Seite 1 von 7. Beschlussprotokoll

Ähnliche Dokumente
B e s c h l u s s p r o t o k o l l

Seite 1 von 6. Beschlussprotokoll

Seite 1 von 6. Beschlussprotokoll

Seite 1 von 5. Beschlussprotokoll

1/5. Beschlussprotokoll

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

Seite 1 von 5. Beschlussprotokoll

Beschlussprotokoll. T a g e s o r d n u n g

Protokoll. Ohne weitere Wortmeldungen wurde mit dieser Änderung die Tagesordnung einstimmig beschlossen.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg

Tanja Thomasberger Reinhold Eitenmüller Volker Rein Lothar Trumpfheller ( i. V. v. Werner Schiller) Jürgen Walther

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim

E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez.

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim

P r o t o k o l l TAGESORDNUNG

Niederschrift. Gremium:

06. Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Münchhausen - Wahlperiode 2016 bis

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels

Gemeinde Stockelsdorf

der Verhandlungsniederschrift und Beschluss

Entschädigungssatzung der Stadt Viernheim vom

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Das Urteil der Fachpreisrichter und des Vorsitzenden der Hessischen Historischen Kommission kann auch schriftlich vorgelegt werden.

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Ortenberg

1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser

Niederschrift. über die Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

N I E D E R S C H R I F T

Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lichtenfels am 07. Okt im Ortsteil Sachsenberg

A B S C H R I F T. Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

1/9. Beschlussprotokoll

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

N i e d e r s c h r i f t N r. 1/1. (Wahlperiode )

Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht zum Jahresabschluss 2012 zur Kenntnis.

Auszugsweise Abschrift der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. März 2009

Bürgermeister Tigges. Stadträte: Wicke, H. Stadträte/in: Erster Stadtrat Johne, Bauer, Bechtel Heinemann, Niessing.

Stadtkämmerei HA II/22

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

S T A D T W A I B L I N G E N G r o ß e K r e i s s t a d t

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Bürgerhaus Atzbach, großer Saal, Luise- Brückmann-Platz 1, Lahnau

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau

BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM ORTENAUKREIS

Rathaus, Raum 415/416, Ritter-Wulf-Platz 1, Schwarzenbek

Satzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom

STADT STEINBACH (TAUNUS)

Niederschrift der 33. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. Juli 2016 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

HAUPTSATZUNG der Stadt Linden im Landkreis Gießen

N I E D E R S C H R I F T

SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein ggmbh- (Drucks. 147) Beschluss:

2. Festsetzstellung der Niederschrift über die 11. Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Januar 2017

Niederschrift der 28. Sitzung des Finanzausschusses vom 27. Januar 2016 Seite 1

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung Haupt- u. Finanzausschuss am :00 Uhr

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 02/2013) über die Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Ergoldsbach am. 10.

N I E D E R S C H R I F T

Satzung Zur Umstellung von städtischen Satzungen, Richtlinien und Programmen auf Euro - Euro-Artikelsatzung -

Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Unterbreizbach öffentlicher Teil

Hauptsatzung der Stadt Bad Nauheim

Protokoll der Jahreshauptversammlung des TuS Nortorf von 1859 e.v. vom 30. Januar Gaststätte Alter Landkrug in Nortorf

Markt Marktzeuln. Niederschrift über die öffentliche Sitzung. Marktgemeinderat. Marktgemeinderat öffentlich

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Protokoll der 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, , 20:00 Uhr in Büdingen, in der Willi-Zinnkann-Halle

Geschäftsordnung. für die Ortsbeiräte der Stadt Bad Camberg

- 1 - Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Ersatz des Verdienstausfalles 8)

Stadt Maintal. Az: 10.1/020-20/4.670 Beschlussvorlage FD Fachdienst Justitiariat Drucksachen Nr.: Datum: /2011

Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom

Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0070/ HF/04 1

Stadt Lübben (Spreewald)

Hauptsatzung der Stadt Haiger

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 3

Niederschrift zur Sitzung des Verbandsgemeinderats Montag, , 19:30 Uhr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen

Niederschrift über die Sitzung des Haupt und Finanzausschusses am

N i e d e r s c h r i f t

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des. Hauptausschusses. am Mittwoch, 22. Oktober 2014, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses

20. Sitzung der Leg.-Periode 2011/2016

über die 4. Sitzung des Werkausschusses vom

Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR

NIEDERSCHRIFT. über die 13. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am im Sitzungssaal des Rathauses Bad Arolsen

