Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 13.05.2015. An die Mitglieder der

Ähnliche Dokumente

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der

Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

SONDERRUNDSCHREIBEN 1/2016 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand ( 51 der Satzung)

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT. Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der

Die Riesterförderung Stand: Januar 2016

KAV. Rundschreiben V 04/ Januar Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, Berlin Berlin

Informationsveranstaltung Team Öffentlichkeitsarbeit

Ihre Riester-Förderung

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

IfGP: Neuerungen bei der Riester Zulagenförderung

Sollten Sie noch kein Kunde der Hamburger Sparkasse sein, bitten wir Sie, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte. (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte- ATV-Ärzte/VKA) vom 8.

Rundschreiben Nr. 4/2010

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

(Ort, Datum)

Die VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.

Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl.

Häufige Fragen zur sog. Riester-Förderung ( 10a, 79ff EStG) (Stand: Mai 2014)

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten Deutscher Bundestag WD /16

Zulagenquote bei der Riesterrente

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert.

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV)

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Vom 21. Dezember 2006

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente.

VBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai

Private Altersvorsorge

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge

Antrag auf Verwendung des gebildeten Altersvorsorgevermögens nach 92b Absatz 1 in Verbindung mit 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Rürup-Förderung

Aktuelles zur Zusatzversorgung

VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen der Beteiligten Beschäftigte der Beteiligten. Impressum

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

Diese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Foto: andreas schatzel fotocrew. Ihr starker Partner für die Altersversorgung

DIA Ausgewählte Trends Juni Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln

Bürgerentlastungsgesetz

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Wurde das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich beendet? Nein Ja, am Die Angaben werden erbeten zum

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke!

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Tipps und Tricks für werdende Eltern

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

B ETRIEBSRENTE ZUM N ULLTARIF. Erfahrung I Kompetenz I Individualität. Mehrwert für Unternehmen und Arbeitnehmer

Endspurt-Darlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier

Riester-Rente. Der Klassiker. Bei uns noch besser.

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen

1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Mitglieds-Nr.:, geb. am:

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

Neuregelungen zum Sozialausgleich

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum erweitert.

Meine VBL. Zugang für Versicherte und Rentner. Erste Schritte. Dezember 2015

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Weniger kann mehr sein

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für landwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 13. August 2003

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Betriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche

Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung

Transkript:

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 13.05.2015 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung RUNDSCHREIBEN 2/2015 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE Themenschwerpunkte 1. Jahresmeldungen für das Geschäftsjahr 2014 2 2. Versand der Versicherungsnachweise für das Beitragsjahr 2014 2 3. Wahlrecht zur Besteuerung des Arbeitnehmerbeitrages 3

