Begründung zum Bebauungsplan Nr. 180 Amselweg / Masurenweg OT Eckerde

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Transkript:

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 180 Amselweg / Masurenweg OT Eckerde Planverfahren, Rechtsgrundlagen Der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am 23.03.2004 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 180 Amselweg / Masurenweg beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB ist im Zeitraum vom 19.04 bis 10.05.2004 durchgeführt worden. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am 7.12.2004 dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.12.2004 parallel zu der öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 20.12.2004 bis 21.01.2005 öffentlich ausgelegen. In seiner Sitzung am 17.03.2005 hat der Rat der Stadt Barsinghausen den Bebauungsplan einschließlich Begründung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung in der Deister-Leine-Zeitung am 9.04.2005 rechtskräftig geworden. 2. Anlass und Ziel der Planaufstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 180 soll die Voraussetzung für die planungsrechtliche Genehmigung einer Spiel- und Bolzplatzfläche geschaffen werden. Weiterhin ist eine Teilfläche östlich vom Amselweg einbezogen. Hier soll auf bereits bebauten, private Bauflächen eine Nachverdichtung ermöglicht werden. 3. Ortstruktur / Lage im Raum Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 180 Amselweg / Masurenweg liegt im Ortsteil Eckerde. Eckerde setzt sich aus 2 Ortshälften zusammen. Der südwestliche Teil, in dem dieser Bebauungsplan aufgestellt wird, ist der neuere Teil, der auf der Grundlage von mehreren Bebauungsplänen zwischen 1963 1999 als Einfamilienhausgebiet entstanden ist. Die nordöstliche, ältere Ortslage hat sich entlang der K 239 entwickelt. Mittig dieser beiden Ortslagen liegt das denkmalgeschützte Rittergut von Heimburg mit seiner großen Parkanlage und Grünflächen. Nördlich, an der K 240, liegt das Rittergut Ausmeyer. Dieser Bebauungsplan liegt am westlichen Ortsrand. Er umfasst Bauflächen östlich vom Amselweg, das nordwestlichste Baugrundstück am Masurenweg und eine westlich davon gelegene Teilfläche eines Ackers.

4. Ziele der Raumordnung Der Ortsteil Eckerde hat derzeit ca.550 Einwohner in ca. 200 Haushalten. Im Ortsteil gibt es keine Infrastruktureinrichtung, jedoch eine intakte Dorfgemeinschaft. Einkaufsmöglichkeiten, die zur Versorgung mit Dingen für den täglichen Bedarf dienen, gibt es im OT Großgoltern und der Kernstadt Barsinghausen. Großgoltern liegt in ca. 1,5 km Entfernung zum Plangebiet und ist in nordwestlicher Richtung über die K 240 zu erreichen. Großgoltern und Barsinghausen sind über die Buslinien 534 und 532 angebunden. Während der Schulzeit wird zusätzlich eine verdichtete Taktfrequenz angeboten. Der Ortsteil liegt im Einzugsbereich der Grundschule Großgoltern. Zum Einzugsgebiet der Schule gehören die Ortsteile Großgoltern, Nordgoltern, Eckerde, Stemmen und Göxe. Die Schule wird einzügig geführt. Aus der Schulentwicklungsplanung ist der Statistik zur Geburtenentwicklung zu entnehmen, dass die Auslastung der Schule in den nächsten Jahren rückläufig sein wird. Die Kindergartenversorgung ist aufgrund der Geburtenstatistik vergleichbar. Der nächstgelegene Kindergarten liegt im OT Stemmen. Hier wird es in den nächsten Jahren ebenfalls zu einem Überhang an Plätzen kommen. Der Schwerpunkt der Wohnbauflächenentwicklung für das Gesamtgebiet von Barsinghausen liegt auch weiterhin in den Ortsteilen mit schienengebundenen ÖPNV. Trotzdem ist es in den kleineren Orten wichtig, Eigenentwicklung zu zulassen, um die vorhandenen Infrastrukturen zu sichern und das sozialen Miteinander zu fördern. Eine angemessene Eigenentwicklung für Eckerde sollte aus Sicht der Stadt Barsinghausen für die nächsten Jahre die Erhöhung der Haushaltszahl um bis zu 10 %, also etwa 20 Haushalte, ermöglicht. Das Neubaugebiet Amselweg, das seit Anfang des Jahres vermarktet wird, ermöglicht die Errichtung von ca. 18 Einfamilienhäusern. Mit diesem Bebauungsplan können noch einmal 4-6 Einfamilienhäuser errichtet werden. Dieser Rahmen der Eigenentwicklung ist vertretbar. 5. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der neu aufgestellte Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Barsinghausen stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohnbaufläche dar. Die Festsetzungen allgemeines und reines Wohngebiet im Bebauungsplan sind aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der westliche Ortsrand ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Bebauungsplan ist eine öffentliche Grünfläche und Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft dargestellt. Die Fläche ist für die Landwirtschaft verzichtbar. Sie liegt in der Bauflucht der Grundstücke am Masurenweg und beeinträchtigt damit nicht die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, wertet den Ortsrand durch seine umfassende Bepflanzung noch auf. Der Flächennutzungsplan regelt lediglich die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und stellt Nutzungen nicht parzellenscharf dar. Die Festsetzungen im Bebauungsplan widersprichen nicht der Darstellung der landwirtschaftlichen Fläche im Flächennutzungsplan, da die städtebauliche Ordnung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. 6. Landschaftsplanung Seit Januar 1995 liegt für das Stadtgebiet ein Landschaftsplan vor. Bei allen Bauleitplanungen fließen diese gutachterlichen Empfehlungen in die Abwägung ein Die gut erhaltene Dorfstruktur des östlichen Ortsteiles mit der Artenvielfalt und Schönheit des Seite 2

Gutparks ist hervorzuheben. Für die westliche Ortslage gibt es im Maßnahmenplan keinerlei Hinweise. 7. Bestehende Bebauungspläne Der südwestliche Teil von Eckerde, in dem dieser Bebauungsplan aufgestellt wird, ist planungsrechtlich auf der Grundlage der Bebauungspläne Nr. 1 mit seinen 2 Änderungen, dem Bebauungsplan Nr. 3 und dem Bebauungsplan Nr. 88 entstanden. Die Pläne wurden zwischen 1963 und 1999 rechtskräftig. Die Grundstücke sind zum überwiegenden Teil mit freistehenden Einfamilienhäusern bebaut. Als Gebietstypen sind reines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet und Dorfgebiet festgesetzt. Die westliche Seite vom Amselweg wird zur Zeit bebaut. Die Häuser entstehen auf der Grundlage des Bebauungsplan Nr. 165, der am 17.01.2004 rechtskräftig geworden ist. Der Bebauungsplan Nr. 180 überplant den Bebauungsplanes Nr. 1 OT Eckerde teilweise und deren 1. Änderung ganz. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 180 treten die Festsetzungen außer Kraft. 8. Städtebauliches Konzept Vordringlich wird der Bebauungsplan aufgestellt um eine Spiel- und Bolzplatzfläche für Eckerde planungsrechtlich abzusichern. Bis zum letzten Jahr wurde eine Grünfläche am Amselweg zum Bolzen genutzt. Die Fläche hat sich dort über die Jahre etabliert und funktionierte in dem Wohnumfeld problemlos. Planungsrechtlich ist diese Fläche nicht abgesichert gewesen. Der neuen Bolzplatzplanung ging die Entscheidung voraus, in Eckerde neue Wohnbauflächen anzubieten. Die Nachfrage für Bauflächen in Eckerde ist groß, planungsrechtlich abgesicherte und verfügbare Grundstücke gab es bis 2004 jedoch nicht mehr. Durch die zweigeteilte Ortstruktur von Eckerde, mit den denkmal- und landschaftspflegerischen Aspekten in der Nordosthälfte, blieb bei der Entwicklung des Ortes nur noch die neuere Ortslage. Der südliche Teil des Amselweges wurde in den letzten Jahren für die Erschließung einiger Wohnhäuser privat ausgebaut. Es bot sich städtebaulich an, mit wenig Aufwand den Amselweg bis zum Masurenweg fortzuführen und hierüber die westliche Baureihe zu erschließen. Der Bolzplatz musste wegen der Bautätigkeit aufgegeben werden. Durch das starke Engagement der Eckerder Bürger ist