Ratsversammlung Nr. 34 der XVI. Wahlperiode. N i e d e r s c h r i f t

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Transkript:

Ratsversammlung Nr. 34 der XVI. Wahlperiode N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Rates der Stadt Bad Lauterberg im Harz am Mittwoch, dem 19. Oktober 2016, 18.00 Uhr, im Kurhaus-Café "Amadeus". Anwesende: Ratsvorsitzender Oberländer Bürgermeister Dr. Gans Stellv. Bürgermeister Cziesla Stellv. Bürgermeisterin Teyke Beigeordneter Eckstein Beigeordneter Fiedler Beigeordneter Karsten Beigeordneter Tichy Ratsherr Behling Ratsherr Frank Ratsherr Hahn, Michael Ratsherr Hahn, Volker Ratsfrau Kinne Ratsherr Körner Ratsherr Lange Ratsherr Lüer Ratsherr Peter Ratsfrau Rien (bis 20.55 Uhr, TOP 11) Ratsherr Röger Ratsherr Dr. Schenk Ratsherr Speit Ratsherr Strutzberg Ratsherr Thiesmeyer Ratsherr Vokuhl Es fehlt: Ratsherr Schäfer Von der Verwaltung: Gleichstellungsbeauftragte Holzigel Stadtoberamtsrat Ahrenhold Fachbereichsleiterin Gödecke Stadtamtmann Schmidt Verwaltungsfachangestellte Spillner (als Protokollführerin) Die Einladung zur Sitzung erfolgte am 07.10.2016. Seite 1/15

T a g e s o r d n u n g : Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit des Rates. 2. Anträge zur Tagesordnung. 3. Genehmigung der Niederschrift Nr. 33 (öffentlicher Teil) vom 29.09.2016. 4. Bericht der Verwaltung über die Ausführung der öffentlich gefassten Beschlüsse der Sitzung Nr. 33. 5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses. 6. Beratung und Beschlussfassung über a) die Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung für die Jahre 2017 und 2018, b) die Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung für die Jahre 2017 und 2018, c) die 3. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung - Abwasserabgabensatzung - der Stadt Bad Lauterberg im Harz - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 155. 7. Beratung und Beschlussfassung über a) die Nachkalkulation der Straßenreinigung für die Jahre 2014 und 2015, b) die Nachkalkulation des Winterdienstes für die Jahre 2014 und 2015, c) die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Einrichtung "Straßenreinigung" für die Jahre 2017-2018 d) die Neuermittlung der Höhe der öffentlichen Anteile bei der Straßenreinigungsgebühr sowie e) die 9. Nachtragssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 156. 8. Beschlussfassung zu Änderungen des Umsatzsteuergesetzes; Nutzung der Übergangsmöglichkeit (Optionserklärung) für Kommunen - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 157. 9. (neu) Beschlussfassung zur Einführung einer Kostenkontrolle bei zukünftigen Baumaßnahmen - gruppenübergreifender Antrag des Ratsherrn Dr. Schenk. 10. Beratung über den 1. Nachtragshaushalt 2016 und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 158. 11. Beschlussfassung über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 und die Entlastung des Bürgermeisters - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 159. Seite 2/15

12. Mitteilungen des Bürgermeisters. 13. Anträge und Anfragen. Anschließend " E i n w o h n e r f r a g e s t u n d e ". - - - - - - - - Beratungsergebnis und Sitzungsverlauf: TOP Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit des Rates. Um 19.35 Uhr eröffnet der Ratsvorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt nach der Begrüßung die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest. TOP Nr. 2 Anträge zur Tagesordnung Ratsherr Dr. Schenk beantragt einen gruppenübergreifenden Eilantrag zur Kostenkontrolle bei zukünftigen Baumaßnahmen als neuen Punkt 9 in die Tagesordnung aufzunehmen. Mit 24 Ja-Stimmen wird die Ergänzung der Tagesordnung genehmigt. Ratsherr Volker Hahn merkt an, dass er einen schriftlichen Antrag zur Tagesordnung gestellt habe, der zum einen zum Inhalt hatte, den Tagesordnungspunkt Berichterstattung der Verwaltung zu Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen vor der Beratung und Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 zu behandeln, was durch das Vorziehen des nichtöffentlichen Teils der Sitzung bereits geschehen ist. Darüber hinaus hatte in diesem Antrag gefordert, den Ratsmitgliedern die entsprechenden Informationen vorab schriftlich und nachvollziehbar zukommen zulassen. Dies wurde jedoch von der Verwaltung unterlassen. Der Bürgermeister verweist hierzu auf seine Ausführungen in der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses / Stadtmarketing und des Bau-, Umwelt- und Forstausschusses am 18.10.2016 sowie den vorangegangenen nichtöffentlichen Teils der Sitzung. Die geforderten Kostenaufstellungen unterliegen der Geheimhaltung. Aus diesem Grund wurden sie nicht vorab verschickt, sondern persönlich vorgestellt. TOP Nr. 3 Genehmigung der Niederschrift Nr. 33 (öffentlicher Teil) vom 29.09.2016 Stellv. Bürgermeister Cziesla beantragt, auf der Seite 11 Ausführungen zu Städt. Kindertagesstätte Aue Umzug in die ehem. Grundschule Barbis - der letzte Satz gestrichen und wie folgt ersetzt wird: Seite 3/15

