Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Klausurvorbereitung Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann Consulting GmbH StBG und der Advisor Dokument GmbH WPG Bürgerstraße 21 -Haus der IHK 37073 Göttingen Telefon 0551 / 38 48 17 0 Fax 0551 / 38 48 17 20 Go@Goldmann-StBG.de www.goldmann-stbg.de Go@Advisor-WPG.de www.advisor-wpg.de Klausurhinweise und Vorbereitung für die Klausur (1/2) "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am 12.01.2010" Aufgaben Teil I Bitte kreuzen Sie das zutreffende ("stimmt oder stimmt ") an. Dieser Aufgabenteil umfasst.. Punkte (Summe aller richtig beantworteten Aufgaben). Sollten Sie eine Änderung der ursprünglichen Beantwortung vornehmen, so kennzeichnen Sie die Änderung bitte deutlich, in dem Sie dazu schreiben "geändert in stimmt" oder "geändert in stimmt ". 2 1
Klausurhinweise und Vorbereitung für die Klausur (2/2) "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am 12.01.2010" Aufgaben Teil II Fälle aus dem Bereich der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. 3 Das Steuerrecht ist ein Teil des privaten Rechts. Steuern sind Geldleistungen. Der Grundsatz der Besteuerung ist das Ungleichbehandlungsprinzip. Steuerliche Nebenleistungen sind keine öffentlich-rechtlichen Abgaben. Der Vorsteuerabzug wird nur gewährt, wenn eine Rechnung im Sinne des 14 UStG vorliegt. Der Vorsteuerabzug wird nur einem Unternehmer gewährt, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt oder umsatzsteuerfreie Umsätze tätigt, die den Vorsteuerabzug ausschließen. 4 2
Als Betriebsausgaben werden bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung angefallen abgesetzt. Sonderkosten der Fertigung gehören zu den steuerlichen Herstellungskosten. Als Rechtsbehelfsverfahren gibt es nur das gerichtliche. Gegen den Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ist der Einspruch statthaft. Steuersubjekt und Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Niedersachen 3,5 %. 5 Das Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht kennt keine persönlichen Freibeträgen. Das Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht kennt drei Steuerklassen. Bei der Bewertung des Betriebsvermögens für erbschaftsteuerliche Zwecke spielt neben dem gemeinen Wert und dem Ertragswertverfahren der Substanzwert als Mindestwert eine Rolle. Auch Rechte sind Wirtschafsgüter, die im Geschäftsverkehr einen Geldwert darstellen. Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer. Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. 6 3
Der Ehegatte und die Kinder fallen bei der Erbschaftsteuer in die Steuerklasse III. Bei Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden erfolgt eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages. Der Steuermessbetrag bei der Gewerbesteuer berechnet sich mit 3,5 % des endgültigen Gewerbeertrages. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt in Niedersachsen unter Anwendung des Hebesatzes der Gemeinden durch das Betriebsstättenfinanzamt. Bei Kapitalgesellschaften ist bei der Ermittlung des endgültigen Gewerbeertrages ein Freibetrag in Höhe von Euro 24.500 abzusetzen. Eine Gewerbesteuererklärung ist bei der Gemeinde abzugeben. 7 Entgelte für Schulden werden bei der Ermittlung des Gewerbeertrages hinzugerechnet. Gewerbeverluste aus Vorjahren sind bei der endgültigen Ermittlung des Gewerbeertrages abzusetzen. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewinn lt. Steuerbilanz. Erhebungszeitraum der Gewerbesteuer ist das Geschäftsjahr. Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist keine Voraussetzung für das vorliegen eines Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung. Das Gewerbesteuergesetz kennt den stehenden Gewerbebetrieb und den Reisegewerbebetrieb. 8 4
Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer. Die Körperschaftsteuer beträgt 25% der Bemessungsgrundlage. Offene Gewinnausschüttungen werden regelmäßig in der Buchführung erfolgsneutral behandelt. Bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag handelt es sich um abziehbare Aufwendungen. Die Lohnsteuer ist ein eigenes Steuergesetz. 9 Grundsätzlich werden Einnahmen in dem Kalenderjahr erfasst, in dem sie zufließen. Ein Lottogewinn gehört zu den Einkünften i.s.d. 2 EStG. Das Einkommensteuergesetz kennt vier Gewinneinkünfte und drei Überschusseinkünfte. Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Gewinneinkünfte abzuziehen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Aufwendungen für Geschenke bis zu 35 liegen abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Beiträge zur Rentenversicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. 10 5