jedoch das politische Versprechen abgegeben worden eine neue vergleichbare Fläche in der Nähe zu suchen. Mehrere Bolzplatzstandorte im Ort wurden untersucht. Die Flächen sind in der Karte im Anhang 1 zur Begründung aufgezeichnet. Bei der Suche stand die Verfügbarkeit der Fläche als Ausschlusskriterium an erster Stelle. Eine Planung gegen die Interessen der Eigentümer soll nicht umgesetzt werden. Ebenso scheiden Flächen aus, auf denen denkmalpflegerische und landschaftspflegerische Interessen bestehen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes am Amselweg wurde von der Interessengemeinschaft Bolzplatz Eckerde deutlich gemacht, das die Ersatzfläche westlich der K239 liegen sollte, da hier im neueren Teil von Eckerde, die meisten Familien mit ihren Kindern wohnen. Ein Queren der Hauptsraße würde zusätzliche Gefahren für die Kinder mit sich bringen. Von Seiten der Stadt Barsinghausen besteht der Wunsch die Fläche kostengünstig zu realisieren, dass heißt, das nicht noch zusätzlich zur Platzgestaltung Zuwegungskosten entstehen sollen. In einer Tabelle im Anhang 2 zur Begründung sind die Kriterien für die Standortwahl zusammengefasst. Der Standort Nr.7 ist am besten geeignet. Ein schalltechnisches Gutachten hat die Verträglichkeit in der Nähe der Wohnbebauung belegen. Das Schalltechnische Gutachten ist von dem Bü- Seite 3

ro Bonk Maire Hoppmann, Garbsen, erstellt worden. Es kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer 4-stündigen Nutzung des Bolzplatzes außerhalb der ruhebedürftigen Zeiten gemäß TA- Lärm der für reine Wohngebiete maßgebliche Orientierungs- / Immissionsrichtwert am Tag (50 db(a) bei freier Schallausbreitung um 1 db(a) unterschritten wird. In den übrigen allgemeinen Wohngebieten werden die Werte sicher eingehalten. Durch die Errichtung eines Lärmschutzwalles mit einer Höhe von 2 m würde gegenüber der freien Schallausbreitung eine Unterschreitung von 6 db(a) ergeben. Zum Schutz der umliegenden Nachbarschaft und um die Nutzungszeiten bei Bedarf ausweiten zu können, wird der Bolzplatz 80,00 m weiter nach Westen verschoben. Die Fläche zwischen dem Bolzplatz und der Wohnbebauung wird mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern bepflanzt. 9. Festsetzungen des Bebauungsplans Art der Nutzung Das Grundstück nördlich vom Masurenweg ist als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt, die Festsetzung ist aus dem Bebauungsplan Nr. 1 übernommen. Die Bauflächen östlich vom Amselweg sind als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im Bebauungsplan Nr. 1 sind die Flächen als Kleinsiedlungsgebiet festgesetzt. Diese Festsetzung ist nicht mehr zeitgemäß, zumal die Baugrundstücke im Rahmen dieser Bauleitplanung kleinteiliger parzelliert werden können. Die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet entspricht dem Charakter der dörflichen Siedlung und lässt noch einen Spielraum nicht störende gewerbliche Nutzungen anzusiedeln. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach 4 Abs.3 BauNVO sind ausgeschlossen, um Emissionen, Störungen der Eigenart des Ortsbildes und erhöhte Verkehrsbelastung zu vermeiden. Maß der Nutzung / Bauweise Auf der Grundlage der BauNVO 1990 19 (4) werden Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bei der Berücksichtigung der zulässigen Grundflächenzahl mitberechnet. Deshalb ist es erforderlich für das reine Wohngebiet die GRZ gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 auf 0,38 zu erhöhen um gleiche Ausnutzungsmöglichkeiten wie nach der alten BauNVO zu gewährleisten. Die max. II-Geschossigkeit mit einer Einzelhausbebauung mit max. 2 Wohneinheiten und die überbaubaren Flächen sind mit dem Bebauungsplan Nr. 1 identisch. Der westliche Grundstücksbereich( Flurstück 125/3) ist bis lang nicht Bestandteil eines Bebauungsplanes. Die Fläche wird entsprechend seiner heutigen Nutzung als private Grünfläche festgesetzt. Für das allgemeine Wohngebiet ist eine Erhöhung der GRZ auf 0,4 schon deshalb erforderlich, da hier nachverdichtet werden soll. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden erweitert. Die max. II-Geschossigkeit bei offener Bauweise mit max. 2 Wohneinheiten pro Bauvorhaben werden aus dem Ursprungsplan übernommen. Textlich ist festgesetzt, dass Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen bei der Ermittlung der Grundflächenzahl zu 100%mit hinzuzurechnen sind. Es gibt jedoch einen Bonus, wenn die Dachflächen der Garagen begrünt und die Stellplätze und Zufahrten so befestigt werden, dass Regenwasser versickern kann. Öffentliche Grünfläche / Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft Am westlichen Ortsrand ist eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft festgesetzt. Die heute landwirtschaftlich genutzte Fläche soll durch die Bepflanzung mit artenreichen, standortheimischen Siedlungsgehölzen aufgewertet werden. Hier werden bauliche Maßnahmen aus diesem und dem Bebauungsplan Nr. 165 Amselweg OT Eckerde kompensiert ((siehe11. Natur- und Landschaftspflege). Westlich angrenzend an die Kompensationsfläche ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, auf der gespielt und gebolzt werden kann. Verkehrsflächen Seite 4

Der Masurenweg ist mit seiner Wendefläche am westlichen Ortsrand bereits seit Jahren ausgebaut. Der Amselweg erschließt die östlich angrenzende Wohnbebauung. Die Verkehrsfläche ist im Bebauungsplan Nr. 165 festgesetzt. Kinderspielplatz: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist kein Spielplatz geplant. Vielmehr wird als Nachweis auf einen vorhandenen Spielplatz am Masurenweg zurückgegriffen. Dieser hat eine Größe von 1.470 qm und wird bereits heute von den Kindern sehr gut angenommen. Berechnet man den Flächenanspruch an Spielplatzfläche für den gesamten südwestlichen Bereich in Eckerde, ergibt sich ein Bedarf von ca. 1000 qm. Dabei sind auch die Flächen berücksichtigt, die in den Bebauungsplänen als Dorfgebiete festgesetzt sind und eigentlich bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben. Für die neugeschaffenen Wohneinheiten reicht der Spielplatz aus. Darüber hinaus stehen dem Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder in der dörflich strukturierten Ortslage die innerörtlichen Grünflächen sowie Freiflächen der Feldflur und die geplante öffentliche Grünfläche zur Verfügung. 10. Technische Infrastruktur Die Energieversorgung des Plangebietes wird durch die zuständigen Versorgungsträger sichergestellt: Wasser: Stadtwerke Barsinghausen GmbH Elektrizität: Avacon Erdgas: Avacon Abwasser: Trennsystem, Stadt Barsinghausen Abfallbeseitigung: Region Hannover Löschwasser: Für das Wohngebiet muss eine Löschwasserliefermenge von mind. 800 l/min. (nach DVGW- Regelwerk, Arbeitsblatt 405) über zwei Stunden vorhanden sein. Wenn das aus dem Leitungsnetz zu entnehmende Löschwasser nicht ausreicht, sind zusätzlich noch unabhängige Löschwasserentnahmestellen in Form von z. B. Rohrbrunnen, Zisternen oder ähnlichen Entnahmestellen anzulegen. Wasserschutz: Das Plangebiet liegt in der Schutzzone III A des festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Eckerde der Stadtwerke Barsinghausen. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sind die für die Schutzzone III A geltenden Einschränkungen und Schutzbestimmungen der Schutzgebietsverordnung vom 20.01.1994 zu beachten. 11. Naturschutz und Landschaftspflege 11.1. Umweltbericht Die vorliegende Planung unterliegt nicht der UVP-Pflicht der Anlage 1 UVPG (11. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Ein förmlicher Umweltbericht gem. 9 Abs. 8 in Verbindung mit 2a BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung vom 24.06.2004) ist für dieses Verfahren nicht erarbeitet worden, da dieser Bebauungsplan auf der Grundlage der Überleitungsvorschriften nach 233 und 244 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung vom 24.06.2004) nach den vorher geltenden Rechtsvorschriften (BauGB alte Fassung) bearbeitet und abgeschlossen werden soll. 11.2 Eingriffsregelung Seite 5