Herr Ahrenhold antwortet, dass die Steigerung des Kostenanteils der Stadt beim Krippenanbau in Bartolfelde lediglich 25.000 uro beträgt. Dieser Änderung wird mit 14 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen zugestimmt. Auf Seite 11 Ausführungen zum Umbau Haus des Gastes - beantragt er folgenden Satz zu ergänzen: Der Bürgermeister teilt mit, dass beim Umbau des Haus des Gastes keine weiteren Kostenüberschreitungen zu erwarten sind. Dieser Änderung wird mit 17 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen zugestimmt. Ratsherr Behling beantragt, auf Seite 17 zu Nr. 3 zu ergänzen, dass die besagte Gefahrenquelle an der Grundschule Barbis bei der Begehung der BI sofort beseitigt wurde. Dieser Ergänzung wird mit 20 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen zu gestimmt. Danach wird die Niederschrift über die Sitzung Nr. 33 (öffentlicher Teil) vom 29.09.2016 einschließlich der vorgenannten Änderungen mit 21 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen genehmigt. TOP Nr. 4 Bericht der Verwaltung über die Ausführung der öffentlich gefassten Beschlüsse der Sitzung Nr. 33 Der Bürgermeister gibt folgenden Bericht zu der Ausführung der öffentlich gefassten Beschlüsse der Ratssitzung Nr. 33 vom 29.09.2016: Zu Punkt 7: Beschlussfassung zur Aufhebung der Richtlinie für die Verleihung von Ehrengaben durch die Stadt Bad Lauterberg im Harz Der Beschluss des Rates wird im Rahmen der Ehrungen anlässlich der konstituierenden Sitzung des neuen Rates im November 2016 zum ersten Mal angewendet. Hier stehen Ehrungen für 5-, 10- und 25-jährige Ratstätigkeiten von aktuellen und zu verabschiedenden Mitgliedern des Rates an. Zu Punkt 8: Beschlussfassung über die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osterode am Harz und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB VIII Der Beschluss des Rates der Stadt wurde dem Landkreis Osterode am Harz unverzüglich mitgeteilt. Unmittelbar nach Beschlussfassung aller Räte der kreisangehörigen Kommunen wird die Vereinbarung den Hauptverwaltungsbeamten zur Unterschrift vorgelegt. Seite 4/15

Zu Punkt 10: Bebauungsplan Nr. 31 Wiesenbek III, 2. Änderung; Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird zur Zeit noch vorbereitet und zeitnah veröffentlicht. Zu Punkt 11: Beschlussfassung zur Instandsetzung des Zu- und Ablaufes der Teichanlage im Stadtteil Bartolfelde Am 05.10.2016 hat ein Ortstermin mit dem Stadtbauamt und der Feldmarksgenossenschaft stattgefunden. Der Zustand von der Quelle bis in den Bereich der Ringstraße wurde begutachtet. Der obere Bereich von der Quelle wird kurzfristig freigebaggert und ein Graben von ca. 30 m profiliert. Im weiteren Grabenprofil werden keine Maßnahmen erforderlich sein. In der Querung Ringstraße wurde eine Kanalspülung durchgeführt und kleine Undichtigkeiten saniert. TOP Nr. 5 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da der Verwaltungsausschuss keine eigenen Beschlüsse gefasst hat. TOP Nr. 6 Beratung und Beschlussfassung über a) die Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung für die Jahre 2017 und 2018, b) die Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung für die Jahre 2017 und 2018, c) die 3. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung - Abwasserabgabensatzung - der Stadt Bad Lauterberg im Harz - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 155 Ohne Aussprache Beschluss mit 24 Ja-Stimmen gemäß Sitzungsdrucksache R Nr. 155: Nach Beratungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss / Stadtmarketing und im Verwaltungsausschuss stimmt der Rat der Stadt Bad Lauterberg im Harz der mit der Sitzungsdrucksache R Nr. 155 vorgelegten Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung und der Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung für einen 2-jährigen Kalkulationszeitraum (2017 2018) zu. Seite 5/15

