Öffentliche Informationsveranstaltung Interkommunaler sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der beteiligten Städte und Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck 02.10.2012
Gliederung 1. Derzeitige Situation 2. Zielsetzung der beteiligten Städte und Gemeinden im Landkreis 3. Folgen für alle beteiligte Städte und Gemeinden 4. Informationen zum Verfahren 5. Vorstellung der Planung 5.1 Harte Tabuzone 5.2 Weiche Tabuzone 5.3 Potentialflächen 5.4 zusätzliche Kriterien 5.5 Vorschlag Konzentrationsflächen 6. Vorteile des gemeinsamen Konzepts 7. Unwägbarkeiten 8. Ausblick
1. Derzeitige Situation Ziel der Bayerischen Staatsregierung bis 2021: ca. 6 10 % des Stromverbrauchs aus Windkraft gedeckt ca. 1.500 neue Windkraftanlagen Informationen durch Winderlass (Hinweise für die Planung und Genehmigung von Einzelanlagen) und durch die Gebietskulisse (Hrsg: Bayerische Staatsministerien) Windkraftanlagen sind üblicherweise privilegierte Vorhaben nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
2. Zielsetzung der beteiligten Städte und Gemeinden im Landkreis Mögliche Standorte für WKA nicht der Privilegierung überlassen, sondern selbst steuernd und positiv planend tätig werden Schaffung von substantiellem Raum für die Windkraftnutzung Darstellung von Konzentrationsflächen, 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB Vorteile für Städte und Gemeinden o Gleichbehandlung aller Bürger o Freihalten von sensiblen Gebieten o Konzentration der Windkraftstandorte auf weniger sensible Bereiche o Möglichkeit höhere Abstände zu Siedlungsflächen sofern substantieller Raum gegeben ist
3. Folgen für alle beteiligten Städte und Gemeinden Überall die gleichen Kriterien und Abstände interkommunales Konzept bedingt eine Abstimmung zwischen den Kommunen Kompromissbereitschaft für ein gemeinsames Handeln
4. Informationen zum Verfahren bisher: o Erarbeitung des planerischen Konzepts heute: o Vorstellung des gemeinsamen Planungsansatzes den Vertretern der kommunalen Gremien des Landkreises und der Öffentlichkeit ab heute bis Mitte Dezember: o Behandlung der Planung in den jeweiligen Entscheidungsgremien der beteiligten Städte und Gemeinden Januar 2013 (vorbehaltlich der Entscheidungen der kommunalen Gremien: o Start des Verfahrens: Frühzeitige Beteiligung der Bürger der Träger öffentlicher Belange
5. Vorstellung der Planung Planungsgebiet: Städte und Gemeinden des Lkr. Fürstenfeldbruck ohne Gemeinde Althegnenberg Voraussetzung für die Bildung von Konzentrationsflächen Abschnittsweises Vorgehen erforderlich: 1. Harte Tabuzone Privilegierte Fläche (Fläche, auf der gem. Privilegierung Windkraftanlagen errichtet werden können gem. 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 2. Weiche Tabuzone 3. Potentialflächen 4. Konzentrationsflächen Referenzanalage: 140 m Nabenhöhe, 60 m Rotordurchmesser, 106,5 db (A) Referenzschallpegel
5.1 Harte Tabuzone Errichtung von WKA rechtlich oder tatsächlich (schlechthin) ausgeschlossen Art der baulichen Nutzung Reines Wohngebiet (WR), Krankenhaus Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI), Mischgebiet Dorf (MD), Einzuhaltende Mindestabstände: Einzelanlage (106,5 db(a)) Windpark (110 db (A)) Empfehlungen LfU (2006 bzw. 2011) (gem. Winderlass) Ausgangspunkt für die harte Tabuzone: Einzelanlage! Vorschlag für den Lkr. FFB (Weiche Tabuzone) 900 m 1150 m 1150 m 600 m 775 m 800 m 800 m 400 m 525 m 500 m 800 m Außenbereich 400 m 525 m 500 m 600 m Gewerbe / Industrie (GE / GI) Sondergebiet (SO) 250 m 350 m 300 m 400 m Im Einzelfall zu prüfen
Harte Tabuzone Siedlung Krankenhäuser, Reine Wohngebiete mit Pufferbereich von ca. 900 m Allgemeine Wohngebiete mit Pufferbereich von ca. 600 m Mischgebiet, Mischgebiet Dorf, Außenbereich mit Pufferbereich von ca. 400 m Gewerbegebiete, Industriegebiete mit Pufferbereich von ca. 250 m Sondergebiete je nach Art der Nutzung (z. B. Einzelhandel wie GE, Photovoltaik flächig, Erdbebenmessstation mit 2000 m Puffer)
