Der Weg zur ersten Steuererklärung Ringvorlesung: Unternehmensgründung StB Mag. Dr. Herbert Matschek Abgabenrechtliche Eckpunkte der Unternehmensgründung Unternehmensidee Zuordnung zur Einkunftsart Planrechnung Umsatz- und Gewinnprognose Beratung Gründerservice Abgabenerleichterungen NeuFöG Gesellschaftsvertrag Firmenbucheintragung Gewerbeschein Anmeldung Sozialversicherung Antrag auf Steuernummer Wohnsitzfinanzamt XXX/XXXX Meldung der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit (Verf24, Verf 15, Verf16) Betriebsfinanzamt Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) ATU XXXX XXXX
Daten der steuerlichen Meldung Persönliche Daten (Name und Adresse, Familienstand, Sozialversicherungs-, Firmenbuch- und ggf. Steuernummer) Ort der Betriebsausübung Beginn der Betriebsausübung Wirtschaftsjahr (i.d.r. Kalenderjahr, Ausn. für UGB-Gewinnermittler) Bezeichnung der Tätigkeit Einstufung in Gewinnermittlungsart Planumsatz (lfd.+ Folgejahr) Gewinnermittlungsart Umsatzsteuerpflicht Plangewinn (lfd.+ Folgejahr) Einkommensteuervorauszahlung Regelbesteuerungsantrag Für USt wenn Umsatz < 30.000 Sonstige Steuerpflichten KU, NoVA, KR Beilagen Kopie Lichtbildausweis, Unterschriftsprobenblatt Gesellschaftsverträge, Pachtverträge, NeuFöG Rechnungslegung und Abgabenerhebung Rechnungslegung (Gewinnermittlung) Pflicht zur Führung von Büchern (Bilanzierung) und Aufzeichnungen Informationsfunktion Eigenkapitalgeber Fremdkapitalgeber Abgabenbehörden Interessierte Öffentlichkeit (Firmenbuch) Abgabenbemessungsfunktion Umsatzsteuer Einkommensteuer Sonst. Abgaben (Gebühren, Beiträge (zb: Sozialversicherung), Verkehrssteuern, kommunale Abgaben) Abgabenerhebung: Erzielung von Einnahmen für öffentlich rechtliche Körperschaften
Bilanz 198 UGB i.v.m. 224 UGB Aktiva Soll: Mittelverwendung / Investition (Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern des Betriebes) A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle VG II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte II. Forderungen und sonstige VG III. Wertpapiere und Anteile IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Passiva Haben: Mittelherkunft / Finanzierung A. EIGENKAPITAL (Mindestgliederung bei KapGes) B. UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN 1. Bewertungsreserve 2. Sonstige unversteuerte RL C. RÜCKSTELLUNGEN 1. RSt für Abfertigungen 2. RSt für Pensionen 3. Sonstige Rückstellungen D. VERBINDLICHKEITEN (gegliedert nach wesentlichen Gruppen) E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Gewinn- und Verlustrechnung 200 HGB i.v.m. 231 HGB Gesamtkostenverfahren Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen + Aktivierte Eigenleistungen + sonstige betr. Erträge - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungen - sonstige betr. Aufwendungen Betriebserfolg + Finanzerfolg Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit + ao. Ergebnis +/- Steuern vom Einkommen und Ertrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag +/- Gewinnverwendung / Rücklagenbewegungen +/- Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Schema der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (lt. Beilage zur Einkommensteuererklärung E1a) Betriebseinnahmen/Erlöse = Umsatz + Eigenverbrauch + Zinserträge (sofern nicht endbesteuert) + Gewinn aus Anlagenabgang (Restbuchwert abz. Veräußerungserlös) - Materialaufwand - Personalaufwand - Fremdpersonal - Abschreibungen - Instandhaltungen für Gebäude - Reise- und Fahrtspesen (inkl. Km-Geld) - tatsächliche Kfz-Kosten - Miete, Pacht, Leasing - Provisionen, Lizenzgebühren - Werbeaufwand, Repräsentationsspesen - Zinsen und ähnliche Aufwendungen - sonstige Betriebsausgaben = Gewinn Steuern auf Ertrag und Umsatz Ertragsteuern Einkommensteuer für natürliche Personen Lohnsteuer Kapitalertragsteuer Körperschaftsteuer für juristische Personen Besteuerungsgrundlage: Einkommen (Gewinn + übrige Einkünfte) Gewinn: Saldo aus Erträgen und Aufwendungen Umsatzsteuer Besteuerungsgrundlage: Umsatz Umsatz: Summe der Erträge aus Warenverkäufen und Dienstleistungen
