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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11084 17. Wahlperiode 18. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Michalk, Michael Grosse-Brömer, Stefan Müller (Erlangen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriele Molitor, Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP Drucksache 17/10113 Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/4847 Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz c) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz Kuhn, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5205 Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen A. Problem DasInstrumentariumdesVergaberechtswirdnachEinschätzungderAntragstellerinsbesonderebeiderBeschaffungsozialerDienstleistungennochnicht durchgehend den Anforderungen der Praxis gerecht.

Drucksache 17/11084 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieEinführungderAusschreibungspflichtgefährdetausSichtderFraktionder SPDdieVermittlungschwerbehinderterArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer aufdemallgemeinenarbeitsmarkt.fernerseieneinetransparenteundeinheitlichequalitätskontrolleunddiebewährteschnittstellenübergreifendezusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern gefährdet. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENverweistebenfallsdarauf,dassdie Qualitätu.a.derVermittlungschwerbehinderterArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerdurchdieAusschreibungspflichtfürdieseLeistungengefährdetsei. GeradediesePersonengruppeseijedochvonArbeitslosigkeitüberdurchschnittlich betroffen. B. Lösung DieAntragstellerforderndieBundesregierungauf,dennationalenRechtsetzungsspielraumzunutzen,uminsbesonderebeisozialenDienstleistungendie BerücksichtigungbieterbezogenerQualitätskriterienbeiderZuschlagserteilung stärkerzugewichten.außerdemsollesichdiebundesregierungaufeuropäischerebenefürdieschaffungeinerentsprechenden,füralledienstleistungengeltendenregelungbeideranstehendenreformdervergaberichtlinien einsetzen. DieantragstellendeFraktionfordertdieBundesregierungu.a.auf,aufdieAusschreibungspflichtfürLeistungenderIntegrationsfachdiensteVermittlungund BegleitendeHilfengenerellzuverzichtensowiegenerelldenAusschlussvon AusschreibungenimsozialenBereichvorzusehen,wenneineAusschreibung derleistungenangesichtsderbesonderheitdeseinzelfallsfachlichnichtvertretbar sei. DieBundesregierungsollnachderForderungderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENdurchentsprechendeRechtsänderungendafürSorgetragen,dassdie BundesagenturfürArbeitkünftigwiederAufträgezurVermittlungschwerbehinderterMenschenanIntegrationsfachdienstefreihändigvergebenkann. FernersollemansichimBereichderberuflichenRehabilitationmitdenrelevantenAkteurenaufzusätzlicheAlternativenzuröffentlichenAusschreibungvon ArbeitsmarktdienstleistungendurchdieBundesagenturfürArbeitmitdemZiel verständigen,einhöchstmaßanqualität,transparenzundwirtschaftlichkeit bei der Leistungserbringung sicherzustellen. AnnahmedesAntragsaufDrucksache17/10113mitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPD,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendie Stimmen der Fraktion DIE LINKE. AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/4847mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11084 AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/5205mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme eines anderen Antrags. D. Kosten Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/11084 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 17/10113 anzunehmen, b) den Antrag auf Drucksache 17/4847 abzulehnen, c) den Antrag auf Drucksache 17/5205 abzulehnen. Berlin, den 17. Oktober 2012 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Sabine Zimmermann Vorsitzende Maria Michalk Berichterstatterin