1) Gebührensätze 2017: Schmutzwasserbeseitigung = 3,44 /m³ Niederschlagswasserbeseitigung = 0,18 /m² 2) Gebührensätze 2018: Schmutzwasserbeseitigung = 3,44 /m³ Niederschlagswasserbeseitigung = 0,17 /m² Darüber hinaus beschließt der Rat konkret folgende Punkte: a) Der dem Rat vorgelegten Kalkulation (Stand September 2016) wird zugestimmt. b) Die Stadt Bad Lauterberg im Harz beabsichtigt auch in Zukunft Gebühren für ihre zentralen Einrichtungen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben. c) Die Stadt Bad Lauterberg im Harz wählt als Gebührenbemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. d) Für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung wird die bebaute und befestigte Grundfläche als Maßstab herangezogen. e) Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von 2 Jahren berücksichtigt. Somit liegen die voraussichtlichen Haushaltsplanansätze der Jahre 2017-2018 zugrunde. f) Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach 5 Abs. 2 Satz 4 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 3,57 % berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. g) Der nicht gebührenfähige Kostenanteil für die Straßenentwässerung, welcher in den laufenden und kalkulatorischen Kosten der Niederschlagswasserkanäle enthalten ist, wird für die laufenden Kosten auf 44 % und für die kalkulatorischen Kosten auf 50 % festgelegt. h) Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt. i) Den Prognosen über die zu erwartende Abwassermenge sowie die bebauten und befestigten Flächen der Jahre 2017-2018 wird zugestimmt. j) Bei der Schmutzwasserbeseitigung werden im Jahr 2017 die Kostenüberdeckung des Jahres 2014 in Höhe von 4.420,04 und ein Teilbetrag der Kostenüberdeckung des Jahres 2015 von 38.000,00 ausgeglichen. Im Jahr 2018 erfolgt der Ausgleich der restlichen Kostenüberdeckung des Jahres 2015 in Höhe von 77.141,85. k) Bei der Niederschlagswasserbeseitigung werden im Jahr 2017 die Kostenüberdeckung des Jahres 2014 in Höhe von 13.241,43 und ein Teilbetrag in Höhe von 5.000,00 aus der Kostenüberdeckung des Jahres 2015 ausgeglichen. Im Jahr 2018 erfolgt der Ausgleich der restlichen Kostenüberdeckung des Jahres 2015 in Höhe von 15.945,23 Seite 6/15

Eine Ausfertigung der Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentralen öffentlichen Einrichtungen zur Niederschlagswasserbeseitigung und zur Schmutzwasserbeseitigung für die Jahre 2017 und 2018 sowie eine Ausfertigung der 3. Nachtragssatzung der Abwasserabgabensatzung sind Bestandteil der Original- Sitzungsniederschrift. TOP Nr. 7 Beratung und Beschlussfassung über a) die Nachkalkulation der Straßenreinigung für die Jahre 2014 und 2015, b) die Nachkalkulation des Winterdienstes für die Jahre 2014 und 2015, c) die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Einrichtung "Straßenreinigung" für die Jahre 2017-2018 d) die Neuermittlung der Höhe der öffentlichen Anteile bei der Straßenreinigungsgebühr sowie e) die 9. Nachtragssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 156 Ohne Aussprache Beschluss mit 24 Ja-Stimmen gemäß Sitzungsdrucksache R Nr. 156: Nach Beratungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss/Stadtmarketing und im Verwaltungsausschuss stimmt der Rat der Stadt Bad Lauterberg im Harz den mit der Sitzungsdrucksache R Nr. 156 vorgelegten Nachkalkulationen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Jahre 2014 und 2015 sowie der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung für die Jahre 2017 2018 zu. Darüber hinaus beschließt der Rat konkret folgende Punkte: a) Die Stadt Bad Lauterberg im Harz beabsichtigt, auch in Zukunft Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Straßenreinigung zu erheben. b) Die Stadt Bad Lauterberg im Harz wählt als Maßstab für die Straßenreinigungsgebühren die Straßenfrontlänge (Frontmetermaßstab) des Grundstücks auf volle Meter abgerundet. Grundstücke, die an mehreren zu reinigenden Straßen o- der mehreren Abschnitten der zu reinigenden Straßen angrenzen, sind mit allen Straßenfrontlängen zu veranlagen. Die Straßenfrontlängen für die Reinigung betragen 24.149 m bzw. 123.657 m für den Winterdienst. c) Bei der Gebührenbemessung werden die Kosten und Einnahmen für einen Zeitraum von 2 Jahren berücksichtigt. Somit liegen die voraussichtlichen Gesamtkosten der Jahre 2017-2018 für die Gebührenberechnung zugrunde. Der Kalkulationszeitraum wird auf 2 Jahre festgelegt. Die Straßenreinigungsgebühren für die Reinigungsklasse 1 (Reinigung und Winterdienst) und für die Reinigungsklasse 2 (Winterdienst) betragen danach je Meter Straßenfront für die Jahre 2017 und 2018: in der Reinigungsklasse 1 = 2,83 jährlich (Reinigung einschl. Winterdienst durch die Stadt selbst oder Dritte in ihrem Auftrag) und Seite 7/15

