SEPA Single Euro Payments Area: Der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa



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SEPA Single Euro Payments Area: Der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa Stand: November 2013

Überblick 1. SEPA Allgemein Definition und Ziel von SEPA IBAN und BIC Kundenkennungen im SEPA-Zahlungsverkehr Zeitlicher Ablauf der Umstellung und wesentliche Regelungen Die Teilnehmerstaaten 2. Die SEPA-Überweisung Merkmale der SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Neuerung und Notwendigkeiten SEPA-Lastschriftsmandat Gläubiger-Identifikationsnummer Grundsätzliche Merkmale jeder SEPA Lastschrift Folie 2

Überblick 4. SEPA-BASIS-Lastschrift Merkmale Graphischer Ablauf Vergleich zum bisherigen Verfahren 5. SEPA-FIRMEN-Lastschrift Merkmale Graphischer Ablauf Vergleich zum bisherigen Verfahren Gegenüberstellung der beiden Varianten Checkliste für die SEPA-Lastschriften Folie 3

SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Somit soll durch die ab dem 1. Februar 2014 gesetzlich vorgeschriebene Ablösung des bisherigen Zahlungsverkehrs nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden europäischen Zahlungen unterschieden werden. Ziel SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Folie 4

Einfacher, schneller: europaweiter Zahlungsverkehr Die Vorteile von SEPA SEPA-Produkte können für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden Einheitliche Kontoidentifikation für alle Konten in Europa: Durch die einheitliche europaweite Nutzung von IBAN und BIC reduziert sich der Aufwand in der Kundendatenverwaltung Bei multinational tätigen Unternehmen kann die bisherige Kontoführung in verschiedenen EU-Ländern oft entfallen. Der gesamte Euro-Zahlungsverkehr kann zentral über ein Konto abgewickelt werden: Das spart Zeit und Kosten SEPA-Lastschrift: 100-prozentige Erreichbarkeit von Konten innerhalb der 16 Euroländer der EU Darüber hinaus sind viele Konten in den 14 weiteren Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz und Monaco erreichbar Verbessertes Liquiditätsmanagement sowie Steuerung der Zahlungsströme durch die Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums SEPA-Überweisung: Europaweite Gutschrift innerhalb eines Geschäftstages (seit 1.1.2012) Folie 5

Exkurs: IBAN und BIC Die Kundenkennungen im SEPA-Zahlungsverkehr (I) IBAN International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Je nach Land hat die IBAN eine feste Länge. In Deutschland ist sie 22-stellig. Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) Beispiel DE 87 12345678 0012343121 Ein Tipp: Die IBAN und den BIC Ihres Geschäftskontos können Sie dem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings erfahren. Folie 6

Exkurs: IBAN und BIC Die Kundenkennungen im SEPA-Zahlungsverkehr (II) BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 4 Stelle 5 6 Stelle 7-8 Stelle 9-11 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes/der Girozentrale Bezeichnet das Land (Sitz des Kreditinstituts) Bezeichnet den Ort (Sitz des Kreditinstituts) ggf. Filiale oder angeschlossenes Kreditinstitut Der BIC der Kreissparkasse Biberach lautet: SBCRDE66 Ein Tipp: Für die Umrechnung von Kontonummer und Bankleitzahl Ihrer Kunden stellt Ihnen die Kreissparkasse Biberach gerne den SEPA Account Converter unter www.ksk-bc.de/sepa zur Verfügung! Folie 7

Exkurs: IBAN und BIC IBAN only bis 31.01.2014 SEPA-Zahlungen nur mit IBAN und BIC möglich ab 01.02.2014 Für inländische SEPA- Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) ab 01.02.2016 Auch für grenzüberschreitende SEPA- Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Folie 8

SEPA wird Wirklichkeit der zeitliche Ablauf Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt 2. Schritt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt => Verbrauchern kann bis zum 1.2.2016 für Einzelzahlungen auch eine Konvertierung aus Kontonummer/BLZ angeboten werden 4. Schritt Übergangsfristen für das nationale elektronische Lastschriftverfahren des Handels (ELV) enden am 01.02.2016 und werden durch die SEPA- Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Folie 9

