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Transkript:

PROFIL DIE KANZLEI PLANUNGSRECHT HZLICH WILLKOMMEN! Unter dem Motto Erfolg aus Erfahrung Verbindungen schaffen bietet die Kanzlei wolter hoppenberg mit über 50 Anwältinnen und Anwälten, Steuerberatern und einem Notar einen umfassenden Service, mit dem sie die in wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gesteckten Ziele ihrer Mandanten rundum optimal realisieren kann. Der große Fundus erfahrung resultiert aus unserer bis in das Jahr 1924 zurückreichenden Tradition, die wir kontinuierlich mit modernen verbindungen weiterentwickeln. Vor allem unsere effizient kombinierbaren Kompetenzen in zahlreichen rechtsgebieten ermöglichen starke Synergien und damit viele Vorteile für ganzheitliche Lösungen. Als eine der größten mittelständischen Kanzleien Nordrhein- Westfalens ist wolter hoppenberg heute von den Standorten Hamm und Münster aus bundes- und europaweit er folgreich tätig. Kompetenzen: arbeitsrecht bau- und immobilienrecht energiewirtschaft haftpflicht- und versicherungsrecht internationales kommunalberatung landwirtschaft und jagd notarielle leistungen planungsrecht steuerberatung umweltrecht vergaberecht versicherungsvertrieb wirtschaftsrecht / steuerrecht Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung und Vertretung von Investoren und Planungsträgern. Das betrifft sowohl den Bereich der klassischen bauleitplanung als auch fachplanungen, vornehmlich auf dem Gebiet des Umweltrechts. Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie der parallelen Änderung von Flächennutzungsplänen mit kritischen Festsetzungen bzw. Darstellungen begleiten wir Kommunen und bieten Unterstützung auf jeder Verfahrensebene. Selbstverständlich begleiten wir auch Grundstückseigentümer und Investoren in den Verfahren der Bauleitplanung und in nachfolgenden Genehmigungsverfahren, insbesondere Vorhabenträger bei der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Gestaltung des Durchführungsvertrages im Rahmen der Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne. Ziel unserer Tätigkeit ist vor allem eine rechtssichere Endentscheidung, die Konflikte löst und den Weg zu den Gerichten entbehrlich macht. Nicht immer lässt sich der gerichtliche Streit vermeiden. Auch vor den verwaltungsgerichten vertreten wir unsere Mandanten engagiert und mit Nachdruck. In allen Teilbereichen des Planungsrechts verfolgen wir mit dem Angebot einer ganzheitlichen Lösung aus einer Hand unsere Unternehmensphilosophie von einer modernen und umfassend beratenden Anwaltskanzlei. Nachfolgend möchten wir unseren umfangreichen und kom petenten Service im Bereich Planungsrecht genauer vorstellen und Ihnen eine Auswahl wichtiger Referenzprojekte präsentieren. Lernen Sie uns kennen und nutzen Sie unser Wissen. 2 3

TÄTIGKEITSSCHWPUNKTE KOMMUNALE BAULEITPLANUNG DENKMALSCHUTZRECHT, UMLEGUNG UND BESONDES STÄDTEBAURECHT Als im Planungsrecht mit dem JUVE-Award 2011 als Kanzlei des Jahres für Umwelt- und Planungsrecht ausgezeichnete Kanzlei sind wir in allen Bereichen des Planungsrechts tätig. Aus unserem umfangreichen Tätigkeitsfeld sind insbesondere folgende zu nennen, in denen unser fachliches Know-How immer wieder abgefragt wird: aussenbereichsvorhaben baugenehmigungsverfahren bauleitplanung bauordnungsrecht denkmalschutz immissionen und naturschutz juristische steuerung von grossprojekten kommunale abgaben, erschliessungsbeiträge raumordnung und landesplanung sanierung, stadtumbau, städtebauliche entwicklungsmassnahmen, städtebauliche