Oda Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen Europarechtliche Aspekte und Impulse fr 65940 Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung 16 I. Gegenstand und Ziel der Untersuchung 16 II. Gang der Untersuchung 19 1. Kapitel: Massenentlassungen im Recht der Europäischen Gemeinschaft - Die Massenentlassungsrichtlinie 22 1. Der historische Hintergrund des Massenentlassungsrechts der Europäischen Gemeinschaft - Ein Einzelfall gab Anlaß 22 II. Das Massenentlassungsrecht der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft vor 1975 am Beispiel Deutschlands, Frankreichs und Belgiens 24 1. Deutschland 24 2. Frankreich 27 3. Belgien 31 III. Die historische Entwicklung und der wesentliche Inhalt der Massenentlassungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft 33 1. Die Massenentlassungsrichtlinie 75/129/EWG 33 2. Weitere internationale Aktivitäten und Aktivitäten der Gemeinschaft im Hinblick auf Massenentlassungen 37 a) Das Übereinkommen Nr. 158 und die Empfehlung Nr. 166 der Internationalen Arbeitsorganisation 38 b) Die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer 40 3. Die Massenentlassungs-Änderungsrichtlinie 92/56/EWG 40 IV. Die Umsetzung der Massenentlassungsrichtlinie in das Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft am Beispiel ausgewählter Staaten 45 1. Belgien 45 2. Frankreich 51 3. Österreich 56 4. Zusammenfassung 61 2. Kapitel: Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Umsetzung der Massenentlassungsrichtlinie in das Recht der Mitgliedstaaten 62 I. Allgemeine Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für die Umsetzung von Richtlinien in das nationale Recht der Mitgliedstaaten 62 1. Effektivitätsgebot, Verbindlichkeit, Transparenz und Kontrollierbarkeit 62 2. Das Gebot der richtlinienkonformen Auslegung 63 II. Die Zielsetzung der Massenentlassungsrichtlinie 65
III. Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juni 1994, Rs. C - 383/92 - Kommission / Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland 68 1. Das britische Massenentlassungsrecht vor 1992 69 2. Der Schlußantrag des Generalanwaltes van Gerven 73 3. Die Schlußfolgerungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften 75 a) 1. Rüge: Verfahren zur Bestellung einer Arbeitnehmervertretung 76 b) 2. Rüge: Sachlicher Anwendungsbereich 77 c) 3. Rüge: Inhalt und Ziel des Konsultationsverfahrens 77 d) 4. Rüge: Wirksame und hinreichend abschreckende Sanktionen 77 4. Die Resonanz in Großbritannien auf die Entscheidung 78 a) Die Aktivitäten des Gesetzgebers 79 b) Die Reaktionen in der juristischen Literatur in Großbritannien 80 aa) Ein bedeutender Schritt für ein kollektives europäisches Arbeitsrecht 80 bb) Gewerkschaftliche contra betriebliche Arbeitnehmervertretung 80 cc) Effektiver Rechtsschutz und wirksame Sanktionen 82 (1) Einstweiliger Rechtsschutz 82 (2) Die Begrenzung der Schadensersatzhöhe 83 IV. Weitere bedeutsame Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften 84 1. Die Entscheidung vom 7. Dezember 1995, Rs. C - 449/93 - Rockfon 84 2. Die Entscheidung vom 17. Dezember 1998, Rs. C - 250/97 - John Lauge u.a. 85 V. Zusammenfassung und ergänzende Erwägungen 87 3. Kapitel: Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für die Auslegung und Anwendung der 17ff. KSchG 90 I. Ausgangslage 90 1. Die Entwicklung des deutschen Massenentlassungsrechts nach dem Erlaß der Massenentlassungsrichtlinie 1975 90 2. Die Übereinstimmung der innerstaatlichen Massenentlassungsvorschriften mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben - in Deutschland (k)ein Problem? 93 a) Der persönliche Geltungsbereich der 17 ff. KSchG 94 b) Der Betriebsbegriff des 17 Abs. 1 KSchG 96 c) Rechtsschutzmöglichkeiten und Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Massenentlassungs Vorschriften 100 II. Das Verhältnis der Massenentlassungsvorschriften zur individualrechtlichen Kündigung 103 1. Der Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Lehre 103 2. Der Schutzzweck der 17 ff. KSchG 108 a) Individualschutz und Allgemeininteresse 108