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11084 Bericht der Abgeordneten Maria Michalk I. Überweisung 1. Überweisung DerAntragaufDrucksache17/10113istinder192.Sitzung desdeutschenbundestagesam13.september2012anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungsowieandenRechtsausschuss,denHaushaltsausschuss,denAusschussfürWirtschaftundTechnologie,den AusschussfürGesundheitsowiedenAusschussfürdieAngelegenheiten der Europäischen Union überwiesen worden. DerAntragaufDrucksache17/4847istinder93.Sitzung desdeutschenbundestagesam24.februar2011anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungsowieandenHaushaltsausschuss,denAusschussfür WirtschaftundTechnologie,denAusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendsowiedenAusschussfürdieAngelegenheitenderEuropäischenUnionzurMitberatung überwiesen worden. DerAntragaufDrucksache17/5205istinder99.Sitzung desdeutschenbundestagesam24.märz2011andenausschussfürarbeitundsozialeszurfederführendenberatung sowieandenhaushaltsausschuss,denausschussfürwirtschaftundtechnologie,denausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugendsowiedenausschussfürdieangelegenheitendereuropäischenunionzurmitberatungüberwiesen worden. 2. Voten der mitberatenden Ausschüsse DerRechtsausschuss,derHaushaltsausschuss,derAusschussfürGesundheitsowiederAusschussfürdieAngelegenheitenderEuropäischenUnionhabendenAntragauf Drucksache17/10113inihrenSitzungenam17.Oktober 2012beratenunddemDeutschenBundestaggleichlautend mitdenstimmenderfraktionencdu/csu,fdpund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.dieAnnahmedesAntrags empfohlen.derausschussfürwirtschaftundtechnologiehatandemselbentagebenfallsdieannahmedervorlage empfohlen mitdenstimmenderfraktionencdu/csu, FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendieStimmen derfraktiondielinke.beistimmenthaltungderfraktion der SPD. DerHaushaltsausschusssowiederAusschussfürFamilie, Senioren,FrauenundJugendhabendenAntragauf Drucksache17/4847inihrenSitzungenam6.Juli2011beratenunddemDeutschenBundestaggleichlautendmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN,dieAblehnungdesAntragsempfohlen. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiesowieder AusschussfürdieAngelegenheitenderEuropäischen UnionhabendenAntragaufDrucksache17/4847inihren Sitzungenam17.Oktober2012beratenunddemDeutschen BundestagebenfallsgleichlautendmitdenStimmenderFrak- tionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfrak- tionenspd,dielinke.undbündnis90/diegrünen die Ablehnung des Antrags empfohlen. DerHaushaltsausschusssowiederAusschussfürFamilie, Senioren,FrauenundJugendhabendenAntragauf Drucksache17/5205inihrenSitzungenam6.Juli2011beratenunddemDeutschenBundestaggleichlautendmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENdieAblehnungdesAntragsempfohlen. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologieundder AusschussfürdieAngelegenheitenderEuropäischen UnionhabendenAntragaufDrucksache17/5205inihren Sitzungenam17.Oktober2012beratenunddemDeutschen BundestaggleichlautendmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionen SPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdie Ablehnung des Antrags empfohlen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen DieKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPmachen geltend,dassdasbestehendevergaberechtfürdiebeschaffunginsbesonderesozialerdienstleistungennochnicht