gebote städtebauliche verträge umlegung und enteignung verkehrswegeplanung vorhabenbezogene bebauungspläne und damit verbundene durchführungsverträge zeitlichen Koordinierung des Projekts an. Als Spezialgebiete haben sich dabei Einzelhandelsprojekte, Industrieansiedlungen, Frei zeitprojekte, Sportstätten sowie Verkehrswegeplanungen herausgebildet. Norderweiterung Chemiestandort Gelsenkirchen-Scholven Nachnutzung des ehemaligen Quelle-Versandzentrums in Nürnberg Planung und Bau einer Kreisstraße als Autobahnzubringer zur A 26, Stade Planung eines Gewerbe- und Industriegebietes in Achim mit Autobahnanschluss und Anbindung in das Bundesland Bremen Seit jeher tätig ist unser Fachbereich im Bereich der klassi schen Bauleitplanung. Für eine Vielzahl von Kommunen begleiten wir die Bauleitplanverfahren von der Vorbereitung der Planaufstellung über die verschiedenen Stufen der Bürgerbeteiligung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bis hin zur Überprüfung der Zusammenstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials sowie der Erstellung von Abwägungsvorschlägen und Planbegründungen. Selbstverständlich neh men wir auf Wunsch unserer Mandanten auch an den Rats- und Ausschusssitzungen teil. B-Pläne zur Einzelhandels- und Spielhallensteuerung, Düsseldorf Erweiterung eines Chemiebetriebes in den Außenbereich, Gelsenkirchen Erweiterung einer Eisengießerei im Innenbereich, Geseke Konzentrationszonen und Vorranggebiete für Windenergie Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen in der Nähe von Tierhaltungsanlagen, Heiden Neben der klassischen Bauleitplanung werden wir aber auch in speziellen Bereichen des Öffentlichen Baurechts tätig. Im Denkmalschutzrecht beschäftigen uns Fragen der Unterschutz stellung von Denkmälern, der Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis sowie Fragen rund um den Ab bruch und die Übernahme von Denkmälern. Im Bereich der Um legung werden wir beratend sowohl für den Um - legungsausschuss wie für Umlegungsbetroffene tätig und wirken mit an der Vorbereitung des Umlegungsbeschlusses und des Umlegungsplans. Zudem begleiten wir unsere Man danten auch in Flurbereinigungs- bzw. Enteignungsverfahren. Ein Schwerpunkt liegt außerdem im Sanierungsrecht und den städtebaulichen Geboten. JURISTISCHE STEUUNG VON GROSSPROJEKTEN Die juristische Steuerung von Großprojekten umfasst vielfach eine ganze Reihe verschiedener rechtlicher Aspekte, die es im Laufe eines Verfahrens zu bewältigen gilt. So erfordern Großprojekte nicht nur die Begleitung aller notwendigen Planungsprozesse bzw. Genehmigungsverfahren, sondern nicht selten auch die Erarbeitung begleitender städtebaulicher Verträge sowie die Beteiligung und Einbindung Drittbetroffener. Neben der Lösung der rechtlichen Problemstellungen bieten wir unseren Mandanten regelmäßig ebenfalls kompetente Hilfe beim Projektmanagement und bei der RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG Zunehmend in den Fokus unserer Tätigkeit sind Verfahren aus dem Bereich der Raumordnung und der Landesplanung geraten. In diesem Zusammenhang vertreten wir die Interessen von Kommunen und Kreisen bei der Änderung bzw. Aufstellung von Landesentwicklungsprogrammen und Regionalplänen und begleiten die Durchführung landesplanerischer Anpassungsverfahren, von Zielabweichungsverfahren sowie sonstiger Raumordnungsverfahren. Steinkohlekraftwerke E.ON Datteln IV und Trianel Lünen Neue Mitte Einkaufszentrum Garbsen Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Stade