Beschlussempfehlung und Bericht
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- Ralph Hochberg
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Ottmar Schreiner, Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/8459 Erosion der Tarifvertragssysteme stoppen Sicherung der Allgemeinverbindlichkeitsregelung von Tarifverträgen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8148 Tarifsystem stabilisieren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4437 Tarifvertragssystem stärken Allgemeinverbindliche Tariflöhne und branchenspezifische Mindestlöhne erleichtern A. Problem Zu Buchstabe a DasBundesministeriumfürArbeitundSozialeskannunterzweiVoraussetzungenTarifverträgeaufAntragderTarifparteienfürallgemeinverbindlicherklären.Einedavonist,dassdietarifgebundenenArbeitgeberindiesemBereich mindestensdiehälfteallerunterdengeltungsbereichdestarifvertragesfallendenpersonenbeschäftigen (50-Prozent-Quorum).DieseVoraussetzungwird nachauffassungderfraktionderspdinzukunftkaumnochzuerfüllensein.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DereuropäischeVergleichzeigezudem,wieunverhältnismäßighochdieHürde für die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) in Deutschland sei. Zu Buchstabe b DieAntragstellerkritisieren,dasssichderNiedriglohnsektorinDeutschland ausweiteunddietarifbindungzurückgehe.immermehrbeschäftigtemüssten sichmiteinemniedrigenlohnbegnügen,immerwenigerwürdentariflichentlohnt.zudenwesentlichenursachendafürgehörederrückgangderfürallgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. Zu Buchstabe c DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENmachtebenfallsdiekontinuierlich abnehmendebedeutungtarifpolitischerregelungengeltend.diezahldertarifvertragsfreienbranchenundgebietenehmestetigzu.mittlerweileseidiezahl dervontarifverträgengeschütztenbeschäftigtenvonüber80prozentimjahr 1980aufrund62Prozentzurückgegangen.AlseineKonsequenzhabeder NiedriglohnsektoreinebeachtlicheDimensionerreicht.IndenmeistenwesteuropäischenLändernseidieTarifbindungindenvergangenenJahrendagegen stabil geblieben. B. Lösung Zu Buchstabe a DieSPD-FraktionfordertzurLösungdieserProbleme,dasTarifvertragssystem zureformierenundeineneuerechtsgrundlagefürdieavevontarifverträgen zuschaffen,umdiefunktionsgrundlagedestarifvertragssystemssicherzustellen.das50-prozent-quorummüssedurchdaskriteriumderrepräsentativität ersetztwerden.darüberhinausmüsseeinallgemeinermindestlohneingeführt und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ausgeweitet werden. AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/8459mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe b DieFraktionDIELINKE.hältesfürnotwendig,alsuntereHalteliniefürdas EntlohnungsgefügeinDeutschlandeinenflächendeckendengesetzlichenMindestlohneinzuführen.DarüberhinausmüssemandasTarifvertragssystemauf gesetzlichemwegestabilisieren,indemdieallgemeinverbindlicherklärungvon Tarifverträgenerleichtertwerde.ZurKonsolidierungdesTarifgefügessollezudemu.a.dieAnwendungdesArbeitnehmer-EntsendegesetzesaufalleBranchen ausgeweitet werden. AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/8148mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe c DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENfordertebenfallseineReformder AVEvonTariflöhnen.UnteranderemsolledasQuorumvonbisher50auf40Prozentgesenktwerden.AlsweitereSchrittezurStärkungdesTarifvertragssystems solltendarüberhinausmehrbranchenspezifischemindestlöhneerlassenunddas Arbeitnehmer-Entsendegesetz sollte auf alle Branchen ausgedehnt werden.