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES BAU- UND ORTSPLANUNGSAUSSCHUSSES

Hauptsatzung. der Stadt Stadtallendorf

: Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X. : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, Ellerau

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme. (Kostenbeitragssatzung)

Geschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"

Transkript:

Seite 1 von 7 Beschlussprotokoll über die gemeinsame öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses am Dienstag, 24. August 2010, um 19:30 Uhr, im Marktstübchen Bürgerhaus Ortenberg Anwesende: - Haupt- und Finanzausschuss: Vorsitzender: Herr Stadtverordneter Dirk Thilo Vogel, Lißberg Mitglieder: Herr Stadtverordneter Burkhard Kraft, Bleichenbach Herr Stadtverordneter Harald Nixdorf, Bleichenbach Herr Stadtverordneter Olaf Kromm, Gelnhaar Frau Stadtverordnete Christl Knöpp, Effolderbach Herr Stadtverordneter Johannes Naumann, Ortenberg Herr Stadtverordneter Heinrich Otto Kaufmann, Eckartsborn - Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Vorsitzender: Herr Stadtverordneter Markus Bäckel, Effolderbach Mitglieder: Herr Stadtverordneter Peter Maith, Selters Frau Stadtverordnete Renate Klingelhöfer, Eckartsborn Herr Stadtverordneter Horst Ringel, Selters Herr Stadtverordneter Edgar Eiser, Gelnhaar Herr Stadtverordneter Hans Rudolf Kramny, Lißberg Herr Stadtverordneter Hartmut Dietrich, Ortenberg - Weitere Stadtverordnete: Herr Stadtverordnetenvorsteher Friedrich Brackmann, Eckartsborn Herr Stadtverordneter Martin Ewinger, Ortenberg - Mitglieder des Magistrats: Frau Bürgermeisterin Ulrike Pfeiffer-Pantring, Ortenberg Herr Stadtrat Hans-Henning Kirchhof, Eckartsborn Herr Stadtrat Heinz Rüb, Effolderbach - Verwaltung/geladene Gäste: Herr Reitz, Firma OR-Network aus Grünberg Frau Heidenreich-Hermann, Verwaltung Herr Rudi Steiper, Verwaltung Herr Jochen Knickel, Verwaltung - Schriftführer: Herr Andreas Schwenz

Seite 2 von 7 (für den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss ) Die Tagesordnung für den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss mit insgesamt 4 Tagesordnungspunkte wird durch den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss einstimmig genehmigt. T a g e s o r d n u n g: (für den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss ) Punkt 2: Genehmigung des Protokolls aus der gemeinsamen Sitzung vom 15.06.2010 Punkt 3: Kanalbaumaßnahme Bergheim, Mitverlegung von Glasfaserkabel im Zuge der Baumaßnahme, Auftragserteilung OR-Network Punkt 4: Mitteilungen und Anfragen Punkt 2: Genehmigung des Protokolls aus der gemeinsamen Sitzung vom 15.06.2010 Das Protokoll zur gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses vom 15.06.10 wird einstimmig genehmigt. Gemeinsamer Tagesordnungspunkt: Punkt 16 (neu): des Haupt- und Finanzausschusses sowie Punkt 3: des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses hier: Kanalbaumaßnahme Bergheim, Mitverlegung von Glasfaserkabel im Zuge der Baumaßnahme, Auftragserteilung OR-Network Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss stimmen einstimmig der vorgelegten Beschlussvorlage zu und empfehlen der Stadtverordnetenversammlung nachfolgenden Beschluss zu fassen: Die Stadt Ortenberg erklärt sich mit der Verlegung eines Glasfasernetzes im Ortsteil Bergheim durch die Firma OR-Network WiDSL, Eiserne Hand 11, 35305 Grünberg, einverstanden. OR-Network erhält eine entsprechende Grunddienstbarkeit zur Nutzung und Vermarktung des Netzes. Die Stadt Ortenberg übernimmt die Kosten der Verlegearbeiten in Höhe von 1,50 /m. Geschätzte Gesamtkosten: ca. 7.500,- Unter der HHSt.15.01.01.712 700 (Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen) stehen im Jahr 2010 192.948,- zur Verfügung. Der Auftragnehmer soll vertraglich verpflichtet werden, die DSL Versorgung langfristig für min. 10 Jahre sicherzustellen. Weiterhin sollen bei zukünftigen und laufenden Straßenbaumaßnahmen Glasfaserkabel eingebaut werden. In diesen Fällen ist vorab durch die Fa. OR-Network ein Konzept für den betreffenden Ortsteil zu erstellen. Punkt 4: Mitteilungen und Anfragen Mitteilungen: Kein Beschluss durch den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss. Anfragen: Kein Beschluss durch den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss.

