Tagesordnung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung

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Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:

Transkript:

Tagesordnung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung 07.05.2019 1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.03.2019 2 Berichte und Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen gemäß Art. 52 Abs. 3 GO 4 Sanierung der Eichenstraße in Rumeltshausen Vorstellung der Vorplanung mit Kostenschätzung sowie ggf. Beschluss zur Durchführung der Maßnahme 5 Bauleitplanung Bebauungsplan Schwabhausen "Südwest, 2 Änderung und Erweiterung" Billigungs- und Auslegungsbeschluss 6 Soziale Angelegenheiten Präsentation des 2. Armutsberichts für den Landkreis durch das Caritas-Zentrum Dachau 7 Bericht der Jugendreferenten Dieter Rubner und Martina Purkhardt sowie der Jugendbetreuerinnen Agnes Kokai und Luzia Imgrund zu den Aktivitäten der gemeindlichen Jugendarbeit 8 Bürgerstiftung Schwabhausen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau Notwendige Anpassung der Errichtungsurkunde zum 01.01.2019 9 Antrag des Bayerischen Bauernverbandes auf Bezug von regionalen und ökologischen Erzeugnissen 10 Antrag der CSU-Fraktion auf Erstellung eines Energienutzungsplanes 11 Antrag des BürgerBlock Arnbach zur Sandgrube Arnbach 12 Bauleitplanung Bebauungsplan Schwabhausen "Sickertshofener Straße, 2. Änderung" Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß 4a Abs. 3 BauGB sowie ggfs. Satzungsbeschluss 13 Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Augsburger Straße 8" in Schwabhausen Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß 4a Abs. 3 BauGB sowie ggf. Satzungsbeschluss 14 Ausweisung der Eichenreihe an der Arnbacher Straße als Naturdenkmal 15 Widmungen 15.1 Widmung einer Ortsstraße an der P+R-Anlage Arnbach 15.2 Widmung einer Ortsstraße an der P+R-Anlage Schwabhausen 15.3 Umstufung einer Teilfläche der Gemeindeverbindungsstraße "Puchschlagen- Machtenstein" in Puchschlagen zur Ortsstraße 15.4 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges vom Bahnhof Schwabhausen Richtung DAH 10 15.5 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges in Schwabhausen zwischen Karl- Feulner-Straße und Schulweg 16 Erschließungsabrechnungen 16.1 Festlegung des Abrechnungsgebietes "Am Brand" 16.2 Festlegung des Abrechnungsgebietes "Amselweg" 16.3 Festlegung des Abrechnungsgebietes "Machtensteiner Straße" 16.4 Festlegung des Abrechnungsgebietes "Wiesenweg" 17 Sonstiges

-in Auszügen- Gemeinde Schwabhausen Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Der Vorsitzende 1. Bürgermeister Josef Baumgartner eröffnet um 19:35 Uhr die Sitzung des Gemeinderates. Er begrüßt alle Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Zeit, Ort und Tagesordnung für die Sitzung sind gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Vorsitzende teilt zur öffentlichen Tagesordnung mit, dass die Fraktion der FWS/BBA per E- Mail vom 01.05.2019 einen Antrag auf Absetzung/Vertagung der öffentlichen TOPs 16.1 bis 16.4 gestellt hat. Der vorliegende Antrag der Freien Wähler/Bürgerblock Arnbach auf Absetzung/Vertagung der Tagesordnungspunkte 16.1 bis 16.4 wird von der Fraktion FWS/BBA zurückgezogen. Die Tagesordnungspunkte sollen behandelt werden. Des Weiteren schlägt CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Scherf zur Tagesordnung vor, den TOP 10 Antrag der CSU-Fraktion auf Erstellung eines Energienutzungsplanes von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abzusetzen, da Thomas Böswirth, der Verfasser des Antrages, nicht anwesend ist. Der TOP soll in einer der nächsten Sitzungen beraten werden. Der Gemeinderat beschließt, den TOP 10 Antrag der CSU-Fraktion auf Erstellung eines Energienutzungsplanes von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abzusetzen. Ansonsten bestehen keine Einwände zur öffentlichen Tagesordnung. Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende dem Gemeinderatsmitglied Simon Sedlmair nachträglich zum 60. Geburtstag und überreicht ihm ein Geschenk. TOP 1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.03.2019 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 26.03.2019, welche den Erfordernissen des Art. 54 Abs. 1 GO und 33 Abs. 1 Satz 1 GeschO entspricht, wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zur heutigen Sitzung übersandt. Da gegen die Niederschrift keine Einwendungen erhoben wurden, gilt sie gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt ( 26 Abs. 1 Satz 4 GeschO).

TOP 2 Berichte und Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Breitband Die Gemeinde Schwabhausen hat sich bei der Europäischen Union für die Förderung der Internetanbindung in Kommunen: WiFi4EU beworben. Mit einer Entscheidung bezüglich eines Zuschlages für den Internetanbindung in Kommunen ist Ende Mai zurechnen. Im Rahmen des Förderprogrammes werden in Europa 3.400 Gutscheine über 15.000,00 Euro vergeben. Senioren-Theater Anfang April veranstaltete das Replay Theater aus Planegg im Gasthof zur Post eine Aufführung zum Thema Trickbetrug? Nicht mit mir! für die Schwabhauser Senioren. Das Theater wurde von der Seniorenbeauftragten Gisel Hahn-Collesei organisiert. Ca. 60 interessierte Senioren kamen in den Gasthof zur Post, um die witzig gestaltete und praxisnahe Theateraufführung bei Kaffee und Kuchen zu verfolgen. Die Schauspielerinnen zeigten die beliebtesten Maschen der Betrüger und regten die Besucherinnen und Besucher zum Mitmachen an. Der Eintritt war frei, die Kosten übernahm die Gemeinde Schwabhausen. Terminankündigung: Aktionswoche Zu Hause daheim - Veranstaltung am 17.05.2019 Im Rahmen der dritten bayernweiten Aktionswoche Zu Hause daheim beteiligt sich auch die Gemeinde Schwabhausen mit Vorträgen zur Pflege in der Familie und zur finanziellen Förderung besonders von baulichen Maßnahmen. Die Veranstaltung findet am Freitag, den 17. Mai 2019 ab 15 Uhr im Evangelischen Gemeindezentrum, Edelweißstraße 9, statt. Terminankündigung: Ausstellung Geschichtswerkstatt im Schwabhauser Rathaus Ausstellung der Geschichtswerkstatt zum Thema Die 50er Jahre im Landkreis Dachau Wirtschaftswunder und Verdrängung im Schwabhauser Rathaus. Heinrich Loderer und Ernst Spiegel bereiten die 50er Jahre in der Gemeinde Schwabhausen auf, um Ihnen eine interessante Ausstellung im Rathausfoyer zeigen zu können. Diese wird von 29.05.2019 bis 07.06.2019 zu den Rathausöffnungszeiten sowie freitags bis 18 Uhr zu sehen sein. Die Ausstellungseröffnung findet am 29.05.2019 um 19 Uhr im Rathausfoyer statt. 1.000,00 Euro Mediengutschein für die Bücherei gewonnen Beim Gewinnspiel Lesezeichen 2019 der Bayernwerk Netz GmbH hat die Gemeinde Schwabhausen einen Mediengutschein im Wert von 1.000,00 Euro für die Gemeindebücherei Schwabhausen gewonnen.

TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen gemäß Art. 52 Abs. 3 GO Sitzung vom 26.03.2019 Der Gemeinderat Schwabhausen vergab für die Unterhaltungs- und Pflegearbeiten die Sommer- und Winterarbeiten Friedhof Schwabhausen, Friedhof Rumeltshausen, Friedhof Oberroth, Bahnhof Schwabhausen sowie den Sommerarbeiten am Bahnhof Arnbach. Der Gemeinderat Schwabhausen vergab die Pflege der Außenanlagen im Umgriff des Rathauses, Ortsmitte, Wohn- und Geschäftshauses. Der Gemeinderat Schwabhausen beschloss das Vorkaufsrecht aus der Urkunde O 3026/2015 vom 22.09.2015 auszuüben und erwirbt das Grundstück Fl.-Nr. 348 der Gemarkung Hirtlbach. Der Gemeinderat Schwabhausen vergab für die Erweiterung der Heinrich-Loder-Halle in stufenweiser Beauftragung die Leistungsphasen 5 und 6 der Tragwerksplanung. Der Gemeinderat Schwabhausen vergab für die Erweiterung der Heinrich-Loder-Halle in stufenweiser Beauftragung die Leistungsphasen 5 9 o des Planungsauftrages Gebäude und Innenräume o der elektrotechnischen Gebäudeausrüstung o der Freiflächengestaltung o der Planung Heizung, Lüftung, Sanitär TOP 4 Sanierung der Eichenstraße in Rumeltshausen Vorstellung der Vorplanung mit Kostenschätzung sowie ggf. Beschluss zur Durchführung der Maßnahme Der Gemeinderat Schwabhausen hat in seiner Sitzung vom 12.02.2019 den Planungsauftrag zur Sanierung der Eichenstraße in Rumeltshausen an das Ingenieurbüro Przywecki & Partner in Gröbenzell vergeben. Beauftragt wurden vorerst die Leistungsphasen 1 3. In der heutigen Gemeinderatssitzung wird die Vorplanung mit Kostenschätzung erläutert. Bei der Haushaltsstelle 6300.9500 beträgt der Haushaltsansatz insgesamt 725.500,00. In diesem Haushaltsansatz sind 335.000,00 für die Sanierung der Eichenstraße berücksichtigt. Die Mittel stehen noch in voller Höhe zur Verfügung.

Der Gemeinderat Schwabhausen stimmt der heute vorgestellten Vorplanung vom 24.04.2019 des Ingenieurbüro Przywecki & Partner aus Gröbenzell zur Sanierung der Eichenstraße in Rumeltshausen zu und beschließt die Durchführung der Maßnahme. TOP 5 Bauleitplanung Bebauungsplan Schwabhausen "Südwest, 2 Änderung und Erweiterung" Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Schwabhausen "Südwest, 2 Änderung und Erweiterung" beschlossen. Zur Übernahme der anfallenden Kosten wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller geschlossen und das Büro für Entwicklung und Gestaltung von Landschaft (EGL) mit der Erarbeitung eines Planentwurfs beauftragt. Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Schwabhausen hat in seiner Sitzung vom 02.04.2019 den Planentwurf vorberaten und bei 2 Gegenstimmen empfohlen, dem vorliegenden Entwurf vom 02.04.2019 zuzustimmen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen: In der heutigen Gemeinderatssitzung wird der Planentwurf vom Büro EGL aus Landshut erläutert. Zur Übernahme der anfallenden Kosten wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller geschlossen. Der Antragsteller hat alle entstehenden Kosten zu tragen. Der Gemeinderat Schwabhausen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Schwabhausen Südwest, 2. Änderung und Erweiterung in der vorliegenden Fassung vom 02.04.2019. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gemäß 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Der geänderte Entwurf erhält das Datum 07.05.2019 Abstimmung:Ja 19 Nein 1

TOP 6 Soziale Angelegenheiten Präsentation des 2. Armutsberichts für den Landkreis durch das Caritas- Zentrum Dachau Sozialreferent Florian Scherf stellte am 29.10.2018 nachfolgenden Antrag: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit beantrage ich eine Vorstellung des 2. Armutsberichts für den Landkreis Dachau durch das Projektteam des Caritas-Zentrums in einer der kommenden Sitzungen des Gemeinderats. Ein besonderer Fokus soll dabei nach Möglichkeit auf das Gemeindegebiet Schwabhausen sowie vor allem auf die im Armutsbericht ausgesprochenen Handlungsempfehlungen zum Handlungsfeld Wn gelegt werden. Auch das Netzwerk zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen sowie Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Gemeinde und andere Institutionen in Schwabhausen sollen bei dieser Gelegenheit angesprochen werden. Mit freundlichen Grüßen Florian Scherf Sozialreferent In der Sitzung am 12.02.2019 sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Vorstellung des Armutsberichts im Gremium aus. Aufgrund personeller Engpässe bei der Caritas findet die Präsentation in der Sitzung am 07.05.2019 statt. Die Kreisgeschäftsführerin des Caritas-Zentrums Dachau Heidi Schaitl wird diese übernehmen. Beratung: Bürgermeister Baumgartner begrüßt Frau Schaitl von der Caritas Dachau. Diese bedankt sich für die Gelegenheit, den Armutsbericht vorstellen zu können, der als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügt ist. Der 1. Bericht stellt die Zahlen aus dem Jahr 2012 dar, der 2. fasst die Zahlen bis 2015 zusammen. Frau Schaitl führt aus, dass sich die Daten aus den verschiedenen Jahrgängen, auch unter Berücksichtigung der Zahlen aus 2016 und 2017, nicht signifikant unterscheiden. Deshalb konzentriert man sich auf die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Hierzu wurde mit anderen Wohlfahrtsverbänden das Netzwerk zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen im Landkreis Dachau (=Armutsreduzierung) mit den Handlungsfeldern Wn; Arbeit; Familie, Kinder und Jugendliche; Bildung; Migration und Integration; Armut im Alter; Gesundheit; Konsum und Schulden gegründet. Dieses Netzwerk erarbeitet Handlungsempfehlungen in den einzelnen Bereichen zur Bekämpfung von Armut. Der Armutsbericht soll das Thema gerade in einem reichen Landkreis wie Dachau- bewusst machen. Die dem Gemeinderat gezeigte Präsentation wird dem Protokoll angefügt. Für die Gemeinde Schwabhausen selbst gibt es nicht viele konkrete Zahlen, da sich die Arbeitsgruppe noch im Anfangsstadium befindet. Frau Schaitl definiert die Begriffe absolute Armut (Minderheit in der Bevölkerung, die keine Sozialleistungen erhält und von weniger als 1,09$ pro Tag lebt) und relative Einkommensarmut (im Verhältnis zum Durchschnittslebensstandard im Landkreis; hierzu wird das mittlere