Teilbereich Windenergie wolter hoppenberg Partner für den Erfolg GENEHMIGUNGSVFAHREN Die Bewältigung und Begleitung baurechtlicher Genehmigungsverfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen oder Vorbescheiden gehört zu unseren Wurzeln. Neben Fragen des Planungsrechts beschäftigen uns hier vorwiegend auch Konfliktlösungen im Bereich des Immissionsschutzes sowie Fragen des Bauordnungsrechts. Ersatzneubau eines vorhandenen Antennenträgers, Lilienstein Ansiedlung einer Forensik, Lünen Erweiterung des Mischfutterwerkes, Dorsten Nachfolgenutzung einer Kornbrennerei, Gütersloh Umlegungsverfahren Köln-Porz / Zündorf, Drensteinfurt, Neuruppin Städtebauliche Sanierung an der Nahtstelle zwischen Industrie und Wohnbebauung, Duisburg AUSSENBEICHSPROJEKTE Unsere Beratungspraxis ist zudem geprägt durch eine Vielzahl von Vorhaben und Projekten im planungsrechtlichen Außenbereich. Hierbei spielen sämtliche Fragestellungen des 35 BauGB eine Rolle, von der Erweiterung landwirtschaftlicher Be triebe und deren Nachnutzung über Projekte im Bereich Tierhaltung hin zu Vorhaben im Bereich der Er - neuerbaren Energien, insbesondere Windenergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen. Errichtung von Hähnchenmastställen und anderen gewerblichen Tierhaltungsanlagen Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen Ansiedlung von Biogasanlagen DK-1 Deponie, Dülmen Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebsteile 4 5

01 02 REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM LANDKREIS STADE TEILBEICH WIND- ENGIE (seit 2013) 01 ABFALLRECHTLICHES PLANFESTSTELLUNGS- VFAHREN, DÜLMEN (seit 2010) 04 03 04 05 Überprüfung des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises in Bezug auf deren vorgesehene Darstellungen zur Windenergienutzung. Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Planung von Eignungsgebieten bzw. Vorranggebieten mit den Wirkungen von Eignungsgebieten in Regionalplänen sowie von Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen. Auftraggeber: Landkreis Stade Begleitung des Kreises als zuständiger Planfeststellungsbehörde bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung einer Abfalldeponie in Dülmen. Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte; Einholung notwendiger Gutachten und Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Auseinandersetzung mit eingegangenen Einwendungen und Vorbereitung der Abwägungsentscheidung. Auftraggeber: Kreis Coesfeld NORDWEITUNG CHEMIESTANDORT GELSENKIRCHEN-SCHOLVEN (seit 2011) 02 STEINKOHLEKRAFTWKE E.ON DATTELN IV UND TRIANEL LÜNEN (seit 2010) 05 REFENZEN 06 Begleitung der Stadt im Bebauungsplanaufstellungsverfahren zur Absicherung eines sich erweiternden Chemiestandorts. Anpassung der Bauleitplanung an raumordnungsrechtliche Vorgaben. Beratung der Stadt beim Abschluss er gänzender und begleitender städtebaulicher Verträge sowie im Baugenehmigungsverfahren, Vertretung im Normenkontrollverfahren. Auftraggeber: Stadt Gelsenkirchen PLANUNG UND BAU EIN KREISSTRASSE ALS AUTOBAHNZUBRING ZUR A26, STADE (seit 2010) 03 Vertretung der rechtlichen Interessen unseren Mandanten bei der Ausweisung und Realisierung von Kraftwerksvorhaben, die unausweichlich rechtlich komplexe und politisch brisante raumordnerische und landesplanerische Problemstellungen mit sich bringen, die sich nicht zuletzt auch in der rechtlichen Betroffenheit benachbarter Gebietskörperschaften manifes tieren. Vertretung der rechtlichen Interessen unserer Man dan ten auf Regional- und Landesebene und