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10220 AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/4437mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder Fraktion der SPD. C. Alternativen Annahme eines Antrags oder mehrerer Anträge. D. Kosten Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 17/8459 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 17/8148 abzulehnen; c) den Antrag auf Drucksache 17/4437 abzulehnen. Berlin, den 27. Juni 2012 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Katja KippingJutta Krellmann VorsitzendeBerichterstatterin
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10220 Bericht der Abgeordneten Jutta Krellmann I.Verfahren 1.Überweisung DerAntragaufDrucksache17/8459istinder155.Sitzung desdeutschenbundestagesam26.januar2012anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungundandenRechtsausschusssowieandenAusschuss fürwirtschaftundtechnologiezurmitberatungüberwiesen worden. DerAntragaufDrucksache17/8148istinder152.Sitzung desdeutschenbundestagesam19.januar2012anden AusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratungundandenRechtsausschusssowieandenAusschuss fürwirtschaftundtechnologiezurmitberatungüberwiesen worden. DerAntragaufDrucksache17/4437istinder117.Sitzung desdeutschenbundestagesam30.juni2011andenausschussfürarbeitundsozialeszurfederführendenberatung undandenrechtsausschuss,denausschussfürwirtschaft undtechnologiesowiedenausschussfürtourismuszur Mitberatung überwiesen worden. 1. Voten der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a DerRechtsausschussundderAusschussfürWirtschaft undtechnologiehabendenantragaufdrucksache17/ 8459inihrenSitzungenam27.Juni2012beratenunddem DeutschenBundestaggleichlautendmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAblehnungdes Antrags empfohlen. Zu Buchstabe b DerRechtsausschusshatdenAntragaufDrucksache17/ 8148inseinerSitzungam27.Juni2012beratenunddem DeutschenBundestagmitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAblehnungdesAntrags empfohlen. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden AntragaufDrucksache17/8148inseinerSitzungam 27.Juni2012beratenunddemDeutschenBundestagmit denstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegen diestimmenderfraktiondielinke.beistimmenthaltungderfraktionenspdundbündnis90/diegrünen die Ablehnung des Antrags empfohlen. Zu Buchstabe c DerRechtsausschuss,derAusschussfürWirtschaftund TechnologieundderAusschussfürTourismushabenden AntragaufDrucksache17/4437inihrenSitzungenam 27.Juni2012beratenunddemDeutschenBundestag gleichlautendmitdenstimmenderfraktionendercdu/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenDIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionderSPDdieAblehnungdesAntrags empfohlen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a DieFraktionderSPDverweistdarauf,dassdasBundesministeriumfürArbeitundSoziales (BMAS)unterzwei VoraussetzungenTarifverträgeaufAntragderTarifparteien fürallgemeinverbindlicherklärenkönne.erstensstelledas