Auftaktveranstaltung am 22. September 2016 Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Bürgermeister/ Stadtbaurat 2. Vorstellung Sanierungsträger 3. Grundsätzliches zum Fördergebiet Kernstadt Nord/ Walsroder Straße 4. Sanierungsziele/ Entwurf Beteiligungsstruktur 5. Fragen und Anregungen Folie 1 22. September 2016
Die DSK BIG Gruppe - Kurzprofil STÄDTEBAULICHE BERATUNG STADTERNEUERUNG & SOZIALE STADT KLIMAGERECHTE STADTENTWICKLUNG DEMOGRAFIE- STRATEGIEN BÜRGERBETEILIGUNG & KOMMUNIKATION BAULANDENTWICKLUNG KONVERSION & NUTZUNG VON BRACHFLÄCHEN PROJEKTENTWICKLUNG/ HOCHBAU Folie 2 22. September 2016
Die DSK BIG Gruppe - Kurzprofil Gegründet: Hauptniederlassung: Regional- und Außenbüros: Aktuell betreute Projekte: Eigenkapital: Verwaltetes Treuhandvermögen: 1957 als bundeseigene Gesellschaft bundesweiter Marktführer im Bereich Stadtentwicklung Wiesbaden u.a. Berlin, Bonn, Bremen, Cottbus, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Halle, Hamburg, Hannover, Kiel, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Nürnberg, Saarbrücken, Weimar und Wismar 450 Mitarbeiter in 1.100 Projekte rd. 30 Mio. Euro über 8,1 Mrd. Euro Qualitätsmanagement: Zertifiziert gemäß ISO 9001:2008 Folie 3 22. September 2016
Aufgaben Sanierungsträger Unterstützung der Stadt Langenhagen bei der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der Gesamtmaßnahme Kernstadt Nord/ Walsroder Straße. förderrechtlich sanierungsrechtlich städtebaulich Führung des Treuhandvermögens Moderation des Beteiligungsprozesses Begleitung/ Beratung bei Modernisierungsvorhaben Folie 4 22. September 2016
Bisheriger Verlauf der Sanierungsmaßnahme 2014/ 2015 Erstellung bzw. Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und Antragstellung zur Städtebauförderung Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 14.07.2015 Programmaufnahme durch das Land Niedersachsen 23.11.2015 Rechtskraft der Sanierungssatzung umfassendes Verfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) Jan. 2016 April 2016 ab März 2016 Juli 2016 Juli 2016 Europaweite Ausschreibung für einen Sanierungsträger Festlegung der Anfangswerte im Sanierungsgebiet Eintragung Sanierungsvermerke durch Grundbuchamt Beauftragung Sanierungsträger nach europaweiter Ausschreibung Bildung einer internen Projektgruppe zur Steuerung der Maßnahme 16.08.2016 Vorstellung Projekt und Sanierungsträger im Fachausschuss 22.09.2016 Auftaktveranstaltung zur Sanierungsmaßnahme Folie 5 22. September 2016
Programm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Ziel: Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche Fördervolumen: 9.600.000 (3/3 zzgl. zweckgebundene Einnahmen) Folie 6 22. September 2016
Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung Folie 7 22. September 2016
Erste Finanzierungsmittel stehen bereit Programmaufnahme 2015 Fördervolumen (bisher) Programmaufnahme 2015 900.000,00 Programmaufnahme 2016 900.000,00 Umsetzung erster Maßnahmen möglich Folie 8 22. September 2016
Rechte und Pflichten der Sanierungsvermerk Der Sanierungsvermerk gemäß 143 Abs. 2 BauGB im Grundbuch. Er hat nur hinweisenden Charakter und wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung automatisch gelöscht. Amtsblatt Grundbuch von Band Blatt Zw eite Abteilung Laufende Nummer der Laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im L a s t e n und B e s c h r ä n k u n g e n Eintra- Bestands- Gung verzeichnis 1 2 3 1 1, 3 Es wird eine Sanierung durchgeführt. Eingetragen am XXX. Folie 9 22. September 2016
Besonderheiten der Finanzierung in Sanierungsgebieten Einsatz von Finanzierungsmitteln des Bundes, des Landes und der Stadt Keine Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen Abschöpfung sanierungsbedingter Wertsteigerung in Form von Ausgleichsbeiträgen nach Feststellung unabhängiger Gutachter Folie 10 22. September 2016
Rechte und Pflichten - Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge Wertsteigernde Veränderungen am Grundstück und baulicher Anlagen Schuldrechtliche Vereinbarungen und Verträge Rechtsgeschäftliche Veräußerungen Belastungen von Grundstücken/ Wohneigentum Begründung, Änderung und Aufhebung von Baulasten Veränderungen der Grundstücksgrenzen zur Vermeidung der Erschwerung oder Verhinderung der Sanierung Genehmigungsanträge sind an die Sanierungsstelle der Stadt zu richten (formlos) Folie 11 22. September 2016
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Das Zentrenprogramm der Städtebauförderung Stärkung der Versorgungsbereiche: Kombination von Baumaßnahmen zur Stärkung der Nutzungsvielfalt mit Beteiligungs- und Mitwirkungsmaßnahmen. Folie 12 22. September 2016
