Die Regelungsabrede als Alternative zur Betriebsvereinbarung bei der Gestaltung materieller Arbeitsbedingungen

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Transkript:

Jost Eder Die Regelungsabrede als Alternative zur Betriebsvereinbarung bei der Gestaltung materieller Arbeitsbedingungen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Teil 1. Die Notwendigkeit einer Alternative zur Betriebsvereinbarung 19 A.Problemaufriss 20 B.Festlegung der Terminologie 22 C.Die Grundlagen der Gestaltung von Arbeitsbedingungen 25 I. Die Individualautonomie des Arbeitsvertrages 25 II. Die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge 27 1. Vereinheitlichungswirkung 27 2. Die Reichweite der tariflichen Rechtsetzung 28 3. Kartellwirkung 29 III. Die Stellung der Betriebsvereinbarung 30 1. Normative Wirkung und partielle Parallelität zum Tarifvertrag 30 2. Postulat der umfassenden Regelungskompetenz 32 a) Die fehlende Unterscheidung von Regel- und Rechtsetzungskompetenz 32 b) Der Ausgangspunkt einer beschränkten Regelungskompetenz 34 b) Faktische Annahme einer umfassenden Kompetenz 34 3. Verlagerung von Rechtsetzungsmacht durch die Rechtsprechung 36 a) Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit 37 b) Verteilungsgrundsätze bei übertariflicher Lohnzulage 38 4. Zwischenergebnis 39 IV. Begrenzung der Betriebsvereinbarung durch den Schutz der Tarifautonomie 39 1. Die Regelungssperre des 77 Abs. 3 BetrVG 40 a) Inhalt und Regelungszweck 40 b) Das Verhältnis von 77 Abs. 3 BetrVG zu 87 Abs. 1 BetrVG...42 2. Erweiterung des Schutzes durch die Rechtsprechung 45 a) Unterlassungsanspruch gemäß 23 Abs. 3 BetrVG 45 b) Unterlassungsanspruch gemäß 1004, 823 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG 46 D.Die Krise des Flächentarifvertrages 48 I. Das Bedürfnis nach betriebsindividuellen Lösungen 49 1. Beispielsfall aus der betrieblichen Praxis 50 2. Die Bedeutung der Regelung materieller Arbeitsbedingungen 51 II. Das Regelungsdefizit der Betriebsvereinbarung 52 III. Das Ausbleiben einer Gesetzesänderung 53 IV. Folgen für die Praxis auf Betriebs- und Verbandsebene 54

E. Lösungsansätze zur Ermöglichung betriebsindividueller Regelungen 56 I. Lösungsvorschläge de lege lata 57 1. Öffnungsklauseln 58 2. Firmentarifverträge 61 3. Unternehmensbezogene Verbandstarifverträge 65 II. Reformansätze de lege ferenda 66 1. Aufhebung des Tarifvorbehalts gemäß 77 Abs. 3 BetrVG 67 2. Gesetzliche Öffnungsklausel in Notlagen 70 III. Zwischenergebnis 71 F. Die Regelungsabrede als Alternative zur Betriebsvereinbarung 72 I. Die fehlende wissenschaftliche Erörterung 72 II. Gegenstand der Untersuchung 73 Teil 2. Rechtsnatur und Wirkung der Regelungsabrede 75 A.Die rechtssystematische Einordnung der Regelungsabrede 75 I. Historische Entwicklung der Regelungsabrede 75 1. Die Anfänge der betrieblichen Mitbestimmung von 1849 bis 1919 75 2. Das Betriebsrätegesetz von 1920 78 3. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit und die Ablösung durch Kontrollrats- und Länderbetriebsrätegesetze 80 4. Das BetrVG 1952 und die Entwicklung der Regelungsabrede 81 5. Das BetrVG von 1972 87 II. Die dogmatische Einordnung der Regelungsabrede 87 1. Das weite Verständnis von Kreutz 88 2. Die selbständige Einigung nach Birk und Däubler 90 3. Die Einschränkende Auffassung von Adomeit 90 4. Zwischenergebnis 91 B.Arten der Regelungsabrede 92 I. Die ausschließlich obligatorisch wirkende Vereinbarung 93 II. Die Regelungsabrede mit betriebsverfassungsrechtlicher Wirkung 94 III. Die Form der Ausübung der Mitbestimmungsrechte 94 IV. Die Regelungsabrede zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen 97 V. Zwischenergebnis 99 C.Die Wirkung der Regelungsabrede zur Gestaltung materieller Arbeitsbedingungen 100 I. Das Fehlen einer normativen Wirkung 100 II. Der strukturelle Unterschied zur Betriebsvereinbarung 103 1. Die unterschiedliche Gestaltungswirkung 103 2. Der Unterschied in der Bindungswirkung 104 3. Die Regelungsabrede als aliud zur Betriebsvereinbarung 105 III. Die durch Regelungsabrede begründeten Pflichten 107