1. Jahresmeldungen für das Geschäftsjahr 2014 Die Jahresmeldungen für das Abrechnungsjahr 2014 waren bis zum 31. Januar 2015 an die ZVK zu übersenden. Dieser Verpflichtung ist der überwiegende Teil unserer Mitglieder nachgekommen - 90 % der Jahresmeldungen sind fristgerecht eingegangen. Mitglieder, deren Jahresmeldungen noch nicht, unvollständig oder fehlerhaft übermittelt wurden, erhielten mit der Mitgliederabrechnung im April 2015 eine Auflistung der noch nicht verarbeiteten Jahresmeldungen für das Geschäftsjahr 2014. Sofern dies zwischenzeitlich noch nicht geschehen ist, sind die fehlenden Jahresmeldungen für die in der Auflistung enthaltenen Beschäftigten schnellstmöglich bei uns einzureichen; beachten Sie bitte 13 Abs. 7 der Satzung der ZVK. 2. Versand der Versicherungsnachweise für das Beitragsjahr 2014 Im Monat Mai erfolgt der Versand der Versicherungsnachweise für das Beitragsjahr 2014 für die Pflicht- und die freiwillige Versicherung Ihrer Beschäftigten. Alle Versicherten erhalten zusätzlich eine Beilage mit Informationen zu den freiwilligen Vorsorgemöglichkeiten der ZVK. Ein Teil der Versicherten erhält außerdem noch eine Bescheinigung nach 92 Einkommenssteuergesetz (EStG) und/oder einen Antrag auf Altersvorsorgezulage. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesen Unterlagen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt: 1. Der Versicherungsnachweis und die Beilage Wozu dient der Versicherungsnachweis? Der Versicherungsnachweis informiert Ihre Beschäftigten über die bis zum 31.12.2014 erworbenen monatlichen Anwartschaften auf Betriebsrente aus der Pflicht- und ggf. aus der freiwilligen Versicherung. Worüber informiert die Beilage Mein Fahrplan zur perfekten Altersvorsorge? Zusätzlich zur Pflichtversicherung besteht für Ihre Beschäftigten die Möglichkeit, den Rentenanspruch durch freiwillige Einzahlungen bei der ZVK weiter zu erhöhen. Hierzu bieten wir verschiedene Altersvorsorgeprodukte an, die in der Beilage vorgestellt werden. 2. Die Bescheinigung nach 92 EStG Welchen Inhalt hat die Bescheinigung nach 92 EStG? Die Bescheinigung weist neben der Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten riesterförderfähigen Beiträge (aus individuell versteuertem Einkommen) auch die Höhe der im Jahr 2014 gutgeschriebenen bzw. zurückgeforderten Riester-Zulagen und den Stand des Altersvorsorgevermögens aus. 2

Wer bekommt eine Bescheinigung nach 92 EStG? Versicherte, bei denen im Jahr 2014 ein Datenaustausch mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stattgefunden hat und/oder die riesterförderfähige Beiträge gezahlt haben, erhalten eine Bescheinigung nach 92 EStG. 3. Der Antrag auf Altersvorsorgezulage (Zulagenantrag) Wozu dient der Zulagenantrag? Mit dem Zulagenantrag wird für die im Jahr 2014 geleisteten riesterförderfähigen Beiträge eine zusätzliche staatliche Förderung (Altersvorsorgezulagen) beantragt, die den Betriebsrentenanspruch erhöht. Wird kein Zulagenantrag gestellt, verfällt der Anspruch auf die Zulagen für 2014 zum 31.12.2016. Dadurch verlieren die Versicherten einen Teil ihrer späteren Rente. Wer bekommt einen Zulagenantrag? Nur den Versicherten, die im Jahr 2014 riesterförderfähige Beiträge gezahlt und in der Vergangenheit noch keinen Zulagenantrag mit einer Dauervollmacht gestellt haben, wird ein Zulagenantrag zugeschickt. Wo erhalten Ihre Versicherten weitere Informationen? Bei Fragen zur Pflichtversicherung, der Bescheinigung nach 92 EStG und dem Zulagenantrag können sich die Versicherten gern per Telefon (0391 62570-777) oder per E-Mail (TeamRiester@kvsa.komsanet.de) an unsere Kundenberater wenden. Für Fragen und Modellberechnungen zu den freiwilligen Vorsorgeangeboten der ZVK steht Ihren Versicherten eine separate Hotline und E-Mailadresse zur Verfügung (Telefon: 0391 62570-555 oder per E-Mail: Beratung@kvsa.komsanet.de). 3. Wahlrecht zur Besteuerung des Arbeitnehmerbeitrages Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2011 haben die Beschäftigten, die Arbeitnehmerbeiträge am Zusatzbeitrag leisten, ein Wahlrecht bezüglich der Besteuerungsvariante. Die Beiträge können entweder aus dem Bruttoentgelt entrichtet werden, wo eine Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG greift oder aus dem Nettoentgelt, wo ggf. eine Förderung nach 10a EStG/Abschnitt XI EStG (Riester-Förderung) in Anspruch genommen werden kann. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Wahlrecht der Beschäftigten kein einmaliges Wahlrecht ist, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Änderungen vorgenommen werden können. Sollten also Beschäftigte mit einem Wunsch nach Änderung der Besteuerungsvariante an den Arbeitgeber herantreten, haben diese darauf einen Rechtsanspruch. 3

Ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 25.11.2011 stellt hierzu auch klar: Umsetzung ab Kalenderjahr 2012 Gemäß 3 Nummer 63 Satz 2 EStG kann der Arbeitnehmer nach 1a Absatz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) auf die Steuerfreiheit der Beiträge zugunsten einer Förderung nach 10a EStG/Abschnitt XI EStG verzichten. Die Regelungen des 1a BetrAVG, die die Finanzierungsbeteiligung der Arbeitnehmer im Wege der freiwilligen Entgeltumwandlung betreffen, gelten nach 1 Absatz 2 Nummer 4, 2. Halbsatz, BetrAVG entsprechend auch für andere Beiträge des Arbeitnehmers aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Insoweit umfasst das Wahlrecht nach 3 Nummer 63 Satz 2 EStG alle im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers enthaltenen Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer; dabei sind die freiwillige Entgeltumwandlung und die anderen Beiträge des Arbeitnehmers aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gleichrangig zu behandeln. Eine individuelle Besteuerung dieser Beitragsteile ist durchzuführen, soweit der Arbeitnehmer dies verlangt. Haben Sie oder Ihre Beschäftigten Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern per Telefon (0391 62570-777) oder E-Mail (TeamRiester@kvsa.komsanet.de) zur Verfügung. Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin Zusatzversorgungskasse 4

Haben Sie Fragen oder Hinweise? Wir sind gern für Sie da. 0391 62570- Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber 721 Anja Steinke a.steinke@kvsa.komsanet.de 779 Robin Paasche r.paasche@kvsa.komsanet.de Meldewesen und Abrechnungsverfahren 705 Martina Zschiesche m.zschiesche@kvsa.komsanet.de 709 Anja Hucke a.hucke@kvsa.komsanet.de 729 Nicole Kutzer n.kutzer@kvsa.komsanet.de DATÜV 720 Ingo Uhlitsch i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de 725 Dorette Fabian d.fabian@kvsa.komsanet.de Mitgliedsprüfung 707 Manuela Pampuch m.pampuch@kvsa.komsanet.de 771 Karolin Lindau k.lindau@kvsa.komsanet.de Schulung und Beratung 722 Nicole Paternoga n.paternoga@kvsa.komsanet.de 775 Jörg Pfohl j.pfohl@kvsa.komsanet.de Freiwillige Versicherung 726 Heiko Richter h.richter@kvsa.komsanet.de 731 Martin Liebold m.liebold@kvsa.komsanet.de 775 Jörg Pfohl j.pfohl@kvsa.komsanet.de Arbeitnehmerbeitrag 743 Cornelia Wade c.wade@kvsa.komsanet.de 773 Anja Rochlitz a.rochlitz@kvsa.komsanet.de Rentenangelegenheiten 708 Tina Rösler t.roesler@kvsa.komsanet.de 724 Anja Mertin a.mertin@kvsa.komsanet.de 732 Kathleen Hamann k.hamann@kvsa.komsanet.de 734 Nils Kauffmann n.kauffmann@kvsa.komsanet.de 757 Heidrun Stegitz h.stegitz@kvsa.komsanet.de 759 Andrea Eins a.eins@kvsa.komsanet.de 772 Nadine Tschauder n.tschauder@kvsa.komsanet.de 781 Ulrike Baumeister u.baumeister@kvsa.komsanet.de 791 Michaela Reinecke m.reinecke@kvsa.komsanet.de Versicherungstransfer 703 Sabrina Schübel s.schuebel@kvsa.komsanet.de 726 Heiko Richter h.richter@kvsa.komsanet.de 734 Nils Kauffmann n.kauffmann@kvsa.komsanet.de Eheversorgungsausgleich 701 Andrea Klug a.klug@kvsa.komsanet.de 768 Anja Pfetzing a.pfetzing@kvsa.komsanet.de Fax: 0391 62570-299 Internet: www.kvsa.komsanet.de/zvk 5