Ansatzpunkte für die betriebliche Altersversorgung



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Transkript:

Bayerische Versicherungsbank AG Leitungsbereich Financial Services Forum Mittelstand Unternehmerworkshop Ansatzpunkte für die betriebliche Altersversorgung München, 26. April 2004 Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Recht auf Gehaltsumwandlung Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 das Recht auf Gehaltsumwandlung. Ein Teil des Gehalts wird nicht ausgezahlt, sondern fließt in eine betriebliche Altersversorgung, die dem Arbeitnehmer zusteht. Gehaltsumwandlung Freiwillige Arbeitgeberleistung Rechtsanspruch auf bis zu 4% der BBG* (2.472 Euro im Jahr 2004) Früher Seit 2002 * Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2004: 61.800 Euro Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 2 1

Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung Unterstützungskasse Pensionszusage Direktversicherung Pensionsfonds Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass die Verträge riesterfähig sind riesterfähige Durchführungswege Die ist ein riesterfähiger Durchführungsweg und erfüllt den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der BBG* * Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2004: 61.800 Euro Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 3 Zwei zentrale Fragen Reicht für die Mehrzahl Ihrer Mitarbeiter 2.472 Euro (4 % BBG) für die Entgeltumwandlung aus? Soll die Versorgung für Ihr Unternehmen kostenfrei sein? Ja Unsere Empfehlung die Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 4 2

Wahl des Durchführungsweges grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer und / oder steuerfreie Kapitalauszahlung erwünscht? reicht Beitragshöhe von 4 % BBG nicht aus? Firmendirektversicherung Unterstützungskasse Ergänzung: Eigenvorsorge durch PrivatRente (Riester) Berufsunfähigkeitsschutz Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 5 Arbeitgeber Beitrag Gehaltsverzichtsvereinbarung Versicherungszusage Rechtsanspruch Arbeitnehmer Versicherungsleistung Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 6 3

durch Entgeltumwandlung Steuerfreie Einzahlung bis zu 4 % BBG (in 2004: 2.472 Euro) Beiträge sind bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei Nachgelagerte Besteuerung Kapital- und Rentenzahlung möglich Kein Bilanzausweis Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder private Fortführung möglich Einfache Verwaltung wie Direktversicherung Keine Kosten (Kein Mitgliedsbeitrag / kein Beitrag an Pensionssicherungsverein) Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 7 Besteuerung der Beiträge zur Beispiel Lohnsteuerklasse I mit ohne monatliches Bruttoeinkommen 2.000 EUR 2.000 EUR monatlicher Beitrag zur 100 EUR zu versteuerndes Einkommen 1.900 EUR 2.000 EUR Steuern 270 EUR 302 EUR Sozialabgaben 399 EUR 420 EUR monatliches Nettoeinkommen 1.231 EUR 1.278 EUR Nettoaufwand für die * 47 EUR Für einen Beitrag von monatlich 100 Euro in die wendet der Arbeitnehmer nur 47 Euro auf - der Staat beteiligt sich mit 53 Euro an der Altersversorgung über den Betrieb! * Bei Lohnsteuerklasse III beträgt der Nettoaufwand 64 Euro Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 8 4

Umwandlung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) Gehaltsabrechnung Lohnsteuerklasse I VL- Vertrag Bruttogehalt 2.000 EUR = 2.000 EUR Arbeitgeberzuschuss zu den VL - steuerpflichtig 40 EUR Arbeitgeberzuschuss zur - steuerfrei 40 EUR Gehaltsumwandlung - steuermindernd 44 EUR Steuerpflichtiges Gehalt 2.040 EUR 1.956 EUR Steuern 315 EUR 288 EUR Sozialversicherungsabgaben 428 EUR 411 EUR Nettogehalt 1.297 EUR 1.257 EUR abzüglich VL-Sparbeitrag 40 EUR Nettoauszahlung 1.257 EUR = 1.257 EUR 84 EUR Statt 40 Euro in eine VL einzuzahlen, fließen - bei gleichem Nettoeinkommen - 84 Euro* in eine! * Bei Lohnsteuerklasse III beträgt die Einzahlung 63 Euro Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 9 Senkung der Lohnnebenkosten des Arbeitgebers Beispiel: Gehaltsumwandlungsbetrag des Arbeitnehmers 100 EUR pro Monat Bruttogehalt bis 3.487,50 EUR monatlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Rentenversicherung 9,75 % aus 1.200 EUR = 117,00 EUR Arbeitslosenversicherung 3,25 % aus 1.200 EUR = 39,00 EUR Krankenversicherung ca. 7,15 % aus 1.200 EUR = 85,80 EUR Pflegeversicherung 0,85 % aus 1.200 EUR = 10,20 EUR Kostenersparnis aus Sozialversicherung p.a.: 252,00 EUR Bei 5 Mitarbeitern: Bei 10 Mitarbeitern: Bei 20 Mitarbeitern: Bei 50 Mitarbeitern: 1.260 EUR p.a. 2.520 EUR p.a. 5.040 EUR p.a. 12.600 EUR p.a. Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 10 5