Begleitung in allen zugehörigen regional- und landesplanerischen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Beratung unserer Mandanten in immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Auftraggeber: Stadt Waltrop, SAL Lünen Beratung des Landkreises bei der Planung eines Autobahnzubringers in Buxtehude zur A26 von Stade nach Hamburg. Verzahnung der Planung einer Kreisstraße mit der Planung einer Autobahn. Untersuchung verschiedener Trassenvarianten. Abwägung einer Trasse durch ein Wohngebiet mit Trassen durch ein Europäisches Vogelschutzgebiet. Beratung und Vertretung des Landkreises im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Auftraggeber: Landkreis Stade NACHNUTZUNG DES EHEMALIGEN QUELLE-VSANDZENTRUMS, NÜRNBG (seit 2012) 06 Begleitung des Investors bei der Entwicklung von Nachnutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Quelle-Versandzentrums in zentraler Lage der Stadt Nürnberg als Einzelhandels standort und für verschiedene andere Nutzungen Planungsrechtliche Absicherung dieses Standortes unter Be rücksichtigung der vorhandenen Gemengelage sowie denk malrechtlicher Vorgaben. Auftraggeber: Privater Investor 6 7

REFENZEN 01 04 05 NEUE MITTE EINKAUFSZENTRUM GARBSEN (seit 2005) 01 Begleitung des Investors im europaweiten Ver gabeverfahren sowie im Bauleitplanverfahren der Stadt Garbsen zur Auf stellung eines Angebotsbebauungsplans als planungsrechtlicher Grundlage zur Realisierung des Neubaus eines Einkaufszentrums mit einer Bruttogeschossfläche von 50.000 m² zuzüglich der erforderlichen Stellplätze und einer maximalen Einzelhandelsgesamtverkaufsfläche von 19.600 m² in der Stadt Garbsen. Berücksichtigung des Zentrenkon zeptes der Stadt Garbsen. Begleitung des Investors im raum ordnungsrechtlichen Moderationsverfahren der Region Hannover. Erarbeitung von städtebaulichen Vereinbarungen und von Grundstückskaufverträgen mit der Stadt Garbsen. Vertretung des Investors im Verfahren gegen eine Raumordnungsverfügung der Region Hannover sowie im Normenkontrollverfahren. Fragen des Kongruenzgebotes und des Beeinträchtigungsverbotes sowie Fragen der raumordnerischen Zielbestimmung durch Raumordnungspläne des Landes und der Region. Auftraggeber: Privater Investor BEBAUUNGSPLAN MÖBELKOMPETENZ- ZENTRUM UNNA STRASSE, HAMM (seit 2011) 02 Begleitung der Stadt bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Absicherung der Errichtung eines Möbelkompetenzzentrums. Beratung der Stadt beim Abschluss ergänzender und begleitender städtebaulicher Verträge mit dem potenziellen Investor. Prüfung von Fragen des naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleichs und deren Bewältigung im Bauleitplanverfahren. Auftraggeber: Stadt Hamm ANSIEDLUNG NEU FORENSIKSSTANDORTE IN LÜNEN UND HALTN AM SEE (seit 2013) 03 Beratung der Städte Lünen und Haltern am See im Hinblick auf die vom Land NRW beabsichtigte Errichtung neuer Fo ren sikstandorte in diesen beiden Kommunen. Überprüfung der jeweiligen Auswahlentscheidung des Landes im Rahmen des Verfahrens nach 37 BauGB; Vorliegen anderer geeigneter Standorte. Auftraggeber: Stadt Lünen, Stadt Haltern am See 02 03 06 EINZELHANDEL UND SPIELHALLEN- STEUUNG IN D LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF (seit 2008) 04 Umfassende Beratung und Vertretung der Stadt Düsseldorf in der Bauleitplanung zur Steuerung des Einzelhandels und der bauleitplanerischen Umsetzung des Rahmenplans Einzelhandel. Vertretung der Stadt in Genehmigungsverfahren, die großflächige Einzelhandelsprojekte und solche