M 1:1000 BEBAUUNGSPLAN "AUWEG" IN 84109 WÖRTH/ISAR GEMEINDE GEMEINDE 24.07.2018 GEMEINDE NIEDERAICHBACH LANDKREIS LANDSHUT REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN NIEDER- AICHBACH WÖRTH A.D. ISAR 1. Aufstellungsbeschuss Der Gemeinderat Niederaichbach hat in der Sitzung vom die Aufstellung des Bebauungsplanes nach 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Beteiligung Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom gem. 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom bis und erneut in der Fassung vom vom bis. Niederaichbach, 1. Bürgermeister Josef Klaus 3. Satzung Die Gemeinde Niederaichbach hat mit Beschluss des Gemeinderates vom den Bebauungsplan gem. 10 BauGB und Art.81 Abs. 2 BayBO in der Fassung vom als Satzung beschlossen. Niederaichbach, 1. Bürgermeister Josef Klaus 4. Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss der Gemeinde Niederaichbach ist nach 10 Abs. 3 BauGB am ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Niederaichbach, 1. Bürgermeister Josef Klaus Grundkarte erstellt auf B a s i s d e r d i g i t a l e n Flurkarte der Bayerischen Ver messungsverwaltung vom Dez. 2017 Zur genauen Maßentnahme nicht geeignet.
PLANZEICHNUNG M 1:1000 Gemeindegrenze Niederaichbach/Wörth a.d. Isar VG DF Bauraum B Wohn- und Geschäftshaus I FD WH 5,00m C MI GRZ 0,6 D GFZ 1,2 Versickerung 80m 2 B A +371,50 NHN D Auweg Bauraum A Wohn- und Geschäftshaus, Carports im EG VG III TH 9,90m FH 11,35m DF WD,PD DN 0-10 C Bauraum D Stellplätze und Zufahrt Bauraum C Carports, Müllund Fahrradraum VG I TH 3,00m DF PD FH 4,50m DN 0-10 Gemeindegrenze Niederaichbach/Wörth a.d. Isar Seite 2 von 7
LAGEPLAN M 1:2000 MI Bebauungsplan "Auweg" Stand 24.07.2018 Seite 3 von 7
I. PLANLICHE FESTSETZUNGEN 1. Geltungsbereich 1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 2. Art der Baulichen Nutzung 2.1 Mischgebiet nach 6 BauNVO 3. Maß der Baulichen Nutzung VG 3.1 Anzahl der zulässigen Vollgeschosse 3.2 3.3 3.3 MI WH/TH/FH DF DN 4. Baugrenzen, Bauräume maximal zulässige Wandhöhe in m, es gilt das Maß vom Höhenbezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Außenfläche der Wand mit dem oberen Abschluss zulässige Dachform zulässige Dachneigung 4.1 Baugrenze, Baufeldgrenze 4.2 B Baufeld A : Wohn- und Geschäftshaus, dreigeschossig teilweise Carports im EG Baufeld B : Wohn- und Geschäftshaus, eingeschossig Baufeld C : Nebengebäude mit Carports, Müll- und Fahrradraum Baufeld D : Zufahrt und Stellplätze 5. Verkehrsflächen 5.1 private Verkehrsfläche 5.2 öffentliche Verkehrsflächen 6. sonstige Festsetzungen 6.2 +371,50 NHN Höhenbezugspunkt für die Bemessung der Wandhöhen 6.3 geplante Baukörper Seite 4 von 7
II. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Nutzungen Der Geltungsbereich wird als "Mischgebiet" nach 6 BauNVO ausgewiesen. 2. Grund- und Geschossflächenzahl Grundflächenzahl (GRZ) = 0,6 Geschossflächenzahl (GFZ) = 1,2 3. Bauhöhen/Vollgeschosse Es gilt die planliche Festsetzung 4. Fassadengestaltung Allgemein: Zulässig sind glatte Putzfassaden oder Verkleidung mit Holz- oder Plattenwerkstoffen Fenster: Holz- oder Kunststofffenster in weiß oder dunkelgrau 5. Dachgestaltung Die Dachdeckung erfolgt bei Steildächern mit Stehfalzdeckung in Blech. Flachdächer können als begehbare Dachterrassen oder Gründächer ausgeführt werden. 6. Baukörper Balkone: Sind maximal 2,0 m vor der Fassade als Stahlbeton, Holzoder Stahlkonstruktion mit Glasüberdachung auch außerhalb der Baugrenzen zulässig 7. Stellplätze und Zufahrten Die zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gültige Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Die Beläge der Stellplätze und deren Zufahrten sind wasserdurchlässig zu gestalten. 8. Werbeanlagen Werbeanlagen bis 3,0m 2 sind an der Nord- und Ostfassade zulässig 9. Schallschutz (1) Die im Plan gekennzeichnete Fassadenseite Nordwest wird nach DIN 4109 dem Lärmpegelbereich V zugeordnet. Sofern sich dahinter schutzbedürftige Räume befinden, wird für diese Fassade das erforderliche Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile erf. R'w,ges gemäß nachfolgender Tabelle festgesetzt. Lärmpegelbereich erf. R w,ges Kennzeichnung V 45 db (2) Die im Plan gekennzeichnete Fassadenseite Nordost wird nach DIN 4109 dem Lärmpegelbereich IV zugeordnet. Sofern sich dahinter schutzbedürftige Räume befinden, wird für diese Fassade das erforderliche Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile erf. R'w,ges gemäß nachfolgender Tabelle festgesetzt. Lärmpegelbereich IV erf. R w,ges 40 db Kennzeichnung Seite 5 von 7
