Die Kenntnis des Geschädigten als Auslöser für den Beginn der Verjährungsfrist

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Transkript:

Susanne Schnaufer Die Kenntnis des Geschädigten als Auslöser für den Beginn der Verjährungsfrist PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIV Einleitung: Grundlagen und Ziele der Arbeit 1 1. Teil: Das System der Verjährungsregelungen im BGB 3 I. Die Ratio der Verjährung 3 1. Der Schuldnerschutz 3 2. Der erzieherische Gedanke 4 3. Der Strafeffekt 5 4. Die Entlastung der Gerichte 5 5. Die darüber hinausgehende Wahrung öffentlicher Interessen 6 6. Zusammenfassung 8 II. Die Wirkung der Verjährung 9 III. Die Verjährungsfristen 11 1. Die Bedeutung der Verjährungsfristen...: 11 2. Die Bemessung der Verjährungsfristen 11 3. Das System der Verjährungsfristen 12 IV. Der Verjährungsbeginn 13 1. Der Grundsatz 13 2. Die Ausnahmen 13 a. Die Modifizierung der Regel des 198 S. 1 BGB bzgl. bestimmter Konstellationen.. 14 b. Die Festschreibung eines bestimmten Zeitpunkts nach der Anspruchsentstehung 14 c. Die Festschreibung eines bestimmten Zeitpunkts unabhängig von der Anspruchsentstehung 14 d. Das Vorliegen bestimmter Tatsachen als Anknüpfungspunkt für den Verjährungsbeginn 15 e. Die Kenntnis des Gläubigers als maßgebendes Kriterium 16

VIII 2. Teil: Die Regelung des 852 Abs. 1 BGB 18 I. Der Aufbau der Regelung 18 1. Die beiden Verjährungsfristen des 852 Abs. 1 BGB 18 2. Insbesondere: Die relative Verjährungsfrist des 852 Abs. 1 BGB 18 II. Die Intention der relativen Verjährungsfrist 19 III. Die Anspruchsentstehung als objektive Voraussetzung für den Verjährungsbeginn gemäß 852 Abs. 1 BGB 22 IV. Die Kenntnis als subjektive Voraussetzung für den Verjährungsbeginn gemäß 852 Abs. 1BGB 23 1. Der Grundsatz: Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen 23 a. Der Begriff der Kenntnis 23 b. Die anspruchsbegründenden Tatsachen 26 2. Die Ausnahme: Unkenntnis trotz Kenntnisnahmemöglichkeit als Kenntnis im Sinne des 852 Abs. 1 BGB 27 3. Die Ausnahme: Keine Kenntnis im Sinne des 852 Abs. 1 BGB trotz Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen bei verwickelter und zweifelhafter Rechtslage 34 4. Der Maßstab der Kenntniserlangung 37 a. Die Relevanz der Erkenntnisfähigkeit des Geschädigten 37 b. Die Relevanz der Rechtsunkenntnis des Geschädigten 50 c. Die Relevanz des Rechtsirrtums des Geschädigten... 53 d. Die Relevanz von Zweifeta nach Kenntniserlangung 54 V. Die Kenntnisperson des 852 Abs. 1 BGB 58 1. Allgemeines zur Kenntnisperson 58 2. Die Kenntnisperson bei gesetzlicher Vertretung 60 3. Die Kenntnisperson bei Bestellung eines Wissensvertreters 66 4. Die Kenntnisperson bei Gläubigerwechsel 72 VI. Die Kenntnisgegenstände des 852 Abs. 1 BGB 75 1. Der Schaden als Kenntnisgegenstand im Sinne des 852 Abs. 1 BGB 76 a. Allgemeines 76 b. Der Grundsatz der Schadenseinheit 78 aa. Der Grundsatz der Schadenseinheit als Modell der Rechtsprechung ; 78 bb. Kritik am Grundsatz der Schadenseinheit 86