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Land ISO- Code IBAN-Länge Land ISO- Code IBAN-Länge Teilnehmende Länder Belgien BE 16 Stellen Bulgarien BG 22 Stellen Dänemark DK 18 Stellen Deutschland DE 22 Stellen Estland EE 20 Stellen Finnland FI 18 Stellen Frankreich FR 27 Stellen Griechenland GR 27 Stellen Großbritannien GB 22 Stellen Irland IE 22 Stellen Island IS 26 Stellen Italien IT 27 Stellen Liechtenstein Li 21 Stellen Litauen LT 20 Stellen Luxemburg LU 20 Stellen Lettland LV 21 Stellen Malta MT 31 Stellen Monaco MC 27 Stellen Niederlande NL 18 Stellen Norwegen NO 15 Stellen Österreich AT 20 Stellen Polen PL 28 Stellen Portugal PT 25 Stellen Rumänien RO 24 Stellen Schweden SE 24 Stellen Schweiz CH 21 Stellen Slowakei SK 24 Stellen Slowenien SI 19 Stellen Spanien ES 24 Stellen Tschechische Rep. CZ 24 Stellen Ungarn HU 28 Stellen Zypern CY 28 Stellen Folie 10

Die SEPA-Überweisung: Beleglos oder per Formular in Euro überweisen Die SEPA-Überweisung Sparkasse Überall HOTEL DE PARIS BE68539007547034 BANKBEBB SPUEDE2U XXX Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls seine IBAN angeben. MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. Folie 11

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick (I) 1. Nutzung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 2. Auftragswährung ist immer Euro sonst Auslandsauftrag nötig! 3. Verwendung für inländische sowie grenzüberschreitende europäische Zahlungen 4. Seit 1. Januar 2012 europaweite Gutschrift des Betrages auf dem Empfängerkonto innerhalb von einem Geschäftstag nach Zugang des Überweisungsauftrages bei der Sparkasse. Bei beleghaft eingereichten Aufträgen Verlängerung um einen weiteren Geschäftstag Folie 12

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick (II) 5. Keine Betragsgrenze wie beispielsweise bei der ehemaligen EU-Standardüberweisung (eingestellt zum 05.12.2010) 6. Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt 7. Gebühren: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts. Bei der KSK BC sind dies die bisherigen Konditionen für Inlandszahlungen 8. 9. Nutzung des XML-basierten SEPA-Datenformats statt des bisherigen DTAUS-Formats bei beleglosen Einreichungen Verwendungszweckangaben werden dem Empfänger ungekürzt bis zu 140 Zeichen übermittelt (4 Zeilen zu je 35 Zeichen; bisher 14 Zeilen zu je 27 Zeichen) Folie 13

Die SEPA-Lastschrift: eine Lücke im europäischen Zahlungsverkehr wird geschlossen Die SEPA-Lastschrift Grenzüberschreitende Lastschriften waren bisher aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich Aufgrund des bisherigen äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahrens in Deutschland wurde seitens der Deutschen Kreditwirtschaft ein besonderer Wert auf die Wiedererkennung des bisherigen Lastschriftenverfahrens gelegt. Diese Wiedererkennung spiegelt sich durch die Aufteilung in die SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift wieder Folie 14

Die grundsätzlichen Merkmale der SEPA-Lastschriften 1. 2. 3. 4. Nutzung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Nur beleglose, elektronische Abwicklung im SEPA-Datenformat "XML" eindeutige Identifizierung des Einreichers durch die Gläubiger- Identifikationsnummer, wird einmalig bei der Dt. Bundesbank beantragt und gilt für alle SEPA-LS Mandate der Zahlungspflichtigen erforderlich (analog bisherigen Einzugsermächtigungen / Abbuchungsaufträgen): Gilt für wiederkehrende Zahlungen unbefristet bis zum Widerruf Wurde jedoch binnen 36 Monaten keine Folgelastschrift eingereicht, muss ein neues SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden Folie 15

Die grundsätzlichen Merkmale der SEPA-Lastschriften 5. 6. Mandatsdatum: Für neue SEPA-Mandate: tatsächliches Datum Für Altbestände (bisherige Einzugsermächtigungen) das Datum der Unterrichtung des Zahlers über die Umstellung auf SEPA- Lastschrift Vor Einzug muss der Zahlungspflichtige informiert werden, um die notwendige Deckung des Kontos sicherzustellen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) muss spätestens 14 Tage vor Fälligkeit angekündigt werden. Sie kann z.b. bei Vertragsabschluss oder Rechnungsstellung erfolgen. Die Frist kann durch Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und Zahler in jede andere Frist, mindestens jedoch in Zugang einen Tag vor Fälligkeit verändert werden Folie 16