Einkommen - nicht das Durchschnittseinkommen als Vergleich herangezogen). Die Armutsgrenze liegt in München, vergleichbar mit dem Landkreis Dachau, bei 1.350,00. 16,11% der Schwabhausener Haushalte verfügen über ein Nettomonatseinkommen von 7.500,00 und mehr, knapp 6% der Schwabhausener Haushalte sind mit einem Nettomonatseinkommen bis 1.500,00 armutsgefährdet (2,2% unter 1.100,00, 3,62% 1.100,00-1.500,00 ). Der Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter erhalten, wächst. Zweidrittel der Familien, die ALG II erhalten stocken damit ihr Erwerbseinkommen auf. In Schwabhausen erhalten 83 Personen ALG II. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus kalkuliert man pro 1000 Einwr etwa 26 Sozialwohnungen. Bürgermeister Baumgartner stellt fest, dass Schwabhausen knapp 200 Sozialwohnungen nach dieser Formel benötigen würde. Frau Schaitl erläutert, dass nicht jeder, der einen Anspruch auf eine Sozialwohnung hätte, sich auf die Warteliste setzen lässt, weil er nicht weiß, dass er anspruchsberechtigt ist oder sich keinen Erfolg davon verspricht. In Schwabhausen stehen 15 Personen auf der Warteliste. Frau Schaitl betont die Notwendigkeit der Bereitstellung eines gewissen Grundstocks an Sozialwohnungen und dass man sich mit dem Thema befassen sollte. Im Bereich Wohnungslosigkeit wird aktuell die Möglichkeit diskutiert, auch im Landkreis eine gemeinsame Fachstelle für alle Gemeinden einzurichten, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Herr Hörl erkundigt sich nach der Zuständigkeit des Kreistags. Bürgermeister Baumgartner erläutert, dass die Kommunen für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig sind. Eine Handlungsempfehlung des Netzwerks ist z. B. das Akquirieren von leerstehendem Wohnraum. Hier soll Aufklärungsarbeit betrieben werden, damit Leerstand genutzt werden kann, bevor neue Wohnungen gebaut werden. Bürgermeister Baumgartner und Herr Scherf bedanken sich für die Präsentation. Herr Scherf fragt, wo die Personen, die aktuell auf Wohnungssuche sind, derzeit wn. Frau Schaitl erklärt, dass es sich in erster Linie um junge Leute handelt, die von zu Hause ausziehen wollen oder ältere Personen, die eine kleinere Wohnung suchen. Außerdem gibt es großen Zuzug von außerhalb. Der Gemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen. TOP 7 Bericht der Jugendreferenten Dieter Rubner und Martina Purkhardt sowie der Jugendbetreuerinnen Agnes Kokai und Luzia Imgrund zu den Aktivitäten der gemeindlichen Jugendarbeit Die Jugendreferenten Dieter Rubner und Martina Purkhardt sowie die Jugendbetreuerin Agnes Kokai werden dem Gemeinderat über die Jugendarbeit im vergangenen Jahr berichten. Beratung: Herr Rubner verweist auf den bereits mit der Ladung versandten Jahresbericht der Jugendarbeit (als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt) aus dem er allgemein berichten wird. Herr Rubner berichtet, dass der Jahresbericht in zwei Abschnitte und zwar während der Schulzeit und der Schulferienzeit unterteilt ist. Während der Schulferienzeit findet in den 14 Ferienwochen das Ferienprogramm statt. Es handelt sich um eine sehr intensive Zeit in der sehr viel geboten wird. Hierzu gehören sowohl sportliche als auch kulturelle Angebote. In der Schulzeit gibt es die Möglichkeit, wöchentlich das JUZ zu besuchen. Außerdem gibt es regelmäßig Sportangebote.

Neben dem JUZ gibt es aber auch noch die Jugendgruppen in den Ortsteilen Arnbach und Oberroth. Desweiteren gibt es jahresbegleitende Schulprojekte wodurch es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Jugendarbeit und der Schule gibt. Ebenso finden über die verschiedenen Jahreszeiten hindurch Aktionen statt wie das Bürgerfest und der Christkindlmarkt sowie die Jungbürgerversammlung. Herr Rubner betont die Wichtigkeit der Verankerung der Jugendsozialarbeit vor Ort. Die Jugendbetreuerin Frau Kokai kennt nahezu fast jedes Kind, da sie bereits in der Grundschule mit ihren Projekten die Kinder erreicht. Dies ist wichtig, weil vielleicht nicht jedes Kind die Möglichkeit hat, die Jugendarbeit im JUZ kennenzulernen. Natürlich kann die Jugendarbeit nicht eine Person alleine stemmen sondern es steckt ein ganzes Netzwerk dahinter. Herr Rubner bedankt sich daher recht herzlich auch bei den Gruppenleiterinnen der Ortsgruppen sowie den Kontaktpersonen der Vereine und den Eltern, die sich beim Ferienprogramm einbringen und somit die Jugendarbeiterinnen unterstützen. Herr Rubner möchte auch im Namen von Frau Kokai ihren Dank aussprechen. Frau Kokai bedankt sich bei jedem, der die Jugendarbeit unterstützt und zwar unabhängig vom Umfang und Aufwand. Jeder Einzelne ist wichtig, da es nur durch die Maße und das Miteinander möglich ist, die Jugendarbeit in dieser Form umzusetzen. Herr Rubner betont, dass es ein Glücksfall ist, dass die Gemeinde Schwabhausen eine solch treu verbindende Person wie Frau Kokai hat, die das auch zusammenführen kann. Außerdem bedanken sich die Jugendbetreuerinnen und die Jugendreferenten bei der Friedrich- Schiedel-Stiftung. Durch die Fördergelder der Friedrich-Schiedel-Stiftung konnte die Jugendsozialarbeit so aufgebaut werden, wie wir sie jetzt auch kennen. Nachdem die Förderung der Friedrich-Schiedel-Stiftung in absehbarer Zeit abläuft, weist Herr Rubner darauf hin, dass die Gemeinde die Finanzierung danach selbst übernehmen muss, um das hohe Niveau der Schwabhauser Jugendarbeit zu halten. Herr Rubner regt an, bei Bedarf einen entsprechenden Antrag zu verfassen und zu stellen. Um den verantwortlichen Personen der gemeindlichen Jugendarbeit Sicherheit zu geben, sollte man sich in absehbarer Zeit zu diesem Thema unterhalten. Es sollen rechtzeitig entsprechende Signale gesetzt werden. Herr Rubner bedankt sich abschließend noch einmal bei allen Eltern, den Jugendgruppen aller Ortsteile, dem Gemeinderat für seine wohlwollenden Entscheidungen zur Jugendarbeit, den Vereinen und Organisationen, die Jugendarbeit betreiben wie Sportvereine, Feuerwehren und Gartenbauvereine. Ferner gilt der Dank der Presse, die über die Veranstaltungen und Aktionen der gemeindlichen Jugendarbeit regelmäßig berichten. Frau Purkhardt berichtet, dass sie am Jahresanfang bei einem vom Landratsamt Dachau organisierten Treffen mit Jugendarbeitern teilgenommen hat, um zu prüfen, wie die Gemeinde Schwabhausen im Vergleich zu den anderen Gemeinden mit ihrer Jugendarbeit steht. Ihr Fazit ist, dass die gemeindliche Jugendarbeit auf einem sehr guten Weg ist und betont, dass die Jugendarbeit in Schwabhausen rund funktioniert. Das Ferienprogramm sowie der Kindertreff und Jugendtreff, aber auch die Mädchengruppen sind fast schon Selbstläufer. Selbstläufer, die immer wieder von den mehr als 50 Ehrenamtlichen angetrieben und begleitet werden. Frau Purkhardt bedankt sich ebenfalls bei der Friedrich-Schiedel-Stiftung und dem Gemeinderat für seine Unterstützung. Sie berichtet, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass den Jugendreferenten ein Referentenbudget zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls bedankt sich Frau Purkhardt bei den Jugendbetreuerinnen Frau Kokai und Frau Imgrund, da die gemeindliche Jugendarbeit mit der Organisation und dem Fleiß der Jugendbetreuerinnen steht und fällt. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