11.2.1. Bestandsaufnahme und -bewertung Der Eingriff in den Naturhaushalt und die Ausgleichsmaßnahmen werden nur für die neu zu bebauenden Grundstücke errechnet. Grundstücksteile, die bereits bebaut sind bzw. die bereits nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 1 Baurechte besitzen, werden hinsichtlich der Eingriffsbilanzierung nicht erfasst. Das selbe gilt für die Straßenflächen, die bereits seit Jahren ausgebaut sind und einem landwirtschaftlichen, unbefestigten Weg südlich der geplanten öffentlichen Grünfläche Die neu zur Bebauung anstehenden Grundstücksteile sind heute großflächige Hausgärten. Sie sind teilweise als Ziergärten und teilweise als Obst- und Gemüsegärten genutzt. Die Grundstücke sind zur Westseite mit Sträuchern und Bäumen eingefriedet. Besonders zu bewertende Einzelbäume sind nicht vorhanden. Insgesamt sind die Gartenflächen mit einem Wertfaktor 1,5 zu bewerten. Die geplante öffentliche Grünfläche am westlichen Ortsrand wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Da die Stadt die Fläche gepachtet hat, ist die Fläche in der letzten Fruchtfolge nicht mehr bestellt worden. Die Stadt hat hier Rasen eingesät. Die Fläche entspricht dem Wertfaktor 1. Seite 6

Die folgende Tabelle gibt Flurstücksweise einen Überblick über die Flächengrößen und die Bewertung der Biotoptypen: Tabelle 1 Teil- Flurst. Größe*) Biotoptyp Wertstufe Werteinheiten Wohnbauflächen: 129 365 Hausgarten 1,5 548 nein 130 438 Hausgarten 1,5 657 nein 132 450 Hausgarten 1,5 675 nein 139 580 Hausgarten 1,5 870 nein 140 930 Hausgarten 1,5 1395 nein 141 406 Hausgarten 1,5 609 nein bes. Schutzbed. Öffentliche Grünfläche 125/1 2144 Landwirt. Fläche 1 2144 nein Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft 125/1 2478 Landwirt. Fläche 1 2478 nein * neu bebaubare Grundstücksgröße Schutzgüter: Arten/Lebensgemeinschaften Bei den im vorangegangenen Kapitel beschriebenen Biotoptypen des zu betrachtenden Plangebietes handelt es sich um Hausgärten unterschiedlicher Prägung. Es besteht eine allgemeine Bedeutung für Pflanzen und Tiere, jedoch kein besonderer Schutzbedarf. Boden Der Bebauungsplan liegt in der naturräumlichen Einheit `Calenberger Lößbörde`. Der geologische Untergrund besteht aus einer mächtigen Lössdecke über Geschiebelehmen. Die Böden haben ein gutes Wasserspeichervermögen, sind allerdings empfindlich gegenüber Bodenverdichtungen, Verschlämmung und Wind- und Wassererosion. Im Plangebiet ist der Boden durch bauliche und gärtnerische Nutzung stark überprägt. Kein besonderer Schutzbedarf. Wasser Die Hausgärten haben eine geringe Bodenversiegelung und haben damit eine Bedeutung für die Grundwasserneubildung. Aufgrund der geringen Flächengröße des Plangebietes besteht jedoch kein besonderer Schutzbedarf. Durch die Nachverdichtung im Innenbereich brauchen keine zusätzlichen Flächen im Außenbereich neuerschlossen und versiegelt werden. Klima / Luft Aufgrund der geringen Plangröße und der geplanten aufgelockerten Bebauung kein besonderer Schutzbedarf. Landschaftsbild Die Bebauung hat keine Auswirkung auf das Landschaftsbild, da die Fläche nicht am Ortsrand liegt. Die Bolzplatzflache wird mit einer Feldhecke zur Landschaft abgepflanzt. Hierdurch wird eine karge Fläche am Ortsrand aufgewertet. Kein besonderer Schutzbedarf. 11.2.2 Auswirkungen der Planung In den bisher nicht bebaubaren Bereichen werden durch die Festsetzung vergrößerter überbaubarer Grundstücksflächen weitere Wohngebäude zulässig. Die GRZ beträgt 0,4. Durch textliche Festsetzung wird geregelt, dass Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebengebäude bei der Berechnung der GRZ einbezogen werden müssen. Einen Bonus gibt es, wenn Garagendächer begrünt werden und versiegelte Flächen so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser versichern kann. Diese Flächen sind bei der Kompensation nicht zu berücksichtigen, da sie in ihrer Ausgestaltung dem Naturschutz nicht entgegen stehen. Es wird deshalb von einer Grundstücksversiegelung von 40% ausgegangen. Seite 7