Der systematische Aufbau einer Steuer Steuerbemessungsgrundlage (Wieviel Wovon?) Steuersatz (Wie hoch?) Steuerlast Steuerobjekt (Was?) Steuersubjekt (Wer?) Grundtatbestand Höhentatbestand Die Einkommensteuer (EStG 1988/KStG 1988) Wer unterliegt der ESt? (un-)beschränkt steuerpflichtige nat. Personen Was unterliegt der ESt? Einkommen Welche Bemessungsgrundlage dient der Besteuerung? Gewinn bzw. Überschuss Wie hoch ist der Tarif? ESt: 0 50 % progressiv KSt: 25 % linear
Ermittlung des Einkommens ( 2 Abs. 2 EStG) Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten, das sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 21 EStG) Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 22 EStG) Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 23 EStG) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 25 EStG) Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 28 EStG) Sonstige Einkünfte ( 29 EStG) Prinzip der objektiven Leistungsfähigkeit ergeben den Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Ausgleich mit Verlusten) abz. Sonderausgaben ( 18) abz. ag. Belastungen ( 34, 35) abz. Freibeiträge ( 104, 105) ergeben das Einkommen(iS des 2 Abs. 2 EStG), gilt als Basis für den Tarif Prinzip der subjektiven Leistungsfähigkeit
Ermittlung der Steuerschuld = berechnete Steuerschuld Abzüglich Vorauszahlungen abz. entrichteter Lohnsteuer (abz. entrichteter KESt) abz. Einkommensteuervorauszahlungen = zu entrichtende Einkommensteuer bzw. Gutschrift Veranlagung und Steuererklärungspflicht ( 41 EStG ff): Wenn keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen wurden: Einkommen insgesamt < 10.000 Wenn lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden: Wenn mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden. Wenn andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730 bezogen wurden. Die Umsatzsteuer (UStG 1994) Die Umsatzsteuer Konsumsteuer Verbrauchsteuer 2.000,- 1.000,- Unternehmer A Unternehmer B Rechnung: 10.000,- + 20 % 2.000,- 12.000,- Finanzamt Rechnung: 15.000,- + 20 % 3.000,- 18.000,- Mehrwertsteuer 1.000,- Unternehmer C Allphasenumsatzsteuer Vorsteuerprinzip Rechnung: 20.000,- + 20 % 4.000,- 24.000,- Konsument
Der Unternehmer 2 UStG Unternehmer: natürliche Person oder Wirtschaftsgebilde das nachhaltig, selbständig, gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt. Definition entspricht im Wesentlichen - dem Unternehmer im Unternehmensgesetzbuch und im Konsumentenschutzgesetz. - dem Gewerbebetrieb/den betrieblichen Einkünften in Einkommensteuer und der Bundesabgabenordnung. Bemessungsgrundlage: 4 ff UStG Tarif: 10 UStG Bemessungsgrundlage Lieferung/Leistung/i.g. Erwerb ( 4 Abs 1 7 UStG/Art 4 UStG) Entgelt (Gegenleistung) Eigenverbrauch ( 4 Abs 8 UStG) Wiederbeschaffungswert Kosten der Nutzung Nicht abzugfähige Aufwendungen Einfuhr ( 4 Abs 5 UStG) Zollwert Tarif Normalsteuersatz 20 % ermäßigter Steuersatz 10 % (Lebensmittel, Bücher etc.)
Vorsteuerabzug: 12 (1) UStG Voraussetzung zum USt.-Ausweis berechtigter Unternehmer erbringt eine Leistung an zum VSt.-Abzug berechtigten Unternehmer für dessen Unternehmen und stellt eine Rechnung gem. 11 UStG aus. Zeitpunkt des VSt.-Abzuges frühestens Voranmeldungszeitraum in dem Lieferung und Rechnung vorliegen. Vorsteuerabzugsverbot ( 12 Abs. 2 u. 3 UStG) Insoweit steuerfreie Leistungen ausgeführt werden! Personen- und Kombinationskraftwagen ( 12 (2) Z 2 lit. b UStG) Steuerbefreiung: Kleinunternehmer 6 (1) Z 27 UStG (Bagatellregelung) Steuerfreiheit mit Verlust des VSt.-Abzugs für inl. Unternehmer deren Umsätze im Voranmeldungszeitraum 30.000 nicht übersteigen: Umsatzgrenze Lieferungen und sonstige Leistungen ( 1 (1) Z 1 UStG) Eigenverbrauch ( 1 (1) Z2 UStG) nicht in die Umsatzgrenze fallen Einfuhr und ig. Erwerb ( 1 (1) Z 3 und Art 1 UStG) Hilfsgeschäfte inkl. der Geschäftsveräußerung... Umsätze, deren Bemessungsgrundlage 30.000 nicht übersteigen. 15 % Überschreitung 1 x binnen 5 Jahren toleriert. Persönliche Befreiung alle Umsätze des KU sind steuerfrei Nicht abzugsfähige Vorsteuer ist Betriebsausgabe Umsatz > 7.500 : Abgabe einer Jahres-UST-Erklärung auch für Kleinunternehmer Option zur Regelbesteuerung Bindefrist 5 Jahre