IX cc. Rechtfertigung des Grundsatzes der Schadenseinheit 88 c. Die Ausnahmen vom Grundsatz der Schadenseinheit 92 aa. Spätschäden 92 bb. 242 BGB als Einschränkung des Grundsatzes der Schadenseinheit 95 d. Insbesondere: Der Spätschaden als Kenntnisgegenstand 99 aa. Spätschaden und Abfindungsvergleich 99 bb. Zurruhesetzung eines Beamten infolge Dienstunfähigkeit als Spätschaden 107 cc. Anpassung von Schadensrenten für Erwerbs- und Unterhaltsschäden an wesentlich veränderte wirtschaftliche Verhältnisse als Spätschaden 111 dd. Persönliche Veränderungen des mittelbar verletzten Stammanspruchsberechtigten als Spätschaden 115 e. Die Relevanz der Schädigungshandlung im Rahmen der Schadenskenntnis 119 aa. Schadenskenntnis bei selbständiger Verletzungshandlung 119 bb. Schadenskenntnis bei wiederholten schädigenden Handlungen 120 cc. Schadenskenntnis bei Fortdauer eines schädigenden Zustandes 122 dd. Schadenskenntnis bei Nichtbeseitigung eines schädigenden Zustandes 124 2. Die Person des Ersatzpflichtigen als Kenntnisgegenstand im Sinne des 852 Abs. 1 BGB 124 a. Allgemeines 124 b. Das Wissen von den Umständen, aus denen sich die Haftpflicht ergibt 127 aa. Die Kenntnis der einer bestimmten Person zurechenbaren Verletzungshandlung 127 bb. Die Kenntnis der Kausalität 130 cc. Die Kenntnis des Verschuldens 133 dd. Die Kenntnis von der Rechtswidrigkeit 136 ee. Das Wissen von den Umständen, aus denen sich die Haftpflicht ergibt, im Rahmen einzelner Haftungstatbestände 137 (1) Das Wissen von den Umständen, aus denen sich die Haftpflicht ergibt, im Rahmen der Haftungstatbestände der 823, 824, 825, 826 BGB 138 (2) Das Wissen von den Umständen, aus denen sich die Haftpflicht ergibt, im Rahmen der Haftung aus 829 BGB 138 (3) Das Wissen von den Umständen, aus denen sich die Haftpflicht ergibt, im Rahmen der Haftung aus 831 BGB 138 (4) Das Wissen von den Umständen, aus denen sich die Haftpflicht ergibt, im Rahmen der Haftungstatbestände der 832, 833, 834, 836, 837, 838 BGB 139 (5) Das Wissen von den Umständen, aus denen sich die Haftpflicht ergibt, im Rahmen der Haftung aus 839 BGB 140 (a) Die Kenntnis von der Amtspflichtverletzung 140 (b) Die Kenntnis von der fehlenden Ersatzmöglichkeit nach 839 Abs. 1 S. 2 BGB 148

(6) Das Wissen von den Umständen, aus denen sich die Haftpflicht ergibt, im Rahmen des Schmerzensgeldanspruchs aus 847 BGB 151 c. Die Kenntnis der Identität 151 d. Mehrere Ersatzpflichtige 156 3. Teil: Der Geltungsbereich des 852 Abs. 1 BGB 159 I. Der Anwendungsbereich des 852 Abs. 1 BGB 159 1. Der Anwendungsbereich des 852 Abs. 1 BGB im allgemeinen 159 2. Die Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB trotz Fehlens ausdrücklicher Vorschriften 162 a. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch des 231 BGB 162 b. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den deliktischen und quasinegatorischen Unterlassungs- und Beseitigungs- (Widerrufs-) anspruch 163 c. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus 89 Abs. IS. 3 ZPO 163 d. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus 302 Abs. 4S. 3 ZPO 163 e. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus 717 Abs. 2 S. 1ZPO 164 f. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus 945 ZPO 165 g. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus 35 Abs. 1 S. 1 GWB 168 h. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus 82KO 168 i. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf die Schadensersatzansprüche aus 42, 44 Abs. 3, 91 Abs. 1 VglO 170 j. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus Art. 5 Abs. 5 Menschenrechtskonvention 170 k. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus 145 AFG 171 1. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus 14BImSchG 172 m. Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch aus 22 Abs. 1 und 2 WHG 173

