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Transkript:

S t a d t B e r n k a s t e l - K u e s Bauvorhaben Alte Weinbauschule Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG Stand: 29. Mai 2015 ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/9449-01 Telefax 06561/9449-02 E-Mail Internet info-bit@i-s-u.de www.i-s-u.de

INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass / Aufgabenstellung / Rechtliche Rahmenbedingungen... 3 2 Allgemeine Vorprüfung (Kriterien)... 3 2.1 Vorhaben... 3 2.1.1 Merkmale... 3 2.1.2 Standort... 5 2.1.2.1 Nutzungskriterien... 5 2.1.2.2 Qualitätskriterien... 5 2.1.2.3 Schutzkriterien... 6 2.1.2.4 Weitere / Übergreifende Bewertungskriterien und -maßstäbe... 6 2.2 Auswirkungen... 6 3 Vermeidungs- / Verminderungsmassnahmen... 8 4 Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung... 8 Seite 2

1 Anlass / Aufgabenstellung / Rechtliche Rahmenbedingungen Für das in der Stadt Bernkastel-Kues ist gemäß der Anlage 1 zum UVPG aufgrund der vorgesehenen Errichtung eines Hotelgebäudes mit einer Zahl zwischen 100 und 300 Betten (UVPG Anlage 1 Nr. 18.1.2 i.v.m. Nr. 18.8) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erarbeiten. Diese allgemeine Vorprüfung gemäß 3c UVPG wird materiell-rechtlich auf Grundlage der Kriterien in der Anlage 2 zum UVPG durchgeführt. Eine Verwaltungsvorschrift zu den Grundsätzen und Verfahren zur Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG sowie über die in der Anlage 2 aufgeführten Kriterien liegt bis dato nicht vor. Im Rahmen einer überschlägigen Prüfung auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse unter Berücksichtigung definierter Kriterien und Maßstäbe ist festzustellen, ob das Bauvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch vorgesehene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden (vgl. Kap. 3). Der Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls (BMU 2003) wurde vorliegend berücksichtigt. 2 Allgemeine Vorprüfung (Kriterien) 2.1 Vorhaben 2.1.1 Merkmale Das vorgesehene Bauvorhaben eines Hotels sieht eine Bettenzahl zwischen 100 und 300 vor (Stand: April 2015). Der Größenwert von 300 Betten Nr. 18.1.1 der Anlage 1 zum UVPG mit einer hieraus etwaig resultierenden UVP-Pflicht wird nicht erreicht. Für das Vorhaben wird die bestehende alte Weinbauschule umgenutzt und ein Hotel errichtet. Weitergehende Angaben insbesondere zu den geplanten baulichen Anlagen erfolgen in den Unterlagen zum Bauantrag. Der sich in der Aufstellung befindliche Bebauungsplan (Stand: April 2015) setzt für den Bereich des geplanten Vorhabens insgesamt ein Kerngebiet gemäß 7 BauNVO i.v.m. 1 Abs. 5 und 6 BauNVO fest. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 1,0. Das gesamte Plangebiet ist jedoch derzeit bereits zu großen Teilen versiegelt, bebaut oder befestigt. Eine erhebliche Neuversiegelung von Boden / Inanspruchnahme von Boden im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ist somit nicht zu erwarten. Zur Nutzung und Gestaltung von Wasser sind konkrete Maßnahmen zum örtlichen Wasserhaushalt sowie zur Entwässerung vorgesehen. Aufgrund der bisherigen Nutzung sind bestehenden Maßnahmen und Anlagen vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass diese für die Folgenutzung verwendet werden. Neben dem im Bebauungsplangebiet anfallenden Niederschlagswasser wird das Schmutzwasser im Rahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung vollständig entsorgt. Grundsätzliche grünordnerische Maßnahmen ( Nutzung und Gestaltung von Natur und Landschaft ) sind im Rahmen des Vorhabens nicht geplant. Von einer gestalterischen Begrünung des Gebietes ist auszugehen. Seite 3