an der Schwelle zur Großflächigkeit betreffen, sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben nach 34 Abs. 3 BauGB. Umfassende Beratung und Vertretung der Stadt Düsseldorf in der Bauleitplanung zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten allgemein bzw. Spielhallen im speziellen in ihrem Stadtgebiet. Vertretung der Stadt in Genehmigungsverfahren, die die erstmalige Errichtung einer Vergnügungsstätte oder deren Erweiterung / Änderung zum Gegenstand haben, sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Genehmigungsfähigkeit solcher Vorhaben. Vertretung in Normenkontrollverfahren. Auftraggeber: Stadt Düsseldorf BEBAUUNGSPLAN NR. 772 RHEINBLICK, KREFELD (seit 2013) 05 Begleitung eines Investors bei der Entwicklung eines attraktiven Wohnquartiers in Krefeld in unmittelbarer Nähe zum Rheinufer mit Blick auf den Rhein; Konflikte zwischen dieser Wohnnutzung und den umliegenden industriellen Nutzungen. Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes; Not wendigkeit der Beachtung wasserschifffahrtsrechtlicher Gefahrgutabstände aus einem Liegerecht im Rahmen der Abwägung. Auftraggeber: Privater Investor KONZENTRATIONSZONENPLANUNG FÜR DIE NUTZUNG D WINDENGIE (seit 2010) 06 Begleitung von Kommunen bei der Überarbeitung von Re gio nalplänen und der Darstellung von Eignungsgebieten. Begleitung von Kommunen bei der Änderung von Flächennutzungsplänen und Ausweisung von Vorrangzonen mit dem Ausschluss von Windenergieanlagen an anderen Stellen des Gemeindegebietes. Nutzung des Instrumentariums des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes. Beratung von Kommunen bei der Ermittlung der in Betracht kommenden Potentialflächen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der zur Verfügung stehenden Spielräume bei der Festlegung der Tabuzonen. Beratung bei der Errichtung von Bürgerwind parks bwz. der Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für deren Ent stehung. Enge Zusammenarbeit mit unserem Kompetenzteam Energie wirtschaft, das sich mit der technischen Umsetzung solcher Projekte und allen Fragen rund um das EEG beschäftigt. Sicherstellung einer Beratung von Windenergieprojekten aus einer Hand. Auftraggeber: Verschiedene Städte und Gemeinden 8 9

01 02 03 04 05 REFENZEN IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE KONFLIKTE IM RAHMEN EIN SPORTPLATZNUTZUNG, LEMGO (seit 2011) 02 Klage eines Wohnnachbarn gegen die Nutzung eines Sportplatzes. Überlassung des Sportplatzes durch die Stadt an einen Verein aufgrund einer Nutzungsvereinbarung. An wendung der 18. BImSchV. Ertüchtigung des Sportplatzes durch Einbau eines Kunstrasenplatzes. Beibehaltung des Altanlagenbonus. Feststellung von Lärmrichtwerten bei diffuser Umgebungsbebauung. Vertretung des beigeladenen Vereins im Rahmen einer Nachbarklage gegen die Stadt auf Unterlassung. Auftraggeber: TBV Lemgo 1911 e.v. BEBAUUNGSPLAN BS 30.2 NÖRDLICH BÖKENHOLT, HEIDEN (seit 2010) 07 Beratung der Stadt bei der Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes im Übergang zum Außenbereich. Konflikte zwischen Tierhaltungsbetrieben und heranrückenden Ge - wer bebetrieben. Anwendung der GIRL. Bestimmung von Zu mutbarkeitsgrenzen bei Gerüchen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. Auftraggeber: Gemeinde Heiden SATZNEUBAU EINES VORHANDENEN ANTENNENTRÄGS, LILIENSTEIN (seit 2013) 08 VORHABENBEZOGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 19 WEITUNG KETTENFABRIK THEILE, SCHWTE (seit 2011) 01 Begleitung des Vorhabenträgers bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Absicherung einer geplanten Werkserweiterung; Er - ar beitung eines Durchführungsvertrages. Umgang mit Lärmimmissionen aufgrund der angrenzenden Wohnbe bauung; Festlegung von Lärmemissionskontingenten. Auftraggeber: Fa. J. D. Theile GmbH & Co. KG SANIUNG UND STADTUMBAU, DUISBURG (seit 2007) 05 Städtebauliches Sanierungsverfahren der Stadt Duisburg in den Stadtteilen Marxloh und Bruckhausen/Beeck zur Be hebung städtebaulicher Missstände infolge der historisch ge - wachsenen Gemengelage zwischen Wohnnutzung und Großindustrie. Begleitung und Beratung der Stadt von Be ginn der vorbereitenden Untersuchung an im gesamten Sanie rungsverfahren. Umfassende Unterstützung zur Beurteilung und Bewertung von Substanz- und Funktionsmängeln sowie bei der Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen. Ver tretung der Stadt in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit betroffenen Grundstückseigentümern. Normenkontrollver fahren gegen die Sanierungssatzung und Lösung von Fördermittelfragen. Auftraggeber: Stadt Duisburg UMLEGUNGSVFAHREN KÖLN-PORZ / ZÜNDORF (seit 2002) 03 Begleitung eines Grundstückseigentümers und Betriebsinha bers durch sämtliche Stadien der Umlegung vom Umlegungs beschluss über die vorzeitige Besitzeinweisung bis zum Umlegungsplan. Suche nach einer einvernehmlichen und zeitgerechten Lösung in den sich häufig über einen langen Zeitraum erstreckenden und für die Betroffenen oft mit existenziellen wirtschaftlichen Fragen verbundenen Um legungsverfahren. Wahrung der wirtschaftlichen Be - lange unseres Mandanten. Auftraggeber: Privater Grundstückseigentümer NACHFOLGENUTZUNG EIN KORN- BRENNEI, GÜTSLOH (seit 2008) 04 Beratung des Grundstückseigentümers einer ehemals groß räumig errichteten und über lange Zeit betriebenen Kornbrennerei, die inzwischen aufgegeben wurde und unter Denkmalschutz steht. Suche nach einer dauerhaft trag fähigen wirtschaftlichen Nachfolgenutzung. Vor liegen der denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen eines Abbruchs. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit einer Folgenutzung. Prüfung der Verpflichung der Gemeinde zur Übernanhme des Denkmals. Auftraggeber: Privater Grundstückseigentümer RICHTUNG VON HÄHNCHENMASTSTÄLLEN UND ANDEN GEWBLICHEN TI- HALTUNGSANLAGEN (seit 2010) 06 Beratung von Kommunen bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 BauGB in Fällen des 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Vertretung von Gemeinden in Klagen gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens. Beratung in Bauleitplanverfahren der Gemeinde zur Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen. Erarbeitung von Darstellungsmöglichkeiten in Flächennutzungsplänen und / oder Festsetzungen in einfachen Bebauungsplänen. Differenzierte Steuerung von landwirtschaftlichen Betrieben und gewerblichen Betrieben. Bewertung von Haftungsrisiken durch Bauleitplanung. Auftraggeber: Verschiedene Städte und Gemeinden Realisierung eines Ersatzneubaus eines vorhandenen An - tennenträgers zur Ermöglichung neuester Funkübertragungstechniken. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes des hier betroffenen Nationalparks Sächsische Schweiz. An trag auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten der hier einschlägigen Landschaftsschutzverordnung. Vertretung unserer Mandantin im Genehmigungsverfahren sowie im gerichtlichen Klageverfahren. Auftraggeber: Deutsche Telekom AG WEITUNG DES MISCHFUTTWKES, DORSTEN (seit 2011) 09 Begleitung der Raiffeisen Hohe Mark eg im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des bestehenden Mischfutterwerkes und im Bauleitplanverfahren zur Änderung des einschlägigen Bebauungsplanes. Bewältigung des Lärmkonflikts zwischen der Betriebserweiterung und der anliegenden Wohnbebauung; Gebot der Rück - sichtnahme und Gebietsverträglichkeit des beantragten Erweiterungsvorhabens. Auftraggeber: Raiffeisen Hohe Mark eg 06 08 09 07 10 11