durchgehenddenanforderungenderpraxisgerechtwerde. SodürftenbieterbezogeneKriterien,wieQualifikationund FachkenntnissederAusführungskräfte,ErfahrungundErfolge,nurimRahmenderMindestanforderungenandieEignungderBieterberücksichtigtwerden,nichtaberindie Zuschlagsentscheidungeinfließen.AucheinüberdieMindestanforderungenhinausgehendes MehranEignung dürfebeiderzuschlagserteilungkeinerollespielen.diese striktetrennungvoneignungs-undzuschlagskriteriensei beidienstleistungenwedersachgerechtnochzwingend.um Abhilfezuschaffen,sollezunächstdernationaleRechtssetzungsspielraum genutzt werden. DieFraktionderSPDfordert,aufdieAusschreibungspflicht fürleistungenderinformationsfachdienstebeivermittlung undbegleitendenhilfengenerellzuverzichten.fürleistungenimsozialbereichsollediesdarüberhinausgenerellgelten,wenneineausschreibungangesichtsderbesonderheit deseinzelfallsfachlichnichtvertretbarsei.zurbegründung heißtes,dassdieausschreibungvonleistungenimbereich individuellerdienstleistungenfürschwerbehindertemenschennichtgeeignetsei,dievermittlungundbegleitungam Arbeitsmarkterfolgreichzuorganisieren.HäufigeTrägerwechsel,diedenVermittlungserfolgdurchÜbergangszeiten undneuzuknüpfendekontaktezuunternehmenundverwaltungbehinderten,seienfüreineintegrationvonmenschenmitbehinderungenaufdemallgemeinenarbeitsmarkt nichtzielführend.erforderlichseivielmehrbetreuungskontinuität.dieeinführungderausschreibungspflichtgefährdedaherdaszielderbeauftragungvonintegrations-

Drucksache 17/11084 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fachdiensten:dievermittlungschwerbehinderterarbeitnehmerinnenundarbeitnehmeraufdenallgemeinenarbeitsmarkt.dieantragstellerverweisendarauf,dassdiearbeitsundsozialministerkonferenzderländersichihrerauffassung einhellig angeschlossen hätten. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENverweistaufdie bishererfolgreichearbeitderintegrationsfachdienste.die BundesagenturfürArbeitseiimGegensatzzudenIntegrationsämternfürdieVermittlungzuständig,abernichtals AuftraggebereinesumfassendenIntegrationsfachdienstes vorgesehen.unterschiedlichezuständigkeitenbeiderbeauftragungundfinanzierungseienallerdingsnichtimsinne eineseinheitlichenberatungs-undbetreuungsangebots.anstattnunkontinuierlichaneinerweiterenverbesserungder Rahmenbedingungenzuarbeiten,würdenIntegrationsfachdienstenunmehrabermitneuenAnforderungenkonfrontiert.DieLeistungsbeschaffungerfolgefortannichtmehr überdiefreihändigevergabe,sondernüberdenwegder öffentlichenausschreibung.daskönnezwarsinnvollsein, umwirtschaftlichkeitundvergleichbarkeitderleistungserbringersicherzustellen.zweifelbestünden,obdasauchim BereichWeiterbildung,RehabilitationundBeschäftigungsförderunggelte.DiegegendieöffentlicheAuftragsvergabe erhobenenbefürchtungen,wonachu.a.erheblicheeinbußenbeiqualitätundderverlässlichkeitderleistungzu erwartenseien,treffeeinenpersonenkreisvonleistungsberechtigten,derinsbesondereaufvertrauenundnachhaltigkeit der Leistungserbringung angewiesen sei. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratungder AnträgeaufDrucksachen17/4847und17/5205inseiner 65.Sitzungam11.Mai2011aufgenommenunddieDurchführungeineröffentlichenAnhörungvonSachverständigen beschlossen.diesefandinder70.sitzungam4.juli2011 statt. DieTeilnehmerderAnhörunghabenschriftlicheStellungnahmenabgegeben,dieinderAusschussdrucksache 17(11)555 zusammengefasst sind. FolgendeVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: Bundesagentur für Arbeit Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. BundesarbeitsgemeinschaftderIntegrationsämterund Hauptfürsorgestellen BundesarbeitsgemeinschaftfürUnterstützteBeschäftigung e. V. Jörg Bungart Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Johannes Magin Dr. Richard