BMASeinöffentlichesInteresseandemTarifvertragfest. ZweitensmüsstendietarifgebundenenArbeitgebermindestensdieHälfteallerunterdenGeltungsbereichdesTarifvertragesfallendenPersonen (50-Prozent-Quorum)beschäftigen.DieAllgemeinverbindlicherklärung (AVE)seiseit langemfesterbestandteildeseuropäischenunddesdeutschen Sozialmodells. Mitdem50-Prozent-QuorumsehedasdeutscheRechteine Voraussetzungvor,dieimmerschwererzuerfüllenseiund inzukunftkaumnochzuerfüllenseinwerde.grundhierfür seienlangfristigetrendswiedieentwicklunghinzur GültigkeitkonkurrierenderTarifverträgeinnerhalbeines BetriebsunddiesinkendeTarifbindungaufArbeitgeberseite.AußerdemsinkedieTarifbindunginDeutschlandseit den90er-jahrenbeständigundimvergleichzuandereneuropäischenstaatendramatisch.währendindeutschland mitsinkendertendenznoch63prozentallerarbeitsverhältnissevoneinertarifbindungerfasstseien,verfügten andereeuropäischestaatenübereineabdeckungvon 70ProzentinPortugalbiszu99ProzentinÖsterreich.Nur GroßbritannienundLuxemburgwieseneineniedrigere TarifbindungaufalsDeutschland.WesentlicheErkenntnis einesvergleichsdernationalenregelungen:diestufeder TarifbindunghängenichtvomgewerkschaftlichenOrganisationsgradab,sondernvondengesetzlichenRahmenbedingungendesnationalenTarifvertragssystems.DieEU- MitgliedstaatenknüpftendieAVEanunterschiedlicheVoraussetzungen,wobeidieAnforderungeninDeutschlandam strengstenseien.länderwiefrankreichundpolenstellten ausschließlichaufdierepräsentativitätdergewerkschaften ab.länderwiedieniederlande,spanienoderbelgienhättenzusätzlicheanforderungenandiearbeitgeberverbände, wobeieinzigdieniederlandemiteinerquotevon 55ProzenteineähnlicheHürdeangesetzthätten,wiesiedas deutscherechtvorsehe.dereuropäischevergleichzeige, wieunverhältnismäßighochdiedeutschehürdefürdie AVE sei. DiegesetzlichenRahmenbedingungenmüsstensogeändert underweitertwerden,dasswiederdeutlichmehrtarifverträgefürallgemeinverbindlicherklärtwerdenkönnten.nur solassesichderausbauderflächentarifeverbessern.die gegenwärtigeregelungladedazuein,dieeinhaltungder VoraussetzungenderAVEbestehenderTarifverträgegerichtlichüberprüfenzulassen.Darüberhinausgelte:Indem dasquorumlediglichaufdertarifgebundenheitaufarbeitgeberseitebasiere,verschiebesichdaskräfteverhältnis zwischenarbeitgeber-undarbeitnehmerseitenachträglich und kraft Gesetzes zugunsten der Arbeitgeber.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Buchstabe b DieFraktionDIELINKE.begründetihrenAntragu.a.damit,dassmittlerweile6,8MillionenMenschengezwungen seien,zulöhnenunterhalbderniedriglohnschwellezuarbeiten.umdaszustoppen,müsseendlicheingesetzlicher Mindestlohneingeführtwerden.DadurchwerdedasEntlohnungsgefügevoreinemweiterenAbrutschengeschützt. GleichzeitigmüsstendasTarifsystemstabilisiertundeine weitereerosiondertarifbindunggestopptwerden.derzeit seienindeutschlandnochlediglich1,5prozentdertarifverträgenachdemtarifvertragsgesetz (TVG)fürallgemeinverbindlicherklärt.Anfangder90er-Jahreseienesnoch über5prozentgewesen.nurvierbranchenwürdenmomentanaufregionalerebenevoneinemallgemeinverbindlichen Entgelttarifvertragabgedeckt.EinegewisseGegenentwicklungseiimBereichderAVEnachdemArbeitnehmer-Entsendegesetzzuerkennen.AufdiesemWegeseienmittlerweilezehnBranchenmindestlöhneeingeführtworden.Hier würdenbisherallerdingsinderregellediglichmindestlöhnefestgesetztundnichtkompletteentgelttabellenfür allgemeinverbindlich