Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats

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Transkript:

59. Jahrgang Woche 4 Freitag, 25. Januar 2013 Bekanntmachung Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Am Freitag, 25. Januar 2013, 19.00 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Tagesordnung: 1. Fragestunde für Einwohner 2. Beratung und Beschlussfassung über 2.1 die Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 2.2 die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2013 3. Sanierung des evangelischen Kindergartens miteinander Beratung und Beschlussfassung über eine Förderung durch die Gemeinde Laudenbach 4. Rathaus, Umbau und Instandsetzung; Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der BfB Büro für Baukonstruktionen GmbH mit den Leistungen der Gebäudeplanung für den 2. Bauabschnitt 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Hemsbach/Laudenbach; Beratung und Beschlussfassung über die nachträgliche Beantragung einer Fortschreibung zur Darstellung gewerblicher Bauflächen auf dem Grundstück Dr.-Werner-Freyberg-Str. 5, Flurst.-Nr. 2882 in Laudenbach 6. Beteiligung der Gemeinde in Baugenehmigungsverfahren 6.1. Bauantrag auf Neubau einer Seniorenwohnanlage mit Umbau und Nutzungsänderung der ehemaligen Gaststätte Krone auf den Grundstücken Flst.-Nr. 191, 192, 192/4 + 188, Hauptstraße 46 + 48 7. Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters 8. Bekanntgaben, Anfragen 9. Überreichung der Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg an Frau Gemeinderätin Michaela Kremmin-Nischwitz Die Einwohner/-innen sind zur Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzungsunterlagen liegen zur Einsichtnahme im Bürgersaal aus. Hermann Lenz Bürgermeister

2 Freitag, 25. Januar 2013 Mitteilungsblatt Laudenbach Woche 4 Froschflohmarkt der Kindergärten am 16.03.2013 Der evangelische, der katholische und der kommunale Kindergarten von Laudenbach laden ein zum 5. Froschflohmarkt Rund ums Kind am Samstag den 16.03.2013 in der Bergstraßenhalle in Laudenbach von 11.00 bis 14.00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen, heißen Würstchen und kalten Getränken bestens gesorgt. Auch die kleinen Besucher kommen beim Kinderschminken auf ihre Kosten. Die Anmeldung ist nur am 09.02.2013 per E-Mail an froschflohmarkt@gmx.de möglich. (Standgebühr 8,- oder einen selbstgebackenen Kuchen, Tische werden gestellt, Bestätigungsmail folgt.) Wir freuen uns auf Ihr Kommen!!! Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11. Januar 2013 Fragestunde für Einwohner Ein Anwohner der Konrad-Adenauer-Straße lobte die sanierte Fassade des Rathauses und hoffte auf eine Vorbildfunktion für andere Gebäude. Seine Frage betraf zwei Gewerbebetriebe im ehemaligen Fliesenbetrieb an der Ecke Heinrich-Lanz-Straße/Carl-Benz-Straße, von welchen permanent 7 bis 14 Geschäftsfahrzeuge öffentliche Parkplätze belegen würden. Er erkundigte sich, ob diese Autos nicht grundsätzlich auf dem Gewerbegelände untergebracht werden müssten. Bürgermeister-Stellvertreter Hautschek sagte zu, dass die Verwaltung die Situation überprüfen, falls möglich Abhilfe schaffen und den Anwohner über das Ergebnis informieren werde. Abwägung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Kisselfließ, 1. Bauabschnitt eingegangenen Anregungen Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt erklärte sich Gemeinderat Nickel zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt für befangen und nahm im Zuschauerraum Platz. Bürgermeister-Stellvertreter Hautschek wies darauf hin, dass über jede eingegangene Anregung im Einzelnen zu beraten und zu beschließen sei. Er begrüßte Herrn Dr. Alexander Kuhn, MVV Regioplan, welcher die eingegangenen Stellungnahmen erläutern werde. Herr Dr. Kuhn bemerkte einleitend, dass es um die Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gehe. Alle öffentlichen und privaten Belange seien gegeneinander abzuwägen mit dem Ziel einer städtebaulichen Satzung. Bei den Trägern öffentlicher Belange gebe es keine erheblichen Bedenken und die überwiegende Anzahl habe dem Bebauungsplan zugestimmt. Er werde die einzelnen Punkte zusammenfassend darstellen. Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises mache zwei redaktionelle Anmerkungen bezüglich eines Schreibfehlers und der Definition der Gebäudehöhen, was im Planentwurf bereits korrigiert und ergänzt worden sei. Bezugspunkt für die Gebäudehöhe sei das Straßenniveau. Das Amt für Flurneuordnung verweise auf das laufende Flurbereinigungsverfahren zur Kreisstraße, welches bekannt und hinsichtlich der Grenze des Grundstücks für die Kreisstraße abgestimmt sei. Das Gesundheitsamt des Kreises weise lediglich auf die erforderliche Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen hin. Das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz äußere gegen den Bebauungsplan keine Bedenken. Gleiches gelte für das Kreisforstamt, nachdem forstliche Belange nicht berührt seien. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt weise auf ein Biotop im südlichen Teil in einem späteren Bauabschnitt hin. Der Eingriff erfordere ein Genehmigungsverfahren mit Ausgleichsmaßnahmen, was jedoch nicht Gegenstand des ersten Bauabschnitts sei, sondern zeitnah durch einen separaten Antrag umgesetzt werde. Die Untere Landwirtschaftsbehörde des Kreises begrüße ausdrücklich, dass keine externen Ausgleichsflächen benötigt werden. Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises gebe Hinweise zur wasserrechtlichen Genehmigung für die Entwässerung, zur Vermeidung von Fremdwasser und zum Trennsystem, wofür ein Merkblatt für die Bauherren empfohlen werde. All dies betreffe die Erschließungsplanung und werde beachtet. Laut Bodenschutzbehörde beim Landratsamt befinden sich im Plangebiet keine altlastenverdächtige Flächen. Hinsichtlich der Eingriffe in die Bodenfunktionen verweise die Behörde auf Hinweise zur Eingriffsbeurteilung, welche aber nicht für die Bauleitplanung der Kommunen gelten würden. Es sei ein umfangreicher Umweltbericht erstellt worden, welcher auch explizit auf die Eingriffe in den Boden eingehe. Das Thema sei umfassend dargestellt und abgewogen und die von der Bodenschutzbehörde angeregte Bilanzierungsmethode müsse nicht angewendet werden. Die DB Service Immobilien GmbH weise auf die Emissionen an der Bahnstrecke hin, wofür eine Lärmschutzwand vorgesehen sei. Das Eisenbahn-Bundesamt bitte lediglich um Beteiligung der DB Service Immobilien GmbH. Die IHK Rhein-Neckar halte die Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Nachbarschaft des bestehenden Gewerbegebietes für sinnvoller aufgrund der geringeren Auswirkungen auf das bestehende Gewerbe. Die erforderliche Pufferzone sei durch das vorgesehene Mischgebiet ausreichend vorhanden, zumal die gewerbliche Nutzung bereits auf das vorhandene Mischgebiet Rücksicht nehmen müsse. Die Stadtwerke Weinheim würden einen zusätzlichen Standort für eine Trafostation im Süden des Gebietes wünschen, welcher im Planentwurf bereits ergänzt worden sei. Das Staatliche Schulamt Mannheim äußere keine Bedenken gegen den Bebauungsplan. Der Gemeinderat hat über jede einzelne Stellungnahme förmlich beschlossen und diese mit den genannten Änderungen und Ergänzungen zur