Langzeitarbeitskontenideales Flexibilisierungsinstrument oder unbeherrschbarer Kostentreiber



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Transkript:

Langzeitarbeitskontenideales Flexibilisierungsinstrument oder unbeherrschbarer Kostentreiber Montag 19.10.2009 14:00-15:30 1

Über uns: -1971 Gründung als Finanzberatung -1991 Zulassung als Versicherungsmakler -1996 Spezialisierung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge -2008 Zulassung als freier Sachverständiger für betriebliche Altersvorsorge Wir betreuen Unternehmen bei der Implementierung, Optimierung und Verwaltung ihres betrieblichen Versorgungswerkes. Wir unterstützen unsere Kunden, sowohl bei der Verfolgung ihrer wirtschaftlichen Ziele als auch bei der Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung. 2

Vorsorgemanagement A R B E I T G E B E R V E R S O R G U N G S O R D N U N G Arbeitszeitkonten Altersvorsorge Pensionszusage Zeitwertkonten Flexibel Gestaltung der Arbeitszeit u. Produktionsschwanku ngen Arbeitgeberfinanziert Unterstützungskassen Direktversicherungen Pensionskassen Pensionsfonds Auslagerung auf Pensionsfonds Unterstützungskassen Altersteilzeit Im Blockmodell Kontinuierliche Teilzeit Arbeitnehmerfinanziert Gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung Konzeption neue bav 3

Das Problem Ohne individuell organisierte Vorsorge wird abgesicherter Ruhestand unmöglich 4

Ab 2029 ungekürzte Rente ab Alter 67! 67,5 Regelrentenalter in Jahren 67,0 66,5 66,0 65,5 65,0 64,5 64,0 67,0 66,3 65,8 65,3 65,0 vor 1947 1950 1955 1960 ab 1964 Geburtsjahrgänge Eine schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters führt zu. 5

Das Problem sinkenden Renten, denn das tatsächliche Rentenalter liegt heute bereits deutlich unter dem Alter 65 62,0 61,8 61,5 61,5 Renteneintrittsalter 61,0 60,5 60,0 59,5 59,0 58,5 58,0 57,5 60,6 60,2 59,2 1970 1980 1990 2000 2005 Verrentungsjahr Renteneintrittsalter 67 führt zu einer Steigerung von 66 % der Rentenabschläge 6

Funktionsweise Aufbau des Wertguthabens Ausgleich von Leistungsspitzen ohne Zuschläge für Mehrarbeit möglich Erfüllung von Tarifverträgen Ausgleich erhöhter Wochenarbeitszeit Reduzierung der steuerlichen Belastung für den Arbeitnehmer Verschiebung der Belastung durch Lohnnebenkosten Entgeltumwandlung ŁFlexibilisierung und Kostensenkung! 6 2 6 4 Abbau des Wertguthabens Freistellung (vollständig/teilweise) Wissenstransfer auf Nachfolger Planmäßige Verjüngung der Belegschaft Übertragung auf bav möglich ŁFlexibilisierung und Kostensenkung! 6 7 Ruhestand ges. Rente bav Riesterrente RürupRente Verlauf des Wertguthabens (Aufbau aus Zeit- und / oder Entgeltanteilen) Vollzeitgehalt Freistellungsgehal t Teilzeitgehalt Altersrente 7

Formen von Zeitkonten Entstehung Formen Verwendung Fest vereinbarte Mehrarbeit Schwankende Mehrarbeit Besondere Leistungen (Bonus, Jubiläum etc.) Kurzzeitkonten Langzeitkonten Ł Mittelfristkonten Ł Lebensarbeitszeitkonten Ł Arbeitszeitkonten aus Altersteilszeitregelungen Gleitzeit Urlaub Sabbatical Vorruhestand Flexible Altersgrenze Altersteilzeit 8

Vielfältige Einbringungsmöglichkeiten darstellbar Überstunden Freiwillige AG-Leistungen Tantieme / Sonderzahlungen Einmalzahlungen Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Resturlaub* Sonderurlaub Teile laufendes Gehalt Wertguthaben Sabbaticals Vorzeitiger Ruhestand * ausgenommen gesetzlicher Mindesturlaub 9

Vielfältige Entnahmemöglichkeiten darstellbar Abbau des Wertguthabens Die Verwendung von Wertguthaben Wertguthaben Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichem Gehalt Befristete Freistellung (Sabbatical etc.) Verkürzung der Aktivphase bei Altersteilzeit Vorruhestand Auszahlung im Störfall 10

Funktionsweise Aufbau und Verwendung des Wertguthabens 50000 45000 40000 35000 30000 Herr Muster nimmt 3 Monate Auszeit Herr Muster arbeitet 1 Jahr 80 % der normalen Arbeitszeit Herr Muster geht mit 64 Jahren in "Vorruhestand" Euro 25000 20000 15000 10000 5000 0 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 Alter Gehalt nach Einbringung Einbringung Freistellungsgehalt Wertguthaben 11