erklärt. DerniedrigeAnteilvonAVEseivorallemaufdierestriktiveHaltungderSpitzenverbändederArbeitgeberzurückzuführen.DadieseimfürdieAVEzuständigenTarifausschusseinVetorechthätten,würdenkaummehrTarifverträgenachdemTarifvertragsgesetzfürallgemeinverbindlich erklärt. Zu Buchstabe c DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbegründetihren AntragmitderEntwicklungamArbeitsmarkt.Mitdem WandelinderErwerbsarbeitentstündenimmermehrunsichereArbeitsverhältnisseundeinesteigendeZahlvonBeschäftigtenkönnenichtmehrvonihremErwerbseinkommenleben.DurchdenTrendzuatypischenundprekären BeschäftigungsverhältnissenentstündenUnsicherheitund AngstvorArbeitsplatzverlust,diebisweitindieMitteder Gesellschaftreichten.VermehrteBefristung,Leiharbeitund MinijobsschwächtendieGewerkschaftenundhöhltendie Tarifautonomie aus. Diese Erosion des Tarifvertragssystems werdedurchdiesteigendezahlbetrieblichervereinbarungen,diegründungvonsogenanntenot-verbänden (MitgliedschafteinesArbeitgebersohneTarifbindungineinem Arbeitgeberverband)unddieTariffluchtzahlreichergroßer Arbeitgeberverstärkt.NebennotwendigenpolitischenMaßnahmen,umdenTrendzuatypischenundprekärenBeschäftigungsverhältnissenzustoppen,undderEinführung einesallgemeinengesetzlichenmindestlohnsmüsstendas TarifvertragssystemgestärktundMaßnahmenzurErhöhung der Tarifbindung eingeleitet werden. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratungdes AntragsaufDrucksache17/8459inseiner88.Sitzungam 27.Januar2012aufgenommen,fürdenAntragaufDrucksache17/8148inder86.Sitzungam20.Januar2012und fürdenantragaufdrucksache17/4437inder79.sitzung am26.oktober2011.füralledreivorlagenwurdedie DurchführungeineröffentlichenAnhörungvonSachverständigenbeschlossen.Diesefandinder89.Sitzungam 6.Februar 2012 statt. DieTeilnehmerderAnhörunghabenschriftlicheStellungnahmenabgegeben,dieinderAusschussdrucksache 17(11)766(neu) zusammengefasst sind. FolgendeVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände Zentralverband des Deutschen Handwerks Institut für Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsforschung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsinstitut Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung Professor Dr. Ulrich Preis, Köln Professor Dr. Ralf Wank, Bochum Professor Franz-Josef Düwell, Weimar Dr. Torsten Schulten, Düsseldorf Dr. Florian Rödl, Frankfurt am Main Dr. Reinhard Bispinck, Düsseldorf. DerDeutscheGewerkschaftsbundsiehtindenAnträgen richtigaufgenommen,dassdastarifsystemstabilisiertund seinefunktionsfähigkeitabgesichertwerdenmüsse.hierzu bedürfeespolitischerentscheidungen.heutegeheesumdie StabilisierungderAllgemeinverbindlicherklärung (AVE) undderenweiterenausbau.inderaktuellendiskussionum ZumutbarkeitundLohndumping/Mindestlohnrückedie AVEwiederindenVordergrund.UmTarifautonomieund Tarifverträgezustärken,seiendieAnwendungenderAVE auszubauenunddievoraussetzungendererteilungderave zuerleichtern.zusätzlichseidieausweitungdesarbeitnehmer-entsendegesetzesaufallebranchennotwendig.auch regionale Erstreckungen sollten möglich werden. DieBundesvereinigungDeutscherArbeitgeberverbände siehtdiezielsetzungdesantragsderfraktionbündnis 90/DIEGRÜNENmitdenvorgeschlagenenÄnderungenals nichterreichbaran.imgegenteil:nichtnureingesetzlicher Mindestlohn,sondernaucheineAusweitungderAVE schwächedietarifautonomie.esmüsseweiterhinausschließlichsachedertarifvertragsparteienbleiben,die