Kenntnis genommen. Jeweils der Stimme enthalten haben sich die Gemeinderäte Boppel und Kohl. Wie Herr Dr. Kuhn weiter ausführte, stellt die Südspange laut Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises bei Realisierung des ersten Bauabschnitts eine Randstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaft dar. Die vorgesehene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bedürfe einer verkehrsrechtlichen Anordnung und mache ergänzende bauliche Maßnahmen erforderlich. All dies tangiere die spätere Erschließungsplanung. Auf Hinweis von Gemeinderätin Dr. Schüßler, dass laut einer Verkehrstagfahrt eine Beschränkung auf 30 km/h nicht möglich sei, wenn die Straße keine Hausgrundstücke erschließe, antwortete Herr Dr. Kuhn, dass die Südspange wie eine Wohnstraße Erschließungsfunktion mit Zufahrten zu Grundstücken haben werde. Auch die Stellungnahme des Straßenverkehrsamts nahm der Gemeinderat mit den Stimmenthaltungen der Gemeinderäte Boppel und Kohl zur Kenntnis. Zur Stellungnahme des Amts für Feuerwehr und Katastrophenschutz des Kreises erläuterte Herr Dr. Kuhn, dass der Kreisbrandmeister Hinweise zur Löschwasserversorgung und zu Rettungswegen gebe, welche bei der Erschließungsplanung beachtet würden. Überflurhydranten seien bislang keine geplant. Diese seien lediglich im Bereich von Grünflächen möglich, aber im Straßenraum nicht zu empfehlen. Auf Frage von Gemeinderat Dr. Duddek antwortete er, dass nach den derzeitigen Vorentwürfen für die Wasserversorgung die vorhandene Infrastruktur ausreiche, ohne dass zusätzliche Druckerhöhungen erforderlich wären. Der Gemeinderat nahm dies mit den Enthaltungen der Gemeinderäte Boppel und Kohl zur Kenntnis, wobei die Hinweise zum Brandschutz in der Erschließungsplanung beachtet werden. Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis stimme laut Herrn Dr. Kuhn dem Planentwurf und der Errichtung der Lärmschutzwand auf der Westseite der Kreisstraße zu, wobei eine Kostenübernahme sowie ggfs. eine spätere Übernahme durch die Gemeinde vorbehalten bleibe. Gemeinderat Dr. Duddek erkundigte sich, ob daher mit der heutigen Beschlussfassung auch ein Beschluss über die Kostenübernahme verbunden sei. Die Herstellungskosten der Lärmschutzwand seien in den Erschließungskosten berücksichtigt, erklärte Herr Dr. Kuhn. Die Unterhaltungskosten habe die Gemeinde durch Vereinbarung in jedem Fall zu übernehmen, wie bei jeder anderen öffentlichen Anlage. Auch dies nahm der Gemeinderat mit den Enthaltungen der Gemeinderäte Boppel und Kohl zur Kenntnis. Ausführlich ging Herr Dr. Kuhn auf die sehr umfangreiche Stellungnahme des BUND Hemsbach/Laudenbach ein. Der BUND spreche die Themen Bedarf, artenschutzrechtliche Belange, Ausgleichsmaßnahmen und Lärmschutzwand an. Bezüglich des Bedarfs wies er darauf hin, dass unabhängig von eigenen Überlegungen schon bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes die übergeordneten Behörden die Bedarfsplanung nachvollzogen und den Bedarf bestätigt hätten. Im Regionalplan sei der Bereich als Wohnungsbauschwerpunkt ausgewiesen. Die konkrete Bauleitplanung folge den übergeordneten Plänen und es liege die Zustimmung der Fachbehörden zur Bedarfsfrage für den ersten Bauabschnitt vor. Bei der Innenentwicklung sei es zum jetzigen Stand weder möglich noch erforderlich, jedes einzelne Grundstück in Hemsbach und Laudenbach auf Nachverdichtungsmöglichkeiten und Freiflächen hin zu überprüfen, jedoch könnten entsprechende Untersuchungen für weitere Bauabschnitte möglicherweise geboten und sinnvoll sein. Bei den artenschutzrechtlichen Belangen gebe es keine Erkenntnisse über vorhandene, besonders gefährdete Arten. Eine örtliche Begehung mit dem Naturschutzbeauftragten und die Beteiligung der Fachbehörden hätten keinerlei Anhaltspunkte für artenschutzrechtliche Probleme ergeben. In Abstimmung mit den Fachbehörden seien daher detaillierte artenschutzrechtliche Untersuchungen für diese Fläche nicht erforderlich. Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen sei man bemüht gewesen, möglichst viel Ausgleich innerhalb des Baugebiets zu erreichen, um keine landwirtschaftlichen Grundstücke zusätzlich in Anspruch zu nehmen. Auch dies sei mit den Fachbehörden abgestimmt. Da die Bauherren letztendlich den Eingriff verursachen, sei auch ein Ausgleich auf deren Privatgrundstücken geboten, was ein gewisses Maß an Selbstverantwortung voraussetze. Die Lärmschutzwand sei aufgrund ihrer Nord-Süd-Orientierung nicht optimal für eine gleichmäßige Ausnutzung durch Photovoltaik

Woche 4 Mitteilungsblatt Laudenbach Freitag, 25. Januar 2013 3 19.01.2012 Restmüll: 07.02.2013 26.01.2012/24.01.2012 Biomüll: 05.02.2013 Grüne Tonne plus: 31.01.2013 Abfuhr der Glasbox: 30.01.2013 Elektro Nur nach + Schrott Anmeldung, Tel. 07261/931-310 20.01.2012 Elektro und Schrott: 01.02.2013 Sperrmüll und Altholz: 08.02.2013 Grünschnitt: 08.02.2013 01.02.2012 Annahme von Korkabfällen 27.01.2012 und Energiesparlampen: Montag - Donnerstag, 7.00-16.00 Uhr Gemeindebauhof, Laudenbach, Heinrich-Lanz-Straße Schadstoffsammeltermine: In diesem Monat findet keine Schadstoffsammlung statt. Telefonische Erreichbarkeit der AVR Die verschiedenen Servicebereiche der AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbh sind wie folgt zu erreichen: Anmeldung für Abholaufträge von Sperrmüll, Altholz, Elektrogeräte, Schrott, Grünschnitt sowie Vollservice: Tel. 07261/931-310 Privatkundenbereich: Fragen zur Hausmüllabfuhr (Gebühren/Bestellung von Abfallbehältern): Tel. 07261/931-202 Firmenkundenbereich: Fragen zum Gewerbeabfall (Gebühren und Bestellung von Abfallbehältern im Gewerbebereich): Tel. 07261/931-395 Fragen zur Grünen Tonne plus (Gewerbe): Tel. 06221/878-400 Störungen bei der Abfuhr: Tel. 07261/931-931 Störungen bei der Glasabfuhr: 0800/664 54 36 Abfallberatung allgemein: Tel. 07261/931-510 Wir bitten um Verständnis, dass beispielweise bei der Sperrmüllanmeldung keine Abfallberatung erfolgen kann, und umgekehrt ist es in keinem anderen Bereich möglich, Abholaufträge anzunehmen. Es ist daher sinnvoll, den gewünschten Bereich direkt anzuwählen, so dass eine zügige Bearbeitung des gewünschten Anliegens erfolgen kann. Annahme von Grünschnitt am Gemeindebauhof durch ortsansässige Landwirte jeweils samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 17.00 Uhr. Angeliefert werden kann Grünschnitt bis zu einer Länge von 2 m und einem Durchmesser von 0,15 m. Kosten der Grünschnittannahme: 2,50 Euro für Kleinmengen bis 0,5 Kubikmeter, 5,00 Euro für Kleinmengen ab 0,5 bis maximal 1 Kubikmeter, 7,50 Euro ab 1 Kubikmeter je Kubikmeter. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Alois Nickel, Tel. 0172/6244097. geeignet, jedoch seien natürlich Installationen technisch möglich, was aber nicht der Bebauungsplan regeln müsse. Die Statik der Wand könne so ausgelegt werden, dass eine Nutzung durch Photovoltaik möglich sei. Zusammenfassend seien die Anregungen zum Bedarf, zu den artenschutzrechtlichen Belangen und zu den Ausgleichsmaßnahmen zurückzuweisen und die Schallschutzwand sei für eine Nutzung durch Photovoltaik im Verlauf der weiteren Erschließungsplanung zu überprüfen. Ihr fehle der Glaube, dass der Ausgleich in privaten Gärten klappen werde, meinte Gemeinderätin Dr. Schüßler, da der Privatgarten im Allgemeinen nicht in Richtung Naturgarten gehe. In dieser Hinsicht könne man die Eigentümer nicht bevormunden und die Auflagen im Planentwurf würden nicht eingehalten werden und seien nicht kontrollierbar. Herr Dr. Kuhn wies darauf hin, dass 20 % der Grundstücksfläche mit einer Mindestbegrünung zu versehen seien, was keine gravierende Bevormundung darstelle und bei gleichzeitiger Verringerung des Eingriffs in landwirtschaftliche Flächen ein sinnvoller Weg in der Bauleitplanung und Abwägung sei. Durch sehr flexible Formulierungen würden den Bauherren viele Möglichkeiten eröffnet werden. Er verwies zudem auf die Eingrünung des Gebiets durch öffentliche Grünflächen. Das angesprochene Vollzugsproblem werde nicht angezweifelt. Die Mehrkosten für eine Auslegung der Statik der Lärmschutzwand für Photovoltaik bezifferte Herr Dr. Kuhn auf Nachfragen der Gemeinderäte Hauptfleisch und Kohl auf 5-6 %, was noch tragbar wäre. Höhere Mehrkosten seien dagegen nicht mehr akzeptabel. Mehrkosten in einem vertretbaren Rahmen könnten umgelegt werden, zumal dies auch mit mehr Haltbarkeit und Stabilität verbunden sei. Der Gemeinderat hat die Stellungnahme des BUND bei einer Gegenstimme von Gemeinderätin Dr. Schüßler und zwei Enthaltungen der Gemeinderäte Boppel und Kohl zur Kenntnis genommen. Die Überprüfung einer Kombination der Schallschutzwand/Photovoltaik wird im Verlauf der weiteren Planung erfolgen. Herr Dr. Kuhn erklärte, dass er nunmehr zu den Stellungnahmen aus der Bürgerschaft komme, welche aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs im Rathaus resultieren. Ein Anlieger aus der Alfred-Delp- Straße beziehe sich auf das Flurstück der Carl-Benz-Straße, welches in die Katasterkarte als einheitliches Grundstück bis zur Bahnbrücke mit der Bezeichnung Carl-Benz-Straße übernommen worden sei. Eigentlich bilde der südliche Teil die Heinrich-Lanz-Straße und sei so gewidmet. Zwischenzeitlich habe man im Rahmen des Umlegungsverfahrens eine neue Grundstücksgrenze zur Carl-Benz-Straße gezogen Lesen Sie bitte weiter auf S. 5

4 Freitag, 25. Januar 2013 Mitteilungsblatt Laudenbach Woche 4 Ärztlicher Notdienst Telefon 19292 Ärztlicher Notfalldienst Weinheim, Röntgenstraße 1, 69469 Weinheim, Tel. 06201/19292 Öffnungszeiten Freitag 19:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr, Mittwoch, 13:00 Uhr bis Donnerstag 7:00 Uhr sowie an Feiertagen. Feuerwehr-Notruf Telefon 112 Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Polizei-Notruf Telefon 110 Polizeiposten Hemsbach Telefon 71207 Stadtwerke Weinheim (Strom) Zentrale Telefon 06201/106-0 Störungsdienst Strom: Telefon 06201/106-150 Gas: Telefon 06201/106-151 Bereitschaftsdienst der Gemeinde Laudenbach Telefon 0177/2392634 Kreiskrankenhaus Weinheim Telefon 890 Kreiskrankenhaus Heppenheim Telefon 06252/7010 Ev. Sozialstation Nördliche Bergstraße Ahornstr. 16, Hemsbach Telefon 06201/843992-0 Fax 06201/843992-9 Ambulante häusliche Kranken-, Alten- und Familienpflege Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung, außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende Bandaufzeichnung Ökumenische Nachbarschaftshilfe und mobiler sozialer Hilfsdienst in der Ev. Sozialstation Hemsbach Telefon 43494 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung, außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende Bandaufzeichnung Kath. Sozialstation Weinheim Telefon 68051 Telefonseelsorge Heidelberg 0800/1110111 Dienste der Arbeiterwohlfahrt im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis Täter-Opfer-Ausgleich 0621/7887733 Kreisjugendwerk 06201/48530 Senioren 06201/4853-202 Sozialpsychiatrie I: Barrierefreies Betreutes Wohnen Therapeutisches Wohnheim Tages- und Bildungsstätte Therapiewerkstatt 06201/4853-411 Sozialpsychiatrie II: Sozialpsychiatrischer Dienst Betreutes Wohnen Sozialpädagogische Familienhilfe Soziotherapie 06201/4853-381 Ambulante Dienste: Ambulanter Pflegedienst 06201/4853-231 Behindertenhilfe 06201/4853-321 Betreutes Wohnen Behinderter 06201/4853-351 Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerenberatung, sexualpädagogische Prävention Donum vitae Regionalverband HD/Rhein-Neckar e.v. Friedrichstr. 3, 69117 Heidelberg Tel. 06221/4340281 info@donumvitae-hd.de Fax 06221/4340283 http://www.donumvitae-hd.de/ Kinder- und Jugendtelefon Nummer gegen Kummer 0800/1110333 Elterntelefon Nummer gegen Kummer 0800/1110550 Apothekendienst vom 25.01.-01.02.2013 Der Apotheken-Notdienst wechselt jeweils um 8.30 Uhr zum darauffolgenden Tag; 25.01.: Stern-Apotheke, Weinheim-Lützelsachsen, Sommergasse 80 Tel. 59 28 80 26.01.: Rathaus-Apotheke, Birkenau, Hauptstr. 62 Tel. 39 53 00 27.01.: AVIE LaVIE Apotheke am Karlsberg, Weinheim, Hauptstr. 86 Tel. 6 73 70 28.01.: Odenwald-Apotheke, Hemsbach, Tilsiter Str. 43 Tel. 4 23 43 29.01.: Antonius-Apotheke, Weinheim, Hauptstr. 80 Tel. 6 65 75 30.01.: Apotheke am Wachenberg, Weinheim, Grundelbachstr. 112 e Tel. 1 36 20 31.01.: Hebel-Apotheke, Hemsbach, Giselherstr. 53 Tel. 7 38 88 01.02.: Rodenstein-Apotheke, Weinheim, Bahnhofstr. 11 Tel. 1 23 75 Zahnärztlicher Notdienst Der Zahnarzt ist samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 10:00 Uhr 12:00 Uhr in der Praxis anwesend in der übrigen Zeit ist der eingeteilte Zahnarzt, ab Freitag, 17:00 Uhr, auch außerhalb der Sprechstunden telefonisch erreichbar. 26.01. 27.01., 06.00 Uhr 19.00 Uhr (Tagdienst) Dr. Dr. Werner Holtmann Dürrestr. 15, Weinheim Tel. 06201/187070 26.01. 28.01., 19.00 Uhr 06.00 Uhr (Nachtdienst) Zahnärztlicher Notfalldienst im Europa-Center (zw. Bismarckplatz u. Europäischer Hof, 1. Obergeschoss) Sofienstr. 29, Heidelberg Tel. 06221/3544917 Der zahnärztlicher Notfalldienst ist auch jederzeit im Internet unter: http://www.zahn-forum.deopencms/opencms/patienten/notdienst/ karlsruhe/index.html aktuell abrufbar. Tierärztlicher Notdienst Weinheim 26./27.01.: K. Neuberth, Institutstr. 1, Weinheim Tel. 06201/700 700 Wir bitten um telefonische Voranmeldung. Anfahrtsplan unter www.tierarzt-weinheim.de Kleintierklinik Bergstraße Dres. S. Geldner und C. Heinichen, Borsigstr. 4, Heppenheim Tel. 06252/76 8 66 Notdienst an allen Werktagen und am Wochenende. Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Laudenbach Amtsblatt der Gemeinde Laudenbach Herausgeber: Gemeinde Laudenbach/Bergstraße, Telefon: 06201-7002-0, Druck: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, 68789 St. Leon-Rot, Opelstraße 29, Tel. 06227/873-0, Internet: www.nussbaum-slr.de Verantwortlich für den amtlichen Teil und alle sonstigen Verlautbarungen der Gemeinde: Bürgermeister Lenz o.v.i.a.; für den nichtamtlichen Teil: Hauptamtsleiter Jürgen Probst; für den Anzeigenteil: K. Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot. Redaktionsschluss: Montag Anzeigenannahme: K. NUSSBAUM Vertriebs GmbH im Auftrag der NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227/5449-0, Fax 06227/5449-1190, Internet: www.knvertrieb.de Zuständig für die Zustellung: Fa. G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Telefon 06227/35828-30, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de Anzeigenannahmeschluss: Mittwoch, 12.00 Uhr. Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich. Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.