Auernheimer Manina Sobe Wolfgang G. Grasnick Hanspeter Heinrichs. DieBundesagenturfürArbeit (BA)erinnertdaran,dass bisende2008 37SGBIIIRechtsgrundlagefürdieBeauftragungvonDrittenunddamitfürdieBeauftragungvonIntegrationsfachdiensten (IFD) mit der Vermittlung schwerbehindertermenschengewesenist.zum1.januar2009sei stattdesseneinneuer 46SGBIIIeingefügtworden.ErumfassemitMaßnahmenzurAktivierungundberuflichenEingliederungeinbreiteresSpektrum.DieVeränderungenhin zudenrechtlichenrahmenbedingungendes 46SGBIII hätteneineweiterentwicklungbestehender,aufdiezielgruppeschwerbehindertermenschenausgerichtetervergabeunterlagenerfordert.indiesenseidieiminteresseschwerbehindertermenschenerforderlichequalitätdermaßnahmengewährleistet.dasvergaberechtbestimmelediglichdie Verfahrensweisen,dieöffentlicheAuftraggeber unabhängigvonderinhaltlichenausgestaltungderbenötigtenleistungen beibeschaffungeneinzuhaltenhätten.diedirektbeauftragungvonifdalsausnahmevomgrundsatzder ÖffentlichenAusschreibungseinicht (mehr)möglich.es sindaussichtderbawedersachlichenochrechtliche Gründeersichtlich,warumalleinIFDinderLageseinsollten,dieLeistungenaufgrunddergeändertenrechtlichen Rahmenbedingungenzuerbringen.Außerdemwerdedem AnliegenderQualitätssicherungdurchdieInstrumentenreform2012Rechnunggetragen.IndiesemSinnelehntdie BA beide Anträge ab. DieBundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA)lobtVermittlungsleistungundQualifikation derintegrationsfachdienste.nachdemvonderbdabedauertenübergangderstrukturverantwortungaufdieintegrationsämterzum1.januar2005seiesoffensichtlichzumgravierendenbruchbeimeinsatzderifdzurvermittlungin ArbeitsplätzeaufdemallgemeinenArbeitsmarktgekommen.MittlerweilenutztendieArbeitsagenturenundJobcenteraberwiedervermehrtdasKnow-howderIFD.Diese müsstenweiterhingezieltdaeingesetztwerden,woihrearbeitunverzichtbarsei.auchsolltengestaltungsspielräume imvergaberechtzuihrengunstengenutztwerden.allerdingsseiesaussichtderbdanichtersichtlich,weshalb sichnichtauchifderfolgreichumdieausschreibungenauf dergrundlagevon 46SGBIIIbewerbenkönnten.TatsächlichhättensiebeidenausgeschriebenenMaßnahmenauch Lose gewonnen. NurausreichendgroßeTrägermitNähezuBetriebenundErfahrungeninderaktivenArbeitsmarktpolitikundihrenVergabeformenwerdennachEinschätzungdesBildungswerks derhessischenwirtschaftmittelfristigdieaufträgeerhaltenkönnenundauchbeiphasenvonauftragsverlustdas anspruchsvollearbeitsfeldberuflicheintegrationvonmenschenmitbehinderungenkontinuierlichaufrechterhalten können.wichtigeralsdiefragedervergabeformerscheine eineausreichendeundpassendeerfüllungdernachsgbix 109ff.,insbesondere 110Absatz2Satz1,bereitzustellendenLeistungenfürMenschenmitBehinderungenundzudemeinerbesserenAbstimmungwieeinergemeinsamen ÜbernahmederVerantwortungderLeistungsträgermitden auf Landesebene Zuständigen. NachErfahrungderBundesarbeitsgemeinschaftderIntegrationsämterundHauptfürsorgestellen (BIH)sinddie IntegrationsfachdienstefürdieTeilhabebesondersschwerbehinderterMenschenamArbeitslebenunverzichtbar.Über 100000behinderteMenschenseien2009durchdieIFDbe-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11084 ratenundbegleitetworden,beieinervermittlungsquotevon fast32prozentundeinerquotebeidersicherungder Arbeitsverhältnissevonfast75Prozent.Zudemsichereein leistungsträgerübergreifendes,ganzheitlichesangebotkontinuitätinderbetreuung.denerklärtenwillendesgesetzgebers,mitderübertragungderstrukturverantwortungfür dieifdaufdieintegrationsämterdiegetrennteangebotsstrukturzuübergreifendenorganisationseinheitenzusammenzuführen,einflächendeckendesnetzleistungsfähiger IFDsicherzustellenundfürBetriebeundbehinderteMenscheneineneinheitlichenAnsprechpartneranzubieten,hättendieIntegrationsämterumgesetzt.DiesererklärteWille