N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Donnerstag, 27.07.2006 Sitzungsort: Riethgen/Dorfstraße 24a Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 20:30 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind. Genehmigt und wie folgt unterschrieben: Vorsitzender: Erich Steinicke Bürgermeister Schriftführer: Karl Hermann Karg Bauamtsleiter der VG Urkundspersonen: Niederschrift erstellt am: 9. Oktober 2006
T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S Sitzung am: 27.07.2006 Sitzungsort: Riethgen/Dorfstraße 24a Sitzungsteilnehmer Funktion Bemerkungen Fraktion Anwesend von - bis Udo Gödert FWG 19:30-20:30 Karin Kaufmann FWG 19:30-20:30 Rolf Klünder Beigeordneter FWG 19:30-20:30 Erich Steinicke Bürgermeister Vorsitzender FWG 19:30-20:30 Verwaltungsmitglieder Karl Hermann Karg Schriftführer 19:30-20:30 Entschuldigt fehlten Bemerkungen Cordula Fritsche Manuel Höwner Walpurga Steinicke Unentschuldigt fehlten Bemerkungen Zuhörer: keine
V E R Z E I C H N I S D E R T A G E S O R D N U N G S P U N K T E Sitzung am: 27.07.2006 Sitzungsort: Riethgen/Dorfstraße 24a Öffentlicher Teil 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr. 06-203/0056) 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.03.2006 (Vorlagen-Nr. 06-203/0057) 3. Bündelung der kommunalen Anteile der E.ON Thüringer Energie AG (vormals TEAG Thüringer Energie AG) in einem kommunalen Energie-Pool (KEBT AG) (Vorlagen-Nr. 06-203/0058) 4. Beschlussfassung zum Zukauf weiterer ETE Aktien der E.ON Thüringer Energie AG (vormals TEAG) (Vorlagen-Nr. 06-203/0059) 5. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe - "Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen" - auf die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück (Vorlagen-Nr. 06-203/0060) 6. Information und Terminfestlegung Einwohnerversammlung (Vorlagen-Nr. 06-203/0061) 7. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr. 06-203/0062) Nichtöffentlicher Teil 8. Außerplanmäßige Ausgabe der "Errichtung einer Fußgängerbrücke hinter dem Schenksgarten" (Vorlagen-Nr. 06-203/0063)
Der Bürgermeister Herr Steinicke begrüßte die anwesenden smitglieder. Er stellte fest, dass die Einladung mit der Tagesordnung den smitgliedern fristgerecht zugegangen ist und der mit 4 anwesenden smitgliedern beschlussfähig ist. Tagesordnungspunkt 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr. 06-203/0056) Sach- und Rechtslage: Im 35 Abs. 4 und 5 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2003, Seite 41) ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung abzustimmen. Zur vorliegenden Tagesordnung gab es keine Änderungen oder Ergänzungen. Beschlussvorschlag: Der beschließt die Annahme der vorliegenden Tagesordnung. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4 Davon stimmberechtigt: 4 Nichtteilnahmen wegen persönlicher Beteiligung nach 38 I ThürKO: 0 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussvorschlag angenommen: [ X ] Ja [ ] Nein Beschlussnummer: 39-10-06-203 I 61
Tagesordnungspunkt 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.03.2006 (Vorlagen-Nr. 06-203/0057) Sach- und Rechtslage: Nach 42 Abs. 2 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 06.02.2003, Seite 41) sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den genehmigen zu lassen. Anfragen oder Ergänzungen zur vorliegenden Sitzungsniederschrift gab es nicht. Beschlussvorschlag: Der beschließt die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.03.2006. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4 Davon stimmberechtigt: 4 Nichtteilnahmen wegen persönlicher Beteiligung nach 38 I ThürKO: 0 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussvorschlag angenommen: [ X] Ja [ ] Nein Beschlussnummer: 40-10-06-203 I 62
Tagesordnungspunkt 3. Bündelung der kommunalen Anteile der E.ON Thüringer Energie AG (vormals TEAG Thüringer Energie AG) in einem kommunalen Energie-Pool (KEBT AG) (Vorlagen-Nr. 06-203/0058) Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben der Gesellschaft der kommunalen Strom-Aktionäre in Thüringen mbh vom 13. März 2006 (Anlage) werden die Kommunen über den beabsichtigten Zusammenschluss der TEAG Thüringer Energie AG und Gasversorgung Thüringen (GVT) und die sich dadurch für die Gemeinde zutreffenden Änderungen informiert. Das Schreiben mit Anlagen - Entwurf einer Vorlage für den Riethgen (Beschluss), Beschlussausfertigung, Satzung der KEBT wird Ihnen als Anlage beigefügt. Weitere detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte daraus. Durch den Bürgermeister erfolgte eine kurze Erläuterung. Beschlussvorschlag: a) Der beschließt die Beteiligung der an der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) kommunaler Energie-Pool auf der Grundlage der Satzung der KEBT AG. b) Der von der Gesellschaft der kommunalen Strom-Aktionäre in Thüringen mbh (GkSA) treuhänderisch verwaltete Aktienanteil an der E.ON Thüringer Energie AG (vormals TEAG Thüringer Energie AG), Erfurt, in Höhe von 91 Aktien (zuzüglich 1 Aktie Zukauf 2006) der E.ON Thüringer Energie AG (vormals TEAG Thüringer Energie AG), wird dem kommunalen Energie-Pool (KEBT AG) übertragen. Die Gemeinde erwirbt dadurch Aktien an der KEBT AG in Höhe des von ihr übertragenen Anteils -184 KEBT- Aktien. c) Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die für den Beitritt erforderlichen Handlungen vorzunehmen und die Gemeinde in der Hauptversammlung der KEBT AG zu vertreten. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4 Davon stimmberechtigt: 4 Nichtteilnahmen wegen persönlicher Beteiligung nach 38 I ThürKO: 0 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussvorschlag angenommen: [ X] Ja [ ] Nein 63