Woche 4 Mitteilungsblatt Laudenbach Freitag, 25. Januar 2013 5 Fortsetzung von Seite 3 und die Heinrich-Lanz-Straße als einheitliches Grundstück zur Bahnbrücke verlängert. Damit sei das Kataster jetzt identisch mit der Straßenbezeichnung und Widmung. Der Gemeinderat nahm dies mit den Stimmenthaltungen der Gemeinderäte Boppel und Kohl zur Kenntnis. Ausführlich ging Herr Dr. Kuhn auf die umfangreiche Einwendung des Rechtsanwalts Dr. Schnebelt in Vertretung von verschiedenen Anwohnern aus dem Neuwiesen-Gebiet ein. Gegenstand der Einwendung sei die Festsetzung des neuen Mischgebiets gegenüber dem vorhandenen Mischgebiet Neuwiesen. Das neue Mischgebiet diene als Abstufung zum benachbarten Gewerbegebiet und eine Struktur mit gewerblicher Nutzung zu maximal 50 % sei zumindest möglich, aber auch eine nahezu reine Wohnnutzung. An dieser Mischung sollte festgehalten werden. Er wies darauf hin, dass auch im bestehenden Mischgebiet bei einer Umnutzung völlig zulässig Gewerbe entstehen könnte. Durch eine etwas höhere Grundflächenzahl sei im Mischgebiet eine dichtere Bebauung möglich und als Puffer zum Gewerbe zulässig. Die ursprüngliche Höhenfestlegung mit drei Vollgeschossen habe eine Beeinträchtigung der nördlich angrenzenden Flächen (Beschattung) zumindest denkbar gemacht, obwohl der Abstand relativ groß sei und die Beeinträchtigung nicht unverträglich wäre. Die bereits reduzierte Höhe werde weiter zurückgenommen auf maximal 10,50 m mit zwei Vollgeschossen. Damit bestehe kein Unterschied mehr zum restlichen Wohngebiet und den Bedenken der Anwohner werde Rechnung getragen. Die ebenfalls kritisierte offene Bauweise ermögliche Baukörper bis 50 m Länge, was für Reihenhauszeilen das maximale Maß darstelle. Aufgrund der sich aus dem Umlegungsverfahren ergebenen Grundstücksaufteilung werde jedoch kein riesiger Baukörper möglich sein, da sich eher acht Grundstücke auf 100 m verteilen würden. Mit der Reduzierung sei ein tragbarer Kompromiss gefunden. Zum in der Stellungnahme angesprochenen Thema Straßenverkehr verwies er auf ein umfangreiches Gutachten, wonach auch bei voller Auslastung des Baugebiets keine erheblichen Veränderungen der Verkehrsströme zu erwarten seien und damit auch keine erheblichen Beeinträchtigungen der angrenzenden Grundstücke. Dies gelte erst recht bei Realisierung nur des ersten Bauabschnitts. Bezüglich der geäußerten Zweifel an der Eingriffs- und Ausgleichsbewertung würden stimmige Untersuchungen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorliegen. Zum ebenfalls bezweifelten Bedarf erklärte er, dass der erste Bauabschnitt in der beabsichtigten Größe dem Bedarf angemessen und im Einklang mit der übergeordneten Planung sei. Eine spätere Weiterentwicklung sei bei entsprechendem Bedarf möglich. Die Reduzierungen im Mischgebiet seien im Planentwurf bereits eingearbeitet und es seien Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen als mögliche Bauformen aufgeführt. Bürgermeisterstellvertreter Hautschek ergänzte, dass nach dem Stand der Umlegung die Grundstücke im Mischgebiet weitgehend im Eigentum der Gemeinde stehen würden. Der Gemeinderat könne somit die Bebauung auch im Rahmen der Grundstücksvergabe steuern. Während Herr Dr. Kuhn eine weitere Einflussmöglichkeit im Rahmen der Grundstücksverkäufe bestätigte, bezweifelte Gemeinderat Boppel dies. Wenn heute der Bebauungsplan beschlossen werde, könne nicht auf bestimmte Bauformen hingewirkt werden und 50 m lange Baukörper seien ohne weiteres möglich. Daraufhin stellte Herr Dr. Kuhn klar, dass bei Grundstücken im Gemeindeeigentum die Gemeinde über Teilung und Veräußerung beeinflussen könne, wie viel Einzelvorhaben entstehen. Gemeinderat Boppel kritisierte, dass im Mischgebiet Kisselfließ die Grundflächenzahl 0,6 betrage, während sie im Neuwiesen-Gebiet bei 0,4 liege, und hielt eine einheitliche Ausweisung für besser. Herr Dr. Kuhn erläuterte, dass die Grundstücke aufgrund der benachbarten Straßen und gewerblichen Nutzung einer gewissen Einschränkung unterliegen und eine großzügigere Ausnutzung innerhalb der Grenzen der Baunutzungsverordnung dafür einen Ausgleich ermöglichen solle. Eine höhere Ausnutzung an einer Stelle in einem Baugebiet widerspreche weder einer vernünftigen Ortsentwicklung, noch den Zielen des Baugesetzbuches mit sparsamer Flächenausnutzung. Es seien maximal 60 % der Grundstücksflächen überbaubar, was verträglich erscheine. In anderen Ortslagen seien oft weit höhere Ausnutzungen gegeben. Statt die Bebauung durch Grundstücksverkäufe zu steuern, solle die Gemeinde keine Festsetzungen für bis zu 50 m lange Baukörper treffen, meinte Gemeinderätin Dr. Schüßler. Auch seien ihr die Festsetzungen zur Gliederung dieser Baukörper nicht explizit genug. Darauf antwortete Herr Dr. Kuhn, dass Baukörper bis 50 m Länge aufgrund der