Altersdiskriminierung anhand der Rechtsprechung des EuGH. Monika Schlachter IAAEU Trier

Ähnliche Dokumente
Altersdiskriminierung anhand der Rechtsprechung des EuGH

Diskriminierung aufgrund des Alters: aktuelle Rechtsprechung des EuGH. Prof. Dr. Martin Nettesheim Universität Tübingen Juristische Fakultät

Dr. Klaus Bertelsmann DAS VERBOT DER ALTERSDISKRIMINIERUNG UND DER EUGH ERA - TRIER Oktoberfest München

3.3.4 Verbot der Diskriminierung wegen des Alters Richtlinie 2000/78/EG

Diskriminierung aufgrund des Alters: Aktuelle Rechtsprechung des EuGH

Kündigung - Benachteiligung wegen des Alters. Prof. Dr. Christiane Brors 1

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 15

Altersdiskriminierung im Lichte der Rechtsprechung des EuGH

Schlüsselbegriffe der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien

Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU

Das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters im Lichte der Rechtsprechung des EuGH

VORTRAGSREIHE. 10 Jahre AGG Von diskriminierten Bewerbern, verschwiegenen Behinderungen und Piloten ohne Uniformmütze

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Gustav WACHTER Forschungsschwerpunkt ALTERSDISKRIMINIERUNG

Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2011

Diskriminierung aufgrund des Alters in einer alternden europäischen Gesellschaft. Marie Mercat-Bruns CNAM/Politikwissenschaften

Das Verbot der Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL

E W A L D & P a r t n e r

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

EINLEITUNG: SACHVERHALT:

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer

Definition der Schlüsselbegriffe

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen

9: Gleichbehandlung und Gleichberechtigung

Definitionen und Konzepte

Arbeits- und Sozialrecht 136. Sonja Charlotte Müller. Beschäftigung von Rentnern unter arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten.

Baxter schloss mit dem Gesamtbetriebsrat am einen Vorsorglichen Sozialplan. In 6 I Punkte dieses Plans heißt es:

Die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts

Deutsches Forschungsnetz

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

EuR Fall Semestergebühren

Rechtsfragen zur Altersdiskriminierung Ass.-Prof. Dr. Julia Eichinger

Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern

HINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht

Feuerwehrabgabe mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde des S ist begründet, wenn dieser tatsächlich in seinen Grundrechten verletzt ist.

Sanktionen nach dem AGG

Inhaltsverzeichnis (e) Zwischenergebnis 196 (8) Wertungsspielraum bei den sozialen Gesichtspunkten 199 cc) Berechtigte betriebliche Bedürfnisse 204

Rechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot

Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland und das Recht der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit in Europa

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6.

Der Entscheidungsausspruch des Gerichts in der Rechtssache C- 438/99 lautet

Die direkte Besteuerung in der EU

Diskriminierende Arbeitgeberkündigungen und die europäischen Diskriminierungsverbote

Inhaltsübersicht. Einleitung 21

III. Rechtsbindung der Verwaltung

VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T

STAATSRECHT III. insoweit unterscheidet sich die Geltung des EU-Primärrechts nicht von anderen völkerrechtlichen Verträgen

Casebook Europäisches Arbeitsrecht

EuGH, Urteil vom , C-297/10 und C-298/10 Lebensaltersstufen im öffentlichen Tarifrecht Altersdiskriminierung

Zusammenfassung ausgewählter EuGH-Entscheidungen zum Antidiskriminierungsrecht ab dem Jahr 2000

Auswirkungen der Rente mit 67 auf betriebliche Versorgungssysteme. Anpassungsbedarf Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsschwierigkeiten

2. Aufhebungsverträge und Abfindungen 2.2 Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe?

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Europa. Dr. Nicole Busby Universität Stirling

Einführung in die EU-Gesetzgebung und Definitionen der Grundbegriffe:

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Diskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft

1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils

19 Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle Gleichheitsrechte. 1. Warum wird Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet?

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

Europäisches Steuerrecht SS Dr. Marcel Krumm

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen

Inhalt Zusammenfassung ausgewählter EuGH-Entscheidungen zum Antidiskriminierungsrecht ab dem Jahr 2000

Vorlesung Öffentliches Recht II. Europarechtliche Grundlagen II

Europäisches und internationales

EU-Recht zur Geschlechtergleichbehandlung Schlüsselbegriffe. Dr. Johanna Wenckebach ERA-SEMINAR, 7. APRIL, TRIER

Europarecht. II. Unionsrecht Formen und Wirkung

Sozialstaat Spielball der Finanzmärkte?

