Einfamilienhausgrundstücke Küttener Weg 06118 Halle (Saale) Fachbereich Immobilien
Allgemeine Hinweise zum Verkauf der Liegenschaft Grundstück: Küttener Weg Gemarkung: Trotha Flur: 24 Flurstück: 20/1 (2 Teilflächen) Grundstücksgrößen: jeweils 1.080 m² Derzeitige Nutzung: Nutzungsziel: Besichtigung: keine Die Bauparzellen können straßenbegleitend mit jeweils einem freistehenden Einfamilienhaus bebaut werden. Die Grundstücksfläche ist straßenseitig frei einsehbar. Besichtigungstermine können bei Bedarf telefonisch vereinbart werden. (Telefon: 0345 2214482 oder 0345 2214808). Kaufpreis: (Mindestgebot) jeweils 162.000,00 Euro (150 Euro/m²) Um die Abgabe Ihres Kaufgebotes einschließlich Finanzierungsnachweis wird in schriftlicher Form im verschlossenen Umschlag bis zum 12. Mai 2017 gebeten. Der Umschlag ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk Bieterverfahren Küttener Weg zu versehen. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt bauträgerfrei ausschließlich zur Einfamilienhausbebauung für Selbstnutzer. 2
Allgemeine Hinweise zum Verkauf der Liegenschaft Die Stadt Halle (Saale) ist nicht alleinige Eigentümerin der Verkaufsgrundstücke. Die Durchführung des Bieterverfahrens und die spätere Entscheidung über die Vergabe der Baugrundstücke erfolgen in Abstimmung mit den privaten Miteigentümern. Ansprechpartner für Kaufinteressenten sind jedoch, sofern nichts anderes öffentlich bekannt gegeben wird, ausschließlich die Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Immobilien. Ihre Unterlagen nimmt der Fachbereich Immobilien der Stadt Halle (Saale), Abteilung Liegenschaften, Bereich Grundstücksverkehr, Am Stadion 5 in 06122 Halle (Saale) dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr entgegen (andere Termine nach telefonischer Vereinbarung). Ansprechpartner ist Frau Kirsten, Zimmer 921, Telefon: 0345 2214482. Postanschrift: Stadt Halle (Saale), Fachbereich Immobilien, Abteilung Liegenschaften, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale) Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebotsabgabe, dass der Kaufpreis in voller Höhe nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig wird. Nachverhandlungen sind nicht möglich. Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt. Die Stadt ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Ein vorzeitiger Zwischenverkauf ist möglich. 3
Objektbeschreibung Die Verkaufsgrundstücke befinden sich im Norden der Stadt Halle (Saale) am westlichen Rand der Gottfried-Keller-Siedlung unmittelbar angrenzend an die Kleingartenanlage Im Winkel in ruhiger Wohnlage. Die nördlich anschließende Bebauung besteht aus überwiegend zweigeschossigen Stadtvillen. Gegenüber den Grundstücken liegt ein Garagenhof. Kindertageseinrichtungen und Schulen befinden sich in ca. 1,5 km Entfernung im benachbarten Stadtteil Trotha. Dort sind auch Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie soziale und medizinische Einrichtungen zu finden. Naherholungsziele wie der Zoo und das Landschaftsschutzgebiet Saaletal sind gut zu Fuß zu erreichen. Die Anbindung an den ÖPNV ist gut, Haltestellen der Straßenbahnlinien 3, 8 und 12 in Richtung Innenstadt bzw. Hauptbahnhof befinden sich in ca. 750 m Entfernung, die S- Bahn-Haltestelle Wohnstadt-Nord ist etwa 1 km entfernt. Bis zum Autobahnzubringer Trothaer Straße sind es ca. 700 m. Die Entfernung zur Innenstadt (Marktplatz) beträgt ca. 3,5 km, bis zum Hauptbahnhof sind es ca. 5 km. Bei den Verkaufsgrundstücken handelt es sich um unbebaute ehemalige Gartenflächen, die auf Grund fehlender Nutzung stark mit Strauchwerk und alten Obstbaumbestand bewachsen sind. Die zukünftigen Bauparzellen haben regelmäßige Grundrisse, die Grundstücksbreite an der Straßenfront beträgt bei beiden Parzellen ca. 24 m. Planungs-/Baurecht Die Grundstücke liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale) derzeit als Grünfläche ausgewiesen und dem Außenbereich zuzuordnen. Nach Abtrennung der Verkaufsflächen von der Kleingartenanlage mittels amtlicher Vermessung ist eine ausschließlich straßenbegleitende Bebauung unter Berücksichtigung der Vorgaben des 34 BauGB zulässig. 4