TOP 8 Bürgerstiftung Schwabhausen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau Notwendige Anpassung der Errichtungsurkunde zum 01.01.2019 Der Gemeinderat Schwabhausen fasste in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.04.2010 folgenden Die Gemeinde Schwabhausen gründet die Bürgerstiftung Schwabhausen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau. Die Gemeinde Schwabhausen bringt ein Dotationskapital von 50.000,00 in die neue Stiftung ein. Den gleichen Betrag erhält die Bürgerstiftung von der Sparkasse Dachau. Per E-Mail vom 09.04.2019 wurde die Gemeinde Schwabhausen darüber unterrichtet, dass aufgrund bundesweit geltender steuerlicher Vereinheitlichungen es erforderlich ist, das Vertragswerk der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG (kurz: DT) zu überarbeiten. Das heißt auch, dass die Errichtungsurkunde unserer Bürgerstiftung den neuen Regelungen entsprechend angepasst wird. In einem Schreiben vom April 2019 von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG wird weiter erläutert, dass das für die Stiftergemeinschaft zuständige Finanzamt die DT informiert hat, dass aufgrund neuer bundesweit einheitlicher Festlegungen für Stiftungen eine Begleichung von vereinbarten einmaligen Vergütungen seit dem 01.01.2019 nicht mehr aus Zuwendungen zum Grundstockvermögen oder Verbrauchsvermögen beglichen werden können. In Anlehnung an andere steuerbegünstigte Körperschaften (z. B. e. V.) können Ausgaben nur aus den anteiligen Einkünften der Stiftung und Zuwendungen, soweit diese nicht dem Grundstockvermögen oder Verbrauchsvermögen zugeführt werden, beglichen werden. Aus diesem Grund wurden die Satzung und der Stiftungsverwaltungsvertrag der Stiftergemeinschaft zum 01.01.2019 entsprechend angepasst. Nachfolgend die wesentlichen Änderungen, die bereits mit der Sparkasse abgestimmt wurden: Das zuständige Finanzamt hat für die geänderte Satzung der Stiftergemeinschaft mit Feststellungsbescheid vom 22.02.2019 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den 51,59, 60 und 61 AO festgestellt. Der zuletzt am 01.02.2016 für die Stiftergemeinschaft ergangene Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer hat weiterhin Gültigkeit. Um das bisherige Spendenaufkommen und die sonstigen Einkünfte der Stiftung nicht mit den vereinbarten einmaligen Vergütungen zu belasten sowie die Handlungsfähigkeit der Stiftung weiter zu stärken, werden Zuwendungen ab einem Betrag in Höhe von 500,00 bzw. dem bisher festgelegten Betrag, soweit dieser höher ist, künftig zu 80% dem Grundstockvermögen und zu 20% als Spende zur Zweckverwirklichung verbucht. Dem Spendenanteil werden die vereinbarten einmaligen Vergütungen belastet. Zuwendungen unter 500,00 werden als Spende für die Zweckverwirklichung der Stiftung verbucht. Spenden sind in jeder Höhe bei entsprechender Festlegung möglich. Die Pauschalvergütung für die Abwicklung von Spenden wird von 3,00 auf 2,00 zzgl. USt. reduziert. Die Abrechnung der Pauschalvergütung erfolgt für jede Spende und wird gemeinsam mit den vereinbarten Verwaltungskosten belastet.

Die einmaligen Vergütungen für eingehende Zuwendungen zur Erhöhung des Vermögens werden auf den Anteil der Zuwendung, der dem Stiftungsvermögen zugebucht wird, berechnet und dem Spendenanteil belastet. Zur Verdeutlichung der Änderungen legte die DT eine Gegenüberstellung der Alt-Regelungen und der Neu-Regelungen vor. Die Gegenüberstellung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die DT bittet aufgrund der vorgenannten Gründe um die Unterzeichnung der aktualisierten Errichtungsurkunde und Übermittlung bis spätestens den 01.06.2019. Der Gemeinderat Schwabhausen stimmt den Änderungen zu und beauftragt den 1. Bürgermeister Josef Baumgartner, die vorliegende geänderte Errichtungsurkunde, die die steuerlichen Neuregelungen zum 01.01.2019 berücksichtigt, zu unterzeichnen. TOP 9 Antrag des Bayerischen Bauernverbandes auf Bezug von regionalen und ökologischen Erzeugnissen Mit Schreiben vom 25.02.2019 stellte der Bayerische Bauernverband folgenden Antrag: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats, beim Volksbegehren Volksbegehren Artenvielfalt Rettet die Bienen! haben sich in unserer Gemeinde Schwabhausen über 26 Prozent der Wahlberechtigten für das Volksbegehren ausgesprochen. Im Volksbegehren wurde ein Anteil von 30% ökologisch wirtschaftender Landwirtschaft als Ziel gefordert. Weiterhin sollen die Vorgaben, die Bäuerinnen und Bauern bei der Landbewirtschaftung einhalten sollen, erhöht werden. Damit werden die Anforderungen an die Produktion von Lebensmitteln aufwändiger und damit auch teurer als in anderen Ländern. Für eine regionale Landwirtschaft konventionell oder ökologisch ist der Absatz der Produkte entscheidend. Uns ist wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf regional hergestellte Lebensmittel aus Bayern zurückgreifen. Wir möchten uns als Bäuerinnen und Bauern zielführend miteinbringen, um gemeinsame Wege zu finden.