Harte Tabuzone Infrastruktur Autobahnen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 100 m Bundes- u. Staatsstraßen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 80 m Kreisstraßen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 75 m Bahntrassen mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 68 m Hochspannungsfreileitung 110kV bis 330kV mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 120 m Hochspannungsfreileitung 20 kv mit beidseitigem Pufferbereich von ca. 68 m Richtfunktrassen-Korridor von ca. 200 m Flugplätze Puffer um Antennenanlage ca. 1400 m Gashochdruckleitungen mit beidseitigem Puffer von ca. 20 m Produktenfernleitung mit beidseitigem Puffer von ca. 3 m Platzrunde um Flugplatz Jesenwang mit beidseitigem Puffer von ca. 150 m
Harte Tabuzone Natur / Landschaft/ Erholung Naturschutzgebiete Gesetzlich geschützte Biotope geschützte Landschaftsbestandteile Naturdenkmäler Naturwaldreservat Geotope Natura 2000: SPA-Gebiete (= Europäische Vogelschutzgebiete) Pufferbereich um SPA-Gebiet: 1000 m (gem. Auskunft Regierung von Oberbayern) Wasserschutzgebiete Zone I + II Gewässerflächen
Harte Tabuzone sonstige Nutzungen Flächen für die Ver- bzw. Entsorgung Flächen für den Abbau von Bodenschätzen Schutzbereich um Standortschießanlage gem. Stellungnahme Wehrbereichsverwaltung
Harte Tabuzone Windhöffigkeit gem. Bayerischer Windatlas (2010): Windgeschwindigkeiten zwischen ca. 3,5 m/s und 6,0 m/s in 140 m über Grund gem. in Auftrag gegebener Windpotentialanalyse (Gutachterbüro RSC GmbH): Windgeschwindigkeiten zwischen ca. 5,3 m/s und 6,3 m/s in 150 m über Grund (höhere Rechengenauigkeit als Windatlas)
Harte Tabuzone Gesamtfläche Fläche Planungsgebiet (Lkr. ohne Gde. Althegnenberg): ca. 41.860 ha Fläche Harte Tabuzone: ca. 32.596 ha = Harte Tabuzone (Siedlung) + Harte Tabuzone (Infrastruktur) + Harte Tabuzone (sonstige Nutzung) + Harte Tabuzone (Natur / Landschaft / Erholung) außerhalb dieser Fläche ist die Errichtung von Windkraftanlagen gemäß Privilegierung theoretisch möglich: ca. 9.278 ha
5.2 Weiche Tabuzone Errichtung von WKA rechtlich oder tatsächlich möglich! Steuerung durch städtebauliche Vorstellungen der interkommunalen Planung anhand eigener Kriterien Abwägung mit konkurrierenden öffentlichen Belangen Im Vorfeld Überprüfung von zwei Abstandsvarianten: o 1000 m/ 600 m (bereits frühzeitig absehbar: ergibt nicht ausreichend Potentialfläche) o 800 m/ 600 m (bietet ausreichend Potentialflächen)
Weiche Tabuzone Siedlung Flächen, die von Windkraft freigehalten werden: Krankenhäuser, Reine Wohngebiete mit Pufferbereich von ca. 1150 m Allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete, Mischgebiete Dorf mit Pufferbereich von ca. 800 m Außenbereich mit Pufferbereich von ca. 600 m (unter Berücksichtigung der optisch bedrängenden Wirkung: Abstand zu Wohnnutzung > 3 x Anlagenhöhe) Gewerbegebiete, Industriegebiete mit Pufferbereich von ca. 400 m Sondergebiete je nach Art der Nutzung (z. B. Einzelhandel wie GE, Photovoltaik flächig, Erdbebenmessstation mit 5000 m Puffer)
Weiche Tabuzone Infrastruktur Flächen, die von Windkraft freigehalten werden: Pufferbereich beidseitig um Produktenfernleitung ca. 205 m Puffer beidseitig um Bahntrassen ca. 390 m Puffer beidseitig um geplante Gashochdruckleitungen ca. 20 m
Weiche Tabuzone Flugsicherheit und Militär Windkraftnutzung unter Vorbehalt möglich, d. h. Einzelfallprüfung: Senderschutzzone gem. 18 a LuftVG Prüfbereich Flugplatze (4 km Radius) Bauschutzbereich Oberpfaffenhofen gem. 12 LuftVG beschränkter Bauschutzbereich Jesenwang gem. 17 LuftVG Höhenvorgaben Radarstrahlungsfeld der LVA Haindlfing (Freising) im Abstand von 35 km bis 50 km vom Drehpunkt der Antenne Schutzbereich militärische Flugplätze Landsberg und Penzing Kontrollzonen Flugplatz Lechfeld mit Bauhöhenbeschränkungen Flächen, die von Windkraft freigehalten werden: 2000 m Puffer um Segelflugplatz Dürabuch (gem. Richtlinie für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen) 3000 m Puffer um Drehfunkfeuer Maisach (gem. Europäisches Anleitungsmaterial zum Umgang mit Anlagenschutzbereichen)
