TOP Drucksache Nr.: 2012-149 Sitzung: VFA 08.11.2012 Federführender Dezernent: Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat III Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 8.20 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: FB 3 TOP: Institutionelle Förderung des Vocalensembles Rastatt e. V. Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Verwaltungs- und Finanzausschuss 08.11.2012 nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat 19.11.2012 öffentlich Entscheidung Anhörung Ortschaftsrat ( 70 Abs. 1 GemO): - Abstimmung mit städt. Gesellschaften: - Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe II. Anlagen: Anlage 1: Übersicht zur Förderung des Vocalensembles Rastatt e. V. seit 2006; Anlage 2: Synopse; Anlage 3: Auszüge aus der Presseberichterstattung 2011/ 12 vorangegangene Drucksachen: Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen: Einer Fortsetzung der institutionellen Förderung des Vocalensembles Rastatt e. V. in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Höhe von jährlich 18.000 wird zugestimmt. Ein entsprechender Vertrag ist abzuschließen. Eine finanzielle Förderung des Vocalensembles Rastatt e. V. durch das Land Baden-Württemberg wird vorausgesetzt. *** Beratungsergebnis: mit Stimmenmehrheit einstimmig JA NEIN Enthaltungen laut Beschlussvorschlag abweichender Beschlussvorschlag 1/5
I. Sachdarstellung und Begründung: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2009 (s. Drucksache Nr. 2009-334/1) eine Kürzung der institutionellen Förderung des Vocalensembles Rastatt e. V. um 20 % von ehemals 29.000 jährlich auf 23.200 im Jahr 2010 beschlossen. In seiner Sitzung am 06.12.2010 (s. Drucksache Nr. 2010-165/1) hat der Gemeinderat ferner beschlossen, die institutionelle Förderung des Vocalensembles Rastatt e. V. in den Jahren 2011 und 2012 mit einem Betrag in Höhe von jährlich 18.000 fortzusetzen. Mit diesem Betrag sollte zumindest die Arbeit bzw. organisatorische Infrastruktur des Vocalensembles Rastatt e. V. sichergestellt werden. Die damaligen Vertragsverhandlungen mit dem Vocalensemble Rastatt e. V. im Januar 2010 machten deutlich, dass sich eine vertragliche Gegenleistung in Form von Konzerten - insbesondere ein kostenloses Konzert für die Stadt Rastatt - nach einer Kürzung um insgesamt rund 38 % seit dem Jahr 2009 bei gleichzeitig stetig steigenden Aufwendungen nicht weiter aufrecht erhalten lässt. Entsprechend war mit der am 06.12.2010 beschlossenen Kürzung eine Anpassung des Zweijahresvertrages verbunden, mit welchem sich das Vocalensemble Rastatt e. V. zu einer Durchführung von mindestens einem öffentlichen Konzert pro Jahr in der Stadt Rastatt verpflichtet. An dieser Vertragsgrundlage soll auch in künftigen Jahren festgehalten werden. Das Land Baden-Württemberg (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst), welches bis 2009 ein grundsätzliches Förderverhältnis von 2:1 (Stadt : Land) vorausgesetzt hatte, hat die Landesförderung infolge der Kürzungen nicht verringert. Vielmehr wurde der Landeszuschuss ab 2010 auf insgesamt 23.200 jährlich als Anerkennung der hervorragenden Arbeit des Vocalensembles Rastatt e. V. erhöht. Zusätzlich wurde ein Sonderzuschuss des Landes von jeweils 15.000 für die Jahre 2010 und 2011 gewährt, so dass in diesen Jahren vom Land insgesamt jeweils 38.200 bewilligt wurden und das Förderverhältnis 2:1 (Stadt : Land) zeitweilig quasi umgekehrt wurde (s. Anlage 1). Mit E-Mail vom 05.10.2012 teilt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nun mit, dass das Vocalensemble Rastatt e. V. im Jahr 2012 einen Landeszuschuss in Höhe von 23.200 erhalten wird. Wie von den VertreterInnen des Landes bei Vertragsverhandlungen im Jahr 2010 deutlich gemacht wurde, wird für eine Beibehaltung dieser Fördermittel durch das Land weiterhin eine nachhaltige Gewährung der Mindestförderung durch die Stadt in Höhe von 18.000 vorausgesetzt. Auf Nachfrage von VertreterInnen des Vocalensembles Rastatt e. V. und des Landes, ob eine Erhöhung des städtischen Zuschuss möglich sei, wurde beiden signalisiert, dass eine Erhöhung der Fördersumme von 18.000 nicht darstellbar sei. Dies vor dem Hintergrund, dass die Beschlüsse im Rahmen eines Gesamtpakets zur 2/5