Wir stellen fest, dass bei der Außer-Haus-Verpflegung die Herkunft der Lebensmittel keine große Rolle spielt. Als Kommune haben Sie jedoch Mitspracherecht, wie die Gemeinschaftsverpflegung beispielweise in Schulen, in Kindergärten, in Pflegeeinrichtungen gestaltet wird und wo die Lebensmittel dafür bezogen werden. Deshalb bitten wir Sie ganz konkret um Unterstützung. Wir beantragen, dass Sie ab 01.09.2019 die Lebensmittel von Gemeinschaftsverpflegungen, bei Dorffesten, bei denen die Kommune ein direktes oder indirektes Mitspracherecht hat, mindestens zu 50 % aus der Region (max. Bayern) und weitere 25 % aus regionaler ökologisch wirtschaftender Landwirtschaft beziehen. Wir bitten um zeitnahe Behandlung des Antrags. Freundliche Grüße Die Verwaltung berichtet hierzu, dass im Gemeindegebiet Schwabhausen nur im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. der Grundschulmensa Gemeinschaftsverpflegungen stattfinden. Da sich die Kinderbetreuungseinrichtungen in Trägerschaften befinden, hat die Gemeinde Schwabhausen keinerlei Mitspracherecht für die Verpflegung. Sämtliche Einrichtungen beziehen jedoch ihre Verpflegung von regionalen Anbietern. In zwei Einrichtungen wird die Verpflegung durch eine Metzgerei aus dem Landkreis Dachau bezogen. Ein weiterer Träger bezieht die Lebensmittel ebenfalls von regionalen Anbietern und auf regional saisonale Lebensmittel in Bioqualität wird geachtet. Letzteres gilt auch für die Verpflegung der Schulkinder in der Mensa. Große Dorffeste sind das Bürgerfest, bei dem ein örtlicher Metzger Sponsor ist und die hiesigen Vereine die Verpflegung übernehmen sowie der Christkindlmarkt. Hier handelt es sich um Vereine oder Privatleute, die die erforderlichen Lebensmittel größtenteils von regionalen Anbietern erwerben. In der Gemeindeverwaltung wurde schon immer darauf geachtet, dass überwiegend regionale Erzeugnisse bezogen werden. Bei Geburtstags- und Dienstjubiläen werden Präsente vom örtlichen Bauernladen verschenkt. Beratung: Herr Sedlmair erklärt kurz zum Antrag des Bayerischen Bauernverbandes, dass die Gemeinde Schwabhausen zwar keine eigenen Kindergärten betreibt, aber die Gemeinde an die Einrichtungen, die Verpflegungen anbieten die Empfehlung geben soll, dass um die 25 % regionale und ökologische Produkte verwendet werden sollen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag des Bayerischen Bauernverbandes an die Träger der Kindertageseinrichtungen und der Mittagsbetreuung weiterzuleiten. Die Träger sollen gebeten werden, auf die Bitte des Bayerischen Bauernverbandes einzugehen. Die Verwaltung soll außerdem bei entsprechenden Festen die Veranstalter auf das Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes hinweisen. TOP 10 Antrag der CSU-Fraktion auf Erstellung eines Energienutzungsplanes Der Tagesordnungspunkt wurde von der öffentlichen Gemeinderatssitzung abgesetzt, da Thomas Böswirth, der Verfasser des Antrages, nicht anwesend ist. Der TOP soll in einer der nächsten Sitzungen beraten werden TOP 11 Antrag des BürgerBlock Arnbach zur Sandgrube Arnbach Mit Schreiben vom 07.04.2019 stellte der BürgerBlock Arnbach folgenden Antrag zur Sandgrube Arnbach Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats, der Bürgerblock Arnbach stellt den nachstehenden Antrag. Antrag: Der Gemeinderat beschließt, die Planung für das Gelände der ehemaligen Sandgrube/Bauschuttdeponie zu überarbeiten. Auf dem Areal ist ein Platz vorzuhalten, der es ermöglicht das traditionelle Osterfeuer abzubrennen. Die Anforderungen der örtlichen Jagdgenossenschaft sind zu erheben und bei der Planung zu berücksichtigen. Begründung: Seit annähernd 40 Jahren wird das gemeindeeigene Grundstück am Karsamstag vom ortsansässigen Burschenverein als Platz für das Abbrennen eines Osterfeuers genutzt. ln all den Jahrzehnten gab es keine Hinweise auf mögliche schädlichen Auswirkungen, die von der ehemaligen Sandgrube ausgehen könnten. Wie in einem Interview zu lesen ist, gibt es lt. Bürgermeister Baumgartner auch kein anderes Gemeindegrundstück für solche Zwecke. Aus den vorstehenden Gründen sollte der Antrag auf den Feuerplatz unterstützt werden. In Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung wurden vor Jahren von den ortsansässigen Jägern die Zäune an den bepflanzten und somit nicht anfahrbaren Rändern des Areals entfernt. Dies wurde nötig um die Rückzugszone für Rehe und Niederwild zu sichern. Bei einer Anpassung der Planungen wird von den Jagdgenossen u.a. eine Brache vorgeschlagen. Bei den Planungen und der Pflege würden sie sich ebenfalls gerne mit einbringen. Kosten:

Die Kosten für die marginalen Planänderungen auf der Basis der bisherigen Nutzung sollten überschaubar sein. lm Raum stehende Maßnahmen wie der Bau einer kompletten Umzäunung sind bis zur Behandlung des Antrags zurückzustellen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Hörl Anmerkungen der Verwaltung Bezüglich des Antrages des Burschenvereins Arnbach auf Abbrennen eines Osterfeuers wurde das Landratsamt Dachau (LRA) vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AfELF) um Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Aufgrund des im Landratsamt vorliegenden Schreibens des Wasserwirtschaftsamtes, dass es sich um eine ehemalige Deponie handelt, bei der nicht auszuschließen bzw. bislang nicht nachgewiesen ist, dass es keinerlei schädliche Auswirkungen für Mensch und Umwelt gibt, wurde eine negative Stellungnahme abgegeben. Dies wurde dem Burschenverein vom AfELF tel. sowie am 01.03.19 mit entsprechender Begründung per E-Mail mitgeteilt. Um einen negativen Bescheid zu vermeiden hat der Verein seinen Antrag daraufhin zurückgezogen. Parallel erfolgte ein Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern des LRA mit der Gemeinde, bei welchem die weiteren Maßnahmen besprochen wurden. Zur Sicherheit wurde bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse eine Sperrung der Sandgrube ausgesprochen. Derzeit erfolgt die Klärung, welche Untersuchungen im Detail vorgenommen werden müssen, anschließend wird die Gemeinde die Leistung ausschreiben und beauftragen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, erst die Ergebnisse der Untersuchung abzuwarten und dann zu entscheiden, ob ein Tekturantrag zur Nutzung der ehemaligen Deponie als Platz zum Abbrennen des Osterfeuers gestellt werden soll / kann. Folgende Osterfeuer in den anderen Ortsteilen wurden 2019 angemeldet: Rumeltshausen Privatgrund Schwabhausen Privatgrund Schwabhausen Gemeindegrund beim Bauwagen am Hauptpumpwerk Der Gemeinderat beschließt, die Planungen für das Gelände der ehemaligen Sandgrube/Bauschuttdeponie zu überarbeiten, wenn die Untersuchungsergebnisse keine schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt ergeben. Auf dem Areal ist ein Platz vorzuhalten, der es ermöglicht, das traditionelle Osterfeuer abzubrennen. Die Anforderungen der örtlichen Jagdgenossenschaft sind zu erheben und bei der Planung zu berücksichtigen. Abstimmung:Ja 11 Nein 9

TOP 12 Bauleitplanung Bebauungsplan Schwabhausen "Sickertshofener Straße, 2. Änderung" Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß 4a Abs. 3 BauGB sowie ggfs. Satzungsbeschluss Der Gemeinderat Schwabhausen hat in seiner Sitzung vom 12.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Schwabhausen Sickertshofener Straße, 2. Änderung" in der vorliegenden Fassung vom 27.11.2018 unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt. Der geänderte Entwurf erhielt das Datum 12.02.2019. Gemäß 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 25.02.2019 bis 15.03.2019 die öffentliche Auslegung durchgeführt und gleichzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingeholt. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden können. Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Schwabhausen hat in seiner Sitzung vom 02.04.2019 die eingegangenen Stellungnahmen vorberaten und einstimmig empfohlen, den Entwurf vom 12.02.2019 zu billigen und den Satzungsbeschluss zu fassen. Die eingegangenen Stellungnahmen und die Beschlussvorschläge liegen dem Gemeinderat vor. Der Erste Bürgermeister erkundigt sich, ob die Gemeinderatsmitglieder zu den einzelnen Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange noch Fragen oder Anregungen haben. Da dies ist nicht der Fall ist, gelten alle Beschlussvorschläge als Gegenstimme beschlossen. 1. Stellungnahmen aus der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2 BauGB) 1.1 Landratsamt Dachau Gegen die o.g. Bebauungsplanänderung bestehen keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Abstimmung: Ja 20 Nein 0 1.2 Bund Naturschutz - Ortsgruppe Schwabhausen Die Ortsgruppe des Bund Naturschutz erhebt zu den geänderten oder ergänzten Teilen zum Bebauungsplan "Sickertshofener Straße, 2. Änderung keine Einwände mehr. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmung: Ja 20 Nein 0 2. Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ( 3 Abs. 2 BauGB) Keine. Im Haushalt 2019 wurden bei der Haushaltsstelle 6100.6550 (Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen) 60.000,00 veranschlagt. Davon stehen noch Mittel in Höhe von 36.618,41 zur Verfügung. Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat Schwabhausen beschließt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Schwabhausen "Sickertshofener Straße, 2. Änderung" in der Fassung vom 12.02.2019 mit Begründung gemäß 10 BauGB als Satzung. TOP 13 Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Augsburger Straße 8" in Schwabhausen Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß 4a Abs. 3 BauGB sowie ggf. Satzungsbeschluss Der Gemeinderat Schwabhausen hat in seiner Sitzung vom 12.02.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Augsburger Straße 8 in Schwabhausen mit Begründung in der vorliegenden Fassung vom 30.10.2018 unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt. Der geänderte Entwurf erhielt das Datum 12.02.2019. Gemäß 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 25.02.2019 bis 15.03.2019 die öffentliche Auslegung durchgeführt und gleichzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingeholt. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden können. Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Schwabhausen hat in seiner Sitzung vom 02.04.2019 die eingegangenen Stellungnahmen vorberaten und einstimmig empfohlen, den Entwurf vom 12.02.2019 nach Einarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen zu billigen und den Satzungsbeschluss zu fassen. Diese wurden im vorliegenden Plan in der Fassung vom 07.05.2019 bereits eingearbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen und die Beschlussvorschläge liegen dem Gemeinderat vor. Der Erste Bürgermeister erkundigt sich, ob die Gemeinderatsmitglieder zu den einzelnen Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange noch Fragen oder Anregungen haben. Da dies ist nicht der Fall ist, gelten alle Beschlussvorschläge als Gegenstimme beschlossen. 1. Stellungnahmen aus der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2 BauGB) 1.1 Landratsamt Dachau Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen Baudenkmalschutz: Das im Baufeld B befindliche ehemalige Gasthaus, Augsburger Str. 8 in Schwabhausen, stellt ein Baudenkmal gemäß Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) dar. Das Gebäude ist in seinem überlieferten materialmäßigen Bestand und in seinem überlieferten Erscheinungsbild geschützt. Änderungen an dem Baudenkmal, sowie in Nähe des Baudenkmals unterliegen einer Erlaubnispflicht nach Art. 6 BayDSchG. Konkret bedeutet dies a) für den Nähebereich: Die Gestalt der Lärmschutzwand und der Fassade des neu hinzutretenden Gebäudes (im Baufeld A ) bedürfen der einvernehmlichen Absprachen, resp. der Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, soweit hierfür nicht hin ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. b) für das Baudenkmal ehem. Gasthaus im Baufeld B : Änderungen am Bestand und am überlieferten Erscheinungsbild des Baudenkmals bedürfen der einvernehmlichen Absprachen, resp. der Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, soweit hierfür nicht hin ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Bereits jetzt ist absehbar, dass einzelne -der bei dem derzeitigen Festsetzungsentwurf zu Ziff. 2. 5 (Immissionsschutz) beispielhaft aufgeführten- Schallschutzmaßnahmen (v.a. an der Südund Westfassade) schwerlich mit denkmalschützerischen Zielsetzungen in Einklang gebracht werden können. Auf das überlieferte Erscheinungsbild als ehem. Gasthaus ist besonders zu achten; Wintergärten, Laubengänge und Schiebeläden werden nach Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege denkmalpflegerisch nicht befürwortet. Denkmalverträgliche Lösungsansätze sind in Form zusätzlicher innenliegender zweiter Fensterebenen (Ausbau zu Kastenfenstern), bzw. mit optisch wenig in Erscheinung tretenden Lüftungseinrichtungen vorstellbar. Es sollten daher Lösungsansätze verfolgt werden, die sowohl denkmalschützerisch als auch immissionsschützerisch praktikabel sind. Folglich wird angeregt, den Beispielkatalog zu reduzieren. Rechtsgrundlagen Art. 1 Abs. 6 Ziff. 5, Ziff. 1, Ziff. 7 Buchst. c, d, i BauGB, Art. 3 BayDSchG. Die Festsetzung 2.5 Immissionsschutz wird beim Punkt Verkehrslärm wie folgt geändert: Feld B Bei Neu- und Umbauten sind folgende Festsetzungen zu beachten:

Es dürfen keine Fenster zur Belüftung von Aufenthaltsräumen an der Süd- und Westfassade angebracht werden. Soweit dies nicht möglich ist, sind bauliche Schallschutzmaßnahmen an mindestens einem Fenster je Aufenthaltsraum oder schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf das überlieferte Erscheinungsbild als ehem. Gasthaus ist hierbei besonders zu achten. Denkmalverträglich sind bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form zusätzlicher innenliegender zweiter Fensterebenen (Ausbau zu Kastenfenstern) oder schallgedämmte Lüftungseinrichtungen, die optisch wenig in Erscheinung treten. Durch diese Maßnahmen ist sicherzustellen, dass bei teilgeöffnetem Fenster in Schlaf- und Kinderzimmern im Innenraum 30 db(a) nachts und in Wohnräumen 40 db(a) tags nicht überschritten werden. Fenster zur Belüftung von Schlafräumen an der Ostfassade sind mit optisch wenig in Erscheinung tretenden schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten. Bei den Hinweisen wird unter Punkt 4.3 Denkmalschutz nach dem Satz Für den Erhalt, die Nutzung und Maßnahmen am Baudenkmal gelten Art. 4-6 des BayDSchG. folgendes eingefügt: a) für das Baudenkmal ehem. Gasthaus im Baufeld B : Änderungen am Bestand und am überlieferten Erscheinungsbild des Baudenkmals bedürfen der einvernehmlichen Absprachen, resp. der Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, soweit hierfür nicht hin ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Auf das überlieferte Erscheinungsbild als ehem. Gasthaus ist besonders zu achten. b) für den Nähebereich: Die Gestalt der Lärmschutzwand und der Fassade des neu hinzutretenden Gebäudes (im Baufeld A ) bedürfen der einvernehmlichen Absprachen, resp. der Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, soweit hierfür nicht hin ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Abstimmung: Ja 20 Nein 0 1.2 Bund Naturschutz - Ortsgruppe Schwabhausen Der Bund Naturschutz erhebt zu den erneuten Änderungen im Bebauungsplan "Augsburger Straße 8 keine Einwände. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Abstimmung: Ja 20 Nein 0 Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben: Bayernwerk AG Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Wasserwirtschaftsamt München 2. Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ( 3 Abs. 2 BauGB) Keine Zur Übernahme der anfallenden Kosten wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller geschlossen. Der Antragsteller hat alle entstehenden Kosten zu tragen. Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat Schwabhausen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Augsburger Straße 8 in Schwabhausen mit Begründung in der vorliegenden Fassung vom 07.05.2019 unter Einarbeitung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gemäß 10 BauGB als Satzung. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt bzw. es handelt sich nur um redaktionelle Änderungen. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich. TOP 14 Ausweisung der Eichenreihe an der Arnbacher Straße als Naturdenkmal Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens durch die Untere Naturschutzbehörde - Änderung der Verordnung in Sieben große alte Eichen und Linden Mit Schreiben vom 15.01.2018 wurde die Unterschutzstellung der Eichen auf dem Grundstück Flur-Nr. 52/1 der Gemarkung Schwabhausen als Naturdenkmal bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt. Nach Prüfung des Antrags wurde eine Anordnung zur einstweiligen Sicherung der Eichen an den Eigentümer erlassen. Dem vorgelegten Entwurf zur entsprechenden Verordnung stimmte der Gemeinderat Schwabhausen in seiner Sitzung vom 17.07.2018 zu. Gleichzeitig wurde jedoch beantragt, die beiden Linden an den jeweiligen Enden der Eichenreihe ebenfalls in die Unterschutzstellung mit aufzunehmen. Mit E-Mail vom 18.10.2018 sandte die Untere Naturschutzbehörde einen entsprechend geänderten Entwurf für die Verordnung und bittet die Gemeinde erneut um Stellungnahme gem. Art. 52 Abs. 3 BayNtSchtG. Der Entwurf der Verordnung über das Naturdenkmal Sieben große alte Eichen und Linden in der Baumgruppe an der Ostseite der Arnbacher Straße in Schwabhausen liegt dem Gemeinderat vor.

Dem geänderten Entwurf der Verordnung über das Naturdenkmal Sieben große alte Eichen und Linden in der Baumgruppe an der Ostseite der Arnbacher Straße in Schwabhausen zur Unterschutzstellung der Bäume wird zugestimmt. TOP 15 Widmungen TOP 15.1 Widmung einer Ortsstraße an der P+R-Anlage Arnbach Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße an der P+R-Anlage in Arnbach ist als Ortsstraße zu widmen. Die errichtete Straße an der P+R-Anlage Arnbach, Flur-Nr. 201/2 Tfl. der Gemarkung Arnbach wird entsprechend der farblichen Darstellung im Lageplan mit Wirkung der Bekanntmachung als Ortsstraße gewidmet. Anfangspunkt: Einmündung in die Straße Am Kühberg Endpunkt: Nord-West-Ecke Flur-Nr. 22 Länge: 0,076 km Straßenbaulast: Gemeinde Schwabhausen Widmungsbeschränkung: Keine TOP 15.2 Widmung einer Ortsstraße an der P+R-Anlage Schwabhausen Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße an der östlichen P+R-Anlage Schwabhausen ist als Ortsstraße zu widmen.

