Seite 1/7 Allgemeine Projektangaben Projektbezeichnung: Mischfläche im Ortskern Aufsteller: Gemeinde Legden Entwurfsbearbeitung: Kettler u. Blankenagel GmbH Münster, ISW-Ingenieure GmbH Borken Entwurfsphase/Auditphase: Gestaltungskonzept/Ausführungsentwurf Aufstelldatum: Sept. 2010 auditierte Unterlagen: Erläuterungsbericht Lageplan M. 1 : 250 Auditor Ortsbesichtigung: am 27.08.2010 Besonderheiten: Integration einer schwach belasteten Kreisstraße in eine als Platz gestaltete Verkehrsfläche Name: Bernhard Sieverding Dipl. Verwaltungswirt Datum: 21.10.2010 Bernhard Sieverding
Seite 2/7 Detaillierte Projektangaben Bezeichnung: Mischfläche im Ortskern Art der Baumaßnahme: Aufhebung der Separierung, Abbau einer Lichtsignalanlage Länge: Kirchstraße (K29)/Königstraße = 95 m (bisher Vorfahrtstr.) Hauptstraße/Osterwicker Straße (K33) = 120 m Querschnitt: Kirchstraße: variiernd, max. 13,50 m, min. 7,00 m Hauptstraße: variierend, max. 14,00 m, min. 5,00 m Verkehrsstärken: K29/ K33 < 1500 Kfz/24h (keine gesicherten Daten) Unfallgeschehen: unauffällig, 2009 wurde ein querender Fußgänger in Höhe der Kirche tödlich verletzt Straßenkategorie: Kirchstr./Königstr./Osterwicker St.: dörfliche Hauptstraßen - HS IV ruhender Verkehr: keine Regelung vorgesehen ÖPNV: nicht betroffen Radverkehr: benutzungspflichtige gemeinsame Geh-/Radwege im Zuge der Osterwicker Straße enden im Knotenpunkt Lieferverkehr: keine Einschränkungen V zul: künftig 20 km/h (evtl. Verzicht auf Regelung) Für das Audit hinzugezogen StVO/VwV, div. Aufsätze über das Thema Shared Space, Baukosten: -
Seite 3/7 Auditergebnisse Grundsätzliches Der Knotenpunkt wurde aufgrund von Sichtbeeinträchtigungen durch Gebäude signalisiert. Die Leistungsfähigkeit war hinreichend gegeben. Die Entscheidung der Gemeinde Legden, den Ortskern als Platz im Sinne von Shared Space zu gestalten, führte zu der Überlegung, den Knotenpunkt - der bisher unauffällig gewesen ist - mit einzubeziehen. Die bevorrechtigte Fahrbeziehung Kirchstraße/Königstraße wird aufgegeben - aus der neuen Gestaltung ergibt sich eine rechts-vorlinks-situation. Das Gewerbegebiet der Gemeinde Legden kann über das Vorbehaltsnetz erreicht werden. Für die K 33 (Osterwicker Straße) wurde bereits ein LKW-Fahrverbot verhängt. Im Zuge der Entlastungsstraße L 574n wird der LKW-Verkehr auf die B 474 gelenkt. Die Bedeutung der Kreisstraßen für das Vorbehaltsnetz beschränkt sich auf die Funktion von Erschließungsstraßen. Die Knotenpunktsbelastung ist verträglich (Beobachtung vor Ort). Ein Teilabschnitt der Hauptstraße (zwischen Poststr. und Vikar-Entrup-Straße) wurde jüngst zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit weicher Separierung umgebaut (Tempo-20- Zone). Die Bedeutung dieses Straßenabschnitts ist höher einzustufen als der neu betrachtete Abschnitt (Erreichbarkeit der Parkplätze Rathaus und Stiege, Pfarrheim). Die überlegte Platzgestaltung für den anschließenden Bereich kommt der heutigen Nutzung (eingeschränkter Parkraum, Außengastronomie) entgegen. Strecke "Kirchstraße/Königstraße" Bestand K 29 (südl.) in FR Knotenpunkt Kfz Der derzeitge Ausbauzustand (Breite, Markierungen) stellt den Kfz-Verkehr in den Vordergrund. Eine Mischfläche wirkt sich i.d.r. positiv auf die Geschwindigkeiten aus. Aufgrund der relativ geringen Verkehrsbelastung sind Störungen im Ablauf nicht zu erwarten. An den Schnittstellen zur künftigen Mischfläche
Seite 4/7 Fußgänger Radverkehr Prüfungsauftrag Defizit 1 Defizit 2 werden im Zuge der Kirchstr., Königstr. und der Osterwicker Str. kleine Anrampungen realisiert, die mehr Aufmerksamkeit bei den Kfz-Führern auslösen sollen - im Einmündungsbereich Busshook gilt rechts vor links. Zu prüfen ist die Lage des gegenüberliegenden Pflanzbeetes. Einerseits wird die Geschwindigkeit beim Vorbeifahren an der Querungsstelle Busshook/Kirchplatz herausgenommen (sofern Verkehr entgegenkommt) - andererseits wird das Prinzip der Sichbarkeit beeinträchtigt und es sind Konflikte mit einfahrenden Kfz aus dem Busshook denkbar. An dieser Einmündung (in FR Königstraße) ist die Sicht auf den bevorrechtigten einbiegenden Verkehr stark eingeschränkt. Eine Beleuchtung, die diese Einmündung betont, fehlt. Inwieweit die beabsichtigte Vorgabe der Vzul von 20 km/h erforderlich ist, kann nach einer Beobachtungsphase entschieden werden. Die vorhandenen Seitenräume stellen kein komfortables Angebot für Fußgänger dar. Künftig bewegen sie sich im Seitenraum einer Mischfläche, was gegenseitige Rücksichtnahme abverlangt. Ein Beleuchtungskonzept sollte unbedingt noch vorgelegt werden, da durch die enge Bebauung der natürliche Lichteinfall leidet und in der Dämmerung/Dunkelheit Fußgänger leicht übersehen werden könnten. Fußgänger, die den engen Bereich meiden möchten, können alternativ vom Busshook zum Kirchplatz queren und so Ziele in der Hauptstraße erreichen. wie vor Strecke Osterwicker Straße (K33) Bestand in FR LSA
