Gefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011 18.01.2011 1 Auf der Suche nach. 18.01.2011 2 1
Auf der Suche nach. für 700 Tätigkeiten übernehmen, anpassen fertig! 18.01.2011 3 Auf der Suche nach. 18.01.2011 4 2
Auf der Suche nach. 18.01.2011 5 Warum? Linde Gas QS / K. Tech 3
Was wir nicht wollen! 18.01.2011 7 Fragestellung einer richterlichen Untersuchung 1. Wurde der Mitarbeiter unterwiesen? Wurde die Unterweisung verstanden und auch gelebt? 2. Gab es eine Gefährdungsbeurteilung? Enthielt diese die Gefährdung, auf die der Unfall zurückzuführen ist? Wer war für die angemessenen Schutzmaßnahmen verantwortlich? 3. War das Arbeitsmittel geprüft? Wurde das Arbeitsmittel ordnungsgemäß verwendet? Wer Weisungen erteilt, übernimmt Verantwortung, auch wenn er nicht mit den Arbeitsbedingungen einverstanden ist! 18.01.2011 8 4
Wer ist verantwortlich? Überwachen Überwachen Unternehmer Gesamtverantwortung Delegation/Weisung Führungskräfte (höhere) Weisungen befolgen Verantwortung für Teilbereiche Delegation/Weisung Führungskräfte (operative) Weisungen befolgen Verantwortung für Teilbereiche Weisung Mitarbeiter Weisungen befolgen Mängel melden sichern - abstellen 18.01.2011 9 Vorschriften Arbeitschutzgesetz 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Betriebssicherheitsverordnung 3 Gefährdungsbeurteilung Umgang mit Betriebsmittel Gefährdungsbeurteilung Arbeitsstättenverordnung fordert Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffverordnung 7 Gefährdungsbeurteilung Beim Umgang mit Gefahrstoffen 18.01.2011 10 5
Vorschriften 5 Abs. 1 ArbSchG Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 7 GefahrstoffVO Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die Schutzmaßnahmen getroffen wurden. 3 BetrSichV 1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. 3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Schweißrauche = Gefahrstoff Schweißmaschine = Arbeitsmittel Lichtbogen = Gefährdung 18.01.2011 11 Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Linde Gas QS / K. Tech 6
Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung? Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische und umfassende Untersuchung zur Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen und die Ableitung entsprechender Maßnahmen an einem bestimmten Arbeitsplatz, in einem Arbeitsbereich oder für eine Person(engruppe). Sie soll sich an der Tätigkeit der Mitarbeiter orientieren. 18.01.2011 BG Chemie, Merkblatt A 016 13 Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung? Was kann passieren? 18.01.2011 14 7
Gefährdungsbeurteilung Zu berücksichtigende Wechselwirkungen Arbeitsplatz Arbeitsstoffe Arbeitsmittel Arbeitsmittel Tätigkeit 18.01.2011 15 Was ist zu tun? Arbeitsumgebung Gefährdungsbeurteilung Tätigkeiten / Arbeitsmittel erfassen Prüfkatalog Unter- weisungs- Plan Gefahrstoffverzeichnis Ex- Dokument 18.01.2011 16 8
Gefährdungsbeurteilung Unsere Erfahrungen: In der Kürze liegt die Würze! Von Externen erstellte Gefährdungsbeurteilungen sind oft unpraktikabel! Wir bestimmen die Gefahren und die Maßnahmen in unserem Betrieb! Die Mitarbeiter sind die Experten keine Darstellung von Alltagsgefahren und nicht zu detailliert! Maßnahmen umsetzen und kontrollieren! Gefährdungsbeurteilung als Unterweisungsvorlage verwenden! 18.01.2011 17 Gefährdungsbeurteilung Ermittlung von Prüffristen für Arbeitsmitteln 10 Prüfungen von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Die Prüfungen sind entweder von befähigte Personen oder der zentralen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen! 10 (4) BetrSichV Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Prüfungen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung genügen. 18.01.2011 18 9
TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen 18.01.2011 19 Abgrenzung: Prüfung von Arbeitsmitteln Prüfungen durch befähigte Personen von Arbeitsmitteln sind nicht erforderlich, wenn diese Schäden Situationen führen können. nicht zu gefährlichen Solche Schäden können z.b. immer dann nicht zu gefährlichen Situationen führen, wenn sie bei Prüfungen durch den Arbeitgeber oder beauftragte Person offensichtlich sind. Es besteht dann keine Dokumentationspflicht. 18.01.2011 20 10