werdenunwiederinfragegestellt.nachüberzeugungdes BIHseidieöffentlicheAusschreibungkeingeeignetesInstrumentfürdieBeauftragungvonVermittlungsdienstleistungenfürdiein 109SGBIXgenanntenZielgruppender IFD.Esseizubefürchten,dassdiedafürerforderlichebehinderungsspezifischeAusrichtungderBeratungsleistungmehr oderwenigerverlorengehe.darüberhinausbrauchediearbeit der IFD einen sicheren Rechtsrahmen. DieBundesarbeitsgemeinschaftfürUnterstützteBeschäftigungundderSachverständigeJörgBungartbefürworteninAnlehnungandievorliegendenAnträgedie RückkehrzurfreihändigenVergabederLeistungender Integrationsfachdienste.Grundsätzlichgelte,dassmitden öffentlichenausschreibungeneinerheblichesundausder VergabepraxisresultierendesLohndumping (oftentscheide derpreis,nichtdiequalitätüberdievergabe)beidenfachkräftenderleistungserbringerseitca.zehnjahreneingesetzt habe.leistungsanbieterkönntenmittlerweilekaumnoch qualifiziertespersonalbekommen.zudemseienöffentliche AusschreibungenkostenaufwändigeralsdiefreihändigeVergabe.ÖffentlicheAusschreibungenderIFD-Leistungen seienzudemangesichtsderqualitätsanforderungenkontraproduktivundführtenimendeffektzueinerpraktischen AuflösungderimGesetzbeschriebenenIFD-Gesamtleistung fürvermittlungundbegleitung.inderfolgeentsteheeine BenachteiligunggeradefürjeneMenschen,dieaufintensive Unterstützungangewiesenseien.DassteheimWiderspruch zu den Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtkonvention. DerDeutscheVereinfüröffentlicheundprivateFürsorge empfiehlt,alternativenzuröffentlichenausschreibungvon arbeitsmarktpolitischenmaßnahmennach 46SGBIII, 61 SGBIIIund 240SGBIIIsowiederEingliederungsleistungennach 16fSGBIIzuzulassen.DieBundesregierungsei gefordert,durchentsprechenderechtsänderungensicherzustellen,dassdiebundesagenturfürarbeitaufträgezurvermittlungschwerbehindertermenschenanintegrationsfachdienstekünftigwiederfreihändigvergebenkönne.darüber hinaussollediebundesregierungihrerselbstverpflichtung zum DisabilityMainstreaming nachkommen.beider WahlderBeschaffungsartdurchdieBundesagenturfürArbeitunddergeplantenEvaluationzudenAusschreibungen vonleistungenzurberuflicheneingliederungschwerbehindertermenschennach 46SGBIIIsolltendiebesonderen BelangebehinderterMenschenverstärktberücksichtigtwerden.DieBundesregierungsolledesWeiterendurchentsprechendeRechtsänderungklarstellen,dassimsozialrechtlichenDreieckverhältniszuerbringendeDienstleistungen vomanwendungsbereichdesviertenteilsdesgesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen seien. DerSachverständigeJohannesMaginkritisiertdieAnwendungdesVergaberechtsbeidensozialenDienstleistungenalsnichtzielführend,beidenenesaufdieKontinuitätin Beratung,UnterstützungundBegleitungankomme.Das geltefürdiearbeitderintegrationsfachdienstemitschwerbehindertenmenschen.eineerfolgreichevermittlungund PlatzierungaufdemArbeitsmarkterfordereeinekontinuierlicheBegleitungundUnterstützung.DieAnwendungdes VergaberechtskönnehingegenzuhäufigemTrägerwechsel unddamitfürdenaufunterstützungangewiesenenmenschenzubrüchenindenbegleitendenhilfenführen.zudem mindertenständigeträgerwechseldenvermittlungserfolg vonmenschenmitbehinderungamarbeitsmarkt,weilaufgebautevertrauensvollekontaktezuunternehmendurch denwechselverlorengingen.desweiterenseizubefürchten,dasssichdieleistungenbeiausschreibungeheran einemwettbewerbumdenbestenpreisdennumdiebeste Qualitätorientierenwürden.AlsLösungschlägtderSachverständigevor,dassderGesetzgeberdieAusnahmeregelungin 3Absatz5VOL/AaufdieIntegrationsfachdienste erweiternsolle.insofernunterstütztdersachverständigedie Anträge der beiden Fraktionen voll und