in der Reinigungsklasse 2 = 1,85 jährlich (Reinigung durch die Grundstückseigentümer, Winterdienst durch die Stadt selbst oder Dritte in ihrem Auftrag) d) Der Rat der Stadt Bad Lauterberg im Harz nimmt die als Anlage 2 beigefügte Neuermittlung der Höhe der öffentlichen Anteile bei der Straßenreinigungsgebühr zur Kenntnis und macht sich die Begründung zu Eigen. Das Interesse der Allgemeinheit an gereinigten Straßen wird bei der Straßenreinigung mit 25,29 % und beim Winterdienst mit 37,93 % beziffert. e) Den gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wird zugestimmt. Ferner erlässt der Rat der Stadt Bad Lauterberg im Harz die der Sitzungsdrucksache R Nr. 156 beigefügte 9. Nachtragssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Ausfertigungen der Nachkalkulationen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Jahre 2014 und 2015, der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung für die Jahre 2017 2018, die Neuermittlung der Höhe der öffentlichen Anteile bei der Straßenreinigungsgebühr sowie eine Ausfertigung der 9. Nachtragssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz vom 19.10.2016 sind Bestandteil der Original-Sitzungsniederschrift. TOP Nr. 8 Beschlussfassung zu Änderungen des Umsatzsteuergesetzes; Nutzung der Übergangsmöglichkeit (Optionserklärung) für Kommunen - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 157 Ohne Aussprache Beschluss mit 24 Ja-Stimmen gemäß Sitzungsdrucksache R Nr. 157: Der Rat der Stadt Bad Lauterberg im Harz beschließt, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Bad Lauterberg im Harz weiterhin den 2 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anzuwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben. TOP Nr. 9 Beschlussfassung zur Einführung einer Kostenkontrolle bei zukünftigen Baumaßnahmen - gruppenübergreifender Antrag des Ratsherrn Dr. Schenk Ratsherr Dr. Schenk verliest den vorbereiteten gruppenübergreifenden Eilantrag. Er führt dazu aus, dass die Verwaltung umfangreiche Ausführungen zur Situation im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gemacht hat, die jedoch nicht geeignet sind, diese öffentlich zu diskutieren. Dennoch muss über einen 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 abgestimmt werden. Seite 8/15

Ratsherr Vokuhl merkt an, dass die erste reguläre Sitzung des Neuen Rates erst im Dezember stattfinden wird. Am 17.11.2016 ist die Konstituierende Sitzung geplant. Er regt an, eventuell noch vor dieser Sitzung wieder zusammenzukommen. Der Bürgermeister ist der Meinung, dass der alte Rat nicht beschließen sollte, was der neue Rat dann umzusetzen hat. Er wird am 17.11.2016 zu einem nichtöffentlichen Teil der Sitzung einladen. Sodann wird mit 24 Ja-Stimmen folgender gruppenübergreifende Antrag beschlossen: Bei zukünftigen Baumaßnahmen ab 100.000 Euro sind Kontrollgremien einzurichten, durch die sichergestellt wird, dass kurzfristig Ausgabenkontrollen erfolgen. Insbesondere sind erste Kostenschätzung, die detaillierte Kostenschätzung und das Ergebnis der Ausschreibung dem Verwaltungsausschuss, dem Finanzausschuss und dem Bauausschuss vorzulegen. Bei Ausgaben über 10.000 Euro ist das Vier-Augen-Prinzip vor Auftragsvergabe anzuwenden. Darüber hinaus hat die Verwaltung zur ersten regulären Sitzung des neuen Rates im nichtöffentlichen Teil einen schriftlichen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, zu welchen Ausgabensteigerungen es gekommen ist und ob sie durch z. B. Änderung der Bauvorschriften, Erweiterung des Auftrages, nicht berücksichtigte oder nachträgliche Brandschutzauflagen oder weitere Gründe verursacht wurden, und welche möglichen Schadenersatzansprüche sich daraus ergeben können. TOP Nr. 10 Beratung über den 1. Nachtragshaushalt 2016 und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 158 Der Bürgermeister erläutert, dass die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes bzw. der Erlass der Nachtragshaushaltssatzung erforderlich geworden ist, weil die Investitionsvorhaben Umbaumaßnahme Grundschule am Hausberg und der Umbau der Lutterbergschule zu deutlich höheren Kosten führen als eingeplant. Die Restarbeiten an der Hausbergschule sollen zeitnah abgeschlossen werden und das Jobcenter des Landkreises soll seinen Betrieb Ende des Jahres aufnehmen. Die erhöhten Investitionen wirken sich wie folgt auf den Haushalt der Stadt Bad Lauterberg aus. Höhere Investitionen führen zu mehr Vermögen und demnach auch höhere Abschreibungen; hinzu kommt ein entsprechender Zinsaufwand. In dem Haushaltsjahr 2016 werden für diese Vorhaben noch keine Investitionskredite aufgenommen. Sie werden über Liquiditätskredite vorfinanziert. Da die Zinsen weiterhin auf einem historischen Tiefstand geblieben sind, aber im Haushaltsplan 2016 nach dem Vorsichtsprinzip leicht ansteigend eingeplant wurden, entsteht für das Haushaltsjahr 2016 keinerlei Mehrbelastung. Die Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite können sogar um 20.000 Euro gegenüber der Planung gesenkt werden. Abschreibungen entstehen erst nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahmen und können somit für das Haushaltsjahr 2016 vernachlässigt werden und werden sich somit erst ab dem Haushaltsjahr 2017 auswirken. Die höheren Investitionen für die Maßnahme Lutterbergschule führen ab dem Haushaltsjahr 2017 zu etwa 4.350 Euro höheren Zinsaufwendungen und zu etwa 11.450 Euro höheren Abschreibungen. Das Gebäude wird um großen Teil zukünftig durch den Landkreis als Jobcenter genutzt. Teile der höheren Investition sind bedingt durch technische Notwendigkeiten Seite 9/15