Bei der Einzelveranlagung ist die Splittingtabelle anzuwenden. 11 des EStG regelt das sog. Zu- und Abflussprinzip. Bei der Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt es sich um eine sog. Gewinneinkunftsart. Steuerbemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Steuersubjekt der Einkommensteuer ist die Summe der Einkünfte. Forschungskosten gehören zu den Anschaffungskosten. Keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt z.b. ein Arzt oder ein Rechtsanwalt. 11 Der Steuerpflichtige Max Mustermann, Göttingen, wird mit seiner Ehefrau zusammen veranlagt. Aus den Büchern und Unterlagen ergibt sich für den Veranlagungszeitraum 2008 Folgendes: 1. Der Ehemann ist an einem Großhandelsbetrieb in Koblenz als echter stiller Gesellschafter beteiligt. Seine Einkünfte aus dieser Beteiligung betragen 19.200,00. 2. Die Ehefrau ist an einer KG als Kommanditistin beteiligt. Ihr Gewinnanteil hat für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 (01.02.2007 bis 31.01.2008) 15.000,00 betragen. 3. Die Ehefrau hat der KG seit 2003 ein Geschäftshaus gegen Zahlung einer Jahresmiete von 10.000,00 überlassen. Die Jahresmiete für 2008 ist bei der KG als Aufwand gebucht worden. 4. Die Ehefrau hat der KG in 2005 ein Fälligkeitsdarlehen von 200.000,000 gegen Zahlung von 6 % Jahreszinsen gegeben. Die Zinsen für 2008 sind bei der KG über das Konto Zinsaufwendungen gebucht worden. Wie hoch sind die Einkünfte der Eheleute Mustermann für den Veranlagungszeitraum 2008? 12 6
13 Max Mustermann und Moritz Mann haben mit notariellem Vertrag vom 10.01.2008 die Mustermann GmbH in Göttingen gegründet. Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000. Die Einlagen von je 12.500 sind von den Gesellschaftern Mustermann und Mann voll eingezahlt. Aus dem vorläufigen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 2008 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 24.200. 14 7
Dieser Jahresüberschuss wurde u.a. durch folgende Ausgaben gemindert: Körperschaftssteuer- Vorauszahlungen 2008 10.000 Solidaritätszuschlag 2008 550 Angemessene Bewirtungsaufwendungen lt. Belegen (netto, 100%) Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.s.d. 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG 1. Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der GmbH für den Veranlagungszeitraum 2008. 2. Wie hoch ist der Körperschaftssteuersatz auf das zu versteuernde Einkommen 2008? 833 750 3. Berechnen Sie die Höhe der Körperschaftssteuer (ohne SolZ) für den VZ 2008. 15 Zu 1 16 8
Zu 2 Zu 3 17 Der Steuerpflichtige Moritz Mustermann ist Eigentümer eines Dreifamilienhauses in Göttingen. Das Haus ist in vollem Umfang zu einer ortsüblichen Marktmiete vermietet. 1. Die in 2008 für 2008 vereinnahmten Mieten betragen 18.000 2. Im Februar 2008 hat ein säumiger Mieter für die Monate Oktober und November 2007 = 1.000 gezahlt. 3. Aus der Vermietung einer Garage wurden in 2008 300 vereinnahmt. 4. Aus der Vermietung einer Werbefläche wurden in 2008 60 vereinnahmt. 5. Die umlagefähigen Hauskosten betragen in 2008 1.750. Davon wurden den Mietern in 2008 1.305 und in 2009 400 berechnet. Die in 2008 berechneten Umlagen wurden von den Mietern auch in 2008 gezahlt. Außerdem haben die Mieter in 2008 restliche Umlagen für 2007 von 550 gezahlt. Wie hoch sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für den VZ 2008? 18 9
19 Prüfen Sie, ob folgende Umsätze für den Unternehmer steuerbar oder steuerbar sind. Verwenden Sie dabei eine Lösungstabelle und tragen Sie die Entgelte in die beiden letzten Spalten ein. 1. Textilhändler U, Bonn, entnimmt aus seinem Geschäft einen Wintermantel im Wert von netto 800 und schenkt den Mantel seiner Ehefrau zu Weihnachten. 2. Ein Gesellschafter der U-OHG, Bonn, benutzt einen dem Unternehmen gehörenden Pkw unentgeltlich für Privatfahrten. Die Bemessungsgrundlage beträgt 300. Die OHG hat aus den Anschaffungskosten und den laufenden Pkw-Kosten dieses Fahrzeugs 100% der Vorsteuerbeträge abgezogen 20 10
3. Unternehmer U, Bonn, repariert in seiner Werkstatt den Pkw des Kunden A. U verwendet dabei Nebenstoffe aus seinem Ersatzteillager. Für die Reparatur berechnet er A netto 300. 4. Bauunternehmer U, Köln, errichtet auf dem Grundstück des Bauherrn A in dessen Auftrag den Rohbau eines Zweifamilienhauses für netto 100.000. Das Baumaterial entnimmt U seinem Lager. 21 22 11
Prüfen Sie, ob folgende Umsätze für den Unternehmer steuerbar oder steuerbar sind. Verwenden Sie dabei eine Lösungstabelle und tragen Sie die Entgelte in die beiden letzten Spalten ein. 1. Unternehmer U verkauft in seinem Geschäft in Rom ein Fahrrad an den deutschen Abnehmer A für netto 500. 2. Zahnarzt U, der in München seine Praxis hat, erhält für die Behandlung eines Patienten kein Entgelt. Die ärztliche Leistung entspricht einem Wert von netto 200. 3. Steuerberater U, Dortmund, erzielt Einnahmen aus dem Verkauf seines betrieblichen Pkw in Höhe von 5.950 (5.000 + 950 USt.). 4. Steuerberater U, Frankfurt, schenkt seiner Auszubildenden zum Geburtstag einen Blumenstrauß im Wert von netto 15. 23 24 12
Bestimmen Sie bei den Sachverhalten den Ort des Umsatzes und stellen Sie fest, ob die Leistungen des liefernden Unternehmers im Inland steuerbar sind. Nennen Sie dabei die einschlägigen Rechtsgrundlagen. 1. Großhändler G, Hannover, transportiert in 2009 mit eigenem Lkw Waren für netto 4.000 zu seinem Abnehmer A nach Bremen. 2. Abnehmer A, Köln, hat beim Hersteller H, Hamburg, eine Maschine für netto 10.000 gekauft. A holt die Maschine mit eigenem Lkw bei H in Hamburg ab. 25 zu 1. zu 2. 26 13
Bestimmen Sie bei den Sachverhalten den Ort des Umsatzes und stellen Sie fest, ob die Leistungen des liefernden Unternehmers im Inland steuerbar sind. Nennen Sie dabei die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Buchhändler Max Mustermann, Göttingen verkauft und übergibt in seinem Geschäft das Buch die Der GmbH-Geschäftsführer für brutto 19,90 an Geschäftsführer Otto Müller, Northeim. Lösung 27 28 14