Die SEPA-Lastschrift: Neuerungen im Überblick Das SEPA-Lastschriftmandat... ermächtigt den Zahlungsempfänger den fälligen Betrag vom Zahlungspflichtigen einzuziehen... beauftragt die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift muss von jedem Zahlungspflichtigen eingeholt werden. Bestehende, gültige Einzugsermächtigungen behalten Ihre Gültigkeit für die SEPA-Basis-Lastschriften Die Gläubiger-ID... kurz für Gläubiger- Identifikationsnummer und deutsch für Creditor Identifier, dient der eindeutigen Identifizierung des Zahlungsempfängers im SEPA- Lastschriftverfahren unabhängig von der Konto- und Bankverbindung... muss vom Zahlungsempfänger einmalig bei der Deutschen Bundesbank online beantragt werden... ist bei allen einzureichenden SEPA-Lastschriften anzugeben Folie 17

Das SEPA-Lastschriftmandat: Aufbau Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger (ZE): Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom ZE für jedes SEPA- Mandat festzulegen ) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung erteilt wird Abbildung: SEPA-Basis- Lastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen (ZP): Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit beim SEPA-Firmenlastschrift-Mandat: Der Autorisierungstext enthält zusätzlich eine Erklärung hinsichtlich des Verzichts auf den Erstattungsanspruch des Kunden. Dieser ist bei der SEPA-Firmen-Lastschrift, bei der der Zahlungspflichtige kein Verbraucher sein darf, ausgeschlossen. Folie 18

Die SEPA-Lastschrift: Mustertexte für Mandate einmalige SEPA-Basis-Lastschrift M U S T E R G M B H, R O S E NWE G 2, 0 0 0 0 0 I R G E N DWO Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 66 443 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, einmalig eine Zahlung von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift wiederkehrende SEPA-Basis-Lastschrift M U S T E R G M B H, R O S E NWE G 2, 0 0 0 0 0 I R G E N DWO Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987 543 CB2 SEPA-Lastschrift-Mandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift Folie 19

Mit Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz Abbuchungen von SEPA-Lastschriften besser kontrollieren Die Gläubiger-Identifikationsnummer oder auch Unique Credit Identifier (UCI) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode Quelle: Deutsche Bundesbank Prüfziffer Business Area Code Nationales Identifikationsmerkmal Die Länge der Gläubiger-Identifikationsnummer richtet sich nach den Vorgaben der Ausgabestelle. In Deutschland sind dies immer 18 Stellen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Die Länge und der Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 alphanumerische Zeichen). Folie 20

Die Merkmale der SEPA-Basis-Lastschrift auf einen Blick 7. vglb. mit der bisherigen Einzugsermächtigungslastschrift 8. Widerspruch des Zahlungspflichtigen: 8 Wochen nach Kontobelastung Ohne gültiges Lastschriftsmandat besteht der Erstattungsanspruch bis zu 13 Monaten nach Belastung 9. Vorliegende schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA- Lastschriftmandat für den Einzug von SEPA-Basislastschriften weiter genutzt werden. zusätzlich schriftliche Information über den Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift auf die SEPA-Basislastschrift mit Angabe der Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer und Termin Folie 21

Die Merkmale der SEPA-Basis-Lastschrift auf einen Blick 10. 11. Einführung eines exakten Fälligkeitsdatums zur Einlösung der Lastschrift > bisher: Einlösung der Lastschrift bei Sicht > erstmalige SEPA-Lastschrift: Vorlagefrist von 5 Bankarbeitstagen > Folgelastschrift: Vorlagefrist von 2 Bankarbeitstagen vor Fälligkeit Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zum 4. November 2013 zusätzlich die Euro-Expresslastschrift (COR1) für nationale SEPA-Basis- Lastschriften eingeführt. Das Abkommen verpflichtet alle teilnehmenden Zahlungsdienstleister in Deutschland, passiv für inländische COR1-Lastschriften erreichbar zu sein. Gleichzeitig gestattet es Einreicherinstituten ihren Kunden, die Abwicklung von SEPA-Basis-Lastschriften mit einer generellen Vorlagefrist von 1 Bankarbeitstagen aktiv anzubieten. Die Kreissparkasse Biberach bietet Ihnen die Euro-Expresslastschrift mit verkürzter Vorlagefrist an. Folie 22

Grenzüberschreitungen nach Plan: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Zahlungsempfänger (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14) Zahler 0 Inkassovereinbarung 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 7 Gutschrift (D) 3 Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2, national auch D-1 möglich) 4 Initiierung Lastschrift Vorlage D-5 bzw. D-2 bei Zahlstelle 5 Zahlungsverrechnung (D) 0 Kundenbedingungen Lastschrift 6 Kontobelastung Zahler (D) Zahlstelle (Kreditinst. des Zahlers) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Folie 23

Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit SEPA-Basis- Lastschrift national und grenzüberschreitend (in Euro) Einzugsermächtigungsverfahren rein national (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum ja nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlers Eindeutige Identifikation des Mandats 8 Wochen ab Belastung max. 6 Wochen nach Rechnungsabschluss ja (durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikation) Kundenkennung IBAN und BIC Kontonummer und BLZ nein Zahler erteilt Aufbewahrung Original des Mandats Geltungsdauer des Mandats Mandat an Zahlungsempfänger beim Zahlungsempfänger unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Einzugsermächtigung an Zahlungsempfänger beim Zahlungsempfänger unbefristet bis auf Widerruf Folie 24

Die Merkmale der SEPA-Firmen-Lastschrift auf einen Blick 7. 8. 9. 10. vglb. mit dem bisherigen Abbuchungsauftragsverfahren Einführung eines exakten Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift (verkürzt gegenüber der SEPA-Basis-Lastschrift) > bisher: Einlösung der Lastschrift bei Sicht > erstmalige SEPA-Lastschrift und Folgelastschrift: Vorlagefrist von 2 Bankarbeitstag Da das unterzeichnete Mandat der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegt und geprüft wird, ist ein Widerspruch ausgeschlossen Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher / Endkunde sein 11. Vorliegende bisherige Abbuchungsaufträge können nicht weiterverwendet werden und müssen in Form von SEPA-Mandaten neu eingeholt werden Folie 25

Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Zahlungsempfänger (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14) Zahler 0 Inkassovereinbarung 8 Gutschrift (D) 4 Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-1) 0 Kundenbedingungen 3 Bestätigung Mandat (D-1) 7 Belastung Zahlungspflichtiger (D) 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 5 Initiierung Lastschrift Vorlage D-1 bei Zahlstelle 6 Zahlungsverrechnung (D) Zahlstelle (Kreditinst. des Zahlers) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Folie 26

Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit SEPA-Firmen- Lastschrift national und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher od. Privatk. Abbuchungsauftragsverfahren rein national (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum ja nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlers Eindeutige Identifikation des Mandats nein ja (durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifik.) Kundenkennung IBAN und BIC Kontonummer und BLZ Zahler erteilt Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle Aufbewahrung Original des Mandats Geltungsdauer des Mandats Mandat an Zahlungsempfänger vor Einlösung erforderlich verbleibt beim Zahlungsempfänger unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung nein nein Abbuchungsauftrag an Zahlstelle nein Verwahrung bei Zahlstelle unbefristet bis auf Widerruf Folie 27

Vergleich SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Nutzungsmöglichkeit SEPA-Basis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (EUR) SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (EUR) Vorlage der Lastschrift bei Bank des ZP Bestätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Zahlungen Rückgabefrist Zahlstelle Zwei/ fünf Tage vor Fälligkeit national ab auch ein Tag (COR1) Nicht erforderlich Einen Tag vor Fälligkeit Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) 8 Wochen ab Belastung Ausgeschlossen durch Verzicht 13 Monate ab Belastung Durch das Bestätigungsverfahren gegenüber der Zahlstelle nicht relevant Spätestens zwei Tage nach Fälligkeit Spätestens zwei Tage nach Fälligkeit Kundenkennung IBAN und BIC IBAN und BIC Folie 28

Checkliste für die SEPA-Lastschrift Abschluss der Inkassovereinbarung mit der Kreissparkasse Biberach Nutzung der vorgegebenen Texte für die SEPA-Lastschriftmandate und Vergabe einer Mandatsreferenz Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) liegt vor SEPA-Lastschriftmandat des Zahlungspflichtigen liegt vor Verwendung von IBAN und BIC des Zahlungsempfängers und Zahlungspflichtigen Verwendung des SEPA-Datenformats bei der Einreichung der Lastschrift Einzug der Gelder erfolgt zum angegebenen Fälligkeitstermin Folie 29

Ihre weiteren Fragen zu SEPA beantworten wir gern: Ihre Ansprechpartner bei der Kreissparkasse Biberach Electronic Banking Team Kreissparkasse Biberach Zeppelinring 27-29 88400 Biberach Telefon 07351/570-2124 Fax 07351/570-2188 e-mail electronic.banking@ksk-bc.de Folie 30