ArbeitsbedingungenihrerBranchenzuregeln.Aucheine Absenkungdes50-Prozent-QuorumssowieeineAusweitungdesArbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)seiabzulehnen. DerZentralverbanddesDeutschenHandwerkslehntdie Vorschlägeab.SchaffederStaatselbst angemessene Arbeitsbedingungen,seiderAbschlussvonTarifverträgen letztlichüberflüssig.diemitgliedschaftineinerkoalition, seiesaufarbeitgeber-oderarbeitnehmerseite,verlierefür deneinzelnenanattraktivitätundbedeutung,danicht mehrdiekoalitionen,sondernderstaatdie angemessenen Arbeitsbedingungensetzten.Zwarseidieunmittelbare BindungderUnternehmenanFlächen-undBranchentarifverträgeindenvergangenenJahrenzurückgegangen.Dafür steigeaberdiezahlderhaus-bzw.firmentarifverträge. ZudemorientieresicheinerheblicherTeildernicht-tarifgebundenenUnternehmenandenbestehendenFlächenbzw.Branchentarifverträgen.DieseAspektezeigten,dass TarifverträgetrotzallerUnkenrufeweiterhindaswichtigste
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10220 StrukturelementfürdieFestsetzungvonEntgelten,ArbeitsbedingungensowieweitererbeschäftigungsrelevanterFragenseien.AuchderimmerwiederzitierteAnstiegderZahl vonalg-ii-aufstockernkönnenichtalsrechtfertigungfür diestaatlichefestsetzungvonlöhnenherangezogenwerden.auchdieforderungnachausdehnungdesarbeitnehmer-entsendegesetzesaufallebranchensowiedieeinführungallgemeinergesetzlichermindestlöhnewirdabgelehnt. AusdrücklichbegrüßtwirddagegenderVorschlagderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,dieÜberprüfungder RechtmäßigkeitdesErlasseseinerAVEgemäß 5TVG oderdeserlasseseinerrechtsverordnungnach 7AEntG ausschließlich den Arbeitsgerichten zuzuweisen. DasInstitutfürArbeitsmarkt-undWirtschaftsforschungverweistdarauf,dassdieAnträgederFraktionen BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,DIELINKE.undderSPD daraufabzielten,dassystemderavevonentgelttarifverträgenzureformieren,umdastarifvertragssystemzustärken.dervorschlag,dasarbeitnehmerentsendegesetzauf allebranchenauszuweiten,erscheinedabeinichtzweckmäßig.einsystem,indemfürjedebranche möglicherweise mitzusätzlichendifferenzierungennachqualifikationbzw. Regionen eineanderelohnuntergrenzegelte,dürfeaufgrundseinerkomplexitätnuräußerstschwerzuadministrierensein.eineinheitlichergesetzlichermindestlohn ggf.differenziertnachost-undwestdeutschlandundmit besonderenregelungenfürjugendlicheundjungeerwachsene hingegen,dessenhöhemitaugenmaßfestgesetzt sei,könnedastarifsystemalsunteregrenzestützenundzu einer Begrenzung des Niedriglohnsektors beitragen. DasRheinisch-WestfälischesWirtschaftsinstitutlehntdie EinführungeinesflächendeckendengesetzlichenMindestlohnsab.Esseischwervorstellbar,dassderGesetzgeber dasjenigeniveaueinesgesetzlichenmindestlohnsbestimmenkönne,dasseineabwägungingesellschaftlichoptimalerweisetreffe.allerdingsseieinflächendeckendergesetzlichermindestlohnausökonomischersichtkeineswegs schlechteralseinnetzbranchenbezogenermindestlöhne, dieüberdieschädlichewirkungaufdiebeschäftigungschancenderausgegrenztenarbeitnehmerhinausden WettbewerbaufdenProduktmärktenverzerrten.Aucheine AusdehnungdesAEntGaufalleBranchenwirdabgelehnt. WederstarkeKonkurrenzausdemAuslandnochderangesprocheneKonsenskönnteninanderenBranchenalsgegebenvorausgesetztwerden.OhnedieseVoraussetzungensei