10 1. Pflichten des Arbeitgebers 107 2. Pflichten des Betriebsrates 109 IV. Die Umsetzung der Regelungsabrede 111 D.Zwischenergebnis 111 Teil 3. Die Regelungsbefugnis der Betriebspartner 113 A.Die Relevanz der Unterscheidung von Regel- und Rechtsetzung 115 B.Die Übereinstimmung der inhaltlichen Reichweite von Tarifund Betriebsautonomie 116 I. Die kollektive Ausübung von Privatautonomie durch Abschluss einer Regelungsabrede 117 1. Selbstbestimmter Unterwerfungsakt der Arbeitnehmer 117 a) Abschluss des Arbeitsvertrages und Eintritt in den Betrieb 117 aa) Der personenrechtliche Statusvertrag 117 bb) Der Eingliederungsvertrag 119 cc) Die Vertragsrechtsakzessorietät der Betriebsverfassung 120 dd) Das Direktionsrecht als Grundlage der Regelungskompetenz 123 ee) Zwischenergebnis 124 b) Die Wahl des Betriebsrates '. 124 c) Mitgliedschaftliche Legitimation 126 aa) Der Betriebsverband aus Arbeitgeber und Arbeitnehmern 128 bb) Der Betrieb als überindividueller Organismus" 130 cc) Kritik 130 d) Zwischenergebnis 134 2. Der Arbeitnehmer als Regelungsurheber 134 a) Unmittelbare Beteiligung der Arbeitnehmer am Abschluss einer Regelungsabrede 134 b) Die Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat 136 aa) Die funktionsbezogene Betrachtungsweise 137 bb) Die einzelnen Arbeitnehmer als Träger der Mitwirkungsrechte 138 cc) Die Belegschaft als Trägerin der Mitwirkungsrechte 141 (1) Die These von der Rechtsfähigkeit der Belegschaft 141 (2) Grundsätzliche Bedenken 142 (3) Fehlende Existenz eines Belegschaftsverbandes 143 (4) Zwischenergebnis 146 dd) Der Betriebsrat als Zuordnungsobjekt 146 (1) Die Rechtsfähigkeit des Betriebsrates 148

11 (a) Die Entscheidung des LAG Baden Württemberg vom 22.6.1964 148 (b) Die Entscheidung des BAG vom 19.7.1977 149 (c) Die Entscheidung des BAG vom 24.4.1986 150 (d) Beurteilung der Rechtsprechung 152 (2) Schlussfolgerungen 152 ee) Zwischenergebnis 154 c) Gewillkürte Stellvertretung 155 d) Zwischenergebnis 156 3. Die notwendige individualvertragliche Umsetzung der Regelungsabrede 156 4. Zwischenergebnis 157 II. Die Betriebsautonomie als Grundlage einer umfassenden Regelungskompetenz 158 1. Die Betriebsautonomie als vorstaatliche Autonomie 158 a) Die These von der originären Rechtsetzungsmacht 158 b) Kritik 160 c) Ausschließliche Unterscheidung von individueller Selbst- und staatlich legitimierter Fremdbestimmung 163 d) Zwischenergebnis 165 2. Betriebsräte als Koalitionen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG 165 III. Zwischenergebnis 168 IV. Rückschlüsse für die Reichweite der Regelungsbefugnis 169 1. Die Legitimationsfrage für die Rechtsetzungskompetenz 170 a) Begründungsansätze 170 b) Kritik 171 c) Schlussfolgerungen 173 2. Das BetrVG als Grundlage der Regelungsbefugnis 174 C.Der Umfang der gesetzlich eingeräumten Regelungsmacht 175 I. Ausgangsposition anhand der bisherigen Ergebnisse 175 II. Umkehrschluss aus 77 Abs. 3 BetrVG 176 1. Begründungsansätze 178 2. Kritik 180 a) Der historische und systematische Zusammenhang 180 b) Reichweite der zuständigkeitsabgrenzenden Funktion 182 c) Bestimmtheitsanforderungen 183 3. Zwischenergebnis 184 III. 28 Abs. 1 SprAuG 185 IV. 88 BetrVG als Auffangnorm 185 1. Extensives Verständnis der Vorschrift 185 2. Kritik 187 a) Gemeinsame Strukturen der genannten Regelungsbeispiele 187