Europarecht. III. Grundrechte im Unionsrecht

Besondere Gleichheitsrechte

Das Verhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten in der Europäischen Union

ARL-Kongress Karlsruhe, 26. Juni 2014 Dipl.-Jur. Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster

Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2014/15. Modul FernUniversität Hagen

Abtreibung. Frage 1: Vorlage (1/7) Vorlage (2/7) Übungen im Europarecht Fall 2 vom 3. Oktober Sich stellende Fragen.

Fall 4 Europäisches Arbeitsrecht

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis...

Europäisches Arbeitsrecht

Rund ums Arbeitsrecht. Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Besoldung von Grundschullehrkräften auf dem Prüfstand - am Beispiel NRW - Prof. Dr. Eva Kocher / Dr. Stefanie Porsche / Dr. Johanna Wenckebach

I n ha l ts v er z ei ch ni s

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU

Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens

10 ObS 142/11x. gefasst:

8. Juni 2016, Fulda. Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen

nzungen zum Einleitungsreferat Tagung Bedarfsgemeinschaft Bremen

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

Interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserversorgung und EU-Vergaberecht Prof. Dr. Gerald G. Sander

Europäisierung des deutschen Grundrechtsschutzes?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r

Vertragsschluss mit AGB

Die Entwicklung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts"

Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union

Die Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs: Folgen für die Gewerkschaften

DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

Transkript:

Altersdiskriminierung anhand der Rechtsprechung des EuGH Monika Schlachter IAAEU Trier 1

I. Tatsächliche Grundlagen Demographischer Wandel: 2

Produktivität im Alter 55 bis 66 (Quelle: Börsch-Supran/Düzgün/Weiss, Altern und Produktivität, 2006, S. 3.) 3

I. Rechtsprechung des EuGH im Überblick Rs. C-152/11 Odar (flexible Sozialplanabfindung für Schwerbehinderte) Rs. C-286/12 Kom./. Ungarn (Richter) Rs. C-141/11 Hörnfeldt (Postbediensteter) Rs. C-341/08 Petersen (Kassenzahnärztin) Rs. C-88/08 Hütter (Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 18ten Lebensjahr im öffentl. Dienst Rs. C-229/08 Wolf (Feuerwehr) Rs. C-388/07 Age Concern (Interessengruppe) 4

I. Rechtsprechung des EuGH im Überblick Rs. C-555/07 Kücükdeveci (Kündigungsfristen) Rs. C-411/05 Palacios (Manager) Rs. C-144 Mangold (Anwalt) Rs. C-132/11 Tyrolean Airways (Kabinenpersonal) Rs. C-297/10 Hennings + Mai (BAT-Entgeltgruppen) Rs. C-159 u. 160/10 Fuchs + Köhler (Staatsanwälte) Rs. C-447/09 Prigge (Pilot) Rs. C-268/09 Georgiev (Professor) 5

I. Rechtsprechung des EuGH im Überblick Rs. C-109/09 Kumpan (Flugbegleiter) Rs. C-499/08 Andersen (Verwaltungsangestellter) Rs. C-45/09 Rosenbladt (Reinigungskraft) 6

II. Rechtsgrundlagen Primärrecht der EU: Art. 15, 21 GRC - Diskriminierungsverbote Art. 6 Abs. 3 EUV - Allgemeine Grundsätze des EU-Rechts (vgl. Rs. C-144/04 Mangold ) Sekundärrecht der EU: Art. 2 RL 2000/78/EG - Diskriminierungsmerkmal Alter, dem EuGH zufolge: Ausprägung von Art. 21 GRC 7

II. Rechtsgrundlagen Wirkung des Richtlinienrechts: Vorrang des EU-Rechts: im Rahmen seiner Anwendbarkeit Unmittelbare Anwendbarkeit von RL gegenüber dem Staat und seinen Einrichtungen Keine unmittelbare Anwendbarkeit unter Privatpersonen; hier nur Auslegung allen nationalen Rechts nach den Vorgaben des EU- Rechts Aber: ggf. ist bei Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit EU-Recht die Unanwendbarkeit nationalen Rechts festgestellt worden (Rs. Mangold ) 8

III. Anwendung Verbot der Altersdiskriminierung 1) unmittelbare/mittelbare Diskriminierung direkt an das Alter anknüpfende Differenzierung nicht am Alter ansetzende Unterscheidung, die sich im Ergebnis aber gerade auf eine Altersgruppe unverhältnismäßig nachteilig auswirkt 9

