worden sind und somit die zweckmäßige Aufteilung in einzelne Planbereiche gut beurteilt werden kann. Das Plangebiet 1-60 ist bereits in die zwei Verfahren 1-60a und 1-60b geteilt worden. Nun erfolgt die Teilung der Bebauungsplanverfahren 1-82 und 1-83. Es werden zwölf Plangebiete geschaffen, die jeweils spezifische, überschaubare Aufgabenstellungen und Problemlagen haben: - Im Bereich des Bebauungsplanes 1-82a (Mollstraße) ist auf Basis des 34 BauGB kaum eine ungeordnete Nachverdichtung zu befürchten. Auch die Planung sieht keine Neubauvorhaben vor. Hier könnte relativ schnell Planungssicherheit geschaffen werden. - Das Bebauungsplanverfahren 1-82b (Berolinastraße) ist durch die geplante Bebauung westlich des Rathauses Mitte geprägt. Sie betrifft eine Fläche, die derzeit noch als Parkplatz genutzt wird. - Vom Verfahren 1-82c wird der Block des Rathauses Mitte mit der ehemaligen Kaufhalle Berolinastraße 7 erfasst hier stellt sich die Frage, welche Dimensionen ein Neubau auf dem Grundstück Berolinastraße 7 haben kann. Es besteht ein besonderer Handlungsbedarf, da die Beurteilung des Nutzungsmaßes aufgrund des hier besonders heterogenen Umfeldes gemäß 34 BauGB sehr rechtsunsicher ist. Seite 7/9

- Im Bereich 1-82d besteht grundsätzlich die Gefahr einer ungeordneten Nachverdichtung auf Grundlage von 34 BauGB, der entgegengetreten werden soll; darüber hinaus besteht hier der Konflikt zwischen der seit 50 Jahren vorgesehenen Durchbindung der Weydemeyerstraße und dem diese Verbindung blockierenden Gebäude Weydemeyerstraße 2A. - Die Planverfahren 1-82e und 1-82f betreffen das Denkmalensemble Karl-Marx-Allee. Die Problemlagen sind auf beiden Straßenseiten, wie oben schon erwähnt, sehr ähnlich. Einen großen Unterschied gibt es aber zwischen dem östlichen und dem westlichen Straßenabschnitt. Östlich der Einmündung Schillingstraße ist die städtebauliche Struktur in den 1960er Jahren komplett fertiggestellt worden, im Westen dagegen wurden die geplanten Pavillons noch nicht realisiert und es stellt sich die Frage, ob und in welcher Form sie nun noch ergänzt werden sollten. - Das Planverfahren 1-83a ist geprägt durch die mögliche Umnutzung größerer Flächen der Polizei auf dem Grundstück Magazinstraße 5. Der Zeitpunkt der Umnutzung ist aber schwer einzuschätzen und nachdem im bisherigen Aufstellungsverfahren 1-83 ein grundsätzliches Nutzungskonzept entwickelt worden ist, sollte der Übergang in die Detailplanung erst erfolgen, wenn die Verfügbarkeit der Flächen zur kurzfristigen Umnutzung gesichert ist. - Die Planverfahren 1-83b und 1-83e sind durch die geplante neue Bebauung zur Stärkung der Schillingstraße geprägt. Die Problemlage unterscheidet sich aber in den Bereichen nördlich und südlich der Singerstraße: Im Norden (1-83b) befinden sich fast alle Flächen im Eigentum einer Wohnungsgenossenschaft. Das Grundstück Schillingstraße 12 ist Landeseigentum (Liegenschaftsfonds Berlin) und soll verkauft werden, eine weitere, ca. 480 m² große Fläche befindet sich in Privateigentum. Bei der erforderlichen Grundstücksneuordnung sind daher nur wenige Akteure involviert. Im Süden (1-83e) ist das Eigentum breiter gestreut, der Neuordnungsbedarf daher anders gelagert und der Abwägungsaufwand für die Festsetzungen recht hoch. Diese beiden Planverfahren sind besonders dringlich, zumal im Plangebiet 1-83b eine Veränderungssperre erlassen worden ist, die spätestens Anfang 2015 ausläuft. - Im Planverfahren 1-83c steht das Potential zur Errichtung eines fünfgeschossigen Wohngebäudes im Vordergrund, das anstelle des jetzt eingeschossigen Gewerbegebäudes (Neue Blumenstraße 24) festgesetzt werden könnte. Hier ist zu klären, inwieweit in den vorhandenen Spielplatz und in das Erschließungssystem eingegriffen werden sollte. - Gegenstand des Verfahrens 1-83d sind vier fünfgeschossige Neubauten mit kleiner Grundfläche. Zwei davon sind an den Brandwänden des denkmalgeschützten Gebäudes Magazinstraße 15-16 und zwei weitere für den Bereich östlich des Gebäudes Schillingstraße 27-29 vorgeschlagen. - Im Plangebiet 1-83f ist die Gefahr einer ungeordneten Nachverdichtung sehr gering; hier steht die Sicherung einer ausreichenden Erschließung im Vordergrund: Die kleine Erschließungsstraße für die Gebäude Lichtenberger Straße 28-37 und Holzmarktstraße 52-65 endet derzeit eigentumsrechtlich am Privatparkplatz des Grundstücks Holzmarkstraße 69, ohne dass eine ausreichende Wendemöglichkeit besteht. Dieser Zustand ist eine Folge der Privatisierung von Grundstücksflächen nach der Wende. Beschlusspunkt 8 (Durchführung der formellen Behördenbeteiligung): Die formellen Behördenbeteiligungen gemäß 4 Abs. 2 BauGB werden erst durchgeführt, wenn eingehendere Untersuchungen zu den Themenbereichen Verkehr, Lärm und Grün vorliegen, deren Ergebnisse in die Planungen einzuarbeiten sind. Insofern dient der Vorentwurf vom 25.6.2013, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, nur zur Veranschaulichung, ist aber nicht Gegenstand dieses Beschlusses und wird nicht derjenige Stand sein, der tatsächlich zur Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB verwendet werden wird. Seite 8/9

Anlagen: - Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB (Bebauungspläne 1-82 und 1-83) - Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB Bebauungspläne 1-82 und 1-83) - Plan Änderungen der Geltungsbereiche der Bebauungsplanverfahren 1-70a und 1-82 - Plan Bebauungsplanverfahren 1-82 und 1-83:Teilungen der Geltungsbereiche - Vorentwurf der Bebauungspläne 1-82 und 1-83, Stand: 25.06.2013. B) Rechtsgrundlagen Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek Seite 9/9