durch diese Nutzung und werden demnach über die Miete durch den Landkreis refinanziert. Der verbleibende jährliche Aufwand, der zum Teil bedingt ist, dass die Stadt für das gesamte Gebäude eine Umnutzung beantragt hat, muss durch weitere Vermietungen aufgefangen werden. Hier befindet sich die Stadt bereits in Verhandlungen. Die um 1.500.000 Euro gestiegenen Investitionen für die Umbaumaßnahme Grundschule am Hausberg führen zu einem steigenden Zinsaufwand in Höhe von ca. 12.000 Euro jährlich; wenn man sich das niedrige Zinsniveau länger sichert bis zu 20.000 Euro jährlich. Hinzu kommen in etwa 25.500 Euro an Abschreibungen, die die Stadt wieder erwirtschaften muss. Durch den Abschluss des Zukunftsvertrages hat die Stadt sich gegenüber dem Landkreis und dem Land verpflichtet Überschüsse zu erwirtschaften. Demnach muss zum Haushaltsjahr 2017 geschaut werden, ob diese Mehrbelastungen für den Ergebnishaushalt bereits durch umgesetzte Sparmaßnahmen, die sich positiver entwickeln als eingeplant, oder durch die durchweg positive Entwicklung der städtischen Finanzen aufgefangen werden kann oder ob hierfür eine Kompensationsmaßnahme herbeigeführt werden muss. Derzeit kann man hier nur auf die positive Entwicklung der städtischen Finanzen verweisen, sodass auch weitere Anpassungen im Haushalt 2016 durch diesen Nachtrag neben der bereits erwähnten positiven Zinsaufwandsanpassung vorgenommen wurden. Die Einsparungen der anderen Zukunftsvertragsmaßnahmen mit Ausnahme der Hausbergschule treten wie geplant oder besser ein, sodass hier nicht nachgesteuert werden muss. Das ordentliche Ergebnis steigt sogar von 44.200 Euro auf 118.200 Euro; das außerordentliche Ergebnis von 815.300 Euro auf 995.000 Euro. Der ausgeglichene Haushalt bleibt somit bestehen und übersteigt das mit dem Land und Landkreis vereinbarte Ergebnis in Höhe von 38.400 Euro trotz der Verteuerung der beiden Baumaßnahmen deutlich. Die Gründe für eine Verteuerung der Bauinvestitionen wurden dem Rat detailliert dargelegt. Allein für den Umbau der Grundschule sind von Seiten des Planungsbüros 49 Ausschreibungen erstellt worden und der jeweils günstigste Anbieter wurde ermittelt. Zudem wurde jede einzelne Ausschreibung von Seiten des Rechnungsprüfungsamtes kontrolliert. Dabei traten stellenweise Mängel auf, was bei einigen Gewerken zu Wiederholungen der Ausschreibungen führte. Dadurch entstand ein zusätzlicher Termindruck, aufgrund der Abhängigkeit der Gewerke untereinander. Zu den Gründen führte der Planer schließlich die Gründe an, welcher er persönlich dem Rat am 29.09.16 vortrug. Darüber hinaus musste im Rahmen der Aufarbeitung festgestellt werden, dass weitere Gründe für die Kostensteigerungen in geänderten Normen, der DIN und den Vorgaben zu den einzelnen Gewerken, die vorab nicht absehbar waren, zu finden sind. Stellenweise wurden auch beträchtliche Kostensteigerungen als Ergebnis der Ausschreibungen festgestellt, welche sich nur mit dem Termindruck zur Fertigstellung erklären lassen. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und des daraus resultierenden Baubooms haben viele Firmen kein Interesse an öffentlichen Ausschreibungen (kompliziertes Angebotsverfahren). Daher kommen oftmals unwirtschaftliche Angebote zum Zuge. Auf Seiten der Verwaltung musste zudem festgestellt werden, dass die Überwachung durch die beauftragten Sachbearbeiter unzureichend war. Trotz mehrmaliger Rückfragen von Seiten des Fachbereichs Finanzen und auch des Bürgermeisters, erfolgten keinerlei Warnmeldungen oder Informationen durch die Beteiligten. Dienstrechtliche Konsequenzen werden derzeit geprüft. Als wichtigste Konsequenz ergibt sich hieraus, dass sich ein solcher Vorfall unter keinen Umständen wiederholen darf. Daher wird die Stadt die Arbeitsweise mit externen Planungsbüros überdenken und ein gesondertes internes Controlling mit einem Mehraugenprinzip sowie eine Berichtspflicht für Bauvorhaben einführen. Seite 10/15