Direktversicherung Arbeitgeber Beitrag Lebensversicherung Gehaltsverzichtsvereinbarung Versicherungszusage Rechtsanspruch Arbeitnehmer Versicherungsleistung Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 11 Direktversicherung durch Entgeltumwandlung Steuerlich gefördert durch Pauschalsteuer* Beiträge auf 1.752 Euro beschränkt (2.148 Euro bei Durchschnittsbildung) Beiträge aus Sonderzahlung sind bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei Kapitalzahlung: steuerfrei**; Rentenzahlung: Ertragsanteilbesteuerung Uneingeschränkt vererbbar Kein Bilanzausweis Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder private Fortführung möglich Einfache Verwaltung; keine Kosten *) 20 % Pauschalsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer **) bei mindestens 12 Jahre Laufzeit und 5 Jahre Beitragszahlungsdauer Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 12 6

Unterstützungskasse Arbeitgeber Zuwendungen wird Mitglied Unterstützungskasse Beiträge Leistungen erteilt Versorgungszusage Arbeitnehmer leistet im Versorgungsfall Verpfändung der Ansprüche Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 13 Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung Beiträge unbegrenzt steuerfrei Konstante oder steigende Beiträge Beiträge bis 4 % der BBG sind bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei Nachgelagerte Besteuerung mit Freibeträgen* Kapital- und Rentenzahlung möglich Kein Bilanzausweis Beiträge an Pensionssicherungsverein Honorarfreiheit möglich * Für zusammenveranlagte Ehegatten nach Vollendung seines 65. LJ mit einer Sozialversicherungsrente von 1.300 EUR: - Steuerfreie monatliche Rente bis zu 1.462 EUR - Steuerfreies Versorgungskapital bis zu 71.782 EUR Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 14 7

Pensionszusage Arbeitgeber erteilt Versorgungszusage leistet im Versorgungsfall Gehaltsverzichtserklärung Arbeitnehmer bildet Rückstellungen Beiträge Leistungen Bilanz Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 15 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Rückstellungen müssen in der Bilanz gebildet werden Beiträge für Rückdeckungsversicherung unbegrenzt steuerfrei (variable Einmalbeiträge oder konstante Beiträge möglich) Beiträge bis 4 % der BBG sind bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei Nachgelagerte Besteuerung mit Freibeträgen* Kapital- und Rentenzahlung möglich Beiträge an Pensionssicherungsverein * Für zusammenveranlagte Ehegatten nach Vollendung seines 65. LJ mit einer Sozialversicherungsrente von 1.300 EUR: - Steuerfreie monatliche Rente bis zu 1.462 EUR - Steuerfreies Versorgungskapital bis zu 71.782 EUR Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 16 8

Aktuelle Themen der betrieblichen Altersvorsorge Bilanzlösungen Pensionsfonds IAS / US GAAP Versorgungsschuldnerwechsel/ Strukturwandel Zeitkonteninsolvenzsicherung Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 17 Flexible Arbeitszeitmodelle: Altersteilzeit, Langzeitkonten Gemeinsame Idee flexibler Arbeitszeitmodelle: Der Arbeitnehmer erwirbt durch Arbeitsleistung, die nicht vollständig vergütet wird, Entgeltansprüche für Freistellungsphasen Rechtliche Grundlagen für Langzeitkonten / Altersteilzeit Flexigesetz (SGB IV) und Altersteilzeitgesetz (AtG) Flexigesetz ( 7 d SGB IV): Der Arbeitgeber hat... Vorkehrungen für die Erfüllung der Wertguthaben einschließlich der Arbeitgeberanteile an den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei Insolvenz des Arbeitgebers zu treffen,... Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, individuelle Vereinbarungen Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 18 9

Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers Insolvenzschutz für Wertguthaben deren Höhe z.z. 7.245 Euro* überschreiten und die über einen Zeitraum von mehr als 27 Monaten bestehen Zahlungsabwicklung im Insolvenzfall Auszahlung des Wertguthabens an den Arbeitnehmer, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger Hartz III Für Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisse ab 1.7.2004: Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenzsicherung Nachweis der Insolvenzsicherung gegenüber dem Arbeitnehmer * Das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße; West: 7.245 Euro; Ost: 6.090 Euro Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 19 Übersicht der Altersversorgung ab 2005 1. Schicht: Basisversorgung Gesetzliche Rentenversicherung Berufsständische Versorgung Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse Private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung 2. Schicht: Zusatzversorgung Betriebliche Altersversorgung Pensionszusage Unterstützungskasse Pensionsfonds Direktversicherung Private kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte z. B.: Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien, etc. Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 20 10

AEG - aktueller Stand 2. + 3. Lesung des AltEinkG im Bundestag am 29.04.2004 Abstimmung über das Gesetz im Bundesrat am 14.5.2004 Möglichkeit 1: Gesetz wird verabschiedet => Klarheit ab 15.5.2004 Möglichkeit 2: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an Endgültige Verabschiedung vor Sommerpause (9.7. letzter Termin) Veränderungen sind wahrscheinlich, bzw. Verbesserungen der BAV Prognose über Ergebnis derzeit unmöglich, noch keine Vorentscheidungen Jochen Laich, Unternehmensberatung bav Seite 21 11