Leistungsverzeichnis für die Aufstellung des Bebauungsplanes HE 11 Hesel-Kerngebiet Vorbemerkung Der Rat der Gemeinde Hesel hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 beschlossen, dass die Bebauungspläne 32 "Hesel-Nord-Sett", 34 "Hesel-Nordost" und 36 "Hesel-Südost" im Ortskern der Gemeinde Hesel geändert werden sollen. Dies erfolgt mit der Zielsetzung, die absehbar sehr unterschiedlichen Verwertungsinteressen der Eigentümer, die durch den Generationenwechsel in den letzten Jahren verstärkt eingetreten sind, verbindlich zu regeln und gleichzeitig eine verträgliche bauliche sowie strukturelle Weiterentwicklung für den Siedlungsbereich zu steuern. Hierzu sollen vordringlich die städtebauliche Dichte (z.b. die Anzahl der Wohneinheiten je Grundstück, die Mindestgröße der Baugrundstücke, die maximalen Gebäudehöhen) sowie die Lage der überbaubaren Flächen festgelegt werden. Im Wege der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes HE 11 Hesel-Kerngebiet gem. 13a Abs. 1 BauGB sollen die bisher rechtsgültigen Bebauungspläne aufgehoben werden. Der Bebauungsplan 32 Hesel-Nord-Sett ist am 15.07.1977 in Kraft getreten und wurde bislang zweimal, nämlich durch Beschluss des Rates der Gemeinde Hesel vom 20.12.1984 und 30.09.1986, geändert. Der Bebauungsplan 34 Hesel-Nordost ist am 29.12.1986 in Kraft getreten und wurde bereits mehrfach geändert; zuletzt für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen mit Wirkung vom 16.12.2013 in einem Teilbereich zwischen der Sundermannstraße und der Friedewaldstraße. Der Bebauungsplan 36 Hesel-Südost ist am 13.10.1978 in Kraft getreten und wurde bislang zweimal, nämlich durch Beschluss des Rates der Gemeinde Hesel vom 25.09.1991 und 29.09.1999, geändert. Das Plangebiet des Bebauungsplanes HE 11 Hesel-Kerngebiet umfasst eine Fläche von rund 64 ha im Kerngebiet des Ortsteiles Hesel und ist in der beigefügten Karte dargestellt. Vor Ausstellung des Bebauungsplanes ist eine städtebauliche Kartierung durchzuführen, da das Plangebiet bereits überwiegend mit einem Bestand bebaut ist. In Teilbereichen des Plangebietes bestehen örtliche Bauvorschriften, die weitestgehend harmonisiert werden sollen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll innerhalb von maximal 12 Monaten abgeschlossen werden, da für die betreffenden Bereiche Veränderungssperren erlassen wurden und die Einschränkungen für die Eigentümer so kurz wie möglich gehalten werden sollen.
Pos. Menge / Einheit Bezeichnung Einheitspreis Gesamtpreis 1. GRUNDLEISTUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN NACH 19 ABS. 1 HOAI 1.1 1 pauschal Leistungsphase 1 (Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen) Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches mit 60 Prozent in Honorarstufe I a) Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials b) Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte c) Ortsbesichtigungen d) Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig e) Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge f) Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung g) Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs h) Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung
i) Berücksichtigen von Fachplanungen j) Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung k) Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind l) Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden m) Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde 1.2 1 pauschal Leistungsphase 2 (Entwurf zur öffentlichen Auslegung) Entwurf für die öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches mit 30 Prozent in Honorarstufe I a) Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs b) Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung c) Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind d) Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden e) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde
zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen f) Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde 1.3 1 pauschal Leistungsphase 3 (Plan zur Beschlussfassung) Plan für den Beschluss durch die Gemeinde mit 10 Prozent in Honorarstufe I a) Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde b) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen c) Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung
2. BESONDERE LEISTUNGEN NACH 19 ABS. 2 HOAI NACH ZEITAUFWAND 2.1 Städtebauliche Kartierung zur Vorbereitung des Vorentwurfes Umfang nach vorheriger Abstimmung, insbesondere - Differenzierung der Flächen nach Gebäuden mit Firstrichtung, privaten Grünflächen, öffentliche Grünflächen, Verkehrsflächen, Potentiale für bauliche Entwicklung, Überschreitung der bisher gültigen GRZ - vorhandene Baudenkmale - vorhandene Wallhecken - ortsbildprägende Bäume mit Durchmesser 2.1.1 85 Stunden Ingenieur 2.1.2 40 Stunden Technischer Zeichner 2.2 weitere besondere Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand 2.2.1 5 Stunden Ingenieur 2.2.2 5 Stunden Technischer Zeichner Zwischensumme Nebenkosten % Summe netto Mehrwertsteuer 19 % Summe brutto
N 5906809 m N 5908114 m E 407325 m 2018 Alle Rechte vorbehalten E 405453 m 1:5.000