Er bittet dennoch um die Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2016, da die bauausführenden Handwerksbetriebe für ihre geleistete Arbeit bezahlt werden müssen, um nicht selbst in eine Schieflage zu geraten. Für die lückenlose Aufklärung des Vorfalls benötigt die Verwaltung jedoch noch mehr Zeit. Die Aufschlüsselung der einzelnen Gewerke gestaltet sich äußerst kompliziert und zeitaufwendig. Herr Ahrenhold gibt zwei Änderungen in der Begründung der Sitzungsdrucksache zur Vervollständigung bekannt. Im 2. Absatz muss es richtig heißen: Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit erhöht sich allerdings auf 2.262.700. Im 3. Absatz muss es richtig heißen: Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.686.700 angehoben. Dies entspricht jeweils eine Korrektur um 4.800. Er bittet dieses Versehen zu entschuldigen. Die entsprechenden Seiten wurden im 1. Nachtragshaushaltsplan bereits ausgetauscht. Er warnt jedoch vor einer Vertagung des Tagesordnungspunktes, da an der Grundschule am Hausberg die Leistungen von den bauausführenden Firmen bereits erbracht worden sind. Diese müssen nun auch dafür entlohnt werden, um nicht selbst in Schieflage zu geraten. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass die Firmen, die teilweise auch an der Umbaumaßnahme Lutterbergschule beteiligt sind, die Arbeiten dort einstellen, wenn sie für ihre Arbeit an der Grundschule am Hausberg nicht bezahlt werden. Sollte die Genehmigung des 1. Nachtrages 2016 verschoben werden, kämen für die Stadt Verzugszinsen und evtl. auch Rechtsanwaltskosten für Klageverfahren hinzu. Auch die Auswirkungen auf die Ergebnisse künftiger Ausschreibungen der Stadt dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Ratsherr Behling erklärt, dass die Probleme der Verwaltung, die aus dieser Situation resultieren durchaus nachvollziehbar sind. Der Rat hat nun eine Entscheidung zu treffen, und dies, obwohl die Schuldfrage nicht abschließend geklärt ist. Erklärungsversuche waren da, aber ein mulmiges Gefühl bleibt leider. Er sieht sich nicht in der Lage, dem 1. Nachtragshaushalt 2016 zuzustimmen. Ratsherr Dr. Schenk bittet die übrigen Ratsmitglieder, hier den Nutzen abzuwägen. Ob die Aufklärung vor oder nach dieser Entscheidung stattfindet, ist letztlich nicht relevant. Eine Gemeinde kann nicht Insolvenz anmelden. Das Haushaltsrecht muss hergestellt werden und damit die Verwaltung in die Lage versetzt werden, die offenen Rechnungen für erbrachte Leistungen begleichen zu können. Auch Ratsherr Röger erklärt, dass die Handwerker nicht für die Verfehlungen anderer bluten dürfen. Er wird aus diesem Grund entgegen seiner Fraktion dem Nachtrag zustimmen. Ratsherr Volker Hahn betont, dass keine andere Baumaßnahme so viele Diskussionen herbeigeführt habe, wie der Um- und Anbau der Grundschule. Versprechungen, Schenkungen und ähnliches wurden als Argumente angeführt und nun läuft gerade diese Maßnahme so aus dem Ruder. Nun lastet der Druck auf den Ratsmitgliedern, dem Nachtrag zuzustimmen. Er fordert eine vorherige Aufklärung, auch wenn dies bedeutet, dass die Handwerker auf ihr Geld warten müssen. Ratsfrau Rien gibt zu bedenken, dass im Rahmen der Baumaßnahme Umbau ehem. Lutterbergschule Verpflichtungen eingegangen wurden, die erfüllt werden müssen. Beigeordneter Tichy erklärt, dass er sich in den vorangegangenen Sitzungen, in den die Angelegenheit ausführlich dargelegt und diskutiert wurde, sehr kritisch gezeigt habe. Er kann Seite 11/15