Prüfempfehlungen DVS Merkblatt 0221 18.01.2011 21 Betriebssicherheitsverordnung 6 Explosionsschutzdokument Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Überarbeitung bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen. Aus dem Explosionsschutzdokument muß hervorgehen: Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen Schutzkonzept (technische und organisatorische Maßnahmen) Zoneneinteilung gem. Anhang 3 BetrSichV Anmerkung / Zoneneinteilung: Artikel 6 BetrSichV-Änderung der Gefahrstoffverordnung, Explosionsschutzregeln (EX-RL- BGR 104), DIN EN 60079-14, VDE 0165 Teil 1-Gasexplosionsschutz beachten! 18.01.2011 22 11
Anforderungen Anforderungen an den betrieblichen Explosionsschutz Technische Maßnahmen: geeignete Arbeitsmittel und Verbindungseinrichtungen Geräte und Schutzsysteme nach RL 94/9/EG technische Überwachung optische und akustische Warnung ausreichende Flucht- und Rettungswege Erstmalige Prüfung durch befähigte Person Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsfreigabesystem Angemessene Aufsicht Zugänge kennzeichnen Verbot von Zündquellen Explosionsschutzdokument ( 6 BetrSichV) 18.01.2011 23 Gefahrstoffmanagement Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beinhaltet Ziele: Regelungen über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und bestimmten Erzeugnissen Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen Schutz des Menschen vor arbeitsbedingten und sonstigen Gesundheitsgefahren Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen & Vorbeugung 18.01.2011 24 12
Gefahrstoffverordnung 18.01.2011 25 Unterweisung Unterweisung gem. Gefährdungspotential und Eintrittswahrscheinlichkeit = RISIKO Informationen zu Gefahren aus der Arbeitsumgebung Gefahren des Arbeitsmittels bei der Benutzung Spezielle Unterweisung vor Durchführung von Instandsetzungs- oder Wartungs- und Umbauarbeiten anhand der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung 18.01.2011 26 13
Unterweisungsmethoden 90 80 80 % 70 60 60 % 50 40 40 % 30 20 20 % 10 0 0 % hören sehen hören und sehen darüber reden Lernerfolg in Abhängigkeit von Art der Informationsaufnahme tun 18.01.2011 27 Gefährdungsbeurteilung Beispiel Trockeneissäge Linde Gas QS / K. Tech 14
Gefährdungsbeurteilung Übung Beispiel Trockeneissägen Welche Gefahren erkennen Sie und welche Schutzmassnahmen sind nötig? 18.01.2011 29 Gefährdungsbeurteilung Beispiel Trockeneissägen Welche Gefahren erkennen Sie und welche Schutzmassnahmen sind nötig? 1. Welche Stoffe sind im Einsatz? 2. Welche Arbeitsmittel werden gebraucht? 3. Welche Tätigkeit wird verrichtet? 4. Sonstige Umgebungsbedingungen? 18.01.2011 30 15
Gefährdungsbeurteilung Welche Stoffe sind im Einsatz? Kohlendioxid fest (Trockeneis) Gefahren: - erstickende Wirkung - schwerer als Luft - -78 C kalt Schutzmassnahmen: - Absaugung - Lüftung - Raumluftüberwachung - Schutzhandschuhe gegen Kälte - Schutzbrille - Betriebsanweisung erstellen und unterweisen 18.01.2011 31 Gefährdungsbeurteilung Welche Arbeitsmittel werden gebraucht? Trockeneissäge Gefahren: - rotierende Sägeblätter - scharfe Kanten - Quetschgefahr - Lärmemission sehr hoch Schutzmassnahmen: - regelmäßige Prüfung - Abdeckung der Sägeblätter - Notaus - Kapselung / Lärmdämmung / Gehörschutz - Betriebsanweisung erstellen und unterweisen 18.01.2011 32 16
Gefährdungsbeurteilung Welche Tätigkeiten werden verrichtet? Gehen, Stehen, Herausnehmen von Trockeneis aus der Box Gefahren: - unergonomische Handlungen - Rückenprobleme bei Entnehmen Schutzmassnahmen: - griffiger, weicher Bodenbelag oder Auflage - Hubtisch für Box / Hubeinrichtung - Stehhilfe - Stolperfallen entfernen - Rückenschule 18.01.2011 33 Gefährdungsbeurteilung Sonstige Umgebungsbedingungen? Lichtverhältnisse, Alleinarbeit, Arbeitszeiten, Nachtarbeit,.. Gefahren: - fehlende Erste Hilfe durch Alleinarbeitsplatz - schlechte Lichtverhältnisse Schutzmassnahmen: - Todmannschalter, Videoüberwachung - Ausleuchtung optimieren 18.01.2011 34 17
Informationen Linde Gas Informationen vom Gasespezialisten Informationen und Dienstleistungen zu: Gaseversorgungsanlagen Gasanwendungen Seminare Inhouse Unterweisungen Lernsoftware 18.01.2011 36 18
Vielen Dank! Linde Gas K. Tech / QS 19