Die neu errichtete Straße an der östlichen P+R-Anlage Schwabhausen, Flur-Nr. 364/8 Tfl. der Gemarkung Schwabhausen, wird entsprechend der farbigen Darstellung im Lageplan mit Wirkung der Bekanntmachung als Ortsstraße gewidmet. Anfangspunkt: Einmündung in die Münchener Straße Endpunkt: Nord-West-Ecke Flur-Nr. 839/1 Länge: 0,150 km Straßenbaulast: Gemeinde Schwabhausen Widmungsbeschränkung: Keine TOP 15.3 Umstufung einer Teilfläche der Gemeindeverbindungsstraße "Puchschlagen- Machtenstein" in Puchschlagen zur Ortsstraße Eine Teilfläche von Flur-Nr. 84 Tfl. der Gemarkung Puchschlagen ist zur Ortsstraße abzustufen. Gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG sind Ortsstaßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossen Ortslage dienen. Ortsstraßen beginnen und enden an der Grenze der geschlossen Ortslage, welche in der Regel durch das Ende der Bebauung markiert werden. Die im Lageplan farblich dargestellte Teilfläche der Gemeindeverbindungsstraße Puchschlagen-Machtenstein, Flur-Nr. 84 Tfl. der Gemarkung Puchschlagen, wird mit Wirkung der Bekanntmachung zur Ortsstraße abgestuft und der Machtensteiner Straße zugeordnet. Anfangspunkt: Nord-West-Ecke Flur-Nr. 101/5 Endpunkt: Nord-Ost-Ecke Flur-Nr. 101/6 Länge: 0,013 km Straßenbaulast: Auf gesamter Länge Gemeinde Schwabhausen Widmungsbeschränkung: Keine

TOP 15.4 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges vom Bahnhof Schwabhausen Richtung DAH 10 Der neu errichtete Weg vom Bahnhof Schwabhausen Richtung DAH 10 ist als beschränkt- öffentlicher Weg für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr zu widmen. Der neu errichtete Weg auf Seite der Gemarkung Schwabhausen vom Bahnhof Schwabhausen Richtung DAH 10, Flur-Nrn. 364/16 und 839/1 der Gemarkung Schwabhausen, wird mit Wirkung der Bekanntmachung als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt: Süd-Ost-Ecke Flur-Nr. 364/8 Endpunkt: Gemarkungsgrenze Puchschlagen Länge: 0,170 km Straßenbaulast: Auf gesamter Länge Gemeinde Schwabhausen Widmungsbeschränkung: Nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr Beschluss Der neu errichtete Weg auf Seite der Gemarkung Puchschlagen vom Bahnhof Schwabhausen Richtung DAH 10, Flur-Nr. 702/4 der Gemarkung Puchschlagen, wird mit Wirkung der Bekanntmachung als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt: Gemarkungsgrenze Schwabhausen Endpunkt: Süd-West-Ecke Flur-Nr. 702 Länge: 0,220 km Straßenbaulast: Auf gesamter Länge Gemeinde Schwabhausen Widmungsbeschränkung: Nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr TOP 15.5 Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges in Schwabhausen zwischen Karl-Feulner-Straße und Schulweg Der Weg in Schwabhausen zwischen der Karl-Feulner-Straße und dem Schulweg, Flur-Nr. 227/10 der Gemarkung Schwabhausen, ist als beschränkt-öffentlicher Weg entsprechend dem Bebauungsplan Nordwest Nr. 2 zu widmen.

Der Weg in Schwabhausen zwischen der Karl-Feulner-Straße und dem Schulweg, Flur-Nr. 227/10 der Gemarkung Schwabhausen, wird entsprechend dem Bebauungsplan Nordwest Nr. 2 mit Wirkung der Bekanntmachung als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt: Nord-West-Ecke Flur-Nr. 227/3 Endpunkt: Ost-Ecke Flur-Nr. 227/13 Länge: 0,050 m Straßenbaulast: Auf gesamter Länge Gemeinde Schwabhausen Widmungsbeschränkung: Nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr Ab hier mit Thomas Böswirth (21:50 Uhr). TOP 16 Erschließungsabrechnungen TOP 16.1 Festlegung des Abrechnungsgebietes "Am Brand" Für das Abrechnungsgebiet Am Brand ist für den neu zu erstellenden Teil ein eigener Abschnitt zur Abrechnung der Erschließungsanlage zu bilden. Der bisher bereits erstellte Teil der Straße wurde auf die dort anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt. Der Umgriff des neu zu erstellenden und abzurechnenden Abschnitts wird im beiliegenden Plan definiert. Die Grundstücke Flur-Nrn. 1012/3 Tfl., 1012/5 und 1012/6 der Gemarkung Arnbach bilden das Abrechnungsgebiet. Da der zu erstellende Abschnitt nur halbseitig anbaubar ist, ist nur der auf diese Hälfte entfallende Aufwand für die Herstellung der Straße beitragsfähig. Der auf die Flur-Nr. 1023 der Gemarkung Arnbach entfallende Anteil wird erst bei tatsächlicher Bebauung erhoben. Die Tagesordnungspunkte 16.1 bis 16.4 werden bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates vertagt. Mit allen eventuell beteiligten Anliegern sind vorher Gespräche zu führen. Abstimmung:Ja 10 Nein 11

Für das Abrechnungsgebiet der Erschließungsanlage Am Brand wird ein neuer Abschnitt gebildet. Der Umgriff wird entsprechend dem beiliegenden Plan festgelegt, er umfasst die Flur-Nrn. 1012/3 Tfl., 1012/5 und 1012/6 der Gemarkung Arnbach. Aufgrund der einseitigen Anbaubarkeit ist nur der auf diese Hälfte entfallende Aufwand für die Herstellung der Straße auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes umzulegen. Der auf die Flur-Nr. 1023 der Gemarkung Arnbach entfallende Anteil wird erst bei tatsächlicher Bebaubarkeit erhoben. Abstimmung:Ja 21 Nein 0 TOP 16.2 Festlegung des Abrechnungsgebietes "Amselweg" Für das Abrechnungsgebiet Amselweg ist für den neu zu erstellenden Teil ein eigener Abschnitt zur Abrechnung der Erschließungsanlage zu bilden. Der bisher bereits erstellte Teil der Straße wurde auf die dort anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt. Der Umgriff des neu zu erstellenden und abzurechnenden Abschnitts wird im beiliegenden Plan definiert. Die Grundstücke Flur-Nrn. 414/1, 414/5, 414/6, 414/7, 415/1, 415/4, 415/5 und 415/6 der Gemarkung Rumeltshausen bilden das Abrechnungsgebiet. Für das Abrechnungsgebiet der Erschließungsanlage Amselweg wird ein neuer Abschnitt gebildet. Der Umgriff wird entsprechend dem beiliegenden Plan festgelegt, er umfasst Flur-Nrn. 414/1, 414/5, 414/6, 414/7, 415/1, 415/4, 415/5 und 415/6 der Gemarkung Rumeltshausen. Abstimmung:Ja 21 Nein 0