Durch die planungsrechtliche Festsetzung der neuen Baugebiete ergibt sich unter Annahme des oben beschriebenen Versiegelungsgrades folgende ökologische Wertigkeit im Eingriffsgebiet: Tabelle 2 Teil- Flurst. Größe*) qm Kompensationsbedarf (WE) Versiegelte Fläche qm ** Wert - stufe Werteinheit (WE) Haus- Gärten/Gr unflächen qm Wert - stufe Wert- Einheit (WE) Siedlungsgehölze (qm) Wertstufe Wert- Einheit (WE) Kompensationsdefizit (WE) Wohnbauflächen: 129 365 548 146 0 0 219 1 219-329 130 438 657 175 0 0 263 1 263-394 132 450 672 180 0 0 270 1 270-402 139 580 870 232 0 0 348 1 348-522 140 930 1395 372 0 0 558 1 558-837 141 406 609 162 0 0 244 1 244-365 insg 3169 5025-2849 Öffentliche Grünfläche 125/1 2144 2144 0 0 1934 1 1934 210 3 630 +420 Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft 125/1 2478 2478 0 0 2478 3 7434 +7434 * neu bebaubare Grundstücksgröße ** max. zulässige Versiegelung 40% 11.2.3. Kompensation Durch den Eingriff entsteht bei den Wohnbauflächen ein Defizit von 2849 Werteinheiten. Es wird durch die Planung die Verdichtung eines innerörtlichen Siedlungsgebietes ermöglicht und damit die Inanspruchnahme freien Landschaftsraumes vermieden. Ein Ausgleich der durch die Planung ermöglichten Eingriffe ist durch Maßnahmen im Plangebiet selbst aufgrund der intensiveren Ausnutzung der Baugrundstücke nicht möglich. Das Defizit von 2849 Werteinheiten für die Wohnbauflächen soll auf der insgesamt 2478 qm großen Fläche zwischen öffentlicher Grünfläche und der Wohnbebauung kompensiert werden. Die Fläche ist für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft festgesetzt. Für diesen Bebauungsplan müssen 950 qm der heutigen Ackerfläche mit Siedlungsgehölzen standortheimischer Arten bepflanzt werden. Es soll eine Gehölzinsel mit gestuftem Gehölzrand und breiten Ruderalsäumen entstehen. Mit der Eingrünung der öffentlichen Grünfläche und der Bepflanzung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft stehen insgesamt 7854 Werteinheiten für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Für die zusätzlichen Bauflächen werden 2849 Werteinheiten benötigt. Es bleibt ein Guthaben von 5005 Werteinheiten. Der Bebauungsplan Nr. 165 Amselweg ist am 7.1.2004 rechtskräftig geworden. Er grenzt westlich an diesen Bebauungsplan. Bei der Kompensation der Maßnahmen sind 5030 Werteinheiten im Ökopool Eckerde zu kompensieren. Diese Werteinheiten sollen nun in diesem Bebauungsplan ausgeglichen werden. Das hat den Vorteil, dass die Kompensation gebietsnah umgesetzt werden kann und dadurch die Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft zeitnah komplett bepflanzt werden kann. Es verbleiben 25 Wertpunkte die die Stadt im Ökopool Eckerde begleichen muss. Bei Bebauung der WA 1-Flächen muss der Stadt ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden damit die Bepflanzung mit Erstpflege und der Flächenankauf finanziert werden kann. Die Kosten lassen sich wie folgt berechnen: Seite 8

Ankauf Kompensationsfläche (anteilig) Bepflanzung und Erstpflege (anteilig) 950 qm x 3,40 Euro = 3.230,- Euro 950 qm x 3,70 Euro = 3.515,- Euro 6.745,-Euro Bei der Schaffung von insg. 3167 qm Bauland im WA 1 sind 2,13,-/qm an die Stadt zu zahlen. 12. Durchführung des Bebauungsplanes / Kosten der Planung Erschließungskosten zur Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 180 entstehen nicht. Die öffentliche Grünfläche muss angekauft werden. Es entstehen Kosten von 9.401 Euro. Die Kosten für den Flächenankauf der Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft sowie deren Bepflanzung und Erstpflege lassen sich refinanzieren. Diese Begründung wurde vom Rat der Stadt Barsinghausen in seiner Sitzung am 17.03.2005 beschlossen. Barsinghausen, den 11.04.05 Der Bürgermeister Gez. Richter Seite 9