Seite 3 von 7 (für den Haupt- und Finanzausschuss) Nachfolgende Tagesordnung wird durch den Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen: T a g e s o r d n u n g: (für den Haupt- und Finanzausschuss) Punkt 2: Genehmigung des Protokolls aus der gemeinsamen Sitzung vom 15.06.2010 Punkt 3: Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Ortenberg für das Haushaltsjahr 2008, Schlussbericht des Revisionsamtes des Wetteraukreises vom 18.05.2010 hier: Entlastung des Magistrats gemäß 114 Abs. 1 Satz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Punkt 4: Haushaltsführung der Stadt Ortenberg hier: Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 durch Kommunalaufsicht Punkt 5: Abschluss eines Darlehensvertrages mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung B Programm 2010 - hier: Sanierung des Bürgerhaus Ortenberg, Wilhelm-Leuschner-Straße 4 Punkt 6: Abschluss eines Darlehensvertrages aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung C hier: Sanierung Bürgerhaus Ortenberg, Wilhelm-Leuschner-Straße 4 Punkt 7: Abschluss eines Darlehensvertrages aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung C hier: Sanierung Freibad Ortenberg, Rotlippstraße 12, Modernisierung des Nichtschwimmer-, Schwimmer- und Springerbeckens Punkt 8: Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens hier: Bekanntgabe Punkt 9: Genehmigung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands für das Haushaltsjahr 2009 hier: Kalter Markt Stromkosten 15.02.02.605100 Punkt 10: Genehmigung zur Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung, hier: 13.01.01 Planung, Bau und Unterhaltung von Grünanlagen und öffentlichen Gewässern, Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten Punkt 11: Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Ortenberg Punkt 12: 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Ortenberg hier: 3 Aufwandsentschädigungen letzter Absatz - Punkt 13: Bekanntgabe der durch den Magistrat genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen Punkt 14: Mitteilungen und Anfragen Punkt 15: Rechtsstreit Stadt Ortenberg./. BTSI Tief- und Straßenbauingenieure und (neu) BTSI./. Stadt Ortenberg hier: Leistungen von außerplanmäßigen Auszahlungen bzw. Aufwendungen gemäß 114 g HGO Punkt 16: Kanalbaumaßnahme Bergheim, Mitverlegung von Glasfaserkabel im Zuge der Bau- (neu) maßnahme, Auftragserteilung OR-Network Punkt 2: Genehmigung des Protokolls aus der gemeinsamen Sitzung vom 15.06.2010 Stadtverordneter Naumann bittet im Protokoll zur gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses vom 15.06.10 um eine Ergänzung auf Seite 4. Herr Naumann bittet um eine Ergänzung nach dem 8. Absatz mit dem Inhalt, dass er den damals anwesenden Herrn Döring vom gleichnamigen Planungsbüro Döring zur verpflichteten Mindestabnahme gefragt habe. Daraufhin habe Herr Döring eine verpflichtende Mindestabnahme verneint.

