WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Grundlagen Begriffsbestimmung Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere, die Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand abschließen Lieferungen ausführen und der Liefergegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar von dem ersten an den letzten Abnehmer gelangt. 2
Grundlagen Gesetzliche Regelung Umsatzsteuergesetz 3 Abs. 6 S. 5 und S. 6 i.v.m. mit Abs. 7 UStG 3
Grundlagen Gesetzliche Regelungen Exkurs: Gemeinschaftsrecht Reihengeschäfte sind gemeinschaftsrechtlich grundsätzlich nicht geregelt. Es fehlen einheitliche Bestimmungen. Die deutschen Regelungen sind jedoch nach Rechtsprechung des EuGH gemeinschaftskonform im Hinblick auf die allgemeinen umsatzsteuerlichen Vorschriften. EuGH-Urteil EMAG (C-245/04) 4
Grundlagen Fragestellungen Frage nach dem Ort? Frage nach einer Steuerfreiheit? 5
Grundlagen Ortsbestimmung Die Beförderung und Versendung wird nur einer Lieferung zugeordnet. Es kann also nur eine Beförderungs- oder Versendungslieferung geben: Bewegte Lieferung Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer, den Abnehmer ( ) befördert oder versendet, gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer ( ) beginnt 6
Grundlagen noch Ortsbestimmung Wird der Gegenstand der Lieferung durch einen Abnehmer befördert oder versendet, der zugleich Lieferer ist, ist die Beförderung oder Versendung der Lieferung an ihn zuzuordnen, es sei denn er weist nach, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat. 7
Grundlagen noch Ortsbestimmung Ruhende Lieferung Wird der Gegenstand der Lieferung nicht befördert oder versendet, wird die Lieferung dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. 8
Grundlagen noch Ortsbestimmung Bei Reihengeschäften gilt Folgendes: Lieferungen, die der Beförderungs- oder Versendungslieferung vorangehen, gelten dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt Lieferungen, die der Beförderungs- oder Versendungslieferung folgen, gelten dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung des Gegenstands endet. 9
Grundlagen Steuerbefreiung Nur für eine bewegte Lieferung kommt eine Steuerfreiheit in Frage Ausfuhrlieferung 6 UStG Innergemeinschaftliche Lieferung 6a UStG 10
Fall 1 Variante 1: Warenverkauf Lieferfall EU EU1 Endkunde EU1 Sachverhalt: - Transport durch - Ware nach EU1 11
Fall 1 Variante 1: Warenverkauf Lieferfall EU EU1 Endkunde EU1 Lösung: - Bewegte Lieferung im Inland - Innergemeinschaftliche Lieferung an EU1 - Rechnung ohne deutsche USt mit - USt Id Nr von EU1 - Hinweis auf Steuerbefreiung 6a UStG - Intrahandels- Nachweis 12
Fall 1 Variante 2: Warenverkauf direkter Abholfall EU EU1 Endkunde EU1 Sachverhalt: - Abholung durch EU1 - Ware nach EU1 13
Fall 1 Variante 2: Warenverkauf direkter Abholfall EU EU1 Endkunde EU1 Lösung: - Bewegte Lieferung im Inland - Innergemeinschaftliche Lieferung an EU1 - Rechnung ohne deutsche USt mit - USt Id Nr von EU1 - Hinweis auf Steuerbefreiung 6a UStG - Intrahandels -Nachweis 14
Fall 1 Variante 3: Warenverkauf indirekter Abholfall EU EU1 Endkunde EU1 Sachverhalt: - Abholung durch Endkunde EU1 - Ware nach EU1 15