Besonderheiten Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Auszahlung des Wertguthabens. Auflösung der Vermögenswerte und Rückstellungen. Besteuerung und Verbeitragung beim Arbeitnehmer (aber unter Nutzung des Vorteils der aufschiebenden Versteuerung). Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung Überführung auf den neuen Arbeitgeber: Innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Keine Verbeitragung/Versteuerung beim Arbeitnehmer.. i.d.r. Bilanzverkürzung beim alten AG; Bilanzverlängerung beim neuen AG. Probleme: Zustimmung des neuen AG s (Einkauf einer Freistellungsphase für einen AN) Einrichtung eines Modells bzw. Überführung in das bestehende Modell 12

Produktlösung Wertguthaben Interne Finanzierung Externe Finanzierung (Anlagemodell) Vorteile Nachteile Kein Kaum Akzeptanz bei Liquiditätsabfluss den AN Höhere Liquidität für Nachweis der Investitionen Bonität erforderlich Hinterlegung zusätzlichersicherheiten Vorteile Hohe Akzeptanz bei den AN Management der Kapitalanlagen Insolvenzschutz Nachteile Liquiditätsabfluss 13

Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer Zuflussprinzip Aufbau des Zeitkontos durch Wertguthaben führt nicht zum Zufluss von Arbeitslohn ab 01.01.2002* gilt: im Zeitpunkt der Auszahlung des Arbeitslohns ist entscheidend, dass die Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto vereinbart wird, bevor der Anspruch auf den Arbeitslohn fällig wird und dem Arbeitnehmer durch die Gutschrift keine Ansprüche gegen Dritten erwachsen Nachgelagerte Besteuerung der Wertguthaben Einbringung aus dem Bruttogehalt Lohnbesteuerung bei Entnahme des Wertguthabens Progressionsvorteile erhöhen die Performance der Kapitalanlage Performancegewinn von bis zu 1 % möglich Bei Einmalzahlung ist die Nutzung des 34 EStG möglich, wenn das Wertguthaben über mehrere Jahre entstanden ist *) BMF-Schreiben vom 05.08.2002 14

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, sind in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert. 7 Abs. 1a SGB IV Bei Arbeitszeitmodellen gilt dies auch für die Phase der Freistellung 23b Abs. 1 SGB IV Beitragspflichtig ist das fällig werdende Arbeitsentgelt Damit ist der umgewandelte Entgeltbestandteil bei Umwandlung beitragsfrei - erst bei Inanspruchnahme entsteht Beitragspflicht 23b Abs. 2 Satz 1 SGB IV Störfall bei: Auszahlung des Guthabens ohne und mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Kündigung, Tod, Invalidität), Insolvenz des Arbeitgebers,) 15

Versicherungsschutz während der Freistellung Sozialversicherungsrechtliche Absicherung während der Freistellung nur, wenn Voraussetzungen nach 7 Abs. 1a SGB IV erfüllt sind: die Freistellung aufgrund schriftlicher Vereinbarung erfolgt, in der Freistellung Arbeitsentgelt fällig wird. Arbeitsentgelt für Freistellungszeiten, das mit einer vor oder nach diesen Zeiten erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird, das Arbeitsentgelt vor und während der Freistellung weicht nicht unangemessen voneinander ab und das Arbeitsentgelt liegt monatlich über 400 EURO 16

Insolvenzsicherung Wertguthaben über 2.520 (West 2009) müssen vollständig gegen Insolvenz gesichert werden. Treuhandmodell Verpfändungsmodell Bürgschaftsmodell Kommt der AG nicht binnen 2 Monaten nach kann, der AN sofort kündigen. Tauglichkeit der Insolvenzsicherung wird vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung geprüft. Bei Mängel droht die Auflösung. Arbeitgeber haftet hierbei mit Betriebsvermögen. Geschäftsführer / Vorstände haften persönlich mit dem Privatvermögen. 17

Die besondere Art der Versicherungslösung Rentenversicherung mit variablen Beiträgen Versicherungsart: Rentenversicherung Bei Altersteilzeit Zeitrente zwischen Ende der aktiven Beschäftigung und Eintritt in den Ruhestand. Keine Umwandlung von Wertkontenkapital in Rente erforderlich. Garantierte Mindestverzinsung Flexibilität Der Arbeitnehmer kann jedes Jahr entscheiden, ob und wie viel er einbringen will Bei Störfall Kapitalisierung oder Todesfallleistung verfügbar Insolvenzsicherung Durch Verpfändung der Versicherungen ist Insolvenzschutz gegeben. 18

Versicherungslösung Arbeitgeber Beratung Gutachter Einbringungsvereinbarung Verpfändung Datenmeldung In-/Exkasso Information Wertkonten- Verwaltung Rückdeckung In-/Exkasso Arbeitnehmer Versicherung 19