jedochdiegefahrnegativerbeschäftigungseffektefürheimischearbeitnehmerbeidereinführungvonmindestlöhnendeutlicherhöht.damitwürdedasgesetzseine potenziellnegativenauswirkungenaufdritte,diesmaljedoch auf heimische Arbeitnehmer, ausdehnen. DasZentrumfüreuropäischeWirtschaftsforschung warntvordereinführungeinesflächendeckendengesetzlichenmindestlohns.beieinemwettwerblichfunktionierendenarbeitsmarktmüssemandavonausgehen,dassmitgesetzlichenlohnuntergrenzendiearbeitslosigkeitgeradefür dieproblemgruppenaufdemarbeitsmarktzunehme.tatsächlicherscheinegeradedieindenletztenjahrenerreichte SpreizungderLohnstrukturalswirksamerTeildermitden Hartz-ReformeneingeleitetenTherapiegegendasStrukturproblem der Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland. DerSachverständigeProfessorDr.UlrichPreisräumtein, dassdurchverschiedenerechtlicheundtatsächlicheentwicklungendiefunktionsfähigkeitderallgemeinverbindlichkeitingefahrgerate.einwesentlichergrundhierfür liegein 5Absatz1Satz1Nummer1TVG.FürallgemeinverbindlicherklärtwerdenkönneeinTarifvertragdemnach, wenndietarifgebundenenarbeitgebernichtwenigerals 50ProzentderunterdenGeltungsbereichdesTarifvertrages fallendenarbeitnehmerbeschäftigen.mitabnehmendertarifbindungaufarbeitgeberseitesinkediechance,dassdas Quorumerfülltwerdenkönne;dasMittelderAVElaufe zunehmendleer.existiertendannnochineinerbranche mehrerekonkurrierendetarifverträge,werdediemöglichkeitderaveweiterreduziert.fürdieersetzungdesstarren QuorumsdurchdenflexiblerenBegriffderRepräsentativität sprecheseineumfassendeverankerungindemrechtdereuropäischenländer,dieeineavekennen.zummindestlohn u.a.:mindestlohnmodellesolltennurdortgreifen,wodie TarifvertragsparteiennichtmehrinderLageseien,denArbeitsmarktangemessenzuordnen.WennderGesetzgeber hierreagiere,werdedietarifautonomienichtbeeinträchtigt. DerSachverständigeProfessorDr.RalfWankweistu.a. daraufhin,dassdieavenach 5TVGkeinenAuslandsbezughabe andersalsdasaentg,dasausländischenarbeitgeberndenzugangzumdeutschenmarkterschwere.nach demaentgdürfedahernureinmindeststandardgesichert werden.esseidahernichtbeliebig,welchesgesetzman einergesetzesänderungzugrundelege.nachdemgrünen- AntragsolledasGesetzpauschalaufalleBranchenausgedehntwerden.DaswidersprechedemGrundgedankenund derlegitimationfüreinenmindestlohnimallgemeinen unddesaentgimbesonderen.würdedasgesetzpauschal fürallebranchengelten,bestündekeinestaatlichekontrollemehr,obdievoraussetzungendesgesetzesvorliegen. Dagegen bestünden verfassungsrechtliche Bedenken. DerSachverständigeProfessorFranz-JosefDüwell stimmtderdenanträgenzugrundeliegendenthesezu,dass dieerosiondestarifvertragssystemsgestopptwerden müsse.gewerkschaftenwiearbeitgeberverbändelittenseit Mitteder90er-JahreunterstarkemMitgliederschwund.DiesenSchwunddermitgliedschaftlichodervertraglichbegründetenTarifbindungkönntenimSystemdesTarifvertragsrechtsnurdieAVEnach 5TVGoderdieRechtsverordnungnach 7AEntGausgleichen.Diesetheoretische ErkenntnishabeauchpraktischeBedeutung;denndieEntwicklunglaufescherenartigauseinander.Korrespondierend zuderabnahmederanzahltarifgebundenerarbeitgeber nehmeauchdiezahlderallgemeinverbindlichentarifverträgeseitlangemab.esüberraschedenkennernicht,dass heutenurnochvierentgelttarifverträgeallgemeinverbindlichseien.inderfrageeinesflächendeckendenbranchenübergreifendenmindestlohnsweistdersachverständige u.a.daraufhin,dassfüreineeinführungderzeitkeine Rechtsgrundlagebestehe.SowohlMiArbGalsauchTVG, AEntGundAÜGgingenvonderGeltungfüreinzelneWirtschaftszweigeaus.ZurErfüllungdieserForderungbedürfte eseinesneuengesetzes.derblickaufdierechtsprechung zeigeaber,dasseine Haltelinienachunten beidenlöhnen notwendig sei. DerSachverständigeDr.FlorianRödlempfiehltu.a., dassdas50-prozent-quorumderavedurcheineflexible