III. Anwendung 2. Rechtfertigung des Nachteils: Art. 2 Abs. 2 b RL 2000/78/EG - Rechtfertigung mittelbarer Diskriminierung, d. h. rechtmäßiges Ziel/verhältnismäßige Mittel Art. 2 Abs. 5 RL 2000/78/EG - öffentliche Sicherheit und Ordnung/Gesundheitsschutz/Rechte Dritter Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG - wesentliche berufliche Anforderungen Art. 6 RL 2000/78/EG - objektiv gerechtfertigte Ziele wie Arbeitsmarktpolitik, Berufsbildung usw. werden durch angemessene und erforderliche Mittel verwirklicht Unterschiedliche Anforderungen an den zulässigen Beurteilungsspielraum (Staat/Kollektivparteien/Arbeitgeber) Unterschiedliche Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung 10

Ergebnis der Diskriminierungsprüfung abhängig vom Gegenstand der differenzierenden Maßnahme: 1) Sehr weiter Ermessensspielraum aller Akteure wenn es um eine allgemeine Altersgrenze geht. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme regelmäßig bejaht 2) Ermessensspielraum in allen anderen Fällen streng begrenzt, Verhältnismäßigkeit der Maßnahme oft beanstandet, insbesondere wegen: fehlender Kohärenz mangelnder Erforderlichkeit 11

Ergebnis der Diskriminierungsprüfung Beispiel: Entlassungsdiskriminierung Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig von Rentenberechtigung Rs. C-499/08 Andersen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichen der Regelaltersgrenze Rs. C-45/09 Rosenbladt 12

Ergebnis der Diskriminierungsprüfung Ergebnis: nach strenger Prüfung ist die Differenzierung nicht zu rechtfertigen: anknüpfen an Rentenberechtigung statt an Rentenbezug ist unverhältnismäßig, denn Beschäftigungsinteresse ist schützenswert Ergebnis: die Differenzierung ist gerechtfertigt ohne Prüfung eines kon- kreten Maßnahmenziels, ohne Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaft- lichen Absicherung: Sozial- hilfe genügt ohne Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsinteresses 13

Begründungen für die Rechtfertigungswirkung 1) Art. 2 Abs. 5 RL 2000/78/EG: strenger Maßstab Argument: Ausnahmen von einem allgem. Grundsatz sind eng auszulegen 2) Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG: strenger Maßstab wirkliches und entscheidendes Bedürfnis nach Ergreifen der Maßnahme in beiden Fällen: Kohärenzanforderung erhöht die Prüfungsstrenge 14

Ergebnis der Diskriminierungsprüfung 3) Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78: nicht abschließende Liste rechtfertigender Ziele die in verhältnismäßiger Weise angewendet werden müssen flexibler Standard, weiter Ermessensspielraum der Akteure Folge: Regelaltersgrenze (Gesetz/TV/ArbV) ist grds. akzeptiert, weil Generationengerechtigkeit gesunde Altersstruktur im Unternehmen allseits akzeptierte Praxis, Zustimmung der Sozialpartner kein gesetzlicher Ausschluss von der Beteiligung am Arbeitsmarkt 15

Ergebnisse Interne Inkonsistenz der Fälle zur Altersdiskriminierung, je nachdem ob die generelle Arbeitsmarktpolitik betroffen ist oder nicht, weil (unübersehbare) Folgen für Sozialsysteme befürchtet Anpassungsschwierigkeiten für alle Mitgliedstaaten Frühverrentung teils als Errungenschaften erkämpft Mangelnde Akzeptanz der Mangold/ -Rechtsprechung seit Lissabon-Strategie: Beschäftigungsquote der Beschäftigten bis 64 Jahre zu steigern/frühverrentung zurückfahren 16

Rechtsfolgen festgestellter Altersdiskriminierung 1. Die benachteiligende Differenzierungsmaßnahme ist rechtswidrig und damit unwirksam 1. Was tritt an ihre Stelle? Verletzung von Gleichheitsrechten kann grundsätzlich auf verschiedene Weisen behoben werden: Angleichung nach oben Angleichung nach unten Neujustierung (Der Gleichbehandlungsgrundsatz als solcher gibt die Alternative nicht vor) 17

Rechtsfolgen festgestellter Altersdiskriminierung 3. Nach EuGH-Rechtsprechung wird die Alternative bestimmt durch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hinzuwirken. Daher: Angleichung der Benachteiligten an die begünstigte Gruppe bis eine diskriminierungsfreie Regel angewendet wird. D. h. für die Vergangenheit: nach oben für die Zukunft: nach Belieben, im Rahmen des rechtlich Möglichen 18