Im Rahmen der mit dem eigentlichen zu prüfenden Vorhaben (Neubau eines Hotels, vgl. oben) bedingten Abfallerzeugung fällt ausschließlich unproblematischer Abfall und Müll (z.b. Hausmüll, sonstige vorhabenbezogene Abfälle) an, welcher durch Abfallentsorgung im Rahmen der geregelten Abfallwirtschaft beseitigt werden soll; überwachungsbedürftige und / oder wassergefährdende Abfälle sind beim Vorhaben grundsätzlich ausgeschlossen. Ein vorhabenbedingtes erhöhtes Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien ist nicht zu erwarten. Insbesondere ist auch kein Lagern, Umgang, Nutzung oder Produktion von gefährlichen Stoffen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrgütern oder radioaktiven Stoffen vorgesehen. Abbildung 1: Lage des Vorhabengebietes Schließlich stellen auch vorhabenbedingte Umweltverschmutzungen / Belästigungen keine örtlich relevanten Berücksichtigungs- oder gar Ausschlussmerkmale für die Bauleitplanung dar. Zur Berücksichtigung von Geräuscheinwirkungen wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt (ISU GmbH, 2015). Unter Berücksichtigung der erarbeitenden gutachterlichen Schallschutzmaßnahmen sind keine erheblichen Umwelteinflüsse zu erwarten. Darüber hinaus erfolgte eine Artenschutzorientierte Eignungsprüfung zum Planverfahren des Bebauungsplans auf Grundlage einer Begehung hinsichtlich des Potenzials für die Artengruppen Fledermaus und Reptilien und lokale Avifauna (ISU 2015). Demnach ist nicht mit einem Vorkommen relevanter Arten zu rechnen. Seite 4

2.1.2 Standort Eine gegebenenfalls zusätzlich zum örtlichen Vorhaben (vgl. Kap. 2.1) mögliche Standortkumulierung ( Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich ) mit anderen Planvorhaben (Synergie-, Kumulierungs-, oder Überlagerungseffekte im räumlichfunktionalem Zusammenhang) ist derzeit nicht zu erwarten. 2.1.2.1 Nutzungskriterien Das Vorhabengebiet ist vollständig einem Siedlungs- und Erschließungsbereich zuzuordnen. Aufgrund der städtebaulichen Lage des Vorhabengebietes sind zudem erhebliche räumlichfunktionale Vorbelastungen der Umwelt- und Naturschutzbelange zu konstatieren. 2.1.2.2 Qualitätskriterien Im Folgenden wird die derzeitige ökologische Empfindlichkeit des Vorhabengebietes anhand von Potentialkriterien überschlägig beurteilt (in Beurteilungsstufen von 'sehr gering' bis 'sehr hoch'). WASSER Grundwasser Kriterien Beurteilung Begründung Reichtum gering erheblicher vorhandener Versiegelungs- / Befestigungsbestand Qualität sehr gering erheblicher vorhandener Versiegelungs- / Befestigungsbestand Regenerationsfähigkeit sehr hoch sehr hohes Entwicklungspotential (Entsiegelung) WASSER Gewässer / Oberflächenwasser Kriterien Beurteilung Begründung Reichtum sehr gering vorhandene erhebliche Versiegelung Qualität gering vorhandene erhebliche Versiegelung Regenerationsfähigkeit sehr hoch sehr hohes Entwicklungspotential (Entsiegelung) BODEN Kriterien Beurteilung Begründung Reichtum sehr gering vorhandene erhebliche Versiegelung Qualität Regenerationsfähigkeit sehr hoch sehr hohes Entwicklungspotential (Entsiegelung) NATUR UND LANDSCHAFT Kriterien Beurteilung Begründung Reichtum sehr gering vorhandene erhebliche Versiegelung Qualität Regenerationsfähigkeit sehr hoch sehr hohes Entwicklungspotential (Entsiegelung) Seite 5