III. b) Ziel oder "bloße Reflexwirkung" 111 3. Die Rechtsfolgen des 18 Abs. 1,1. Halbs. KSchG 114 a) Unwirksamkeit der Kündigung 114 aa) Der Wortlaut der Norm 114 bb) Die Entstehungsgeschichte 116 cc) Der Regelungszusammenhang der 17 ff. KSchG 116 dd) Der Sinn und Zweck des 18 Abs. 1, 1. Halbs. KSchG 116 ee) Weitere rechtssystematische Erwägungen 118 (1) Betriebsratsanhörung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung nach 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG 118 (2) Ein Rechtsfolgenvergleich mit 99 BetrVG 120 (3) Nachträgliche Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nach 5 WiStG 123 ff) Rechtsdogmatische Einordnung 124 b) Unwirksamkeit kraft Gesetzes oder bloße "Anfechtbarkeit" 126 aa) Wortlaut und systematischer Zusammenhang 126 bb) Das Grundrecht auf Freie Wahl des Arbeitsplatzes 126 c) Richtlinienkonforme Auslegung des 18 Abs. 1,1. Halbs. KSchG 129 d) Ergebnis 131 4. Prozessuale Geltendmachung 131 a) Klagefrist, Verwirkung, Klageverzicht 131 b) Darlegungs^ und Beweislast 133 aa) Wirksamkeitsvoraussetzung vs. rechtsvernichtende bzw. rechtshindernde Einwendung 134 bb) Initiativlast 136 cc) Richterliche Aufklärungspflicht 138 5. Die Anforderungen an die Wirksamkeit der Anzeige 139 a) Adressat, Form, Inhalt und Zeitpunkt der Anzeige 139 b) Die BindungsWirkung der Anzeige 141 c) Die Beachtung der Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats 142 6. Die Bedeutung der Entscheidung des Arbeitsamts nach 18 Abs. 1 und 2 KSchG für die Wirksamkeit der Kündigung 148 a) Die Drittbindungswirkung der Entscheidung des Arbeitsamts 150 aa) Die Bindungswirkung von Verwaltungsakten 150 bb) Der Regelungsinhalt der Entscheidung des Arbeitsamts 153 b) Vertrauensschutz 156 c) Effektiver Rechtsschutz im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie 156 d) Zusammenfassung und Ergebnis 159 Prozedurale Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach 17 Abs. 2 KSchG 160 1. Das Verhältnis des Massenentlassungsrechts zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach den 111 ff. BetrVG 162 a) Das Verfahren zum Abschluß eines Interessenausgleichs und Sozialplans nach 112 Abs. 2 und 3 BetrVG 162
IV. b) Der Gegenstand der Beratungen nach den 17 Abs. 2 KSchG und 111 f. BetrVG 166 c) Die zeitliche Abfolge der Beteiligungsverfahren 167 d) Schlußfolgerung 169 2. Richtlinienkonforme Anwendung der Verfahrensvorschriften der 111 ff. BetrVG auf 17 Abs. 2 KSchG 169 3. Ergebnis 174 Die effektive Sanktionierung der Nichteinhaltung des Beteiligungsrechts nach 17 Abs. 2 KSchG 174 1. Die Unwirksamkeit der Entlassung - 18 Abs. 1,1. Halbs. KSchG 174 2. Die Verpflichtung zur Leistung eines Nachteilsausgleichs nach 113 Abs. 1 und 3 BetrVG 176 a) Der Sinn und Zweck der Nachteilsausgleichsregelung 177 b) Die Bedeutung der Nachteilsausgleichsregelung bei Massenentlassungen 177 aa) Die Wirksamkeit der Kündigung als Anspruchsvoraussetzung 178 bb) Wirksame und hinreichend abschreckende Sanktion 180 (1) Der Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Lehre 180 (2) Stellungnahme und rechtsdogmatische Einordnung 183 (a) Der Sinn und Zweck des Nachteilsausgleichs - Effektivität der Regelung 183 (b) Rechtsdogmatische Einordnung - Vertragsstrafencharakter 186 (3) Zusammenfassung und Zwischenergebnis 188 cc) Verhältnismäßigkeit der Sanktion 188 c) Richtlinienkonforme Anwendung der Nachteilsausgleichsregelung des 113 Abs. 1 und 3 BetrVG auf 17 Abs. 2 KSchG 189 3. Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats 190 4. Diskussion der verschiedenen Lösungsansätze 195 5. Zusammenfassung und Ergebnis 202 Resümee: Zusammenfassung und rechtspolitische Vorschläge zur Verbesserung der Handhabung der Massenentlassungsvorschriften 204 Literaturverzeichnis 210 10