Seite 4 von 7 Weitere Veränderung bzw. Ergänzungen werden nicht beantragt. Unter Einbeziehung der von Herrn Naumann beantragten Ergänzung auf Seite 4 wird anschließend das Protokoll über die gemeinsame öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses vom 15.06.10 durch den Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen. Punkt 3: Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Ortenberg für das Haushaltsjahr 2008, Schlussbericht des Revisionsamtes des Wetteraukreises vom 18.05.2010 hier: Entlastung des Magistrats gemäß 114 Abs. 1 Satz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Nachdem keine Wortbeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt ergehen stimmt der Hauptund Finanzausschuss der vorgelegten Beschlussvorlage zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung nachfolgenden Beschluss zu fassen: Die vom Revisionsamt des Wetteraukreises geprüfte Jahresrechnung der Stadt Ortenberg für das Haushaltsjahr 2008 wird aufgrund des vorliegenden Schlußberichtes vom 18.05.10 beschlossen und dem Magistrat gemäß 114 Absatz 1 Satz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung erteilt. Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses ergeht einstimmig. Punkt 4: Haushaltsführung der Stadt Ortenberg hier: Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 durch Kommunalaufsicht Nachdem keine weiteren Wortbeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt ergehen, nimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Ortenberg verfügt durch die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises mit Datum vom 28.06.10 einschließlich der hierzu ergangenen 13 Auflagen zur Kenntnis. Punkt 5: Abschluss eines Darlehensvertrages mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung B Programm 2010 - hier: Sanierung des Bürgerhaus Ortenberg, Wilhelm-Leuschne Straße 4 Ohne Wortbeiträge stimmt der Haupt- und Finanzausschuss der vorgelegten Beschlussvorlage der Verwaltung zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung nachfolgenden Beschluss zu fassen: Dem Abschluss eines Vertrages über ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit (Sofortdarlehen) in Höhe von 500.000,00 aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B Programm 2010 zur Deckung der entstehenden Auszahlungen für die Sanierung des Bürgerhauses Ortenberg wird zugestimmt. Das Darlehen ist zweckgebunden für die Sanierung des Bürgerhauses Ortenberg, Wilhelm Leuschner Straße 4, zu verwenden und bis spätestens 31.12.2014 in Anspruch zu nehmen. Der Ansparbeitrag für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 25.000,00 ist unter der Haushaltsstelle 16.02.01.776101 Allgemeine Finanzwirtschaft, Finanzmanagement, Ansparraten Hess Inv. Abt. B veranschlagt.

Seite 5 von 7 Punkt 6: Abschluss eines Darlehensvertrages aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung C hier: Sanierung Bürgerhaus Ortenberg, Wilhelm-Leuschner-Straße 4 Ohne Wortbeiträge stimmt der Haupt- und Finanzausschuss der vorgelegten Beschlussvorlage der Verwaltung zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung nachfolgenden Beschluss zu fassen: Dem Abschluss eines Vertrages über ein Darlehen in Höhe von 1.200.000,00 aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. C Programm 2010 zur Deckung der entstehenden Auszahlungen für die Sanierung des Bürgerhauses Ortenberg wird zugestimmt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zum 01.09.2010 zu 100 %. Die Tilgung beträgt gleichbleibend 5 % im Jahr. Das Darlehen ist mit 3 % über die Gesamtlaufzeit verzinst. Die erste Zins- und Tilgungsleistung ist zum 15.12.2010 fällig. Das Darlehen ist zweckgebunden für die Sanierung des Bürgerhauses Ortenberg, Wilhelm Leuschner Straße 4, zu verwenden. Punkt 7: Abschluss eines Darlehensvertrages aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung C hier: Sanierung Freibad Ortenberg, Rotlippstraße 12, Modernisierung des Nichtschwimmer-, Schwimmer- und Springerbeckens Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der vorgelegten Beschlussvorlage der Verwaltung zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Dem Abschluss eines Vertrages über ein Darlehen in Höhe von 800.000,00 aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. C Programm 2010 zur Deckung der entstehenden Auszahlungen für die Sanierung des Freibades Ortenberg wird zugestimmt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zum 01.09.2010 zu 100 %. Die Tilgung beträgt gleichbleibend 5 % im Jahr. Das Darlehen ist mit 3 % über die Gesamtlaufzeit verzinst. Die erste Zins- und Tilgungsleistung ist zum 15.12.2010 fällig. Das Darlehen ist zweckgebunden für die Sanierung des Freibades Ortenberg, Rotlippstraße 12, zu verwenden. Punkt 8: Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens hier: Bekanntgabe Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilungen der Finanzabteilung mit Datum vom 30.07.10 hinsichtlich der Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von Euro 1.000.000,00 aus dem Darlehenskontingent des Haushaltsjahres 2009 mit nachfolgenden Konditionen zur Kenntnis: Das Darlehen in Höhe von Euro 1.000.000,00 wird jährlich ab dem Auszahlungstag mit 3,48 % über die Gesamtlaufzeit verzinst. Die Tilgung beträgt 2 %. Die Leistung des Schuldendienstes (Zins und Tilgung) sind jeweils vierteljährlich nachträglich fällig, erstmals am 30.09.10. Die Auszahlung erfolgt zum 28.07.10 in Höhe von 100 %.