offenen Bauweise im gesamten Gebiet und überall in Laudenbach zulässig seien. Es gebe zwei maßgebliche Bauweisen, nämlich die offene und die geschlossene. Die kleinteiligere und in Laudenbach verbreitete Bebauung sei die offene Bauweise. Andere Festsetzungen würden von den in der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Bauformen abweichen, was hier nicht zu begründen sei. Reihenhauszeilen seien an dieser Stelle durchaus erwünscht. Bei größeren Baukörpern würden die Vorschriften zur Gliederung greifen. Er erläuterte im Einzelnen die Möglichkeiten der Gliederungen, wie sie in Laudenbach auch öfter vorhanden seien. Eine Unverträglichkeit zur Umgebungsbebauung sei nicht gegeben. Gemeinderat Moser wies darauf hin, dass am Südring Baukörper mit mehr als 50 m Länge bestehen würden, die gegliedert seien und sich jedes Reihenhaus anders darstelle. Innerorts seien schon Pläne mit massiverer Ausnutzung aufgestellt worden. Auch der gewünschte Ausbau von Scheunen führe zu einer höheren Ausnutzung. Gemeinderat Dr. Duddek meinte aus der Praxis des Technischen Ausschusses, man diskutiere hier über das Fell eines nicht erlegten Bären. Am Ende wäre über maßgeschneidert geplante Gebäude zu entscheiden. Dem entgegnete Gemeinderat Boppel, dass der Technische Ausschuss nichts entscheide, wenn alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten seien. Bei drei Stimmenthaltungen der Gemeinderäte Boppel und Kohl und von Gemeinderätin Dr. Schüßler nahm der Gemeinderat die Stellungnahme zur Kenntnis verbunden mit dem Beschluss, die maximale Gebäudehöhe im Mischgebiet auf 10,50 m zu reduzieren und auf eine maximal zweigeschossige Bebauung anzupassen. In die Nutzungsschablone werden für das Mischgebiet die zulässigen Bauweisen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppen aufgenommen. Beschlussfassung über den Bebauungsplan Kisselfließ, 1. Bauabschnitt und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung nach 10 BauGB und 74 LBO Bürgermeister-Stellvertreter Hautschek verwies auf den vorliegenden Satzungsentwurf. Gemeinderat Dr. Duddek freute sich, dass heute der Schlussstrich unter ein aufwendiges und interessantes Verfahren gezogen werden könne. Die Bürgerbeteiligung sei nicht nur ein formaler Akt geblieben, sondern engagierte Bürger hätten etwas bewirkt, was der Sache durchaus gedient habe. Natürlich könne man nicht alle Wünsche berücksichtigen, da. Kisselfließ auch außerhalb der Interessen unmittelbarer Anwohner ein vernünftiges und zukunftsorientiertes Konzept bleiben müsse. Die Beschränkung auf einen ersten Bauabschnitt sei sinnvoll und wie es wann weitergehe, sei abzuwarten. Er sprach der MVV Regioplan und der Verwaltung für die gute Vorbereitung der Satzung, in welche sehr viel Arbeit gesteckt worden sei, Dank aus. Der Satzungsentwurf sei aufgrund der juristischen Sprache für einen Laien nicht einfach zu verstehen. Bei den Dokumenten, die den Bebauungsplan als Satzung ausmachen, handle es sich um die zeichnerischen Festsetzungen, die textlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften. Er bemängelte, dass im Satzungstext nicht die gleichen Bezeichnungen verwendet seien wie auf den jeweiligen Dokumenten, und regte an, dies in den 1 und 2 des Satzungstextes zu ändern. Daraufhin schlug Bauamtsleiter Hörr vor, die Bezeichnungen durch Klammerzusätze im Satzungstext zu ergänzen, um die eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen Dokumenten zu gewährleisten. Dieser Vorschlag fand die allgemeine Zustimmung. Man habe versucht, einen Bebauungsplan zu finden, der den Interessen der Gemeinde, aber auch den Interessen der Anwohner entgegenkomme, erklärte Gemeinderat Dr. Pittner. Dieser Ansatz werde auch in Zukunft hilfreich sein, um mit gebotener Vorsicht an die nächsten Schritte heranzugehen, sinnvolle Lösungen zu finden und den Anwohnern gerecht zu werden. Gemeinderat Kohl erklärte, dass er persönlich das Baugebiet und damit den Satzungsbeschluss ablehne. Aufgrund der demografischen Entwicklung sehe er keinen Bedarf an einem Baugebiet. Schon die Bezeichnung Erster Bauabschnitt weise auf weitere Abschnitte hin und die Infrastruktur werde ebenfalls auf weitere Abschnitte mit entsprechenden Kostenfolgen ausgelegt. Ihm sei daher keine Zustimmung möglich. Er begründete seine konsequente Enthaltung bei den Beschlüssen zur Abwägung damit, dass er keinen Einfluss auf einen Abwägungsprozess nehmen wolle für einen Bebauungsplan, welchen er insgesamt ablehne. Der Satzungsbeschluss wurde mehrheitlich gefasst bei zwei Gegenstimmen der Gemeinderäte Kohl und Boppel und einer Stimmenthaltung von Gemeinderätin Dr. Schüßler. Die vollständigen Sitzungsniederschriften des Gemeinderats finden Sie im Internet unter www.gemeinde-laudenbach.de/rathaus&gemeinderat/kommunalpolitik/gemeinderatarchiv.