Haushaltskonsolidierung getroffen wurden. Aufgrund der nach wie vor strukturell schwierigen Haushaltslage und der möglichen Folgewirkungen auf andere Beschlüsse können diese kurz- bis mittelfristig nicht zurückgenommen werden. Ggf. wäre - bei entsprechender Bereitstellung von Mitteln - eine Unterstützung einzelner Projekte des Vocalensembles Rastatt e. V. im Rahmen der städtischen Kulturförderung möglich. Bereits mehrfach wurde auf die künstlerische Entwicklung des Vocalensembles Rastatt e. V. zu einem Ensemble von ausgezeichnetem nationalen und internationalen Ruf und kulturellem Aushängeschild für die Stadt Rastatt hingewiesen. Eine Entwicklung, die ohne die finanzielle Unterstützung von Stadt und Land nicht möglich gewesen wäre. Nicht zuletzt die Nennung in der Kunstkonzeption des Landes Baden-Württemberg ( Kultur 2020 - Kunstpolitik für Baden-Württemberg ) zeigt, dass dem Vocalensemble Rastatt e. V. - insbesondere auch von Seiten des Landes - beste Qualität und ein hoher Professionalisierungsgrad beigemessen werden. Die gesangliche Qualität der Sängerinnen und Sänger des Vocalensembles Rastatt e. V. hat in den zwölf Jahren institutioneller Förderung internationales Niveau erreicht. Für die Stadt Rastatt stellt dies einen beträchtlichen Imagegewinn dar, zumal diese als Namensgeber überregional aber auch national und international beworben wird. Dazu gehören auch regelmäßige CD- und Rundfunkproduktionen. Im Jahr 2011 gab das Vocalensemble Rastatt e. V. zehn Konzerte, davon vier in Rastatt ( Klingende Residenz am 23./ 24.07., Eröffnung zum Tag des offenen Denkmals am 03.09., Festliche Matinee zum 03.10. und Weihnachtsoratorium in der BadnerHalle am 10.12.). Weitere Konzerte mit dem Vocalensemble Rastatt e. V. wurden in Frankreich, Karlsruhe, Stuttgart, Baden-Baden sowie in Bruchsal veranstaltet. Die seit 2009 jährlich vom Vocalensemble Rastatt e. V. veranstaltete Klingende Residenz soll auch künftig in der Rastatter Barockresidenz ausgerichtet werden. Die Konzertreihe hat sich innerhalb der baden-württembergischen Festivallandschaft bereits etabliert. 2012 findet eine Ausstrahlung des Konzerts ( HerzTöne ) durch den SWR statt. Im Jahr 2012 gastierte das Vocalensemble Rastatt e. V. weiterhin bei den Händelfestspielen in Karlsruhe, beim Baden-Württemberg-Musiksommer in Salem, im Festspielhaus Baden-Baden (Mozart- Gala), beim Festival Europäische Kirchenmusik in Schwäbisch Gmünd sowie bei den Internationalen Musiktagen in Straßburg und im Dom zu Speyer. Anlässlich des Jubiläumsjahres 25 Jahre Vocalensemble Rastatt ist in 2013 neben der Klingenden Residenz ein großes Jubiläumskonzert ( Die Schöpfung von J. Haydn) in der BadnerHalle geplant. Wie oben dargestellt hat sich die Konzerttätigkeit des Vocalensembles Rastatt e. V. innerhalb Rastatts seit 2008 (drei von insgesamt zehn Konzerten) und 2009 (zwei von insgesamt sechs Konzerten) trotz der Kürzung des städtischen Zuschusses somit nicht verringert. 3/5
Gleichzeitig hat sich die Nachfrage nach Auftritten des Vocalensembles Rastatt e. V. erhöht und sich dabei auch der Wirkungskreis erweitert. Zur Aufrechterhaltung dieser Konzerttätigkeit ist eine institutionelle Förderung durch Stadt und Land weiterhin Voraussetzung, da mit Qualität und Wirkungskreis auch die Aufwendungen (z. B. Künstlerhonorare, Fahrtkosten, Infrastruktur) weiter gewachsen sind. Zur Sicherstellung der Arbeit bzw. organisatorischen Infrastruktur des Vocalensembles Rastatt e. V. gehörte auch die Wiederbesetzung der Geschäftsführerposition auf Honorarbasis. Alle bislang zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Verwendung des städtischen Zuschusses waren fristgerecht eingereicht und einwandfrei gebucht. Durch eine Einnahmesteigerung zum Vorjahr, konnte auch das Defizit im Jahr 2011 nach Auszahlung des städtischen Zuschusses im niederen dreistelligen Bereich gehalten werden. Im Rahmen der Bemühungen um Sponsoren konnte der positive Trend fortgesetzt werden. Während im Jahr 2009 Einnahmen aus Sponsoring/ Projektförderung in Höhe von insgesamt 2.380 verzeichnet werden konnten, so waren es in 2010 insgesamt 5.070 und im Jahr 2011 insgesamt 11.500. Da der Sonderzuschuss des Landes in Höhe von 15.000 im Jahr 2012 nicht mehr bewilligt werden kann, wird sich die seit dem Jahr 2010 vorgenommene Kürzung des städtischen Zuschusses im Jahr 2012 in der Gesamtförderung bemerkbar machen. Eine Übersicht zur Förderung des Vocalensembles Rastatt e. V. seit 2006 ist der Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Da eine Erhöhung der Fördersumme von 18.000 wie oben beschrieben nicht darstellbar ist, muss das Vocalensemble Rastatt e. V. in den nächsten Jahren mit einem geringeren Zuschuss rechnen. Der zunehmende Erfolg und die Sicherung der Qualität des Vocalensembles Rastatt e. V. erfordern frühzeitigere Planungen. Um diesem Anliegen des Vocalensembles Rastatt e. V. nach Planungssicherheit zu entsprechen, schlägt die Verwaltung vor, den Förderzeitraum von zwei auf drei Jahre (von 2013 bis 2015) zu verlängern. Dies unter Beibehaltung der städtischen institutionellen Förderung zur Sicherstellung der Arbeit des Vocalensembles Rastatt e. V. in Höhe von 18.000. Ein Vertragsentwurf für die Jahre 2013 bis 2015 in Form einer Synopse ist dieser Drucksache als Anlage 2 beigefügt sowie Auszüge aus der Presseberichterstattung 2011 und 2012 als Anlage 3. 4/5
II. Finanzielle Auswirkungen 1. Beschaffungs- bzw. Herstellungskosten 2. Jährliche Folgekosten bzw. -lasten 18.000 3. Bereitstellung der Mittel Haushaltsstelle 1.3320.704100 Zuschuss an Vocalensemble *** 5/5