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Anhang 3 Anregungen Aha Abfallwirtschaft Region Hannover Schreiben vom:12.01.2005 Gegen die Festsetzungen im o.a. Bebauungsplan hat die Abfallwirtschaft der Region Hannover keine Bedenken. Die Abfall- und Wertstoffsäcke sind in kürzester Entfernung zum Fahrbahnrand einer öffentlichen Verkehrsfläche bereit zu stellen. Können Abfall- und Wertstoffsäcke nicht direkt angefahren werden, will z. B. keine ausreichende Wendemöglichkeit vorhanden ist, muss ein Sammelplatz ausgewiesen werden. Anregungen Rechtsanwalt Nümann, vertritt Fam. Müller, Masurenweg 18, OT Eckerde Schreiben vom:20./21.01.2005 Es soll geprüft werden, ob die private Grünfläche nicht eindeutig dem Bauland zugeordnet werden kann. Das Grundstück ist insg. 980 qm groß die Grünfläche soll nicht bebaut werden. Die Gesamtfläche sollte aber als Bemessungsgrundlage für eine mögliche maximale Bebauung angesetzt werden. Dies wäre möglich wenn die Grünfläche ins Bauland einbezogen würde. Die Stadt Barsinghausen hat durch Festsetzung gem. 23 Abs. 5 BauNVO die Möglichkeit im jetzigen Grünflächenbereich Nebenanlagen (mit Ausnahme solcher zur gärtnerischen Gestaltung) und abstandsprivilegierte Anlagen auszuschließen. Alternativ wäre die festsetzungstechnische Möglichkeit Bauland- und Grünflächenfestsetzung zu überlappen. Die festgesetzte GRZ von 0,38 entspricht exakt der GRZ 0,25, die im bisher gültigen Bebauungsplan Nr. 1 auf der Grundlage der alter BauNVO festgesetzt ist und damit unter der Obergrenze von 0,4 des 17 Abs. 1 BauNVO bleibt. Das müsste, wenn es dabei bleiben soll, städtebaulich begründet werden können. Langfristig soll auf dem Grundstück an das Wohnhaus ein Wintergarten angebaut werden. Ebenfalls soll die vorhanden Garage durch eine Neue ersetzt werden. Stellungnahme der Verwaltung Durch den Ausbau der Straße Amselweg ist gewährleistet, dass die Abfall- und Wertstoffsäcke direkt am Straßenrand abgestellt werden können. (Siehe Bebauungsplan Nr. 165 Amselweg ) Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen Stellungnahme der Verwaltung Die private Grünfläche liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1. Dieser ist bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 180 für die bebaute Teilfläche des Grundstücks gültig. Die Fläche wurde nachträglich zur Gartennutzung von Familie Müller dazu erworben. Eine rechtliche Grundlage zur baulichen Nutzung der Fläche gab es nie. Mit der Überplanung des Grundstücks der Familie Müller ist nicht beabsichtigt gewesen an den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplanes Nr. 1 etwas zu ändern. Die Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 180 sind lediglich der neuen BauNVO angepasst und setzen die Berechnungsgrundlage der Versiegelungsanteil auf dem Grundstück fest. Fam. Müller soll die selbe Grundfläche bebauen können wie vorher, deshalb errechnet sich eine GRZ von 0,38. An der Festsetzung der GRZ 0,25 im Bebauungsplan Nr. 1, die im übrigen bei weiten nicht der Obergrenze entsprach, lässt sich das städtebauliche Ziel ablesen. Am Ortsrand, im ländlichen Eckerde, sollten möglichst wenig Flächen versiegelt werden. Der Bebauungsplan Nr. 180 setzt einen Bonus bei der Berechnung der Versiegelungsanteile bei Garagen, Stellplätzen und deren Zufahrten fest. Wenn Fam. Müller ohnehin eine neue Garage bauen möchte, bleibt es ihnen überlassen das Garagendach zu begrünen. Dann würde die Fläche nur zu 20% auf die GRZ angerechnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Zufahrt, wenn diese Wasserdurchlässig ausgebaut wird, braucht nur 50 % der Fläche in die GRZ eingerechnet zu werden. In der Festsetzung steckt genug Spielraum um letztendlich den Wintergarten bauen zu können. Die Anregungen werden zurückgewiesen. Seite 12