THOMAS TYCZEWSKI SUSANNE TYCZEWSKI DAS TEAM Rechtsanwalt Partner Fachanwalt für Verwaltungsrecht zuvor Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Raumordnung und Landesplanung Bauleitplanung Baugenehmigungsverfahren Städtebauliche Verträge Planfeststellungsverfahren Verkehrswegeplanung Sanierung, Stadtumbau und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Immissionsschutzrecht Staatshaftungsrecht tyczewski@wolter-hoppenberg.de Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht zuvor Richterin am Oberverwaltungsgericht Beamten- und Disziplinarrecht Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren Städtebauliche Verträge Denkmalschutzrecht Kommunalabgaben- und Beitragsrecht Umlegung und Enteignung susanne.tyczewski@wolter-hoppenberg.de PE KOLLECK DR. KATRIN KÖCH Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Projektmanagement und Genehmigungsverfahren Immissionsschutzrecht Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Natur- und Landschaftsschutzrecht Denkmalschutzrecht kollecker@wolter-hoppenberg.de Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht Bauleitplanung Bauordnungsrecht Besonderes Städtebaurecht Städtebauliche Verträge koecher@wolter-hoppenberg.de 12 13

PLANUNGSRECHT Wir danken unseren Mandanten für die Unterstützung bei der Erstellung der Broschüre und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. A R B E I T S R E BC AH U T DR. ANJA BAARS DR. LARS DIETRICH LL.M. Rechtsanwältin Bauleitplanung und Raumordnung Bauordnungsrecht Kommunalabgabenrecht Beamten- und Disziplinarrecht Schornsteinfegerhandwerksrecht baars@wolter-hoppenberg.de Rechtsanwalt Master of Environmental Law (LL.M.) Projektmanagement und Genehmigungsverfahren Immissionsschutzrecht Energiewirtschaftsrecht Emissionshandels- und Klimaschutzrecht Berg- und Abgrabungsrecht dietrich@wolter-hoppenberg.de Gerne übersenden wir Ihnen auch unsere Broschüren: arbeitsrecht bau- und immobilienrecht energiewirtschaft haftpflicht- und versicherungsrecht internationales kommunalberatung öffentliches dienstrecht umweltrecht vergaberecht versicherungsvertrieb wirtschaftsrecht steuerberatung I N F O R M AT I O N E N MARTIN SCHRÖD LISA PAAR Rechtsanwalt Bauleitplanung und Raumordnung Bauordnungsrecht Beamten- und Disziplinarrecht schroeder@wolter-hoppenberg.de Rechtsanwältin Immissionsschutzrecht Bauordnungsrecht Natur- und Landschaftsschutzrecht Denkmalschutzrecht paar@wolter-hoppenberg.de IMPRESSUM Sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen zur Seite. 14 15 Verantwortlich für den Inhalt: wolter hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Sitz und Registrierung: Hamm, AG Essen PR 2914 Gestaltung: deteringdesign.de Fotos: Martin Brockhoff Stand: April 2014 - UND IMMO B E A M TB I L I E N R E C H T ENREC HT EN GIEW IRTS H A FC H A F T TPF LICH T INT UND V N AT I S I C H E R ON UNG A SRE KO L ES CHT MM UN AL BE R P L AT U AN NG UN GS R EC H UM T W E LT RE CH VE T RG A BE RE CH V T SI CH WU N IR GS TS V C HE R T A RI FT E SR B EC H T ST EU B AT U N G

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