Nutzung Die zukünftigen Bauparzellen können straßenbegleitend mit jeweils einem freistehenden Einfamilienhaus bebaut werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach Auskunft des Fachbereichs Bauen der Stadt Halle (Saale) Baugenehmigungen erst nach Bildung selbstständiger amtlich vermessener Flurstücke erteilt werden können. Daher wird der Baubeginn voraussichtlich erst in 2018 erfolgen können. Mögliche Anordnung der Bebauung Denkmalschutz Die Verkaufsgrundstücke unterliegen keinem denkmalrechtlichen Schutzstatus. Baulasten/Dienstbarkeiten Im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale) sind für die Teilgrundstücke keine Baulasten eingetragen. 5
Erschließung Verkehrstechnisch sind die Grundstücke über den Küttener Weg, die Geschwister- Scholl-Straße bzw. die Mötzlicher Straße an das Ortsstraßennetz angeschlossen. Die Herstellung der neuen Grundstückszufahrten müssen die Erwerber auf eigene Kosten und in Abstimmung mit dem Fachbereich Bauen, Abteilung Straßen- und Brückenbau vornehmen. In Abhängigkeit von der Anordnung der Baukörper kann gegebenenfalls kann auch die bereits vorhandene provisorische Zufahrt nach Ausbau und Ertüchtigung genutzt werden. Stadttechnisch sind die Grundstücke ortsüblich voll erschlossen. Versorgungsleitungen für Telefon, Gas, Elektroenergie und Trinkwasser liegen im Küttener Weg an. Die Abwasserentsorgung kann über den ebenfalls im Küttener Weg anliegenden Mischwasserkanal DN 400 durch zwei neu herzustellende Grundstücksanschlusskanäle erfolgen. Das Niederschlagswasser ist möglichst vollständig auf den Grundstücken zu belassen. Sollte eine Einleitung in den Mischwasserkanal unbedingt erforderlich sein, werden ggf. Maßnahmen zur Rückhaltung bzw. Verminderung der Ableitung notwendig. Die Bestandsunterlagen der Versorgungsträger können in der Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Immobilien eingesehen werden. Umweltschutz Die Grundstücke sind nicht in der "Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten" der Stadt Halle (Saale) erfasst. Sie unterliegen keinem besonderen naturschutzrechtlichen Schutzstatus. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass sich auf Grund der fehlenden gärtnerischen Bewirtschaftung der Fläche in Teilbereichen gesetzlich geschützte Biotope (Heckenund Feldgehölze) entwickelt haben. Eine Biotopprüfung hat jedoch noch nicht stattgefunden. Außerdem hat sich auf dem Areal Riesenbärenklau verbreitet. Im Zusammenhang mit dem notwendigen Rückschnitt des Bewuchses sind die geltenden Rechtsnormen des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) zu beachten. Eine naturschutzrechtliche Befreiung gemäß 67 BNatSchG wird durch den Fachbereich Umwelt bei Bestätigung des Biotopverdachts in Aussicht gestellt. 6
Hinweise Die Abtrennung der Verkaufsflächen von der Kleingartenanlage mittels amtlicher Vermessung wird durch die Stadt Halle (Saale) veranlasst. Die zusätzliche Teilung in zwei Bauparzellen ist von den Erwerbern selbst auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Grundstücke befinden sich in einem als teilweise kampfmittelbelastet gekennzeichneten Bereich. Bei der Durchführung von Tiefbaumaßnahmen oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen ist mindestens 12 Wochen vor Baubeginn ein Antrag an die Polizeidirektion Halle, Merseburger Str. 6, 06110 Halle (Saale) zu stellen, damit die weitere Verfahrensweise abgestimmt werden kann. Der Verkauf der Grundstücksteilflächen erfolgt gemeinsam und in Abstimmung mit den privaten Miteigentümern. 7
Ansprechpartner - Öffentliche Versorgungsträger der Stadt Halle (Saale) 8
Teilungsentwurf 9
Auszug aus der Stadtgrundkarte Gesamtgrundstück mit Kleingartenanlage 10
Übersichtskarte 11
Auszug Stadtplan 12
Luftbild 13
Flächennutzungsplan mit Legende 14
Straßenansichten 15
Blick Richtung Norden Straßenansicht - Blick Richtung Süden 16
Blick zur Grundstücksmitte in Richtung Westen Südliche Grenze zur Kleingartenanlage 17
Hinweise zur Finanzierung Gemäß 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01.07.2014 ist es der Stadt Halle (Saale) in Ausnahmefällen nur möglich, den Erwerbern von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises und Finanzierung der Investitionen eine Belastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter Stadtratsbeschluss gefasst und dieser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird. Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung: a) Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung). b) Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Kaufpreiszahlung eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes. Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen. Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche. 18