12 b) Rückschlüsse für die Bewertung der herrschenden Meinung 190 3. Die fehlende Kompetenz für belastende Regelungen 190 4. Die durch 88 BetrVG verliehene Kompetenz für Begünstigungen.191 a) Regel- und Rechtsetzungskompetenz für Betriebsvereinbarungen 191 b) Die Regelungsbefugnis für die Regelungsabrede 193 c) Die Einräumung eines Wahlrechts als Begünstigung 193 5. Zwischenergebnis 196 D.Rückschlüsse für die Lösung des Ausgangsfalls 197 I. Die fehlende Normsetzungskompetenz der Betriebspartner 197 II. Das zusätzliche Defizit der Betriebsvereinbarung 198 III. Die Eignung der Regelungsabrede für betriebliche Beschäftigungsbündnisse 198 IV. Bedenken gegenüber der individualrechtlichen Umsetzung 200 1. Unpraktikabilität der einzelvertraglichen Umsetzung 200 2. Überforderung der Arbeitnehmer 203 E.Zwischenergebnis 206 Teil 4. Der Schutz der Tarifautonomie gegenüber der Regelungsabrede 207 A.Der Tarifvorbehalt gemäß 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG 208 I. Anwendung auf die Regelungsabrede 209 1. Sperrwirkung gegenüber jeder kollektiven Regelung 209 2. Verhinderung lediglich einer Normkonkurrenz 210 a) Wortlaut und Normzweck 211 b) Das Argument einer faktischen Beeinträchtigung 212 c) Der effektive Schutz der Tarifautonomie 214 3. Zwischenergebnis 215 II. Die Regelungsabrede als Vertrag zu Gunsten Dritter 215 1. Befürwortendes Schrifttum 216 2. Rechtsprechung der Instanzgerichte 218 3. Ablehnung durch das BAG und Teile des Schrifttums 219 4. Eigene Bewertung 220 a) Das Argument der fehlenden Rechtsfähigkeit 221 b) Die These von der Wirkungslosigkeit der Sperrwirkung 222 III. Zwischenergebnis 225 B.Der gewerkschaftliche Unterlassungsanspruch 225 I. Die Rechtsprechung des BAG 226 II. Relevanz im Rahmen des Ausgangsfalls 227 III. Kritik 228

13 1. Kein unrechtmäßiger Eingriff in Art. 9 Abs. 3 GG durch den Arbeitgeber 229 2. Wertungswiderspruch zur Rechtsprechung zu 77 Abs. 3 BetrVG...232 IV. Zwischenergebnis 234 C.Die Verletzung gesetzlicher Pflichten nach 23 Abs. 1 BetrVG 234 I. Die Viessmann-Entscheidung des Arbeitsgerichts Marburg 235 II. Kritik 237 1. Pflichten hinsichtlich tarifgebundener Arbeitnehmer 237 a) Verletzung von Art. 9 Abs. 3 GG und 4 Abs. 1 und 4 TVG 237 b) Pflicht zum Zusammenwirken mit den Koalitionen 239 c) Überwachungspflicht, 80 Abs. 1 Nr. 1,75 Abs. 1 BetrVG 239 d) Zwischenergebnis 240 2. Pflichten hinsichtlich nicht tarifgebundener Arbeitnehmer 240 a) Diskriminierungsverbot gemäß 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG 241 b) Überwachungspflicht, 80 Abs. 1 Nr. 1,75 Abs. 1 BetrVG 243 c) Fürsorgepflichtverletzung 244 III. Zwischenergebnis 246 D.Zwischenergebnis 247 Teil 5: Ergebnisse 249 Literaturverzeichnis 255