2.1.2.3 Schutzkriterien Folgende etwaige Schutzgebiete / -objekte sind örtlich nicht berührt (LANIS 2015, Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz 2011, Geoportal Wasser 2015): FFH- / Vogelschutzgebiete (NATURA 2000-Gebiete) Naturschutzgebiete Nationalparke Nationale Naturmonumente Geschützte Landschaftsbestandteile Naturdenkmale Alleen Biotoptypen-Pauschalschutz ( 30 BNatSchG) Wasserschutzgebiete Heilquellenschutzgebiete wasserrechtliche Risikogebiete ( 73 WHG) Das Vorhabengebiet befindet sich innerhalb eines Überschwemmungsgebietes. Die alte Weinbauschule befindet sich als Einzeldenkmal innerhalb einer Denkmalzone. Es sind, bedingt durch das Vorhaben, Schallschutzmaßnahmen am benachbarten, denkmalgeschützten Haus (Markt 14) vorgesehen. Diese sind mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Das Vorhabengebiet befindet sich innerhalb des großflächigen Landschaftsschutzgebietes Moselgebiet von Schweich bis Koblenz. 2.1.2.4 Weitere / Übergreifende Bewertungskriterien und -maßstäbe Es liegen keine Zielvorgaben zur Planung vernetzter Biotopsysteme vor. Bodenbelastungen / Altlasten sind im Vorhabengebiet schließlich nicht zu erwarten. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist zum Vorhabengebiet nicht anzuwenden (planungsrechtlicher Innenbereich), der Gesetzgeber stuft die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft als zulässig und damit unerheblich ein. Das Vorhaben ist vollständig einem bestehende Bebauungsplan Altstadt Bernkastel zugeordnet (keine Außenbereichsdarstellung). Der Landschaftsplan (VG Bernkastel-Kues, 1989) stellt keine relevanten Vorgaben oder Zielvorstellungen dar. 2.2 Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens sind anhand der in Kap. 2.1 aufgeführten Kriterien zu beurteilen. Das Ausmaß potentieller Umweltauswirkungen wäre demnach beim geplanten Vorhaben geografisch sehr lokal. Aufgrund der derzeitigen Nutzung und somit vorhandenen Vorbelastung ist das Ausmaß für die betroffene Bevölkerung nur gering. Schwere, Komplexität, Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Reversibilität möglicher Umweltauswirkungen von maßgeblichen Kriterien werden in folgenden Tabellen überschlägig hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt. Seite 6

MÖGLICHE UMWELTAUSWIRKUNGEN Parameter Beurteilung Begründung / Kriterien Schwere / Komplexität unerheblich kleinräumiger Vorhabenflächenumfang (< 0,5 ha); geografisch sehr lokales Vorhaben bereits vorhandene Erschließung, Vorhabengbiet ist derzeit bereits Siedlungsbereich erhebliche räumlich-funktionale Vorbelastungen der Umwelt- und Naturschutzbelange aufgrund der städtebaulichen Lage Zulässige Grundfläche < 20.000 m² (keine eingehende Umweltprüfung erforderlich) Es besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine großflächige Versiegelung geringe Empfindlichkeit des Bodenschutzes ausschließlich unproblematischer Abfall / Müll (Vorhaben zur Ansiedlung eines Hotels) geregelte Abfallentsorgung geregelte Schmutzwasserbeseitigung keine schutzwürdigen Biotope / Biotopkataster Wahrscheinlichkeit unerheblich folgende Schutzgebiete / -objekte sind örtlich nicht berührt: FFH- / Vogelschutzgebiete (NATURA 2000- Gebiete), Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, Alleen, Biotoptypen- Pauschalschutz, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, wasserrechtliche Risikogebiete, Naturdenkmale keine örtlichen Zielvorgaben der Planung vernetzter Biotopsysteme keine Bodenbelastungen / Altlasten kein vorhabenbedingtes erhöhtes Unfallrisiko kein Gewässer berührt Dauer / Häufigkeit / Reversibilität unerheblich Bestandsbelastung durch vorhandene Bebauung keine Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wegen planungsrechtlicher Unerheblichkeit Seite 7

3 Vermeidungs- / Verminderungsmaßnahmen Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen, inwieweit mögliche Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden. Zur Berücksichtigung von Geräuschimmissionen sind gutachterlich (ISU GmbH, 2015) Schallschutzmaßnahmen erarbeitet worden. Die örtlichen Maßnahmenregelungen zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern ( 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) sind in Kap. 2.1.1 im Zusammenhang mit den Vorhabenmerkmalen bereits beschrieben. 4 Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, insbesondere da die möglichen Auswirkungen des Vorhabens voraussichtlich unerheblich sind sowie keine maßgeblichen Schutzgebiete / -objekte, insbesondere NATURA 2000-Gebiete, beeinträchtigt sind. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. Das Ergebnis dieser Vorprüfung ist zu veröffentlichen. Seite 8