sich jedoch des Eindruckes nicht erwehren, dass hier der alte Groll über die Schulschließungen in Bartolfelde und Barbis wieder auflebt. Der Rat der Stadt hat den Standort Grundschule am Hausberg mehrheitlich beschlossen. In dieser Angelegenheit hat er die Verwaltung stets unterstützt, weshalb er umso enttäuschter über den Ausgang ist. Fakt ist jedoch, dass die Maßnahme zu einem Ende gebracht werden muss. Der vorangegangene gruppenübergreifende Antrag ist ein Signal an die Öffentlichkeit, dass hier nichts unter den Teppich gekehrt werden soll, sondern der Pflicht zur Aufklärung gegenüber dem Steuerzahler nachgekommen wird. Erst danach können Konsequenzen gezogen werden. Er wird im Hinblick auf diesen Antrag dem Nachtrag zustimmen, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung herzustellen. Ratsherr Vokuhl erklärt, dass er sich der Stimme enthalten wird, da die Haftungsfrage und die Konsequenzen für den Rat nicht abzusehen sind. Beigeordneter Fiedler und die stellv. Bürgermeister Teyke sprechen sich ebenfalls für die Annahme des 1. Nachtrages aus. Die Rechnungen sind da, das Geld muss gezahlt werden, früher oder später. Außerdem sollte diese Angelegenheit nicht dem neuen Rat als Hypothek hinterlassen werden. Stellv. Bürgermeister Cziesla betont, dass er dem Nachtrag nicht zustimmen kann, da ihm nach wie vor die Transparenz fehlt. Ratsherr Volker Hahn fragt nach, welchen Vermögensnachteil die erhöhten Zinsaufwendungen für die Stadt darstellen werden. Herr Ahrenhold beantwortet die Frage dahingehend, dass natürlich der Ergebnishaushalt durch die Mehraufwendungen belastet wird. Er verweist hierzu auf die Sitzungsdrucksache. Jedoch werden aus seiner Sicht die Erfolge der vergangenen Wahlperiode vergessen. Ohne Zukunftsvertrag wäre die Belastung für die nachfolgenden Generationen erheblich höher. 50.000 mehr Zinsaufwendungen stehen hier einem jährlich Defizit in Höhe von 2 Mio. vor dem Zukunftsvertrag entgegen. Ratsherr Behling bittet, nicht zu vergessen, dass der Zukunftsvertrag nicht nur Segen gebracht habe. Hier sind aus seiner Sicht den Einwohnerinnen und Einwohnern auch Nachteile durch die Einsparungen entstanden. Danach ergeht mit 17 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen der Beschluss des Rates gemäß Sitzungsdrucksache R Nr. 158: Nach Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss / Stadtmarketing und im Verwaltungsausschuss stimmt der Rat der Stadt dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 zu und erlässt die der Sitzungsdrucksache R Nr. 158 beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016. TOP Nr. 11 Beschlussfassung über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 und die Entlastung des Bürgermeisters - Sitzungsdrucksache "R" Nr. 159 Die vorliegende Sitzungsdrucksache wird vom Bürgermeister erläutert. Ratsherr Vokuhl merkt hierzu an, dass das verringerte Defizit durchaus positiv zu beurteilen ist. Seite 12/15

Er bittet jedoch, nicht zu vergessen, dass dieses Ergebnis nicht nur durch den Sparwillen der Verwaltung, sondern auch durch Steuererhöhungen, die gute Konjunktur in Niedersachsen und die damit verbundenen Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden konnte. Danach Beschluss mit 24 Ja-Stimmen gemäß Sitzungsdrucksache R Nr. 159: Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. TOP Nr. 12 Mitteilungen des Bürgermeisters 1. Schreiben des Stadtsportbundes Der Bürgermeister verliest folgendes Schreiben des Stadtsportbundes, welches ihm am heutigen Tag vom Vorsitzenden Kurt Hübner zu geleitet wurde: Der Stadtsportbund der Stadt Bad Lauterberg vertritt 16 Sportvereine im Stadtgebiet mit fast 3.000 Mitgliedern. In diesen Vereinen betreuen etwa 300 ehrenamtliche Helfer und Übungsleiter fast 800 Kinder und Jugendliche. Mit Freude hat der Stadtsportbund zur Kenntnis genommen, dass wieder Gelder für die Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Der Jugendpflegerin wünschen wir viel Erfolg bei ihrer Arbeit und bieten unsere Fachkundige Unterstützung an. Der Rat der Stadt Bad Lauterberg wird gebeten, die frühere finanzielle Unterstützung der Jugendarbeit in den Vereinen wieder aufzunehmen,. Dieser Beschluss soll den Mitgliedern des neuen Rates zusammen mit der Einladung zur nächsten Sitzung des Stadtrates zur Kenntnis gebracht werden. 2. Verlegung der Bürgermeistersprechstunde TOP Nr. 13 Weiter teilt der Bürgermeister mit, dass am 01.11.2016 in der Stadthalle Osterode am Harz eine Feierstunde anlässlich des Zusammenschlusses der Landkreise Osterode am Harz und Göttingen zum neuen Landkreis Göttingen stattfindet. Er wird als offizieller Vertreter der Stadt Bad Lauterberg im Harz an dieser Feierstunde teilnehmen. Aus diesem Grund muss die Bürgermeistersprechstunde um eine Woche aus den 08.11.2016, 15.00 17.00 Uhr, verlegt werden. Anträge und Anfragen Ratsherr Vokuhl zeigt sich erfreut über die Initiative des Stadtsportbundes. Er ist der Meinung, dass die Wiedereinführung der Vereinszuschüsse finanziell machbar sein müsste, wenn es möglich ist, Mehrkosten in den genannten Dimensionen trotz Zukunftsvertrag zu verkraften. Seite 13/15