6 Freitag, 25. Januar 2013 Mitteilungsblatt Laudenbach Woche 4 Die neueste Idee der Gemeindebücherei ist eine künstlerische Herausforderung der besonderen Art: In der Aktion Lesezeichen sind die Laudenbacher Leseratten jeden Alters aufgefordert, ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen und zum Thema Bücher ein Lesezeichen zu entwerfen. Gemeint ist nicht die umgeknickte Buchecke und auch nicht eine alte Postkarte. Das Lesezeichen ist in diesem Fall zunächst ein Stück Papier in den exakten Maßen von 4,5 mal 18 Zentimeter. Auf ihm soll der Künstler nun wahlweise als Zeichnung oder als kleines Gemälde, als Collage oder Fotografie oder auch als digital gestaltetes Computerbild sichtbar werden lassen, was ihm zum Thema Bücher einfällt. Ob gegenständlich, ob abstrakt oder Fantasiegebilde, ob farbig oder monochrom, mit Speck- Bunt- oder Bleistift alles ist erlaubt. Nur dass es um Bücher geht, das sollte bei aller künstlerischer Freiheit erkennbar sein. Damit es der kreativen Entwicklung entsprechend gerecht zugeht, haben Dagmar Fischer und Michaela Ulmer die Aktion Lesezeichen in drei Altersgruppen von 6 bis 11 Jahre, von 12 bis 16 Jahre und Erwachsene eingeteilt. Jeder Teilnehmer kann zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindebücherei im Obergeschoss der Sonnbergschule (dienstags 15.30 bis 18 Uhr, mittwochs von 15.30 bis 19 Uhr) seinen Entwurf abgeben. Auf der Rückseite des Lesezeichens müssen Name und Anschrift sowie Telefonnummer des Teilnehmers und sein Alter vermerkt sein. Abgabeschluss ist Mittwoch, 27. Februar. Eine unabhängige und neutrale Jury bewertet die abgegebenen Lesezeichen und bestimmt aus jeder Altersgruppe die jeweils drei besten Entwürfe, die sodann professionell gedruckt und laminiert werden. Erst dann finden die siegreichen Lesezeichen, von Laudenbacher Künstlern jeden Alters entworfen und in großer Anzahl vervielfältigt, als ganz individuelles Erinnerungsstück ihren Weg in die Bücher in aller Welt. Den feierlichen Moment der Siegerehrung im April sollen alle Teilnehmer miterleben. Den genauen Zeitpunkt wird Bücherei- Chefin Ulmer rechtzeitig bekanntgeben. he Aktion Lesezeichen Laudenbacher Hobbykünstler sind eingeladen, ein Lesezeichen zum Thema Bücher in den Maßen 4,5 mal 18 cm zu entwerfen. Erlaubt ist alles von Zeichnung über Malerei bis zur Fotografie und Collage. Die Teilnehmer sind in die Altersgruppen 6 11 Jahre, 12 16 Jahre und Erwachsene eingeteilt. Der Lesezeichenentwurf muss auf der Rückseite Name, Anschrift und Telefonnummer sowie die Altersangabe enthalten. Der Entwurf kann bis zum 27. Februar bei der Gemeindebücherei zu den üblichen Öffnungszeiten (dienstags von 15.30 bis 18 Uhr, mittwochs von 15.30 bis 19 Uhr) abgegeben werden. Weitere Auskünfte erteilt Michaela Ulmer (Tel. 700235). (Quelle Weinheimer Nachrichten vom 18.1.2013, mit freundlicher Genehmigung) Die VHS startet in Laudenbach am 18. Februar ins neue Semester. Das Programmheft der VHS Badische Bergstraße wird am 25. Januar zusammen mit dem Gemeindeblatt in alle Haushalte ausgetragen. Nähere Auskunft und Anmeldung in der Geschäftsstelle in Laudenbach: Sonnenbergschule, Schillerstr. 6, Raum 18. Geschäftszeiten: Mittwoch 15 bis 17 Uhr, Telefonnummer 499900 oder auch telefonisch dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle in Weinheim unter der Rufnummer 996319. Wer möchte, kann selbstverständlich unter www.vhs-bb.de das komplette Angebot der Volkshochschule studieren und sich bei Interesse auch anmelden. Nächste Straßenkehrung: Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde des Bürgermeisters Dienstag und Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr, Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten der Gemeindekasse Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Dienstag von 15.30 bis 18.00 Uhr und Mittwoch von 15.30 bis 19.00 Uhr in der Sonnberg-Grundschule (Tel. 7002-35) Sprechstunden des Revierförsters Ph. Lambert Von Oktober bis März jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat, jeweils ab 17.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. In den Monaten April bis September entfällt die Sprechstunde. Sprechstunden des Jugendamtes Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 09.00 bis 10.30 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung) im Rathaus, Bürgersaal. Während der Sprechstunde ist Frau Schmitt unter Tel. 7002-0 erreichbar. Öffnungszeiten der Katholischen Öffentlichen Bücherei Dienstag, 16.00 bis 17.30 Uhr, Mittwoch 9.00 bis 10.00 Uhr, Freitag 18.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr

Woche 4 Mitteilungsblatt Laudenbach Freitag, 25. Januar 2013 7 Information des Rhein-Neckar-Kreises, Straßenbauamt: Neubau der Kreisverbindungsstraße K 4229, Erneuerung der Heinrich-Lanz-Brücke Das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises teilt mit: Am Wochenende der 6. KW 2013 (08.02.2013-10.02.2013) werden die Fertigteilträger für den Brückenüberbau aufgelegt. Dafür ist seitens der bauausführenden Früh Ingenieurbau GmbH folgender Zeitplan vorgesehen: - Anlieferung der 6 Träger in der Nacht von Freitag auf Samstag über die vorhandene KVS-Trasse. - Aufbau des Autokrans und vorbereitende Montagearbeiten an den Trägern am Samstag tagsüber auf der KVS-Trasse. - Einhub der Träger über den Bahngleisen in der Nacht von Samstag auf Sonntag ab ca. 01:30 bis ca. 05:00 in der von der DB dafür festgelegten Sperrzeit, - anschließend Einhub der Träger über der KVS und Sicherungsarbeiten bis ca. 13:00 am Sonntag. Die Baustelle wird mit Kranleuchten und zusätzlichen Strahlern nach Bedarf ausgeleuchtet. Sollte es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, so wird bei Bedarf auch noch in der Nacht von Sonntag auf Montag (11.02.2013) ab ca. 01:30 bis zum Morgen gearbeitet. Energieberatung ein Service Ihrer Gemeinde Laudenbach Was Sie als Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung oder als Mieter beim Energiesparen tun können, erfahren Sie bei einer kompetenten und kostenfreien Beratung von der KliBA. Sie hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Energiesparziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten zu folgenden Themen: - Zeitgemäße Wärmedämmung - Heizung und Warmwasser - Lüftung - Altbausanierung - Förderprogramme - Wärmepass - Stromsparmaßnahmen - Erneuerbare Energie - Passivhausbauweise Der KliBA-Energieberater Oliver Decken ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort natürlich kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Laudenbach, Bürgersaal, am Mittwoch, den 06. Februar 2013, zwischen 15:30 und 17:30 Uhr. Telefon 06221/99 87 5-0. E-Mail: info@kliba-heidelberg.de Nutzen Sie die kostenlose Serviceleistung Ihrer Kommune! Landesfamilienpass bietet auch in unserer Region attraktive Angebote für Familien Gerade in den Schulferien