ganz. DerSachverständigeDr.RichardAuernheimerstelltfest, dasssichdiebefürchtungeninbezugaufdieanwendung derausschreibungspflichtaufdieintegrationsfachdiensteim vollenumfangbestätigthätten.unteranderemgehediegestaltungsaufgabederifdunter.dieprofessionalisierung werdebeiderausschreibungspflichtgeringbewertet.auch hättensichdiezuweisungszahlenzudenintegrationsfachdienstenseitderneuregelungzumvergaberechtspürbarverringert.alternativlosseinichtdieausschreibung,sondern dieumkehrzurfrüherenpraxis.dieausschreibungspflicht veränderediestrukturendeshilfeangebots.dieträgerder IntegrationsfachdiensteseieninderFolgedesSGBIXTeil einerneuenträgerszenegewesen.kleinereträgerhätten hierplatzgefunden.ausschreibungsverfahrenbevorzugten größereträger.werbundesweitauftretenkönne,seihierim Vorteil.DerkleineTrägerwerdeunterdenBedingungendes WettbewerbsdrucksunddenSchwierigkeitenderRefinanzierungaufgeben.InderFolgewürdenArbeitsverträgeder modernen Art und prekäre Arbeitsverhältnisse zunehmen. DieSachverständigeManinaSobestelltfest,dassalsKonsequenzderAusschreibungIntegrationsfachdienstebundesweitStellenabgebauthätten.Expertenwisseningebündelter Formgeheverloren.DieErfahrungdervergangenenMonate zeige,dassnichtdasbesteangebotdenzuschlagerhalte, sonderndasbilligste.verlässlichestrukturenkönntenso nichtgeschaffenwerden,dainderpraxiseinbeständiger TrägerwechselinderBeauftragungstattfinde.DerWettbewerbgehebeiAusschreibungennach 46SGBIIIauchinsofernzulastenbehinderterMenschen,dasssichdieRentabilitätfürdenTrägernurdurchdieVermittlungsprämieergebe.DasführezurBevorzugungvonleichteraufdenArbeitsmarktvermittelbarenMenschen.Zudemwerdedie QualitätderIntegrationsarbeitvondenBefürworternder Ausschreibungfalscheingeordnet.Eineweiterenegative KonsequenzderAusschreibungimRahmendes 46 SGBIIIsei,dasshörgeschädigteundsehbehinderteMenscheninderRealitätvondenMaßnahmenausgeschlossen seien.diekostenfürgebärdensprachdolmetscherunddie Ausstattung eines PC für blinde Menschen wären zu hoch.

Drucksache 17/11084 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerSachverständigeWolfgangG.Grasnickverweistdarauf,dassalsKonsequenzderAusschreibungdieGesamtleistungmitVermittlung,BerufsbegleitungundderBegleitung desübergangsvonderschuleindenberufnichtmehr aus einerhand unduntereinemdachangebotenwerdenkönne. Eswerdeausschließlichdie Teilleistung desifd-vbestandteilderausschreibungsein.diebishererlebtepersonellekonstanzwärenichtmehrgegeben.dashätteeinen RückzugbesondersvonseelischbehindertenMenschenzur Folge.AlsweitereKonsequenzseizubeobachten,dasssich UnternehmenausderZusammenarbeitzurückzögen,wenn siemithäufigenwechselnderanbieterkonfrontiertwürden. DieIFDkönntenvordemHintergrunddesnotwendigenqualifiziertenPersonalskünftigzudemimWettbewerbmitanderenMaßnahmeträgernnichtbestehen.Grundseienebendie höherenkostenfürqualifiziertespersonal.auchwerdeder bisherigepersonalschlüsselvon130dannnichtzuhaltensein. DerSachverständigeHanspeterHeinrichsforderteineAlternativezuröffentlichenAusschreibungvonVermittlungsleistungennach 46SGBIII.DieerfolgreicheTätigkeitder IntegrationsfachdienstefürschwerbehinderteMenschenund fürarbeitgeberwerdevonniemandeminderaktuellendiskussionbestritten.durchdienotwendigkeitderöffentlichen Ausschreibungnach 46SGBIIIwerdedieseerfolgreiche TätigkeitinihrerGesamtheitjedochbeendet.Qualifizierte DienstleistungauseinerHandmiteinemeinheitlichen DokumentationssystemundeinheitlichenQualitätsstandardsystemkönneesdannnichtmehrgeben.BehinderungsspezifischeFachlichkeit,niederschwelligerZugangundübergreifendeUnterstützungsleistungbeiVermittlungundbei ArbeitsplatzsicherungseienmitderöffentlichenAusschreibungzurVergangenheitgeworden.DurchdieAusschreibungspflichtbewirktehäufigereTrägerwechselführtenu.a. dazu,dasssicharbeitgeberschlechtberatensähenunddie notwendigekontinuitätvonberatungundbegleitungfehle. WeitereEinzelheitenkönnendenStellungnahmenauf Drucksache17(11)826sowiedemProtokollderAnhörung entnommen werden. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieAnträgeauf Drucksachen17/10113,17/4847und17/5205inseiner 110.Sitzungam17.Oktober2012abschließendberaten. DabeiwurdedemDeutschenBundestagmitdenStimmen derfraktionencdu/csu,spd,fdpundbündnis90/ DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktionDIE LINKE.dieAnnahmedesAntragsaufDrucksache17/10113 empfohlen fernerdieablehnungdesantragsaufdrucksache17/4847mitdenstimmenderfraktionendercdu/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPD,DIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN.DieAblehnung desantragsaufdrucksache17/5205wurdemitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestim- menderfraktionenspd,dielinke.undbündnis90/ DIE GRÜNEN empfohlen. DieFraktionderCDU/CSUbetonte,dassnichtdieAusschreibungspflichtalssolcheaufgehobenwerdensolle.Vielmehrgeheesdarum,stärkeraufVermittlungserfolgeundauf Qualitätzusetzen.DerPreisdürfebeiderVergabesozialer Dienstleistungennichtalleinentscheidendsein.BieterbezogeneQualitätskriterienmüsstenbeiderZuschlagserteilung einstärkeresgewichterhaltenkönnen.dafürsollediebundesregierungzunächstdennationalenrechtssetzungsspielraumnutzen.darüberhinausappellieremanandiebundesregierung,sichaufeuropäischerebenebeideranstehenden ReformderVergaberichtlinienfürdieSchaffungeinerentsprechenden,füralleDienstleistungengeltendenRegelung einzusetzen. DieFraktionderSPDforderteeineweitergehendeRegelung.BeiVermittlungenschwerbehinderterMenschen müssemanvollständigaufdieausschreibungspflichtverzichten.dasfindesichimantragderkoalitionsfraktionen nicht.iminteressederbetroffenenanbaldmöglichenverbesserungenwerdemandemkompromissabertrotzderbedenken zustimmen. DieFraktionderFDPhobhervor,dassderKoalitionsantragQualitätsmerkmalebeiderAuftragserteilungfürdie VermittlungvonMenschenmitBehinderungindernotwendigenWeiseberücksichtige.GeradebeiderArbeitsmarkteingliederungdieserPersonengruppemüssemanstärkerauf Erfolgeschauen.DasverdieneUnterstützung.DienstleistungenmüsstenzudemnachEU-Rechtausgeschriebenwerden. DieFraktionDIELINKE.kritisierte,dassderKoalitionsantragnichtweitgenuggehe.DieFraktionsprechesichgegendenWettbewerbindenBereichenderArbeitsplatzvermittlung,WeiterbildungsowieArbeitsplatzsicherungaus. DieIntegrationsfachdienstedürftennichtdurchWettbewerbsbedingungengeschwächtwerden.DenAntragderKoalitionsfraktionenwerdemandaherablehnen,denAnträgen derbeidenanderenoppositionsfraktionendagegenzustimmenunddieforderungennachderstärkungderbereitsaufgebautenstrukturenderintegrationsfachdiensteunterstützen. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENverwiesdarauf,dassdieAbtrennungderVermittlungsdienstleistung vonderanschließendenbegleitungbeidereingliederung amarbeitsplatzausgangspunktderkritikgewesensei.alle ExpertenhättenbeiderAnhörungdiegetrennteAusschreibungdieserLeistungenkritisiertunddafürplädiert,dass QualitätbeiderZuschlagserteilungdieserLeistungeninandererWeiseberücksichtigtwerdenkönne.DieAufteilung deraufgabenstehezudemimgegensatzzudenfestlegungenimgesetz,wonachdieseleistungauseinerhanderbrachtwerdensolle.esseierfreulich,dassmansichindieser Fragehabefraktionsübergreifendeinigenkönnen.EntsprechendwerdedieFraktiondemvorliegendenAntragzustimmen obwohlmansichkonkretereregelungenetwaimgesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wünsche. Berlin, den 17. Oktober 2012 Maria Michalk Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333