Seite 5/7 Kfz Hinweis In Höhe der Überleitung der Radverkehrs (gemeinsamer benutzungspflichtiger Geh-/Radweg bis dahin) wird eine kleine Anrampung die Schnittstelle für die neue Mischfläche verdeutlichen. Die Einfahrt in den Knotenpunkt erfordert ein langsames Hineintasten. Durchgangsverkehre sollten möglichst zum Rechtsabbiegen "motiviert" werden (evtl. durch geschickte Platzierung eines Pflanzbeetes gegenüberliegend rechts). Fußgänger Prüfungsauftrag Radfahrer ruhender Verkehr Hinweis Fußgänger werden sich überwiegend im Seitenraum bewegen. Die rechteckige graue Pflasterung in der Mitte des Knotenpunktes ist so positioniert worden, dass die verbleibenden Räume nicht zum zügigen Rechtsabbiegen von Kfz einladen. Lediglich in der Fahrbeziehung Osterwicker Str./Königstraße sollte eine Erweiterung (Einengung) geprüft werden. Durch die neue Gestaltung wird der Radfahrer zum Gleichberechtigten Teilnehmer des Fahrverkehrs. Die derzeitige Benutzungspflicht (VZ 240) sollte auf den Prüfstand gestellt werden. Die Rahmenbedingungen lassen es zu, den Radverkehr auf der Fahrbahn der K 33 stattfinden zu lassen. SchülerInnen der Grundschule an der Wibbelstraße - soweit sie bereits am Radverkehr teilnehmen, müssen/können weiterhin den Gehweg benutzen. Die Querung in FR Hauptstraße bzw. auf dem Weg zur Schule in Gegenrichtung, ist zu üben. Der private Parkplatz hinter dem Ärztehaus sollte ausschließlich (wie im Plan dargestellt) über die Königstraße angebunden werden. Die Stellplätze vor dem Gebäude sind ebenfalls privat - ohne Sicherung (z.b. durch Klapp-Pfosten) können sie auch allgemein in Anspruch genommen werden. Strecke Hauptstraße Bestand, Beginn ab Vikar-Entrup-Straße in FR LSA
Seite 6/7 Kfz Der Ausbauszustand stellt den Kfz-Verkehr in den Vordergrund. Im Seitenraum gibt es bereits Merkmale, die die Aufenthaltsqualität des Abschnitts hervorheben (Brunnen, Straßencafé, Pergola, Zugang zum Kirchplatz). Bestand, Bereich vor der LSA Bestand, Apotheke in FR Vikar-Entrup-Str. ruhender Verkehr Bisher wurde das Parken zeitlich beschränkt (Mo-Fr von 7 bis 19 Uhr max. 2 h). Die Gemeinde geht davon aus, dass künftig überwiegend Kurzzeitparker in diesem Bereich anzutreffen sind. Geschäftsleute sollen auf ihre Belegschaft dahingehend Einfluss nehmen. Stellflächen sollen nicht ausgewiesen werden.
Seite 7/7 Bestand, bisher Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheibe Fußgänger Defizit 4 Defizit 5 Auf der Straßenseite mit den geraden Hausnummern bewegt sich der Fußgänger relativ ungestört. Gegenüberliegend wird er durch zwei Baumscheiben von der Ideallinie in den "Bereich des fließenden Verkehrs" abgedrängt. Eine komfortable Durchgangsbreite entlang der Häuserzeile würde dem Sicherheitsbedürfnis von schwächeren Verkehrsteilnehmern entgegenkommen. Kontrastierende Leitstreifen/Orientierungshilfen für Blinde und mobilitätseingeschränkte Menschen fehlen gänzlich, sind aber unverzichtbar. Im Zuge der Hauptstraße ist mit einem höheren Fußgängeraufkommen zu rechnen und mit einem gewissen Anteil betroffener Verkehrsteilnehmer. Knotenpunkt Defizit 6 Die Verkehrsbeziehungen im Knotenpunkt werden neu geordnet. Die neuen Regelungen (Mischfläche, rechts-vor-links) werden verunsichern und bei den Verkehrsteilnehmern - insbesondere bei Fußgängern und Radfahrern - ein Umdenken und ein neues Selbstbewußtsein einfordern. Die Pflasterung ist bewußt rechteckig und gedreht vorgesehen, damit keine Mißverständnisse über die Vorfahrtregelung entstehen können. Die Pflasterung sollte in der Mitte leicht erhöht angelegt werden, damit auch aus größerer Entfernung der Knotenpunkt als solcher erkannt wird. Der Entwurf sieht lediglich einen Leuchtenstandort an der Ecke ehm. Haus 1, Osterwicker Str., vor. Das ist nicht ausreichend. Durch geeignete Beleuchtung könnten der Knotenpunkt und die rechts-vor-links-situation betont werden.