haben Familien oder Alleinerziehende mit Kindern die Möglichkeit, die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in Baden-Württemberg genauer kennenzulernen. Der Landesfamilienpass bietet hierzu in finanzieller Hinsicht Erleichterung. Mit ihm können zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten und Museen, kommunale Einrichtungen sowie eine immer größer werdende Anzahl von nichtstaatlichen Einrichtungen zu ermäßigten Preisen oder sogar kostenlos besucht werden. Auch Einrichtungen in unserer Region sind dabei. Der Landesfamilienpass und die dazugehörende Gutscheinkarte können kostenfrei beim örtlichen Bürgermeisteramt beantragt werden. Berechtigt sind neben Familien mit mindestens drei Kindern im Haushalt dazu gehören auch Pflege- oder Adoptivkinder oder Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind zudem Familien mit einem schwer behinderten Kind oder Familien, die Hartz IV- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Weitere Infos gibt es unter www.sozialministerium-bw.de. Rhein-Neckar-Kreis Einheitliche Behördenrufnummer: Service, der ankommt Seit rund einem Dreivierteljahr ist die einheitliche Behördenrufnummer 115 für den Rhein-Neckar-Kreis und 52 dem Kreis angehörende Kommunen frei geschaltet. Die Anrufe bei der 115 gehen seither im Servicecenter der Stadt Ludwigshafen, der Stadt Heidelberg oder der Stadt Mannheim ein. Wer die 115 wählt, erhält werktags von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif oder mit einer Flatrate ohne zusätzliche Kosten Auskunft, 75 Prozent der Anrufe werden innerhalb von 30 Sekunden angenommen und 65 Prozent werden gleich beim ersten Kontakt beantwortet. Der Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt daher, beim nächsten Behördenanliegen die 115 einfach mal auszuprobieren und sich von diesem Service zu überzeugen. Fragen zur einheitlichen Behördennummer beantwortet Thomas Holzer, Projektleiter für die einheitliche Behördennummer im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, unter Tel. 06221 522-1343 oder unter E-Mail: thomas.holzer@rhein-neckar-kreis.de. Öffnungszeiten des Pfarramtes: (Tel. 7 15 69) Montag und Mittwoch von 9.00 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 17.00 Uhr Zu unseren Gottesdiensten in der Martin-Luther-Kirche an der B 3 laden wir sehr herzlich ein: Sonntag, 27. Januar 2013 18.00 Uhr Abendgottesdienst Prädikantin Röhrs Freitag, 01. Februar 2013 19.00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet Ev. Kirche

8 Freitag, 25. Januar 2013 Mitteilungsblatt Laudenbach Woche 4 Ebenso laden wir zu unseren kirchlichen Veranstaltungen im Gemeindezentrum und Kindergarten, Schießmauerstr. 18, ein: Samstag, 26. Januar 2013 11.00 Uhr Mädchenjungschar im Kindergarten Montag, 28. Januar 2013 11.00 Uhr Krabbelgruppe Minifrösche im Kindergarten 15.30 Uhr Jungen-Jungschar im Kindergarten 18.30 Uhr Teenkreis im Kindergarten Dienstag, 29. Januar 2013 14.30 Uhr Seniorenkreis im Kindergarten (Eingang über den Spielhof) 15.00 Uhr Bastelkreis im Café Arnold, Hauptstraße 19.00 Uhr Posaunenchorprobe 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung des Kirchenchors Freitag, 01. Februar 2013 8.30 Uhr Frauen für den Frieden im Pfarrhaus 17.30 Uhr Chorprobe Fontäne im Katholischen Pfarrzentrum 18.00 Uhr Chorprobe Fontäne für Grundschüler im Katholischen Pfarrzentrum Samstag, 02. Februar 2013 11.00 Uhr Mädchenjungschar im Kindergarten Einladung zum ersten Treff des Ev. Seniorenkreises Liebe Seniorinnen und Senioren, aufgrund der Bauphase in unserem Gemeindezentrum treffen wir uns am 29. Januar um 14.30 Uhr in einem Raum im Kindergarten. Die Erzieherinnen und einige Kinder laden Sie zu einem fröhlichen Zusammensein bei Kaffee und Kuchen ein. Der Eingang wurde verlegt auf den Kiga-Spielhof am Am Langenmorgen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Ev. Kirchenchors: Alle Mitglieder und Freunde des Ev. Kirchenchores sind am kommenden Dienstag, 29.01.2013, um 20.00 Uhr zur Jahreshauptversammlung eingeladen. Treff ist das Ev. Gemeindezentrum, Schießmauerstr. 18. Konzert des Gospelchors Da Capo am 27. Januar in der Katholischen Kirche Öffnungszeiten des Pfarrbüros: (Tel. 75257) Dienstag und Freitag von 10.00 12.00 Uhr Mittwoch von 14.30 18.30 Uhr Gottesdienste: Sonntag, 27.1. Keine Messfeier 17.00 Uhr Konzert des Gospelchors Da Capo Montag, 28.1. 9.30 Uhr Messfeier in der Kapelle Dienstag, 29.1. 20.00 Uhr Kirchenchorprobe Mittwoch, 30.1. 18.30 Uhr Messfeier in der Kapelle Freitag, 1.2. 19.00 Uhr Ökumen. Friedensgebet in der ev. Kirche Bio-Honig- und Apfelsaft-Verkauf Jeden Samstag von 10 bis 12 Uhr und jeden 2. Dienstag im Monat ab 18 Uhr ist die BUND-Umweltscheuer in der Rathausstraße 9, Laudenbach, zur Bürgerberatung und dem Verkauf von Laudenbacher Bio-Honig (Uwe Walther) und regionalem Bio-Apfelsaft (Falter FÖG) geöffnet. Monatsversammlung der BUND-Ortsgruppe Hemsbach/Laudenbach Jeden 2. Dienstag im Monat findet ab 19:30 Uhr in der Umweltscheuer die Monatsversammlung statt, zu der alle Mitglieder und interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Wer außerhalb dieser Zeit den FÖG-Bio-Apfelsaft kaufen möchte, kann sich telefonisch mit Monika Werner (06201-71306) oder Karin Röhner (06201-45210) in Verbindung setzen. Für Bio-Honig Uwe Walter anrufen (06201-7835858). Bürgersprechstunde Um den Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Gelegenheit zu geben mit uns ins Gespräch zu kommen, sind wir zu Beginn jeder Fraktionssitzung ab 19 Uhr für Sie da. Diese Bürgersprechstunde findet damit am jeweiligen Ort der Fraktionssitzung statt, den Sie bitte der Tagespresse entnehmen wollen. Gerne können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren um Meinungen, Vorschläge und Ihre Anliegen mit uns zu erörtern. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 45448 oder gerne auch per E-Mail unter info@cdu-laudenbach.de. Wir freuen uns auf Sie. Neujahrsempfang Georg Wacker MdL Die CDU Laudenbach freut sich, in diesem Jahr den traditionellen Neujahrsempfang unseres Landtagsabgeordneten Georg Wacker ausrichten zu dürfen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht ein Vortrag zum Thema Energiewende Vision und Wirklichkeit, den Ulrich Herzog, Mitglied der Konzernführung der EnBW AG, halten wird. Er wird sich mit Chancen, Kosten und Risiken des Ausstiegs aus der Atomenergie und des Ausbaus erneuerbarer Energien auseinandersetzen. Die Veranstaltung findet am kommenden Sonntag, 27. Januar 2013 um 15 Uhr in der Sonnberg-Grundschule, Schillerstraße 6, statt. Interessierte Bürger sind willkommen. Keine Kleider auf den Müll Altkleiderabgabe Jeden Montag ab 20 Uhr am DRK-Heim Jede Tonne gebrauchter Kleider auf dem Müll ist eine Tonne Müll zuviel. Alte Kleider und Textilien gehören nicht in den Müll, sondern in die Kleiderkammern des Roten Kreuzes.