Seite 6 von 7 Punkt 9: Genehmigung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands für das Haushaltsjahr 2009 hier: Kalter Markt Stromkosten 15.02.02.605100 Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der vorgelegten Beschlussvorlage der Verwaltung zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung nachfolgenden Beschluss zu fassen: Der Genehmigung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands in Höhe von 6.556,53 im Haushaltsjahr 2009, unter der Haushaltsstelle 15.02.02.605100 Messen und Märkte, Kalter Markt, Stromkosten -, wird zugestimmt. Punkt 10: Genehmigung zur Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung, hier: 13.01.01 Planung, Bau und Unterhaltung von Grünanlagen und öffentlichen Gewässern, Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der vorgelegten Beschlussvorlage der Verwaltung zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung nachfolgenden Beschluss zu fassen: Unter der neuen Haushaltsstelle 13.01.01.677100 Planung, Bau und Unterhaltung von Grünanlagen und öffentlichen Gewässern, Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten wird gemäß 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Ortenberg eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 1.510,00 genehmigt. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung erfolgt im Rahmen des Budgets 50 Planung, Bau und Unterhaltung von Grünanlagen und öffentlichen Gewässern durch Kürzung der Mittel der Haushaltsstelle 13.01.01.616100 Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) in Höhe von 1.510,00. Punkt 11: Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Ortenberg Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt anschließend der Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Ortenberg zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung diese ebenfalls zu verabschieden. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung der Stadt Ortenberg vom 30.04.98 sowie Artikel 15 der Artikelsatzung zur Einführung des Euros vom 17.08.00 außer Kraft. Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses ergeht hierbei einstimmig. Punkt 12: 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Ortenberg hier: 3 Aufwandsentschädigungen letzter Absatz - Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Ortenberg zu und ändert 3 letzter Absatz der Entschädigungssatzung der Stadt Ortenberg vom 12.12.07, in Kraft ab 01.01.08 dahingehend, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ortenberg und des Deutschen Roten Kreuzes anlässlich des Kalten Marktes in Ortenberg als Ersatz für ihre Auslagen Euro 25,000 erhalten. Alle übrigen Bestimmungen der Entschädigungssatzung der Stadt Ortenberg vom 12.12.07, in Kraft ab 01.01.08, und der 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 23.04.09, in Kraft ab 26.04.09, werden nicht geändert und bleiben weiterhin bestehen.

Seite 7 von 7 Die 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Ortenberg tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Punkt 13: Bekanntgabe der durch den Magistrat genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen Durch den Haupt- und Finanzausschuss ergeht zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss. Punkt 14: Mitteilungen und Anfragen Kein Beschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss. Punkt 15: Rechtsstreit Stadt Ortenberg./. BTSI Tief- und Straßenbauingenieure (neu) und BTSI./. Stadt Ortenberg hier: Leistungen von außerplanmäßigen Auszahlungen bzw. Aufwendungen gemäß 114 g HGO Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der vorgelegten Beschlussvorlage bzw. der Änderung der Beschlussvorlage unter Punkt 2 zu und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von insgesamt Euro 170.000,00 bei den nachfolgenden beiden Buchungsstellen im jeweiligen Teilfinanzhaushalt wird zugestimmt: - 11.03.01/0004.842850 Wasserversorgung Usenborn, Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von Euro 153.000,00-12.01.01/0031.842850 Straßenbau Usenborn, Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von Euro 17.000,00. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 11.07.01/0015.842850 Stadtentwässerung, Kanal Gelnhaar Ysenburger Straße zwischen Hellergasse und Im Thorgarten über Euro 170.000,00. Der Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von Euro 80.761,81 wird bei den nachfolgenden beiden Buchungsstellen im jeweiligen Teilergebnishaushalt zugestimmt: - 11.03.01.779001 Wasserversorgung, sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von Euro 72.685,63-12.01.01.779001 Planung, Bau- und Unterhaltung von Straßen, Wege, Plätze, sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von Euro 8.076,18. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Haushaltsstelle 15.01.01.712700 Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Breitbandversorgung über Euro 80.761,81. 3. Aus dem Klageverfahren Stadt Ortenberg./. BTSI Tief- und Straßenbauingenieure wird ein außerordentlicher Ertrag bei der Buchungsstelle 11.03.01.599090 Wasserversorgung, sonstige außerordentliche Erträge in Höhe von Euro 7.003,84 erzielt.