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AnforderunghinreichenderRepräsentativitätinAnlehnung an 7Absatz2AEntGersetztwerdensollte.Dasbislang zursicherungderrepräsentativitäteinesallgemeinverbindlichentarifvertragesgedachtestarrequorumpassenicht mehrineinegegenwart,dievonabnehmendertarifbindungundverstärktertarifkonkurrenzgeprägtsei.auchin derpraktischenhandhabungseienerheblicheschwierigkeitenaufgetreten.einesenkungdesquorumslösedie Problemenureingeschränkt.ZurAntragstellungaufAVE: DiesesolltenurvonbeidenTarifparteiengemeinsam gestelltwerdenkönnen.imgegenzugsolledemtarifausschussnurmehreineberatendefunktionzukommen.für dieerstreckungallgemeinverbindlichertarifnormenauf Entsendearbeit:DieAufnahmeneuerBranchensolltein einemvereinfachtenverfahrendurchrechtsverordnungermöglicht werden. DerSachverständigeDr.ReinhardBispinckbetont,dass sichdiepolitikmitdenvorliegendenanträgenzurstabilisierungdesdeutschentarifvertragssystemszurihrerverantwortungbekenne,diefunktionsfähigkeitdertarifautonomiesicherzustellen.jenseitsallerunterschiedeimdetail zeichnetensichdabeidurchalleanträgehindurchdiekontureneinesgemeinsamenreformprogrammsab,dasim KernaufeineWeiterentwicklungdesInstrumentsderAVE zielt.damitwürdefürdeutschlanddiechancebestehen, denbisherigenerosionsprozessdestarifvertragssystems wiederumzukehrenundbeidertarifbindungaufwest-europäische Standards zurückzukehren. WeitereEinzelheitenkönnendenStellungnahmenaufDrucksache17(11)766(neu)unddemProtokollderAnhörungentnommen werden. IV.BeratungsverlaufundBeratungsergebnisseim federführenden Ausschuss DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratungen über die Anträge auf Drucksachen 17/8459, 17/8148 und 17/4437inseiner107.Sitzungam27.Juni2012abgeschlossenunddemDeutschenBundestagmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAblehnungdes AntragsaufDrucksache17/8459empfohlen.DerAusschuss hatzudemmitdenstimmenderfraktionendercdu/csu undfdpgegendiestimmenderfraktionenspdunddie LINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENdieAblehnungdesAntragsaufDrucksache 17/8148empfohlenundmitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenDIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionderSPDdieAblehnungdesAntrags auf Drucksache 17/4437 empfohlen. DieFraktionderCDU/CSUbetonte,manteilediepessimistischeSichtderAnträgeaufdieTarifbindungin Deutschlandnicht.WennmandieHaustarifverträgeeinbeziehe,kommemanaufimeuropäischenVergleichnormale Zahlen.DieFraktionseigegendievorgeschlagenenÄnderungen.GrundsätzlichmüsstenUnternehmenauchdieFreiheithaben,sichkeinemTarifvertragzuunterwerfen.Eine zwanghaftetarifbindungdürfeesnichtgeben.eineinheitlicherwegzurallgemeinverbindlicherklärungwerdedagegenpositivgesehen,eineausweitungdesarbeitnehmer- überlassungsgesetzesaberwegenderproblematischenaus- wirkungennicht.dasquorumfürdieallgemeinverbind- licherklärungbildedasmehrheitsprinzipgutab.dahersolle