Zentren sind vielfältige Orte für Wirtschaft und Kultur zum Arbeiten und Leben für Versorgung und Freizeit Folie 13 22. September 2016
Rahmenbedingungen Funktions- und Strukturwandel Einzelhandel Wohnfunktion Öffentliche + gemeinwirtschaftliche Einrichtungen Verkehrsinfrastruktur Öffentliche Freiräume Räumliche Struktur/ Stadtbild Innenstadtpotentiale: Stadtbaukulturelle Qualität: ortsbildprägende Gebäude, Neubauvorhaben in Baulücken, Brachen Folie 14 22. September 2016
Positive Wirkung durch konzentriertes Handeln von Bürgerschaft Wirtschaft und öffentlicher Hand auslösen Folie 15 22. September 2016
Ziele für das Fördergebiet Die Sanierung soll dazu beitragen, den Bereich Kernstadt Nord/ Walsroder Straße als Nahversorgungsbereich für die umliegenden Wohngebiete attraktiv zu gestalten, die Funktion als Wohnstandort zu stärken und die Bedeutung als Aufenthalts- und Kommunikationsraum für alle Bevölkerungsgruppen zu erweitern (Vorbereitende Untersuchungen 2015) Folie 16 22. September 2016
Verbesserung der Aufenthaltsqualität Punktuelle Maßnahmen - Pflanzinsel Umgestaltung einer Fußgängerzone Neue Materialien für den öffentlichen Bereich Umnutzung eines Gebäudekomplexes mit Leerstand Folie 17 22. September 2016
Wesentliche Förderungstatbestände Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) von städtebaulichen Entwicklungskonzepten einschließlich Bürgerbeteiligung, Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung), Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung, Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von 138 BauGB (u.a. Eigentümer, Mieter, Pächter) sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, Leistungen Beauftragter Folie 18 22. September 2016
Private Förderung - Vorteile für Eigentümer im Sanierungsgebiet Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln/ Gewährung von Zuschüssen Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gem. Einkommenssteuergesetz (EStG) Voraussetzung: frühzeitige Abstimmung mit der Stadt/ dem Sanierungsträger Wichtig: Vor Maßnahmenbeginn Vereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer erforderlich Folie 19 22. September 2016
Erste öffentliche Maßnahmen Vorschläge aus der Projektgruppe Leuchtturmprojekte Umgestaltung Bahnhofsvorplatz/ Bahnhofstraße Neugestaltung im Bereich Hermann-Löns-Schule Grünflächengestaltung im öffentlichen Raum Aufwertung des Geschäftsbereiches Folie 20 22. September 2016
Von der Idee bis zur Umsetzung Folie 21 22. September 2016
Beteiligungs- und Entscheidungsgremien - Entwurf Projektgruppe Stadtplanung Sanierungsträger Stadtbaurat Teilnahme nach Bedarf Wirtschaftsförderung, Verkehrsplanung, Grünplanung, Soziales, Kommunikation etc. DSK - Protokoll nicht öffentlich Sanierungsbeirat Betroffene wie Wohnungseigentümer und - mieter Geschäftstreibende, Wohnungswirtschaft, Standortgemeinschaften Meinungsbild für alle Themen rund um die Sanierung (Leuchtturmprojekte, Maßnahmenkonzepte, Gestaltungsrichtlinien, Öffentlichkeitsarbeit etc.) DSK - inhaltliche Vorbereitung, Moderation und Protokoll öffentlich Arbeitsgruppen Teilnehmer aus dem Sanierungsbeirat, ggf. + Fachpersonal Verwaltung, ggf. + externe Gutachter Verkehr, Grün, Gewerbe, Einzelhandel, Logo etc. DSK - inhaltliche Vorbereitung, Moderation und Protokoll nicht öffentlich Sanierungskommission (nach Bedarf) Politik + Verwaltung + Projektgruppe Entscheidung bei kritischen Themen in Vorbereitung auf die zuständigen Ausschüsse nicht öffentlich Ausschuss (Politik) Stadtplanungs- und Umweltausschuss, Verkehrsausschuss, Finanzausschuss bei Bedarf DSK, externe Gutachter öffentlich (nicht öffentlich) Folie 22 22. September 2016
Ausblick 1. Termin Sanierungsbeirat/ Runder Tisch Kernstadt Nord/ Walsroder Straße (Vorbereitung voraussichtlicher Termin 15.11.2016) Vorbereitung erster öffentlicher Einzelmaßnahmen (Planungsskizzen, Entwürfe) Erste grundstücksbezogene Maßnahmen/ priv. Vorhaben Gespräche mit den Eigentümern, Mietern, Interessierten Folie 23 22. September 2016
Bürgerbeteiligung Ihre Meinung ist gefragt! Gemeinsam Lösungen entwickeln. Bitte tragen Sie sich bei Interesse in den ausgelegten Listen ein. Folie 24 22. September 2016
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechpersonen DSK Erich Neßlage erich.nesslage@dsk-gmbh.de Tel. +49 (0)421 32901-25 Michael Koch michael.koch@dsk-gmbh.de Tel. +49 (0)421 32901-56 Anne-Conway-Straße 1 28359 Bremen Stadt Langenhagen Sandy Löbermann sandy.loebermann@langenhagen.de Tel. +49 (0)511 7307-9435 Christine Söhlke christine.soehlke@langenhagen.de Tel. +49 (0)511 7307-9424 Marktplatz 1 30853 Langenhagen Weitere Infos unter: www.langenhagen.de/sanierungsgebiete Folie 25 22. September 2016