Banken- Fondslösung Arbeitgeber Beratung Gutachter Datenmeldung In-/Exkasso Wertkonten- Rückdeckung In-/Exkasso Einbringungsvereinbarung Verwaltung Information Arbeitnehmer Treuhandvertrag Depotverwaltung und Treuhand 20

Die entscheidenden Pluspunkte für den Arbeitgeber Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten in Einbringungs- und Entnahmephase(Flexibilisierung) Freistellung älterer AN von der Arbeitsleistung, ohne hohen finanziellen Aufwand; Vorruhestand finanziert AN überwiegend selbst (Kostenreduktion) Höhere Attraktivität des Unternehmens durch Vergütungskomponenten (Mitarbeiterbindung = Kostensenkung) Ausgleich von schwankender Auslastung des Produktionsfaktors Arbeit im Betrieb (Flexibilisierung) Senkung der Belastung durch Mehrarbeitsvergütung Steigerung der Attraktivität des Unternehmens Mitbewerber bieten vergleichbare Modelle 21

Kritische Erfolgsfaktoren (Arbeitgeber) Finanzielle Belastung durch Gebühren für die Administration Gegenwert für komplettes Outsourcing der administrativen Pflichten der Personalabteilung zur Insolvenzsicherung. Gerade bei kleineren Firmen lohnt sich das Vorhalten von eigenem Know-How aufgrund der geringen Fallzahl nicht. Aufbau von spezialisiertem Wissen durch Arbeitsteilung zwischen Arbeitgeber und Administrator Passivierung der Verpflichtungen aus den Wertguthaben in der Bilanz notwendig Ausgeglichene Bilanz durch entsprechenden Gegenwert auf der Aktivseite möglich, Ansatz der Finanzierungsmittel als plan assets möglich 22

Die entscheidenden Pluspunkte für den Arbeitnehmer flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit und damit eine höhere Lebensqualität. flexiblere Altersgrenze Urlaub, Sabbatical, ATZ,.. Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand Verkürzung der Lebensarbeitszeit Bruttosparen (höhere Zinsträger durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile = Ertragsoptimierung) Verlagerung der Steuerlast und Sozialversicherung in die Phase der Freistellung Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (sozialversicherungsrecht.) auch während der Freistellung dadurch Frühverrentung ohne Einbußen möglich (Flexibilisierung) 23

Kritische Erfolgsfaktoren (Arbeitnehmer) Gehalt in der Einbringungsphase oberhalb der BBG und Freistellungsgehalt unterhalb der BBG Beitragspflicht des Wertguthabens als Freistellungsgehalt in der Sozialversicherung Grenzfälle, i.d.r. wird ein Freistellungsgehalt in Höhe des letzten Aktivengehaltsvereinbart Portabilität 24

Klarstellungen durch das Flexi II Gesetz Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung andere Gesetze zum 01.01.2009 Möglichkeit auch für geringfügig Beschäftigte Rechtsanspruch von Wertguthaben auf gesetzlich geregelte Freistellungen (z.b. Elternzeit) Führen der Wertguthaben in Geldwerten nach 1.1.2009 eingeführt Anlagebeschränkung max. 20 % in Aktien und Aktienfonds Werterhaltgarantie Geld-zurück-Garantie Insolvenzschutz für Wertguthaben die, 2.520 überschreiten (2009 West) Wegfall der bav-option 25

Versorgungsordnung Die Versorgungsordnung konkretisieren arbeitsrechtlichen / tarifvertragsrechtlichen Vorgaben zur gestalten betriebliche Altersvorsorge. Nach dem BAG Urteil aus dem Jahr 2008 erforderlich. Dokumentation der Mitarbeiterinformationen notwendig Ziel dieser Regelung: Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs Versorgungslohn anstelle von Barlohn Arbeitszeitkonten Mitarbeitermotivation Mitarbeiterbindung 26

Inhalte der Versorgungsordnung die Eingangsbestimmungen zum Regelungsgegenstand, zur Gültigkeit und Zweckbestimmung der Versorgungsordnung der Geltungsbereich mit dem Beschäftigtenkreis, der unter die Versorgungsordnung fällt. Beginn der Versorgungszusage Durchführungsweg/die Durchführungswege Leistungsansprüche Vorsorgeformen Beginn der Versorgungsleistungen Laufzeit der Versorgungsordnung Information der Betroffenen Umgang mit dem Altersvorsorgevertrag, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt des Versorgungsfalles endet 27

Nutzen Sie die Zeit! Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg! 28

Ihr Ansprechpartner: Holger Konermann Burggrafenstr. 23 46399 Bocholt Telefon: 0700-566 376 266 E-Mail: info@konermann.de Internet: www.konermann.de www.mbav.eu 29