Herr Ahrenhold merkt dazu an, dass ein solches Vorhaben in den Haushalt 2017 eingebracht werden müsste. Dennoch ist der Wegfall der Zuschüsse eine Einsparungsmaßnahme des Zukunftsvertrages, mit dem sich die Stadt Bad Lauterberg bis zum Jahr 2021 festgelegt hat. Ob die Wiedereinführung möglich ist, muss deshalb zunächst mit dem Land Niedersachsen abgeklärt werden. Stellv. Bürgermeister Cziesla fragt an, ob der Grundstückskaufvertrag mit der Fa.- Lidl bereits abgeschlossen wurde und wann mit der Kaufpreiszahlung zu rechnen sei. Der Bürgermeister antwortet hierauf, dass der Kaufvertrag bereits vor einiger Zeit geschlossen wurde. Der Kaufpreis wird jedoch erst gezahlt, wenn Planungsrecht für das dort geplante Bauvorhaben vorliegt. Ratsherr Röger fragt nach dem Fortgang der Planungen für den Bau einer Hängeseilbrücke in Bad Lauterberg im Harz. Hierzu verweist der Bürgermeister auf die bisher noch nichtöffentliche Behandlung des Themas. Stellv. Bürgermeister Cziesla fragt an, ob der Bürgermeister in Verhandlungen mit einem Discounter zum Ankauf des Rathausgebäudes steht. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass er seit Bekanntwerden der Umzugsabsichten der Stadtverwaltung immer wieder Anfrage zu dem Erwerb der Immobilie erhalten hat. Keine der Anfragen ist jedoch bislang soweit gediehen, dass er dem Rat nähere Information dazu geben kann und darf. Wenn es soweit ist, wird er dies selbstverständlich tun, dann jedoch in nichtöffentlicher Sitzung. Anschließend " E i n w o h n e r f r a g e s t u n d e " : Günter Engel, Mittelweg 12 Herr Engel verweist auf die bereits erfolgte Schließung von zwei Grundschulen. Er fragt nach den Auswirkungen dieser Einsparungen auf den Haushalt. Herr Ahrenhold erklärt, dass die Schließung der Grundschulen ebenfalls Gegenstand der Sparmaßnahmen des Zukunftsvertrages sind. Hier sind wie geplant, die anfallenden Unterhaltungskosten eingespart worden und haben sich selbstverständlich auch positiv auf das Haushaltsergebnis ausgewirkt. Manfred Ascherfeld, Sperberweg 11 Herr Ascherfeld fragt, wie viele Mitarbeiter des städt. Bauhofes ständig im Haus des Gastes für den Umbau tätig sind. Er hat den Eindruck, dass diese Baumaßnahme zu Lasten der Pflege von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gehe und hierfür nicht mehr ausreichend Personal zur Verfügung steht. Frau Gödecke antwortet, dass im Moment lediglich eine Person ständig im Haus des Gastes vor Ort ist. Je nach Kapazität wird hier natürlich auch von anderen Mitarbeitern immer wieder weitergearbeitet. Seite 14/15

Herr Ahrenhold verweist hier noch einmal auf seine Ausführungen der letzten Sitzung zum derzeitigen Krankenstand beim städt. Bauhof. Mittlerweile sind zwei weitere Mitarbeiter befristet eingestellt worden, um den städt. Bauhof zu unterstützen, gerade auch im Hinblick auf den bevorstehenden Winterdienst, der ebenfalls gewährleistet werden muss. Werner Mattern, Barbiser Straße 76 Herr Mattern kann nicht verstehen, warum der Bevölkerung nicht eine allgemein gefasste Kostenaufstellung der Baumaßnahme an der Grundschule am Hausberg vorgestellt werden kann. Aus den bislang genannten Informationen kann die Öffentlichkeit keine befriedigenden Rückschlüsse ziehen. Der Bürgermeister erklärt, dass in Kürze eine neutral gefasste Zusammenfassung von der Verwaltung in einem Pressegespräch zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt wird. Josef Riedel, Stieglitzweg 10 Herr Riedel übt Kritik an der Arbeit des sog. Patchers des städt. Bauhofes. Mit diesem Gerät werden zwar Schlaglöcher vorrübergehend geschlossen, die Stellen dazwischen werden jedoch vernachlässigt. Es können auch keine Risse in der Straße bearbeitet werden, die dann an anderer Stelle wieder Löcher verursachen. Ende der Sitzung: 21.12 Uhr gez. Spillner Protokollführerin Seite 15/15