Beschlussnummer: 41-10-06-203 II Tagesordnungspunkt 4. Beschlussfassung zum Zukauf weiterer ETE Aktien der E.ON Thüringer Energie AG (vormals TEAG) (Vorlagen-Nr. 06-203/0059) Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben der Gesellschaft der kommunalen Strom-Aktionäre in Thüringen mbh vom 12. Mai 2005 wurden die Gemeinden über die Möglichkeit eines Zukaufes von ETE Aktien (vormals: TEAG- Aktien) informiert. Der Bürgermeister, Herr Steinicke, hat sich nach Rücksprache in der Kämmerei entschieden, weitere 2 Aktien zu erwerben. Durch die Gesellschaft der kommunalen Stromaktionäre wurde der Kauf von 1 Aktie bestätigt. Der Vorgang soll durch einen Ratsbeschluss rechtskräftig unterlegt werden. Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt gab es keine Anfragen. Beschlussvorschlag: Der Riethgen beschließt, dem Zukauf einer weiteren ETE-Aktie (1 Stück) wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4 Davon stimmberechtigt: 4 Nichtteilnahmen wegen persönlicher Beteiligung nach 38 I ThürKO: 0 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussvorschlag angenommen: [ X ] Ja [ ] Nein 64
Beschlussnummer: 42-10-06-203 II Tagesordnungspunkt 5. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe - "Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen" - auf die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück (Vorlagen-Nr. 06-203/0060) Sach- und Rechtslage: Die Sach- und Rechtslage entnehmen Sie bitte den Anlagen zu dieser Beschlussvorlage. 1. Schreiben Landratsamt Sömmerda, Kommunalaufsicht vom 19.06.2006 2. Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück vom 22.06.2006 3. Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück vom 04.07.2006 4. Stellungnahme der Verwaltung und des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Stand 03.07.2006 5. Entwurf: Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindereinrichtungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück, Stand 03.07.2006 6. Entwurf: Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung Günstedt, Stand 04.07.2006 7. Erläuterung des Ergebnisses Bürgermeisterkonferenz vom 13.07.2006 zu den genannten Themen. Zu dieser Beschlussvorlage wurde durch den Bürgermeister Herrn Steinicke ausführliche Informationen gegeben. In der anschließenden Aussprache wurde durch die anwesenden Gemeinderäte mehrheitlich der Standpunkt vertreten, dass die Zweckvereinbarung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die nicht in Frage kommt. Nicht zuletzt auch deshalb, da sich der Kindergarten in Günstedt, als kostengünstigste Einrichtung im gesamten Gebiet der VG Kindelbrück darstellt. Beschlussvorschlag: Der beschließt, die 65 1. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe- Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindereinrichtungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück und den
2. Vertrag zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung an den THEPRA Landesverband Thüringen e.v. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4 Davon stimmberechtigt: 4 Nichtteilnahmen wegen persönlicher Beteiligung nach 38 I ThürKO: 0 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 4 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussvorschlag angenommen: [ ] Ja [ X ] Nein Beschlussnummer: 43-10-06-203 I Tagesordnungspunkt 6. Information und Terminfestlegung Einwohnerversammlung (Vorlagen-Nr. 06-203/0061) Durch den wurde festgelegt, dass zur Einwohnerversammlung, welche im Jahr 2006 durchgeführt werden soll, nachfolgende Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen: 1. Information zum Stand Straßenausbaubeitragssatzung Weitere Schwerpunkte und der Termin der Einwohnerversammlung werden noch festgelegt. I 66
Tagesordnungspunkt 7. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr. 06-203/0062) Anfragen: 1. Fragen zum neuen ThürKitaG (siehe Anlage) Mitteilungen: Das Grab auf dem Friedhof in Riethgen Schmidt/Wellendorf ist in einem sehr ungepflegten Zustand. Die Ruhezeit ist höchstwahrscheinlich abgelaufen. Es sind eventuelle Angehörige anzuschreiben bzw. aufzufordern die Grabstätte neu zu kaufen oder diese gemäß Satzung beseitigen zu lassen. III - OA Durch die Gemeinde ist beabsichtigt, im Ortsteil Thomas-Müntzer-Siedlung eine Bushaltestelle zu errichten. Durch das Bau- und Ordnungsamt wurde die entsprechende Einholung der Angebote durchgeführt. Auch die Firma Garten- und Landschaftsbau Erich Steinicke wurde zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Aus diesem Grunde bat Herr Steinicke den darum eine Entscheidung zu treffen, ob er sich bei der Abgabe eines Angebotes mit beteiligen soll. Zur anschließenden kurzen Aussprache verließ der Bürgermeister den Raum. Mehrheitlich wurde durch die Gemeinderäte festgelegt, dass sich die Firma Garten- und Landschaftsbau Erich Steinicke bei der Abgabe eines entsprechenden Angebotes beteiligen soll. Durch Herrn Karg, Bauamtsleiter der VG, wurde ergänzend bemerkt, dass die Teilnahme an einem Wettbewerb ob öffentlich oder beschränkt gemäß VOB festgelegt ist. (VOB/A 8) III 67