XI 3. Die Anwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB auf Ansprüche aus culpa in contrahendo und positiver Forderungsverletzung trotz der bestehenden Entwicklung eines verjährungsrechtlichen Regel-Ausnahme-Systems für Ansprüche aus culpa in contrahendo und positiver Forderungsverletzung 173 4. Die Unanwendbarkeit des 852 Abs. 1 BGB 178 II. Konkurrenzen 183 1. Der Grundsatz: Gleichrang der Verjährungsregelungen 183 2. Die Ausnahme: Vorrang der kürzeren Verjährungsregelung 184 3. Das Zusammentreffen der Verjährungsregelungen konkurrierender Schadensersatzansprüche im Einzelfall 185 a. Das Zusammentreffen der Verjährung bei Gebrauchsüberlassungsverhältnissen mit 852 Abs. 1BGB 185 b. Das Zusammentreffen der Verjährung nach 638 BGB mit 852 Abs. 1 BGB 187 c. Das Zusammentreffen der Verjährung nach 651 g Abs. 2 BGB mit 852 Abs. 1BGB 188 d. Das Zusammentreffen der Verjährung nach 477 BGB mit 852 Abs. 1 BGB 189 e. Das Zusammentreffen der Verjährung nach 21 UWG mit 852 Abs. 1 BGB 189 f. Das Zusammentreffen der Verjährung nach 61 Abs. 2 HGB mit 852 Abs. 1BGB 191 g. Das Zusammentreffen der Verjährung nach 414 HGB mit 852 BGB 191 h. Das Zusammentreffen der Verjährung nach 43 GmbHG, 93, 116 AktG mit 852 Abs. 1BGB 192 i. Das Zusammentreffen der Verjährung nach Art. 32 CMR mit 852 Abs. 1 BGB 193 j. Das Zusammentreffen der Verjährung nach 117, 118 BinnSchG mit 852 Abs. 1BGB 193 4. Teil: Regelungen mit einem mit 852 Abs. 1 BGB identischen bzw. vergleichbaren Regelungsinhalt 195 I. Regelungen außerhalb des BGB, die auf 852 Abs. 1 BGB verweisen 195 1. Die Regelung des 19 Abs. 1 S. 3 BNotO 195 2. Die Regelung des 11 HPflG 195 3. Die Regelung des 39 LuftVG 196 4. Die Regelung des 47 LuftVG 196 5. Die Regelung des 14 StVG 197 6. Die Regelung des 17 UmweltHG 197 7. Die Reglung des 18 Abs. 2 TKV 198

XII II. Regelungen des BGB mit eigenständiger, für den Verjährungsbeginn an die Kenntnis des Anspruchstellers anknüpfender Verjährungsregelung 199 1. Die Regelung des 1378 Abs. 4 BGB 199 2. Die Regelung des 1934 b Abs. 2 S. 2 BGB 200 3. Die Regelung des 2332 Abs. 1 BGB 201 III. Regelungen außerhalb des BGB mit eigenständiger, für den Verjährungsbeginn an die Kenntnis des Anspruchstellers anknüpfender Verjährungsregelung 203 1. Die Regelung des 13 Abs. 4AGBG 203 2. Die Regelung des 88 Abs. 3 AktG 204 3. Die Regelung des 90 Abs. 1 AMG 205 4. Die Regelung des 32 Abs. 1 AtG 206 5. Die Regelung des 12 Abs. 5 AuslInvestmG 207 6. Die Regelung des 117 Abs. 2 S. 1 BBergG 208 7. Die Reglung des 78 Abs. 2 S. 1 BBG 208 8. Die Regelung des 46 Abs. 2 S. 1 BRRG 209 9. Die Regelung des 38 BGSG 209 10. Die Regelung des 30 a Abs. 2 S. 3 FlößereiG 210 11. Die Regelung des 24 c S. 1 GebrMG 210 12. Die Regelung des 14aAbs. 3 GeschmMG 211 13. Die Regelung des 61 Abs. 2 HGB 211 14. Die Regelung des 113 Abs. 3 HGB 212 15. Die Regelung des 20 Abs. 5 KAGG 213 16. Die Regelung des 20 Abs. 1 MarkenG 214 17. Die Regelung des 129 MarkenG 215 18. Die Regelung des 136 MarkenG 215 19. Die Regelung des 141 S. 1 PatG 215 20. Die Regelung des 3 Nr. 3 S. 2 PflVG 216 21. Die Regelung des 12 Abs. 3 S. 1,2 PflVG 216 22. Die Regelung des 12 Abs. 1 ProdHaftG 217 23. Die Regelung des 36 Abs. 2 UrhG 219 24. Die Regelung des 102 S. 1 UrhG 219 25. Die Regelung des 21 UWG 220 26. Die Regelung des 36 Abs. 3 WEG 222 27. Die Regelung des 7 Abs. 1 AVBEltV 223 28. Die Regelung des 7 Abs. 1 AVBGasV 224 29. Die Regelung des 14 DV RabattG 224 30. Die Regelung des 4 ErbbaurechtsVO 224

XIII 31. Die Regelung des 2 Abs. 4 ZugabeVO 225 5. Teil: Die Vorbildfunktion des 852 Abs. 1 BGB im Rahmen des Verjährungsrechts 226 Literaturverzeichnis Rechtsprechungsübersicht XXI XXXVII