Weiche Tabuzone Natur/ Landschaft/ Erholung Windkraftnutzung unter Vorbehalt möglich, d. h. Einzelfallprüfung: Überschwemmungsgebiete (nicht in Kernzone möglich) Landschaftsschutzgebiete (darf Schutzzweck nicht wiedersprechen) Windkraftnutzung möglich: Wasserschutzgebiete Zone III Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Intensitätsstufe II) Regionaler Grünzug (gem. Regionalplan) landschaftliches Vorbehaltsgebiet (gem. Regionalplan)
Weiche Tabuzone Natur/ Landschaft/ Erholung Windkraftnutzung erfolgt nicht auf folgenden Flächen: Wald mit besonderer Bedeutung als Biotop Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtökologie Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild Wald mit besonderer Bedeutung für Lehre und Forschung Wald mit besonderer Bedeutung für den Lärmschutz Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Intensitätsstufe I) Wald mit besonderer Bedeutung für den Wasserschutz Wald mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz Ausgleichs- und Ökokontoflächen FFH-Gebiete Bannwald (bestehend/geplant) Übergeordnete Erholungsgebiete mit Puffer von ca. 600 m
Weiche Tabuzone sonstige Nutzungen Windkraftnutzung unter Vorbehalt möglich, d. h. Einzelfallprüfung: Vorranggebiet für die Wasserversorgung (gem. Regionalplan) Vorranggebiet für den Abbau von Bodenschätzen (gem. Regionalplan) Vorbehaltsgebiet für den Abbau von Bodenschätzen (gem. Regionalplan)
Weiche Tabuzone Artenschutz Flächen, die von Windkraft freigehalten werden: Puffer um empfindliche Vogelarten gem. Winderlass-Anhang ca. 1000 m Flächen gem. Wiesenbrüterkulisse LfU Weiche Tabuzone Denkmalschutz Flächen, die von Windkraft freigehalten werden: Bodendenkmäler
5.3 Potentialflächen Verschneidung von harter Tabuzone und weicher Tabuzone ergibt Potentialflächen! Potentialflächen im Planungsgebiet insgesamt: 2.387,5 ha
5.4 Zusätzliche Kriterien Ziel: Konzentrierung der Windkraftnutzung Eliminierung von Flächen < 10 ha Berücksichtigung der Geomorphologie im Planungsgebiet (Höhere Lagen, Talbereiche) Berücksichtigung der herrschenden Windgeschwindigkeiten Einschränkung der belastenden Wirkung durch die technische Überprägung der Landschaft durch Windkraftanlagen Herstellung von kompakten Flächen durch Eliminierung von Splitterflächen und schmalen Flächenausläufern
5.5 Vorschlag Konzentrationsflächen Fläche Planungsgebiet: ca. 41.860 ha Privilegierte Fläche: 9.278 ha Potentialfläche: 2.387,5 ha entspricht ca. 25,7 % der privil. Fläche Vorschlag Konzentrationsfläche: 2.041,6 ha entspricht ca. 22 % der privil. Fläche Verhältnis von Konzentrationsfläche zu privilegierter Fläche zur Ermittlung des substantiellen Raums
6. Vorteile des gemeinsamen Konzepts Steuerung der Windkraftnutzung auf weniger sensible Bereiche in Form von Konzentrationsflächen (nicht identisch mit privilegierter Fläche) Gilt für das gesamte Planungsgebiet, gemeindeübergreifende Planung Überall die gleichen Kriterien und Abstände
7. Unwägbarkeiten Erkenntnisse aus Beteiligungsverfahren: Belange der Flugsicherheit und des Militärs Naturschutz / Vogelschutz Eigentümer Bürger weitere Träger öffentlicher Belange (einige wurden bereits vorab angefragt z. B. Flugplätze, Wehrbereichsleitung, unterer Naturschutzbehörde) Datengrundlagen
8. Ausblick Behandlung der Planung in den jeweiligen Gremien der Städte und Gemeinden von Oktober bis Mitte Dezember 2012 Frühzeitige Beteiligung voraussichtlich ab Januar 2013 (Auslegungszeitraum ca. 4 bis 6 Wochen) voraussichtlich zwei Informationsveranstaltungen über den Stand der Planung nach der frühzeitigen Beteiligung in der ersten Jahreshälfte 2013