Fall 1 Variante 3: Warenverkauf indirekter Abholfall EU EU1 Endkunde EU1 Lösung: - Ruhende Lieferung im Inland - Lokale Lieferung an EU1 - Rechnung mit deutscher USt 16
Fall 2 Variante 1: Warenverkauf Lieferfall EU Endkunde DL Sachverhalt: - Transport durch - Ware ins DL 17
Fall 2 Variante 1: Warenverkauf Lieferfall EU Endkunde DL Lösung: - Bewegte Lieferung im Inland - Ausfuhrlieferung an - Rechnung ohne deutsche USt mit - Hinweis auf Steuerbefreiung 6 UStG - Ausfuhrnachweis 18
Fall 2 Variante 2: Warenverkauf direkter Abholfall EU Endkunde DL Sachverhalt: - Abholung durch - Ware ins DL 19
Fall 2 Variante 2: Warenverkauf direkter Abholfall EU Endkunde DL Lösung: - Bewegte Lieferung im Inland - Lokale Lieferung an ( ausländischer Abnehmer) - Rechnung mit deutscher USt 20
Fall 3 Variante 1: Warenhandel Lieferfall EU2 EU Sachverhalt: - Transport durch EU2 - Ware nach 21
Fall 3 Variante 1: Warenhandel Lieferfall EU2 EU Lösung: - Erwerbsbesteuerung in - Ruhende Lieferung im Inland - Lokale Lieferung an - Rechnung mit deutscher USt 22
Fall 3 Variante 2: Warenhandel indirekter Abholfall EU2 EU Sachverhalt: - Abholung durch - Transport nach 23
Fall 3 Variante 2: Warenhandel indirekter Abholfall EU2 EU Lösung: - Bewegte Lieferung in EU2 (Registrierung) - Innergemeinschaftliche Lieferung an - Rechnung ohne EU2-Steuer mit - USt Id Nr von - Hinweis auf Steuerbefreiung 6a EU2-UStG - Intrahandels- Nachweis 24
Fall 4 Variante 1: Warenhandel direkter Einfuhrfall DL EU Sachverhalt: - Transport durch DL - Ware nach - Incoterms - DL vs. : DDP - vs. : frei Haus - Einfuhr durch DL 25
Fall 4 Variante 1: Warenhandel direkter Einfuhrfall DL EU Lösung: - Lokale Lieferung an (Ortsverlagerung nach 3 Abs. 8 UStG) - Eingangsrechnung mit deutscher USt - Rechnungsprüfung für Vorsteuerabzug - Ruhende Lieferung im Inland - Lokale Lieferung an - Rechnung mit deutscher USt 26
Fall 4 Variante 2: Warenhandel indirekter Einfuhrfall DL EU Sachverhalt: - Transport durch DL - Ware nach - Incoterms - DL vs. : DDU - vs. : DDU - Einfuhr durch Endkunde 27
Fall 4 Variante 2: Warenhandel indirekter Einfuhrfall DL EU Lösung: - Eingangsrechnung ohne deutsche USt - Ruhende Lieferung im Inland - Lokale Lieferung an - Rechnung ohne deutsche USt - Hinweis auf Steuerfreiheit 4 Nr. 4b UStG 28
Fall 5 Variante 1: Wareneinkauf Dreiecksgeschäft Zulieferer EU3 EU EU4 Sachverhalt: - Transport durch Zulieferer EU3 - Ware nach 29
Fall 5 Variante 1: Wareneinkauf Dreiecksgeschäft Zulieferer EU3 EU EU4 Lösung: - Dreiecksgeschäft 25b UStG - keine Erwerbsbesteuerung - Steuerschuldnerschaft bei 30
Fall 5 Variante 2: Wareneinkauf Konsignationslager Zulieferer EU3 EU EU4 Sachverhalt: - Transport durch Zulieferer EU3 - Ware nach - EU4 unterhält Konsignationslager - entnimmt bedarfsbezogen Ware 31
Fall 5 Variante 2: Wareneinkauf Konsignationslager Zulieferer EU3 EU EU4 Lösung: - kein Dreiecksgeschäft 25b UStG - Lokale Lieferung an - Eingangsrechnung mit deutscher USt - Rechnungsprüfung für Vorsteuerabzug 32
Kontakt Joachim Strehle Thomas-Wimmer-Ring 3 80539 München Tel. ++49 89 28646 173 Fax ++49 89 28646 111 Mob. ++49 162 2444804 Email joachim.strehle@wts.de 33