Woche 4 Mitteilungsblatt Laudenbach Freitag, 25. Januar 2013 9 Neben tragbarer oder auch beschädigter Oberbekleidung sammeln wir Hemden, Blusen und Unterwäsche. Außerdem Textilien wie Handtücher, Badetücher und Bettzeug; auch Schuhe sind willkommene Altkleider. Deshalb kommen wir als hier ansässige und tätige Hilfsorganisation und bitten, dass Sie mit Ihrer Kleiderspende unsere ehrenamtliche Rotkreuzarbeit in Laudenbach unterstützen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die in Laudenbach aufgestellten kommerziellen Altkleiderbehälter nicht von uns aufgestellt worden sind und deren Inhalt auch nicht für uns bestimmt ist. Weiterhin werden von uns persönlich Altkleider montags, nach 20 Uhr im DRK-Heim, Friedrich-Ebert-Straße entgegengenommen. Wir bitten jedoch keinen Müll oder ähnliche Gegenstände bei uns abzustellen. 100 Jahre DRK-Ortsverein Laudenbach Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein. Auch wir Laudenbacher Rotkreuzler setzen Zeichen vor Ort aber auch in verschiedenen Kriesengebieten der Welt. Wir können unseren Auftrag nur erfüllen, wenn wir Menschen, insbesondere als unentgeltlich tätige Freiwillige, für unsere Aufgaben gewinnen. Von ihnen wird unsere Arbeit getragen, nämlich von engagierten, fachlich und menschlich qualifizierten, ehrenamtlichen, aber auch von gleichermaßen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Verhältnis untereinander von Gleichwertigkeit und gegenseitigem Vertrauen gekennzeichnet ist. Ehrenamtliche Mitarbeit ist die Stärke des Roten Kreuzes, sie macht das Abenteuer Menschlichkeit erst möglich und verkörpert Rotkreuzwerte. Lob und Kritik bei der Feuerwehr-Hauptversammlung Bei der Jahreshauptversammlung wurden Hans Stein für 50-jährige, und Wilfried Dachsel für 40-jährige Mitgliedschaft vom Vorsitzenden des KFV Hans-Joachim Gottuck geehrt. Drei Mitglieder aus der Jugendabteilung wurden in die Einsatzabteilung übernommen. Aufgrund ihrer Leistungen wurden befördert: zum Hauptfeuerwehrmann Boris Klabazna, zum Oberfeuerwehrmann Louis Hönig, Ives Hönig und Sebastian Pohl, zu Feuerwehrfrau-Anwärterin Shirly Gilvin und Marie Markmann. Die 35 Mitglieder der Einsatzabteilung waren bei 6 Brand-, 11 Hilfeleistungs- und 2 Wachdiensteinsätzen gefordert. Neben zahlreichen Übungen fand eine realitätsnahe Ausbildung der Atemschutzgeräteträger in einem Brandcontainer statt. Christoph Schmitterer, Boris Klabazna, Daniel Kulp, Lukas Bisdorf, Rene Knackstedt nahmen an einem Ausbildungslehrgang zum Feuerwehrsanitäter teil. Für den Spielmannszug hatte Thomas Weingart von zahlreichen Auftritten und insgesamt 1524 Übungsstunden der 24 Mitglieder des Musikzuges zu berichten. Vom Erwerb der Leistungsspange konnte Jugendfeuerwehrwart Alexander Bartmann berichten. Die aus 10 Jungen und 2 Mädchen bestehende Jugendgruppe sei in 120 Übungsstunden sehr engagiert und mit großer Begeisterung im Einsatz gewesen. Geselligkeit und kameradschaftlicher Zusammenhalt haben ihren festen Bestand bei den Aktivitäten der Altersabteilung berichtet Abteilungsleiter Kurt Thomas. Umsetzung des Feuerwehr Bedarfsplans mit höchster Priorität gefordert Kommandant Langer kritisierte in seinem Bericht, dass der von der Feuerwehr erstellte und vom Gemeinderat in der Sitzung am 18. Februar 2009 beschlossene Feuerwehr-Bedarfsplan in keinem Punkt umgesetzt wurde. Es bestehe dringlichster Handlungsbedarf. Schließlich gehe es hier um Beschaffungsmaßnahmen, die zur Einhaltung des Brandschutzes auch im Hinblick auf die wachsende Struktur Laudenbachs unerlässlich sind. Er bat die anwesenden Mitglieder beider kommunalpolitischen Fraktionen eindringlich, gemeinsam mit der Feuerwehr dieses Thema baldmöglichst anzugehen. Alois Nickel, der in Vertretung von Bürgermeister Lenz bei der Hauptversammlung anwesend war sicherte zu, dass umgehend mit den Verantwortlichen der Feuerwehr Gespräche geführt würden, um trotz angespannter finanzieller Situation Maßnahmen aus dem Bedarfsplan auf den Weg zu bringen. Weitere Infos unter: www.feuerwehr-laudenbach.de Bezirksliga 2 SKV Neckarperle Ladenburg 2 Vollkugel Laudenb. 2579:2550 Knappe schmerzliche Niederlage für die Vollkugel gegen Ladenburg. Im Starttrio brachten Adolf Süss, Rouven Pelz und Matthias Heuchel die Vollkugel knapp mit 12 Holz in Vorsprung. Im Schlusstrio gaben Jens Spies und Sascha Schober genau diese 12 Holz gegen ihre Gegner ab. Die Spielentscheidung fiel im direkten Duell zwischen dem starken Laudenbacher Mario Hund mit 469 Holz gegen den überragenden Manfred Romahn mit 498 Holz auf Ladenburger Seite. Bitter ist das man mit dem Ergebnis 2550 an diesem Spieltag gegen jeden anderen Gegner in dieser Klasse gewonnen hätte. Vollkugel Laudenbach 1: Adolf Süss 405, Rouven Pelz 416, Matthias Heuchel 425, Jens Spies 419, Mario Hund 469, Sascha Schober 416 Kreisliga B SG Lampertheim 4 Vollkugel Laudenbach 2 2388:2234 Da man auf 3 Spieler verzichten musste hatte die Reserve keine Chance in Lampertheim. Gut spielten Johannes Knust mit 411 Holz und Bernd Schneider mit 400 Holz. Vollkugel Laudenbach 2: Joachim Schmitt 376, Jürgen Knust 279, Markus Eckstein 385, Bernd Schneider 400, Erich Linnebach 383, Johanns Knust 411 Bezirksliga Nord Frauen Frisch auf Leimen 2 DKC Vollkugel Laudenbach 2368:2209 Im Auswärtsspiel beim Tabellenführer und Reserve des Spitzenreiters der Bundesliga rechnete man sich bereits im Vorfeld keine Chance aus. So wollte man diesmal die Schneider-Schwestern pausieren lassen. Leider verletzte sich Tamara Heuchel im zweiten Durchgang so dass Katja Schneider mit 47 (davon 25 ins Abräumen) Wurf gute 154 Holz erzielte. Gut spielten die A-Jugendspieler Saskia Heuchel mit 412 Holz, Julia Schmitt mit 368 Holz und Selina Beisel mit 363 Holz DKC Vollkugel Laudenbach: Sandra Heuchel 386, Ingrid Will 277, Tamara Heuchel/Katja Schneider 403 Selina Beisel 363, Saskia Heuchel 412, Julia Schmitt 368 Am 11. Februar ist es wieder so weit: Mit trendigem Konzept sowie einem zeitgemäßen und modernen Erscheinungsbild lädt der RSC Laudenbach zu seinem traditionellen Rosenmontagsball unter dem Motto Ischgl-Après-Ski-Party in die Laudenbacher Bergstraßenhalle ein. Mit der bekannten Partyband Citybeats wird wie schon im letzten Jahr für ein musikalisches Feuerwerk quer durch die angesagten Stilrichtungen der Unterhaltungsmusik gesorgt. Citybeats ist ein Garant für gute Laune und Spaß und wird den Närrinnen und Narrhalesen auf der 200 m² großen Holztanzfläche ordentlich einheizen. Licht- und Showeffekte, professionelle Beschallung sowie zahlreiche Bars und Stände im Stile einer urigen Ischgl Après-Ski-Party bilden den richtigen Rahmen für eine rauschende Nacht bis in die frühen Morgenstunden. Mit der Zusicherung wo Ischgl draufsteht, ist auch Ischgl drin dürfen sich die Besucher auf eine zünftige Hütte freuen. Natürlich steht auch wieder ein reichhaltiges und abwechslungsreiches Speisen- und Getränkeangebot zu freundlichen Preisen bereit. Der Saal wird ab 19.11 Uhr seine Pforten für die bunt kostümierten Gäste öffnen, ab 20.11 Uhr geht es dann los. Damit die Hütte so richtig voll wird, haben sich die Organisatoren ein besonderes Schmankerl einfallen lassen: Jede Maid, die im feschen Dirndl erscheint, hat freien Eintritt. Zudem findet zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr die Happy Hour statt.