(3) Die im Plan gekennzeichnete Fassadenseite Südwest wird nach DIN 4109 dem Lärmpegelbereich III zugeordnet. Sofern sich dahinter schutzbedürftige Räume befinden, wird für diese Fassade das erforderliche Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile erf. R'w,ges gemäß nachfolgender Tabelle festgesetzt. Lärmpegelbereich III erf. R w,ges 35 db Kennzeichnung (4) Bei ausgebauten Dachgeschossen mit darunter liegenden schutzbedürftigen Räumen gilt für das Dach dasselbe Gesamtschalldämm- Maß wie für die Fassaden. (5) Das er forderliche Schalldämmmaß von Fenster n für die schutzbedürftigen Fassadenseiten ist nach DIN 4109 und VDI 2719 zu bestimmen. (6) Die Festlegung der Schallschutzklassen für die Fenster bestimmt sich nach VDI 2719. (7) Werden schutzbedürftige Räume ausschließlich über gekennzeichnete Fassadenseiten über Fenster nach Süden belüftet, wird der Ein- bau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen erforderlich. (8) Im Baugenehmigungsverfahren kann die Einhaltung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile nach DIN 4109 nachzuweisen sein. Walmdach max. DN 10 begehb. Flachdach 2.OG 1.OG Wohnen Wohnen Pultdach max. DN 10 EG Gewerbe Carport Zufahrt Carport Seite 6 von 7
III. HINWEISE 1. Immisionsschutz Nachdem das Planungsgebiet an einer stark befahrenen Straße liegt ist mit erheblichen Emissionen zu rechnen. Ansprüche irgendwelcher Art gegenüber dem Straßenbaulastträger können diesbezüglich nicht geltend gemacht werden. Die Kosten für evtl. notwendige Lärmschutzmaßnahmen sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu tragen 2. Gehölzpflanzung entlang der Staaststrße Der Mindestabstand von Gehölzpflanzungen außerorts zur Staatsstraße darf 7,50 m nicht unterschreiten, ansonsten ist eine Absicherung mit Schutzplanken erforderlich. Bei Anpflanzungen von Buschwerk im Abstand unter 7,50 m, welches sich im laufe des Wachstums zu Stämmen verändert, trägt der Verursacher in späterer Zeit die Kosten zur Absicherung der Schutzplanken. 3. Baumpflanzungen im Leitungsbereich Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 2013, zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und die Erweiterung der Telekommunikations- und sonstigen Erschließungsleitungen nicht behindert wird. 4. Hinweise zur benachbarten Landwirtschaft Immissionen wie Gerüche, Staub, Lärm, Erschütterungen aus der o r d n u n g s g e m ä ß e n B e w i r t s c h a f t u n g d e r a n g r e n z e n d e n landwirtschaftlichen Nutzflächen und der betrieblichen Aktivitäten auf den nahegelegenen landwirtschaftlichen Hofstellen sind zu tolerieren. 5. Schallschutz Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist Verkehrslärm von der im Nor- den vorbeiführenden Landshuter Straße ebenso ausgesetzt wie von Gewer- belärm durch den östlich befindlichen Lebensmittelmarkt. Die Orientierungs- werte nach DIN 18005 und die Immissionsrichtwerte nach 16. BImSchV sowie Immissionsrichtwerte nach TA Lärm können an den lärmzugewandten Fassa- denseiten nicht eingehalten werden. Die Erfordernisse an gesunde Wohn- und Schlafverhältnisse sind durch ge- eignete passive Schallschutzmaßnahmen sicher zu stellen. Hierzu wurden Vorschläge zu planlichen und textlichen Festsetzungen gemacht. Das Maß des baulichen Schallschutzes wird auf Grundlage der Berechnungs- ergebnisse dieser schalltechnischen Untersuchung nach DIN 4109 i.v.m. VDI 2719 ermittelt. Seite 7 von 7