manesnichtinfragestellen.bleibediegroßefrageder Lohnuntergrenze.DabeistärkedieKoalitionmitihremVorschlag die Tarifautonomie. DieFraktionderSPDkritisierte,dassDeutschlandimEU- VergleichinzwischenzudenLändernmitdemgeringsten GradanTarifbindunggehöre.EinGrunddafürseiendiebesondersscharfenBedingungenfürdieAllgemeinverbindlicherklärungvonLöhnen.KeinanderesLandhabevergleichbareRegelungen.EinspeziellesProblemliegeimVetorechtdesTarifausschusses,dasletztlicheinVetorechtder Arbeitgeberbedeute.Wasdieseauchausgiebignutzten. MittlerweileseinurrundeinProzentderVerträgehierzulandefürallgemeinverbindlicherklärt auchdasseieinrekordwertnachunten.auchdas50-prozent-quorumalsvoraussetzungderaveseiimmerproblematischergeworden. DieSPD-FraktionwollediesesnundurchdasPrinzipder Repräsentativität ersetzen. NachEinschätzungderFraktionderFDPfunktioniertdie TarifautonomieinDeutschlandgut.DasseiaucheinewesentlicheErklärungfürdieiminternationalenVergleich gutesituationdervolkswirtschaft.inzwischenbesteheein ausdifferenziertessystemderlohnfindung.nachdemtarifvertragsgesetzwürdenaberganzetarifgitterfürallgemeinverbindlicherklärt.dafürseienhoheansprücheangebracht.zubedenkenseiauch,dassstarkestaatlicheeingriffediemitgliedschaftbeieinemdertarifpartnerweniger attraktivmachten.desweiterensollediezusammensetzungdestarifausschussesnicht wieindenanträgen gefordert verändertwerden,umdiegesamtgesellschaftlichesichtindiesemgremiumnichtzugefährden.die Fraktion der FDP lehne die drei Anträge ab. DieFraktionDIELINKE.plädierteandieFraktionen,gemeinsamdiesesdrängendeProblemanzugehen.Manhabe gemeinsamdasproblemderschwindendentarifbindung undihrerfolgenerkanntundmüsseesjetztgemeinsam lösen.daherwerdediefraktiondenanderenvorliegenden AnträgentrotzunterschiedlicherAuffassungeninEinzelfragenzustimmen.EineStärkungdesTarifvertragssystems aufinstitutionelleweiseistnotwendigundmitblickaufandereeuropäischeländerauchmöglich.einestärkungdes TarifvertragssystemserforderteineRe-Stabilisierungder gewerkschaftlichenorganisationsmachtaberauchdestarifvertragssystemsaufpolitischemwege.beiletzterem kommenebendereinführungeinesgesetzlichenmindestlohnsalssicherungdesunterenlohnbereichsderreform der AVE eine wichtige Rolle zu. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENplädierte ebenfalls,dassthemadringendanzugehen.diemehrzahl dersachverständigenhabebeideranhörungdaraufhingewiesen,dassdastarifsystemindeutschlandnichtmehr richtigfunktioniere.dererosionsprozessdauerebereitsseit Mitteder90er-Jahrean.InmittlerenwiegroßenBetrieben seidietendenzzubeobachten,auseinandersetzungenum TarifeundArbeitsbedingungenaufdiebetrieblicheEbene zuverlagern.inderfolgebüßtendiebeschäftigteteilsunterstützunginderwahrnehmungihrerinteressenein.die KoalitionschauedieserEntwicklungtatenloszu.Nurnoch 1,5ProzentdertariflichenLöhneseienfürallgemeinver-
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10220 bindlicherklärt,bei59prozenttarifbindung.dieregelungengriffenimmerweniger.daherseidieabsenkungdes QuorumsfürdieAllgemeinverbindlicherklärungsowichtig. AußerdemmüssederEntgeltbegriffdesArbeitnehmerentsendegesetzesreformiertwerden.Künftigsolltennurnoch ArbeitsgerichtedieAllgemeinverbindlichkeitvonTarifverträgen überprüfen. Berlin, den 27. Juni 2012 Jutta Krellmann Berichterstatterin
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