Bürovorstellung: Abteilung Vorbeugender Brandschutz Die GSE Ingenieur-Gesellschaft mbh Saar, Enseleit und Partner ist ein seit nunmehr 82 Jahren in Berlin ansässiges Büro. In dieser langjährigen Präsenz und Tätigkeit als Ingenieurbüro sowie der Mitarbeit mehrerer Sachverständiger für Brandschutz liegen die Erfahrungen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes begründet. Zu den Leistungsbereichen zählen insbesondere: Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten Objektüberwachung zum Brandschutz Berechnungsverfahren nach DIN 18230 und 18232 Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungswegplänen sowie Bestuhlungsplänen Bestandsanalysen, Gutachten Sonstige Beratung rund um den vorbeugenden, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz Die GSE verfügt über gut ausgebildete und innovative Abteilungen für Tragwerksplanung, vorbeugenden Brandschutz, thermische Bauphysik und Gebäude-Energieberatung, die wir Ihnen gerne anbieten, um optimal angepasste Lösungen für das Bauvorhaben bei Minimierung Ihres Verwaltungsaufwandes zu erzielen. Nachfolgend erhalten Sie tabellarisch einen detaillierten Überblick über unsere Leistungen unserer Abteilung Vorbeugender Brandschutz.
1 Brandschutzkonzepte/ Brandschutznachweise bei Neuerrichtung oder Änderung von Gebäuden/ Sonderbauten 1.1 Grundlagenermittlung - Klären von Aufgabenstellung, Planungsumfang, besondere Fachplanungen, Aufgabenverteilung - Feststellung der Rechtsgrundlage 1.2 Vorplanung - Feststellen der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen und Abweichungen - Klären des abwehrenden Brandschutzes - Ermittlung Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit - Grundzüge des Brandschutzkonzeptes - Untersuchung alternativer Lösungen - Techn. Grundlagen für Kostenschätzung - Mitwirken bei behördlichen Vorabstimmungen - Grundlagen für anlagentechn. Maßnahmen 1.3 Entwurfsplanung - Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes - Konkretisierung der Anforderungen bezügl. Brandschutzkonzept - Techn. Grundlagen für Kostenberechnung - Mitwirken bei behördlichen Abstimmungen - Dokumentation dieser Leistungsphase 1.4 Genehmigungsplanung - Erarbeitung des Erläuterungsberichtes mit Darstellung der Rechtsgrundlagen, der baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen, der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes und vorgeschriebene Nachweise - Brandschutzpläne zum Konzept als erläuternde Ergänzung der baulichen und anlagentechn. Maßnahmen - Begründung bauordnungsrechlticher Abweichungen Honorar nach AHO Heft 17 in Abhängigkeit der BGF und Schwierigkeitsgrad 1 % von Zeile 1 16 % von Zeile 1 18 % von Zeile 1 15 % von Zeile 1
- Dokumentation dieser Leistungsphase 1.5 Ausführungsplanung - Beraten der Objekt- und Fachplaner bezügl. Brandschutz hinsichtlich der integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung - Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen - Fortschreiben des Erläuterungsberichtes 1.6 Vorbereitung/ Mitwirkung bei der Vergabe - Liefern brandschutzrelevanter Beiträge für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse der Objekt- bzw. Fachplaner - Prüfen und Werten der Angebote aus fachtechnischer Sicht 1.7 Objektüberwachung - Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit der Brandschutzplanung - Kontrolle auf Vollständigkeit der Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen bezügl. Brandschutzkonstruktionen - Stichprobenartige Überprüfung von wesentlichen Brandschutzmaßnahmen - Mitwirken bei der Vorbereitung des Antrags auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran - Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1.8 Dokumentation - Zusammenstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen bei Brandschutzeinrichtungen - Aktualisieren des Erläuterungsberichtes, der Brandschutzpläne und Beiträge für betrieblichen Brandschutz 2 Brandschutztechn. Stellungnahmen z. B. bei Sonderfragen, bei ausschnittweise abgeforderten Brandschutznachweisen, Brandschutz während der Bauzeit - Erarbeitung des Erläuterungsberichtes mit Darstellung der Rechtsgrundlagen, der baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen, der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschut- 17 % von Zeile 1 4 % von Zeile 1 20 % von Zeile 1 9 % von Zeile 1
zes und vorgeschriebene Nachweise - Brandschutzpläne als erläuternde Ergänzung der baulichen und anlagentechn. Maßnahmen - Ggf. Begründung bauordnungsrechtlicher Abweichungen 3 Brandlastermittlung nach DIN 18230 - Aufnahme von Gegenständen hinsichtlich Zahl Stoffart, Masse - Flächenbezogenes Ermitteln der Brandlasten über Abbrandfaktoren und Heizwerte 4 Berechnung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232 5 Erstellen von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungswegplänen, Bestuhlungsplänen 6 Bestandsanalysen von Brandschutz bei Gebäuden/ Sonderbauten z. B. im Zusammenhang mit Technical Due Diligence, Gebäude Management, Facility Management oder Qualitätszertifizierung 7 Begleitung ggf. Protokollierung bei wiederkehrenden Prüfungen der Bauaufsicht oder Brandschauen der Feuerwehr 8 Beratung zum vorbeugenden, abwehrenden oder organisatorischen Brandschutz - Ermittlung erforderlicher Rauch- und Wärmeabzüge über Rechenverfahren - Zusammenstellung der Einbaubedingungen - Erstellung bauordnungsrechtlich geforderter Pläne nach anerkannten Regeln der Technik bzw. Vorgaben von Behörden - Einarbeitung in Pläne, Grundzüge des Brandschutzes und örtliche Erschließung der Gebäude - Ortsbegehungen - Zusammenstellung - Report, Fotodokumentation sowie Maßnahmenvorschläge zu Brandschutzmängeln - Ggf. Prioritätenliste zu den Maßnahmen - Ggf. Kostenkalkulation - Einarbeitung in den Genehmigungsstand - Ortsbegehungen - Erläuterung und Beratung hinsichtlich Abarbeitung der von Behörden festgestellten Mängel - Sonstige kurzfristige Hilfestellung entsprechend Anfragen Pauschalhonorar. je nach Größe und Schwierigkeit des Bauvorhabens
e [ / h ] Auftragnehmer Sachverständige netto 82,00 Technische Mitarbeiter Ingenieure netto 70,00 Technische Zeichner Sonstige Mitarbeiter netto 40,00 Nebenkosten [ % ] Pauschal vom Netto-Gesamthonorar 5,00